Monatrbellage: „Zuldaer Geschichtsblatter".
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z/parz.'IIer in Zulda. Wochenbeilage: „)llustrierte5onntagszettung
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Fernsprecher Nr. 9.
JW 103,
Fulda, Samstag den 5. Mat 1906.
33, Jahrgang.
Zweites Matt.
§ Sreiwillige Invaliben-Verficherung für Handwerker.
Eine zwangsweise Ausdehnung der Altersund Invaliden»Versicherung findet sowohl in Handwerkerkreisen selbst als auch vor allem bet den Verbündeten Regierungen derartigen Widerspruch, daß an eine solche für absehbare Zei gar nicht zu denken ist. Um so notwendiger ist es, die Handwerker von Zeit zu Zeit auf die Möglichkeit der Selbstversicherung bezw. freiwilligen Weiterversicherung aufmerksam zu machen. Nach § 14 des Invalidität-- und Altersversicherungs-Gesetzes sind nämlich Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunternehmer, soweit sie noch nicht über 40 Jahre alt sind und nicht regelmäßig mehr als zwei versicherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, zur freiwilligen Versicherung (Selbstversicherung) berechtigt. Sie sichern sich dadurch im Falle einer Erkrankung, die zur Erwerbsunfähigkeit führen würde, bei völliger oder teilweiser Mittellosigkeit das Recht, die Uebernahme eines Heilverfahrens durch die VerficherungS-An- statt, in deren Bezirk sie sich aufhalten und im ,Falle eintretender Erwerbsunfähigkeit Gewährung der Invalidenrente, sowie nach Vollendung des 70. Lebensjahre- die Altersrente zu beantragen, sofern die gesetzlich vorgeschnedene Wartezeit erfüllt ist. Wie wenig von beiden Möglichkeiten vis heute Gebrauch gemacht worden ist, zeigt folgende Uebersicht:
Nach den amtlichen Nachrichten des Reichs- Versicherungs-Amte- wurde« in den Jahre« 1900—1902 bei allen deutschen Versicherungs-Anstalten von nicht mehr als 9688 Personen graue Karten (für freiwillige Selbstversicherer) abgeliefert. Im ganzen sind aber von Zwangsversicherten und Selbstversicherern in dieser Zeit 29,004,901 Karten abgeliefert worden, sodaß die Selbstversicherer, die zu einem guten Teile gar keine Handwerker sind, nur 0,038«/, ausmachen. Das ist sehr wenig. DieSelbstversicherung hat naturgemäß nicht bei allen Versicherungs-Anstalten gleich wenig Anklang gefunden, aber aus allen Berichten ist zu entnehmen, daß die Beteiligung bei weitem nicht den wünschenswerten Umfang erreicht; so schreibt die Versicherungs-Anstalt Unterfranken in ihrem Verwaltungs-Berichte für 1903:
„Die kleinen Gewerbetreibenden und Betriebsunternehmer, welche das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, nehmen die Wohltat der freiwilligen Versicherung leider nur zu wenig in Anspruch, obwohl die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dieser Versicherung für fie unverkennbar sind."
Die Versicherungsanstalt Bade» sagt:
„Die freiwillige Versicherung hat keine erheblichen Fortschritte gemacht und rechtfertigt lediglich die Erwägungen, welche seinerzeit zur Einführung des Versicherungszwanges geführt haben."
, Und recht typisch heißt es in dem Bericht der -Versicherungsanstalt Berlin:
! »Trotz der zweifellos großen Anzahl von in Berlin vorhandenen Versicherungsberechtigten aus dem Handwerker-, dem Kleingewerbe- und Privat- beamtenbestande, wie denHausgewerbetreibendm sind im Berichtsjahre nach den Listen der Polizeireviere in Berlin der Invalidenversicherung als Selbstver- sicherte nur 25 Männer und 45 Frauen beigetreten.«
Nicht besser ist es ferner in Württemberg; nach Mitteilungen der Versicherungsanstalt Württemberg wurden dort im Jahre 1904 für 362 selbständige Handwerksmeister (von rund 70000!) Quittungskarten zum Zwecke der Selbstversicherung ausgestellt; auch hier also ist von der gesetzlich zugelassenen Selbstversicherung der selbständigen Handwerksmeister noch ein bescheidener Gebrauch gemacht worden.
