Einzelbild herunterladen
 

eitlmg

MdaerW

mondsbtiiage: „Sulbaer GeschlchtrblStter

roo<etn»tiio6e:„3nu|ftkrttSonntags5elhing“

33, Ialrrqaafl

Fulda, DienStaa den 11. Dezemder 1306.

M 284

EetetteesbrMd u. Vertag btt snlhatr Me» tttnot laerei m Hulda, zeri (preßet Nr 9.

HnMinen: Vie ein« fpatlige Pe'ituilt obei bereit Rai m <5 ptg. Fetlamen >ie petitieile 25 Pf«.; bet wieder» Holungen wird enlfpr.

Sabali cewaurL

VerantrooriU titr SArtHitiiec: 3- vau« für ble Mittel neu J. parjcMet in Hulda

tcf<Mt«rt#gl**.

Mntnabutt tet Sann» nno seit Jage Pienel« jab<* Bezugspreis ahne Bringerlebn und BeueUgelbinSnlba und auswärts ! Mt 5t) pfg.

Zweites

|] Zu -en Memoiren -es Fürsten Chlodwig Hohenlohe.

Mächtig rauschten die Zweige des „Politischen Waldes unter dem Sturme der Denkwürdigkeiten Hoheulohe's, alS die Tragikomödie von Kopenuk einsetzts und allenthalben die größte Sensation erregte. Nunmehr hoben sich die Wogen wieder geglättet und die Aufmerksanikeit ist wieder ern­steren Dingen zugewandt.

AuS der Feder des hochverdienten, kenntnl-- reichen und mit klarer Ruhe schreibenden Publi- zisten, des langjährigen Leiters des „Literarischen Handweisers" Prälat Dr. F. H ü l s k a m p er­scheint eine überaus lesenswerte Besprechung der Denkwürdigkeiten Gobenlohes. aus der wir unse- ren Lesern einige interessante Stellen Mitteilen möckt«en. , ... ,

Die gesamten Mitteilungen sind sachgemäß auf acht „Bücher" verteilt. Diese heißen: 1. Aus der Jugend 1819 bis 1847; 2. Revolution und Reichsgesandtschaft 1848--50 ; 3. aus den^ahren 1850—60 ; 4. bayerisches Ministeriu,» 1867—<0; 5. im Reichstag 1870—74 ; 6. Botschafter m Paris 1874—85 ; 7. Statthalter in Straßburg 1885—94 ; 8. Reichskanzler und Lebensende 1894 bis 1901. Die traurigste von diesen acht Perioden in des Fürsten Leben waren zweifelsohne die drei Jahre seines bayerischen Ministeriums. Mit ihm begann ein politisch wie kirchlich „liberales" Reii- ment. Es ivar aber nur von kurzer Dauer. Tw berüchtigte, gegen das Vatikanische Konzil ge­richtete Zirkulardepesche an die bayerischen Ge- sandtschaften vom 9. April 1869 schlugen dem Fasse den Boden ans. Den Gesandten war darin aufgegeben, den betreffenden Regierungen die Frage zur Erwägung vorzulegen, „ob nicht eine gemeinsame Maßnahme der europäischen Staa­ten zu ergreifen wäre, um den römischen Hof über die dem Konzil gegenüber von ihnen einzuneh­mende Haltung im voraus nicht im Ungewist-m zu lassen". (2,352 f.). Es ist interessant, hier zum erstenmal zu erfahren, daß das Rundschreiben von Döllinger abgefaßt war (2,351); dessen Bio­graph Friedrich hat nichts davon gewußt oder — hat'S nicht sagen mögen. Chlodwig brannte ab.*r mit seinem Rundschreiben bei allen großen und kleinen Mächten, katholischen wie protestantischen, vollständig ab, am entschiedensten in Wien, ob­wohl ein Protestant, Graf Beust, dort damals an der Spitze der Geschäfte stand (l, 360 ff.). Die nächsten Neuwahlen zur bayerischen Abgeord­netenkammer brachen dem „liberalen" und „preu- ßenfreundlichen" Ministerium Hohenlohe dann vollends den Hals.

