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Rotation,druck n. Verlag der Fuldaer »e> tiendrnckerei in Znlda. Zernsprecher Nr. 9.

JVS 118.

Fulda, Mittwoch den 23. Mai 1906.

33, Jahrgang.

Krstes Malt.

IMF* Wegen des Feiertags Christi Himmelfahrt wird die nächste Nnmmer unserer Zeitung erst am Freitag ausge­geben.

)(Das volksschulunterhattungsgesetz.

Im preußischen Abgeordnetenhause hat am Dienstag die zweite Lesung des Volksschulunter­haltungsgesetzes unter einer ^Beteiligung des Hauses ihren Anfang genommen, welche allein schon erkennen ließ, daß es sich um eine außer­ordentlich bedeutsame Angelegenheit handelte. Gegen die sonstige Gepflogenheit ent­wickelte sich zu Anfang der Beratung eine Art Generaldebatte, in welcher die verschiedenen Par­teien ihre Stellung zu dem Gesetz darlegten.

Eingeleitet wurde diese Generaldebatte durc i eine Rede des Kultusministers, in welcher vor allem die Hoffnung auf eine Verständigunj über die noch strittigen Punkte zum Ausdrm1 kam. Einigermaßen überraschend war es, da der Kultusminister der Erste war, der von einem neuen nationalliberalen Anträge zum § 40 dem Hause Kunde gab. Dieser Antrag hat die Aner­kennung des bisherigen Zustandes in der Berufunj der Rektoren zur Grundlage und bedeutet woh einen letzten Versuch der Nationalliberalen, daS Schulgesetz vor einer „konservativ-klerikalen Mehr­heit" zu bewahren. Der Kultusminister hat den Antrag als ein Entgegenkommen gegenüber dem Standpunkte der Regierung bezeichnet, ihn aber in seiner jetzigen Fassung als nicht an nehm- bar behandelt. Da auf der anberen Seite die ,Nationalzeitung" von dem Anträge sagt, er gebe den Standpunkt wieder, von dem sich die Nationalliberalen unter keinen Umständen abbringen lassen würden, möchten nun die Dinge laufen wie ste wollten, so ist zunächst noch nicht abzusehen, auf welcher Linie hier die Verständi­gung gefunden werden soll, zumal die Konser­vativen den nationalliberalen Antrag vorläufig rb gelehnt haben. Freilich deuten die Anzeichen, welche schon in dem Einbringen des neuen nationalliberalen Antrags liegen, darauf hin, daß Bemühungen im Gange sind, eine Verständi­gung der Kompromißparteien herbeizuführm.

Das Zentrum hat sich darauf beschränkt, Abänderungsanträge einzubringen, die sich au die konfessionellen Fragen beziehen. In erster Linie hat es die Wiederherstellung der Regie­rungsvorlage in bezug auf die Errichtung von Simultanschulen innerhalb jener Schulverbände beantragt, wo bisher bereits Simultanschulen be­stehen. Weiterhin verlangt es die Beseitigung der Bestimmungen, welche die Errichtung von Simultanschulen in anderen Schulverbänden er­möglichen, und befürwortet bei Ablehnung dieses Antrags die Herabsetzung der Bedingungen, unter welchen die Errichtung von Konfessions­schulen gestattet sein soll. Weitere Anträge des Zentrums sind auf eine Verstärkung des Schutzes der konfessionellen Minderheiten ge­richtet, und schließlich beantragt das Zentrum, die Ausnahmestellung Nassaus in dem Gesetze zu beseitigen oder wenigstens erheblich einzuschränken.

