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Rotationsdruck u. Verlag der Huldaer Ar- tiendruckerei in Hulda. Hernfprecher Nr. 9.

M 103.

Fulda, Samstag den 5. Mai 1906.

33, Jahrgang.

Erstes Matt.

Deutsches Reich.

Berlin, den 4. Mai 1906.

* In der Sitzung de- Bundesrats vom Donnerstag, die unter dem Vorsitz deS Staats­sekretärs Grafen v. PosadowSky stattfand, widmete der Letztere zunächst dem verstorbenen Minister v. Budde einen ehrenden Nachruf. Wie der ,ReichSanzeigert mitteilt, wurden sodann die Vorlagen betreffend Schaffung einer weinbau­freien Schutzzone bei Metz und die Neueinteiiung der Reichstagswahlkreise in Elsaß-Lochringen den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Zustimmung fanden die Ausschußanträge betreffend die Rege- hing des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen sowie der allgemeinen Fährverkehrs hinsichtlich des AuS- weichens der Fuhrwerke und betreffend den Ent­wurf eines Gesetzes über die Sicherung der Bau­forderungen.

* Das Befinden des Reichskanzlers Fürste« Bülow wird von unterrichteter Seite als so gebeffert bezeichnet, daß eine besondere Kur nicht mehr als notwendig erscheint. Der Reichs- kanzler dürfte erst im Juni auf Urlaub gehen, und zwar wie gewöhnlich nach Norderney.

* Als Nachfolger des verstorbenen Eisen­bahnministers von Budde soll der ,Nat.;Ztg.' zufolge der derzeitige Eisenbahndirektionspräsident Breitenbach in Köln die meisten Aussichten haben.

* Die Gerüchte über Differenzen zwischen dem Fürsten Bülow als preußische» Ministerpräsidenten und dem Kultus­minister Dr. Studt in Sachm des Volks- schulunterhaltungsgesetzes,die von liberalenBlättern aufgebracht worden sind, werden von der.Dtsch. Tagesztg/ kategorisch als unrichtig erklärt.

* Verluste ht Deutsch-Südwestafrika. Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Reiter Wilhelm Goede, geb. in Fayerland, früher Husaren-Regi- ment Nr. 1, ist am 30. April im Feldlazarett Lüderitzbucht an Typhus gestorben. Nachträglich wird gemeldet: Am 8. April im Gefecht bei Fettkluft gefallen: Reiter Fritz Hameister, geb. in Gartz, früher Pionier-Bataillon Nr. 2 (Kopf- schuß). Verwundet: Reiter Friedrich Dasch, geb. in Windsheim, früher im bayerischen 13. In­fanterie-Regiment (leicht, Schuß im rechten Ober­schenkel.)

.-. Die Kommission deS Abgeord­netenhauses zur Vorberatung des Gesetzent­wurfs bett, die Anlegung von Sparkassen­beständen in Jnhaberpapieren hielt am Don­nerstag abend ihre erste Sitzung ab. AIS Er­gebnis der allgemeinen Besprechung kann schon jetzt festgestellt werden, daß wenig Aussicht vor­handen ist, daß die Vorlage ganz oder auch nur teilweise angenommen wird. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, daß die Be­stimmungen der Vorlage in unzulässiger Weise in die Selbstverwaltung der Sparkassen ein­greifen. Auch wurden aus allgemeinen staats­finanziellen Gründen lebhafte Bedenken gegen die vom Finanzminister lebhaft befürwortete Vorlage geäußert. Zwölf Mitglieder der Kom­mission haben den Antrag eingebracht, die Vor­lage im ganzen Umfange abzulehnen und die Regierung zu ersuchen, demnächst ein vollständig neues Sparkassengesetz als Ersatz des veralteten Reglements vom Jahre 1838 vorzulegeu und demselben eine solche Faffung zu geben, daß ha­bet eine Berücksichtigung der provinziell und örtlich verschiedenen Verhältnisse möglich ist.

