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Maer W Zeitung

Monatsbeilage: „Zuldaer Geschlchkblätter"

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Rotationrdruckund Verlag der Fuldaer Lk- tiendruckerei in Fulda Fernsprecher M.9.

Jva 297.

Fulda, Dienstag den 28. Dezember 1909.

36. Jahrgang.

Hwertes WlcrLt

Kleines Feuilleton

Der schriftliche Antrag ist an den Gewerbeinspektor oder durch Lessen Vermittelung an den Regie, «ngs- präsidenten zu richten.

Unternehmer, die für mehr als 40 Arbeitstage im Kalenderjahre die Genehmigung zur Ueberarbeit nach- uchen, haben einen Betriebsplan für das ganze Kalenderjahr einzureichen, der jür den Betrieb oder die Betriebsabteilung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen über 16 Jahre an allen Betriebtstagen ersehen läßt.

Bei der Genehmigung ist, abgesehen von besonderen im einzelne« Falle zu stellenden Bedingungen, sowohl von dem Gewerbeinspektor als auch von dem Regie­rungspräsidenten stets ausdrücklich der Widerruf 'für den Fall vorzubehalten, daß die Grenzen und Bedin­gungen der Ueberarbeit nicht innegehalten werden, oder daß Unzuträglichkeiten aus der Ueberarbeit ent« lehen sollten. Ist die Genehmigung auf Grund eines Betriebsplanes erfolgt, so ist außerdem zu fordern, daß der Betriebsplan mit dem Genehmigungsvermerk in den Räu nen, in denen Arbeiterinnen über 16 Jahre beschäftigt werden, ausgehängt werde.

Wenn die Bedingungen der Genehmigung nicht innegehalten werden und die Nichtinnehallung durch den Unternehmer oder durch eine von ihm zur Leitung I des Betriebes oder zur Beaufsichtigung gestellte Person verschuldet ist, so ist in der Regel di« Genehmigung osort zu widerrufen und die Bestrafung wegen Zu-

Mühlhausen und anderwärts. Die Genoffen empfinden nun am eigenen Leibe, daß die Agi­tation leicht ist, das Kritisieren noch leichter, daS Beffermachen aber sehr schwer. So wird der Einzug auf das Rathaus auch eine erziehe­rische Wirkung haben.

* Die Liberalen beklagen sich, daß bei dec Reichs­togsersatzwahl in Mülheim-Wipperfürth die Christ- l i ch s o z i a l e n und der Bund d e r L a n d-

Veutsches Reich.

Die diesjährigen Gemeinderatswahlen, die jetzt wohl allgemein abgeschloffen sein dürsten, sind bemerkenswert dadurch, daß zahlreiche „G e- nassen" ihren Einzug in die Rathäuser ge­halten haben. Es sind in den beiden letzten Monaten mehrere Hundert rote Kommunalver­treter gewählt worden; in einzelnen Orten be­sitzen die Genossen schon die Mehrheit auf dem Rathause, in anderen Gegenden sängt es mit einem Genoffen an und andere solgen nach. Man sieht aus der ganzen Entwickelung, daß die Sozialdemokratie die Zeit des Ignorierens der Rathäuser aufgegeben hat, und daß sie nun auch die Gemeindepolitik in den Dienst ihrer Ideen stellen will. Die Genoffen machen in dieser Beziehung einen sehr intereffanten Ent­wicklungsgang durch: erst kämpften sie nur bei j den Reichstagswahlen, dann bei den Wahlen der I Arbeiterversicherung; hieraus wurden die Landtags­wahlen in Bearbeitung genommen und jetzt kämpfen sie um die Sitze auf dem Rathause und dabei leider I nicht ohne erheblichen Erfolg. Ei ne Lichtseite hat die I Sache. Die Genossen können jetzt nicht mehr nur kritisieren. Im Reichstage konnten sie jahre­lang auf den Zukunftsflaat verweisen, in der Agitation ebenso und viele Dumme ließen sich einsangen. Bei der Gemeindeverwaltung muß man praktisch arbeiten und dabei geht eine rote Agitationsphrase nach der anderen in die Brüche, besonders in jenen Gemeinden, wo die Genossen die Mehrheit haben. Wie toben sie dort, wo sie nichts zu sagen haben, gegen die indirekten Steuern? Aber in dem württembergi- schen Fabrikort Feuerbach, wo sie die Mehrheit haben, haben sie einstimmig für den Ortszuschlag auf Bier gestimmt und damit das Bier verteuert. Im Reichstage stellen sich die Genossen sehr ent­rüstet, daß für die Beterane nicht mehr geschieht; wo sie das Heft in der Hand haben, stimmen sie die bürgerlichen Anträge zu Gunsten der Veteranen einfach nieder wie in Langenberg-Reuß, wo die Bürgerlichen den Veteranen 50 Prozent an der Gemeindesteuer nachlaffen wollten. Die roten Gemeinderäte lehnten den Antrag ab. So­gar die Steuererleichterung für solche Veteranen, die nur bis 850 Mark Jahreseinkommen haben, lehnten sie ab. So geht es überall, wo diese Leute mitarbeiten müssen. Man hat es zuerst in Frankreich und Italien erlebt, dann bei uns ins Straßburg,