Mit diesen Anträgen wird das Zentrum den schweren Bedenken gerecht, die auf katholischer Seite gegen die Beschlüsse der Kom­mission für das Schulgesetz gehegt werden und gehegt werden müssen. Es ist damit nicht ge­sagt, daß nicht noch andere Bestimmungendes Gesetzes dem Zentrum bedenklich erscheinen, aber das Schwergewicht liegt zweifellos in der Frage der Behandlung der Konfessionsschule. Die endgültige Stellungnahme des Zentrums be­hielt der Abgeordnete Dr. Porsch diesem für die dritte Lesung vor, und zwar mit Recht, da keines­wegs abzusehen ist, wie sich die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses gestalten werden. Daran, daß das Zentrum auf das Zustandekommen des Gesetzes im Interesse einer Regelung der preußi­schen Schulverhältnisse großen Wert legt, ließen die Ausführungen Dr. Porsch's keinen Zweifel. Wenn das Zentrum schließlich gezwungen sein wird, gegen das Gesetz zu stimmen, darf die katholische Bevölkerung Preußens davon über­zeugt sein, daß es Gründe durchaus entscheiden­der Natur sind, welche die Partei dazu veran- lassen.

Wir erkennen durchaus an, daß das Gesetz in der Fassung, die es in der Kommission er­hallen hat, auch in konfessioneller Beziehung einen Fortschritt bedeutet, und daß es in mancher Hinsicht wertvolle Bestimmungen für die Volksschule bringt. Schon die schroffe Gegner­schaft, welche sich auf freisinniger Seite gegen

Gesetz bemerkbar machte, und welche teil- weise in dem Tone der Kundgebungen der sozial­demokratischen Presse sich äußerte, muß den Schluß nahelegen, daß das Gesetz den Gegnern des kirchlichen Einflusses auf die Schule zum mindesten sehr unbequem ist. Unser Wunsch kann nur dahin gehen, daß es gelingen möge, durch die weitere Beratung und die endgültige Gestaltung des Gesetzes diesen Eindruck noch zu verstärken. Große Hoffnungen darauf, daß sich ■tiefe Erwartung bestätigt, hegen wir nach dem t heutigen Stande der Dinge allerdings nicht. 1

Deutsches Reich.

Berlin, den 22. Mai 1900.

* Ztt dem Anschreiben deS Kaisers an den Reichskanzler bemerkt die .Deutsche Tageszeitung^: „Die kaiserliche Kundgebung bedeutet nicht nur eine vollkommene Desavourierung solcher Gerüchte, sondern auch eine scharfe und hoffentlich wirk­same Absage gegen gewlffe Machenschaften, die während der Erkrankung deS Fürsten Bülow im Werke waren und auf die wir gelegentlich hin­deuteten. Der Kaffer hat in seinem Schreiben in einer Weise, die leinen Zweifel aufkommen und kein Deuteln zuläßt, seinem Kanzler, dem Volke und den Trägern jener Machenschaften gesagt, daß er nach wie vor volles und uner­schütterliches Vertrauen zu seinem ersten Rab geber hege."

Dem Könige Karl von Rumänien widmet die ,Nordd. Allg. Ztg/ aus Anlaß seines 4Ojährigen Regierungsjubiläums an der Spitze ihres Blattes einen sehr warm gehaltenen Auf­satz, in welchem die Verdienste des Königs von Rumänien und das rumänische Volk hervor- gehoben werden. Rumänien — heißt es indem Aufsatz — habe sich unter bet weisen unb weit­blickenden Führung des Königs als einen bedeut­samen Faktor der Friedenspolitik bewährt, die ihre Bemühungen auf die Bewahrung des Orients vor schweren Erschütterungen richte. Der Aufsatz schließt mit dem Ausdruck des Wunsches, daß es dem König vergönnt sein möge, auch fürderhin sein Land auf aufsteigender Bahn sich entfalten zu sehen, auf der Bahn zu wachsender Wohltat und Geltung als gewich­tiger Faktor der Ordnung und des Friedens.

