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Deutscher Reich.
Berlin, den 26. April 1906.
* Der Kaiser und Herr Ballin. Die Beziehungen zwischen dem Kaiser und dem Leiter der Hamburg-Amerika Linie Ballin sollen nach Zeitungsmeldungen neuerdings eine starke Abkühlung erfahren haben. ,Das Reich', dem- pifolge die Intimität überhaupt eine sehr einseitige gewesen sein soll, weiß über die Ursache folgendes zu berichten: „Herr Ballin ist zwar ein sehr tüchtiger Geschäftsmann, der sich auch auf die Reklame vorzüglich versteht, aber kein Staatsmann. Seine anfänglich den Kaiser belustigende überforsche Art hat auch die erste Verstimmung berbeigeführt. Fragte da der Monarch den Generaldirektor, ob er schon die neuerfundene Schiffsschraube geprüft habe und ob was daran sei. Ballin machte eine überlegen- verächtiche Handbewegung und sagte: „Gesehen und weggeschmissen!" Neben den beiden aber stand der Erfinder, der — Großherzog von Oldenburg. Dem ging die Sache doch über den Strich und er stellte sofort fest, daß Ballin den neuen Propeller überhaupt noch nicht besichtigt hatte. Solch ein Erlebnis hat natürlich seine Nachwirkung. Bei Dr. Wiegand vom Norddeutschen Lloyd, dem tatsächlich vor einiger Zeit das Kolonialamt angeboten worden war, ist man vor dergleichen sicher."
Datz Reichskanzler Fürst Bülow, trotzdem er sich vollständig wohl befindet, vorläufig noch in Berlin geblieben ist, hat, wie die ,Ger- mania' nach Mitteilungen von bestunterrichteter Seite berichtet, „nicht etwa in einer körperlichen Schtväche, sondern vielmehr darin feinen guten Grund, daß er hier unter der täglichen Aufsicht des behandelnden Arztes steht, der ihn vor neuer Ueberlastung mit Arbeiten und vor anderen Aufregungen schützt, und daß das Reichskanzler- pilais mit seinen Jnnenräumen und seinem herrlichen Park einstweilen einen ausgezeichneten Aufenthaltsort für einen Rekonvaleszenten bildet. Ob Fürst Bülow in einer nicht zu langen Frist, wenn der Berliner Sommer seine unangenehmen Wirkungen äußert, einen günstiger gelegenen Kurort — Homburg v. d. Höhe oder Baden-Baden — aufsuchen wird, ist noch nicht en: schieden. Die Oesterreicher und besonders die Wiener wünschen sehr, daß Fürst Bülow auch einmal wieder den Semmering aufsuchen möge, wie er dies in früheren Jahren getan hat".
... Dem deutschen Flottenvereine dürfen nach einer Verfügung des brandenburgischen Provinzial-Schulkollegiums Schüler als Mitglieder nicht beitreten. Diese Verfügung ist in allen Schulen mitgeteilt worden. Der neueste Bericht des deutschen Flottenvereins für das Jadr 1905 zählt unter den körperlichen Mitgliedern u. a. 13 Frauen- und Schülervereine auf. Der Flottenverem hat sich ja auch sonst an die Schüler herangemacht, indem er Schülerfahrten nach der Wafferkante veranstaltete. Seine Worfführer werden nun wohl wieder ein großes Geschrei erheben und über den Kultus- mimfler hersallen, der die Verfügung ohne Zweifel veranlaßt hat. Die Sammlungen unter den Schülern höherer Lehranstalten für die Flotte hatte der Minister bisher geduldet. Das Ergebnis ist allerdings nicht überschwänglich gewe'en.