In den langen Pariser Jahren hat der Fürst, namentlich als steter Friedensfürsprech, gut ge­wirkt minder gut in Straßburg, wo er im Ge- oensahe zu seinem milden Vorgänger Manteuffel gegen die Protestler streng verfuhr und dadurch die Aussöhnung eher hemmte als förderte. Das Beste hat er wohl geleistet als Reichskanzler. M"nir er in hohem Alter auch dieses Amt noch über­nahm, obwohl der große Neider und Hasser Bis- marck noch am Leben war, so geschah das, wie wir glauben möchten, nicht aus Ehrgeiz oder Machtsucht, sondern aus Liebe zu seinem großen deutschen Vaterlande und zu bestem kaiserlichen Oberhaupte, um letzteren „sein eigener Kanzler" fein zu lassen, ihn aber als amtlicher vor allzu temperamentvollen Nebereilungen möglichst zu be­wahren. Und das sei ihm gedankt!

Welch beschämend niedriges Gewicht man übri­gens aus die katholische Konfession des neuen Reichskanzlers legte, mag aus folgender Gegen­

6in furchtbares Geheimnis.

Dem amerikanischen Originale der MrS. May AgneS Fleming nacherzählt von Lina Freifrau vo«

Berlepsch.

80] ’ *•'’ (Nachdruck verboten.)

„Würdest Du eS tun, Victor, hättest Du die Kraft hierzu? Gott weiß, ich möchte nicht hart feilt, möchte Dich gern glücklich sehen, aber--“

„So sage mir alles und laß mich urteilen."

„Ich weiß nicht, was ich tun soll!" rief sie er­regt, „ich versprach ihr, Dir's zu sagen, nun aber 6er Tag gekommen, kann ich nicht."

Er erbleichte in unbestimmter Furcht.

„Du mußt, Tante, und ich bin kein Kind mehr, das vor Schreckgespenstern erschrickt. Welch' furchtbares Geheimnis birgt sich hinter all dem?"

„Ein furchtbares Geheimnis, ja. Du hast eS gesagt."

„Spielst Du auf meiner Mutter Tod an? Kanntest Du die ganze Zeit ihren Mörder und verbargst ibn?"

Keine Antwort.

Sie bedeckte das Gesicht und wandte sich ab.

„Habe ich Recht?"

Sie sprang auf.

„Saft’ mich Victor, 23 Jahre lang bewahrte ich das Geheimnis, glaubst Du. Du könntest e» mir in einem Moment abringen? Welches Recht hast Du, mich zu fragen? Wüßtest Du alles, so wüßtest Du. daft Du kein Recht hast, ein Weib an Dich zu ketten, kein Recht selbst auf den Namen, den Du trägst."

Er stand sehr erbleichend auf. Sprach Lady Helena im Wahnsinn?

Ehe er noch zu sprechen vermochte, pochte es und ein Diener brachte ein Billet.

„Eine Dame wünscht Mylady in einer wichti- Hkn Angelegenheit zu sprechen," meldete er.

Überstellung erhellen. Al» der katholische, aber keineswegs zur Zentrumspartei schwörende Fürst Habseldt-Trachenbcrg vor jetzt 12 Jahren Ober- Präsident von Schlesien wurde, bekam sogar die sonst so ruhige Berliner Kreuzzeitung „Beklem- mungen". Nun bedeutet der Posten des Deutschen Reichskanzlers und Preußischen Ministerpräsiden­ten doch noch wohl etwas mehr als das Amt eines preußischen Provinzial-Präsidenten. Aber unge­fähr ganz zu derselben Zeit hatte nicht einmal der fanatisch-protestantische „Reichsbote", geschwei- ge denn die konservative Kreuzzeitung gegen die Berufung des Katholiken Hohenlohe auf den Höch- sine Posten des Reiches und dec Monarchie auch nur ein Wörtchen einzuwenden. Sie wußte offen­bar, daß der „Katholik" hierbei gar keine Rolle spielen werde, und er hat sie denn auch nicht ge­spielt »obwohl er angesichts der inzwischen gr- wattig gewachsenen Macht des im Kerne doch ka­tholischen Zentrums klug genug war, gleich beim Antritt des hohen Amtes für seine früheren kul- turkämpferischen Untaten um Vergessenheit zu bitten.

