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V Zur Schulansfichtssrage.
Zur Geschichte der Schulaufsicht.
2.
, Fünfzehn hundert Jahre lang war die Kirche im rechtliche» Besitze einer vom Staat und von den Gemeinden unabhängigen Schulaufsicht gewesen. Sie hatte dieses Recht geübt und geltend gemacht zum größten Segen aller Klaffen und aller Schichten der Bevölkerung. Die gewaltigen Herrscher und Staatsmänner des Mittelalters, die Geistesriesen der mittelalterlichen Wissenschaft, die großen Künstler und Dichter, die reichen Kaufherren und Wirtschaftsförderer des 13. bis 16. Jahrhunderts waren, so weit sie Schule genossen hatten, allesamt aus diesen Schulen hervorgegangen; es gab ja kaum andere als kirchliche Unterrichtsanstalten. Man muß staunen, wie Heworragendes die Kirche in Deutschland durch die Schule leistete, trotzdem ihr so viele Schwierigkeiten im Wege standen, trotzdem sie über so geringe Bildungsmittel verfügen konnte. Oder waren die Schwierigkeiten nicht groß? die Kirche mußte doch recht eigentlich erst alle Bildung gleichsam aus dem Nichts erschaffen; das Bildungsmaterial waren ursprünglich die Kinder u. Enkelkinder von Barbaren, das Bildungsbedürfnis, dieser mächtige Dundesgenssse der Schule, war infolge der Primitiven sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse und infolge der noch kaum entwickelten geistigen Anlagen der Schüler, anfangs äußerst gering, die Bildungsmittel waren spärlich, da man am Anfang stand, und die Buchdruckerkunst, durch die die vorhandenen Bildungsmittel jetzt so rasch und leicht vervielfältigt werden, noch nicht erfunden war; die dünne Besiedelung des Landes, die entfernt auseinanderliegenden Gehöfte, das alles erschwerte in hohem Maße die Vermittelung des Wissens Und doch, was hat die Kirche in ihren Schulen trotzdem geleistet? Man schaue hin auf die großartigen Baudenkmäler dieser Zeit, in denen so viel Geist und Intelligenz, so viel Kunstsinn und Berechnung, so viel Zähigkeit und Willenskraft verkörpert vor uns steht. Wahrhaftig, das Geschlecht, das unter der ausschließlichen unabhängigen kirchlichen Schulaufsicht herangebildet wurde, braucht nicht zu erröten; es wird Bewunderung erregen, so lange noch Sinn und Verstand für großartige Schöpfungen vorhanden sind.
Doch da begann man der Kirche ihre Schulauf- fichtsrechte zu besireiten. Die Veranlaffung dazu war nicht eine Pflichtverletzung der Kirche; die Veranlaffung hierzu bot zunächst mich nicht die Reformation, wie man manchmal behaupten hört, denn auch die Reformatoren hielten an den Rechten ihrer Kirche auf die Schule fest, und das evangelische Kirchenrecht, das im Anschluß an die Reformation erlassen wurde, wahrt ganz entschieden diese Rechte auch für die evangelische Religionsgemeinschaft, wesbalb man es auch durchaus verständlich finden muß, daß mich viele unserer evangelischen Mitbürger auf Grund ihrer spezifisch evangelischen Anschauung die Schulaufsicht für die Organe ihrer Kirche reklamieren. Der Grund, weshalb der Staat nunmehr in die Schule eingriff, war vielmehr zunächst ein rein äußerlicher, aber sehr bald trat ein prinzipieller, ein grundsätzlicher hinzu.
Die äußere Veranlaffung für den Staat, sich in die Schule einzumifchen, war die hilflose Lage der Schulen nach dem dreißigjährigen Kriege. Diese hilflose Lage war hervorgerufen worden durch den Umsturz bezw. durch die Erschütterung aller bestehenden kirchlichen und politischen Ordnungen, wie di« Reformation und die sich an die Reformation an-
Fulda, Freitag den
M 295.