* Neber den Verkehr der Justizbehörden mit dem Publikum hat der Justizminister Beseler dieser Tage eine Rundverfügung vom 30. April 1896 in Erinnerung gebracht, in der den Justizbehörden zur Pflicht gemacht wird, im amtlichen Verkehr mit dem Publikum jede Schroffheit zu vermeiden. DerJrtstizminister bemerkt in seinem neuen Erlaß:
Die Wahrung des Ansehens und des BertranenS, dessen die Justizbehörden zu einer gedeihlichen Ausübung der Rechtspflege bedürfen, fordert von allen beteilrgten Beamten ein besonderes, volle Unparteilichkeit zum Ausdruck bringendes Maß von Ruhr und Besonnenheit. Ein schroffes Borgehen ist leicht geeignet, den Emdruck der Heftigkeit und Voreingenommenheit zu erwecken und dadurch die fachliche Erledigung der Geschäfte zn erschweren. Etwaigen Ausschreitungen mit Erfolg entgegenzutreten, ist ein festes, aber ruhiges Verhalten das wirksamste Mittel, zumal für schwerere Fälle den Gerichten ausreichende gesetzliche Befugnisse zur «uftechtrrhaltung der Ordnung und des Anstandes bei ihren Verhanblungen gegeben sind. Auch bei dem außerhalb gerichtlicher Verhandlungen, insbesondere in den Gerichtsschreibereien und Sekretariaten sich abwickelnden amtlichen Verkehr tstdemPublikumjedeszulässigeEntgegenkommen zu erweisen.
* Die Reichstagskommission zur Beratung der neuen Maß- und Gewichtsordnung begann heute ihre Beratung mit § 16, welcher nach dem Entwurf die Elchämter grundsätzlich verstaatlichen will, den Landesregierungen die Befugnis überträgt, auch Gemeinden die Eichämter zu überlassen. Ein sozialdemokratischer Antrag will den Gemeinden, welche Eichämter jetzt besitzen, sie kraft Gesetzes überlassen; den Gemeinden, welche solche einrichten wollen, dies gestatten. Ein Zentrumsantrag will der Landesgesetzgebung überlassen, staatliche oder Gemeindeeichämter einzurichten. Ein nationalliberaler An
Fulda, Samstag
trag will die Eimichtung der Eichungsämter der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten überlassen. Gegen den ersten Antrag wendet sich der württembergische Bundesratsbevollmächtigte. Begründet werden die Anträge durch die Abge- ordneten Merten, Graf Bernstorff, Engelen (Z.), Wamhoff und Bärwinkel. Der Direktor im Reichsamte des Innern v. Jongueöres, sowie die Vertreter des preußischen Finanzministeriums bekämpfen die Anträge, beson- ders auch das behauptete Recht der Gemeinden auf die bisher aus den Eichämtern bezogenen teilweise sehr erheblichen Einnahmen. Das preußische Filranzministerium seinerseits will eine Uebergangszeit den Städten gewähren, um eine Erschütterung ihrer Finanzen zu verhüten, etwa derart, daß ihnen auf 5 Jahre Anteil an den Ergebniffen des Betriebes der verstaatlichten Aemter gewährt wird, daß unter Zugrundelegen der bisherigen Kosten die Städte anfangs mit vier Fünftel, dann fallend bis ein Fünftel beteiligt werden sollen. Auf Antrag des Abge- geordneten Wallenborn sollen die Erklärungen der Regierungsvertreter der Kommiffion schrift- lich mitgeteilt und zur Weiterverhandung auf Grund derselben die Besprechung bis Dienstag vertagt werden.
