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Lotattonedruck n. Verlag der tnlbaer Se» tienbruderei in Snlb* SernlpreDer Hr. 4.

J\ft 75.

Fulda, Samstag den 31. März 1906.

33. JalNMNii.

GrKes Wl'att.

Das Vuellwesen im Heere.

Am 15. Januar ds. Js. gab der Kriegs- -linifter von Einem in der Beantwortung der Interpellation des Abg. Roeren über den Fall Feldbaue-Goepel dem Reichstage Kunde von einer Lrklärung des Reichskanzlers Fürsten Bülow, dem es zum Schluffe hieß:

„Solange der Zweikampf in weiten Kreisen noch als ein anerkanntes Mittel zur Wieder­herstellung der verletzten Ehre gilt, kann auch das Offizirrkorps in seinen Reihen kein Mit­glied dulden, welches nicht bereit ist, gegebenen­falls mit der Waffe für seine Ehre einzutreten." Mit Recht wurde diese Erklärung damals »fort von dem Zentrumsabgeordneten Dr. Bachem s eine unerhörte Verletzung des Rechts- Bewußtseins des Volkes, als ein Schlag ins Gesicht für alle Gegner deS Duellunwesens vezeichnet, und voraus gesagt, daß die indirekte Aufforderung zur Nichtbeachtung der bestehenden Gesetze im Volke notwendig eine tiefgehende Er­regung und eine überaus bedenkliche Verwirrung herbeiführen werde. Diese Erregung ist denn auch in der Tat eingelreten, und sie ist größer und stärker gewesen, als sich der Reichskanzler und der Kriegsminister vielleicht haben träumen lassen. In den weitesten Kreisen Derer, die es mit den Gesehen der Religion und des Staates ernst nehmen, und die nicht gewillt sind, Standes- vorurteilen in dieser Hinsicht Konzessionen zu machen, wirkte die Erklärung des Reichskanzlers förmlich beklemmend, und andererseits hat die Sozialdemokratie nicht versäumt, die vom höchsten Beamten im Reiche proklamierte Anßer- krastsetzung unzweideutiger und für alle Staats­bürger geltender Gesetzesbestimmungen zu Gunsten jer Angehörigen ei «es einzelnen Berufes als eine Art Freibrief für ihre umstürzlerischen Bestre­bungen hinzustellen. Alstulange hat man an lei­tender Stelle gezögert, den gemachten Fehler wieder ,utzumachen und seine Folgen abzuwcnden.

Der Zenlrumssührer Abg. Dr. Spahn ha sich am Freilag im Reichstage zum Anwalt des verletzten Rechtsbewußtseins des Volkes gemacht, indem er bei der zweiten Leiung des Mililär- etats auf die Angelegenheit zurückkam und auf -as ungeheure Aussehen verwies, das jene Er­klärung des Reichs! nzlers gemacht hat. Er gab damit zugleich dem Reichskanzler und dem Kriegs­minister Gelegenheit, die Erklärung vom 15. Ja­nuar zu interpretieren. Ter Reichskanzler hat von dieser Gelegenheit in einer Weise Ge­brauch gemacht, in der wir auf alle Fälle ein Entgegenkommen gegenüber der religiösen Anschauung und der Rechtsausfaffung der Geg­ner des Duells erblicken können. Der Reichs­kanzler hat nicht nur betont, daß die vom Reichs­kanzler Fürsten zu Hohenlohe im Wooember 1896 abgegebene Erklärung über die Handhabung der .nilstärischen Ehrengerichte zur Verminderung der Duelle zwischen Offizieren und die darauf fußende allerhöchste Verordnung vom 1. Januar 1897 noch immer die Richtschnur zur Behand­lung der Duellfrage im Heere bilde, sondern er bat auch ausgesprochen, daß das gründsätz- liche Ziel der Armeeleitung die Unter­drückung der Osfiziersduelle sei und bleibe. Hat diese Erklärung zunächst auch nut einen heorelischen Wert, so wird man sie doch als den Versuch einer Genugtuung für die durch die Erklärung vom 15. Januar verletzte Rechts- 'anffaffung gelten lassen können.