Wie groß die Zahl derjenigen Handwerker ist, welche die frühere Zwangsversicherung nac i der Selbständigmachung freiwillig weiterführen, läßt sich schwer feststellen, da eben die alte (gelbe Karte zum Kleben weiter benutzt wird. Indessen werden wohl die Verhältniffe hier schwerlich bessere fein, als bei der Selbstversicherung. Wenigstens wird von vielen Versicherungsanstalten mit Bedauern konstatiert, daß häufig selbst langjährige Versicherungen achtlos in Verlust geraten, wenn nicht von dritter Seite ein mehr oder minder starker Druck auf die bett. Versicherten au-geübt werde.
Angesichts dessen muß immer wieder an sämtliche Handwerker die Aufforderung ergehen, durch Selbstversicherung oder freiwillige Weiter- vrficherung sich und ihre Angehörigen gegen Not und Entbehrung als Folgen von Alter und Invalidität so gut als möglich sicher zu stellen.
[] Zügen- un- Zukunft!
Die christlichen Standesvereine haben längs aufgehört, eine Zweckmäßigkeitssache zu sein, paffend für den, der eben Freude am Vereinsleben hat, sondern sie sind eine unbedingte Notwendigkeit geworden für jeden, der seinen Blick über dtt enge Grenze seiner .Häuslichkeit zu erheben und auf das allgemeine wirtschaftliche und sittliche Wohl zu lenken vermag! Immer größer wird daher auch die Zahl katholischer Männer und Frauen, die in Erkenntnis dieser Notwendigkeit ihren Standesvereinen sich anschließen.
Nur ein Zweig unseres blühenden Vereinslebens macht hier noch eine Ausnahme, die Vereine für die schulentlassene männliche Jugend. Gewiß stellen sich gerade diesen Vereinen die größten Schwierigkeiten in den Weg, nicht zum wenigsten der leichte, freiheitliche und dem Zwang abholde Sinn der heroorwachsenden Jugend selbst. Aber darf diese Schwierigkett abhalten? „Jugend und Zukunft ist gleichbedeutend, und was nützt alle Gegenwartsarbeit an den Erwachsenen, wenn wir nicht zugleich für eine christliche Zukunft, für daS Heranwachsende Geschlecht sorgen? Aber, wendet man wohl ein: der 15« oder 16jährige Jüngling bedarf doch noch keines Vereins! Gewiß nicht genau desselben Vereinslebens wie der Erwachsene. Aber rgend eine Form der Organisation ist ür die christliche Jugend unbedingt notwendig. Die heutige Jugend wächst eben unter ganz anderen Ver Altnissen auf, als nnsere Väter auf- lewachsen sind; in einer ganz anders gearteten Imgebung. Früher konnte man für den aus der Schule entlassenen Knaben leicht eine paffende E!ehr- oder Arbeitsstelle finden, wo ihn dieselbe religiös-sittliche Atmosphäre umwehte, wie im Etternhanse, wo unter Aufsicht des Lehrherrn oder Arbeitgebers der Knabe in gleichgesinnter Imgebung heranreifte. Das moderne Wirtschafts, eben jedoch würfelt die Menschen weit mehr durcheinander. Es ist nicht mehr möglich, den in die Lehre oder das Arbeitsverhältnis ein«
tretenden Knaben gänzlich von Einflüssen weniger glaubensfester oder moralisch weniger hochstehender Kameraden abzuschließen. Dazu kommt, daß das frühere Verttauensverhältnis zwischm Lehrling und Meister, dem jugendlichen Arbeiter und seinem Arbeitgeber immer mehr reines Ar- beitsverhältnis geworden ist. Einen religiös- sittttchen Einfluß auf den jungen Mann auszuüben sind nur sehr wenig Arbeitgeber im Stande. Und doch bebfltf der noch ganz unfertig aus der Schule ins Leben tretende Knabe heute mehr denn je eines sittlich-moralischen Halles. Wer soll ihm riesen bieten? Die allgemeine Seelsorge kann den Lehrling und jugendlichen Arbeiter nur sehr schwer erreichen, namen lich in