* Erhebungen über den Hausierhandel mit Teppichen sind von Seiten der preußischen Re­gierung angeordnet worden, welche dartun sollen, ob die Klagen über diesen Handel, welche laut geworden sind, berechtigt sind, und ob schärfere Bestimmungen dafür erlassen werden sollen, namentlich in der Richtung, daß Wandergewerbe- scheme an Ausländer nur nach Zustimmung der Handelskammer des betreffenden Bezirks ausge­stellt werden, und daß auch in Deutschland an­sässige Ausländer nur unter ähnlichen Voraus­setzungen den Hausierhandel betreiben dürfen.

.-. Bei dem EntwurfzurRegelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, der, wie oben erwähnt, am Donnerstag vom Bundesrat genehmigt worden ist, soll es sich, wie verlautet, weder um einen Gesetzentwurf noch uni eine kaiserliche Ver­ordnung, sondern lediglich um zwischen den Bundesregierungen vereinbarte allgemeine Grund- lätze und Gesichtspunkte zu einer möglichst ein­heitlichen polizeilichen Regelung des betreffenden Verkehrs für das ganze Reichsgebiet handeln. Das Reich selbst ist nicht in der Lage, mit einer Sondergesetzgebung hier einzugreifen und den Einzelstaaten bindende Vorschriften zu machen, die vielmehr den Bundesregierungen bezw. ihren Polizeiorganen selbst überlassen bleiben müssen. Indessen hat man allgemein anerkannt, daß möglichst einheitliche Bestimmungen in dieser Beziehung notwendig sind, und sich daher auf die erwähnten Grundsätze geeinigt, die indessen wegen der erforderlichen umfassenden Vor­bereitungen schwerlich vor dem 1. Oktober d. I. 1« Kraft treten dürften.

Die Kommission des Reichstags zur Vorberatung des Gesetzentwurfs betr. die

Haftpflicht der Automobilbesitzer, die sogen. „Auto-Kommission", hat am Freitag die Beratung des Gesetzentwurfs begonnen. Allseitig wurde der Wunsch nach Schaffung einer Zwangsge- nossenschaft geäußert. Das Gesetz soll nur als Provisorium gelten. Ein Vertreter der Verbün­deten Regierungen teilte mit, daß Vorarbeiten sür die Einführung einer Zwangsgenossenschaft im Gange seien. Ferner habe der Bundesrat bereits Betriebsvorschriften genehmigt, die am 1. Oktober ds. I. in Kraft treten sollen. Die Schaffung einer Zwangsgenossenschaft fei nicht leicht. Es müßten noch vorher umfassende stati­stische Erhebungen stattfinden.