Wer durch Hohenlohes Tagebuch das größte Maß von Achtung bei dem Leser einbüßt, das ist nächst dem Verfasser selbst kein anderer als Bismarck. Sein im tiefsten Grunde un- edler Charakter ist bisher niemals so deutlich zu­tage getreten als hier. Wir haben persönli h schon seit Jahren auf die Abfaflung einer Bismarck- Biographie durch einen Zentrumsmann g'drun- gen, die ja all den widerwärtigen und wahrheits­widrigen Verhimmelungen gegenüber durchaus nötig ist. Jetzt darf man sich fast freuen, daß der sehnliche Wunsch bisher unerfüllt blieb; denn für manches Unedle in des gewaltigen und gewalt­tätigen Mannes Denken, Empfinden und Handeln, was bisher wohl Vermutet, aber nicht geradezu bewiesen werden konnte, liegen jetzt die sonnen­klarsten Belege vor.

Was andere Persönlichkeiten anbetrifft, so muß es zunächst jeden deutschen Patrioten mit rechter Freude erfüllen, daß unsere drei Kaiser alle drei auch aus diesen intimen Aufzeichnungen als durchaus edle, bochaesinnte Charaktere, als pflichtaetraue, pflichteifrige Regenden, als ehr­liche Friedensfürsten und als treubesorate Väter ihres Landes und aller Stände ihres Volkes her­vorgehen. Ferner aber muß es uns Z e n t r u ms- männer noch eine ganz besondere Genuatnnng bereiten, daß unsere großen Zentrnmsfübrer, Windthorst an der Spitze, auch nach biefer Dar­stellung ebenfalls völlig makellos dastehen; denn es zäblt ja gar nicht mit. wenn Bismarck in seinem Ingrimm sie einmal (2,404) bei Ge­legenheit der Septennatskämpfe von 1887 als „verlogene Halunken" bezeichnet. Er batte in ihnen eben keine politischen „Karlchen Miesnick- Tertianer", wie er, mit Unrecht zwar, Nennigfen und Miquel einmal nennt (2,297), vor sich gehabt, und das versetzte ihn in solche blinde Wut.

Auf ter Jagd.

Bon Dr. jur. W. Brandts, Groß-Lichterfelde.

(Nachdruck verboten.)

Hallali, Hallalo! klingt’s jetzt In Wald und Feld. Mit dem 1. Oktober ist die Jagd auf Hasen aufgegangen und die für männliches Rot- und Damwild, für Birk-, Hasel-, Fasanen-Hähne und -Hennen sowie für Rebhühner dauert fort.

Strenge Regeln gelben für das Wvidw«ck, deren Verletzung im Kreise seiner Jünger durch­aus nicht milde angesehen wird, da es weniger um Gewinn, als um frohe, frische Luft und Ruhm sich handelt. In allzu großem Eifer läßt sich mancher zur Uebertretung des Gesetzes hinreißen, doch liegt ihm eine eigennützige Gesinnung voll-

„Ich kann niemand empfangen."

„Mylady entschuldigen, die Dame sagt,. Sie würden sie sicher empfangen, lesen Sie das Billet."

Lady Helena riß es auf und überflog die tveni- gen Zeile«, welche die Unterschrift „Inez" trugen, mit einem Ausdruck der Erleichterung.

„Führen Sie die Dame sofort herein."

Vergib, wenn ich in meiner Erregung Unge­bührliches sagte," wandte sie sich, nachdem der Diener sie verlassen, an den Neffen, „gib mir Zeit, und Du sollst bald hören, was Tn wissen mußt. Diese Dame kommt sehr gelegen."

„Soll das heißen, daß die Fremde Deine Ver­traute ist. und auch die meine tverden soll, daß Du sie konsultieren willst, ehe Du mir das Geheimnis mitteilst, von dem mein Lebensglück abhängt?"

„Ja, und Du wirst alles verstehen. Die Dame gehört zu unserer Familie, mehr kann ich Dir vor­erst nicht sagen. Geh' nun Victor, morgen früh, wo möglich, sollst Du die Wahrheit hören."

Er verbeugte sich kalt und ging. Was be­deutete all' daS? Bisher war sein Leben friedlich verlaufen, nun tauchten auf einmal Familienge- heimnisie auf.

„Mag der Morgen bringen, was er wolle", sagte er entschlossen, „Edith Darrell wird mein Weib."

12.

Am Tage deS heiligenBatrik.

Beim Hinabgehen begeancte er einer schlanken, großen, tiesverschleierten Dame. Wer mochte sie sein? Er verbeugte sich und eilte vorüber, um Edith aufzusuchen.

DcS Mädchens Auge war scharf, und Sir Vie- tor verstand es nicht, sich zu verstellen.