j Man kann das um so eher, als der Reichs­kanzler seiner Stellung zu der Frage des Duells in der Armee noch weiterhin eine Auslegung ge- !g<-ben hat, die hoffentlich auf dem praktischen Gebiete gute Wirkungen zeitigen wird. Der ^Reichskanzler erklärte nämlich, kein Ehrengericht werde einen Offizier wegen Unterlassung «mer Forderung gegen einen Beleidiger, der nachweislich nur, um den Beleidigten in feiner Stellung als Offizier zu gefährden oder aus sonstigen unehrenhaften Gründen provoziert habe, des Mangels unehrenhafter Gesinnung oder der Verletzung der Slandesehre zeihen. Wird diese Auffassung, die wir als eine Weisung ansehen, latsächlich in die Praxis übertragen, so werden Maßregelungen, wie sie der vielbesprochene Fall Feldhaus-Goepel brachte, unmöglich sein und Mißstunde beseitigt weiden, die als schlimmster ,Gewissenszwang zu betrachten sind. Zu den „un- ehrenhaften Gründen" rechnen wir wenigstens .auch Provokationen, die ihren Stützpunkt in der sicheren ober mutmaßlichen Gegnerschaft eines Offiziers gegenüber dem Zweikampf aus religiöser .Ueberzeugung finden. Da nach der bestimmten Erklärung des Reichskanzlers auch das strenge Verbot noch in voller Kraft ist, die Offiziers- Aspiranten Nach ihrer Stellung zur Duellfrage 'tu befragen, so ist zu erwarten, daß die Praxis ffich mehr und mehr mit der Theorie deckt, deren Ziel die „Unterdrückung" des Duells in der Armee ist.

1 Der 30. März hat demnach wenigstens ■einigermaßen die Fehler des 15. Januar (roieber gut gemacht.

Deutsches Reich.

Berlin, den 30. März 1906.

* Der Bundesrat überwies am Donnerstag den Antrag Preußens betr. Einsetzung einer Kommission für die ärztliche Vorprüfung in Münster, sowie die Vorlage betr. den Entwurf von -Vorschriften über die gesundheitliche Behand­lung der Seeschiffe in den deutschen Häfen und die Vorlage betr. die Prägung von Kronen den zuständigen Ausschüffen.

\ Eine Holstein-Krisis löst jetzt die angeb­liche „Kanzler - Krisis" ab. Eine hiesige Korre­spondenz schreibt: „Die Beendigung der Marokko- Affaire bedeutet gleichzeitig das Ende der diplo- matischen Karriere des Geheimrates v. Holstein, von dem man wohl mit Recht sagen kann, daß seit etwa 20 Jahren der saft unumschränkte Be­herrscher des Auswärtigen Amtes gewesen ist." — Meldungen über den Rücktriti des Geheim­rates v. Holstein sind schon häufiger in der Presse verbreitet worden. Gewiffe Kreise scheinen aller­dings Neigung zu haben, Herrn v. Holstein ver­antwortlich zu machen dafür, daß die Algeciras- Konferenz nicht den Verlauf genommen hat, der deuticherseits erwünscht war. In dem Ausgange der Konferenz können wir aber keineswegs einen Grund dafür erblicken, Herrn v. Holstein geroiffer­maßen als Sündenbock in die Wüste zu schicken.

** Das Reichskolonialamt mit einem Staats- fetreiar an der Spitze ist am Freitag vom Reichstage mit 127 gegen 110 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen genehmigt worben. Die Berliner Abendblätter registrieren nur kurz dieses Resultat und enthalten sich der Kommentare zu denselben. Die »Germania' betont nochmals, daß es sich nicht nur eine Prinzipienfrage gehandelt habe, sondern um um eine allerdings sehr be­deutsame Zweckmäßigkeitsfrage, bet der es jedoch auch nicht auf die Person des Staatssekretärs, sondern auf die sachlichen Erwägungen anfomme. Das Blatt bemerkt übrigens nicht mit Unrecht, daß die Mehrheit für das Reichskolonialamt nur eine „Zufallsmehrheit" sei.

