>Lrichel«t täglich mit wJtHabet der Sonn« »"»xeiertagt. viertel- iäbri.Se$ugsprei$ vhne vringerinn und vesiellgeldinznldaun.d anrwärtr l Ml 50 Psg.
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Rotationrdruck u. Verlag der Znldaer Ae« titn6r jtftrti in 5«lda. Zernsprecher Nr 9.
M 132,
Fulda, Mittwoch den 12. Juni 1907.
34. Jahrgang.
Zweites 'MLatt
Kriegsgeschichtliche. H.
Reklamen- und Anzeigenteil.
aber er ist
geschiedene der Vater
Gatte der Lady Wolga Clyffe, nicht des Kindes?"
„Er ist tot."
„Er wurde tot gesagt, sehr wahr;
Einzelschriften
34/35. (Aus dem südafrikanischen Kriege.
1 gäbe der Geschenke abgesehen, beschränkte sich die Verpflichtung des von einer rechtsgültigen Ver-
! lobung ohne rechtlichen Grund Zurücktretenden I darauf, die etwa vorbedungene Vertragsstrafe zu I zahlen oder den Unschuldigen mit dem vierten I Teile desjenigen, was in dem Ehegelöbnis oder I einem besonderen Erbteil ausgesetzt worden, ab- I zufinden.
I Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt | eine Form für das Verlöbnis nicht vor, sondern beginnt damit, daß aus einem Verlöbnis nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden könne. Auch das Versprechen einer Strafe für den Fall, daß die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig. Nur für den Fall eines grundlosen Rücktritts enthält es Vorschriften. Die Ent- I scheidung, wann ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt, überläßt es dem Ermessen des Gerichts. Grundsatz ist hier, wie bei allen Verträgen, daß der Rücktritt zulässig ist, wenn der eine Teil bei Eingehung des Verlöbnisses über wesentliche E i g e n s ch a f t en des andern Teils im Irrtum ivar. So kann ivegen einer erst nach der Verlobung bekannt gewordenen ekelhaf- I ten oder ansteckenden, desgleichen ivegen einer unheilbaren Krankheit des einen Teils der andere sein Eheversprcchen Zurücknehmen. Ein gleiches gilt von einer verborgeneir großen Häßlichkeit des Körpers oder einem aqndern, Ekel und Wider, ioillen erregende»» Gebrechen, welches vor der Verlobung verheimlicht ist. Kahlköpfigkeit oder Zahnlosigkeit soll aber nach der bisherigen Ansicht der Gerichte nicht genüge», und zum Tröste der alten Junggesellen und Jungfraueir kann ich mitteilen, daß keinerlei Anzeichen einer Aenderung der Rechtsprechung bekannt geworden sind.
Welchen Einfluß ein Verlobter einem unpassenden Betrage u des andern Teils ans seine Zu- oder Abneigung einräinnen will, hängt sehr von dem Charakter der betreffenden Personen ab. Grundsatz ist, daß schon Brautle'.rte sich zu gegenseitiger Treue verpflichtet sind, und daß der Rück- tritt von der Verlobung aus geringeren Ursachen gerechtfertigter erscheint, als die Scheidung einer Ehe. Schon bloßer, verdächtiger Umgang mit einer dritten Person und gegenüber dem Verlobten geringe Tätlichkeiten, schimpfliche oder verächtliche Behandlung müssen hierzu ausreichend sein, ferner Verschwendung, Trunkenheit und Verurteilung zn einer entehrenden Strafe.
Liegt nun von all diesen Gründen zum Rücktritt vom Verlöbnis keiner vor, so ist derselbe, iöenn er trotzdem geschieht, ein rechtswidriger. Tas Bürgerliche Gesetzbuch verwirft die Festsetzung des Verlustes eines Teiles seines Vermögens für den grundlos Zurücktretenden. Es beschränkt die Ansprüche des verlastenen Teils und dessen Eltern auf den Ersatz des Schadens, der ihnen daraus entstanden ist, daß sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht, z. B. eine Wohnung gemietet, Reisekosten gehabt haben, die den Umständen nach angemessen waren.
