Mdaer W Zeitung
eahrqanq
Fulda, Samstag den 18. Dezember 1909
j\S 290
Erstes Wtatt
einem den vier Gemeinden des
eigen aber
Lrschetm ia-Nch mit rvmrahme der $o.m» und Zeirrtage. viertel« jährliche? Vezugspreis ohne Vringerlohn »nd veftellgeldinZuldasc.. wie auswärts l-SO M.
Verantw. Sedattemr
Larl Schütter
awiitgtn: vtr et» spaltige Petitzeile oder deren Bmn* 15 pfg. Reklamen diepetitzelle 25 pfg., br, Wiederholungen wird entspr.
Rabatt gewährt.
BotatkonrdruSnnd Verlag der Luldaer At- tiendruckerei in Lnlda zernsprecher Nr. 9.
Prinzestin erhebt nach der Erklärung ihres Anwalts Ansprüche aus 114 Mill. Franken.
Der Verfaffung gemäß versammeln sich die Kammern ohne weitere Einberufung spätestens am zehnten Tage nach dem Tode des Königs. Zufällig ind die Kammern gerade versammelt. Von dem Tode des Königs an bis zur Eidesleistung seines Nachfolgers übt im Namen des belgischen Volkes der Mini fier rat unter eigener Verantwortlichkeit der Minister die verfassungsrechtliche Gewalt des Königs aus. Der König nimmt vom Throne erst Besitz, nachdem er inmitten der vereinigte« Kammern de« Verfastungseid geleistet hat.
* Berlin, 17. Dez. 1909. Beim K aiser waren am Freitag zur Frühstückstafel Reichskanzler v. Bethmanu-Hollweg und mehrere Etaatsminu'er geladen sowie Generaldirektor Ballin. — Anläßlich des Ablebens des Königs von Belgien ist eine Hoftrauer von drei Wochen angesagt worden. — Die Abtrennung der Medizinalabteilung vom preußischen Kultusministerium soll bestimmt zu Ostern 1910 erfolgen. Sie soll dem Ministerium des Innern unterstellt werden. — Das Gesetz über die Hinausschiebung deS Inkrafttretens der Ar beiter Hinterbliebene »Versicherung vom 1. April 1910 bis dahin 1911 ist im Reichsanzeiger publiziert worden. Vom Kaiser wurde das Gesetz am 11. d. M. vollzogen. — Der Tarifentwurs für die Schiffahrtsabgaben ist von der .Frankfurter Ztg." veröffentlicht worden. Da der Entwurf bisher für die Oeffentlichkeit nicht bestimmt war, so ist die Frage gestattet, wie das Blatt in die Lage gekommen ist, den Entwurf veröffentlichen zu können.
)( Der Bundesrat ist nunmehr ebenfalls in die Weihnachtsferien gegangen. In einer der letzten Sitzungen stimmte er dem Entwürfe einer Bestimmung betr. die Einrichtung und den Be- trieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomas- schlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, zu. Auch der Entwurf einer Arzneitaxe wurde angenommen.
* Oberlaudesgerichtspräsident Spahn, dessen Er» nennung zum Wirklichen Geh. Oberjustizrat wir gemeldet haben, hat nicht etwa, wie in der Presse mehrfach behauptet worden ist, „außer der Tour" diese Charatterverleihung erhalten, vielmehr ist, wie die „Voff. Ztg." feststellt, seine Ernennung durchaus innerhalb der allgemeinen Rangordnung erfolgt. Die Oberlandesgerichtspräsidenten werden jetzt in der Regel elf Jahre, nachdem sie zum Rate zweiter Klaffe aufgerückt sind. Wirkt. Geh. Oberjufiizräte und damit Räte der ersten Klaffe. Da Hr. Spahn seit elf Jahren Rat zweiter Klaffe war, entspricht die Verleihung des erwähnten Charakters dem Herkommen und bedeutet keine besondere Auszeichnung für den „ersten Vizepräsidenten des Reichstages." (♦) Mit der preußischen Wahlrechtsreform soll sich nach Me.dungen verschiedener Blätter das preußische Staatsministerium in seiner Sitzung vom Mittwoch beschäftigt haben. ES sei anzunehmen, so wird weiter milgeteilt, daß die Thronrede zur Eröffnung des Landtages bestimmte Maßnahmen auf diesem Gebiet an- kündigen werde, so vor allem das direkte Wahlrecht. Dem gegenüber stellt die .Deutsche Tages- zeitung' fest, daß grundsätzlich über die Beratungen des Staatsministeriums unverbrüchliches Stillschweigen bewahrt werde, sodaß man bei jenen Meldungen bloße Kombinationen vermuten dürfe. Das Blatt teilt weiter mit:
menatstolege: „Klldaer Eeschichtrblätter"
S.parylm u wochenbeikazei „Illustrierte Sonntagszektung"
Deutsches Reich.