** Baupolizei. In einem gemeinsamen Er- laß der Minister der öffentlichen Arbeiten, des Innern und sür Handel und Gewerbe heißt es wie folgt: Auf Grund der Reichsgewerbeordnung bedarf es zur Errichtung von Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Beschaffenheit der Betriebsstätte erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen herbeisühren können, sowie zur Anlegung von Dampfkeffeln die Genehmigung der nach ben Landesgesetzen zuständigen Behörde. Diese Behörde hat vor Erteilung der Genehmi- gung eine Prüfung vorzunehmen, die sich auch auf die Beachtung der bestehenden baupolizeilichen Vorschriften erstrecke» muß. Durch diese reichs- gefetzliche Regelung ist die Wahrnehmung der baupolizeilichen Befugnisse in den- jenigen Fällen, in welchen eine Genehmigung auf Grund der Reichsgewerbeordnung erforder- lich ist, allgemein ausschließlich und uneinge- schränkt auf die zur Erteilung der gewerbepoli- zeilichen Genehmigung zuständige Behörde übertragen worden. Mithin finden abweichende landesgesetzliche Vorschriften auf diese Fälle keine Anwendung; insbesondere kommt eine landesrechtliche Scheidung in der Zuständigkeit, je nachdem es fich um die Ausübung der gewöhnlichen baupolizeilichen Funktionen oder um die Erteilung von Dispensen gegenüber den Bestimmungen der Baupolizeiordnungen handelt, in Wegfall. Die gewerbliche Genehmigungsbehörde hat also allein über die Bewilligung von Baudispensen zu ent- scheiden, wobei sie in materieller Beziehung an die landesgesetzlichen Vorschriften, insbesondere an die Bestimmungen der BaupolijeLordnungen gebunden ist.
* Zur Heimarbeitfrage. Der Staatssekretär des Innern wendet der baldigen Regelung der teimarbeitfrage dauernd seine Aufmerksamkeit zu ereits im Frühjahre 1905 waren zur Vorbereitung für die Einführung einer allgemeinen Krankenversicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden durch die Referenten des Reichsamtes des Innern in einigen für die Hausindustrie besonders bemerkenswerten Bezirken in den Provinzen Rheinland, Westfalen und Sachsen, im bayeri- scheu Regierungs-Bezirke Oberfranken, im Königreich Sachsen und im Großherzogtume Sachsen- Meiningen Erhebungen veranstaltet worden. In Verfolg der Berliner Heimarbeits-Ausstellung hat Graf Posadowsky neuerdings Veranlassung genommen, nach Vereinbarung mit den beteiligten Bundesregierungen für weitere Gruppen der Hausindustrie örtliche Untersuchungen durch seine Referenten stattfinden zu lassen. Die diesjährigen Erhebungen werden sich vorzugsweise auf haus- industrielle Betriebe in Mittel- und Süddeutschland erftreden, und zwar namentlich auf solche Erwerbszweige, die sich in besonders gedrückter wirtschaftlicher Lage befinden. Bei diesen Er- Hebungen sollen (wie auch im Vorjahre) mit den Hausgewerbetreibenden und deren Auftraggebern, mit den beteiligten Verwaltungs - Behörden und Gewerbeaufsichts-Beamten, mit Geistlichen, Aerz- ten, Lehrern und anderen geeigneten Auskunfts- Personen Erörterungen über die Geschäfts- und Lohnverhältniffe der Hausindustriellen stattfinden. Außerdem wird auch den Wohnungsverbältniflen und der Beschaffenheit der Arbeitsräume der Hausgewerbetreibenden besondere Beachtung geschenkt werden.
* Neue Verluste in Südwestafrika. Wie aus Windhuk berichtet wird, wurden am 17. April dieses Jahres im Gefecht bei Noachabeb leicht verwundet: Reiter Theodor Eckstein, geboren am 22. 3. 83 zu Lübeck, früher im Füsilierregi- ment Nr. 33, Fleischschuß rechten Oberschenkel; Reiter Waglaw Spielmann, genannt Graczyk, geboren am 16. 8. 83 zu Schubin, früher im Infanterieregiment Nr. 42, Prellschuß rechten Oberschenkel. Schrotichuß Knie und Ellenbogen- gelenk. — Am 20. April dieses Jahres im Gefecht bei Wittmund (Gr. Karras berge) gefallen: Oberleutnant Leo v. Baehr, geb. am 6. 2. 72 zu Wittigwalde, früher im Dragonerregiment Nr. 10.
den 28. April 1906.
