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Deutscher Reich.

Berlin, den 26. April 1906.

* Der Kaiser und Herr Ballin. Die Be­ziehungen zwischen dem Kaiser und dem Leiter der Hamburg-Amerika Linie Ballin sollen nach Zeitungsmeldungen neuerdings eine starke Ab­kühlung erfahren haben. ,Das Reich', dem- pifolge die Intimität überhaupt eine sehr ein­seitige gewesen sein soll, weiß über die Ursache folgendes zu berichten: „Herr Ballin ist zwar ein sehr tüchtiger Geschäftsmann, der sich auch auf die Reklame vorzüglich versteht, aber kein Staatsmann. Seine anfänglich den Kaiser be­lustigende überforsche Art hat auch die erste Ver­stimmung berbeigeführt. Fragte da der Monarch den Generaldirektor, ob er schon die neuer­fundene Schiffsschraube geprüft habe und ob was daran sei. Ballin machte eine überlegen- verächtiche Handbewegung und sagte: „Gesehen und weggeschmissen!" Neben den beiden aber stand der Erfinder, der — Großherzog von Oldenburg. Dem ging die Sache doch über den Strich und er stellte sofort fest, daß Ballin den neuen Propeller überhaupt noch nicht be­sichtigt hatte. Solch ein Erlebnis hat natürlich seine Nachwirkung. Bei Dr. Wiegand vom Norddeutschen Lloyd, dem tatsächlich vor einiger Zeit das Kolonialamt angeboten worden war, ist man vor dergleichen sicher."

Datz Reichskanzler Fürst Bülow, trotz­dem er sich vollständig wohl befindet, vorläufig noch in Berlin geblieben ist, hat, wie die ,Ger- mania' nach Mitteilungen von bestunterrichteter Seite berichtet, „nicht etwa in einer körperlichen Schtväche, sondern vielmehr darin feinen guten Grund, daß er hier unter der täglichen Aufsicht des behandelnden Arztes steht, der ihn vor neuer Ueberlastung mit Arbeiten und vor anderen Auf­regungen schützt, und daß das Reichskanzler- pilais mit seinen Jnnenräumen und seinem herrlichen Park einstweilen einen ausgezeichneten Aufenthaltsort für einen Rekonvaleszenten bildet. Ob Fürst Bülow in einer nicht zu langen Frist, wenn der Berliner Sommer seine unangenehmen Wirkungen äußert, einen günstiger gele­genen Kurort — Homburg v. d. Höhe oder Baden-Baden — aufsuchen wird, ist noch nicht en: schieden. Die Oesterreicher und besonders die Wiener wünschen sehr, daß Fürst Bülow auch einmal wieder den Semmering aufsuchen möge, wie er dies in früheren Jahren getan hat".

... Dem deutschen Flottenvereine dürfen nach einer Verfügung des brandenburgischen Provinzial-Schulkollegiums Schüler als Mit­glieder nicht beitreten. Diese Verfügung ist in allen Schulen mitgeteilt worden. Der neueste Bericht des deutschen Flottenvereins für das Jadr 1905 zählt unter den körperlichen Mit­gliedern u. a. 13 Frauen- und Schülervereine auf. Der Flottenverem hat sich ja auch sonst an die Schüler herangemacht, indem er Schüler­fahrten nach der Wafferkante veranstaltete. Seine Worfführer werden nun wohl wieder ein großes Geschrei erheben und über den Kultus- mimfler hersallen, der die Verfügung ohne Zweifel veranlaßt hat. Die Sammlungen unter den Schülern höherer Lehranstalten für die Flotte hatte der Minister bisher geduldet. Das Ergebnis ist allerdings nicht überschwänglich gewe'en.