X Das Reichskaligeseh.
Um den verworrenen Verhältniffen der Kali' industrie ein Ende zu bereiten, hat sich die Reichs' regierung trotz der nunmehr in Aussicht stehenden Einigung der Kaliwerke entschlossen, den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf des Reichskali- gesetzes zu unterbreiten.
Nach einer offiziösen Darstellung des Regierungsorgans, der „Norvd. Allg. Ztg." in ihrer Samstags, nummer verfolgt der Entwurf ein doppeltes Ziel. Er will erstens eine Verschleuderung von Kalisalzen in das Ausland zu unangemessen niedrigen Preisen dadurch verhindern, daß Kalisalze nur durch Vermittlung einer, aus den Kaliwerken zu bildenden Vertriebs gemeinschaft abgesetzt werden dürfen, und zweitens die Hauptursache der bisherigen Gefährdung des Zusammenschlusses der Kaliwerke, die in dem weit über das Bedürfnis hinausgehenden Anwachsen der Zahl der Produktionsstätten liegt, durch eine Anpassung des Entstehens neuer Werke an die Zunahme des Absatzes beseitigen.
Man denkt sich die Organisation der Kaliwerke so, daß Kalisalze nur durch Vermittelung einer Vertriebsgemeinschaft abgesetzt werden dürfen, der die Besitzer der förderfähigen und der im Entstehen begriffenen Kaliwerke beitreten können. Die Satzung der Gemeinschaft und die Festsetzung der Verkaufspreise für das Inland bedürfen der Genehmigung des Bundesrates. Für die einzelnen Kaliwerke werden von der Vertriebsgemeinschast Beteiligungsziffern festgesetzt. Gegen die Festsetzung ist Berufung zulässig. Besitzer von besonders ausgedehnten Abbaufeldern erhalten Zusatzbeteiligungen. Kali abbauberechtigte, die noch nicht mit der Anlage eines Kaliwerkes begonnen haben, erhalten eine Entschädigung oder Abfindung durch Ankauf der Abbaurechte.
Die Veröffentlichung des Entwurfs dürfte auf die Absicht zurückzuführen sein, der Kaliindustrie einen Wink mit dem Zaunpfahl zu geben, damit sie sich auf die kommenden gesetzlichen Bestimmungen, an deren Annahme tm Reichstage wohl nicht zu zweifeln ist, einrichten könne. Die Geltung des bestehenden Syndikats läuft bekanntlich mit dem 31. Dezember d. Js. ab.
Verordnetensitzung beraten. Die Versammlung beschloß, die Wahlen der ersten und zweiten Abteilung für gültig zu erklären, und über 4 Einsprüche in der dritten Abteilung Beweise zu erheben.
* Der Zeugniszwang wurde am „Bolen au8 dem Riesengebirge" zur Anwendung gebracht. Das Blatt hat an die Art und Weise, wie die Intersuchung beim Herischdorser Raubmord ge- ührt wurde, und an einen Konflikt, der zwischen der Staatsanwaltschast und der städtischen Polizei auSgebrochen ist, einige kritische Bemerkungen geknüpft. Die Leiche des Bierkutschers Richter war erst 37i Tage nach ihrer Auffindung seziert worden, und gegenüber der Polizei hatte die Staatsanwaltschaft auf einigen bureaukratischen Maßnahmen bestanden, die möglicherweise geeignet waren, die Entdeckung eines Verbrechens zu ver- i,ögern oder zu verhindern. Diese beiden Punfte hatte der Bote als nicht zweckentsprechend bezeichnet. Das hat der Staatsanwaltschaft nicht zefallen. Sie wandte fich an einen Herrn der Redaktion und ersuchte ihn unter freundlichem Hinweise auf die Möglichkeit der Zwangshaft um Auskunft. Der Herr wahrte natürlich die selbstverständliche Anstandspflicht des Journalisten und gab über den Ursprung der Artikel und ouf sonstige — übrigens teilweise recht merkwürdige Fragen keine Auskunft. Dafür wurde er nun zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt.