* Gegenüber der gestern erwähnten Meldung der .Freien Deutschen Presse', dem Erbprinzen zu Hohenlohe-Langenburg feien in feiner Eigen­schaft als Vertreter des Direktors der Kolonial- Abteilung deS Auswärtigen Amtes Bezüge ange­wiesen worden, welche nicht nur das staatsmäßige Einkommen des Direktors der Kolonial-Abteilung, sondern auch das eines Staatssekretärs in der bisherigen Höhe überstiegen, stellt die ,Nordd. Allgem. Ztg/ fest, „daß der Erbprinz zu Hohen­lohe-Langenburg bisher lediglich eine Remunera­tion in der Höhe des etatsmäßigen Diensteinkom­mens des Direktors der Kolonial-Abteilung be­zogen hat."

* Das Ableben des antisemitischen Reichs­lagsabgeordneten Grafen Reventlow, der in der Nacht zum Dienstag im städt. Krankenhaus Wiesbaden gestorben ist, macht eine Neuwahl im Wahlkreise Rinteln-Hofgeismar erfor­derlich. Graf Reventlow, der diesen Wahlkreis seit 1903 vertritt, wurde damals in der Stich­wahl mit 9543 Stimmen gegen den Sozialdemo­kraten gewählt, der 4030 Stimmen erhielt. Im ersten Wahlgange wurden für den Antisemiten 6426, den Sozialdemokraten 3488, den National­liberalen 2154, den Kandidaten der freifinnigen Volkspartei 748 und den Zentrumskandidaten 542 Stimmen abgegeben.

Dem Reichsschatzsekretär Freiberrn von Stengel ist aus Anlaß der Erledigung der Reichsfinanzreform im Reichstage nachstehendes Telegramm des Kaisers zugegangen: „Nachdem der Reichstag die Steuergesetzvorlaqm n dritter Lesung angenommen, ist es Mir Be- Dürsnis, Ihnen für Ihre hervorragenden Ver- Dienste um das Zustandekommen dieses für die Zukunft des Reiches so bedeutungsvollen Werkes der Reichsfinanzreform Meine wärmste An­erkennung auszusprechen. Als äußeres Zeichen Meiner Dankbarkeit habe Ich Ihnen den Roten Adlerorden erster Klaffe verliehen, deffen Ab­zeichen Ihnen alsbald zugehen werden. Wil­helm I. R."

** Stimmungsbild aus dem Reichstage. Daß ein Abgeordneter seine wahren oder ver- meintlichen Verdienste um das Zustandekommen einer Vorlage vor den Wählern in daS rechte Licht zu rücken sucht, ist menschlich begreiflich, daß er das aber auf Kosten anderer Ab­geordneter tut, die mindestens ebenso viel Anspruch auf die Anerkennung der Wähler haben, ist gerade keine schöne Eigenschaft. Der national» iberale Abgeordnete Graf Oriola hat sich zweifellos im Reichstag um daS Zustandekommen der Militärpensionsgesetze verdient gemacht; ge- radezu widerwärtig war es ober, wie er am Dienstag im Reichstag durch eine Selbstbe- räucherung die Verdienste der Kommission in >er Oeffenllichkeit zu verdunkeln suchte. Als ein Akt der Genugtuung wurde es daher empfunden, daß der Abgeordnete Erzberger seiner Selbst. Gefälligkeit, die durch die Art seines Vortrages ■ wch gesteigert wird, entschieden entgegentrat, und !>ei Beratung des Militärpensionsgesetzes für die Mannschaften letztere belehrte, wie große Vor- eile ihnen durch die Kommissionsbeschlüffe zu Teil werden. Dieses Verdienst des Abg. Erz- berget wurde von dem Redner der Rechtm aus- drücklich anerkannt, und so war bas Haus in der Sage, ohne weitere längere Debatte den kommissionsbeschlüffen zuzustimmen. — Es folgte Dann die Beratung des neuen Nachtragsetats. Erbprinz Hohenlohe, welcher ihn vertrat, mußte bald erkennen, daß die Mehrheit nicht gesonnen .st, der Regierung auf ihrem Pfade zu folgen.