24. Dezember 1909.
36. Jahrgang.
Hvftes Matt
schließenden Konfiskationen der Kirchen- und Schulgüter durch bat Staat sowie der dreißigjährige Krieg eS mit sich brachten. AuS diesen Wirrnissen gingen die katholische Kirche ebenso gut wie die evangelischen Religionsgemeinschaften geschwächt hervor, die Staatsmacht ab« erhob, bereichert durch die eingezogenen Kirchengüter, allmächtig gegenüber der Ohnmacht bet religiösen Gewalten stolzer denn je ihr Haupt. Was Wunder, wen« die kirchlichen Organe in ihrer Hilflosigkeit zweÄ der Aufrichtung des Volksschulwefens nun selb« den Staat zu Hilfe riefen, in dessen Hände die alten Schulfonds sich nunmehr vielfach befanden! So erhielt jetzt in katholischen wie protestantischen Landen der Staat die willkommene Gelegenheit, in die Schulverbältnisse wirksam einzugreffen. In den protestantischen Territorien kam noch ein zweiter äußerlicher Grund hinzu: nach dem Kirchenrecht der neuen Religion ward, nach Abschaffung der päpstlichen und bischöflichen Stuftori töt, alle oberste Gewalt in Kirchen- und SchuFachen dem Landesherrn als dem höchsten Bischof übertragen. So mhte geistliche und weltliche Gewalt in einet Hand: der Traum des Mittelalters von den zwei Schwertern, dem geistlichen und weltlichen, in einer Hand war verwirklicht, ab« in einer ganz entgegengesetzten Weise. Und doch auch so noch blieb der Kirche selbst bei den Pro- teftanten die Schulaufsicht gewahrt, denn nur als oberster Bischof, nitch als Landesfürst, besaß der weltliche Herrsch« seine Rechte auf die Schule. Doch der Keim zu ein« prinzipiellen, zu einer grundsätzlichen Aenderung der Verhältnisse war durch diese äußeren Umstände schon gelegt. Die übermäßige Erstarkung der Staatsgewalt infolge der eben geschilderten Ereignisse mußte in katholischen tote evangelischen Landen, im Bunde mit den Staatstheorien dn Renaiffanee und der Reformation über kurz ober lang zum Staatsabsolutismus führen, zum Staais- absoluttsmuS auch hinsichtlich ber Schule. Es ist sehr lehrreich, biefen Prozeß ber Verstaatlichung ber Schule in seinen einzelnen Etappen zu verfolgen.
Zunächst nahm die weltliche Obrigkeit bas Schulwesen, bie Ordnung und Leitung desselben in die Hand, nicht in ber Absicht, sich prinzipielle Rechte cm- zumaßen, sondem nur, um es vor dem Zerfalle zu bewahren. Diese Verweltlichung ber Schule blieb also vorläufig nur eine tatsächliche, ein P ri n- z i p wurde daraus noch nicht gemacht. Der West- fäl. Friede (1648 t zählt d. Schulaufsicht noch ausdrücklich zu den Kirchenangelegenheiten (Inslr. pac. Osnabr. art V § 31). Doch allmählich «lassen die protestantischen Landesherren die Schulordnungen nicht mehr sowohl als oberste Bischöfe, denn als Landesherren und sprechen damit das Prinzip der staatlichen Oberhoheit über - die Schule aus. Was die protestantischen Fürsten sich erlaubten, glaubten die katholischen sich auch gestatten zu dürfen, und so treffen wir denn späterhin auch katholische Regenten, welche die Oberleitung der Schule ebenfalls für sich prinzipiell in Anspruch nehmen. Die Ober- Aufficht über die Schule war damit der Kirche entzogen, ab« im übrigen btiei alles beim Alten: der Schulbezirk war nach wie vor der Pfarrei, das Schulamt versah ber Gehilfe des Pfarrers nach wie vor und die Lokalinspektion nahm nach wie vor der Pfarrer wahr. — Das war die erste Aenderung in den Schulauffichtsverhältniffen: Die Ober- Schulaufsicht entwand der Staat ber Hand der Kirche, die Unter-Aufsicht aber beließ er einstweilen noch den Dienern der Religion.
