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Rotatiousdruck u. Verlag der Suldaer Ar- tienftniderer in Snlda. Fernsprecher Nr. 9.

M 102.

Fulda, Freitag den 4. Mat 1906.

33. Jahrgang.

fle­hte der die

Airs dem Reichstage.

93. Sitzttng vom 3. Mai 1906.

Eröffnung ty4 Uhr.

Interpellation der Abgeordneten Albrecht und Gen. (Soz.) betr. Ausweisung russi­scher Staatsangehöriger.

Die Interpellation lautet: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß der Polizeipräsident von Berlin mit Billigung des preußischen Mini­sters des Innern im Widerspruch mit Artikel 1 des deutsch-russischen Handelsvertrags russische Staatsangehörigen in Massen des Landes ver­weist? Und was gedenkt der Herr Reichskanzler gegen diese ungesetzlichen Maßnahmen zu tun?

Staatssekretär Graf v. Posadowsktz gab na­mens des Reichskanzlers die Erklärung ab, daß er die Beantwortung der Interpellation ablehne. Die Fremdenpokizei stehe den Einzelstaaten zu, tmd der Reichskanzler habe fein Recht zu einem Eingriff.

Abg. Bebel (Soz.), der in mehrstündiger Rede aie Interpellation begründete, bezeichnete die Ant­wort des Reichskanzlers als unverständlich. Er ei doch zweifellos dem Reichstage gegenüber ver­antwortlich für die Art, wie die Einzelstaaten die Fremdenpolizei ausüben, und er sei dies um so mehr, weil der deutsch-russische Handelsvertrag den Russen ein Niederlassungsrecht in Deutschland zugestehe. Die Art, wie Preußen sich gegen an­geblich „lästige Ausländer" durch Ausweisungs­befehle „schütze", sei ungesetzlich. Bebel behauptete, der Polizeikommissar Schöne habe einem Russen versprochen, die gegen ihn verfügte Ausweisung zurückzunehmen, wenn er unter einem falschen

Mit ihrer Unkenntnis der spanischen Sprache wurde sie sich im weiteren Verlauf der Reise schlecht zurecht gefunden haben. Endlich war Santander erreicht; aber nicht in der Stadt, die in der heißen Jahreszeit gerade kein gesunder Auf- «rthalt ist, hatte ihr Onkel fein Domizil. In den Sommermonaten wohnte er vielmehr außerhalb derselben auf einem schönen Landgut. Elisabeth

»Ich sehe Sle gewiß nicht wieder , lammerte den Wänden zeugten von dem Reichtum und sie em über das andere Mal. Erst das Verspre- 1 ....... -

dien Elisabeths, daß sie in drei Jahren in Be­gleitung ihres Onkels die alte Heimat besuchen werde, konnte sie einigermaßen trösten. Jetzt noch em Händedruck, ein kurzes Tücherschwenkeu, und Elisabeth war ihren Blicken entschwunden. Feuch- ten Auges blickte sie auf die Türme ihrer Vater­stadt, die sich mehr und mehr ihren Blicken ent­zogen. Dann raffte sie sich auf und sah der vor ihr liegenden Zukunft entgegen. Nach Spanien! ^mmer wieder hatte sie es sich wiederholt in den letzten Tagen, um selbst daran zu glauben. Spa­nten, das viel besungene, schöne Land im fernen Süden, an das sie immer wie an etwas Märchen- Haftes, Traumhaftes gedacht hatte, sie sollte es kennen lernen mit all seiner Pracht, mit all dem Fremdartigen, das Herz und Sinn fesselt. In Paris traf sie noch einmal mit ihrem Bruder und seiner jungen Frau zusammen. Aber die drei Tage, die sie dort verlebte, waren für sie sehr er­müdend und aufregend. Fast verwirrt von all den Eindrücken, dem betäubenden Lärm und Trei-1 ben dieser Riesenstadt, setzte sie ihre Reise fort. Bis Jruna, einem kleinen Ort an der spanisch- französischen Grenze, war ihr Onkel ihr entgegen- gereist, und sie war ihm sehr dankbar für diese Fürsorge.

