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»olali»««druck u. Ptrittg der Fuldaer fc aeudruckerei in Fnld» Fernsprecher Nr. 9.
141.
Fulda, Frettag den 22. Juni 1906.
33, Jahrgang.
(Nachdruck verböte«:.)
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Gegner derSozialdemokratie stehenv. Zum Schluffe gibt er dem,VonvärtS" noch folgende bittere Pille zu schlucken:, ..Der ,BoNvarts' macht sich angesichts des Festessens in London auch Sorge um den Magen meiner Frau. Hoffentlich wird es ihr nicht schlechter gehen als den Parteigenossen, bit sich von den „verbrecherischsten Scharfmachern «nd den gemeinsten Verleumdern der Sozialdemokratie" vor kurzem im Reichstage mit Elsässer Wein reichlich traktieren ließen." — Die Erwiderung, welche der ,Bor- wärls' dieser Zurechtweisung anhäugt, ist außerordentlich lahm und nichtssagend.
* Mit dem 8 Uhr-Ladenschluß in Berlin wird es jetzt ernst. Der Polizeipräsident hat, da der Antrag auf Einführung des 8 Uhr-Laden- schluffes von mehr als ein Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber gestellt worden ist, jetzt alle Geschäftsinhaber aufgefordert, ihre Aeußerung für oder gegen die beantragte Einführung der erweiterten Ladenschlnßzeit in der Zeit vom 25. Juni
Reise deutscher Pressevertreter mitgenommenen Frau Braun ist bereits im Gauge. Der /Vorwärts^ hat sich genötigt gesehen, einer längeren Erklärung Dr. Brauns Raum zu geben, in welcher er sich Ausdrücke wie „bewußte Unwahrheit", „Fälschungen", „irreführende und lügnerische Darstellung" rc. gefallen lassen muß. Dr. Braun weist darauf hin, daß die Einladung zu der England-Reffe keineswegs von einem „bürgerlichen Frauengesindel" in England ausgegangen ist. Auch der bekannte „Genosse" Keir Hardie und ander« Parteigmoffen befänden sich unter den Einladenden. Auch betont er, daß der Zweck der Veranstaltung vom /Vorwärts' vollständig entstellt worden rst. Die persönlichen Ausfälle des sozialdemokratischenZentral-Organs gegen seine Gattin bezeichnet Dr. Braun als noch tief unter dem Niveau der polemischen Sitten der
vie Brauereien und die Viersteuer.
Eine Zeitlang schien es, als ob die Brauereien den Rückzug antreten wollten der allgemeinen Verurteilung gegenüber, die ihr« Absicht, die am 1. Juli in Kraft tretende Biersteuer-Erhöhung zu einem förmlichen Raubzug gegen daS biertrinkende Publikum auszunutzen, erfuhr. Wenigstens verlautete von verschiedenen Brauereivereinigungen, daß sie Abstand nehmen wollten von der Erhöhung des Bierpreises, wie sie im ersten Augenblick geplant war. Der Nachweis, daß eine solche Bierpreiserhöhung weder in der neuen Biersteuer, noch in anderen Umständen auch nur die geringste Begründung finde, scheint indessen bei den Brauereien nicht lange wirksam gewesen zu sein. Es muß leider als feststehend betrachtet werden, daß eine Reihe von Brauereivereinigungen tatsächlich vom 1. Juli ab den Versuch «nachrn werden, auf Grund der neuen Biersteuer das Publikum in einer Art und Weise zu schröpfen, die die Wirkung deS Brausteuergesetzes vollständig auf den Kopf stellt. Die norddeutschen Brauereien und Brauereivereinigungen halten an dem Vorhaben fest, den Preis des Bieres um 2 Mark pro Hektoliter zu erhöhen, obwohl der Höchstsatz der Mehrbelastung durch das Gesetz sich bei den allergrößten Brauereien nur auf 1.25 Mark pro Hektoliter beläuft «md im Durchschnitt auf keinen Fall über 1 Mark hinausgeht.