* Das Befinden des 6ifen6at)r .ninifferS v. Budde soll, wie ein Berliner Blatt wissen will, derart, sein, daß es ihm nicht mebt mög­lich sein werde, sein Amt weiter zu sührrn, daß man vielmehr mit dem Rücktritt des Herrn v. Budde aus dem Staatsdienst unmittelbar rechnen müsse. Die .Deutsche Tageszeitung' er­klärt, zu ernsten Besorgnissen hinsichtlich der Ge­sundheit des Ministers liege kein Anlaß vor und ebenso wenig em Grund, an den unmittelbar bevorstehenden Rücktritt des Herrn v. Budde zu denken.

* Der Zulassung von Abiturienten von Oberrealschulen zum medizinischen Studium hat der Bundesrat einem Berliner Lokalblatt zufolge im Prinzip zugestimmt, so daß die entsprechende Abänderung der Gewerbeordnung bald zu er­warten ist.

* Die Gesetzentwürfe betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in Preußen sind nunmehr in der Gesetzessammlung veröffent­licht worden.

* * Die Steuerkommission deS Reichstags nahm am Freitag zunächst einen Antrag des Abg. Dr. Jäger (Ztr.) zu § 26 des Ziga­retten st euergesetzes an, wonach die Ver­käufer und Händler innerhalb acht Tagen, die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes in ihrem Besitze befindlichen Vorräte an Zigaretten- tabat, Zigaretten u. s. w. dem zustänbigen Steuei- amt anzumelben haben. Die Steuer soll gegen Sicherheitsleistung für die Frist von sechs Mo­naten gestundet werden können. Für die ge­schäftliche Behandlung der Vorlage wird nach längerer Diskussion beschlossen, eine Redaktions­kommission einzusetzen und für den Fall, daß diese materielle Aenderungen vorschlägt, eine dritte Lesung vorzunehmen. Zum Vorsitzenden der Redaktionskommission wurde Abg. Dr. Jäger (Ztr.) gewählt. — Die Kommission ging sodann zur Beratung des Erbschaftssteuergesetzes über. Die §§ 1—11 wurden ohne Debatte an­genommen. — Zu § 12, der die Steuersätze enthält, liegt ein Antrag Bernstein (sozd.) vor, welcher die Steuer in der Weise regeln will, daß jeder Nachlaß bis zu 5000 Mk. im Wert steuerfrei wird, für den Nachlaß von 5u< iO Mk. ab und darüber aber Steuersätze gezahlt werden sollen, die bis zu 16% gehen (beim Nachlaß von 10 Millionen und darüber). Ferner liegt dazu ein Antrag Dr. Am Zehnhosf (Ztr.) vor, wonach die Steuer 4% vom Nachlaß betragen oll für leibliche Eltern, Schwieger- u d Skief- kinder, für voll- und halbbürtige Geschwister, so- wie für Abkömmlinge ersten Grades von Ge- chwistern, für uneheliche von dem Vater aner­kannte Kinder und für an Kindesstatt angenom­mene Personen und 6% für Großeltern und ent« ernte Voreltern, für Schwieger- und Stiefeltern, oroie für Abkömmlinge zweiten Grades von Ge- chwistern. Der Abg. Dr. Dittrich (3h.) be­antragte, im Antrag Am Zehnhoff den Satz von 4% auf 3% zu ermäßigen. Abg. Müller- Fulda (Ztr.) beantragte, dieAszentensteuer aus dem Gesetze herauszustreichen, wogegen der Reichs- chatzsekretär Einspruch erhob. Die Beratung über diese Anträge wurde nicht zu Ende geführt. — Die Kommission vertagte sich auf Dienstag.