Schwer verwundet: Reiter Joseph Schlegel, geboren am 4 5. 83 zu Sturmhübel, früher im Infanterieregiment Nr. 44, Bauchschuß, und in derselben Nacht gestorben; Leutnant Friedrich Schlüter, geboren am 28. 12. 80 zu Hannover, früher im Infanterieregiment Nr. 42, Knochen- schuß linken Unterarm; Unteroffizier Anton Michalik, geb. am 22. 12.79 zu Klein-Dornbrowka, früher im Infanterieregiment Nr. 51, Schuß Unken Oberarm, Unten Oberschenkel; Geireiter Arthur Franke, geboren om 16. 2. 84 zu Nauendorf, früher im Husarenregiment Nr. 12, Brustschuß links; Reiter Robert Hoffmann, geboren am 3. 6. 82 zu Heinrichs, früher im Infanterieregiment Nr. 56, Brustschuß rechts; Reiter Hermann Gnamm, geboren am 18. 2. 82 zu Winzen- weiler, früher im würltembergischen Dragonerregiment Nr. 25, Brustschuß links, Knochenschuß rechten Oberarm. — Leicht verwundet: Sanitäts-Unteroffizier Johann Graf, geboren am 28.11. 80 zu Nürnberg, srü er im bayerischen 1. Chevaulegerregiment, Knochen schuß linke Schulter. Reiter Gustav Jastrzemski, geboren am 4.12. 82 zu Osczywilken, früher im Infanterieregiment Nr. 146, Fleischschuß rechten Oberschenkel.
* Zur Lage in Kamerun. Der Kölnischen Zeitung' wird von hier berichtet: Wie wir erfahren, hat infolge der neuerlich über den Süden des Schutzgebietes Kamerun verbreiteten Aufstandsgerüchte die Kolonalabteilung telegraphisch vom Gouvernement Bericht eingeforbert. Der eingetroffeue Bericht geht dahin, daß beim Gouvernement über Unruhen in der Landschaft Berloa überhaupt nichts bekannt ist. Ebenso liegen keine Nachrichten vor über besondere Bewegungen unter den Makanyemstämmen, die als vollkommen unterworfen bisher noch nicht anzusehen find, und gegen die militärischen Maßnahmen zu ihrer vollständigen Befriedigung fort« dauern. Man nimmt beim Gouvernement an, daß die zum Ersatz von Abgängen nach dort entsandten Mannschaften der Schutztruppen unter Oberleutnant Kirch anfangs April im Lomebezirke eingetroffen sind.
* Wie mit „Arbeitergroschen" gewirtschaftet wird, dafür ist ein lehrreiches Beispiel ein am Montag vor der Essener Strafkammer verhandelter Prozeß, dem folgender Sachverhalt zu gründe liegt: Der Chefredakteur der ,Essener Volkszeitung', Herr Hankamer, hatte während der Wahlbewegung auf gründ des sozialdemokratischen Partetberichts von 1905 öffentlich die Behauptung ausgestellt, daß 20,000 Mark, die für die notleidenden streikenden Bergarbeiter gesammelt worden waren, von dem sozialdemokratischen Parteivorstande an die russischen Revolutionäre gesandt worden seien. Der alte Bergarbeiterverband strengte nun gegen Hankamer Klage an, weil er behauptet haben sollte, der Vorstand des Bergarbeiterverbandes habe diese 20,000 Mk. an russische Revolutionäre gesandt. Diese Klage wurde in erster Instanz aus formellen und materiellen Gründen abgewiesen. Bei der Berufungsoerhandlung am Montag waren weder die Kläger, die Reichstagsabgeordneten Sachse, Hue usw., noch deren Vertreter erschienen. Das Gericht beschloß die Berwerfung der Berufung. Dazu bemerkt die ,Nationalztg/: Wenn die Äbgg. Sachse, Hue usw. einen so schweren Vorwurf einfach auf sich sitzen lassen, dann kann diese auffallende Interesselosigkeit an einem einmal zu ihrer eigenen Reinwaschung angestrengten Prozesse gar nicht anders ausqclegt werden, denn als stillschweigendes Schuldbekenntnis.