Diesen Preisaufschlag würden naturgemäß in erster Linie die nächsten Abnehmer der Brauereien, die Gastivirte, zu tragen haben. Die letzteren denken aber nicht im entferntesten daran, die Abwälzung der Steuer, welche die Brauereien be- absichttgen, gutwillig hinzunehmen. Im Gegenteil erblicken sie m dem Vorgehen der Brauereien einen anscheinend ganz willkommenen Anlaß, sich nun ihrerseits an dem Raubzuge gegen das Publikum zu beteiligen. In verschiedenm Orten haben nach den vorliegenden Zeitungsmeldungen die Gastwirte beschlossen, den Ausschankpreis für das Liter Bier nm 4 Pfg. zu erhöhen.
Da der Preisauffchlag der Brauereien schon das Doppelte der Mehrbelastung ausmacht, welche das neue Gesetz den Brauereien ausinnt, und die Gastwirte diesen hoppelten Satz nochmals verdoppeln, so wird das biertrinkende Publikum in Zukunft unter der Devffe: Abwälzung der Brau- . steuererhöhung — ungefähr das Drei- und Vierfache der wirklichen, durch das Gesetz verursachten Preiserhöhung zu tragen haben. Wmn dann die Gastwirte noch den in einigen Orten ventilierten Gedanken ausführen, einen melieren Nutzen aus der Sachlage durch Verkleinerung des Maßes zu erzielen, so wird sich vermutlich der Preisaufschlag auf das Achtfache des höchstm Satzes der Mehrbelastung steigern.
Daß unter diesen Umständen auf Setten des Publikums Maßnahmen erwogen werden, welche dieser absolut ungerechten und ungerechiseriigten Ausbeulung entgegengestellt werden können, ist erklärlich. Der Landrat in Stuhm hat bereits den Anfang in dieser Richtung gemacht, .indem er durch eine Bekanntmachung in seinem Kreis blatte das Ungerechtfertigte des Vorgehens der Brauereien und der Wirte kennzeichnete und die Kreiseingesessenen aufforderte, alsbald energisch von den Mitteln der Selbsthilfe gegenüber diesem eigennützigen Verhalten Gebrauch zu machen. Die freifmnige Presse macht H» > ■■ ' 1 1 "
Die Helden der vendee.
Historische Erzählung aus beit Tage» der französischen Revolution.
Don Gustav Jordan.
* Das Duell zwischen dem,Borwärts' und dem „Genoffen" Dr. Brann, dem Gatten der von dem sozialdemokratischen Zentral - Organ so scharf wegen ihrer Beteiligung an der England-
Deutsches Reich.
Berlin, den 21. Juni 1906.
* Zur norwegischen Krönungsfeier schreibt die ,Nordd. Allgem. Zig.: „Im Dom zu Dront- heim, dem schönen Goiteshause, daS seit Jahren in neuer Gestalt aus seinen altehrwürdigen Anfängen ersteht, findet morgen, am 22. Juni, di« feierliche Krönung des norwegischen KönigS- paareS statt. Es ist ein durch die Jahrhundäcke geheiligter Brauch, daß der jeweilige Herrscher Norwegens in der Kirche von Drontheim das Diadem erhält. Wie wir in Deutschland den am 25. November des vorigen JahreS erfolgten Einzug des Königs Haakon VII. und seiner hohen Gemahlin in daS norwegische Reich mit aufrichtigen Sympathien begrüßten, so begleiten wir das Ereignis der Krönung des erlauchten Paares mit nicht minder lebhaften Glückwünschen. Möge es König Haakon VII. vergönnt sein, in tanger gesegneter Regierung als Norwegens Herrscher zu malten und zu wirken l Wickrerum ist Se. Kgl. Hoheit Prinz Heinrich von Preußm an Bord des Panzerkreuzers Prmz Adalbert zu den Krönungsfererlichketten entsandt worden. Gleich dies« Mission wird auch b« Besuch, de» Se. Majestät der Kaiser auf feiner Nordlandreise dem König von Norwegen abzustatten gedenkt, aufs neue zum Ausdruck bringen, welche Anteilnahme der deuffche Kaiser dem König von Norwegen, dem norwegischen Laude und seinen Geschicken entgegen bringt"
* Der Burenudirektor des Herrenhauses, ReMg, ist am Mittwoch nachmittag einem Schlag- anfalle erlegen. Sämtliche Blätter widmen dem verdienten Beamten ehrenvolle Nachrufe. Auch der Vorsitzende der Schulgesetzkommisston deS Herrenhauses, Frhr. von Manteuffel, gedachte jein« am Schluffe der Mittwoch-Sitzung der Kommffsion mit anerkennenden Worten.
