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JV3 277.

Fulda, 2)tonta(i den 3. Dezember 1906,

33. Janraanq.

Zweites Mkatt.

• Der „hauptmam vo« KöpemcT vor Gericht.

Der Sensationsprozetz gegen den Schuh­macher Voigt, dem man in den weitesten Kreisen mit Spannung entgegensah, nahm am Samstag vormittag im Bert. Krmimalgerichlsgedäud seinen Anfang. Schon lange vor der festgesetzten Terminsstunde postierten sich einige Schutzleute vor dem Eingang zum Saal und sperrten den Zu­gang zu demselben für Unberufene ab: an den verschiedenen Portalen de8 umfangreichen Gebäu­des waren GerichtSdiener aufgestellt, die nur die- jenigen Personen passieren liehen, die Karten hat­ten. Die Anzahl der letzteren war recht groß. Der Saal füllte sich schon gegen 9 Uhr in allen seinen Teilen mit einem eleganten Publikum, in welchem das weibliche Geschlecht stark vertreten war. Man sah zahlreiche Offiziere, Ministerial- beamte, Staatsanwälte, Richter usw. Ein ganzes Heer von Vertretern der Presse auS Deutschland und allen Hauptstädten Europas, selbst auS Ame­rika richtete sich teils auf einer der Geschworenen­bänke, teils an den beiden ständigen Pressetischen ein. Generalstaatsanwalt Dr. Wachser und Landgerichtspräsident F a b r i c t wohnen der Ver­handlung bei. Den Vorsitz in der dritten Straf­kammer des Landgerichts II. führt Landgerichts­direktor Dietz, die Anklage vertritt 1. Staats­anwalt Wagner. Die Verteidigung fiihren die .Rechtsanwälte Dr. Schwindt und Bahn.

Um 9y2 Uhr wird unter großer Spannung des Publikums der Angeklagte Schuhmacher Wilhelm 'Voigt aus dem Untersuchungsgefängnis in den Saal geleitet. Voigt sieht etwas blaß aus, zeigt jedoch sonst ein sehr lebhaftes Wesen und betritt mit schnellem Schritt die Anklagebank. Voigt, der sich angelegentlichst mit seinen Verteidigern unter­hält, macht beim Erscheinen deS Gerichtshofes eine tiefe Verbeugung.

Bei seiner Vernehmung über seine persönlichen Verhältnisse sagt der Angeklagte u. a. aus: Er sei am 13. Februar 1849 zu Tilsit geboren, sei Witwer, Vater von 4 Kindern, die in Böhmen wohnen. Soldat ist er nicht gÄvesen. Der Ange­klagte ist siebenmal vorbestraft und zwar: 1. vom Kreisgericht Tilsit am 12. Juni 1863 wegen Dieb­stahls mit 14 Tagen Gefängnis: 2. von demselben Gericht am 9. September 1864 wegen Diebstahls mit 3 Monaten Gefängnis: 3. von demselben Ge­richt am 11. September 1865 wegen Diebstahls im Rücksalle mit 9 Monaten Gefängnis und ein Jahr Ehrverlust: 4. von dem Schwurgericht zu Prenzlau am 13. April 1867 wegen Urkundenfäl­schung mit 10 Jahren Zuchthaus und 1500 Talern Geldstrafe event. noch 2 Jahren Zuchthaus: 5. vom Landgericht zu Posen vom 5. Juli 1889 wegen schweren Diebstahls mit einem Jahre Gefängnis; 6. von demselben Gericht wegen intÄlektuellcr Ur­kundenfälschung mit einem Monat Gefängnis; 7. vom Landgericht zu Gnrsen ani 12. Februar 1891 wegen schweren Diebstahls im Rückfälle mit 15 Jahre Zuchthaus, Ehrverlust auf 10 Jahre und Zulässigkeit der Polizeiaufsicht. Diese Straft hat er im Zuchthause zu Rawiffch verbüßt. Er kam alsdann im Februar 1906 nach Berlin, wurde aber bald ausgewiesen. Nach einiger Zeit fand er in Wismar bei dem Hofschuhmachermeister Hil- breckt Arbeit. Aber auch hier wurde er nach eini­ger Zeit wieder ausgewiesen. Er kehrft nach Ber- lin zurück und fand hier bei dem Schuhmacher- meister Viereck in der Breslauerstraße Arbeit. Sehr bald erhielt jedoch die Polizei von seinem Dasein Kunde und wies ihn von neuem auS. Er kehrte ftdoch heimlich nach Berlin zurück und wohnte hier m der Langenstraße 22 bei KarpeleS unangemeldet als Schlafbursche. Dort ist er am Morgen des 26. Oktober verhaftet worden.

