Einzelbild herunterladen
 

Maer

Zeitung

monafsbtiiagt: „Suibaer GeschichtsblStter

34. Jahrgang.

Fulda, Mittwoch den 27. März 1907

M 71.

gtf»eint «Sgl ich, mit »urnahme der Sonn« und Stiertage viertel- jührivezuospreir ohne Bringer! ^hn und veKellgeldinSuldaund auswärts 1 Ulf. öopfg.

Verantwortlicher

Schriftleiter: A.wehler

Kotattonsörud u. vertag der Snldaer 21c« tiendr rcterei in Snlda. zernfprecher Nr 9.

An;e ta en: vi« ei« spaltige petitzeile cd er deren Baum IS Pfg. Reklamen Petit,eil« 25 pfg.; bei wieder« holunaen wird «ntfpr. Rabat l gewährt.

3fpar,tntt in Znlda wochenbeilage: §0llNlgg5Mttlllg"

Im Reichs- und Landtage

sind in nächster Zeit bedeutsame Verhandlungen und wichtige Beschlüsse zu erwarten. Jnfo^eder Reichstagswahlen konnten beide Parlamente ihr Pensum nur langsam erledigen, der wich gl e Teil der Session steht nach den Osterferien bevor. Für den

Reichstag

sind noch die zweite und dritte Lesung des Etats und im Zusammenhang damit Fragen der Ge­haltserhöhung der Beamten zu erledigen übrig. Außerdem ist Session

kürzer als sonst werden sollte, wahrscheinlich, daß dem Parlament der «noderandere bedeut same Gesetzentwurf vorgelegt wird; vielleicht zählt auch die Borsenresorm u , 'L®

des deutsch-russischen Handelsprovisoriums zu den Singen, die den Reichstag noch 'N diesem Früh jahr beschäftigen sollen. Außerdem werden namentlich die Kolonialfragen, die Verhandlungen über die Sozialreform einen weiten Raum in den Verhandlungen einnehmen. Das

preußische Abgeordnetenhaus

hat die zweite Etatslesung nicht mehr beendigen künnen; auch hier steht also der Etat noch weiter, hin im Vordergrund, und man wird namentlich in Beamtenkreisen der Beratung große Auf­merksamkeit widmen wüsten, da die Erhöhung der Beamtengehälter zum Teil schon m dem neuen Etatsjahr durchgesührt, zum Teil für bas nächste Jahr wenigstens vorbereitet werden soll. Dazu kommt dann auch noch die Novelle zum Pensionsgesetz. , .

lieber die parlamentarischen Verhandlungen, über die Vorgänge in der äußeren und laueren Politik, namentlich über die Zustände in Rußland und den Kulturkampf in Frankreich wird die .Fuldaer Zeitung* in Nachrichten und Leitartikeln das Wissenswerteste berichten wie bisher.,

Um dem Ünterhaltungsbedürfnis unserer Leser und Leserinnen zu genügen, erscheinen m un­serem Blatte neben spannenden Romanen auch zahlreiche kleinere Abhandlungen belehrenden und erheiternden Inhalts. . ...

Der Bezug von Probenummern wird jeden, der noch nicht Abonnent unseres Blattes ist, davon überzeugen, daß wir bestrebt sind, allen Anforderungen, die an eine moderne Tageszeitung gestellt werden können, vollauf zu erfüllen. Wir bitten das, namentlich in den letzten Monaten, so zahlreich uns entgegengebrachte Vertrauen auch fernerhin betätigen und in Freundes- und Be­kanntenkreisen für die weitere Verbreitung der ,Fuldaer Zeitung' Sorge tragen zu wollen. Prode- blätter stehen auf Wunsch immer zu Diensten.