Schön wie die Villa war auch der parkähnliche Garten, in dessen Mitte dieselb» sich befand. Er war ein wahres Wunderwe-'k son Gärtnerkunst. Welche Fülle und Pracht vor Blumen und Pflan­zen, die sie nie oder nur in sehr bescheidenen Exem­plaren im Treibhause gesehen hatte! Welch glück­licher Wechsel von Licht und Schatten! Immer

Fehlen in einer Sitzung von 30 auf 20 Mk. er­mäßigt. Der erste Absatz des § 4, der nach der Regierungsvorlage die Eintragung des Namens jedes anwesenden Abgeordneten in Anwesenheits­listen mmchreibt, wurde abgelehnt .Angenommen wurde folgende Bestimmung: „Die näheren Be­stimmungen über die Art der Nachweisung der Anwesenheit der Mitglieder im Reichstage erläßt der Präsident. Von ihm wird auch die Ent­schädigung für jedes Mitglied des Reichstags auf gründ von Anwesenheitslisten, in die sich während der Sitzungen der Abgeordnete einzu­tragen hat, festgesetzt und angewiesen. Wer bei einer Abstimmung fehlt, ist als abwesend zu be­trachten, auch wenn er in den Präsenzlisten ein­getragen ist." Hierauf vertagte sich die Kom­mission.

** Die Interpellation betr. den Berliner Schauspielhaus-Bau ist nunmehr im Abgeord­netenhause von der freisinnigen Bolkspariei und der freisinnigen Vereinigung eingebracht worden. S e lautet folgendermaßen: „Ist es richtig, daß die im Haushalts - Etat für 1H06 angesordeiten und vom Landtage bereits bewilligten Mehrtosten des Umbaues des König!. Schauspielhauses in Berlin zum erheblichen Teile aus Umständen be­ruhen, welche in der seitens der Königl. Staats­regierung dem Hause zur Begründung ihrer For­derung unterbreiteten, vomGeh.Hosbaurat Genz- mer verfaßten Denkichnst nicht angegeben sind; insbesondere ist es richtig, daß eine doppelte Fertigstellung des inneren Umbaues einmal zum 21. März 1905, sodann für die dauernde Be­nutzung des Theaters stattgefunden hat? Be­jahendenfalls, find diese dem Haufe nicht milge- teilten Umstände der Königl. Staatsregierung bei der. Vorlegung des Hausyalts-Etats bekannt ge­wesen?"

Schönheitssinn seines Bewohners. Das Haus glich mehr dem Palast eines Fürsten als der Wohnung eines Bürgers.

Sie hätte aber kaum zu sagen vermocht, waS sie eigentlich geträumt, so vielgestaltig und ver­worren waren die Bilder, die sie im Schlafe um- gaukelten. Aber ein Bild leuchtete aus allen klar und deutlich hervor. Fern am Horizont, wo der in Gold und Purpur getauchte Abeudhimmel seine Gluten gleich einem von Elfenhänden gewobenen Schleier über das Meer gebreitet hatte, tauchte ein Schwan auf, der, langsam seine Silberfurchen ziehend, ein traumhaft schönes Lied sang von Wiedersehensfreude, von Glück und Seligkeit. War es irdische, war es himmlische Seligkeit, die er besang? Ihr war es gleich, sie lauschte beseligt der glückverheißenden Weise.

Am Morgen stand ihr eine neue Ueberraschung bevor. Nach dem Frühstück bat ihr Onkel sie, ihm in fein Arbeitszimmer zu folgen. Sie hatte es am gestrigen Tage noch nicht gesehen. Auf der Schwelle desselben blieb sie wie angewurzelt stehen; der Türe gegenüber, fast die ganze Wand ausfüllend, hing ein riesiges Oelgemälde. Sie kannte es nur zu gut nach den Rezensionen, die sie darüber in verschiedenen Blättern gelesen hatte. Mit wahrer Gier hatte sie nach jeder Notiz über dasselbe gefahndet; sie alle besangen in stets neuen Variationen das Genie des Künstlers, der etwas so epochemachendes wie „Adams Gesicht" geschaffen hatte. Wie durch einen Schleier sah sie anfangs die einzelnen Gestalten; aber plötzlich leuchtete es ihr wie eine Vision entgegen. Der Engel dort in strahlender Rüstung, trug er nicht ihre Züge, aber welchen Ausdruck hatte die Meisterhand des Künstlers hineingelegt l War sie im ersten Augenblicke fast unwillig über die Pro­fanierung, so sah sie jetzt nur das Durchgeistigte, Ueberirdische und Verklärte in dem Antlitz des Engels. Blaß und zitternd stand sie dort, fort­während ihre Farbe wechselnd, während ihre- Onkels Auge von dem Bilde zu dem lebenden Original desselben hinüberschweifte.