den Industriestädten. Auch das Elternhaus versagt hier in vielen Fällen. Der Vater if durch seine Berusstätigkeit, die Mutter durch die Sorge für das Hauswesen und die jüngeren Kinder hier vielfach in Anspruch genommen. Auch sind sie vielfach kaum im Stande, dem Jüngling die erforderliche Anleitung und Aufklärung in all den Fragen und Zweifeln zu geben, die sich diesem jetzt aufdrängen oder von anderer Seite, durch falsche Lektüre rc. in die junge Seele bineingetragen werden. Die ans der Schule mitgebrachten Religionskenntnisse sind oft nicht ausreichend, um den neuen Einwänden gegen die Religion, Einwürfe, von denen er bis dahin nichts gehört, standhalten zu können. Wer soll da nun als Berater, Unterweiser dienen, zu praktischer Betätigung des religiösen Sinnes anregen? Gewiß kann und muß das lternhaus, auch der Meister, einen Druck in dieser Beziehunc ausüben. Aber der äußere Zwang allein ist ungenügend. Eine Vertiefung des religiösen Bewußtseins, eine Verinnerlichung des Glaubenslebens muß die Grundlage für alle Jugendfürsorge fein.
Da bieten nun unsere katholischen Jugendve reinig un gen ihre Hand! Hier erhält der junge Mann durch religiöse und und soziale Aufklärungsarbeit die Waffen, die er im Kampfe für seine Ueberzeugung braucht. Durch den Jugendverein tritt er mit dem geistigen Seelsorger in ein engeres Verhältnis, findet in ihm einen Freund und Berater. Hier findet er unter gleichgesinnten Kameraden und in der gemeinsamen Erfüllung religiöser Pflichten den starken sittlichen Halt, der ihn gegen die Verführung nach Möglichkeit wappnet. Diese ist eine der vornehmsten und höchsten Aufgaben unserer Jugendvereine, die dadurch allein schon allseitige Beachtung und Unterstützung beanspruchen dürfen. Zu ihnen gesellt sich noch eine Reihe anderer, die mehr auf dem Gebiete der Belehrung und Unterhaltung dienen und sich in ihren Zwecken dem enteren ergänzend anschließen. Auf diese wird noch zurück- zukommen fein!
Vran-entschS-igung.
Von Dr. jur. W. Brandts, Berlin.
(Nachdruck verboten.)
Viele Millionen Mark werden alljährlich im Deutschen Reiche als Prämien für die Feuerver- icherung verausgabt. Für jeden einzelnen ist der Beitrag gering und man bezahlt ihn obendrein gern, weil er uns das Gefühl der Sicherheit unteres Besitztumes gegen Brandschaden gewährleistet. Die Gefahr ist zwar nach allgemeiner Einführung der Feuerwehr immer geringer geworden, aber auch die Prämien sind darstm ermäßigt, so daß
es als Pflicht jedes sorgfältigen Mannes gilt, eine Feuerversicherung für seine bewegliche und unbewegliche Habe zu nehmen. Daß die Sicherheit keine unbedingte ist, zeigen uns die Erörterungen, welche jetzt über die Entschädigung der Abgebrannten in San Francisco stattfinden und der gewaltige Kurssturz der Aktien, selbst angesehener gut situierter, dort beteiligter Feuerversichernngsge- sellschaften. Zwar schließen die meisten Feuerver- sicherungsgesellschaften in ihren Bedingungen die Haftpflicht für Schäden ans, welche durch elementare Naturereignisse entstanden sind, aber in San Francisco soll das Feuer dadurch entstanden fein, daß die Rohre der Gasleitung geplatzt find, nicht unmittelbar infolge des Erdbebens, sondern infolge des Einsturzes der Häuser Sei dem wie ihm wolle, wenn vulkanische Erderschütterungen bislang nur in der Nähe des Meeres beobachtet worden sind, so ist nur ein verhältnismäßig kleiner Teil des Deutschen Reiches dieser Gefahr ausgesetzt und nach den bisherigen Erfahrungen nur in geringem Maße.