Doch die absolutistischen Staatstheorien blieben nicht stehen: sie verschärften sich in ber Form unb gewannen imm« größere Verbreitung.
Der zweite. Schritt erfolgte jetzt: Nicht bloß bie Oberleitung, nein das gesamte Schulw «sen betrachtete ber Staat als seine Sache; selbst geistliche Fürsten, von ben absolutistischen Staatsauffassungen der Aufklärung angesteckt, erklärten die Schule nur mehr noch als eine staatliche Angelegenheit. Doch beließ man ber Schule ihren k o nf e s s io n e l- [ e n Charakter: ber Reichsrezeß vom 25. Februar
1803 garantiert in seinem 63. Artikel ben Konfessionen poch ausdrücklich ihre Schulfonbs, und nach wie vor «teilten bie Geistlichen den Religionsunterricht in ben Schicken und nach wie vor unterstand ber religiöse und profane Schulunterricht ihrer Aussicht, aber sie walteten bieses Amtes nicht mehr im Namen ihrer Kirche, sondem im Namen und Auftrag bet Staatsgewalt.
In ber gegenwärtigen Zeit stehen wir am Anfänge der letzten Verweltlichung der Schule: die Schule, die längst der Staatsomnipotenz anheimgefallen ist, soll nunmehr auch ihres konfessionellen Charakters entkleidet werden, vorläufig fieilich erst in dem Sinne, daß dem Geistlichen die Aufsicht über den gesamten Schulunterricht entzogen wird, wenngleich er, unter Aufsicht der Staatsschulinspektoren noch Religionsunterricht in den Räumen des Schulgebäudes und im Rahmen des Lehrplanes erteilen darf. Wenn ber Zug nach links, den wir in ben letzten Jahren beobachten konnten, aber noch weiter rückt, wird in nicht allzuferner Zukunft auch ber Religionsunterricht aus ber Schule verwiesen werben, und wird so die Schule auch des letzten Restes der Konsessionalität verlustig gehen.
Das Gesagte wird trefflich illustriert durch die Entwickelung ber Schulaufsicht in Preußen. Der erste Eingriff des modernen Staates in bie Entwickelung bes Schulwesens bestand fast überall darin, daß ein Schulzwang ober wenigstens ein Lernzwang vom Staate eingeführt würbe. So geschah es auch in Preußen: Friedrich Wilhelm I. verordnet am 28. September 1717, „daß hinkünftig in denen Orten, wo Schulen sehn, die Elfem bey nachdrücklicher Straffe gehalten sehn sollen, Ihre Kinder ... im Winter täglich und im Sommer . . zum wenigsten ein- oder zweymahl die Woche ... in die Schnei zu schicken". Mit ber Einführung ber Schulpflicht hatte der Staat die Hand aus die Schule gelegt. Friedrich b. Gr. behüt bie Herrschaft des Staates über bie Schule weiter aus. inbem er die Sorge für Ausbildung und Besoldung der Lehrer übernahm und auf Gei st und M e t h o d e des Unser- richtes Einfluß ausübte. Im Jahre 1763 erließ Friedrich d. Gr. das Genera l-Landesschulregle- m ent: es schärft ben Schulzwang aufs neue ein, gibt Anordnungen über das Schulgeld, die Bestrafung der Schulversäumnisse, Prüfung und Anstellung der Lehrer, Stundenplan, Schulbücher, Schulzucht, Kirchenbefuch der Kinder und die S ch u l i n s p e k t i o n. Die Schulinspektion wird vom Geistlichen wahrgenommen (im Auftrag des Staates), der wöchentlich zweimal.dir Schule besuchen pnd monatlich eine Konferenz mit den Lehrern halten soll Für Schlesien erschien im Jahre 1765 ein katholisches Schulreglement als königl. Verordnung. Dieses Gene- ral-Landesschulreglement Friedrichs d. Gr. bildete bie Grundlage ber preußischen