* Die Budgetkommissiou des Reichstags beendete am Freitag die erste Lesung über die Militär- penstonsgefetze für die Mannschaften (Uebergangs- Vorschriften). Auf Antrag Erzberger und Genossen (Zentrum) erhält der in den Schlußparagraphen aufgenommene § 45 der Vorlage folgende Fassung: Für das Königreich Bayern wird bis zur Schaffung eines neuen Beamten- und Pensionsgesetzes der § 23 in folgender Fassung angewendet: Den im Zivilstaatsdienste, sowie im kommunalen und Jn- stitutendienste usw. angestellten Militäranwärtern wird nach Maßgabe der Vorschriften in den 8 48 ff. des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 die Militärdienstzeit bei Ermittelung der Pension als penfionsfähige Dienstzeit in Abrechnung gebracht, wenn und soweit nach Landesrecht eine Anrechnung der Zeit stattfindet, welche im Zivildienste vor Er­langung einer festen, mit Anspruch oder Aussicht aus Pension verbundenen Anstellung verbracht wurde. § 46 wird mit folgendem Anträge Oriola und Erzberger angenommen: Den vor dem In­krafttreten dieses Gesetzes aus dem Zivildienst mit einer Zivilpension ausgeschiedenen Invaliden ist der gegen die bisherige Jnvalidenpension bei Neufest­stellung der Versorgnisgebührnisse sich ergebende Mehrbetrag an Rente auf die Zivilpenston nicht anzurechnen. Den als verstümmelt oder pflege­bedürftig anerkannten Invaliden ist die Ver> stümmelimgszulage nach den Vorschriften des § 13 diese- Gesetzes zu gewähren. Nehm dieser Zulage kommt jedoch nur die Pension zwester Klasse des Gesetzes vom 27. Juni 1871 zur Zahlung. Weiter wird angenommen ein Antrag Erzberger: Inva­liden, die bei Inkrafttreten des Gesetzes im Kom­munaldienst oder in der Eigenschaft eines Beamten angestellt sind, beziehen neben dem Zivildienstein­kommen ihre seicher bezogene Militärpenfion unver­kürzt weiter. Der zwette Teil des Gesetzes betr. die Marinemannschaften (§ 49 bis § 62) wird ohne Abänderungen angenommen. Zum dritten Teil betr. die kaiserlichen Schutztruppen in den afrikani­schen Schutzgebieten werden die diesbezüglichen §§ 68 bis 76 genehmigt. Der § 75, der die hebet» gangsvorschristen enthält, erhält auf Antrag Erz­berger den Zusatz: Bei Ermittelung dieser Beträge (Renten- und Tropenzulage) für die aus dem Reichsherr übernommenen Deckoffiziere ist das Dienstalter und der Dienstgrad zu Grunde zu legen, welche die Deckoffiziere bei Fortsetzung des Dienst­verhältnisses in der Heimat erreicht haben würden. Schließlich wird auf Antrag Erzberger beschlossen, daß daS Gesetz mit Wirkung vom 1. Juni 1906 in Kraft treten solle, und auf Antrag Graf Oriola, daß die mit dem 1. April 1905 pensionierten Offi­ziere die Wohltaten des Gesetzes genießen sollten.

*, Die Diätenkonnnissiou des Reichstags hat am Freitag die erste Lesung der Diäten­vorlage beendigt. Der § 3, welcher die Be­rechnung der Entschädigung für während der Tagung eintretende Mitglieder des Reichstags, sowie für Mitglieder, deren Mandat während der Tagung erlischt, und schließlich für den Fall der Auflösung des Reichstags enthält, wurde in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Der § 5, der die Verhinderung von Doppelver­gütungen aus politischen Körperschaften betrifft, gelangte in folgender Faffung zur Annahme: „Ein Mitglied des Reichstags, welches während der Tagung des Reichstags in seiner Eigenschaft als Mitglied einer anderen politischen Körper­schaft Vergütungen bezieht, muß diese von der nächsten Entschädigungsrate in Abzug bringen." Die § 6 (Verbot der Verzichtleistung>, 7 (Zah­lung der Diäten an die Ehefrau im Todesfälle), 8 (Zahlung von 2500 Mk. an die Mitglieder am Schluffe ober bei Vertagung der laufenden Session) wurden im allgemeinen nach der Vor­lage angenommen. — Der Gesetzentwurf bett, die Aendernng der Artikel 28 und 32 der Reichs- Verfassung wurde ebenfalls erledigt. Der bean­tragte Zusatz zum Artikel 28, wonach Beschluß­fassungen über den Geschäftsgang von der An­wesenheit einer bestimmten Anzahl von Mit- gliedern nicht abhängig sein sollte, wurde ge­strichen. Dagegen wurde die ans der Diäten­vorlage sich ergebende Aendernng des Artikels 32 genehmigt. Das Gesetz soll am Tage seiner Verkündigung in Kraft treten.