An die Arbeit!

versäumen wir keinen Tag! Seien wir rastlos tätig, ehe es zu spät ist. Beweisen wir durch die Tat eine glänzende Solidarität zwischen Zentrumswahiern und Sentrumspreste. Weisen wir allen anderen Blättern, die während des Wahltampses entweder gleichgmrg bet Seite standen oder nur Spott, hohn und Verleumdung für unsere Ideen hatte, gebührend die Türe und führen wir, wo es bis jetzt noch nicht geschehen, überall unsere kampserprob.e und schlagfertige Sentrumspreffe ein, die immer und überall auf dem Plane war. Dadurch können wir ihr den gebührenden Dank für ihre schwere Wahlarbeit am besten abstatten.

Herzmittel gegen hie Veranlagung znr Staals-Cinkonlrnenstener.

3. Um Einkommen akMWge Ausgaben und Ansprüche ans Ermäßigung.

Die Besteuerung trifft nur das reine Ein­kommen, in welchem sich die steuerliche Leistungs­fähigkeit des Steuerpflichtigen ausdrückc.

Von denr Roherträge, d?n gesamten Jahres- bruttweinkünften, j°0er einzelnen Einkonmiens- quelle sind die soaenannten Wcrbungskosteu, üie Aufwendungen znr Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Ertrages in Abzug zu bringen. Zur Erwerbung des Ertrages dient z. B. der Mietwert der Sprech- und Wartezimmer eines Arztes, den er sich von seinem Einkommen aus der Praxis in Abzug bringen darf. Die Siche­rung des Ertrages bezweckt z. B. die Versiche­rung eines Warenlagers oder eines Hauses gegen Feuersgcfahr, zur Erhaltung des Ertrages gehö­ren z. B. die Ausgaben für Reparatur und Unter­haltung eines Hauses u. a. Abzugsfähig als Werbungskosten sind nach dem neuen Einkom­mensteuergesetz auch du von dem Grundeigentum und dem Gewerbebetrieb zn entrichtenden direk­ten Kommunalsteuern, aber nur bis zur Höhe der staatlich veranlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. Ist die Kommunalsteuer nied­riger, so darf nur ihr wirklicher Betrag, ist sie höher als die Staatssteuer, so darf nur der Be­wag der Staatssteuer in Abzug kommen. Ist ein Steuerpflichtiger im Zweifel, welche Beträge on Grund-, Gebäude- oder Gewerbesteuer staat­lich veranlagt sind, ro hat ihm der Vorsitzende der Veranlagungskommission, hinsichtlich der Grund- und Gebäudesteuer auch das zuständige Katasteramt, bereitwilligst Auskunft zu erteilen.

Die Werbungskosten dürfen nur bei der ein­zelnen Einkommensauelle, innerhalb welcher sie entstanden sind, in Abzug gebracht werden.

Die unmittelbar durch die Verwaltung oes ,Kapitalvermögens entstehenden Kosten . sind Werbungskostcn und deshalb von den Einkünften aus dem Kapitalvermögen nbzugsfäbig.

Hausbesitzer können als Werbungskostcn von der Bruttoeinnahme des Hauses -in Abzug brin­gen sämtliche Ausgaben für Unterhaltung, In­standhaltung und Revaraturen des Hauses und Zubehörs. Zu den Unterhaltungskosten oeyören insbesondere die Entschädigung für den Verwal­ter, Portier und Hausreiniger, Mietvertragsstem- pel, Gerichtskosten in Mietstreitigkeiten, Bcr- mietungsanzeigen in den Zeitungen, Ausgaben für Beleuchtung der Flure und Treppen u. o. Unter die Instan dhaltungskoften fallen die Aus­gaben für Reinigung von Gruben, Schlamm­kasten, Kanalgebühren, Müllabtuhrgebühren u. a. Unter Reparaturen sind im steuerpflichtigen Sinne nur solche Arbeiten zu verstehen, welche im Wege des Ersatzes oder der Ausbesserung desikt gewordener einzelner kleinerer Teile den ur­sprünglichen Zustand des Gebäudes, wie er bei dessen Errichtung vorhanden war, lediglich er­halten bezw. wiederherstelleii. Verbesserungen, dieses ursprünglichen Zustandes, namentlich Um­bauten, Zubauten, Ausbauten, Ersatzbautcn, Aufwendungen für bessere Ausstattung der Ge­bäude können nicht abgezogen werden, ebenjo- wenig die Kosten der ersten Einrichtung, und der Instandsetzung eines neuerworbenen Hauses, die Ausgaben für die Anlage einer Gasleitung, Wasserleitung, Kanalisation, u. a. Für Abnutz­