Anklagebeschlnß.

Der Anklagcbeschluß lautet: Der Angeklagft, Schuhmacher Friedrich Wilhelm Voigt wird be­schuldigt, durch ein und dieselbe Handlung, zu Plötzensee und Köpenick, bezw. auf dem Wege von Plötzensee nach Köpenick am 16. Oktober 1906: 1. unbefugt eine Uniform getragen, 2. öffentlich sich mit Ausübung eines öffentlichen Amtes be­faßt, 3. vorsätzlich und widerrechtlich den Bürger­meister Langerhans, den Stadtkassenrendant von Viltberg und den Oberstadffekretär Rosenkranz eingesperrt und auf diese Weise des Gebrauchs der

persönlichen Freiheit beraubt, 4. in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver­schaffen, das Vermögen der Stadthaupttasie zu Köpenick dadurch um 3557,45 dH baren Geldes geschädigt zu haben, daß er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte, 5. in rechtswidriger Absicht eine Privaturkunde, welche zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist, nämlich eine Quittung fälsch, lich angefertigt und von dieser zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch gemacht zu haben, und zwar in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu ver­schaffen.

Beim Zeugenaufrus erregten die feldmarschmäßig mit Geweh­ren erscheinenden Soldaten große Heiterkeit. Unter den Zeugen befinden sich der Bürger- m eist er und mehrere städtische Beamte von Köpenick, sowie der von der Verftidigung geladene Hofschuhmacher Hilbrecht aus Wismar.

Es folgt

dir Vernehmung Voigts.

Voigt, der sich sehr gewandt ausdrückt, erklärt, seine militärischen Kenntnisse stammten aus seiner Jugendzeit, wo fein Onkel gegenüber der Kaserne in Tilsit gewohnt, und er seine freie Zeit in der Kaserne zugebracht habe. Vors.: Sie sind am 12. Februar 1891 von dem Landgericht Gnesen wegen schweren Diebstahls im Rückfalle zu 15 Jah­ren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verur­teilt worden. Wann hatten Sie diese Strafe ver- büßt? —Voigt: Am 12. Februar d. I. bin ich aus der Strafanstalt entlassen worden. Er läßt sich ausführlich über den damaligen Zug aus, bei dem sie auf frischer Tat ertappt wurden.— Vors.: Weshalb kämpften Sie denn so energisch gegen die später erkannte Strafe? — Voigt: Ich habe mich über die spätere Behandlung furchtbar ge­ärgert. Im Gefängnis wurde mir mitgeteilt, es fehlten an der Kaste 400 dH. Von der Behörde wurde angenommen, wir hätten noch einen dritten Genossen gehabt, der mit diesem Geld geflüchtet sei. Ich fand es als eine große Ungerechtigkeit, daß irgendwelche Unregelmäßigkeiten uns aufge­bürdet wurden, die vielleicht von den Kastenbe­amten selbst begangen worden waren. Auch meine goldene Uhr, die ich dem Oberaufseher bei meiner Einlieferung übergeben hatte, habe ich nicht in meinem Sachenverzeichnis aufgeführt gefunden. Auf meine Beschwerde wurde eine Haussuchung vorgenommen, bei der man die Uhr in einem nur von Beamten benutzten Kloset wieder fand. Noch schlimmer war meine Behandlung in der Gerichts- Verhandlung. In einer halben Stunde war ich zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Dieses Urteil war ein Attentat auf die Strafprozeßordnung. Trotzdem mehrere Zeugen geladen waren, wurde keiner von ihnen vernommen. Gleich nach der Ver­urteilung meldete ich mich bei dem Gerichtsschrei­ber. Dieser kam erst nach neun Tagen, anstatt in- nerhalb der einen Woche, in der das Urteil Rechts­kraft erlangte. Ich mußte deshalb die Strafe an­treten. — Vors.: Es ist richtig, von den sechs damals geladenen Zeugen fft keiner vernommen worden. In dem Protokoll ist auch nicht ver­merkt, daß ber Staatsanwalt oder Sie selbst auf weitere Beweisaufnahme verzichtet haben. Das Urteil ist tatsächlich anfechtbar gewesen.— Voigt: Es kam mir ja auch nur darauf an, die Höhe der Straft anzufechten. Später habe ich Eingaben an die Minister und an den Kaiser gerichtet, die sämtlich abgelehnt wurden.