* Stimmungsbild aus dem Abgeordneten­haufe. Die größte Erwerbsgesellschaft der Welt, die preußische Eisenbahnverwaltung, fordert zur Verstärkung ihrer Betriebsmittel und für neue Anlagen das runde Sümmchen von 271 Mill. Mark. Einen Betrag in solcher Höhe hat, wie der Unterstaatssekretär betonte, die Ver­waltung noch nie vom Hause verlangt. Die Forderungen der Eisenbahnverwaltung, die ja be­kanntlich mit Hunderten von Millionen lieber« schössen rechnet, erfreuen sich der liebevollsten Be- Handlung seitens der Volksvertreter und so werden auch diese 271 Mill. Mk. in der Ueberzeugung, daß sie lediglich „werbendes Kapital" darstellen.

schlankweg bewMgt werden. Ebenso natürlich ist es, daß von dem reichen Segen jeder Abge­ordnete für feinen Heimatkreis einen möglichst großen Betrag herausschlagen will und „dringende, gar nicht aufzuschiebende" Verkehrsverbesserungen der Verwaltung ans Herz legt. Die Kommissare sitzen beim auch sehr aufmerksam ba uub machen eifrig Notizen, die ein kindliches Gemüt zur Meinung verführen, baß alle biefe Wünsche so­fortige Berücksichtigung finden werben. Daß bem nicht immer so ist, erzählte unter großer Heiter­keit bes Hauses der Abgeordnete Arendt, der, wie er erklärte, leider feit 2u Jahren auf der Red­nerliste bei Beratung der Kleinbahnvorlagen steht und nur einmal das Vergnügen hatte, dem Mi­nister für die Erfüllung seines Wunsches seines Heimatkreifes den Dank ausfprechen zu können. Morgen Fortsetzung.

Aus dem Reichstage.

94. Sitzung dom 4. Mai 1906.

Eröffnung 1%. Uhr.

Zweite Lesung der Zigaretten st euer.

Bis jetzt werden Zigaretten und Zigarettenta­bak gemeinsam mit anderen Tabaken verzollt und versteuert. Der Zoll auf Rohtabak jeder Art be­trägt 85 dtt, auf bearbeiteten Tabak 180 dl, auf fertige Zigarren und Zigaretten 270 M pro Dop­pelzentner. Die Tabaksteuer beträgt 45 dl pro Doppelzentner, in bestimmten Fälle» gilt ein anderer Satz.

Durch die Vorlage der Regierung sollte der Zoll auf Zigaretten auf 1200 dl pro Doppelzent­ner erhöht werden. Außerdem sollte eine besondere Zigarettenpapiersteuer von 3 dl für diejenigen Papiermengen eingeführt werden, die für 1Q00 Zigaretten mittlerer Größe erforderlich ist.

Die Kommission hat die Zigarettenpapiersteuer abgelehnt, ebenso den von einem Teile der Zigarettenindustrie als Ersatz vorgeschlagenen Rohtabakzuschlag. Sie hat statt dessen eine Ban­derolensteuer angenommen, die von den ver­packten Erzeugnissen beim Verlassen der Fabrik entrichtet wird. Zigaretten und Zigarettentabak dürfen, um eine Kontrolle zu ermöglichen, vom Fabrikanten und vom Großhändler nur in voll­ständig verschlossenen Packungen abgegeben wer­den. Der Steuersatz schwankt für fertige Zigaret­ten zwischen 1 und 10 dl pro 100 Stück, je nach dem Detailverkaufspreis, für Zigarettentabak zwi­schen Va und 5 dl pro Doppelzentner, je nach dem Preise. Zigarettenhülsen werden mit 0,80 dl per 1000 Stück versteuert. Der Zoll wird durch die Kommissionsbeschlüsse auf 800 M pro Doppelzent­ner für den Zigarettentabak oder Zigaretten er­höht. Dazu kommt ein Stückzoll von 5 dl auf 1000 Stück fertige Zigaretten. Die Kommission hat endlich eine Resolution vorgeschlagen, die Ver­bündeten Regierungen zu ersuchen, besondere Vor­schriften über die Herstellung der Zigaretten in der Heimindusttie zu erlassen. (§ 139a Absatz 1 der Gewerbeordnung.)

Die Beratung beginnt mit den §§ 2 und 3 (Steuersätze und Bestimmungen über Entrichtung und Stundung der Steuer.)