„Ich brauche Dir wohl kaum zu sagen, Kind, weshalb ich ä tuet prix in den Besitz des Bildes z» gelangen wünschte? Du wirst von Fräulein

wieder schweifte ihr Auge zu den großen gloifen- förmigen Blüten der Magolieubäume oder zu den aus dunklem Grün goldig hervorglänzenden Früchten des Zitronenbaumes. Ein neues Wun­der waren ihr des Onkels Vogelhäuser mit den farbenschimmernden, tropischen Vögeln aller Art, mit den prachtvollen Gold- und Silberfasanen, mit den seltenen Hühnern, Tauben und Enten. Ter Onkel hatte von allem nur kostbare und präch­tige Exemplare.

Und nun führte er sie durch einen Laubgang auf eine mit Pinien bestandene Fläche, die sich terrassenförmig senkte. Und da sah sie es vor sich, das bläulich schillernde, ewig ruhelose, von den Strahlen der untergehendeii Sonne beleuchtete Meer. Keines Wortes mächtig, ganz überwältigt von dem unerwarteten Anblick, starrte sie darauf hin, und unwillkürlich schlangen sich ihre Hände ineinander wie zum stummen Gebet. Klein und unbedeutend kam ihr alles vor, was sie soeben noch bewundert hatte, gegenüber dem sich vor ihr ausdehnenden Bilde der Unendlichkeit, dem herr­lichen Meere, das ein ewiges Loblied auf die Macht, Weisheit und Herrlichkeit des Schöpfers ist.

„Hier werde ich oft und lange weilen", sagte Elisabeth und blickte strahlenden Auges zu ihrem Onkel auf.

„Ja, es ist auch mein Lieblingsplatz in den Stunden der Muße, die ich mir gönnen kann. Wir Deutschen mit dem tiefen, schwärmerisch ver­anlagten Gemüte verstehen die Sprache des Meeres. Der Spanier, der das Aufregende, Wech- elvolle, Schillernde liebt, fühlt sich nur davon er­griffen, wenn der Sturm es aufwühlt, der Schrecken feine Fittiche darüber ausbreitet und mit dämonischer Gewalt auf den wild empörten Wogen einherfährt. Aber nun laß uns ins Haus gehen, es wird feucht und kühl, zudem bedarfst Du der Ruhe nach der weiten Reise. Ich hoffe übrigens, daß die erste Nacht unter meinem Dache Dir nur angenehme und schone Träume bringen wird. Sie sollen ein gutes Omen für die Zu- frmff fein."

„Wie Du nur fragen kannst, Onkel!"

Das „Tu" war ihnen fast schon geläufig worden. Und nun führte der Onkel sie auf für sie bestimmten Zimmer, und ein „Ah!" Bewunderung entfuhr ihren Lippen, als sie___

Räume betrat, die für sie waren hergerichtet worden.

§ 8. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1906 in Kraft.

* Dem Freiherr» v. Cramer-Klett, der be- kanntlich im bayerischen Reichsrat den katholischen I Orden ein hohes Lob gespendet hat, spricht jetzt I natürlich die antikatholische Presse jede Befähi­gung ab, über die katholischen Orden zu urteilen. Weil er „in der protestantischen Konfession ge­boren und erzogen wurde und lebt", soll er keinen Einblick in die katholischen Orden haben. Mit Recht bemerkt die ,®ermania' dazu: „Wenn ein Protestant über das katholische Klosterwesen kein richtiges Urteil haben kann, wo bleiben dann alle die Protestanten, die sozusagen gewerbsmäßig gegen Klöster und Ordenspersonen reden, hetzen und schimpfen? Wo bleibt der ganze evangelische Bund mit seiner Katholikenhehe? Denn was von den Orden gilt, gilt von den katholischen Dingen I überhaupt; die meisten „in der protestantischen | Konfession Geborenen und Erzogenen" kennen aus eigener Einsicht und Erfahrung vom Katholizismus nichts."