ung des Gebäudes tarf ein angemessener Pro­zentsatz des Wertes desselben in Abzug gebracht werden, ferner sind abzugsfähig zu zahlende Prämien für Versicherung des Gebäudes — Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung, Was- serschadenversicherung n. a. — schließlich, tote bereits schon erwähnt, die Gebäudesteuer bis zur Höhe der staatlichen Veranlagung. Die Hypo- thekenzinsen sind von dem Gesamteinkommen^ ab­zurechnen; sie dürfen also nicht von dem Miet­ertrage abgezogen werden.

Für landwirtschaftlich bciiutzte Besitzungen gelten als Werbungskosten:

der zu zahlende Pachtzins, die Ausgaben für Unterhaltung — nicht auch für die E> Weite­rung oder den Neubau — der Wirtschafts­gebäude, Tagelöhner-Wohnungen und der üb­rigen dem Wirtschaftsbetriebe dienenden oder denselben sichernden baulichen Anlagen (Trnche, Mauern, Zäune, Wege, Brücken, Brunnen, Wasserleitungen, Schleusen, Entwässerungs­anlagen),

für die Erhaltung und Ergänzung — nicht auch für die Verbesserung und Vermehrung — des lebenden und toten Wirtschaftsinventars, z. B. für Futter, für Ankauf eines neuen Pferdes zum Ersatz eines gestürzten Pferdes u. a.

für die Versicherung der Wirtschaftsgebäude, des lebenden und toten WirtschaftsinventacZ, der Vorräte und Wirtschaftserzeugnisse, sowie der noch ungeernteten Feld- und Gartenfrüchte — nicht aber des .Hanshaltungsmobiliais -- gegen Feuer-, Hagel- und anderen Schaden, für Heizung und Beleuchtung der Wirtschasts- räume, nicht auch der für den Haushalt be­nutzten Räume,

für Samen, Pflanzen, Futter- und Dnngmiitel, Rohstoffe und sonstige Materialien, welche für den laufenden Wirtschaftsbetrieb gekauft wor­den sind.

für Gehalt, Lohn und sonstige Dienstemolmnente an das zum Wirtfchaftsbetriebe. nicht auch an das zum Haushalt oder zu persön­lichen Dienstleistungen angenommene Personal, die gesetz- oder vertragsmäßig für das zum Wirt­schaftsbetriebe angenommene Personal zu lei­stenden Beiträge zu Kranken- usw. Kassen, die Grund- und Gebäudefteiwr bis zur Höhe der staatlich veranlagten Steuersätze,

die Beiträge zu der Landwirttcbaftskammer, ein der Abnutzung entsprechender Prozentsatz des Substanzwertes der zum Wirtschaftsbetriebe notwendigen Gebäude-, Maschinen, Gerät­schaften u. a.

Von dem Einkommen ans Handel und Ge­werbe sind als Werbnngskosten in Abzug zu bringen:

die Kosten der Unterhaltung der dem Betriebe dienenden Gebäude und fonftigen baulichen An­lagen, fowie zur Erhaltung und Ergänzung des vorbandenen lebenden und toten Bitriebs­inventars,

die Kosten für Versicherung der voraufgeführten Gegenstände, sowie vor Warenvorräte gegen Brand- und sonstigen Schaden,

der Pacht- und Mietzins für die zum Geschäfts­betriebe gepachteten und gemieteten Grund- stücke, Gebäude und Utensilien,

die Kosten für die im Betrieb erforderliche Hei­zung und Beleuchtung,

die Anschaffungskosten für die eingekauften Rod- nnd Hilfsstoffe und Waren, totoie für die sonst im Betrieb erforderlichen Materialien,

die Löhnung der für den Gewerbebetrieb ange­nommenen Anaestellten, Gesellen, Gehilfen,