* Zu den Nachrichten über die Vorgänge bei der dttttschen Dchutztruppe in Düdwest-Afrika nimmt auch die ,Naüonalzeitung" Stellung. Sie bezeichnet die Meldungen, welche von den Blättern und den Zeitungskorrespondenzen, die den ersten Nachrichten deS ,Bvrwärts^ entgegengetreten sind, als richtig zugegeben werben, alS überaus bedenklich und verlangt dringend eine amtliche Aufklärung.
* Hilfsbedürftige Beteranen. Die Orts- behörden find amüich aufgesordert worden, diejenigen in ihren Gemeinden wohnenden hilfsbe- dürfttgen Veteranen au8 den KriegSjahren 1848/49, welche nachweislich an Gefechten teilgenommen haben, unter Angabe deS Standes, Vor- und Zunamens, Lebensalters und chr« Einkommen- und Farnilienverhältniffe, sowie chr« Würdigkeit namhaft zu machen.
* Angesichts der Vorgänge in Bjelostok hat dem ,Berl. Tageblatt' zufolge das deutsche Auswärtige Amt am vorigen Frettag das dringende Ersuchen nach Petersburg gerichtet, geeignete Maßregln zu treffen, um deuffche Reichsangehörige und deutsche Unternehmungen, die in Bjelostok zahlreich vertreten sind, ausreichend zu schützen. Darauf hat die russische Regierung er- widert, daß sie derartige Maßnahmen getroffen habe. Klagen deutscher Reichsangehörigen über erlittene Steigungen liegen einstweilen nicht flor.
„Ich habe die Beleidigung ertragen und vergessen, mit der Du mich in Bonneval entehrt hast. Hat es je einen nachsichtigeren Liebhab« gegeben?"
„Einen ehrlos«en nie. Wenn mich der Backenstreich nicht vor Dir schützte, so fft eS allein d« ;$0i)."
„Ich sehe. Du bist nicht zu retten. Nun frage ich noch eins: liebst Du meinen Bruder?"
Johanna antwortete nicht; dem Bösewicht brauchte sie auf diese Frage nicht zu antworten, wohl aber flog ein verräterisches Rot auf ihre bisher so bleichen Wangen.
„Ich wußte eS", sagte Ferrand in wilder Wut, „Du verschmähst mich um seinetwillen. Nun gut. Dir soll werden, was Du Dir ersehnst, Du sollst Mm - wirklich und wahrhaftig vernmhlt werden. Du sollst mit ihm die republikanffche Hochzett feiern."
„Ich rede nicht mehr", erwiderte Johanna.
„Du nimmst es für Spott, und eS ist bitterer Ernst. Du sollst hören, waS man darunter versteht. Wir ertränfen jetzt, was sich gegen die Republik sträubt: Männlein, Weiblein, Kinder. Und wenn sich Männlein und Fräulein lieb haben, so tun wir ihnen den Gefallen und binden sie zusammen, fest, unzertrennlich fest, und stürzen sie dann hinunter; dann mögen sie im naffen Grabe ihre Hochzett halten. Und so sollst Du mit Artur Deine Hochzeit feiern."