* Neber den Verkehr der Justizbehörden mit dem Publikum hat der Justizminister Beseler dieser Tage eine Rundverfügung vom 30. April 1896 in Erinnerung gebracht, in der den Justizbehörden zur Pflicht gemacht wird, im amtlichen Verkehr mit dem Publikum jede Schroffheit zu vermeiden. DerJrtstizminister bemerkt in seinem neuen Erlaß:

Die Wahrung des Ansehens und des BertranenS, dessen die Justizbehörden zu einer gedeihlichen Aus­übung der Rechtspflege bedürfen, fordert von allen beteilrgten Beamten ein besonderes, volle Unpar­teilichkeit zum Ausdruck bringendes Maß von Ruhr und Besonnenheit. Ein schroffes Borgehen ist leicht geeignet, den Emdruck der Heftigkeit und Vor­eingenommenheit zu erwecken und dadurch die fachliche Erledigung der Geschäfte zn erschweren. Etwaigen Ausschreitungen mit Erfolg entgegenzutreten, ist ein festes, aber ruhiges Verhalten das wirksamste Mittel, zumal für schwerere Fälle den Gerichten ausreichende gesetzliche Befugnisse zur «uftechtrrhaltung der Ord­nung und des Anstandes bei ihren Verhanblungen ge­geben sind. Auch bei dem außerhalb gerichtlicher Ver­handlungen, insbesondere in den Gerichtsschreibereien und Sekretariaten sich abwickelnden amtlichen Verkehr tstdemPublikumjedeszulässigeEntgegenkommen zu erweisen.

* Die Reichstagskommission zur Beratung der neuen Maß- und Gewichtsordnung begann heute ihre Beratung mit § 16, welcher nach dem Ent­wurf die Elchämter grundsätzlich verstaatlichen will, den Landesregierungen die Befugnis über­trägt, auch Gemeinden die Eichämter zu über­lassen. Ein sozialdemokratischer Antrag will den Gemeinden, welche Eichämter jetzt besitzen, sie kraft Gesetzes überlassen; den Gemeinden, welche solche einrichten wollen, dies gestatten. Ein Zentrumsantrag will der Landesgesetz­gebung überlassen, staatliche oder Gemeinde­eichämter einzurichten. Ein nationalliberaler An­

Fulda, Samstag

trag will die Eimichtung der Eichungsämter der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten über­lassen. Gegen den ersten Antrag wendet sich der württembergische Bundesratsbevollmächtigte. Begründet werden die Anträge durch die Abge- ordneten Merten, Graf Bernstorff, Engelen (Z.), Wamhoff und Bärwinkel. Der Direktor im Reichsamte des Innern v. Jongueöres, so­wie die Vertreter des preußischen Finanz­ministeriums bekämpfen die Anträge, beson- ders auch das behauptete Recht der Gemeinden auf die bisher aus den Eichämtern bezogenen teilweise sehr erheblichen Einnahmen. Das preußische Filranzministerium seinerseits will eine Uebergangszeit den Städten gewähren, um eine Erschütterung ihrer Finanzen zu verhüten, etwa derart, daß ihnen auf 5 Jahre Anteil an den Ergebniffen des Betriebes der verstaatlichten Aemter gewährt wird, daß unter Zugrundelegen der bisherigen Kosten die Städte anfangs mit vier Fünftel, dann fallend bis ein Fünftel be­teiligt werden sollen. Auf Antrag des Abge- geordneten Wallenborn sollen die Erklärungen der Regierungsvertreter der Kommiffion schrift- lich mitgeteilt und zur Weiterverhandung auf Grund derselben die Besprechung bis Dienstag vertagt werden.

** Baupolizei. In einem gemeinsamen Er- laß der Minister der öffentlichen Arbeiten, des Innern und sür Handel und Gewerbe heißt es wie folgt: Auf Grund der Reichsgewerbeordnung bedarf es zur Errichtung von Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Beschaffenheit der Betriebsstätte erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen herbeisühren können, sowie zur Anlegung von Dampfkeffeln die Genehmigung der nach ben Landesgesetzen zuständigen Behörde. Diese Behörde hat vor Erteilung der Genehmi- gung eine Prüfung vorzunehmen, die sich auch auf die Beachtung der bestehenden baupolizeilichen Vorschriften erstrecke» muß. Durch diese reichs- gefetzliche Regelung ist die Wahrnehmung der baupolizeilichen Befugnisse in den- jenigen Fällen, in welchen eine Genehmigung auf Grund der Reichsgewerbeordnung erforder- lich ist, allgemein ausschließlich und uneinge- schränkt auf die zur Erteilung der gewerbepoli- zeilichen Genehmigung zuständige Behörde über­tragen worden. Mithin finden abweichende landesgesetzliche Vorschriften auf diese Fälle keine Anwendung; insbesondere kommt eine landesrecht­liche Scheidung in der Zuständigkeit, je nachdem es fich um die Ausübung der gewöhnlichen bau­polizeilichen Funktionen oder um die Erteilung von Dispensen gegenüber den Bestimmungen der Baupolizeiordnungen handelt, in Wegfall. Die gewerbliche Genehmigungsbehörde hat also allein über die Bewilligung von Baudispensen zu ent- scheiden, wobei sie in materieller Beziehung an die landesgesetzlichen Vorschriften, insbesondere an die Bestimmungen der BaupolijeLordnungen ge­bunden ist.