Arbeiter einschließlich des Geldwerts der etwa zu gewährenden Beköstigung und sonstigen Naturalleistungen, soweit diele nicht aus den Betriebsbeständen entnommen werden, die gesetz- oder vertragsmäßig für das Betriebs­personal zu entrichtenden Beiträge zu Kranken- ufto. Kassen,

die von dem Gewerbebetriebe zu entrichtenden direkten Kommunalsteuern bis zur Höhe des staatlich veranlagten Gewerbesteuer- satzes,

die Beiträge zu den Berufs- (Handels- oder Handwerks- oder Apotheker-) Kammern,

ein angemessener Prozentsatz "ür Abnutzung der dem Gewerbebetriebe dienenden Gebäude, Ma­schinen, Gerätschaften u. a. und Abschreibungen für unsichere Forderungen.

Von der Einnahme aus gewinnbringender Be­schäftigung sind als Werbuugskosten abzugIfähig: die Geschäftsunkosten, insbesondere die Beitrage zu den Berufs- (Aerzte- oder Anwalts-) Kammern, die laufenden Ausgaben der Rechtsanwälte, No­tare, Gerichtsvollzieher. Aerzte für die Unterhal­tung — nicht auch die Kosten für die erste Ein­richtung — des Bureaus, bezw. der Warte-, Sprech-, Operationszfmmer, 'Miete, Heizung, Br- leuchtuiig, Kosten für Telephon, Schreibmateria­lien, Gehälter und Löhne für das Perfonal, Ab­nutzung des Mobiliars, u. a.) die laufenden Aus­gaben der Aerzte für das zur Besorgung der Praxis gehaltene Fuhrwerk, nir die Beschaffung der zur Ausübung der Berufstätigkeit erfnrber- sichen Materialien, fowie für Instandhaltung und Ergänzung, nicht aber für die erste Anschaffung der erforderlichen Gerätschaften u. a.

Vom Gesamteinkommen sind abzuziehen Schul- denzinfcn, Renten und dauernde Lasten tauch solche auf Privatrechtstiteln beruhende), Beitrage des Steuerpflichtigen für feine Person zu Kran­ken-, Unfall-, Jnvalidenversicherungs-, Witwen- Waisen- und Pensionskassen bis zum Gesamr-Br- trage von 600 Lebensversicherungsbeiträge auf den Todes-, oder Lebensfall für sich oder einen nicht selbständigen Haushaltui'gsangehörlgen G B., von Frau und Kindern), bis zum P'.ämten- betrag von 600 JH, nicht dagegen Aussteuer-. Mili­tärdienst- und ähnliche Versicherungen, s^l'eßlich die auf Grund rechtlicher Verpflichtung von den- Steuerpflichtigen zur allmählichen Tilgung eines auf feinem Grundbesitze haftenden Schnldkapttais zu entrichtenden Beiträge, insoweit dieselben 1 Prozent des Kapitals -nb den Betrag von 600 M jährlich nicht übersteigen.

Die Abzüge, deren Abrechnung verlangt wird, sind genau nachzuweisen, und zwar die Schulden- zinsen durch Vorlage der Zinsgnittimgen und An gäbe der Höhe des Schuldkapitals, des Zinsfußes, Namens und Wohnorts des Gläubigers, die ztt zc.hlende Lebensversicherungsprämie. Beiträge zu Unfall-, Kranken-, Sterbekassen durch nähere An­gabe der Kasse und Vorlage von derselben aus­gestellter Quittung.

Bisher war bei Einkommen bis zu 3000 dk ein Abzug von 50 M für jedes Kind unter 14 Jah­ren zulässig mit der Maßgabe, daß bei Vorhanden­sein von drei oder mehr Kindern unter 14 Jahren auf jeden Fall eine Ermäßigung um 1 Stufe stattzufinden hatte.