Schulverfassung, seine wesentlichen Bestimmungen sinb in bie spätere preußische Gesetzgebung auf genommen worden. Man fleht, der Landesherr greift hiermit in das innerste Wesen der Schule «in, ber evangelischen so gut wie ber katholischen: bie geistliche Schulaufsicht ist nur tatsächlich eine geistliche, prinzipiell unb grundsätzlich «fließt sie vom Staat und wird nur im Namen des Staates ausgeübt. So ist es in Preußen feit 1763 geblieben bis auf den heutigen Tag, während man in den meisten anderen deutschen Staaten erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu ähnlichen Verfügungen schritt. In Verfolg dieser Gmndanschauungen des preußischen Staates wird am 22. Februar 1787 das Oberschulkollegium errichtet als oberste Aufsichtsbehörde des Staates über bie Schule. Unb das Allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 erklärt klipp unb klar alle Schulen als Veranstaltungen bes Staates, bie seiner Aufsicht unterworfen seien. Eine kleine Milderung gegenüber ben Katholiken freilich enthalt das Allgemeine Landrecht: Preußen war durch bie Erwerbung des katholischen Schlesiens unb der katholischen polnischen Lanbesteile
ein konfessionell gemifchter Staat geworben; dem sucht daS Landrecht in etwa dadurch Rechnung zu tragen, daß alle anerkannten Kirchen, und dazu gehörte jetzt auch die katholische, ihren Religionsunterricht als obligatorischen Teck des Unterrichtsplanes in den öffentlichen Schulen einfügen dürfen. An den Schulaussrchts- Verhältnissen wird dadurch ab« nichts gemildert. Im Gegenteil ftn Schulreglement vom 18. Mai 1801 für die niederen kathol. Schulen wird verfügt, daß es nicht gerade notwendig sei, zu Schulinspettoren Geistliche, Erzpriest« zu nehmen; die Hauptsache fei, daß b« Schulinspektor ein munter«, tätiger unb in bet Pädagogik erfahrener Mann fei — ähnlich so spricht man auch heute. Im Jahre 1817 wird eine über dem Oberschulkollegium stehende oberste Schulaufsichtsbehörde in dem Ministerium für die geistlichen Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten eingerichtet: die staatlichen Fesseln der Schulaussicht werben noch straffer geschnürt. Den liberalen Parteien des Revolutionsjahres 1848 genügten diese antikirchlichen Bestimmungen jedoch noch nicht: die liberale Mehrheit des Abgeordnetenhauses fügte dem von ber Regie»' nmg ihr borgelegten Verfasserngsentwurs bezüglich des Unterrichtswesens noch vier Berfaffungsartikel bei, von denen der vierte die vollständige Trennung von Schule und Kirche verlangte; bie geistliche Schulaussicht sollte in jeglicher Form abgefchafst werben, bie Schule sollte mit Religion überhaupt nichts mehr zu schaffen haben. Diesterweg verlangte mit mehreren anberen Abgeordneten obligaterk s ch e konfessionslose Schulen — ber näm»' liche Rus wirb auch heute toieb« laut Doch die preußische Verfassung vom 31. Januar 1850 ging aus diese extremen Forderungen nicht ein. Die Regierung mochte im Sttlrmjahr 1848 wohl ein» gesehen haben, daß diejenigen, die nach konfessionslosen Schulen und nach völliger Aufhebung der geist-^ lichen Schulaufsicht verlangen, nicht als die kräftigste« Stützen des Staates anzufehen sind. Dies« Ei»- sicht wohl ist ber Unterrichtsentwurf des Minister- Ladenberg (1850) entsprungen, welcher der Kirche bei Ausstellung des Lehrplanes, bei