„Lasten Sie sich wahrsagen Sir Victor," lächelte sie, „ich sage Ihnen die Vergangenheit aus den Linien der Hand. Sie waren bei Lady Helena, teilten ihr Ihre Werbung mit und baten um ihren

tandig fern. Unser Reckt hat überhaupt erst im 17. und 18. Jahrhundert"angefangen, die unbe­fugte Ausübung der Jagd unter Strafe zu stellen. Es kam damals die Auslastung zur Geltung, daß das Jagdrecht ein Ausfluß der Landeshoheit und nur derjenige zu dessen Ausübung berechtigt fei, dem das Recht vom Landcslterrn verliehen sei. Diese Ansicht ist inzwischen verlosten, heute gilt das Jagdrecht als ein Ausfluß des Grün d- e ig e n t u m s, jedoch ist aus polizeilichen und jagdlichen Rücksichten die Ausübung des Jagdrechts bekanntlich nur größeren Grundbesi­tzern selbständig, kleineren nur durch gemeinsame Verpachtung oder Administration gestattet.

Die unbefugte Jagd kennt unser ReichS- strafgesetzbuch in drei Formen. Des einfachen Jagdvergehens macht sich schuldig, wer an Orten, an denen zu jagen er nicht berechtigt ist, die Jagd ausübt. Hieraus steht Geldstrafe bis zu 300 oft oder Gefängnis bis zu drei Monaten. Eines schweren Jagdvergehens ist schuldig, wer dem Wilde nicht mit Schießgewehr, sondern mit Schlin­gen, Netzen, Fallen ober anderen Vorrichtungen nachstellt, oder wenn das Vergehen während der gesetzlichen Schonzeit oder in Wäldern oder zur Nachtzeit gemeinschaftlich von mehreren began­gen ist. In diesem Falle erhöht sich die Geld­strafe bis zu 600 =U oder Gefängnis bis zu 6 Monaten. DaS dritte Verbot betrifft die ge- werbsmäßige Wilddieberei und droht für dieselbe Gefängnis von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sowie Zulästigkeit von Polizeiauf- sicht und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte an. Neben der durch ein Jagvergehen der einen oder anderen Art verwirkten Strafe werden das Ge­wehr, das Jagdgerät und die Hunde, welche der Täter bei dem unberechtigten Jagen bei sich ge­führt hat. desgleichen die Schlingen, Netze, Fallen und andere Vorrichtungen, einerlei, ob sie dem Täter gehören oder nicht, mit Beschlag belegt und eingezogen.

Zunächst muß hervorgehoben werden, daß eine Bestrafung nur dann stattfinden kann, wenn der Täter wußte, daß er in ein fremdes Jagdrecht eingreife. Dies Bewußtsein muß ihm von der Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden, andern­falls ist er freizusprechen, denn Jagdvergehen wer­den nickt als fahrlässige, sondern nur als vorsätz­liche Delikte bestraft. Tie Jagd setzt Wild voraus, welches sich in seiner natürlichen Freiheit be­findet. Auch die unbefugte Aneignung von Fall­wild wird von den Gerichten noch als Jagd­vergehen, nicht als Diebstahl aufgcfaßt, tocil das Wild von dem Berechtigten nock nicht ergriffen mar, infolgedessen auch nickt in dosten Eigentum iibergegangen, sondern noch herrenlos war. AlS Fallwild ist nickt nur das aus natürlichen Ur­sachen, wie Alter, Frost, Nahrungsmangel, Krank­heit, Seuchen zu Grunde gegangene (gefallene), sondern auch das, infolge eines Schusses verendete Wild zu verstehen.

Die Ausübung der Jagd besteht darin, daß man das Wild aussucht, verfolgt ober ihm nachstellt in der Absicht, es zu erlegen, zu fangen ober sonst wie in seinen Besitz zu bringen. Wer auf dem Anstande sich befindet, „jagt", wer einen Forst mit schußfertigem Gewehr durchstreift, wer das Wild mit Hunden aussvürt, auch wenn er kein Gewehr bei sich hat, „jagt", ebenso wer Schlingen aufstellt, um das Wild einzufangen, sowie der- jenige, welcher auf dem Felde ober in der Forst die Stellen aufsnckt, welche zur Legung von Schlingen, bie er bei sich führt, geeignet sind. Wer bas Wild in Schlingen fanacn will, kann bie Jagb ohne Gewehr ausüben. Es ist daher zum Begriffe „der Ausübung der Jagd" nickt erfor- derlich, daß der Täter Wild erlegt hat ober daß überhaupt jagbbares Wilb an Ort und Stelle ge­wesen und vom Jagenden hat gesehen ober ge­troffen werben können. — Nicht selten wird die