Sodann schildert Bzigt seinLebeninund nachdem Zuchthause. Nachdem er seine Ausweisung aus Wismar und Rixdorf geschildert hat, fragt der Vorsitzende, wie der Plan zu dem Köpenicker Streich in ihm entstanden sei, ob er wirklich nur zum Zwecke des Diebstahls von Paßformularen nach Köpenick gegangen fei. Ein offenes Geständnis würde beim Urteil Berück­sichtigung finden. Voigt erzählt bann, wie er sich die Soldaten verschafft habe und schildert die Aus- führung seines Planes. Er erklärt, er habe dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer ihre Ver­haftung in einem ruhigen aber bestimmten Tone erflärt, wie die Natur der Sache es mit sich ge­bracht habe.

Voigt schildert die Vorgänge mit dem Polizei­inspektor, der ihn ersuchte, baden gehen zu dürfen, und mit dem Rendanten Wiltberg, der den Kas- senabschluß machen mußte, ferner die Uebergabe deS Kastenbestandes und bie Unterzeichnung der Quittung. Der Angeklagte wird vom Vorsitzenden über die Bedeutung der Unftrschrift vernommen.

Er erzählt darauf seine Abfahrt von Köpenick, die Fahrt nach Berlin, fowie den Einkauf der Zivil­kleidung und wie er sich auf dem Tempelhoferfelde umgekleidet habe. Der Vorsitzende sucht dann durch Befragen die rechtliche Bedeutung ber Ouittungs- ausstellung festzustellen und fragt, was er zur Ausführung seines ersten Planes, sich Paßformu­lare zu verschaffen, getan habe. — Rechtsanwalt Bahn bittet durch Befragen des Voigt festzu­stellen, daß dieser sich in den Jahren 1875—89 gut geführt habe. Voigt erklärt, daß er in Erfurt, Eisenach, Budapest, Prag, Jossy und später in Rußland in der ganzen Zeit gearbeitet habe. Die Verteidigung legt außerdem ein amtliches Schrift­stück vor, auS dem sie feststellt, daß Voigt nicht nur aus Berlin und der näheren Umgebung, sondern aus noch30anderenOrtenauSgewie- f e n worden war.

Es beginnt die

Zengenvernehmung.

Zeuge Kallenberg, der mit Voigt 15 Jahre im Zuchthaus zu Ravitsch gefeffen hat, und die Be­hörden auf Voigt's Spur gelenkt hat, erklärt, Voigt habe ihm einmal gesagt, wenn man ein paar Soldaten hätte, könnte man ein Geschäft machen. Voigt gibt zu, daß er so etwas Wohl ge­sagt haben könnte. Es folgt die Vernehmung des Gefreiten B a r l o p p, des Führers der Soldaten- abteilunq. Seine Angaben, wie z. B., daß Voigt in Rummelsburg einen Kognak zu 25 Pfg. spen­diert habe, ruft große Heiterkeit hervor. Der Zeuge sagt aus, Voigt habe sich wie ein richtiger Vorgesetzter benommen.

Bürgermeister Langerhans erklärt, er habe gemeint, es mit einem Geisteskranken zu tun zu haben, und spricht bie Vermutung aus, daß vielleicht die in den Blättern verbreitete Nachricht, daß Köpenick sich einen neuen Tresor für fein zwei Millionen Mark betragendes Vermöaen anschaf­fen wolle, Voigt zum Besuche von Köpenick ver­anlaßt habe. — Rechtanwalt Dr. Schwindt: Wenn Sie den Angeklagftn für einen Geisteskran­ken hielten, warum haben Sie ibn nicht durch bie plötzliche Bemerkung in bie Wirklichkeit zurückge- ntfen: „Wenn Sie mich verhaften wollen, bann ziehen Sie sich gefälligst erst vorschriftsmäßig an unb sehen Sie einen Helm auf! — Zeuge Dr. L.: WennichsechsWochenZeitgehabt hätte zum Ueb er legen, dann hätte ich es vielleicht getonl — Dors.: Man muß sich doch gegenwärtig halten, daß ein Mann über seinem Pult sitzt und plötzlich ein Offizier mit zwei „richtig hegenden" Soldaten hereintrittl — Z e u g e Dr. L. szurn Verteidiger): Ich würde eine sehr lächerliche Rolle gespielt haben, wenn ich die beiden Soldaten um Aufklärung ersucht hätte. Der eine hätte mich wohl gar nicht verstanden, der andere würde wohl auch für staatsrechtliche Ein­wendungen nicht zugänglich gewesen sein. Würde ich dem Angeklagten schroff entgegengetreten fein, so würde er gewiß nicht bie konziliante, sondern die schroffe Seite herausgekehrt haben. — Der Angeklagte bemerkt zu dieser Aussage, daß der Bürgermeister, da die Türen nicht verschlossen waren, sondern offen standen, Gelegenheit gehabt hätte, sich mit den Draußenstehenden zu verstän­digen.