* Zur Heimarbeitfrage. Der Staatssekretär des Innern wendet der baldigen Regelung der teimarbeitfrage dauernd seine Aufmerksamkeit zu ereits im Frühjahre 1905 waren zur Vorbe­reitung für die Einführung einer allgemeinen Krankenversicherungspflicht der Hausgewerbetrei­benden durch die Referenten des Reichsamtes des Innern in einigen für die Hausindustrie beson­ders bemerkenswerten Bezirken in den Provinzen Rheinland, Westfalen und Sachsen, im bayeri- scheu Regierungs-Bezirke Oberfranken, im König­reich Sachsen und im Großherzogtume Sachsen- Meiningen Erhebungen veranstaltet worden. In Verfolg der Berliner Heimarbeits-Ausstellung hat Graf Posadowsky neuerdings Veranlassung genommen, nach Vereinbarung mit den beteiligten Bundesregierungen für weitere Gruppen der Haus­industrie örtliche Untersuchungen durch seine Re­ferenten stattfinden zu lassen. Die diesjährigen Erhebungen werden sich vorzugsweise auf haus- industrielle Betriebe in Mittel- und Süddeutsch­land erftreden, und zwar namentlich auf solche Erwerbszweige, die sich in besonders gedrückter wirtschaftlicher Lage befinden. Bei diesen Er- Hebungen sollen (wie auch im Vorjahre) mit den Hausgewerbetreibenden und deren Auftraggebern, mit den beteiligten Verwaltungs - Behörden und Gewerbeaufsichts-Beamten, mit Geistlichen, Aerz- ten, Lehrern und anderen geeigneten Auskunfts- Personen Erörterungen über die Geschäfts- und Lohnverhältniffe der Hausindustriellen stattfinden. Außerdem wird auch den Wohnungsverbältniflen und der Beschaffenheit der Arbeitsräume der Haus­gewerbetreibenden besondere Beachtung geschenkt werden.

* Neue Verluste in Südwestafrika. Wie aus Windhuk berichtet wird, wurden am 17. April dieses Jahres im Gefecht bei Noachabeb leicht verwundet: Reiter Theodor Eckstein, geboren am 22. 3. 83 zu Lübeck, früher im Füsilierregi- ment Nr. 33, Fleischschuß rechten Oberschenkel; Reiter Waglaw Spielmann, genannt Graczyk, geboren am 16. 8. 83 zu Schubin, früher im Infanterieregiment Nr. 42, Prellschuß rechten Oberschenkel. Schrotichuß Knie und Ellenbogen- gelenk. — Am 20. April dieses Jahres im Ge­fecht bei Wittmund (Gr. Karras berge) gefallen: Oberleutnant Leo v. Baehr, geb. am 6. 2. 72 zu Wittigwalde, früher im Dragonerregiment Nr. 10.

den 28. April 1906.