Einführung von Lehrbüchern und bei Beaufsichtigung des gefam» ten Unterrichtes weitgehende Rechte verlieh und ihr^ auch auf die Ausbildung der Lehr« einen Einfluß gewährte. Möchte die Regierung doch auch in unseren Tagen diese Einsicht haben! Ladenbergs Nachfolger, der Kultusminister v. Raumer, war aber liberaler gesinnt und so legte er Ladenbergs Entwurf zu ben Akten, konnte doch aber auch selbst nicht um»! hin, in feinen drei Regulativen vom 1., 2. unb 3. Ob, lobet 1854 ben Religionsunterricht in ben Volksschu» len stark zu betonen: der Gewitterbonner desJahre» 1848 zitterte noch- nach. Die Kultusminister B e t h- m a n n-H o l l w e g und M ü h l e r änberten nichÄ an diesen Regulattven, aber ber Kultusminister F a lk konnte, bas bittere Jahr 1848 vergeffenb unb nur öon’ ben Waffenstegen Preußens von 1864, 1866 unb 1870 berauscht. Wieder zum fröhlichen Sturme gegen beni Einfluß ber Kirche auf bie Schule blasen. Falk» erster Vorstoß galt b« geistlichen Schulaus^ sicht. Im Gesetz vom 11. März 1872 wirb bie Auf-, sicht üb« alle Schul- und Erziehungsanstalten nach» drücklich dem Staate zugesprochen, was aöetbingl auch schon früher geschehen war, wie wir sahen. Von 1872—1878 Wurden 172 weltliche Kteisschulinspek- toren angestellt, fast alle in katholischen Beziv-' ten — ganz so, wie wir es auch neuestens wiederum! erleben müssen; den katholischen Geistlichen wurde die Orisschulaufsicht entzogen, alle geistlichen Orden wurden von d« Lehrtätigkeit ausgeschlossen, die richtung von Simultanschulen wurde begünstigt. Die Regulattve des Kultusministers v. Raum«, die für di« Kirche zu günstig schienen, wurden am 15. Oktober' 1872 außer Kraft gefetzt; an ihre' Stelle traten biet Allgemeinen Bestimmungen, die hinsichÜich d« Volks-1 schule noch heute in Geltung find. Die Volksschule' ist nun vollständig dem Staate überentwertet,! die Kirche hat nur so viele Rechte üb« die Schule, all es dem Staate beliebt, ihr zuzugestehen. Einflußloser,'
Schattenblume.
i Originalroman von Irene v. Hellmuth.
Der Erzähler machte eine Pause. Gerda stieß einen leichten Schrei aus unb bedeckte die Augen mit der Hand. Eine geraume Weile verging, ehe Hardten toieb« begann: »Als bas schöne Mädchen beim un= vtm Wehr aus dem Wasser gezogen wurde, da glaubte ran nicht anders, als der alte Müller würde ebenfalls wahnsinnig werden. Ich sehe das alles toieb« so deutlich vor mir, — wie die langen blonden Zöpfe nn Boden schleiften, tote bie einst so fröhlich blickenden Äugen nur halb geschlossen einen grausigen Anblick -oten und um den Mund, der in früher« Zeit so süß lächeln konnte, jetzt ein Zug herben, bitteren Schmerzes ’ag. AIS man da? arme Mädchen begrub, blieb kein luge trocken. Offen gab sich damals die Erbitterung «egen Robert Helldorf kund, der allein alle Schuld an Jem Unglück trug. Dieser kümmerte sich jedoch wenig darum. Nachdem sein Vater gestorben war, übernahm .« die Fabrik, aber bei seinem leichtsinnigen Lebenswandel konnte es nicht ausbleiben, daß das Geschäft Zimmer mehr herunter kam. Er verstand nichts davon unb feine Frau, eine eitle, hochmütige, putzsüchtige Modedame, gab ebenfalls stets mehr aus, all? sie sollte. Robert Helldorf saß mehr denn je mit seinen Freun- deu beim Spiel unb so ftanb er in verhältnismäßig kurz« Zeit vor dem Ruin.