„Wenn er unrettbar verloren ist", erwiderte Johanna, „wie ich, dann verlange ich danach mit ganzer Seele."
wird? Meine Offiziere vergessen ganz, daß bet allem Lobenswerten Eifer für die Grundsätze unserer heiligen Republik, für Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit, die Grundlage alleS militärischen Könnens vernichtet wird, wenn man die Theorien auch ans daS Heer ausdehnt. Wenn der Vorgesetzte nicht auf den unbedingten Gehorsam der Untergebenen rechnen kann, so mag das Heer zum Teuf« gehen. Der Major hat bei Todesstrafe verboten, sich an den Gefangenen zu bergreifen. Ob es gerade unserem Geschmack entspricht, daß er dies Verbot erlassen hat, darauf kommt es hier gar nicht an, sondern darauf, ob er das Recht dazu hatte — und dies Recht ist rmbestrettbar, und auch daß er gerade die Todesstrafe auf das Zuwiderhandeln gesetzt hat, lag in feiner diktatorischen Macht. Nur übet eines ließe sich füglich streiten. Durfte er selber das Urteil an dem Manne vollstrecken? Und da sage ich unbedenklich ja, daS mußte er. Nur dadurch, daß er mit seiner Waffe daztoischentratt konnte er den Tod des Gefangenen, also ein Zuwlderhandeln gegen sein Verbot, hindern. Er al- Befehlshaber hatte daS Recht, ja die Pflicht, unnachsichtlich dafür zu sorgen, daß man seinen Befehlen entsprach. Ein Offizier, der nicht im gleichen Falle ebenso gehandelt hätte, wäre seiner Pflicht nicht, tote es fein soll, nachgekommen. Und Ihr, meine Offiziere, habt ihn deS Todes schuldig befunden — warum denn? Well Ihr hinter jeder feiner Handlungen den verkappten Aristokraten wittert, der keinen Anspruch auf Leben hat. Abgesehen davon, daß es nicht unser persönliches Verdienst ist, daß wir nicht als Söhne von Herzögen, Marquis', Biromte- und ähnlichem Gesindel auf die Welt gekommen sind, so geben unS in militärischen Dingen derartige Beziehungen gar nichts an. Ein Offizier, der der Republik dient, fft eben Republikaner; toir haben nur das Recht, darüber zu urteilen, ob et als Soldat seine Pflicht tut oder nicht. Aber wir dürfen unser Urteil nicht durch die Erwägung beeinflußen laßen: ist der Mann guter Republikaner oder nicht? DaS ist
dem Landrat den Vorwurf, daß er sich mit dieser Bekanntmachung in Dinge einmffche, die ihn nichts angingen, und daß er den Versuch mache, die Preisbildung mtt unzulässigen Mitteln zu regulieren.
Dieser Vorwurf ist keineswegs berechtigt. DaS Vorgehen des LandratS in Stuhm steht durchaus tm Einklang mit den Befugnissen der polittschen Beamten, die durch den Erlaß vom 4. Januar 1882 umschrieben sind. Der Landrat weist im Eingänge seiner Bekanntmachung durchaus richtig darauf hin, daß die Biersteuer- echöhung nur als Vorwand benutzt werde, um eine gänzlich unangemeffene Erhöhung deS Bierpreises zu erzielen. Damü drückt der Landrat nur auS, daß seitens der Brauereien und Bierverleger der Versuch gemacht werde, das Odium der Bierpreiserhöhung auf gesetzliche Maßnahmen abzuwälzen. Wenn er diesem Versuche, der einer Mißdeutung und Entstellung von Maßnahmen der Regierung gleichkommt, entgegentritt, so erMt er damit nur seine Pflicht und Schuldigkeit. Andernfalls würde er zulassen, daß eine bedenkliche Unzufriedenheit Platz greift, welche sich auf gesetzgeberische Maßnahmen aufbauen würde.
Das Vorgehen des Landrats in Stuhm verdient Nachahmung, nicht Kritik. Die Krittk, und zwar die schärfste Kritik ist lediglich gegenüber dem eigennützigen Vorgehen der Brauereien und Gastwirte am Platze.
bis 14. Juli entweder schriftlich ober mündlich )U Protokoll abzugeben. Bei der Feststellung der für die Abänderung der Ladenfchlußzeit erforber« lichen Mehrheit von zwei Dritteln werden die- jmigen Geschäftsinhaber gezählt, welche eine bestimmte Aeußerung für ober gegen die Aende« rung innerhalb der vorerwähnten Frist abgegeben haben.