Schwer verwundet: Reiter Joseph Schlegel, geboren am 4 5. 83 zu Sturmhübel, früher im Infanterieregiment Nr. 44, Bauchschuß, und in derselben Nacht gestorben; Leutnant Friedrich Schlüter, geboren am 28. 12. 80 zu Hannover, früher im Infanterieregiment Nr. 42, Knochen- schuß linken Unterarm; Unteroffizier Anton Michalik, geb. am 22. 12.79 zu Klein-Dornbrowka, früher im Infanterieregiment Nr. 51, Schuß Unken Oberarm, Unten Oberschenkel; Geireiter Arthur Franke, geboren om 16. 2. 84 zu Nauen­dorf, früher im Husarenregiment Nr. 12, Brust­schuß links; Reiter Robert Hoffmann, geboren am 3. 6. 82 zu Heinrichs, früher im Infanterie­regiment Nr. 56, Brustschuß rechts; Reiter Her­mann Gnamm, geboren am 18. 2. 82 zu Winzen- weiler, früher im würltembergischen Dragoner­regiment Nr. 25, Brustschuß links, Knochenschuß rechten Oberarm. — Leicht verwundet: Sanitäts-Unteroffizier Johann Graf, geboren am 28.11. 80 zu Nürnberg, srü er im bayerischen 1. Chevaulegerregiment, Knochen schuß linke Schulter. Reiter Gustav Jastrzemski, geboren am 4.12. 82 zu Osczywilken, früher im Infan­terieregiment Nr. 146, Fleischschuß rechten Ober­schenkel.

* Zur Lage in Kamerun. Der Kölnischen Zeitung' wird von hier berichtet: Wie wir er­fahren, hat infolge der neuerlich über den Süden des Schutzgebietes Kamerun verbreiteten Auf­standsgerüchte die Kolonalabteilung telegraphisch vom Gouvernement Bericht eingeforbert. Der eingetroffeue Bericht geht dahin, daß beim Gou­vernement über Unruhen in der Landschaft Berloa überhaupt nichts bekannt ist. Ebenso liegen keine Nachrichten vor über besondere Be­wegungen unter den Makanyemstämmen, die als vollkommen unterworfen bisher noch nicht anzu­sehen find, und gegen die militärischen Maß­nahmen zu ihrer vollständigen Befriedigung fort« dauern. Man nimmt beim Gouvernement an, daß die zum Ersatz von Abgängen nach dort entsandten Mannschaften der Schutztruppen unter Oberleutnant Kirch anfangs April im Lomebezirke eingetroffen sind.

* Wie mit „Arbeitergroschen" gewirtschaftet wird, dafür ist ein lehrreiches Beispiel ein am Montag vor der Essener Strafkammer verhan­delter Prozeß, dem folgender Sachverhalt zu gründe liegt: Der Chefredakteur der ,Essener Volkszeitung', Herr Hankamer, hatte während der Wahlbewegung auf gründ des sozialdemo­kratischen Partetberichts von 1905 öffentlich die Behauptung ausgestellt, daß 20,000 Mark, die für die notleidenden streikenden Bergarbeiter ge­sammelt worden waren, von dem sozialdemo­kratischen Parteivorstande an die russi­schen Revolutionäre gesandt worden seien. Der alte Bergarbeiterverband strengte nun gegen Hankamer Klage an, weil er behauptet haben sollte, der Vorstand des Bergarbeiterverbandes habe diese 20,000 Mk. an russische Revolutionäre gesandt. Diese Klage wurde in erster Instanz aus formellen und materiellen Gründen abge­wiesen. Bei der Berufungsoerhandlung am Mon­tag waren weder die Kläger, die Reichstagsabge­ordneten Sachse, Hue usw., noch deren Vertreter erschienen. Das Gericht beschloß die Berwerfung der Berufung. Dazu bemerkt die ,Nationalztg/: Wenn die Äbgg. Sachse, Hue usw. einen so schweren Vorwurf einfach auf sich sitzen lassen, dann kann diese auffallende Interesselosigkeit an einem einmal zu ihrer eigenen Reinwaschung an­gestrengten Prozesse gar nicht anders ausqclegt werden, denn als stillschweigendes Schuld­bekenntnis.