Führt das Verlöbnis, wie dies ja gottlob meistens der Fall ist, zur Eheschließung, jo fragt der Standesbeamte nicht, ob ein Verlöbnis vorliegt. Das ist ganz gleichgiltig. Selbst wenn infolge des Aufgebots sich jemand melden sollte, der ein älteres Eheversprechen mit einem der Aufgebotenen behauptet, so würde dies die beabsichtigte Eheschließung nicht aufhalten. Dazu Niäre nur die Behauptung des Ehehindernisses, z. B. das Fortbestehen einer früheren Ehe, nahe Verwandtschaft der angehenden Ehegatten, geeignet. Nur in einer Beziehung ist dem Verlöbnis eine über die Privatverhältnisse der Verlobten hinausgehende, in das Kirchenrecht hinein- ragende Bedeutung verliehen. Es ist nämlich einem Geistlichen oder Religionsdiener gestattet,
zu den religiösen Feierlichkeiten der Eheschließung zu schreiten, wenn eine lebensgefähr- liche, einen Aufschub nicht gestattende Erkrankung eines der Verlobten vorliegt. Eheleute im Sinne des Gesetzes werden die Brautleute durch diese Kopulation oder Einsegnung nicht, ebensowenig wird ein etwa nachgeborenes Kind ehelich. Die Neuerung, welche int Einführungsgesetz szum Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten ist, sieht ihre Aufgabe vielmehr darin, dem kirchlichen Empfinden der katholischen Bevölkerung entgegenzü- kommen.
nicht tot, er lebt und hat mit dem Kinde Jahre lang in Griechenland gewohnt. Seine Tochter ist in der wahnsinnigen Hoffnung nach England gekommen, ihres Vaters Namen von der Schmach, welche auf ihm haftet, zu reinigen. Und ihr Va- ter ist auch hier. Er war es, welchen ich heute abend in Clysfebourne angetroffen habe."
Die Geberden und der Ton des Bedienten gaben seinen Worten eine doppelte Bedeutung. Der Marquis kannte ihn zu gut, um an der Wahrheit seiner Worte nicht zu zweifeln, wenn sie in solcher Weise gesprochen wurden. Wieder war die Erstarrung über ihn gekommen, er ivar weder zu sprechen, noch sich zu bewegen imstande.
„Lord Stratford Heron kann nicht int Unklaren gewesen fein, welcher Gefahr er sich ausgesetzt durch sein Kommen nach England," fuhr Pierre fort. „Er muß ganz verzweifelt gewesen sein. Wahrscheinlich hat ihm seine Tochter geschrieben, daß Lady Wolga Sie heiraten wird, und das wird ihn zu dem verzweifelten Entschluß getrieben haben. Aber er soll sterben, so wahr er heute lebt."
«Nicht tot," murmelte der Marquis. „Was sind das für schreckliche Geschichten? Lady Wolga kann nicht ahnen, daß er lebt und in England ist!"
„Sie ahnt nichts davon, auch ahnt sie nicht, daß Miß Alexa ihrs Tochter ist und die recht- mäßige Erbin der Titel und Güter der Mont- herons. Der ,Vater kann gehängt werden, aber die Tochter wird hier rechtmäßige Besitzerin, und Sie, Mylord, werden kein Lord mehr sein, sondern einfach Mrs Jngestre, ohne Einkommen, ohne Erwerb — ein vornehmer Bettler."
Der Marquis sprang auf und durchmaß mit hastigen Schritten das Zimmer.
vermischtes.
* Der Grund. Mama: „So, Fränzchen, jetzt trinkst Du den Kamillentee, und dann wird Dir schon besser werden." — Franz: „Kamillentee? Ich denke, ich bekomme Schokolade?" — Mama: „Nein, mein Kind, Kamillentee ist viel bester." — Franz (aus dem Bett springend): „So, na, wegen Kamillentee habe ich mich nicht ins Bett gelegt!"