Ausrede angewenbet, der Jäger habe die Absicht gehabt, das Wild, welches er etwa erlegen sollte, dem Jagdberechtigten abzuliefern. Tiefe Vertei­digung ist jedoch nicht stichhaltig, denn, schon wenn man die Jagd unbefugt ausgeübt hat, ist man schuldig. Tie Verfolgung des Jagdvergehens hängt nämlich von einem (Strafantrage deS Jagdberechtigten nur in dem Falle ab, wenn dec Täter fein Angehöriger ist; in allen anderen Fällen geschieht sie seitens der Staatsanwaltschaft von Amtswegen.

Ter Täter muß die Jagd an „Orten, an bette« zu jagen er nicht berechtigt ist, ausgeübt haben. Selbst der Grundstückseigentümer ist des­halb strafbar, wenn er auf seinem Grundstück jagt, auf dem bie Jagd von ihm oder von der Gemeinde verpachtet ist. Der Standort des Wildes ist für die Berechtigung maßgebend. Wenn ich vom Grundstück meines Nachbars aus das Wild auf meinem Jagdgebiet beschleiche, dann jage ich auf meinem Jagdgebiet. Demge­mäß bin ich nicht strafbar, wenn ich auf fremdem Jagdreviere Stellung nehme, um z. B. von hier einen in meinem eigenen Revier befindlichen Reh- bock zu schießen, oder wenn ich mich auf fremden Gebiet auf den Anstand stelle, lediglich in der Ab­sicht, das auf meinem Jagdgebiet von selbst übet- getretene Wild zu erlegen. Denn es ist Grund­satz, daft man von einem fremden Jagdoebiet in sein eigenes hineinschießen darf, nicht aber um­gekehrt. Man darf das Wild in feinem Jagd­gebiet sich aneignen, nicht aber das in einem frem­den befindliche, selbst bas Wilb, welches der Jäger angesckossen hat, barf er, wenn es erst auf f r e m- bem Jagbgebiet verendet, sich nicht art­eignen, auch nicht einmal daS Geweih des Tieres. Das besagt der Recktssatz: Die Wildfolge ist ver­boten. Strafbar ist eS deshalb auch, wenn ich durch meinen Hund das fremde Jagdoebiet ab­suchen und von dort mir Wild zutreiben laste, oder wenn ich zu diesem Zweck gar Treiber an­stelle und das Wild erst nach dem Uebertrctm über bie Grenze, also auf meinem Jagbgebiet er­legen will.

Obige Ausführungen würbe man mißverstehen, wenn man baS Betreten fremden Jagd­gebiets als erlaubt betrachten wollte. Wer vorn fremden in fein eigenes Gebiet hinein* schießt, ist zwar nickt strafbar wegen des Ver­gehens der unberechtigten Ausübung der Jagd, wohl aber wegen unbefugten Betretens eines fremden Jagdgebiets. Es ist dies eine Uebertretung, welche nur mit Geld­strafe von 1 bi8 60 ober mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht ist. Die Strafbarkeit setzt vor­aus, daß der Täter „zur Jaad ausaeriistet" war. Wer fein Material zum Schießen ober zum Fan­gen des Wildes bei sich hatte, ist nickt ausaeriistet. Ter Umstand, daß die Hähne bc5 Gewehres zur Ruhe gestellt sind oder das Gewehr ungeladen ober am Schlosse umwickelt ist, schützt nicht unbe­dingt. Zur Jagd ausgerüstet darf man nickt außerhalb des öffentlichen, zum gemeinen Ge­brauche bestimmten Weges ohne Befugnis gehen. Selbst das Gehen auf den Böschungen oder in den Seitenäräben des Weges ist vom Reichs­gericht für strafbar erachtet. Gern durchschreitet man ein benachbartes Jagdgebiet, um schneller zu seinem eigenen zu kommen; doch das ist straf­bar, wenn's der Nachbar nickt erlaubt haben sollte, selbst für Forstbeamte, es sei denn, daß eine besondere dienstliche Veranlassung für sie vorliegt.

Soviel für heute. Vielleicht schützen diese Zei­len den einen ober anderen jungen Weidmann davor, seinen guten Namen und — den Jagd­schein unbedachtsam zu verliere«.