Die Kritik, die der Wg. Groeber an der Regie­rungsvorlage übte, war zahlreichen Leuten aus dem He^en gesprochen, und die Dinge werden voraussichtlich so laufen, daß ein Teil der For­derungen abgelehnt und der Rest in den Haupt­etat emgereiht wird. EinstweUen ging die Vor­lage an die Budgetkommission.

* Die Reichstags-Kommission zur Vorberatung einer Maß- und Gewichts-Ordnung setzte heute die Beratung der Vorlage fort. Nach der Been­digung der zweiten Lesung wurde auf Antrag Engelen (Zentr.) eine dritte Lesung beschlossen, und der § 16, der die Verstaatlichung der Eich­ämter betrifft, in der Hauptsache tn der Fassung bet Regierungs-Vorlage wiederhergestellt.

* Die Zenttumsftaktion des Reichstags wird mit Rücksicht auf die Gestaltung der Knappschaftsnovelle im Abgeotdnetenhause der »Germania^ zufolge den Antrag einbringen, im 8 74 des Krankenkaffengesetzes die geheime Wahl der Knappschafts-Aeltesten vorzu­schreiben.

* Zur zweiten Beratung des Schulunter­haltungsgesetzes hat das Zentrum im Abgeord­netenhaus einen Antrag eingebracht, wonach Ab­satz 1 des § 20, nach welchem in einem Schnl- verbande, in dem nur Simultanschulen bestehen, weitere Schulen nur auf derselben Grundlage errichtet werden können, in der Regierungs­vorlage wieder hergestellt werden soll. Die Ab­sätze 4 bis 10 des § 20, welche von der Errich­tung neuer Simultanschulen handeln, sollen ge­strichen werden. Für den Fall der Ablehnung des letzteren Antrags soll in Absatz 9 die Vor­aussetzung für die Errichtung einer Konfessions­schule auf Antrag der gesetzlichen Vertreter der Kinder an das Vorhandensein von 40 bezw. 80 Kindern statt 60 bezw. 120 geknüpft werben. Ferner soll bem § 20 folgender Absatz am Schluß hinzugefügt werden: „An einer Volks­schule der im Absatz 4 bezeichneten Art (Simul­tanschule) muß die Zusammensetzung des Lehrkörpers möglichst der konfessionellen Zu­sammensetzung der Schüler entsprechen. Der Leiter einer solchen Schule muß der Konsrffion der Mehrheft der die Schule besuchenden Kinder angehören." Im § 21 soll der Schlußabsatz, d. h. die Bestimmung gestrichen werden, daß, wo ein Lehrer für eine Minorität von 12 oder mehr Kindern den Religionsunter­richt erteilt, dieser Lehrer auch mit Erteilung anderweitigen Unterrichtes betraut werden darf. Und endlich soll im § 23 die Voraussetzung für die Beschulung konfessioneller Minderheiten gleich­mäßig an <i>ie Zahl von 60 Kindern geknüpft ein. Weiter wird beantragt, daß die Aus- nahmestellung Nassaus beseitigt wird. Für ben Fall der Ablehnung dieses Antrags soll der oben erwähnte Paragraph 20 Absatz 1 auf Nassau entsprechend Anwendung finden. Zu etzterem Antrag ist der Eventualantrag gestellt. Daß § 25, welcher von Nassau handelt, folgenden Wortlaut erhalten soll: „In Orten, in welchen ein Schulsystem von wenigstens 5 auffteigenben klaffen für Kinber der evangelischen ober katho- ischen Konfession gebilbet werden kann, findet Der § 20 Absatz 1 Satz 2 entsprechende An- wendung. Satz 2 betrifft die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

* Die Kommission des Reichstags ür das Automobilpflichtgesetz nahm heute den § 6 des Entwurfs mit folgendem Antrag Bur- läge (Zentr.) an: Die Vorschriften des Gesetzes finden keine Anwendung, wenn der Unfall bei dem Betrieb eines Fahrzeuges verursacht wird, das eine bestimmte Geschwindigkeit nicht über­schreiten kann und mit einer amtlichen Marke versehen ist. Die Geschwindigkeft wird durch eine mit Zustimmung des Bundesrats zu er- lassende kaiserliche Verordnung bestimmt; die Be­stimmung kann auf demselben Wege ergänzt und abgeändert werden.

