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ZuldaerM Zeitung

Wochenbeilage: „Illustrierte Somtagrzettung" monatsbenage: „Mdaer Geschichtsblätter"

Anzeigen: vir ein« spalttge Petitzelle ober, deren Raum 15 Pfg. IleNamen sie petitzeile 25 Pfg.; dei Wieder­holungen wirb entfpr Rabatt nemährt.

RotationsbruS n. vertag der Fuldaer Re» Henbntferei in Hnlba. Zvmsprecher Nr 9.

JV3 104.

Fulda, Dienstag den 7. Mai 1907.

34. Jahrgang.

Erstes WLatt

Vizepräsident Kaempf.

teiligung mindestens einen Monat betragm hat oder die Teilnahme an einem Gefechte vor« liegt. Im übrigen findet die Ordre vom Jahre 1905 Anwendung.

Ergäuzungseiat bett. Teuerungs­zulage an die un­teren und mittleren Beamten.

Reichsschatzsekretär Frhr. von Stengel be­gründet die Vorlage und erklärt, die Be­lastung, welche die Vorlage mit sich bringe, solle erst 1909 im Etat erfolgen.

‘ Abg. Speck (Zentr.): Wir begrüßen die Vor­lage, welche in erster

Aus dem Reichstage.

47. Sitzung vom 6. Mai.

Eröffnung 2ft» Uhr.

Präsident Graf Stolberg teilt mit, daß der Vizepräsident Kaempf daS Präsidium niedergelegt hat. — Die Neuwahl findet Dienstag statt.

Linie auf unsere Anregung zurückzuführen ist. Da nach der Idee der Regierung die Summe erst 1909 in den Etat eingestellt werden soll, nach dem Finanz­reformgesetz aber die ungedeckteu Matrikularbeiträge 3 Jahre später im Etat definitiv geregelt werden, so wird die Teuerungszulage erst 1912 ihre Deckung finden. Aus diesem Grunde halte ich eine Prüfung in der Kommission für nötig.

Staatsselretär Frhr. v. Stengel betont, daß die Regelung für 1909 nur eine eventuelle bei günstigem Abschluß des Etats 1907 sei.

Abg. Singer (Soz.) fordert eine Teuerungs­zulage auch für die Arbeiter in den Reichsbetrie­ben.

Die Ergänzungsetats werden an die Budget- kommission verwiesen.

Etat für Kamerun.

Abg. Kopsch (fr. Vp.) bespricht den Fall Putt- kamer. — Das Rechtsbewußtsein des Volkes ist durch den Prozeß Puttkamer auf das stärkste er­regt worden durch die Art und Weise, wie die Verhandlung geführt ist. (Beifall links.)

Abg. Bebel (Soz.) Nachdem das Frl. Ecke Herrn Puttkamer direkt der wissentlichen Paß­fälschung öffentlich beschuldigt hat (Siehe Deut- sches Reich) muß das Verfahren gegen Herrn von Puttkamer wieder ausgenommen werden. Sind die Behauptungen der Dame , richtig, dann darf und kann das Urteil nicht bestehen bleiben. (Beif. b. d. Soz.)

Kolonialdirektor Dernburg: Ich gebe zu, daß die Angelegenheit jetzt erneut in ein Stadium ge­treten ist, welches eine weitere Untersuchung, so­weit die Verwaltung damit befaßt werden kann, als nötig erscheinen läßt. (Lebh. Bravo!)

Abg. Erzberger (Ztr.) fordert eine durchgrei­fende Einschränkung der Alkoholeinfuhr in die Kolonien. Zu erwägen wäre vor allem der Vor­schlag, die Zölle auf Alkohol ganz erheblich zu er­höhen; ein Zoll von 1,50 <M, pro Liter wäre nicht zu hoch. Der Alkohol ist der schlimmste Feind unserer Bestrebungen, die Kolonien ethisch und wirtschaftlich zu heben. (Beifall.)