Ausland.

** Die „monarchische Gefahr" hat die Pariser Polizei um die Ruhe des Weihnachtsabends gebracht. In der Weihnachtsnacht verbreitete sich nämlich in Paris das Gerücht, der Herzog von Orleans sei heimlich im Automobil von der belgischen Grenzt gekommen und in Paris eingetroffen. Einige wollten wissen, er halte sich im Palais des Herzogs von Les- parre in der Rue de Ponthieu auf, andere erzählte», er feiere mit einigen seiner Anhänger die Weihnacht im Zimmer eines kleinen Hotels. Noch andere fabel­ten gar von einem beabsichtigten Staatsstreich. Der Polizeipräsident bot im ganzen Umkreis von Pari» eine Agenten auf. Der Pariser Vertrauensmann des Herzogs, Lambelin, erklärte jetzt demgegenüber^ die Regierung sei irgend einem Spaßvogel auf» g-sessen, der die Nachricht der Polizei mitgeteilt habe. Der Herzog von Orleans habe sich in England be­kunden.

blick toarten", ließ er sich dann vernehmen, „bie gnä­dige Frau wünscht mit Ihnen zu sprechen." Im Auge des Stephansboten leuchtete es auf. Es war Weihnachten heute! Er hatte das Jahr über uner­müdlich seine Pflicht getan und mehr als das, denn zahlreich find die Gelegenheiten, in denen der Post­bote wegen allerlei Gefälligkeiten in Anspruch genom­men wird. Da tönte eine Stimme in seine Träume. Es war die Dame des Hauses. „Sind Sie unser regelmäßiger Briefträger?" — „Zu dienen, gnädige Frau", versetzte der Mann. — „Sie kommen jeden Morgen?" — „Jawohl, gnädige Frau." — „Auch nachmittags und abends?" — Wieder bejahte er er­wartungsvoll. — Da sprach die Dame: „Und in den letzten Tagen ist nie ein anderer gekommen? — Nein? — Nun, dann sind Sie es wohl gewesen, der die Klingel zerbrochen hat?"