* Den Austritt au8 der Kirche kann, wie daS Kammergertcht in Berlin entschieden hat, der Dater für sein unmündiges Kind erklären. Die Begründung dieser Ent- scheidung entnimmt daS Kammergericht nicht dem Gesetze von 1873, das lediglich die Form und die rechtlichen Wirkungen, nicht die Voraussetzungen der Austrittserklärung regele, sondern dem neben jenem Gesetze in Geltung gebliebenen älteren Recht. Nach diesem ist, wie das Kammer, aericht auSführt, die allgemeine Befugnis bei Vaters anzuerkennen, für fein religionsunmündiges Kind mit Rechtswirksamkeit die Zugehörig- Idt zu einer bestimmten Religion und die Art der religiösen Erziehung zu bestimmen, woraus sich auch das Recht des Vaters ergibt, den Austritt des KindeS auS der Kirche zu vollziehen. Dabei ist eS nach Attikel 184 des Einführung-- gesetzeS zum Bürgerlichen Gesetzbuch geblieben. Bekanntlich soll diese strittige Frage für daS ganze Reich einheitlich durch den Toleranzantrag geregelt werden; jetzt befielen in jedem Staat« ganz verschiedene Vorschriften und dabei oft sehr hohe Gebühren für eine solche Erklärung. Das Zentrum beantragt bekanntlich im Toleranzantrag, daß alle solche Erklärungen gebührenfrei gegeben werden können. Wie notwendig diese- rst, hat sich erst vor einiger Zeit in einer Stadl bei Benin gezeigt. Ein katholischer Vater mtt sechs Kindern, die bisher katholisch erzogen wurden, gab vor dem Amtsgericht die Erklärung ab, daß er nun seine Kinder protestanttsch erziehen laßen wolle. Die Gebühr wurde auf einig« Pfennige festgesetzt; der Wert des Gegenstandes mtt 200 Mk. berechnet I Nun wollte einige Zeit später der Vater im Einverständnis der Mutter seine Kinder wieder katholisch erziehen lassen. Gr ging auf das Amtsgericht und nun kostete di« Erklärung Über 6 Mk.; der Wert des Gegenstandes war mit 2000 Mk. berechnet I An und für sich ist es für die Katholiken höchst schmeichelhaft, daß sie mit nur 200 Mk. bewertet werden, wenn sie zum Protestantismus abfallen, daß sie aber 2000 Mark wert find, wenn sie zur katholischen Kirche zurückkehren. Aber eine solche Taxierung und Gebührenerhebung hat zur Folge, daß di« ärmeren Bürger einfach in dem wichtigsten und heiligm Akte nicht frei entscheiden können, und deshalb fordert das Zentrum mit Skcht hierfür Gebührenfreiheit!
♦ Die Schulgesetzkommission btS Herrenhauses erledigte am Mittwoch in einer fiebenftünbigen Sitzung die §§ 27—43. Neben einigen redaktionellen Aende- rungen wurden folgende Abänderungen beschloßen: Dem zweiten Absatz des § 29, welcher lautet: „Das gemeinschaftlich zu Schul- und anderen Zwecken dauernd gewidmete, den bisher Unterhaltungspflich« ttaen oder der Schule selbst mitgehörige Vermögen bleibt nach Maßgabe des bisherigen VerhältniffeS ein gemeinschaftliches Vermögen. Als Teilnehmer daran treten anstelle des bisher Unterhaltungs- pflichügen oder der Schule selbst die Schulverdände" rouroe folgender Satz hinzugefügt: „Insoweit für daS gemeinschaftliche Vermögen ein Eintrag tat Grundbuch besteht, findet § 26 Absatz 2 mit der Maßgabe Anwendung, daß daS Ersuchen auf Eta- meine unerschütterliche Meinung. Die Offiziere werden mich fragen, warum uh solange mit meinem Urteil hinangehalten habe. Das erklärt sich schr etafach. Ich wollte sehen, toietoett die Abhängigkeit deS Offtzierkorps von der jeweiligen politischen Strömung acht, und ich habe mit Bedauern gesehen, sie geht soweit, daß fie der