* Kein Kompliment. Dame (deren Schwester im Nebenzimmer singt): Nun, Herr Leutnant, wie gefällt Ihnen der Gesang?" — Leutnant: „Aber Gnädige, mich können Sie doch nicht aufs Glatteis führen, ich werde doch wohl einen Phonographen kennen, wenn ich ihn höre!"
3m Brautstände.
Eine juristische Plauderei.
Von Dr. jur. W. Braud iS.
(Nachdruck verboten.)
Kein Teil unseres ganzen Rechtssystems erscheint dem jungen Studenten so dürftig, und nirgends tritt ihm die materielle Richtung unseres bürgerlichen Rechts so stark vor Äugen, als ivenn der Herr Professor das Familienrecht mit der Erörterung des Verlöbnisses beginnt. Nachdem ihm soeben noch die zivilrechtlichen Folgen, tvelche aus unerlaubten Handlungen, wie Ent- Wendung, Betrug, Beschädigungen, Amtsmiß- brauch entstehen, vorgetragen sind, lauscht et in gehobener Stimmung dem neuen Kapitel. Doch luie bald wird er ernüchtert werden, zumal wenn der Lehrer sich darauf beschränkt, ihm trocken mitzuteilen, was die Gesetze über die Form eines ’ rechtsgültigen Verlöbnisses bestimmen, sowie über die Verpflichtungen des ohne Grund zurücktre- tenden Teils. Die Verlobung, welche ihm ganz und gar nicht als eine der gesetzlichen Regelung bedürftige Handlung erschienen ivar, ist, wie ihm gesagt wird, ein Rechtsgeschäft, welches den gleichen allgemeinen Regeln untersteht, wie andere Rechtsgeschäfte. Weil auf Erfüllung des gegebe- ■ »en Versprechens aber nicht geklagt werden kann, 'ist es nur ein hinkendes Geschäft. Daß das Gesetz nicht die einzige Norm ist, welche den Men- schen bindet, sondern daß über dem geschriebenen Recht das Sittengesetz steht, dessen Vorschriften das Gewissen binden, l;at der Herr Professor als selbstverständlich zu erwähnen nicht für nötig befunden. Dadurch aber hat er die Darstellung des Verlöbnisses auf dieselbe Stufe herabgedrückt, wie die Behandlung des Kaufvertrags, des -Dienstvertrags rc. Die Pflichten, welche durch ! etr Verlöbnis übernommen werden, sind Herzens- j pflichten, die allen Wert verlieren, wenn sie nur j .gezwungen erfüllt werden. Die juristische Natur | des Verlöbnisses hat deshalb nur Bedeutung we-1 gen der Folgen eines gruulosen Rücktritts. Ledig- <lich aus Interesse an der Entwickelung unseres Rechts mögen auch die übrigen rechtlichen Seiten kurz besprochen werden.
Schon das alte Deutsche Recht verpönte die '„Winkel-Derlobungen", oder wie man auch sagte, die Verlobungen hinter der Hecke. Dis Verlöbnisse sollten öffentlich sein, und zum Ausdruck ihrer Ernstlichkeit bürgerten sich überall be- stimmte Förmlichkeiten ein, besonders häufig ihre Verkündigung im Beisein der beider- < fettigen Verwandten, die sich zu einem gemein« schriftlichen Mahle vereinten. Das preußische Landrecht schreibt für die Gültigkeit der Verlobung vor, daß dieselbe vor Gericht oder vor Notar geschlossen und niedergeschriebe» werden soll. „Gemeine Landleute" können ihre Verlobung vor Schulzen und Schöppen vollziehen und niederschreiben lassen. Ein angesehener Rechtslehrer I meint, der Gemeindeschreiber müsse unbedingt puch mit dabei fein. Ein unpraktisches Gesetz? Nan weiß, daß neunundiieunzig von hundert Verlobungen nach diesem Gesetz ungültig waren, r Der Gesetzgeber wollte den voreiligen Abschluß Hon Verlöbnissen verhindern, aber dazu bedarf es »cher anderer Mittel, als erschwerender Formvor- schristen. Und auch die rechtlichen Vorteile, welche durch den formellen Abschluß des Verlöbnisses erworben werden, hatten nicht den Wert, um jemand zu veranlassen, sich solcher Weitläufigkeit zu unterziehen. Denn ein Zwang zum Ehefchluß fand unter keinen Umständen statt. Von Rück-
Verzeichnis der Neuanschaffungen der Ständischen LanderbibliothekzuZuldaimLtatrjahrfyyb (April 1906—März 1907.)