— Was die Begräbnisse der Könige kosten. König Leopold hat bestimmt, daß ihm ein einfaches und prunkloses Begräbnis zutefl werde Man hat diesen Wunsch unbeachtet gelassen. Ueberhaupt sind die Be­erdigungen der Könige selten so prnnklos, wie König Leopold es für sich wünschte. Im Altertum tvar es Sitte, daß auch das Begräbnis dem Rang entspreche, den der Tote bei Lebzeiten in der Welt eingenonimen hatte. So war z. B. die Beisetzung Alexanders des Großen von einer Pracht, von der man sich heutzu­tage keine Vorstellung mehr machen kann. Alexander wurde in einem Sarge beerdigt, der völlig aus reinem Golde hergestellt war. Dementsprechend kostbar wa­ren die Trauerfeierlichkeiten, dir insgesamt ein Ver­mögen von mehreren Millionen Mark verschlangen.! Das Gleiche gilt von der Äeerdigung der Perser-1 könige, wie überhaupt die Orientalen einen verschwen-1 benschen Prunk bei derarttgen Gelegenheiten entfal­teten und noch heute entfalten. Die Beerdigung des Kaisers von China und der Kaiserin-Witwe von China, die erst vor einigen Wochen offiziell bestattet wurde, legt davon Zeugnis ab Die Ausgaben dafür werden auf nicht weniger als 15 Millionen Mark be­rechnet. Demgegenüber fällt die schlichte Einfachheit der Beerdigungen preußischer Herrscher auf. Die Bestattung des Großen Kurfürsten war so einfach, daß te kaum 6000 Mark kostete. Noch weniger prunkvoll war die Beerdigung Fttedttch Wilhelms I. und Fried-1

wirte „bestrebt sind, den Sozialdemokraten in die Hände zu arbeiten"; denn die Aufstellung eines eige­nen christlichsozialen und bündlertschen Kandidaten bedeute weiter nichts als eine Begünstigung der Stich- wablausfichten der Sozialdemokratie. Im Jahre 1907 hatten die Christlichsozialen und Bündler sofott für den Nattonalltberalen gesttmmt, der 11218 Stimmen gegen 8538 sozialistische und 19 958 Zentrumsstimmen erhielt. Dadurch, daß die auf der Rechten stehenden Parteien sich einen eigenen Kandidaten leisten, werde die Gefahr vergrößert, daß der Nationalliberale aus- sällt und bnfilr der Sozialdemokrat in die Stichwahl gelangt. — Sind aber die Liberalen naive Leute! Da hetzen sie seit einem halben Jahre in allen Ton­arten gegen den „schwarz-blauen Block" im allgemei­nen und gegen die Rechte insbesondere, bändeln mit den Sozialdemokraten an, stellen einen jungliberalen. Sozialistenfreund als Kandidaten auf und verlangen dann, daß die rechtsstehenden Wähler ihrem Kandida­ten zur Stichwahl verhelfen, in der sie dem Zentmm den Wahlkreis zu entreißen hoffen mit Hilfe derselben Sozialdemokraten, deren Begünstigung sie den Christlich-Sozialen und Agrariem vorwerfenl Wirklich naive Leute!

.)( Verbindung höherer Lehranstalten mir Mittelschulen. Das Bestreben kleinerer Städte nach Errichtung eigener höherer Schulen scheitert vielfach wegen des Mangels an Mitteln. Hier­durch sind nun Schüler, die nach Absolvierung einer Mittelschule (Rektorat, Lateinschule) ihre Schulausbildung fortsetzen wollen, gezwungen, in einer größerer Stadt nach Ablegung der Auf­nahmeprüfung auf eine höhere Lehranstalt über­zugehen. Um den Uebergang zu den höheren Schulen zu erleichtern, geht die Unterrichtsver«' waltung dazu über, dem Leiter einer benachbarten höheren Schule die schultechnische Aufsicht über die Mittelschule zu übertragen, die er durch Re­vision und beratenden Beistand auSübt. Ferner, wird auch die Abgangsprüfung von der Mittel­schule unter Leitung des Direktors der höheren Lehranstalten abgehalten, wodurch die früher notwendige Aufnahmeprüfung für den Uebergana in eine höhere Schule in Fortfall kommt.

richs des Großen, der bie Einfachheit seiner Lebens­weise auch bei seiner Beerdigung bewahtt wissen wollte. Ein zeitgenössischer Schriftsteller bemertt, daß er noch nie ein so einfaches Schlafzimmer gesehen habe, wie das Friedrichs des Großen, und daß der große König auch in seiner Kleidung sich seinen ge- nngsten Leutnants durch Spacsamkeit in den Schatten stelle.