Kolonialdirektor Dernburg: Den Ausführun­gen des Abg. Erzberger stimme ich voll und ganz zu. Auch ich halte die Erhöhung des Alkoholzolls für eines der wichtigsten Abwehrmittel; aber wir können hier nicht allein vorgehen, wollten wir es riskieren, so würde die Folge sein, daß wir die Zolleinnahmen einfach anderen in die Tasche ja­gen würden, die den Alkohol über die Binnen- grenzen einführen würden.

Die Etats für Togo und Neu-Guinea werden debattelos bewilligt.

Bei den Etats für die Karolinen, Palau, Ma. rianen- und Marschall-Inseln erklärt Kolonial­direktor Dernburg, daß der Hauptmann Brandeis zwar in einigen Fällen im Widerspruch zum Ge- setz die Prügelstrafe verhängt habe, daß er aber int guten Glauben gehandelt habe.

Die Etats werden bewilligt; abenso debattelos die Etats für Samoa und Kioutschau.

Etat der Reichseisenbahnverwaltung.

Abg. Dr. Witt (Ztr.) spricht den Wunsch aus, daß der neue Präsident wie sein Vorgänger das Netz der Reichseisenbahnen ausbauen und den so­zialen Forderungen inbezug auf die Angestellten möglichst gerecht werden möge. Bei , der Teue- rungszulage seien leider die Arbeiter der Eisenbahnen ausgeschlossen worden; es werde gehofft, daß diese Arbeiter im nächsten Jahre bei der allgemeinen Gehalts­aufbesserung der Beamten mit be- dacht werden würden. Im folgenden befürwor­tet Redner einige Wünsche der Eisenbahnsekretäre, Betriebssekretäre, Bahnmeister, Schreiber, Strek- kenarbeiter, Rottenarbeiter, Stationsarbeiter usw. Zum Schluß spricht Redner den Wunsch aus, daß der Präsident der Reichseisenbahnen den Elsaß- Lothringern den Zugang zu den Stellen ebenso öffne wie den in Elsäß-Lothringen ansässigen Preußen. Einem jungen Manne sei die Anstel- lung versagt worden, weil er Elsaß-Lothringer sei. (Hört! hört! Beifall im Zentrum.)

Präsident Breitenbach erklärt, daß er die Wünsche wohlwollend prüfen werde.

Abg. Bohle (Soz.): Ein Vereinigungsrecht haben die Arbeiter der Staatswerkstätten über- Haupt nicht; selbst der Beitritt zum Süddeutschen Eisenbahnverbande ist ihnen untersagt.

Deutsches Reich.

Berlin, 6. Mai 1907.

v Zu der Präfidentenkrifis im Reichstag schreibt das freisinnige .Berliner Tageblatt^ u. a.: . Es fragt sich, ob es von Herrn

Kämpf pädagogisch richtig war, gegen den Abg. Ledebour sogleich das schwere Geschütz des Ordnungsrufes aufzufahren und dreimal abzu­schießen. Herr Kämpf scheint in dem Lärm des Hauses etwas nervös geworden zu sein. Mit ein wenig Humor, wie er dem Grasen Balle­strem zur Verfügung stand, hätte sich der Kon­flikt beseitigen lassen. Auch soll man sich doch nicht darüber im unklaren sein, daß gerade die Vertreter des Liberalismus im Reichstage, wenn sie sich auch gegenwärtig im Regierungs­lager befinden, nicht die geringste Veranlassung haben, die Redefreiheit des Reichstages ver­kürzen zu helfen. Insofern verstehen wir die Gründe der liberalen Abgeordneten, die gegen Herrn Kämpf stimmten, durchaus zu würdigen. Zugleich zeigt sich auch in diesem Falle wieder, auf wie schwachen Füßen die Blockmehrheit im Reichstage steht. Wir wünschen, daß sich der Konflikt ausgleichen läßt, ohne daß sich in der Zusammensetzung des Präsidiums, soweit dabei die Parteien in betracht kommen, etwas ändett, aber wir hoffen zugleich, daß die liberalen Abgeordneten, auch wenn sie in das Präsidium berufen werden, ihr Amt allezeit in liberalem Geiste führen." — Aus diesen Worten spricht eine unverkennbare Mißbilligung des Ver­haltens des zweiten Vizepräsidenten Kämpf. Zu­gleich aber sind sie ein neues Zeugnis für die gewandte und tadellose Führung der Ge­schäfte seitens des früheren Reichstagspräsidenten Grafen Ballestrem.