* Gegen den Schmuggel mit Hilfe der Briefpost wendet sich eine Verfügung, die im „Amtsblatt des Reichspostamtes" veröffentlicht wird. Danach hätten sich in letzter Zeit die Versuche, zollpflichtige Waren mittelst der Brief- post nachdem Reichspostgebiet zollfrei einzubringen, erheblich vermehrt. Es handle sich dabei naw.ent- lich um Sendungen mit Taschenuhren, seidenen und leinenen Stoffen, Zigaretten usw. Die Gegen- stände wurden in geschlossenen Briefen oder als Warenproben versandt. Die Postanstalten werden nun durch die Verfügung angewiefen, auf das Vorkommen solcher Sendungen besonders zu achten und sie gegebenenfalls der zuständigen Zollstelle zu weitern Veranlaffung zuzuführen.
* Ter Nummerrus in den preußischen Gefäng- uisien ist abgeschafft worden. In den Zuchthäusern und Gefängniffen ist es Vorschrift, die Inhaftierten nicht beim Namen, sondern mit der Zellennummer zu rufen, bei der Zuchthausstrafe deswegen, um das Entehrende der Strafart zum Ausdruck zu bringen, im Gefängnis dagegen im Inter- esse der Gefangenen, damit der Name den Mitgefangenen unbekannt bleibt Aus Grund von Zei- tungsäußerungen gegen dieses System hat nun der Justizmini st er bestimmt, daß in den Gefängnissen die Inhaftierten fortan mit ihrem Namen, natürlich unter Fortlassung eines eventuellen Titels oder Standesbezeichnung zu rufen sind. Dagegen bleibt die Vorschrift bestehen, daß jugendliche Gefangene (Personen unter 18 Jahre) mit der Anrede .Du" belegt werden. Zuchthäusler sind nach wie vor während der Strafzeit eine „Nummer" und werden ohne Unterschied mit „Du" angeredet.
* Tie Steucrkommission des Reichstags lehnte am Freitag den Antrag Kanitz (Aus- fuhrzölleaufKohlen, Kali, Lumpen
33. Jahrqans.
usw.) gegen die Stimmen der Konservativen, der Wirtschaftlichen Vereinigung und eines Teiles des Zentrums ab. Ein Antrag Dr. Jäger (Ztr.) auf Einführung einer Mühlenumsatz st euer wurde mit 13 gegen 9 Stimmen angenommen, dagegen: die Nationalliberalen, Freisinnigen, Sozialdemokraten und ein Antisemit. Der Antrag, wäre abgelehnt worden, wenn nicht 4 Sozialdemokraten und ein Pole gefehlt hätten. Die sozial- dcinokratische Resolution auf Einführung einer Reichseinkommen- und Vermögens- st e u e r wurde gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten abgelehnt. Ein Antrag des Abgeordneten v. Damm auf andere Regelung der erbrechlichen Verhältnisse mit Rücksicht auf die Reichserbschaftssteuer wurde gegen 3 Stimmen ,etn Abänderungsantrag Bokel- mann gegen 6 Stimmen abgelehnt.
* * Berlin, 27. April 1906. Der Kaiser und die K a i s e r i n machten heute nachmittag, wie aus Homburg gemeldet wird, mit der Prinzessin Viktoria Luise und den Damen und Herren der Umgebung einen Ausflug im Automobil auf den Feldberg. Nachmittags traf Kriegsminister von Einem hier ein und wurde zur Abendtafel bei den Majestäten geladen. — Der diesjährige Besuch der kaiserlichenFamilieim Reichslande wird sich nach folgendem Programm entwickeln: Ter Kaiser trifft am 9. Mai, von Donaueschingen bezw. Karlsruhe kommend, in Straßburg ein, wo kurz darauf die Kaiserin mit der Prinzessin Viktoria Luise ankommt. In Straßburg ist ein Aufenthalt bis zum 12. Mai vorgesehen. Während dieser Zeit gedenkt der Kaiser einen Automobilausflug nach der Hohkönigsburg bei Schlettstadt zu unternehmen. Am 12. Mai erfolgt die Weiterreise über Metz nach Urville und am 17. Mai von dort nach Wiesbaden. — Der Kronprinz empfing Mittwoch