Damals geschah e8, baß ein Verwandter von ihm, Ml Sohn seiner Schwester, welch letztere sehr jung ge- heiratet hatte und mit ihrem Galten nach Amerika aus- gewandert war, nach Deutschland in die Heimat seiner .Eltern zurückkehrte. Derselbe sollte unermeßlich reich .fein. Dem Robert Helldorf gehörte damals schon M« Ziegel mehr auf dem Dache. Sein Neffe, ein äußerst gewandt«, praktischer Amerikaner, stand ganz allein in der Welt. Er übersah die Situation, Aber- ff?» die Spinnerei, befriedigte die Gläubig« unb Stofcfo da? alte Geschäft vor dem Konkur» Al» «obert Helldorf eine« Tages mit dem Pferd« stürzte Md man ihn sterbend in» Hau» trug, versprach der Knerikcm«. für die beiden Kind« desselben — ein
Knabe und ein Mädchen, — zu sorgen, da dieselben völlig mittellos zurückblieben. So schloß Robert beruhigt die Augen. Er hatte kein Glück gehabt auf der Welt und Dein Großvat« verzieh ihm das Unglück, ba3 er über fein Haus gebracht, niemals. Roch heute darf der Name Hellborf in feiner Gegenwart nicht ausgesprochen werben. Die Dorfbewohner wissen baS und hüten sich, ben alten Müller zu reizen. Auch auf bie Kinder Roberts übertrug « seinen grenzenlosen Haß, obwohl sie ja unschuldig find. Es ist, als ob sich ber Fluch des alten, unglücklichen Mannes auch auf sie erstrecken sollte. D« Sohn, so heißt eS, ist ganz das Ebenbild seines Vater? und hat mich seinen Leichtsinn geerbt, — nur daß ihm nicht so reichliche Mittel zu Gebote stehen, wie seinem Vater, denn sein Vetter ist praktischer wie d« alte Helldorf. Aber der Junge soll seinem Verwandten sehr viel zu schaffen machen. Er gehe der Strbett aus dem Wege, wo « kann. Ich habe unlängst einen alten Dauern aus dem Dorfe getroffen, der die traurige Geschichte der armen Trübe miterlebt hat; er erzählte mir viel von den Helldorfschen Äbibem, dabei wurde bie Erinnerung an jene längst vergangenen Tage wirb« wach/
Hardten schwieg unb lehnte sich erschöpft in bie Kiffen zurück. Auch Gerba hing ihren Gebanken nach. — —
IV.
Eine Woche war »«gangen. Gerda empfand es al» ein große» Glück, daß es ihrem Vatn toieb« besser ging. Der Arzt hatte ihm sogar erlaubt, an beiten, sonnigen Tagen einen kleinen Spaziergang zu machen. Die reine, wenn auch noch sehr herbe unb frische Lust wirkte wohltuenb auf bas Befinden de» Patienten, ber in Begleitung sein« Tochter jetzt täglich hinaus in» Freie wanderte. Er befand sich dabei ganz woU und plauderte lebhaft mit Gerda, die immer neuen UnterhaktungSstoff erfand, um ben Vater angenehm zu zerstreuen.
Anstrengend« geistige Beschäftigung war dem Pro- fdfor vorläufig verboten. ®r mußte seine Arbeit rühm taffen, so leib c» ihm rot Da« jetzt so zur Untättg- teit benrrteiB war, empfand « e» hoppelt schwer, baß mit sein« Frau eine VerstSnbiguna nicht zu «zielm
war. Diese würbe täglich grimmiger, unb weil Gerba durch bie Pflege des Vaters sehr in Anspruch genommen war, unb deshalb manche Arbeit, bie sie fönst verrichtet hatte, ber Stiefmutter zufiel — was gerade auch nicht zur Derbefferung ihrer Stimmung beitrug, — so war bes Scheltens und Brummens kein Enbe. Frau Emilie hatte schon elnigemale ihre Begleitung bei ben Spaziergängen angeboten, ber Professor lehnte bies aber runbtoeg ab: benn bie Nähe seiner Frau regte ihn auf, weil eine ruhige Unterhaltung mit ihr nicht möglich war. Die Ablehnung hatte Frau Emilie sehr übel genommen unb sie suchte auf alle mögliche Art und Weise ihrem Aerger Luft zu machen.