— Neurasthenie und Hysterie in der Armee. Die alljährliche Steigerung der Krankenziffern bei diesen Leiden behandelt Oberstabsarzt Dr. Dannehl in der neuesten militärärztlichen Zeitschttft. Die dauernde Zunahme der Geisteskrankheiten in der Armee hat ihre Ursache in unserer gesamten Kulturentwicklung. Und eine weitere Zunahme der Krankheitsziffer ist zu er­matten. Hat sich doch der Zugang an Neurasthenikern innerhalb der letzten zehn Berichtsjahre um mehr als bas Dreieinhalbfache gesteigett. Die Kranken setzen sich einerseits aus älteren Unteroffizieren, für welche die Heilungsaussichten im allgemeinen günstig beur­teilt werden, und aus Einjährig-Freiwilligen zusam­men, die zum großen Teil bald wieder zur Entlassung | kommen. Und auch an Hysterikern haben sich die Krankcnzugänge innerhalb dieser Spanne nahezu um das Dreifache gesteigett. So werden wir in einen künftigen Krieg wohl mit einem erheblich stärker neuropathisch veranlagten Menschenmaterial ziehen als 1870=71 und zu ermatten haben, daß noch zahlreiche vorher latent Hhstettsche und sogar Gesunde im Kriege Hhstettsch erkranken werden. Denn wenn auch keine Armee jemals ans lauter Helden bestanden hat, wenn der Rausch der Begeisterung, leuchtende Bei­spiele auch Schwächlinge mitreißen können, so bringt der Feldzug doch weit mehr aufreibende und nieder­drückende Pettoden, denen ein schwaches Gehirn- oder Nervensystem bald erliegt Darum fordett Oberstabs­arzt Dannehl. daß die Dienstfähigkeit aller mit ner­vösen Schwächen behafteten Leute um so kritischer be­urteilt werde, damit der Nutzen für die Armee im Ktteze, aber auch schon im Frieden desto größer sei.

— Wo ist das Steckenpferd geblieben? Ein gut Teil Kindeszauber hängt an den beiden Motten Wiege und Steckenpferd, schreibt H. F. Hofmann im ersten Dezemberhest des Kunstwatts. Die Wotte — wo aber sind bie Dinge geblieben? Daß die Wiege

Arbeit und die Bewilligung von Ueberarbeit zu Rei- nigungS- und Aufräumungsarbeiten an den Voraben­den von Sonn- und Festtagen ist gegen früher be­schränkt wordrn, ebenso die Ueberarbeit für erwachsene Arbeitettnnen bei Naturereignissen oder Unglücks­fällen.

Bevor die höhere Verwaltungsbehörde mit Rück­sicht auf die Natur des Betttebes oder die Arbttter Abweichungen von den gesetzlichen Vorschttsten über die Pausen gestatten kann, muß stets dem stän­digen Ar h e i te r a u s s ch u ß oder, wo ein solcher nicht besteht, den Arbeitern Gelegenheit gegeben wor­den sein, sich über die in Aussicht genommene Abwei­chung gutachtlich zu äußern. Die entsprechenden An­träge sind an die Gewerbeinspektionen zu ttchten.

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist es, daß das Verfahren zur Erlangung von Ausnah­men bei außergewöhnlicher Häufung der Arbeit und bei Ueberarbeit an den Samstagen usw. eine Verein­fachung erfahren hat. Die bisher in der Ausfüh­rungsanweisung aufgestellten Grundsätze für die Hand­habung dieser Genehmigungsbefugniffe sind in die neue Fassung der Ausführungsanweisung nicht über­nommen worden. Denn ihre Fassung hat zu manchen Mißverständnissen Anlaß gegeben, und nach den bis­herigen Erfahrungen erscheint cs auch nicht wohl möglich, den mannigfachen Bedürfnissen des prakti­schen Lebens durch eine allgemein gültige Formel ge­recht zu werden, während zu erwarten ist, daß auch ohne eine solche die Gewerbeaufsichtsbeamten, die nunmehr als untere Verwaltungsbehörde zu fungieren i haben, auf Grund ihrer besonderen Vorbildung und ihrer gesamten dienstlichen Tätigkeiten billigen Aus­gleich zwischen den berechtigten Interessen bet Ar-1 beitgeber und Arbeiter finden werden. Im einzelnen ist vorgeschtteben:

3uft5nbig für die Zulassung der Ueberarbeit von Arbeiterinnen über 16 Jahre wegen außergewöhnlicher | Häufung der Arbeit ist der Gewerbeinspektor nur auf die Dauer von zwei Wochen, d. h. 10 ausein- anderfolgen Arbeitstagen, da zwei Wochen außer den etroaigen Feiertagen stets zwei Sonntage und zwei Samstage umfassen. Für die Zulassung auf längere Dauer ist nur der Regierungspräsident zuständig, also auch bann, wenn vor Ablauf der zwei Wochen eine Fortdauer der Beschäftigung nachgesucht wird. Inner­halb des Kalenderjahres ist der Gewerbeinspektor nur von neuen zuständig, wenn nach der von ihm oder dem Regierungspräsidenten jugetoffenen längeren Be- chästigung in dem Betrieb oder der Betriebsabteilung )ie gesetzliche Beschäftigung wieder eingetreten, und, nachdem dies geschehen ist, ein neuer Antrag wegen Wiederkehr außergewöhnlicher Häufung der Arbeit ge« teilt wird.

— Schiffer. Zahllose Kinder haben zum Weih­nachtsfeste wieder die beliebten „Schiffer" bekommen Die Schiffer sind ein internationales Spielzeug, vor .allem aber allen deutschen Kindern willkommen und in allen deutschen Ländern heimisch. Freilich unter verschiedenen Namen. In Berlin heißen sie Murmeln, in Salzburg Schusser ober Kucheln, in München An- . Irischer, in Augsburg Glucker, in Koblenz Marbel, an der Wassettante Marels, im Holsteinischen Nipser, 'am Niederrhein Klicker, in Westfalen Knicker. Bei uns führen sie den Namen Schiffer, anderwärts in Mitteldeutschland Schnellkeulen oder Klitscher. Be­kanntlich versteht man darunter Kugeln'verschiedener Größe aus Stein ober gebranntem Ton. In neuerer -Zeit, wo der Luxus überall einbringt, fertigt man sie iffeilich auch aus Glas in buntfarbigen Flüssen und /Porzellan So bescheiden diese Kügelchen sind, sie jhaben doch ihre Geschichte und ihre volkswirtschaft­liche Bedeutung. Sie kommen zum allergrößten Teile aus der Spielzeugweckstatt der Welt, ans Sonneberg -In Thüringen Berchtesgadener Auswanderer waren ■In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts nach Sonne­berg gekommen, das damals noch zu Kobucg gehörte, ,und die dortigen Kaufleute versprachen sich von den .kunstfertigen Schnitzern eine gewaltige Hebung ihrer Industrie. Aber die Regienmg fuhr plump dazwi- toen, und so wurde es mit dem Aufschwung nichts. /Doch ein kleines, unscheinbares Produkt hatten die -Salzburger zurückgelaffen und damit ein sich später idls werwoll erweisendes Gastgeschenk, eben die Schif­fer. Als unter dem wackeren Herzog Ernst Georg svon Sachsen-Meiningen die Spielwarenindustrie, die er sehr förderte, in die Höhe ging, da stieg auch dte -cchisserproduktion und heutzutage werden sicher sechzig Lis achtzig Millionen Stück j-chrlich hergestellt.