Vorbemerkung. Die Bibliothek leiht ihre Werke an jedermann in und außerhalb Fuldas unentgeltlich aus.
(Fortsetzung.)
IL Geschichtliche Mswiffenschasten. Geographie. Kolk k«udk. MitarViffenschaft.
1806. Das preußische Offizierkorps und die Untersuchung der Kriegsereignisse. Herausgegeben vom Großen General stabe. Berlin 1906. 8°.
Blätter sür Münzfreunde . . . heraus- geqeben von H. Buchenau. Dresden. 4. — Jahrg. 41, 1906.
Blätter, Hessische, sür Volkskunde, herausg. i. A. der Vereinigung für hessische Volkskunde von A. Strack. Leipzig. 8°. — Bd. 5, 1906.
Bonora, Franz: Deutsche Mittelmeer- Reise. 2. Aust. Stuttgart 1906. 8°.
Daiber, Albert: Eine Australien- und Südseesahrt. Leipzig 1902. 8°.
Eckert, Max: Grundriß der Handels- geographie. Bd. 1—2. Leipzig 1905. 8".
„Nicht der verfolgte Flüchtling, auf dessen Haupt ein Preis gefetzt war? Nicht der
3.) Berlin 1905. 8°.
Genthe, Siegfried: Marokko. 2. Aufl. Berlin 1906. 8°.
Geschichte der Befreiungskriege . . . Berlin. 8°. — [IV.] Lettow-Vorbeck: Napoleons Untergang 1815. Bd. 2, 1906.
Grundkarte, Histor. - Statist., des deutschen Reiches. Sekt.: Brakel-Arolsen, Uslar- Kafsel, Berleburg-Marburg, Fritzlar-Ziegenhain, Melsungen-Hersfeld, Fulda-Schlüchtern. Halberstadt o. O. 2°.
Hehn, Viktor: Italien. Ansichten und Streiflichter. 8. Aufl. Berlin 1903. 8°.
Hettuer, Alfred: Das Europäische Rußland. Leipzig 1905. 8°.
Heye, Wilhelm: Kriegstagebuch des weil. Majors und Bataillons-Kommandeurs im 2. Nass. Inf. - Regiment Nr. 88. Olden- bürg 1905. 8°.
Hirth, G. und Gosen, I. v.: Tagebuch des deutsch-französischen Krieges. Bd. 2—3. Leipzig 1872—74. 8°.
Jahresberichte, v. Löbells, über die Veränderungen und Fortschritte int Militärwesen. Berlin. 8°. — Jahrgang 32 sür 1905, 1906.
Kämpfe, Die, der deutschen Truppen in Südwestafrika. . . Bearb. von der Kriegs-
„Was tarnt ich tun," stieß er verzweifelt hervor. „Ich würde lieber sterben, als meinen Rang und meinen Reichtum aufgeben. Ist qs wahr — kann es möglich sein, was Du mir gesagt hast? Nach so vielen Jahren der Sicherheit in diesem Besitze sollte mir Armut und Obdachlosigkeit drohen?"
„Lord Strafford Heron wurde des Mordes an seinem Bruder schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Ein Wort an den Chef von Scotland- Aard wird ihn ins Verderben bringen."
„Aber die Schande, der Skandal! Und be- sonders zu dieser Zeit!" rief Lord Montheron.
„Und wenn er stirbt, bleibt das Mädchen übrig. Sie ist Ihre wirkliche Rivalin. Von Lord Stratfort Heron haben Sie nichts zu fürchten, alles aber von ihr. Sie ist es, die Sie aus Ihrer Stellung treiben wird, sie ist es, die Sie zum Bettler machen wird."