* Tie Budgetkommiffion dcS Reichstags beriet am Freitag das Etat-Notgesetz. Ab­geordneter Müller-Sagan (frf. Vs.) bean­tragte, die Forderung für den Truppen- Übungsplatz für das 11. Armeekorps aus dem Notaesetz zu streichen, da die Sachlage nicht geklärt fei. General Gollwitz trat diesem Anträge entgegen. Nach langer Debatte wird die Forderung gestrichen. — Auf Anregung deS UntrrftaatsfefretärS Twele beantragt der Referent Abg. v. Richthofen (köns.) die Ausnahme eines neuen Paragraphen, der ausdrücklich be­stimmt, daß das Gesetz mit Wirkung vom 1. April in Kraft treten soll. — Nach kurzer Debatte nimmt die Kommission das Gesetz ohne diesen Zusatz an für den Fall, daß es vor dem 1. April ordnunasmüßig erledigt wird. Der Entwurf eines Gesetzes betr. die Feststellung des Reichshaushaltsetats für 1906 bildete den folgenden Gegenstand der Verhand­lungen. Dabei wird die Nesolution Erzberger beraten: „Die Verbündeten Regierungen zu er­suchen, die in der Denkschrift zum Hauvtetat für 19<>6 niebergeleiten Grundlätze über die Aus­stellung des außerordentlichen Etats einer Revi- sion zu unterziehen, die Bedürfnisse des außer­ordentlichen Etats schärfer zu begrenzen und enger zu umschreiben und künftig bei Etatsauf- stellungen hiernach verfahren xu wollen". — Ministerialdirektor Twele hält die Anregung für dankenswert und stellt in Aussicht, daß ihr Folge gegeben werde. Die Resolution wird an­genommen. — § 4, der von den geftun beten Matrikularbeiträgen handelt, wird unter einem Vorbehalt (der Zustimmung durch die Steuerkommiffion) angenommen. — Das ganze Gesetz wird dann anqe nomm en. — Nächste Sitzung: Dienstag (Militärpensionsgesetze.)

*# Die Kommission für das Nnterstützungs- wohnsitzgesctz beendete am Freitag die erste Lesung. Ter Rest der Regierungsvorlage wurde ohne wesentliche Erörterung nach dem Entwurf angenommen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes wurde vorläufig den I. Avril in Aussicht genommen. Eine zweite Lesung in der Kommission findet nicht statt.

% Tie Schulkommission des Abgeordneten- Hauses beendete am Freitag die erste Lesung des Gesetzentwurfs. In der Sitzung handelte es sich lediglich um die Frage, ob das Gesetz nicht eine Perfafsungsänderung bedinge oder. Von den Vertretern der meisten Parteien wurde es als zweifellos erachtet, daß eine Verfassungs­änderung notwendig sei. Es gelangte schließlich ein von fetten der Konservativen, des Zentrums, der Freikonservativen und der Freisinnigen Volks­partei tlnlerstühter naiionaHibtraler Antrag zur Annahme, wonach der Art. 26 der Veifc ffung entsprechend geändert und § 112 der Verfassung aufgehoben werden soll.

* Tie Geschäftsordnungskommission des Reichstages gab nach kurzer Verhandlung am Freitag dem Anträge des Adg. Fasan gel (Z.) statt, auf feine Immunität in dem bei dem Land­gericht Essen gegen sich und andere Teilhaber an einem Zeitungsunternehmen eingeleiteten Verfahren verzichten zu dürfen.

* Tie Kommission des Retchstngs zur Be­ratung des Gesetzentwurfs über die Hilfs- kaffen beriet am Freitag über den § 8, über den die Abstimmung ausgesetzt war. Er be­stimmt beanntlich nur: „Das Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen wirb aufgehoben". Wad) längerer Besprechung wurde der § 1 gegen die (Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Die zweite Lesung des Gesetzes soll am Dienstag beginnen.