* Gegen den Schmuggel mit Hilfe der Briefpost wendet sich eine Verfügung, die im „Amtsblatt des Reichspostamtes" veröffentlicht wird. Danach hätten sich in letzter Zeit die Versuche, zollpflichtige Waren mittelst der Brief- post nachdem Reichspostgebiet zollfrei einzubringen, erheblich vermehrt. Es handle sich dabei naw.ent- lich um Sendungen mit Taschenuhren, seidenen und leinenen Stoffen, Zigaretten usw. Die Gegen- stände wurden in geschlossenen Briefen oder als Warenproben versandt. Die Postanstalten werden nun durch die Verfügung angewiefen, auf das Vorkommen solcher Sendungen besonders zu achten und sie gegebenenfalls der zuständigen Zollstelle zu weitern Veranlaffung zuzuführen.

* Ter Nummerrus in den preußischen Gefäng- uisien ist abgeschafft worden. In den Zuchthäusern und Gefängniffen ist es Vorschrift, die Inhaftier­ten nicht beim Namen, sondern mit der Zellen­nummer zu rufen, bei der Zuchthausstrafe deswe­gen, um das Entehrende der Strafart zum Aus­druck zu bringen, im Gefängnis dagegen im Inter- esse der Gefangenen, damit der Name den Mitge­fangenen unbekannt bleibt Aus Grund von Zei- tungsäußerungen gegen dieses System hat nun der Justizmini st er bestimmt, daß in den Ge­fängnissen die Inhaftierten fortan mit ihrem Na­men, natürlich unter Fortlassung eines eventuellen Titels oder Standesbezeichnung zu rufen sind. Dagegen bleibt die Vorschrift bestehen, daß jugend­liche Gefangene (Personen unter 18 Jahre) mit der Anrede .Du" belegt werden. Zuchthäusler sind nach wie vor während der Strafzeit eine „Nummer" und werden ohne Unterschied mit „Du" angeredet.

* Tie Steucrkommission des Reichstags lehnte am Freitag den Antrag Kanitz (Aus- fuhrzölleaufKohlen, Kali, Lumpen

33. Jahrqans.

usw.) gegen die Stimmen der Konservativen, der Wirtschaftlichen Vereinigung und eines Teiles des Zentrums ab. Ein Antrag Dr. Jäger (Ztr.) auf Einführung einer Mühlenumsatz st euer wurde mit 13 gegen 9 Stimmen angenommen, dagegen: die Nationalliberalen, Freisinnigen, So­zialdemokraten und ein Antisemit. Der Antrag, wäre abgelehnt worden, wenn nicht 4 Sozialdemo­kraten und ein Pole gefehlt hätten. Die sozial- dcinokratische Resolution auf Einführung einer Reichseinkommen- und Vermögens- st e u e r wurde gegen die Stimmen der Freisinni­gen und Sozialdemokraten abgelehnt. Ein An­trag des Abgeordneten v. Damm auf andere Rege­lung der erbrechlichen Verhältnisse mit Rücksicht auf die Reichserbschaftssteuer wurde gegen 3 Stimmen ,etn Abänderungsantrag Bokel- mann gegen 6 Stimmen abgelehnt.