Aber es gibt leider auch viele andere Gründe, aus denen die Entschädigung der Fenerversiche- rungsgesellschaft im Falle eines erlittenen Brandschadens in Frage gestellt werden kann, und zwar haben diese Gründe die häßliche Eigenschaft, daß sie dazu führen, daß ein Versicherter im Falle eines Brandschadens trotz langjähriger Prämienzahlung die Versicherungssumme nicht erhält.
Zu diesem mißlichen Ergebnis führt vor allen Dingen die sogenannte Versicherungsklausel, der wir in den Bedingungen aller privaten und öffentlichen Versicherungsgesellschaften begegnen und auch nach Inkrafttreten des in der Beratung befindlichen Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag begegnen werden. Es pflegt dort zu heißen, daß die unrichtige ^Beantwortung irgend einer der zahllosen in dem Antragsformular gestellten Fragen die Verwirkung jedweden Entschädigungsanspruches an die Gesellschaft zur Folge hat. Die Gerichte haben zwar sich bemüht, die gesetzliche Vorschrift, daß die Rechte und Pflichten aus Verträgen nach Treu und Glauben auszulegen sind, besonders streng gegenüber den Versicherungsgesellschaften wegen ihrer Ueberlegenheit gegenüber dem einzelnen Versicherungsnehmer auszulegen. Charakteristisch hierfür ist eine Entscheidung in einem Falle, in welchem ein Versicherungsnehmer die Frage, ob die Ziegel auf seinem Dach auf Stroh lägen, dahin beantwortet hat: „Auf Gips". Das war nicht richtig, denn sie lagen auf Stroh. Der Mann wußte das aber nicht, wenigstens konnte ihm dies nicht nachgewiesen werden, und ist es vom Gericht angenommen worden. Er hatte, weil er sich mit der Beantwortung der vielen Fragen nicht befassen wollte, dem Agen- ten gesagt, er möge das nur selbst beantworten, da er ja am besten wüßte, welche Auskunft verlangt werde, und hat er dann später das vom Agenten ausgefiillte Formular mit seinem Namen eigenhändig unterschrieben. Das Oberlandesgericht fand in diesem Verhalten eine pflichtwidrige Fahrlässigkeit und hatte ihn deshalb mit feinen Ansprüchen auf die Versicherungssumme abgewiesen. Das Reichsgericht hat dies Urteil aber verständigerweise aufgehoben. Es hält die Begrün- düng des Oberlandesgerichts in dem Fall für zutreffend, daß der Versicherte selbst die Fragen beantwortet oder einen Dritten um die Beantwortung seinerseits ersucht. Wenn dann eine Frage fahrlässigerweise unrichtig beantwortet wird, fällt die Fahrlässigkeit dem Versicherten zur Last.
Anders liegt die Sache aber, wenn der Ver- icherte dem Agenten die Beantwortung überträgt. Das Reichsgericht sagt wörtlich: „Ist der Agent auch nicht der Vertreter der Gesellschaft, so ist er doch der Angestellte und Vertrauensmann derselben. Wenn der Versicherungsnehmer diesem Verhältnis Rechnung trägt und auch seinerseits dem Agenten Vertrauen entgegenbringt und die von diesem für die Stellung des Antrags angebotene •
M T»i>rs Amen.
Novelle von Marg. Schlichter.
14] (Nachdruck verboten.)