* Eine Denkschrift über das landwirtschaft­liche Versicherungswesen wird der »Post' zufolge zur Zeit ausgearbeitet. Dieselbe soll namentlich auch die Wirkung der kleinen landwirtschaftlichen llnfatirenten ins Auge fassen.

* Zur Frage eines Neubaues des Opern­hauses in Berlin erfährt der /Berliner Lvkalan- zeiger', daß das Modell zu dem 9leubau nicht den Beifall des Kaisers gesunden habe. Derselbe habe das in Aussicht genommene Projekt abge­lehnt.

* Tas Abgeordnetenhaus tritt am 3. April die Osterferien an. Das Herrenhaus bereits am 31. März.

* Die Matrikular - Beiträge für das Rech- nungsjahr 1906 einschließlich der zur Deckung des Fehlbetrages für das Rechnungsjahr 19(14 aufzubringenden Anteile belaufen sich nach der dem Reichstage unterbreiteten Berechnung insae» samt auf 222,253,462 Mk. gegen 267,375,573 Mk. im Jahre 1905, also geaen das Vorjahr um 45,12 Mill. Mk. weniger. Auf Preußen ent­fallen davon 136,684,032 Mk., auf Bayern 23,513,865 Mk., auf Sachfen 16,655,295 Mk., auf Württemberg 8,341,018 Mk., auf Baden 7,406,350 Mk., auf Elsaß-Lothringen 6,816,384 Mk. 2C. Die niedrigsten Beträge haben aufzu­bringen Reuß ält. L. mit 271,192 Mk., Waldeck mit 229,646 Mk. und Schaumburg-Lippe mit 171,018 Mk.

* Verluste in SUdtvcstafrtka. (Amtliche Meldung.) Am 21. März 19u(> beim liebe,fall auf Pferdewache Station Jerusalem gefallen: Unteroffizier Alfred Prügel, geb. am 28. April

1881 zu Sommerfeld, früher im Infanterie-Re- giment Nr. 148, Kopf-, Arm- und Beinschuß; Reiter Ernst Albrecht, geb. am 16. April 1882 zu Schwengel, früher im Grenadier - Regiment Nr. 1, Brust-, Arm- und llnierleibsschuß; Reiter Paul Müller, geb. am 20. November 1^81 zu Barmen, früher im Infanterie-Regiment Nr. 61. Brufischuß; Reiter Richard Steiners, geb. am 9. April 1882 zu Dresden, früher im König!. Sächs. Jnfacktene - Regiment Nr. 103, Brust-, Hüst- und Armschuß. Leicht verwundet: Reiter Gustav Bonnett, geb. am 14. Mai 1882 zu Schönebera, früher im Grenadier-Regiment Nr. 1, Schuß rechtes Ohr. Gesw.oen: Reiter Georg Kleen, geb. am 14. Februar 1884 zu Norden, früher im Feldartillerle - Regiment 91t. 62. am 24. März 1906 im Feldlazarett Lüderitzbucht an Typhus.

Aus dem Reichstage.

79. Sitzung vom 30. März. Eröffnung li4 Uhr.

Zunächst wird die namentliche Abstimmung über den Titel „Staatssekretär des Neichskoloniab amts" wiederholt.

Ter Titel wird (bei 12 Stimmenthaltungen) mit 127 gegen 110 Stimmen angenommen.

Der Nest des Neichskolonialamts wird debatte- los bewilligt.

Es folgt der SJZilitäretat.

Abg. Müller-Meiningen begründete in einet mehrstündigen Rede die IRcfolution der freisin­nigen Voltspartei gegen die Soldatenmißhand­lungen.

Abg. Dr. Spahn (Ztr.) ersuchte den Kriegs­minister um eine nähere Interpellation der be­kannten Erklärung über das Duell im Offizier­korps.