Es folgt die Vernehmung des Anstaltsgeist­lichen Pastor W i l d b e r g ,des Strafanstaltsin- spektors Krause und des Hofschuhmachers Hil- b r e ch t, die übereinstimmend Voigt ein günstiges, teilweise vorzügliches Leumundsattest ausstellen.

Zeuge Schuhmacher Hilbrecht schildert Voigt als ehrlich und unbedingt zuverlässig. Er habe ihn nie entlassen, wenn er nicht ausgewiesen worden wäre. Die Ausweisung Voigt's sei ihm sehr nahe gegangen, er habe geweint, als er ihn entlassen mußte. Um 3 Uhr 40 Minuten wird die Beweisaufnahme geschlossen.

Der Staatsanwalt beantragt eine Zucht­hausstrafe von 5 Jahren, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die gleiche Zeit und Einziehung der Uniformstücke.

Nach den Plaidoyers der Verteidiger zieht sich der Gerichtshof um 5*4 Uhr zur Beratung zurück und um Uhr wird das Urteil verkündet. Es lautet wegen schwerer Urku^idenfälsch- ung, Freiheitsberaubung, Betrug und unerlaubten Tragens ber Uni­form auf

vier Jahre Gefängnis.

Auch wurden dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Bei der S t r a f a b m e f- s u n g waren die verschiedensten Gesichtspunkte

zu erwägen, auch die ganz besonders schweren Vor­strafen des Angeklagten, bei denen der Gerichtshof hier nicht prüfen kann, ob sie zu hart waren. Der Angeklagte habe ferner in schwer verbrecherischer Weise sich vergangen. Es handelt sich in ber Tat um einen schweren Eingriff in die Kommando- gewalt des Staates, um eine äußerst raffinierte Art unb Weise wie es der Angeklagte verstanden hat, alles unter feine Gewalt zu bringen unb wie er den Plan bis aufs kleinste ausgeklügelt hat. Bezüglich der schweren Urkundenfälschung sind ihm mildernde Umstände bewilligt worden in der Erwägung, daß Voigt einerseits tatsächlich ein Opfer der Verhältnisse und der 6e- stehenden staatlichen O r dnung geworden und ohne die Ausweisungen vielleicht noch heute ruhig als Schuhmacher in Wismar lebte, daß also sult der Ausweisung ein schwere- Ungluck über ihn gekommen ist; ande­rerseits aber noch mehr in der Erwägung, daß die schwere Urkundenfälschung gegenüber den an­deren Straftaten vollständig im Hintergrund steht und ein bloßes Annex zu diesen schon abgeschlossen gewesenen Straftaten bildet.

Auf ^Befragen des Vorsitzenden erklärt der An- klagte, auf Rechtsmittel zu verzichten und die Strafe annehmen zu wollen.

vermischtes.

* Was die Amerikaner in Europa kaufen. Wie aus den New-Docker Zollstatistiken hervorgeht, kaufen die Amerikaner jährlich in Europa allein Diamanten und Automobile für 200 Millionen Mark. Berechnet man den Wert aller andern L u x u S s a ch e n, die von reisenden Amerikanern in Europa gekauft werden, so ergibt sich eine Summe von 600 Millionen Mark dar Jahr. Zoll für Spitzen, Borten, Bändern und Sticke- reien im Werte von 160 Millionen Mark ist an die Zollbehörden entrichtet worden; für natürliche und künstliche Federn im Werte von 28 Millionen; für Champagner im Werte von 24 Millionen. Vor zehn Jahren überstieg die Einfuhr solcher LuxuSgegenstäude im ganzen nicht 200 Millionen. 1896 wurden z. B. für nicht ganz 40 Millionen Diamanten eingeführt. Seitdem haben sich die Ansprüche mehr als verdoppelt. Seit dem 1. Januar 1906 hat Amerika in Europa 1204 Automobile gekauft und dafür 23 Millionen Mark bezahlt, wozu noch zwei Millionen Steuern kommen.

* @i«gegongen. »Hattest du heute aber einen schö­nen Tag!" sagte die Frau zu ihrem Mann, als dieser abends vom Fischen heimkam und ihr im Retz sechs schone Forellen überreichte. — „Ja, das muß ich sagen! war die Antwort, „ich hatte noch nie in meinem Leben so viel Glück!" — „Unb daS Wunderbarste dabei ist » bemerkte die Frau, „daß du deine sämtlichen Angelgerätschaften zu Hause gelassen hast!"

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