Die beiden ersten Tage widmete er sich ihr ganz, damit sie sich an die neuen Verhältnisse gewöhnen könne; aber länger konnte er sich seinen Geschäften nicht entziehen. Bis zum Diner, das gegen 5 Uhr nachmittags eingenommen wurde, verweilte er in der Stadt, wo et feine Bureaus hatte; so lange war Elisabeth sich selbst überlasten. Aber sie war bald mit ihrer Tagesordnung fertig, und dre Zeit verging ihr im Fluge. Handarbeit, das Studium der spanischen Sprache, bei der ihr Onkel ihr in der freien Zeit behülflich. Ivar, und Lektüre füllte dieselbe aus. Den größten Teil des Tages weilte sie in dem kleinen Pinienwäldchen. Dort, wo die Aussicht auf das Meer am freiesten war, stand im Schatten der Bäume eine Bank, und hier verbrachte sie die schönsten und angenehmsten Stunden. Der vom Meer her- überwehende Wind milderte selbst die für Spanien ungewöhnlich große Hitze dieses Sommers, während die Seeluft, verbunden mit dem kräftigen l Harzdust der Pinien, anregend auf ihre Nerven wirkte.^
Träumerisch, ganz in Gedanken verloren, ließ fie dann oft ihre Arbeit müßig im Schoße liegen, und ihr Auge ruhte auf dem Meere, das von einem tiefblauen Himmel überspannt war. Un- i ruhvoll wie die Wogen des Meeres ist das Menschenherz, wie jenes sich in unerreichbare, weite Fernen verlierend mit allen Wünschen, mit all feinem Hoffen! Aber was hasste sie noch, wonach sehnte sie sich? Durste sie nicht zufrieden fein mit bem glänzenden Lose, das ein gütiges Geschick ihr beschert? Sie hatte ja auch geglaubt, den einen grofeen Schmerz ihres Lebens überwunden und
den Frieden gefunden zu haben. Aber der Kampf hatte noch nicht aufgehört, ihre Ruhe war nur eine scheinbare gewesen. Der Anblick des Gemäldes hatte alle Wunden wieder a-ggerissen. Ja, als seine Hand es schuf, hatte ihr Bild noch vor feiner Seele gestanden, damals mußie er ne noch geliebt haben. Vielleicht liebte er sie noch, und nur die Bosheit der Menschen hatte sich zwischen ie gedrängt. Wie schneidend scharf waren seine Worte an ihr Ohr geklungen: „Sie haben kein Stecht, mit Ihrem Leben zu spielen, jetzt, da Sie es einem andern zu eigen gegeben haben." Ihr weiblicher Stolz hatte ihr nicht erlaubt, feinen Irrtum zu berichtigen, und so waren sie geschieden auf immer.
Heute hatte sie lange sinnend gesessen, als Dona Antonias Stimme an ihr Ohr tönte: „Dona Isabel, Dona Isabel, Ihr Onkel läßt Sie bitten, ins Haus zu kommen, es ist Besuch da."
Sie erhob sich sofort und begab sich in den Salon, wo sie einen jungen Herrn und eine Dame traf, von der sich nicht mehr sagen ließ, daß sie noch jung war. Sie waren mit dem Konsul herübergekommen, und dieser stellte sie als den Sohn und die Tochter seines Freundes, Don Gaspar de Rueda, vor.
„Sie sind gekommen, um Dich kennen zu lernen", fügte er bei, was Elisabeth einigermaßen befremdete. Sie kannte die spanische Sitte noch nicht, nach welcher es als eine besondere Aufmerksamkeit gilt, wenn Freunde zuerst aufgesucht werden, wie auch diejenigen, welche auf Reise gehen, von ihren Freunden und Bekannten Abschiedsbesuche empfangen. Letztere Sitte ist jedenfalls eine Zeitersparnis für denjenigen, der mit den Zurüstungen zu einer Reise ohnehin sehr in Anspruch genommen ist.
Dona Enriqueta begrüßte Elisabeth mit einer Freundlichkeit, die etwas Gemachtes an sich hatte; Don Albara aber konnte den Eindruck, den ihre Erscheinung auf ihn machte, kaum verhehlen. Eine
so seltene Schönheit hatte er noch nie gesehen, wie diese Deutsche mit der hohen, vollen Gestalt, dem lickten, goldblonden Haar, das der Südländer so liebt, dem rosig angehauchten, zarten Teint, der sie bedeutend jünger erscheinen ließ. Er würde es nicht geglaubt haben, hätte man ihm gesagt, daß ie bereits siebenundzwanzig Lenze gesehen habe. Die Südländerinnen altern schneller und haben :n diesem Alter ihre Jugendblüte längst abge- treift.