* Vom „unpolitischen" Flottenverei«. Der sächsische Landesverband des Flottenvereins wird auf der Generalversammlung den Versuch machen, eine Verständigung zwischen den beiden sich bekämpfenden Strömungen anzubahnen. Er hat feine Auffassung über den Streitfall in folgendem dem Hauptvorstande unterbreiteten Beschlüsse nie- bergelegt:

Nach dem vorliegenden Sachverhalt gewinnt es den Anschein, als habe die von der Gesamt­leitung des Flottenvereins anläßlich der letzten Neichstagswahlen entwickelte Tätigkeit die Grenze zwischen der Betätigung in nationalem Sinne und dem Eingriff in die allgemeine politische Agitation nicht immer eingehalten. Veran­laßt wird dieser Eindruck durch den Umstand, daß das Vorgehen des einzelnen Präsidialmitgliedes als Privatmann vielfach nicht in der dieser Eigenschaft entsprechenden Form, sondern im Namen und unter der Autoriät des Präsidiums in die Erscheinung getreten ist, was in weiten Kreisen des Vereins Beunruhigung hervorgerufen hat. Im Interesse des Vereins muß die Wiederholung solcher Vorgänge ve r m i e- d e n werden, daß die oben bezeichneten Grenzen in Zukunft eingehalten werden. Mit Rücksicht jedoch auf die hohe Stellung des Vereins und seiner vaterländischen Ziele, wird von weiterer Erörter­ung der einzelnen Vorgänge abgesehen und die Eröffnung von bestimmten Vorschlägen dem Ver- einspräsidium überlassen.

Bekanntlich finden die Verhandlungen der Hauptversammlung des Flottenvereins in den nächsten Tagen in Köln statt. Die „Schles. Ztg." veröffentlicht unter der Aufschrift „Früchte der Keimfchen Wahlagitation" eine scharf gehaltene Münchener Zuschrift gegen Keim. Der Versuch, Süddeutschland durch den Norden vergewaltigen zu wollen, werde in Köln unbedingt zu einer Kata­strophe führen. Der „Köln. Volksztg." ist eine Mitteilung des geschäftsführenden Ausschusses zur Vorbereitung der Hauptversammlung zugegangen, wonach im Allerhöchsten Auftrage der Generalfeldmarschall v. Hahnke, Generaladju­tant des Kaisers, an der Hauptversammlung des deutschen Flottenvereins in Köln teilnehmen wird.

[] Mit der Steuerfreiheit der „Standes- herren" Halle sich wieder einmal das Oberver­waltungsgericht zu beschäftigen. Der Bürger­meister zu Schlierbach hat den Fürsten Fried­rich Wilhelm zu Isenburg-Büdingen in Wächtersbach zur Forensaleinkommen- steuer herangezogen. Der Fürst ist Besitzer einer Steingutsabrik in der Bürgermeisterei Schlierbach. Er macht nun Anspruch darauf, von der Steuer freigestellt zu werden, weil er Standesherr sei. In dieser Richtung erhebt er Einspruch. Der Bürgermeister wies den Anspruch zurück und darauf strengte der Fürst Klage an. Der Kceis- ausschuß zu Gelnhausen und der Bezirksausschuß zu Kassel versagte der Klage den Erfolg. Da­gegen legte der Kläger Revision beim Oberver­waltungsgericht ein. Das Oberverwaltungs­gericht wies die Revision vom 30. April d. I. zurück. Das Oberverwaltungsgericht nimmt an, daß eine den Standesherren hinsichtlich der per­sönlichen Gemeindesteuern an sich gebührende Befreiung jedenfalls durch das Kommunalnot« steuergesetz vom 27. Juli 1885 den Forensalge- meinben gegenüber aufgehoben fei und daß dieser Rechtszustand durch das jetzige Kommunal- abgabengefetz vom 14. Juli 1893 nicht geändert Mi. Dieses neue Kommunalabgabengesetz sagt im