Ritterlichkeit, die jedem Offizier innewohnen sollte, unwürdig ist. So, wie meine Offiziere gestimmt haben, stimmen Leute, die im Gehorsam gegen den Na- tionattonbent und dessen Kommissare aufgehew In polittschen Dingen lasse ich mir das gefallen, in militärischen laße ich mir nicht dreinreden. Ern« gkiche Auffassung bekundete der Angeklagte, Major Bonneval, als er bei der Belagerung Le» rocherS durchaus selbständig verfuhr. Wir kommen mm zu folgendem sonderbaren Ergebnis: Meine Offiziere alle, die dem Kriegsgericht zu- gchören, erklären ihn für schuldig und verurteilen chn zum Tode. Ich, der Vorsitzende, spreche ihn frei, ja lobe fein Verhalten. Ich suspendlere da- her das Urteil und berichte an daS KriegSmrnisteri- um in Paris." „ t t „
Die Wirkung der langen Rche des Kommandierenden auf dre Offiziere war eine ungeheure. Der General, der wegen seines erbarmungslosen Haffes gegen die Aristokraten bekannt war, unter dessen Augen sich die Greuel in Nantes vollzogen, die an Scheußlichkeit die Blutorgien von Paris übertrafen, nahm den hochgeborenen Ma;or « Schutz, der um eines royalistischen Vicomtes wlllen einen Soldaten der Republik getötet hattet Aba es war der General, der bei aller Gemütlichkeit tat Verkehr in den dienstfreien Stunden, als Vorgesetzter von unerbittlicher Strenge war. Und der hatte sich in der schärfsten Form gegen sie alle auSge- sprachen — und hatte er nicht recht? Nur, daß fte sich die Sachlage vorher nicht so eingehend klar gemacht hatten, tote der General, der sich bet seinem republikanischen Feuereifer noch eine« objeftwen Gesichtspunkt bewahrt hatte.
sForffetztma folat.1
„Du hast Dein und fein Urteil gesprochen", erwiderte Leon. Er schritt hinaus. An der Tür blieb er noch zögernd stehen, als fie ober gar keine Anstalten machte, ihn zurückzuhalten, verließ er die Zelle. Ihr Schicksal war besiegelt.
17.
„Wir kommen demnach zur Abstimmung", sagte General Canclaux und sah sich prüfend tat Kreise der ihn umgebenden Offiziere um, von denen mancher unter seinem scharfen Blick seine läffige Haltung aufgab. „Leutnant Leroux, Uhr, als der Jüngste, stimmt zuerst ab. Hattet Ihr den Angeklagten, den Major Bonneval, für schuldig, daß er wider Kriegsrecht verstoßen, als er den Sergeanten Pouffin niederschoß, ober nicht?"
„Er ist schuldig."
„Schreibt, Protokollführer, Leutnant Leroux stimmt für schuldig; und welche (Strafe, Leutnant?"
„Der Tod."
„Schreibt, Leroux stimmt für die Todesstrafe. Und Ihr, Kapttän Broffard?"
Auch Broffard ftimmte für schuldig und für die Todesstrafe. Und alle anderen gaben ihr Votum dahin ab. Canclaux befahl mit gleichmäßiger Ruhe dem Protokollführer, die Urteile hinzuschvei- ben, im übrigen spiegelte sich in seinem eisernen Antlitz keine Regung, die auf feine eigene Meinung schließen ließ.
Der Protokollführer erklärte, daß alle Mit- glieber des Kriegsgerichts bis aus den General felber ihre Stimme abgegeben hätten.
Canclaux erhob sich und aus seiner Stirne er- chien jene furchtbare, drohende Wolke, die seine Intetgebenen stets erstarren machte. Er stieß einen Stuhl mtt Heftigkeit von sich, daß er geräuschvoll umfiel und rief: „Und ich, meine Offiziere, spreche ihn von aller Schuld los. Was hat er getan, das der Strafe würdig wäre? Nichts, nichts, er hat mit einer Energie, die in diesen Tagen selten ist, die Disziplin aufrecht erhalten, mit Strenge, wo ein Krieg aller gegen alle geführt