Abg. Jäger (Ztr.) legte dar, daß die vorge­schlagene Banderolensteuer das Publikum viel weniger belästige, als die von der Regierung ur­sprünglich beabsichtigte Zigarettenpapiersteuer. Bei der Ausführung möge man Sachverständige zu- ziehen.

Reichsschatzsekretär Frhr. v. Stengel sagt dies zu, vorausgesetzt, daß sich solche fänden. Er habe diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht. Die Verbündeten Regierungen^ stimmen den Kommis- sionsbeschlüssen zu. Der Schatzsekretär zollt diesen die Anerkennung, daß sie gründlich durchgearbeitet und geeignet seien, der Zigarettenindustrie die Möglichkeit zu geben, sich nach einer langen Zeit der Unruhe und des Kampfes auf neue gesicherte Verhältnisse einzurichten.

Abg. v. Elm (Soz.) sprach gegen die Vorlage „im Interesse der Arbeiter."

Abg. Held (ntl.) verteidigte die Kommissions­beschlüsse gegen die sozialdemokratischen Angriffe.

Abg. Dr. Wikiner (fr. Vp.) erklärte, durch die Annahme der Vorlage werde die Selbständigkett ungezählter bürgerlicher Existenzen vernichtet.

Die Abgg. Zimmermann (Antts.), v. Miel- zynski (Pole), Potthofs (fr. Vgg.) sprechen eben­falls gegen die Vorlage.

Damit schließt die Diskussion.

Präsident Graf Ballestrem teilt mit, daß die Sozialdemokraten über den § 3 namentliche Ab­stimmung beantragt haben, daß die Abstimmung aber nach einer Vereinbarung mit den Antrag­stellern am Dienstag zu Beginn der Sitzung statt­finden soll.

Hierauf wird die Weiterberatung auf Samstag 1 Uhr vertagt. (Außerdem: Stempelsteuer.)

Schluß 6% Uhr.

Aus dem Landtage.

Abgeordnetenhaus.

5 9. Sitzung vom 4. Mai.

Eröffnung 11»/« Uhr.

Erste Beratung der Sekundärbahn­vorlage.

Unterstaatssekretär Fleck, der die Vorlage be­gründete, gedachte in schönen Worten des Hinge­schiedenen Chefs der Eifenbahnverwaltung und gab dann einen Ueberblick über den gewaltigen Auf­schwung des Verkehrswesens in den letzten Jahren. Die Redner aus dem Hause, so der Zentrums­abgeordnete Wallenborn, fanden ebenfalls hoch­anerkennende Lobesworte süx die Tättgkeit Buddes. Sie verbanden damit zahlreiche Wünsche für die weitere Ausgestaltung unseres Verkehrsnetzes. Ab­

geordneter Wallenborn (Zentrum) verwies insbe­sondere auf den großen Mangel von Anschlußbahnen im Westen der Monarchie.

Im weiteren Verlauf der Sitzung brachte dann eine ganze Reihe von Abgeordneten die Eisenbahn­wünsche der verschiedensten Gegenden vor. Außer­dem wurden von mehreren Seiten allgemeine Er­örterungen über die Verkehrspolitik gepflogen; offen« sichtlich legten sich aber die meisten Redner in diesem Puntte eine gewisse Zurückhaltung auf; fehlt doch der Verwaltung gegenwärtig der leitende Minister und sind doch auch erst in der Doppelsession 1904 05 die allgemeinen Verkehrsfragen mit besonderer Gründlichkeit zur Besprechung gekommen.

Darauf vertagt sich das Haus auf Samstag 11 Uhr (Antrag Schiffer, betr. Aendernng der Ver­fassung ; kleinere Vorlagen; Sekundärbahnvorlage).

Schluß nach 4 Uhr.

Ausland.