§40,3: „Diebestehenden gesetzlichen Bestimmungen, gemäß welchen Standesherren und ihre Familien von Gemeindelasten befreit sind, bleiben — un­beschadet der Vorschrift in den §§21 und 22 des gegenwärtigen Gesetzes — unberührt. In der Regierungsvorlage lautete der Absatz: „Un­berührt" bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über die Beitragspflicht der vormals kurhessischen Standesherren zu ben Gemeindelasten." Die jetzige Fassung beruht auf einem Vorschlag der Kommffsion des Abgeordnetenhauses, die „grund­sätzlich inbezug auf die vorhandenen Gemeinde- einkommensteuer-Befremngen der kurhessischen und sonstigen Standesherren nichts ändern wollte." In der vom Plenum des Abgeordnetenhauses angenommenen Fassung gelangte der' Entwurf an die Kommission des Herrenhauses. Das Protokoll über die Sitzung der Kommission des Herrenhauses vom 21. Juni 1893 enthält folgende bemerkenswetten Sätze: ,,Zu§40Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes weist ein Mitglied der Kommission darauf hin, daß das Kommunal­notsteuergesetz vas Steuerprivilegium der Standes­herren bezüglich des Forensaleinkommens iu den Gemeinden, in denen sie nicht Wohnsitz haben, nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts be­seitigt habe. Die Fassung des letzten Alinea des § 40 gebe nunmehr zu Zweifeln Veranlassung, ob das frühere volle Privilegium durch diese Bestimmung habe wiederhergestellt werden sollen. Diese Auffassung wird vom Vertreter der Staats- regierung bestätigt." Entscheidende Bedeutung kann aber der hier kundgegebenen Auffassung nicht beigelegt werden. Wenn die Absicht dahin­ging, den früheren, d. h. den Rechtszustand, der bis zum Kommunalnotsteuergesetz vom 27. Juli 1885 bestand, und eine Aenderung durch dieses Gesetz erfahren hatte, wiederherzusteüen, so mußte notwendig die Fassung dcs Gesetzentwurfs abge- ändett werden. Die Worte, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bei Erlaß des neuen Gesetzes bestehenden, also nicht bereits durch die frühere Gesetzgebung ausgehobenen, unberühtt bleiben, enthalten ober nicht den erforderlichen Ausdruck jener Absicht. Abgesehen davon fehlt es auch an einem Anhalt dafür, daß eine solche Abficht bei allen Faktoren der Gesetzgebung ob­gewaltet hat.

.'. Gouverneur Horn von Togo vor der Disziplinarkammer. Als zweiter der Kolonial­skandale gelangte gestern vor der Disziplinar­kammer in Berlin der Fall Horn zur Ver­handlung. Horn unternahm im März 1903 eine Reise in das Innere von Togo. Bei dieser Gelegenheit stahl der schwarze Diener Zedu die Reisekasse mit 750 Mark. Er wurde am anderen Tage als Dieb ermittelt, sofort zu 5 Jahren Kettenhaft und zu zweimal 25 Hieben verurteilt. Außerdem wurde er an einen Flaggenmast gebunden und ungeschützt den heißen Sonnenstrahlen ausgesetzt. Die Nacht über blieb er in dieser Stellung, Nahrung erhielt er nicht. Später wurde dann der Neger aus seiner Sage befreit und ins Gefängnis ge­bracht, starb aber nach einer halben Stunde. Gouverneur Horn wurde zu Dienstenilafsnng verurteilt unter Belassung von 2/s der gesetzlichen Pension (er erhält 3600 Mark Pension). Das Gericht in Togo hatte bekanntlich gegen Horn auf Freisprechung er­kannt, das Obergericht in flamentn ihn zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt. Der Spruch der Disziplinarkammer wird allenthalben mit Genug­tuung ausgenommen werden. Ist doch damit eine Tat gesühnt, die schon an sich sehr gräßlich, des höchsten Beamten einer Kolonie aber ganz und gar unwürdig war.