Als Gerda eines Nachmittags zum Ausgehen gerüstet, mit dem Vater aus dem Zimmer trat, fing die Stiefmutter wütend an: „Ja, glaubt ihr beide benn, daß das so Weit« geht, unb daß ich es ferner bulben werbe, wenn bie faule Prinzessin nichts tut, Während ich mich schinden und plagen kann von früh bis spät? Dos habe ich nun endlich satt! Drinnen liegt ein ganzer Berg Wäsche, die gebügelt und ausgebessett werden muß, da hat man keine Zeit zum Spazierengehen . Deshalb Wird das gnädige Fräulein die Güte haben unb zu Hause bleiben. Der Herr Papa kann auch einmal allein ausgehen, er ist ja schon wieder ganz wohl!'
Unschlüssig schaute G«da den Vater an, sie wußte nicht, sollte sie bleiben oder gehen, dieser aber sagte ruhig: „Bleibe hier, mein Kind, Du brauchst Dich nicht um mich zu sorgen, ich fühle mich taffächlich kräftig genug, um Deine Begleitung mtbehren zu können.
Die Mutt« bat vieleficht recht. — Du hast wirklich allzuviel Zeit auf meine Pflege verwandt. — Bitte, bitte,' setzte « leiser hinzu, „tue ihr ben Gefallen und bleibe, — um be» lieben FriebenS willen!'
Gehorsam, ohne ein Wort wett« zu sagen, zog Gerba die lieber!ade toieb« au», legte ben Hut ab, band eine große Wirtschaftsschürze um unb schickte s«h an, bie Arbeit zu beginnen. Der Vater wandte sich mit einem leisen Seufz« zum Gehen Gerda sah ihm nach, wie er langsam bie Treppe hinunterstieg
und ihr war plötzlich, als müßte sie chm nacheilen, ch« zurückrufen — ihr war fo bang, sie wußte selbst nicht warum, bann schalt sie sich töricht ob chr« Sorge um ben Vater.
„Na, was stehst Du benn hier unb gaffst?' schrief Frau Emilie das Mädchen an, „mach boch enblich bot») wcirts, Du faules Dingi'
Gerda fuhr sich mit ber Hand üb« bie Augen, al» müßte fie ein schreckliches Bild verwischen und sagte beklommen: „Wenn nur der Vater erst toieb« im wäre!'
„Ach waL, der wirb schon toieber kommen,' brummte Emilie achselzuckend, „er ist boch kein kleine» Kind, ba3 man auf Schritt unb Tritt behüten muß. Du möchtest Dich nur von ber Arbeit drücken, ba» kennt man schon!'
Nur mit Mühe unterdrückte Gerda eine heftige Antwort, ab« als Frau Emilie auch noch anfinq, bie Arbeit be8 Mädchens zu tadeln, da brach der lange verhaltene Grimm desselben sich endlich Bahn. Gerda vermochte nicht, ihre Empörung noch länger zu bekämpfen.
„Du', — rief sie, sich von ihrem Zorn si rireißm lassend. „Du bist unser böser Geist getoordm, nicht nur mich, auch den Vater chast Du unglücklich gemacht! Mit Dir zog das Unglück in uns« friedlich,» Hau» — hätten wir Dich doch nie gesehen. Durch Verstellung und Betrug hast Du Dich hier eingeschlichen. Wie eine Katze, die erst schmeichelt unb bann die Krallen zeigt. Den armen Vater wußtest Du zu umgarnen, um ihn zeitlebens unglücklich zu machen, — weh« Dir, wenn Du einst büßen mußt, wa» Du an un» gesündigt hast! Aber gewiß wirb auch Deine Stunde einmal schlagen, denn jede Schuld rächt sich auf Erden! Dann ab« bedenke, daß Du nur erntest, wa» Du je- säet hast!'
Gerda stand hochaufaerichtet vor der Stiefmutter die »«geben» versuchte, dem Mädchen in die Rede zu fallen. Ab« wie ein entfesselt« Strom, der gewaltsam über bie Ufer braust, stürzten die Worte von den Lippen der aufgeregten Mädchen», da» auf- atmend hinzufügte: „So, das hat nttr wohlgetan, nun ist er heran».' — (Forts, folgt)