* Das Verbot der Teilnahme der katholischen Geistlichen Posens an den nationalpolnischen „Straz"-Vereinen, welches der Weihbischof L i k o w s k i in Verttetung des Erzbischofs von Stablewski erlassen ha., gibt einigen liberalen Blättern Anlaß zu ge­hässigen Bemerkungen. (Statt in diesem Verbot ein loyales Vorgehen der Erzbischöflichen Be­hörde zu erblicken, geben diese Blätter der Ange­legenheit die Bedeutung, es solle den katholischen Geistlichen lediglich die offene Beteiligung an den nationalpolnischen Bestrebungen untersagt werden. Darin liegt die Insinuation, der Erz­bischof billige eine geheime Förderung dieser Be­strebungen durch feinen Klerus. Daß diese Insinuation eine scharfe Zurückweisung verdient, brauchen wir nicht erst zu sagen. Sie beweist nur aus's neue, wie schwer es ist, den Liberalen etwas recht zu machen, sobald katholische Ange- legenheiten in Betracht kommen.

** Stimmungsbild aus dem Reichstage. Am Donnerstag saß im Reichstage die preußische Regierung auf der Anklagebank und merkwürdiger Weise hatte sie keinen ihrer Vertreter zu der Ver­handlung des Reichstags entsandt. Aus der Tagesordnung stand die Interpellation der Sozial- j demotraten betr. die Ausweisung russischer Staats­angehöriger durch das Berliner Polizeipräsidium. Bevor noch Staatssekretär Graf v. Poladowsky zu der üblichen Frage des Reichstagspräsidenten, ob die Regierung die Interpellation beantworten wolle, das Wort ergriff, wußte man schon, daß die Antwort ablehnend ausfallen werde. Die Regierung motivierte diese Haltung damit, daß der Reichstag in der Frage nicht kompetent sei, eine Auffassung, welche von der großen Mehr­heit des Hauses nicht geteilt wurde. Graf v. Posadowsky Hörle den Ausführungen des Abg. Bebel nur eine kurze Zeit zu, um dann auf Mnmerwiedersehen zu verschwinden. Er würde klug daran getan haben, den Ausführungen Bebels mehr Beachtung zu schenken, denn diese brachten eine schwere Anklage gegen die preußische Polizeiverwaltung, welche durch ein aktenmäßiges Material erhärtet wu.de. Nach den Darlegungen Bebels hat die Polizeiverwaltung die Androhung der Ausweisung dazu benutzt, um russische Staats- angehörige ihren Absichten, die in einem Falle einen russischen Staatsangehörigen zum Landes­verrat veranlassen wollten, gefügig zu machen und

„Nun, gefällt es Dir hier, Kind?" sagte der Onkel, der sich wohlgefällig an ihrem Staunen weidete.

um dies zu erreichen, fall die Polizeiverwaltung dem betreffenden Manne einen falschen Paß aus- gestellt und in einer falschen Urkunde bescheinigt haben, daß er nicht Jude, sondern Christ fei. Man hätte erwarten müssen, daß ein Vertreter preußischer Regierung diesen Vorwurf sofort ent­kräftet haben würde und es entsprach der Emp- findung des Hauses, als der Zentrumsadg. Dr. Spahn (Fulda), welcher sowohl die Ausweisungen, wie auch die Bestreitung der Kompetenz des Reichs­tages verurteilte, seinem Bedauern Ausdruck gab, daß nicht telephonisch ein Vertreter der preußi­schen Regierung zur Rechtfertigung herbeigerufen worden fei. Da die Interpellation am Donners­tag erledigt wurde, bleibt das Odium auf der preußischen Regierung sitzen.