* Zur Verbesserung der Wohnungsverhält- niffe der Arbeiter hat die preußische Regierung abermals einen Schritt vorwärts getan. Alljähr­lich werden größere Summen für diesen Zweck bereit gestellt. Jetzt verlangt die Regierung vom Landtage die Bewilligung weiterer 15 Millionen Mark.

r. Mit der Truppenstärke in Südwestafrika beschäftigt sich eine Denkschrift, welche dem Reichs­tag vorgelegt wurde. Sie betrifft auch die Organisation der Landespolizei in der südwest- afrikanischen Kolonie. Die Regierung bleibt dabei bestehen, daß die Schutztruppe in Stärke von 4000 Mann erhalten werden muß und zwar soll diese Stärke frühestens am 1. Oktober d. Js. Platz greifen. Zur Zeit besteht die Schutztruppe aus 7200 Mann. Hiervon wollen 1700 in der Schutztruppe weiterdienen, sodaß also im Sommer 5000 Mann zurückkehren, während 2000 Mann nach Südwestafrika neu ausgesandt werden. Was die Landespolizei betrifft, so besteht ihr Zweck im Grenz« und Farmenschutz. Sie zählt 727 Köpfe. Nach der Denkschrift hat sich die Einrichtung der Ein- geborenenpolizisten nicht bewähtt.

.-. Heber die Anrechnung der Dienstzeit in Südwestafrika hat der Kaiser im Jahre 1905 und 1906 zwei Ordres hinausgegeben. Ohm- mehr bestimmt eine neue Ordre, daß den im Jahre 1907 bis zur Beendigung des Kriegszu­standes an der Bekämpfung der @in geborenen» Aufstände in Südwestafrika beteiligt gewesenen Leuten das Jahr 1907 als Kriegsjahr an­gerechnet. wich, fofem in diesem Jahre die Be«

Präsident Breitenbach: Meine Stellungnahme zu dem „Süddeuffchen Eisenbahnverband" ist eine unanfechtbare und hält jede korrekte Kritik aus.

Abg. Emmel (Soz.) bespricht die Wohlfahrts­einrichtungen, die nach feiner Behauptung fast alles zu wünschen übrig lassen.

Präsident Breitenbach tritt den Ausführungen des Abg. Emmel entgegen.

Der Etat wird angenommen.

Etat der Reichsmarineverwaltung.

Eine Reihe von Titeln wirb ohne Debatte bewilligt.

Ein Dertagungsanttag wird abgelehnt.

Abg. Zubeil (Soz.) verbreitet sich über das Akkordsystem in den Betrieben der Marinever­waltung.

Abg. Dr. Spahn (Ztr.) bittet, zu erwägen, ob es nicht möglich ist, im Hinblick auf die Teuerung die Löhne der Danziger Werftarbeiter wenigstens vorübergehend zu erhöhen.

Staatssekretär Tirpitz sagt Beseitigung der Beschwerden durch Umwandlung der Monatslöhne in Stundenlöhne zu. Auf eine vorübergehende Teuerungszulage könne die Marinverwaltung sich nicht einlassen.

Abg. Bebel (Soz.) bezweifelt die Beschluß­fähigkeit des Hauses.

1 Der Präsident schließt sich dem Zweifel an. —

Die Sitzung wird abgebrochen.

Dienstag 1 Uhr: Handelsprovisorium mit Amerika; Fortsetzung.

Schluß 8 Uhr.

Aus dem Landtage.

Abgeordnetenhaus.

61. Sitzung vom 5. Mai 1907.

Zweite Beratung der Berggesetznovelle (Mu­tungsrecht).

Die §§ 1 und la werden angenommen.

In § 2 wird für Steinkohle und Kali das Staatsmonopol vorgesehen.

Die Kommission hat von dieser Bestimmung hinsichtlich der Steinkohlen die Provinzen Ost­preußen, Brandenburg, Pommern und Schles­wig-Holstein ausgenommen.