Die beiden blieben zum Diner, und man unterhielt sich, so gut es eben ging. Don Albaro hatte ich längere Zeit in Frankreich aufgehalten und brach fließend Französisch, auch Elisabeth wußte ich in dieser Sprache genügend auszudrücken. Zwischen ihr und Enriqueta machte der Konsul den Dolmetsch. Als sie sich verabschiedeten, nahmen ie das Versprechen des Konsuls mit, daß er seine Nichte in den nächsten Tagen bei ihnen einsühren werde. Elisabeth beschäftigte sich noch in Gedanken mit ihnen, und sie mußte sich sagen, daß die erste Spanierin, die fie kennen gelernt hatte, ihr nicht ehr sympathisch war. Enriguetas affektiertes Wesen widerstrebte ihrem natürlichen, einfachen Sinne.
Dona Antonia mochte wohl ihre Gedanken erraten, denn sie fragte etwas wegwerfend: „Wie gefällt Ihnen Fräulein Enriqueta?" Und dann üchte sie Elisabeth begreiflich zu machen, daß Enriqueta schon seit Jahren sehr viel Liebenswürdig- feit und Koketterie an den Konsul verschwendet habe, um diesen zu veranlassen, fein hartnäckiges Junggesellentum aufzugeben. Als Elisabeth die Alte nicht verstand, schrie sie immer lauter, sodaß ihr Onkel im nebenanliegenden Zimmer darauf aufmerksam wurde. Lachend kam er hinzu:
„Ich will Dir kurz ihrer Rede Sinn verdeut- chen. Dona Antonia fürchtet, ich möchte ihr eines Tages Enriqueta Rueda als Herrin ins Haus bringen. Darum mag sie die Dame nicht leiden.«
Jetzt begriff Elisabeth den Mangel an Herz-
ichkeit ihr gegenüber; wenn dem so war, so mußte ie doch ihren Plänen hinderlich fein. Und in der Tat hatte die Haushälterin nicht so ganz unrecht mit ihrer Behauptung. Die Familie Rueda war zwar reich, hatte aber acht Kinder, zwei Söhne und sechs Töchter, von denen zwei verheiratet waren. Enriqueta, die älteste, hatte in ihren jungen Jahren zweimal einen Korb ausgeteilt in der 'öfteren Erwartung, es werde sich noch etwas Besse- :es finden. Seitdem hatte sie aber keine Ge- egenheit gehabt, einen dritten Antrag auf feine Annehmbarkeit bin zu prüfen, und nun sollte der Konsul ihr Schifflein in den Hafen der Ehe bug- ieren. Er war ja trotz seiner Sechzig noch ein ganz stattlicher Mann, hatte ein großes Vermögen, ein schönes Landgut, Wagen und Pferde, alles sehr angenehme Dinge, die zu erringen man sich schon etwas Mühe geben konnte. Ihre Bemühungen hatten aber feinen Erfolg: er behandelte sie stets mit derselben gelassenen Höflichfeit.
Der folgende Tag war ein Sonntag, und der Konsul hatte am Abend leichthin zu Elisabeth ge- agt:
„Wenn Du morgen zur Kirche willst, kann Jose anspannen und Dona Antoina Dich begleiten."
Elisabeth hatte ihn erstaunt angesehen. In ihren Augen lag die unverhohlene Frage: „Ist es denn nicht Pflicht eines jeden Katholiken, am Sonntag der hl. Messe beizuwohnen?"
Der Konsul hatte sie wohl verstanden, und lächelnd sagte er: „Na, Kind, kannst mich alten Sünder in Dein Gebet einschließen. Ich lasse mir meine Sonntagsruhe nicht rauben; es ist ein Tag des Aufatmens nach sechstägiger, angestrengter Arbeit in der dumpfen, schwülen Luft des Kontors."
Elisabeth war schmerzlich davon betroffen. War das Gebet am Sonntag nicht auch ein Aufatmen, nur in höherem Sinne? Ein Aufatmen der Seele, ein Sich-frei-machen von dem Staube des Erdenlebens und ein Sich-ausschwingen in eine höhere.