T Drr überraschte Briefträger. Es war am ersten Weihnachtsfeiertage. Der pflichttreue Postbote, mit Driesen und Karten reicher noch als sonst beladen, frieg die Stufen zu einer elegantn Villa hinauf, wo tiuf sein Klingeln ein Dienet öffnete und die Post- lsachen entgegennahm. „Sie möchten einen Augen­

m ihrer Gestalt als Horizontal- oder Vertikalschaukel ast völlig verschwunden und wohl nur noch in Mu­seen und Bauernstuben zu finden ist, wollen wir nicht allzusehr bedauern, indem wir uns vom gesundheit» lichen und erzieherischen Standpunkt aus des höchst zweifelhaften Wettes dieses Beruhigungsmittels be­wußt werden. Unsere „Wiegenlieder" sind keine Lie- dec an der Wiege mehr, unsere Frauen sitzen nicht mehr, rote Maria auf Dürers liebem Holzschnitt, am Lager des Lieblings, mit leichtem Fuß ein sanftes Schaukeln unterhaltend, mit flinker Hand und wir­belnder Handspindel den Faden drehend und dazu em leises Liedchen vor sich hinsummend — das ist da­hin, wie der Posthornklang. Aber es mußte dahin- gchen. Das Steckenpferd dagegen verdient die Zurücksetzung, die es erfahren hat, ganz gewiß nicht. Durch welches andere Pferdespielzeug könnte es ersetzt roeröen? Schaukelpferd, Räderpferd, oder gar die au8 beiben zusammengesetzte, so oder so zu gebrauchende Patentmähre — was sind sie gegen das muntere Roß, das wirkliche, lebendige Beine hat, das treulich mit dem Reiterlein springt, wohin es gelenkt wird, und das erst müde wird, wenn auch sein Herr nicht mehr mag! Bei lebhafter Kinderphantasie tut's ja auch Vaters simpler Stock, aber ein Pferdekopf vorn dran, ist doch was anderes. Wer heutzutage seinem Jungen em Steckenpferd kaufen will, der kann nicht an allen, aber an vielen Orten vergeblich aus einem Spiel- vatenladeit in den andern laufen; Steckenpferde chemen nicht mehr zu „gehn". Spielzeug, mit dem ?!an Automobilunglücke und Eisenbahnzusammen- loße nachmachen kann, d i e gehn. Darum, ihr Kunst-

ihrs nicht verschmäht, unfein Kindern gesunde- kindliches Spielzeug zu verschaffen, laßt uns dem Steckenpferd eine fröhliche Auferstehung Bereiten! Ab» «ts von den Großstädten lebt es noch da und dott, uhrt ihrs am Zaume, so wird es in sie zurückkommen, ich wirklich nach den Jnschrimten AssurnasirpalS wie . - Wanderer (der in einem einsamen Dorfe engekehtt ist): „Haben Sie Bockbier?" — Wirt überlegend lächelnd): „Sie meinen wohl Ziegen, r, ~ Auch das. Dame: „O, Herr Professor, ich chulde Ihnen mein Leben." — Professor: „Und auch noch meine Rechnung, gnädige Frau."

Widerhandlungen § 137 auf Grund des § 146, Abs. 1, Ziff. 2, herbeizuführen.

Der Antrag auf Ausnahmen wegen Unterbrechung des regelmäßigen Betriebes durch Naturereignisse oder Unglücksfälle ist schriftlich an den Gewerbeinspektor oder durch dessen Vermittlung an den Regierungs­präsidenten zu richten. Er muß den Grund, aus dem die Erlaubnis beantragt wird, die Zahl der in Betracht kommenden Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter und den Zeitraum angeben, sür den die Ausnahme stattfinden soll.

Aus Kirche und Schule.

t Die „Katholischen Missionen" schreiben in Nr. 8 Dezemderheft 1909. Der Millionär Rockeseller in Ame­rika hat zwei Millionen Gen (4 Millionen Mark) für die protestantischen Schulen in China, Japan und Korea gegeben, auch die Presbyterianer-Kirche bringt bedeutende Summen auf bis zu 24 Millionen

X Die Aerr-errmg der Gewerbe­ordnung.