. Aus dem Reichstage.

109. Sitzung vom 22. Mai.

Eröffnung ty4 Uhr.

Das Andenken des verdorbenen Abgeordneten Grafen von Reventlow (Antis.) ehrt das HauS in üblicher Weise.

Rechnungssachen.

Die Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Ein­nahmen für das Jahr 1904 wird nach dem Kom­missionsantrage — Berichterstatter Abg. Horn- Neisse (Ztr.) — durch Kenntnisnahme erledigt, ebenso die allgemeine Rechnung über den Reichs­haushaltsetat für 1901 und der Bericht der Reichs- schuldenkommisfion.

Die Kommission beantragt, dem Reichskanzler für die 1901er Rechnung Entlastung zu erteilen.

Der Kommissionsanttag wird angenommen.

Es folgt der Bericht der Reichsschuldenkommis- ston vom 3. März 1906 über die Verwaltung des Schuldenwesens des Deutschen Reiches usw.

Der Bericht wird durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Es folgt die Beratung des Militärpen- sionsgesetzes für die Mannschaften.

Die Diskussion über die Hauptparagraphen ist wie bei dem gestern erledigten Osfiziersgesetz eine gemeinschaftliche; für die übrigen Paragraphen liegt ein Antrag auf en dloe-Amrahme vor.

Die verschiedenen Redner, die zu Worte kamen, bedauerten, daß nicht noch mehr Härten durch daS Gesetz beseitigt würden. Sie erklärten sich aber sämtlich für die Annahme der Vorlage. Auch die Sozialdemokraten werden ihr zustimmen.

Abg. Jtschert (Ztr.) machte bei der Besprechung noch daraus aufmerksam, daß die Vorlage keine Bestimmung enthält, wonach Beschädigungen im Duell keinen Anspruch auf Rente geben.

Kriegsminister von Einem gab hieraus die Er­klärung ab, wenn es tatsächlich vorkomme, daß einjährige Unteroffiziere ober Vizeseldwebä „ihren gesunden Menschenverstand verleugneten" und sich schlagen, dann würden etwaige Beschädi­gungen nicht als im Dienste erlittene gelten und keine Rente gezahlt werden.

Schließlich wurde das Gesetz einstimmig angenommen.

Ebenso werden einstimmig angenommen die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen (Anrechnung eines Teils der Militärdienstzeit auf das Besoldungsdienstalter der Militäranwärter; bessere Ausbildung der Kapitulanten; Ausdehn­ung der Verbesserungen der Militärpensionsge­setze auf die Reichsbeamten; Nichtberücksichtigung einer Duellablehnung bei Dienstunsähigkeitser- klärungen).

Es folgt die erste Beratung der Nach­tragsetats zum Reichshaushaltsetat und zum Etat der Schutzgebiete. Die Nachtragsetats for­dern u. a. für Verbesserungen auf dem Gebiete des Ingenieur-, Pionier- und Verkehrswesens 550 000 M, zur Förderung der Syphilissorschung 100 000 M, für Fernsprechzwecke 4 000 000 M, zur Verstärkung der Schutztruppe in Südwest­afrika 570 000 zur Entschädigung an die Far­mer 10 Millionen M, zur Förderung der Besiede­lung 500 000 -jft,, für den Bau einer Eisenbahn von Lüderitzbucht nach Kubub (zweite Rate) und Fortführung der Bahn nach Keetmanshoop 5 Millionen M, zum Ankauf von Reit- und Zug- tieren für die Zivilverwaltung rund 493 000 <M.