* Der Präsident der französischen Republik Herr Falle sres ueranftaltete am Donnerstag abend zu Ehren des gegenwärtig in Paris weilenden Königs von England im Elysee- Palafte ein Diner. In einer Ansprache an den König sagte er: Frankreich sieht in Ihrem häu­figen Aufenthalt unter uns ein kostbares Unter­pfand für die Herzlichkeit der Beziehungen, welche die belden Länder vereinen, die so glücklich sind, mit der gleichen Gesinmmg an allen Werken der Zivilisation und des Friedens zu arbeiten. Der König erwiderte: Die Freude, die ich bei jedeni Besuche empfinde, und die Gefühle, die ich fü*r das Glück und die Größe Frankreichs hege, werden immer tief in meinem Herzen bleiben. Ich bin sicher, daß das herzliche Ein­vernehmen zwis^ea unfern beiden Ländern mehr als alles dazu tun wird, um den Frieden zu be­wahren.

* Der Polizeipräfekt von Paris hat die sofortige Verhaftung aller Personen angeordnet, die die Freiheit der Arbeit verhindern. Am Donnerstag nachmittag wurden 26 Ausländer verhaftet, drei andere wurden heute vormittag in Haft genommen, darunter ein Belgier, der den Kommandeur der Wache am Finanzministerium beschimpfte.

* Aus Rußland liegt auch heute noch keine amtliche Meldung über den Rücklritt des Grafen Witte vor, doch erfährt die ,Nowoje Wremja, daß Graf Witte gestern nach Zarskoje- Sielo berufen worden ist, wo ihm der Kaiser huldvoll mitteilte, daß sein Entlassungsgesuch ge­nehmigt worden fei. Das Blatt hält es für wahrscheinlich, daß die Neubildung des Kabinetts erst nach der Eröffnung der Duma erfolgen werde.

* Für Finnland ist in Petersburg am Donnerstag der Entwurf des Senats zu einem Gesetze über eine neue Landtagsordnung und zu einem neuen Wahlgesetz mit einigen kleinen Aenderungen genehmigt worden. Der Vorschlag des Senats, betreffend das Stimmrecht, ist ohne eine Aendernng genehmigt worden, sodaß das aktive Militär vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. An höchster Stelle ist der Vorschlag des Se­nats, betreffenb Regelung der Frage der An­wendung der russischen Sprache in Re- gierungsbureaus, gutgeheißen worden.

* Den türkischen Behörden machen, wie au8 den Konsiliarberichten von Bitlts (Armenien) her- vorgeht, die Kurdenstämme des genannten Wilajets sehr viel zu schaffen Die Kurden ver­halten sich in jüngster Zeit nicht nur gegen die armenische und türkische Bevölkerung, sondern auch gegen die bewaffnete Macht sehr angriffs­lustig. In der ersten Hälfte des April wurden bei den Truppenabteilungen, die gegen die un­botmäßigen Kurden im Berggebiet von Chazran ober Garsan (westlich von Bittis) entsendet wurden, 9 Infanteristen, Kavalleristen und Gen­darmen — darunter ein Hauptmann — getötet. Außerdem werden andere Bluttaten der Kurden berichtet.

Aus Nirche und Schule.

* Posen, 4. Mai 1906. Nach den Berichten polnischer Blätter hat sich das Befinden des Erzbischofs von Stablewski wieder so ver­schlechtert, daß er an seinem heutigen Namens­tage die gratulierende Geistlichkeit nicht empfangen konnte.

Der Bezirksverein Fulda deS Vereins katholischer Lehrer in der Diözese Fulda hält am Samstag den 12. Mai, 3 Uhr nachmittags, im „Kaiserhof" eine Konferenz ab. Herr Lehrer Loskant hält hierbei einen Vor­trag über das Thema: „Welche Bedeutung hat der freie Aufsatz für die Volksschule und wie ist der Unterricht in diesem Fache zu gestalten?"

Der Domturm-Drand vor Gericht.

Q) Fulda, 4. Mai 1906.

II.

Fortsetzung der Vernehmung des Angeklagten G r ä h k a m p: Die Zündschnur habe er mit einer Zigarre oder einem Streichholz entzündet, genau wisse er sich nicht mehr zu entsinnen. Als auch aus dem nördlichen Turme die Fahne gebrannt habe.