* Die Budgetkommission des Reichstags beriet heute das Militärpensionsaesetz für die Mannschaften beim § 23 weiter. Die Paragraphen betr. die bedingte Renten- und Rentenzuschüsse, sowie die Alter-zulagen werden unverändert an­genommen. Der § 28, der das Verfahren bei der Feststellung der Pensionen bestimmt, wird nach einem Antrag Dr. Mugdan (fr. Volksp) in folgender Fassung angenommen: Der Grad der Erwerbsunfähigkeit wird sowohl für sich, als in feinem ursprünglichen Zusammenhang mit einer erlittenen Dienstbeschädigung durch die dazu ver- ordnetm Militärbehörden festgestellt. Bei Be­ratung der Bestimmungen über das Erlöschen und Ruhen des Rechtes auf den Bezug der Ver- sorgungsgebührnisfe (§§ 33 bis 38) wird im § 36 bestimmt, daß bei dem Aufenthalt in einer Kranken-Heil- oder Pflegeanstalt demjenigen Ren­tenberechtigten, welche die Ernährer von Familien sind, die Rente nach Bedürrni, ganz oder zum Teil zur Bestreitung ihres Unterhaltes ihrer Fa­milie gewährt werden muß. Zu Nr. 3 dieser § wird auf Antrag Erzberger (Zentr.) folgendes Satz an gefügt: „Bei Kapitulanten, welche auf gründ des § 1, Abs. 3 eine lebenslängliche Rente beziehen, ruht dieselbe während einer Anstellung und Beschäftigung im Zivildienste, soweit das Einkommen aus dieser Stelle 20<*0 Mark über­schreitet. Sir. 4 des genannten § wird auf An- trag Erzberger dahin gefaßt, daß die Rente neben dem Bezüge einer im Zioildienst verdienten Pen­sion insoweit ruht, als die Zivilpension mit dec ungekürzten Rente zusammeiigerechnet, den Höchst- atz der Zivilpension der zuletzt inne gehabten Stelle überschreitet. Bei § 4 o, der die Frage des Ausschluffes von der Besteuerung und Pfän­dung von Dienstprämien behandelt, wird auf Antrag Erzberger der Satz eingefügt: der § 150 Abs. 4 Z. P. 6. findet für die Dienstprämie ent- sprechende Anwendung. Damit ist erreicht, daß der Ausschluß der Pändbarkeit der Dienstprämie für Alimentationsverpflichtung aufgehoben ist. Nächste Sitzung morgen.

* Die Steuerkommission des Reichstags hat am Donnerstag die Beratung des Mantel­gesetzes zu den Steuervorlagen, und damit die Beratung der Reichsfinunzresorm beendet. Das Mantelgesetz wurde durchweg nach dem oben im Wortlaut mitgeteilten Anträge des Abgeordneten Müller-Fulda angenommen. Die Kommission tritt am 9. Mai nochmals zur Feststellung des Berichtes zusammen.

** Tie Tiätenkommission des Reichstags setzte am Donnerstag zunächst die Beratung des § 2 der Diätenvorlage fort. Auf Antrag des Abg. Groeber (Zentr.) wurde der Abzug für das

„Der Herr Konsul konnte es für Sie gar nicht schön genug haben", sagte die alte Haushälterin Dona Antonia, die mit ihrem bunten um den Kops geschlungenen Tuche und ihrem gelben, run­zeligen Gesicht einer Zigeunerin nicht unähnlich toar. Elisabeth betrachtete sie mit erstaunten Blicken; in der Folge erkannte sie aber, welch ein Schatz von Treue und Seelengüte sich hinter die­sem häßlichen Aeußern barg. Da sie deren Be- merfung natürlich nicht verstanden hatte, wieder­holte die Alte sie mit erhobener Stimme.

„So macht sie es immer, wenn ich Gäste habe, die kein Spanisch verstehen, und dann sagt sie ganz wohlgefällig A mi ne entiente, mich versteht er", lachte der Konsul.

glaubte sich in ein Feenreich versetzt, als sie des Onkels Besitzung betrat. Wie schön hatte er sich fein Heim eingerichtet! Kostbare Möbel, Kunstge- genstände aller Art und vom gediegensten Werte, reizende Nippes und Raritäten aus aller Herren Länder^wewbe Teppiche mit den herrlichsten Plu­stern aWWttbentönen, prachtvolle Gobelins an

Deutsches Reich.