Kriegsminister v. Einem verlas darauf eine im Einverständnis mit dem Reichskanzler formu­lierte Erklärung. Er betonte gegenüber vielfachen Mißverständnissen, daß die im Jahre 1897 erlasse­nen Bestimmungen zur Einschränkung des Zwei­kampfes noch vollständig in Kraft seien. Die Wer» tung dieser Bestimmungen sei, daß ©cnugtuunf mit den Waffen nur gefordert werden könne, wem auch der Gegner ein Ehrenmann fei. Kein Cfft zier werde aus dem Offizierkorps ausgeschlossen, wenn er eine Forderung abgelehnt habe, die nach­weislich geschehen sei, um ihn in seiner Stellung als Offizier zu schädigen. Auch das Verbot, Offi- ziersaspiranten nach ihrer persönlichen Stellung zum Zweikampf zu fragen, sei durchaus in Kraft. Verstöße dagegen feien unstatthaft und gegen die allerhöchste Willensmeinung gerichtet. Von einem Duellunwesen in der Armee könne keine Rede fein. Das grundsätzliche Ziel bleibe, das Duell zu unterdrücken. (Vergl. Leitartikel. D. Red.)

Abg. Bebel (Soz.) verglich die beiden Erklä­rungen vom 15. Januar und heute und kam zu dem Schluß, daß ein unlösbarer Widerspruch zwi­schen beiden Auslassungen bestehe und daß der Kriegsminister keineswegs den neulich ausge­sprochenen Grundsatz zurückgenommen habe, daß gewiffe Stände sich über Gesetz und Recht hinweg- setzen dürsten. Auf die Beschwerden über Sol­datenmißhandlungen hatte der Kriegsminister erwidert, daß das Beschwerderecht gut funktioniere und die Mißhandlungen augenscheinlich zurückge­gangen seien. Bebel bestritt dies, jedoch maß er die Schuld nicht dem Kriegsminister zu, sondern den Vorgesetzten in der Front. Ausführlich be­sprach er den bekannten 10 Millionenfonds für Offiziere.

Präsident Gras Dallestrem schlägt vor, die Sitzung abzubrechen und eine viertel Stunde spä­ter eine neue Sitzung folgen zu lassen mit de* Tagesordnung: Etats-Notgesetz.

Das Haus stimmt diesem Vorschläge zu.

Schluß %6 Uhr.

80. Sitzung vom 30. März 1906.

Das Etats-Notgesetz wurde ohne besondere Debatte in 1. und 2. Lesung angenommen.

Schluß 6 Uhr.

Aus dem Landtage.

Abgeordnetenhaus.

54. Sitzung vom 30. Mörz 1906. \

Eröffnung 10% Uhr. w

Beratung des vom Herrenhause in abgeänbcr* ter Fassung zurückgelangten Entwurfes zu einem Kreis- und Provinzialabgabengesetz.

Tie Kommission beantragt, den § 11 Absatz 3 folgendermaßen zu fassen:

„Ist m den Fällen des § 8 nach Vorschrift bei Steuerverordnung ein Grundstück nach bcrnjenb gen Werte zu veranlagen, welcher der staatliche« Veranlagung dieses Grundstücks zur Ergänzungs» steuer zugrunde zu legen ist, so kann die Höhe dieses Wertes nicht angegriffen werden, wenn fk aus den Besteuerungsmerkmalen der staatlichen Ergänzungssteuer übernommen ist."

Tie einzelnen Paragraphen werden mit diesem Kommissionsantrage angenommen, desgl. da­ganze Gesetz gegen die Stimmen der Freisinnigen.

Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Tagesord­nung: 2. Beratung der Wahlvorlage. Wahl­prüfungen.

Schluß 10 Uhr 40 Minuten.

Herrenhaus.

13. Sitzung vom 30. Marz 1906.

Eröffnung ty4 Uhr.

Tie Etatsberatungen werden beim Justizekat fortgesetzt.

Oberbürgermeister Dr. Adickes - Frankfurt a. M. verbreitete sich über die bevorstehende Reform