abend in Vertretung des Kaisers im Potsdamer Stadtschlosse den türkischen Botschafter Ahmed Tewfik-Pascha und den Spezial- gesandten Zeremonienmeister Hairedin Bey, welcher im Auftrage des Sultans Ordensauszeichnungen für die drei jüngsten kaiserlichen Prinzen und die Prinzeß Viktoria Luise überreichten. Nach dem Empfayge fand ein Diner statt, zu dem einige Einladungen ergangen waren. — Der Staatssekretär des Neichspostamts hat sich, wie schon gemeldet, von Rom aus auf einige Tage noch Konstantinopel zur Besichtigung der dortigen deutschen Posteinrichtungen begeben. — Der new: Chef des Großen General st abs, Gras v. Moltke, ist, wie Harden in seiner „Zukunft" erzählt, Spirittst, ebenso wie der kürzlich durch die Berleibung des Schwarzen Adlcrordens ausgezeichnete frühere Boffchafter Fürst Eulenburg. Die „Freie Deutsche Presse" bemerkt dazu boshaft: Diejenigen Personen, die von den militärischen Fähigkeiten des derzeitigen Generalstabschefs nicht Älzu hoch urteilen, dürfen nun beruhigt sein; denn im kritischen Moment wird der kleine Neffe nicht verfehlen, den Geist seines großen Oheims zu zitieren, um mit dessen Hilfe die Schlachten zu gewinnen.
• München, 27. April 1906. Das Befinden König Ottos von Bayern, der gestern seinen 58. Geburtstag beging, ist, nach den „M. N. N." das g l e i ch e wie seit Jahren. Bei schönem Wetter begibt sich der König schon um 9 Uhr morgens in den Park und verbleibt dort den größten Teil des Tages. Er nimmt auch meist die Mahlzeiten iyt Gartenpavillon ein. Körperlich läßt das Befinden des Königs nichts zu wünschen übrig. Nach Sage der Verhältnisse erscheint leider eine Befferung des geistigen Zustandes ausgeschlossen. Der König leidet nach wie vor viel an Halluzinationen und spricht bann viel und hastig mit abwesenden Personen oder mit Persönlichkeiten, die schon längst gestorben sind. Im Juni wird es 20 Jahre, daß Prinz Otto den Königstitel führt.
Ausland.
* Aus Rom wird gemeldet, das Staats sekretariat des Vatikans habe die französischer Deputietten Abbö Lemire und Abbe Gay rand telegraphisch verständigt, daß der Erlaß des Papstes über die Kamme rkandidatur der Geistlichen auf sie keine Anwendung finde.
* Aus Rußland. Die Zahl der bei dem Zusammenstoß der Mariawiten mit den Katholiken in Leszno schwer verwundeten Personen beträgt nach neueren Feststellungen 36. In Leszno töteten die Mariawiten eine Frau, namens Sophie Witkowska, welche den Mut gehabt hatte, die Gewalttaten der Sektierer offen zu verurteilen. Bem-rkt zu werden verdient noch, daß die Sektierer den bei dem Zusammenstoß schwer verwundeten erzbischöflichen Delegierten Hübner, bevor sie ihn freigaben, zur Unterzeichnung der Erklärung zwangen, er sei mit bewaffneter Macht nach Leszno ge- kommen, um sich in den Besitz der Kirche zu setzen. Der Prälat veröffentlicht, wie ,Kuryer Warszawskst, jetzt die Mitteilung, die Unterzeichnung der Erklärung sei ihm unter Todesdrohungen abgezwungen worden, sie sei ihrem Inhalte nach unwahr und verbinde ihn weder rechtlich, noch im Gewissen. Die Wunden des Prälaten sind schwer, indessen nicht unbedingt lebensgefährlich. — Das Schatzamt von Duschet, in der Nähe von Tiflis, ist von sechs Mann ausgeplündert worden. Nachdem sie den Posten geknebelt und dem Wächter einen Eid abgenommen halten, bemächtigten sie sich 315000 Rubel in barem Eelde. Es gelang ihnen dann, in ihrer Verkleidung zu entkommen und das Bureau des Schatzamtes zu verlassen.