Nach den neuen Vorschriften des Einkoiumen- stcuergefetzes ist die Berücksichtigung der Gewäh- rung von Unterhalt an Kinder nicht nur, wie bisher, bei Steuerpflichtigen bis zu 3000 son­dern fortan bei Stenerpflichtigen bis zu 6500 <At Einkommen vorgcschrieben, ferner findet ein? Ermäßigung der Stcuersätze statt, nicht nur wegen'zu unterhaltender Kinder unter 14 Fohren, sondern auch wegen noch zu unterhaltender älterer Kinder und wegen zu unterhaltender anderer Angehöriger.

Einem Steuerpflichtigen, dessen Einkommen den Betrag von 3000 J( nicht übersteigt, ist von dem steuerpflichtigen Einkommen für jedes Kind oder anderen Familienangehörigen, welchen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt ge­währt, der Betrag von 50 JC in Abzug zu bringen mit der Maßgabe, daß in jedem Falle eine Er­mäßigung stattfinden muß, nm eine Steuerstufr bei dem Vorhandensein von 3 ober 4, um zwei Steuerstufen bei dem Vorhanbenfein von 5 ober mehr derartigen Familienmitgliedern.

Bei Einkommen von mehr als 3000 M, aber nicht mehr' als 6500 M, muß Ermäßigung er­folgen um eine Stufe bei 3 oder 4, um zwei Stu­fen bei 5 oder oder mehr zu unterhaltendm Kin­dern ober Familienangehörigen.

Bei der Feststellung der vorerwähnten, für die Ermäßigung maßgebenden Perfonenzahl werden nicht mitgerechnet die Ehefrau des Steuer'fltch- tigen und diejenigen Kinder und Angehörigen, welche das 14. Lebensjahr Übertritten Haden uni entweder im landwirtschaftlichen ober gewerblichen Betriebe des Steuerpflichtigen bnuernb tätig sind ober ein eigenes Einkommen von mehr ct bet Hälfte des ortsüblichen Tagelohns nach ibre- Altersstufe und nach ihrem Geschlecht haben.

Ist ein Steuerpflichtiger außergewöhnlich be­lastet durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, z. B. die Kinder sind uswäris auf der Schure, auf der Universität, Verpflichtung zum Unterbau mittelloser Angehöriger, durch andauernde Krank­heit, so kann nach dem Gesetz eine Ermäßigung des Steuersatzes um 1—3 Stufen stattfinden. so- fern das steuerpflichtige Einkommen 9509 jährlich nicht übersteigt.

Voraussetzung für die Ermäßigung ist iin.net, daß der Unterhalt der Kinder ober sonstigen Fa­milienangehörigen, z. B. kranker, arbeitsunfähi ter Eltern, in der Hauptsache von dem Stenervflich- tigen bestritten wird, und zwar auf Grund ge­setzlicher Verpflichtung.

Professor uo« Kergmnn. t

Wiesbaden, 25. März 1907.

Heute ist, wie schon gemeldet, hier der weltbe­rühmte Chirurg von Bergmann gestorben. Bergmann war am 16. September 1836 in 2tölanb geboren, studierte zu Dorpat, woselbst er sich 1864 als Privatdozent habilitierte. Während der Kriege 1866 und 1870 tvar er in den Lazaretten tätig. 1871—78 war Bergmann Konsulat-Chirurg der russischen Donau-Armee. 1882 wurde derselbe als Nachfolger Langenbecks als ordentlicher Professor und Direktor der Universitätsklinik nach Berlin berufen. In dieser Stellung hat Bergmann bis zu seinem Lebensende gewirkt.

Bergmann war einer der letzten deutschen Aerzte am Krankenlager des Kaisers Friedrich, die den Machenschaften des Engländers Mackenzie weichen mußten.