Berlin, den 3. Mai 1906.

* Ordnung des Reichshaushalts und die Tilgung der Reichsfchuld. In der heutigen Sitzung der Steuerkommifsion des Reichstags wurde folgender Antrag Müller-Fulda an­genommen: „Die Kommission wolle beschließen, das Gesetz betr die Ordnung des Reichshaus- Halts und die Tilgung der Reichsfchuld, wie folgt zu fassen:

§ 1. Die anliegenden Vorschriften:

1. wegen Aenderung des Brausteuergesetzes, 2. wegen Besteuerung der Zigaretten, 8. wegen Aenderung d. Reichsstempelgefetzes, 4. wegen Besteuerung der Erbschaften treten einheitlich zugleich mit diesem Gesetz in Kraft.

§ 2. Die Reineinnahmen, welche auf Grund i der im § 1 dieses Gesetzes unter 1 bis 3 bezeich­neten Vorschriften aufkommen, verbleiben der Reichskasse.

Von dem Rohertrag der nach Maßgabe der an­liegenden Vorschriften wegen Besteuerung der Erbschaften veranlagten Steuer erhält das Reich zv'ei Drittel, den einzelnen Bundesstaate verbleibt ein Drsttel ihrer Roheinnahme.

§ 3. Soweit die nach Attikel 70 der Reichsver- fassung von den Bundesstaaten aufzubringenden Motrikularbeiträge in einem Rechnungsjahre den Sollbetrag der Ueberweisungen um mehr als vier­zig Pfennig auf den Kopf der Bevölkerung über­steigen, wird die Erhebung des Mehrbetrags für dieses Rechnungsjahr ausgesetzt.

Soweit sich ein solcher Mehrbetrag später auch »ach der Rechnung ergibt, findet dessen Er­hebung im Juli des drittfolgenden Rechnungs­jahrs statt.

§ 4. Die Reichsanleiheschuld ist vom Rech­nungsjahr 1907 ab alljährlich in Höhe von min- destens drei Fünftel vom Hundert des sich jeweils «rach der Denkschrift über die Ausführung der An­leihegesetze ergebenden Schuldbetrags zu tilgen. | Eine Absetzung vom Anleihesoll ist einer Tilgung gleichzuachten.

Die zur Schuldentilgung erforderlichen Be­trüge sind alljährlich durch den Reichshaushatts- Etat bereitzustellen.

8 5. Die Vorschrift des Artikel 38 Abs. 2 Zif- fcr 3d der Reichsverfassung wird in Ansehung der Drausteuer aufgehoben. Die den Bundesstaaten z» gelvährende Vergütung der Erhebungs- und Verwaltungskosten der Braustener wird durch den Bundesrat festgesetzt.

§ 6. Die von den Königreichen Bayern und Württemberg, dem Großherzogtum Baden und Elsaß-Lothringen an Stelle der Brausteuer -an die Reichskasse zu zahlenden Ausgleichungsbeträge find für die Rechnungsjahre 1906, 1907 und 1908 nach dem Durchschnitt der Rechnungsjahre 1903, 1904 und 1905 zu entrichten. Vom Rechnungs­jahre 1909 an hat die Zahlung der vollen Aus-1 gleichungsbeträge zu erfolgen.

§ 7. Bis zum Ablaufe des Rechnungsjahres i 1910 verbleibt den einzelnen Bundesstaaten niin- desiens der Betrag ihrer Durchschnittseinnahme- an Erbschaftssteuer in den Rechnungsjahren 1901 bis 1905. Bei Feststellung der Durchschnittsein­nahme bleibt der Rohertrag aus der Besteuerung des Erwerbes der Abkömmlinge und Ehegatten । und, soweit in einzelnen Staaten höhere als die ■ in den anliegenden Vorschriften wegen Besteue- . rung der Erbschaften vorgesehenen Steuersätze in Geltung gewesen sind, der aus dem Unterschiede 1 der Steuersätze sich ergebende Mehrertrag außer 1 Ansatz. Die näheren Anordnungen hierüber trifft 1 der Bundesstaat. i

Aus TMS Armen.

Novelle von Marg. Schlichter. 13] (Nachdruck verboten.)