Segen; Sie wurden natürlich entrüstet abge­wiesen."

Der Baron errötete.

„Ich hielt Sie stets für eine Zauberin, nun weift ich es aetoift. Können Sie auch die Zukunft prophezeien?"

„Vielleicht; Lady Helena wird darauf bestehen, daß sie das arme, unbekannte Mädchen aufgeben, sie wird triftige und vernünftige Gründe dafür Vorbringen, und Sie werden mir eines Tages er­klären, daß Sie bedauern, einen Mißgriff gemacht zu haben, und mich bitten, Ihr Wort zurückzuge- ben. Edith Darrell wird wieder in das Dunkel zurückkehren, ans dem sie gekommen.

Er lachte; sie hatte seine Sprechweise genau uachgeahmt. Dann sprach er ernst und tadelnd:

Und so kennen Siemich nicht besser? Ich liebe meine Tante sehr, aber alle meine Tanten der Wett können mich nicht von Ihnen trennen."

Vielleicht wäre eine solche Trennung für uns Beide besser. Werden Sie nicht böse. Sie toiffan, wie ich's meine. Ich bin nicht von aristokratischer Abkunft, mein Vater hat ein Knabenpensionat, ich bin eigentlich Miß Stuart's Gesellschafterin, jedenfalls nur eine arme Verwandte. Seien Sie weise, Sir Victor, solange cs Zeit ist, lassen Sie sich tvarnen, bevor es zu spät ist. Ick verspreche, nicht zu zürnen, ja sogar Ihre Sernunft zu bewun­dern. Lady Helena war Ihnen eine Mutter, eS lohnt sich nicht, sie meinetwegen zu kränken. ES gibt Dutzende von reichen, schönen, adeligen Mäd­chen, die Sie lieben werden. Geben wir uns die Hand und scheiden wir."

Mit gezwungenem Lächeln reichte sie ihm bie Hand, die er mit Küsten bedeckte.

„O Edith, wie leicht sprechen Sie vom Schei­den! Ich aber ließe Sie nicht um zehntausend Weltenl Sie mein Weib zu nennen, ist meines Ledens Hoffnung. O, daß Sie wüßten, wie ich Sie liebe, tote leer und wertlos mir die ganze Welt ist ohne Sie. Es konnte für mich nichts Schreck­licheres geben- als Ihre« Verlust."

„Sie lieben mich also fo sehr?"

„Ich stürbe für Sie, Edithl"

„Sterben Sie nickt," lächelte sie hold, „leben Sie für mich, ich glaube, eS ist nicht hart. Sie lie­ben zu lernen."

„Sie wollen also nicht mehr vom Scheiden reden, Sie wünschen eS wirklich nicht?"

„Hätte ich bann Ihre Werbung angenommen? Wenn wir unS je trennen werben, geschieht eS von Ihrer, nicht von meiner Seite au»."

„Von meiner Settel" lachte et glücklich, „und wenn Sie sich frei glauben, will ich Sie sofort binden."

Er zog ein kleines Etui hervor.

„Sehen Sie, Edith, diesen Ring trugen die Frauen unseres Geschlechts seit zweihundert Jah­ren, es ist bet Derlobungsring der Catherons."

Ihr dunkles Auge funfelte bet diesem Anblick. Es war ein wundervoller großer Solitaire, wie ein in Geld gefaßter Wastertropfen.

„Es knüpft an diesen Ring sich bie Sage, daß die Braut eines Catberon, welche ihn nicht trägt, ein unglückliches Leben führt und eines unfeinen Todes stirbt. Sie begreifen wohl, daß es nötig ist, ihn eifrig zu tragen."

Sie hob gedankenvoll ihr Auge.

„Trug ihn Ihre Mutter, Sir Victor?"

Er erbleichte.

„Nein, mein Vater heiratete sie heimfi* vnb dachte nickt an den Ring. Führen ein ungliickltcheS- Pt bim und sterben eines unseligen Todes," fuhr et fort, „sie trug ihn nie und bet ihr traf es etn.

„Es ist ein seltsames Zusammentreffen," sagte Edith und betrachtete den blitzenden Stern an ihrer Hand, der Hand, bie noch vor zwei Monaten im alten Hause am Meeresgestade gewaschen und gearbeitet hatte.

„Sprechen wir nicht von meiner Mutter, bat er, „mir ist eS furchtbar, an ihren Tod zu den­ken."

I (Fortsetzung folgt.)