Sehei mratPr^x/.tier^maniT,

Dem „Rhein. Kurier ' entnehmen wir über die tödliche Erkrankung Bergmanns noch folgendes: Prof. v. Bergmann weilte feit 3 Wochen in Wies­baden und befand sich die ganze Zeit hindurch nicht recht wohl. Am Freitag Nachmittag erkrankte der Professor plötzlich, worauf auf seinen Wunsch ein früherer Assistent, Prof. Schlange-Hannover, telegraphisch hierher berufen wurde, der am Samstag früh unter Assistenz des Dr. Albert Stein in Wiesbaden, eines Schülers des Verstor­benen, eine Bauchoperation vornahm. Das Be­finden des Erkrankten war schon vor der Ope­rativ'' sehr schwach, bald hernach stellte sich Herz- chwäche ein. Sonntag früh besserte sich der Zn- tand und Sonntag nachmittags wurde, auf drin­genden Wunsch des Kranken von den beiden Aerz- ten eine nochmalige Operation vorgenommen, die dem Kranken auch für einige Zeit Erleichterung verschaffte. Montag früh verschlimmerte sich der Zustand des Kranken und halb 12 Uhr mittags trat der Tod ein.

vermischtes.

* Junge Leute von heute. Auf der Berliner Wannseebähn hat sich im Kupee ein 16jähriger Gymnasiast erschossen, weil er nicht von Obertertia nach Sekunda versetzt war. Aus einer bei ihm gefundenen Visitenkarte stand zn lesen: Meinen Kadaver braucht ihr nicht erst nach Hause zu schaffen. Meine Mutter liegt schwer krank zu Bett, also Vorsicht! — An einem Mainzer Gymna­sium hatten nach der „Franks. Ztg." die Abiturien­ten in einer „Bierzeitung" die Anstalts- leitung scharf kritisiert. Der Direktor hat darauf den jungen Leuten die Entlasiungszeugniffe, ohne di: sie keine Universität besuchen können, zum Teil vorenthalten.

Gottesdienstordnung in Sulda.

Gründonnerstag. Dorn. Von '/-6 Uhr an werden Beichten gehört, nach leder halben Stunde Aus­teilung der hl- Kommunion, 9 Uhr Bischöfl. Hochamt, Weihe der hl. Oele und Uebertragung des Allerheilig- sten in das HI. Grab, 4 Uhr Matutin und dann Andacht vor dem HI. Grabe. — Stadtpfarrlirche. Von 5 Uhr an jede halbe Stunde Austeilung Der hl. Kommunwn, 8 Uhr Amt, danach Ue?eriragung des Allerheiligsten ins Grab, abends 6 Uhr Andacht. — Michaelskirche. 7 Uhr Hochamt mit Kommunion-Austeilung, “ Ui Uhr Abendandacht. — Severikirche. 8 Uhr Amt, 6 Uhr Abendandacht. - Pfarrkirche zum hl. Geiste. 8 Uhr Hochamt, darauf stille Anbetung, 6 Uhr Schluß, andacht. — Frauenberg. Gelegenheit zum Em­pfange der hl. Sakramente morgens von 1 6 Uhr an, um 8 Uhr feierliches Amt mit General - Kommunwn; nach dem Amte Uebertragung des Allerheiligsten zum hl. Grabe, wo dasselbe zur Anbetung ausgestzt bleibt dis zum Schlüsse des Gottesdienstes am Karsreiiag; ngchm. 2 Uhr Zermonie der Fußwaschung, um si-b Uhr zierliche Metten um 7 Uhr öffentliche Betstunde.

*

H

Quaker Oats

Der Konsum von Quaker Oats nimmt beständig zu, — der beste Beweis von der Vorzüglichkeit dieser idealen Nahrung.

Delikat im Geschmack, schnell zubereitet und leicht verdaulich.

Die echten Quaker Oats werden nur In geschlossenen, mit der Quaker Schutzmarke versehenen Paketen verkauft- *