* * Berlin, 27. April 1906. Der Kaiser und die K a i s e r i n machten heute nachmittag, wie aus Homburg gemeldet wird, mit der Prinzessin Vik­toria Luise und den Damen und Herren der Um­gebung einen Ausflug im Automobil auf den Feldberg. Nachmittags traf Kriegsminister von Einem hier ein und wurde zur Abendtafel bei den Majestäten geladen. — Der diesjährige Besuch der kaiserlichenFamilieim Reichslande wird sich nach folgendem Programm entwickeln: Ter Kaiser trifft am 9. Mai, von Donaueschin­gen bezw. Karlsruhe kommend, in Straßburg ein, wo kurz darauf die Kaiserin mit der Prinzessin Viktoria Luise ankommt. In Straßburg ist ein Aufenthalt bis zum 12. Mai vorgesehen. Während dieser Zeit gedenkt der Kaiser einen Automobilaus­flug nach der Hohkönigsburg bei Schlettstadt zu unternehmen. Am 12. Mai erfolgt die Weiter­reise über Metz nach Urville und am 17. Mai von dort nach Wiesbaden. — Der Kronprinz em­pfing Mittwoch abend in Vertretung des Kaisers im Potsdamer Stadtschlosse den türkischen Bot­schafter Ahmed Tewfik-Pascha und den Spezial- gesandten Zeremonienmeister Hairedin Bey, wel­cher im Auftrage des Sultans Ordensauszeich­nungen für die drei jüngsten kaiserlichen Prinzen und die Prinzeß Viktoria Luise überreichten. Nach dem Empfayge fand ein Diner statt, zu dem einige Einladungen ergangen waren. — Der Staats­sekretär des Neichspostamts hat sich, wie schon gemeldet, von Rom aus auf einige Tage noch Konstantinopel zur Besichtigung der dortigen deutschen Posteinrichtungen begeben. — Der new: Chef des Großen General st abs, Gras v. Moltke, ist, wie Harden in seiner „Zukunft" erzählt, Spirittst, ebenso wie der kürzlich durch die Berleibung des Schwarzen Adlcrordens ausge­zeichnete frühere Boffchafter Fürst Eulenburg. Die „Freie Deutsche Presse" bemerkt dazu boshaft: Diejenigen Personen, die von den militärischen Fähigkeiten des derzeitigen Generalstabschefs nicht Älzu hoch urteilen, dürfen nun beruhigt sein; denn im kritischen Moment wird der kleine Neffe nicht verfehlen, den Geist seines großen Oheims zu zitieren, um mit dessen Hilfe die Schlachten zu gewinnen.

• München, 27. April 1906. Das Befinden König Ottos von Bayern, der gestern seinen 58. Geburtstag beging, ist, nach den „M. N. N." das g l e i ch e wie seit Jahren. Bei schönem Wetter begibt sich der König schon um 9 Uhr mor­gens in den Park und verbleibt dort den größten Teil des Tages. Er nimmt auch meist die Mahl­zeiten iyt Gartenpavillon ein. Körperlich läßt das Befinden des Königs nichts zu wünschen übrig. Nach Sage der Verhältnisse erscheint leider eine Befferung des geistigen Zustandes ausgeschlossen. Der König leidet nach wie vor viel an Halluzina­tionen und spricht bann viel und hastig mit ab­wesenden Personen oder mit Persönlichkeiten, die schon längst gestorben sind. Im Juni wird es 20 Jahre, daß Prinz Otto den Königstitel führt.

Ausland.

* Aus Rom wird gemeldet, das Staats sekretariat des Vatikans habe die französischer Deputietten Abbö Lemire und Abbe Gay rand telegraphisch verständigt, daß der Erlaß des Papstes über die Kamme rkandidatur der Geistlichen auf sie keine Anwendung finde.

* Aus Rußland. Die Zahl der bei dem Zusammenstoß der Mariawiten mit den Katholiken in Leszno schwer verwun­deten Personen beträgt nach neueren Feststellungen 36. In Leszno töteten die Mariawiten eine Frau, namens Sophie Witkowska, welche den Mut gehabt hatte, die Gewalttaten der Sektierer offen zu verurteilen. Bem-rkt zu werden ver­dient noch, daß die Sektierer den bei dem Zu­sammenstoß schwer verwundeten erzbischöflichen Delegierten Hübner, bevor sie ihn freigaben, zur Unterzeichnung der Erklärung zwangen, er sei mit bewaffneter Macht nach Leszno ge- kommen, um sich in den Besitz der Kirche zu setzen. Der Prälat veröffentlicht, wie ,Kuryer Warszawskst, jetzt die Mitteilung, die Unter­zeichnung der Erklärung sei ihm unter Todes­drohungen abgezwungen worden, sie sei ihrem Inhalte nach unwahr und verbinde ihn weder rechtlich, noch im Gewissen. Die Wunden des Prälaten sind schwer, indessen nicht unbedingt lebensgefährlich. — Das Schatzamt von Duschet, in der Nähe von Tiflis, ist von sechs Mann ausgeplündert worden. Nachdem sie den Posten geknebelt und dem Wächter einen Eid abgenommen halten, bemächtigten sie sich 315000 Rubel in barem Eelde. Es gelang ihnen dann, in ihrer Verkleidung zu entkommen und das Bureau des Schatzamtes zu verlassen.