Des Marquis Antlitz verfinsterte sich, aus seinen Äugen sprühte ein höllisches Feuer.
„Es ist, als ob eine Mine unter meinen Füßen gesprungen wäre!" murmelte er. „Das Mäd- chen kennt ihre Rechte, wie Du sagst, und bea&- sichtigt natürlich, dieselben zur Geltung zu bringen. Woher weißt Du das alles?"
Pierre Renard berichtete über seinen erwachenden Verdacht beim ersten Anblick des Mädchens, von der Reise seines Bruders nach Grie- chenland, dessen Besuch bei Mr. Strange und sein Erkennen desselben. Er erzählte von seinem Plan, den er, zwar erfolglos, gegen Alexa ausgeführt, um diese bei Mr. Jngestre zu verdächtigen und infolgedessen aus dem Hause zu verbannen. Seine ganze Erbärmlichkeit und Schwärze seiner Seele legte er ohne Scheu vor seinem Herrn bloß, und dieser hörte aufmerksam zu, ohne sich zu entsetzen Nur war es ihm unerträglich zu hören, welche unangenehmen Möglichkeiten für ihn aus dem Vorhandensein der wirklichen Erbin der Montheron'jchen Güter und Titel erwachsen konnte».
(Foftsetzung folgt.)
gesch. Abl. I deS Großen Generalstabes. Berlin, 8°. — H. 1—4, 1906 -07.
Kriege, Die, Friedrichs des Großen. Herausg. vom Großen Generalstabe. Berlin. 8°. — Th. HI: Siebenjähriger Krieg. Bd. 1—5, 1901-03.
Land und Leute, herausg. von Scobel. Bielefeld und Leipzig. 8°. — 18: Lüneburger Heide. — 19: Libysche Wüste. — 20; Riefen- und Jsergebirge. 1905.
Leimdach [Alexander]: Durch Unter- Aegypten und das heilige Land. Beilin 1906. 8°.
Lieven, H.: Hurra-Bansai! Erlebnisse während deS russ.-japan. Feldzuges. Berlin 1905. 8°.
Mitteilungen, PeiermannS, Geographische. Gotha. 4°. — Bd. 52, 1906.
Poleuz, Wilh. v.: DaS Land der Zukunft [Amerika]. Berlin und Leipzig 1905. 8°.
Rock, P.: Karte des vorm. Buchenlandes, gegenwärt. Provinz Fulda. 1829. 2°.
Rosenberg, Adolf: Geschichte des Kostüms, Berlin. 4°. — Liefer. 2—3, 1906.
Sagenschatz, Der, des Bayernlandes. Bdch. 1: Unterfranken. Würzburg 1877. 8°.
Schneider, Justus: Führer durch die Rhön. 7. Aufl. Würzburg 1906. 8°.
Seiner, Franz: Bergtouren . . . . im Hereroland. Berlin 1904. 8°.
Wimmer, I.: Geschichte des deutschen Bodens mit seinem Pflanzen- und Tierleben, Halle a. d. S. 1905. 8°.
Zeitschriften schau. Volkskundliche . . . Herausg. r. A. der heffischen Vereinigung für Volkskunde. Leipzig. 8°. — Jahrg. 1904, 1906.
(Fortsetzung folgt)
Schön war’s gestern, das muss ich sagen!
♦ Aber erkältet hab ich mich auch, daß ich kaum sprechen tann. Das zog ja kolossal auf der Burg ♦ oben, erhitzt vom Ausstieg waren wir auch — na, und da isi's m natürlich. — Stimmt, das ist ♦ natürlich. — Aber eben deshalb feilte man auch immer hübsch verbeugen und Fays ächte Sedener Mineral-Pastillen gebrauchen. Ich hab Pastillen beim Au,stieg im Mund gehabt, ich habe welche auf dem Turm gelutscht und ebenso beim Abstieg — ♦ na, und ich bin gesund und mobil. So kauf dir wenigstens jetzt Fays ächte Sedener, damit du ♦ die Ertälluug schleunigst wieder los wirst. — Man laust Fays ächte Sodener Mineralpastillen die Schachtet für 85 Pfg. in jeder Apotheke, Drogen- oder Mmeralwafferhandkung, weise aber jede'Nachahmung entschieden zurück.