Am 28. Dezember 1908 wurde zur Gewerbeord­nung eine Novelle erlassen, bie bekanntlich am 1. Ja­nuar 1910 in Kraft tritt. Der Minister für Handel und Gewerbe hat unter dem 25. November d. I. eine AuSführungs an Weisung herausgegeben, die die Anweisung vom 1. Mai 1904 der Novelle ent­sprechend abändert. In einzelnen, für die Gewerbe­treibenden in ihrem Verkehr mit den zuständigen Be­hörden wichtigen Punkten tritt eine Aenderung der be­hördlichen Zuständigkeit ein

Die Verpflichtung zum Erlasse von Arbeitsord­nungen besteht künftig nicht nur für Fabriken, sondern für alle gewerblichen Betriebe, in denen in der Re­gel mindesten? 20 Arbeiter beschäftigt werden. We­sentliche Aenderungen erfahren die Vorschriften über Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und von Arbeiterinnen. Für das Anwendungsgebiet die­ser Bestimmungen ist künftig nicht mehr der Begriff der Fabrik, sondern die Zahl der in dem Betriebe in der Regel beschäftigten Arbeiter maßgebend, Un­ter die Bestimmungen fallen:

1. Die gewerblichen Betriebe, in denen in der Re- gel mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden; 2. Zie­geleien und über Sage betriebene Brüche und Gruden, wenn dann in der Regel mindestens fünf Arbeiter be- schäfllgt werden; 3. Hüttenwerke, Zimmerplätze, andere Bomhofe, Werften und Werkstätten der Tabakinduftrie, auch wenn in ihnen in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden; 4. Bergwerke, Salinen, Aufbereitungs - Anstalten und unterirdisch betriebene Brüche oder Gruben, soweit sie der Aufsicht der Berg- dehörden nicht unterliegen, auch wenn in ihnen in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden.

Nach den neuen Vorschriften ist den jugendlichen Arbeitern und den Arbeiterinnen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren. Die zu- »äffige Arbeitsdauer ist für Arbeiterinnen auf 10 Stunden, an den Vorabenden der Sonn- und Fest­tage auf 8 Stunden beschränkt. Die Nachtruhe für jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen hat eine Erweiterung erfahren; die Beschäftigung darf nicht .mehr über 8 (bisher 8sb) Uhr abends hinaus dau­ern und nicht vor 6 (bisher 5%) Uhr morgens begin­gen. Am Samstag sowie an den Vorabenden der Sonn- und Festtage muß die Beschäftigiing der Arbei­terinnen um 5 Uhr nachmittags enden. Die Vorschrif­ten über die Pausen sind in der Hauptsache unver­ändert geblieben; die Vorschrift, daß Arbeiterinnen, !die ein Hauswesen zu besorgen haben, auf ihren An- drog y2 Stunde vor der Mittagspause zu entlaffen sind, ist jedoch auch auf Arbeiterinm-tt unter 16 Jahren aus­gedehnt worden. Die Vorschriften über den W ö ch. ßerinnenschutz sind dahin erweitett worden, daß rbeiterinnen vor und nach der Riedeckunst im gan­zen während 8 Wochen nicht beschäftigt und nach der Niederkunst erst wieder eingestellt werden dürfen, wenn nach chr nachweislich 6 Wochen versloffen sind.

Verboten ist eine Uebertragung von Arbeit zur Verrichtung außerhalb des Betriebes für Sonn- ,unb Festtage und für die Tage, an denen die jugend­lichen Arbeiter und die Arbeiterinnen die gesetzlich zu­lässige Arbeitszeit hindurch int Betriebe beschäftigt waren, ist eine Uebertragung von Arbeit zur Ver­richtung außerhalb des Betriebes nur in dem Um­fange zulässig, in dem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in dem Betriebe wäh­lend des Restes dec gesetzlich zulässigen Arbeitszeit würden Herstellen können.

Die zulässige Ueberarbeit erwachsener .Arbeiterinnen bei außergewöhnlicher Häufung der