Die Abgg. Beumer (nl.) und Genossen bean­te a g en hierzu 1. jede Bestimmung über ein Monopol überhaupt und jede Ausnahme von die­sem zu sttcichen; 2. im Falle der Ablehnung die­ses Antrages die Ausnahmebestimmungen auf die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Brandenburg, Pommern, Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau und zwar für alle Minera­lien auszudehnen; 3. int Falle der Ablehnung der beiden vorhergehenden Anträge die Ausnahmen für alle Mineralien zu beschränken aus die Provin­zen Ostpreußen,, Brandenburg, Pommern und Schleswig-Holstein; 4. im Falle der Ablehnung des Antrages sub 1 dem Staate das Bergwerks­eigentum an den Steinkohlenfeldern bis zum Höchstbetrage von 250 Maximalfeldern und zwar in den Provinzen Rheinland und Westfalen vor­zubehalten (in dem Kommissionsantrage ist von Rheinland und Westfalen nicht die Rede); 5. zu bestimmen, daß der Staat das Recht der Aufsuch­ung und Gewinnung der Steinkohlen int übrigen an andere Personen auf deren Ansuchen übertra­gen muß und daß von allen Anträgen und deren Erledigung alljährlich dem Landtag Kenntnis zu geben ist; 6. eine neue Bestimmung zu schaffen, wonach auf einem Bohrfund nur ein Feld von nicht mehr als 10 Millionen Quadratmeter ver­liehen werden darf.

Abg. Stockmann (L): Die Entwickelung des Kohlenbergbaues hat dahin geführt, daß einzelne Unternehmer immer mehr Kohlenfelder an sich gerissen haben. Diese Entwickelung liegt nicht im Interesse des Gemeinwohls. Wir halten daher das Vorgehen der Regierung für richtig. (Beifall recht.)

Inzwischen ist ein Antrag König (Ztr.), Graf Groeber (k.) und Gamp (ff.) eingegangen, wonach das Gesetz am 8. Juli 1907 in Kraft treten soll.

. Abg Dr. Koenig (Ztr.) Immer und immer wieder hört man, daß durch diese Vorlage das Staatsmonopol eingeführt werden soll. Davon kann aber doch gar keine Rede sein. (Sehr richtig! rechts und i. Zentr.) Dann kehrt immer das Ge- rede von der Bergbaufreiheit wieder. Wir ha­ben aber keine Bergbaufreiheit, sondern eine Bergbauunfreiheit, die beseittgt werden soll. Diese Unfreiheit besteht bisher nur zugunsten ein- Seiner Bohrgesellschaften, denn die Allgemeinheit kann sich heute nicht mehr am Schürfen und Muten beteiligen. Wir haben also keine Bergbau­freiheit mehr wie sie das Gesetz von 1865 vorsah; wir wollen daher die Bergbaufreiheit wieder ein- führen insofern, als wir das, was noch an Feldern übrig ist, für den Staat, für die Allgemeinheit ret­ten, damit künftig auch andere Leute, die nicht zu den großen Bohrgesellschaften gehören, ein Berg, werk betreiben können. Die Lösung dieser Aufgabe ist in der Vorlage gut und zweckmäßig erfolgt. Wichtig ist vor allem unsere Kontrolle darüber, daß nicht einzelne große Unternehmungen beson­ders berücksichttgt werden können, wenn sich Be­einflussungen bemerkbar machen. Die Vorlage trägt allen Anforderungen der Bergindustrie auf dem Gebiete der Rechtssicherheit in jeder Hinsicht Rechnung. Die Anträge Beumer lehnen wir ab. (Beifall i. Ztr. u. r.)

Abg.Jnngheim (nl.) bekämpft die Vorlage.

Abg. Frhr. v. Gamp .(ff.) tritt für die Vor­lage ein. Seine Ausführungen decken sich im we­sentlichen mit denen des Abg. Koenig.

Abg. Dr. Cruger-Hagen (fr. Vp.) wendet sich gegen die Vorlage.

Handelsminsster Delbrück: Es handelt sich hier um einen Akt der Gesetzgebung, der erst in einer späteren Zeit wirfsam werden kann unb soll. Wenn wir heute nicht Reservate schaffen