I Der Marquis erschrak.
„Sie haben also die Aehnlichkeit bemerkt?" I fragte der Diener.
„Was willst Du damit sagen?"
I "Ich will damit sagen," antwortete Pierre, I »ch. vorwärts beugend und leise sprechend, „daß diese Alexa Strange Konstanze, Marquise von Montheron ist!"
Der Marquis sah aus, wie zu Stein verwandelt.
„Und noch mehr," fuhr Pierre fort. „Sie kennt ihren Rang und hat das Schloß unter falschem Namen in einer geheimen Absicht betreten
Es folgt eine lange Stille. Der Marquis starrte Pierre bewegungslos an. Dieser Schlag hatte sowohl seinen Geist wie seinen Körper ae- lähmt.
Einige Minuten vergingen, bevor der Mar- quis sich wieder erholte. Seine blutlosen Lip- pm öffneten sich und mit heiserer, erpreßter Stimme rief er:
„Du lügst. Elender! Das Mädchen ertrank in Nizza. Ich wohnte dem Begräbnis bei. Sie ist in Clyffebourne begraben. Wie kannst Du mich mit solchem Geschwätz beunruhigen?"
„Em Begräbnis fand fteilich statt," gab Pierre Renard zurück. „Ein Kind wurde begraben, aber nicht die kleine Marquise. Lady Wolga wurde getäuscht. Sie und ich und alle anderen wurden betrogen."
„Sie lebt? Das Kind lebt? Lady Wolga's Kind? Wäre ein anderes Kind an der Stelle der kleinen Marquise begraben worden, wo blftb denn diese? Was wurde aus ihr?"
„Sie wurde geraubt und sortgeschafft."
„Geraubt? Von wein?"
„Sie scheinen Ihr ganzes Denkvermögen ver- loten zu haben. Wer konnte sie am wahrscheinlichsten gestohlen haben?"
„Niemand — Niemand!"
«Nicht der entflohene Mörder des Marquis?" fragte der Bediente mit widerlichem Grinsen.
oder !
Auf geheimnisvollen Wegen.
Roman von Eduard Wagner.
8°] (Nachdruck verboten.)
„Du bist mit einem Male recht barmherzig geworden," bemerkte der Marquis.
„Barmherzig? Ja. Aber nicht so sehr gegen Miß Strange als gegen gewisse andere Leute. Wenn der Man» heute abend entdeckt worden wäre, würden Sie, Mylord, diese Nacht schwerlich Schlaf gefunden haben.
„Bist Du berauscht?"
„Haben Sie eine Idee, wer das Mädchen, Strange genannt wird, wirk- lieg rsr?
„Ja. Sie ist eine in Griechenland erzogene Engländerin, welche Lord Kingscourt und Ber- ti» Kollys mit Gefahr für ihr eigenes Leben aus der Räuberhöhle befreite. Der Graf hat mir die ganze Geschichte erzählt. Sie steht so hoch über
„Gut: aber wessen Kind ist sie?"
„Ihr Vater ist ein Landmann in Griechenland, ein verarmter Engländer. Es ist gleichgil- ttg, wessen Kind sie ist. Sie steht so hoch über Dir, daß Dein Interesse an ihr höchst überflüssig lst.
. Der Diener achtete nicht auf den Spott, der in diesen Worten lag. I
„Ich denke. Sie haben ihr Haar bemerkt," f^llte er, „das Haar mit jener eigentümlichen Schattierung, als Ware es von Sonnenlicht durch- ttvebt. I
«Du wirst poetisch."
„Und Sie müssen auch ihre Augen bemerkt haben blau wie die berühmten Saphiere der Montherons. Haben Sie jemals solches Haar And solche Augen zuvor gesehen?" |