Der Verweser des Kolonialamts Erbprinz Hohenlohe machte bei Begründung der neuen Forderungen Mitteilungen über den Stand der Kriegsoperationen in Südwestafrika. Nachdem Morenga gefangen ist, soll die Zurückziehung der Truppen möglichst beschleunigt werden. Oberst Deimling wird das Kommando der Schutztruppen übernehmen. Man erwartet von ihm, der die Schwierigkeiten im Reichstage, Gelder für die Kolonien flüssig zu machen, persönlich kennen ge­lernt hat, daß er so schnell als möglich die über­flüssig gewordenen Truppen zurückschickt und so viele als möglich.

Abg. Gröber (Ztt.) drückte unter großem Bei- all im Hause sein Befremden darüber aus, daß der Bundesrat alle Augenblicke mit Ergänzungs- und Nachtragsetats komme. Wo bleibe das Ver­brechen, mit keinen Forderungen an den Reichs­tag heranzutreten, ohne daß gleichzeitig für die Deckung gesorgt sei? Energisch verwahrte er sich gegen die Gewährung einer Entschädigung von 10 Millionen an die Ansiedler. Ebensowenig wie m Heimatlande bei schweren Naturereignissen und Krieger die Betroffenen voll entschädigt würden, ‘Dürfe dies den Ansiedlern gegenüber geschehen, andernfalls wurden die Kolonialkriege so kost­spielig, daß wir dadurch gezwungen würden, die Kolonialpolitik aufzugeben. Die Kolonialverwal­tung müsse sich nach der kolonialen Decke strecken. Das Zentrum beantrage, die Ergänzungsetats an die Budgetkommission zu verweisen, dort könne man aus dem großen Kuchen die Rosinen heraus- nehmen. Diese könnten dann bei der dritten Le­sung des Etats in den Hauptetat eingefügt wer­den. Die anderen Forderungen des ErgänzungS- etats seien zurückzustellen.

Nachdem sich Abg. Gras Arnim (Rp.) im In­teresse unserer deutschen Kulturträger für die Ent­schädigung der Farmer und die Bahn von Kubub nach Keetmanshoop ausgesprochen und Abg. Ledebour (Soz.) in die abfällige Kritik des Abg. Gröber eingestimmt hatte, verzichteten die Redner aller Patteieu aufs Wort und man be- schloß die Kommissionsberatung des ErgänzungS- etats.

Morgen 1 Uhr: Militärpensionsgesehe, Schutz­truppengesetz. Dritte Etatsberatung.

Schluß 6y2 Uhr.

Aus dem Landtage.

Abgeordnetenhaus.

70. Sitzung vom 22. Mai.

Eröffnung 10% Uhr.

Das Haus nimmt zunächst die Abstimmung über die Knappschaftsnovelle im ganzen und die dazu gestellten Anträge des Zentrums vor. Die Abstimmung über den PassuS betreffend geheim« Wahl ist eine namentliche.

Es werden abgegeben 353 Stimmen; die abso­lute Mehrheit beträgt also 177. Es stimmen mit Ja 122, mit Nein 230, ein Abgeordneter enthält sich der Stimmabgabe. Der Antrag bett, geheime Wahl ist somit gefallen. In einfacher Abstim­mung werden die übrigen Zentrumsanträge gegen die Stimmen der Freisinnigen, der Polen und deS Zentrums abgelehnt, sodann der Gesetzentwurf im ganzen gegen die Stimmen der Polen angenom­men.

Zweite Beratung des VolksschulunterhaltungS- gesetzes.

Nach dem Beratungsplan findet eine allge­meine Besprechung über den ganzen Gesetzentwurf nicht statt, dagegen soll bei § 188 (konfessionelle Verhältnisse) größere Redesreiheit gewährt wer­den.

Kultusminister Studt hofft trotz mancher noch entgegenstehender Bedenken auf das Gelingen deS großen Werkes. Die Regierung hält bezüglich der Berufung an einet unterschiedlichen Behänd-