* Neber empörende Behandlung katholischer Schwestern schreibt man der „Schles. Vztg." aus Heinrich au, Kreis Münsterberg:
Vor 11 Jahren wurden hierher Marien» schwestern berufen und es wurde ihnen, bei dem Mangel an Wohnungen, Unterlunft in dem sehr geräumigen Pfarrhause, einem Flügel des allen Cifterctenserklosters, eingeräumt. Nach zwei Jahren lief bei der Regierung als Patronin eine Denunziation über diese „bestimmungswidrige Benutzung" deS Pfarrhauses von dritter — evangelischer — Seite ein. Auf ein Gesuch hin gestattete die Regierung das Verbleiben der Schwestern zunächst noch auf drei Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit wurde erneut mit der Regierung wegen der Verlängerung der Frist unterhandelt und zunächst mündlich die Genehmigung in Aussicht gestellt. Ehe noch das schriftliche Gesuch em- gereicht wurde, mischte sich wieder jene dritte — evangelische — Seite ein und wendete sich direkt an den Regierungspräsidenten. Dieser, welcher von der mündlichen Zusage nichts, wußte, beauftragte den Landrat mit der Ausweisung der Marien- schwestern. Der Landrat entledigte sich prompt feines Auftrages und nötigte die Schwestern, mitten im Winter auszuziehen tzu Neujahr), ohne daß die neue Wohnung auch nur notdürftig instand gesetzt werden konnte. Die Schwestern fanden Aufnahme in
„In kundigen Kreisen neigt man der Annahme pl, 1 daß die Wahlrechtsänderung Inder Thronred nicht 1 erwähnt werden wird. Das würde nur dann zweck- ( mäßig sein, wenn die in der vorigen Thronrede in - Aussicht gestellten Vorbereitungen zum Abschluffe gelangt wären, was tatsächlich biS jetzt nicht bet Fall ist. Bestimmte Andeutungen über die geplante Gestaltung des neuen Wahlrechtes sind, wie man uns versichert, in der Thronrede nicht zu erwarten.'
)( Für das ländliche Fortbildungsschulweseu sollen im neuen preußischen Etat erhebliche Neuforderungen enthalten sein. Nach einer Berliner Korrespondenz werden besondere Mittel angefordert werden, die für die Einführung einer geregelten Aufsicht über das ländliche Fortbildungsschulwesen bestimmt sind. Ferner find Summen vorgesehen für den weiteren Ausbau der ländlichen Winterschulen und zur weiteren Förderung des Wanderlehrwesens. „Ganz allgemein" beabsichtigt man, auch der Förderung von Mädchenfortbildungsschulen auf dem Lande zur Verbreitung hauswirtschaftlicher Kennt- niffe besondere Sorgfalt angedeihen zu lasten. Zur Durchführung dieser landwirtschaftlichen Haushal- tungsschule will man die Hilfe der Landwirtschaftskammern in Anspruch nehmen. Probeweise soll das zunächst in Ostpreußen geschehen.
X Das „Eosinschwein" bildete tn den letzten Tagen eine ständige Rubrik der liberalen und sozialdemokratischen Blätter. Bekanntlich wurde probeweise die Futtergerste mit Eosin gefärbt, um zu verhindern, daß sie als Braugerste ein- geführt wird. Die Verfütterung dieser gefärbten Gerste sollte nun, wie gestern mitgeteilt, in einem in den Wandelgängen des Reichstags besprochenen Fall eine Rotsärbung des Specks zur Folge ge- habt haben. Demgegenüber weist eine deS öfteren offiziös bediente Berliner Korrespondenz nach, daß von einer Schädlichkeit der mit Eosin gefärbten Futtergerste nicht geredet werden könne. Bei den Fütterungsversuchen, die vor Ein- sührung der Gerstenkennzeichnung mit dem ge- nannten Farbstoffe angestellt worden sind, habe sich ergeben, daß das Eosin weder auf die Be- schaffenheit des Fleisches noch des Fettes einen Einfluß ausoeübt hätte. „Insbesondere zeigten sowohl Fleisch und Fett, als auch die inneren Organe, das Zwischengewebe und die seriösen Häute im Brust- und Bauchfellsacke auch bei den mit 100°/, gefärbten Gerste gefütterten Schweinen überall ihre normale Farbe. Da hiernach der .Futterwert der Gerste, selbst wenn sämtliche Körner mit Eosin gefärbt werden, in keiner Weise beeinträchtigt wird, fehlt es bisher an jeder Grundlage für die Befürchtung, daß die vom Bundesrat vorgeschriebene Färbung von nur 6 % der Körner dem Vieh nachhaltig sein könnte." — Nach der ,Neuen Pol. Korr.' hat sich ein Sachverständiger über die Angelegenheit folgendermaßen geäußert:
Das betreffende Schwein kann in den acht Tagen höchstens 30 Kilogramm Gerstenschrot gefressen haben. Zur Färbung dieser Gerste sind etwa 1.2 Gramm Eosin verbraucht, welche in etwa 60 Gramm Wasser verdünnt find. Dieses Quantum — etwa ein halbes Weinglas voll Flüssigkeit — kann jeder Mensch und jedes Tier auf einmal trinken, ohne Schaden zu nehmen. In Zuckerwaren und Früchten genießen selbst Kinder den Farbstoff täglich. Allein im Rheinland und m Westfalen sind bis jetzt etwa 2 Mill. Zentner gefärbter Gerste verfüttert worden. Das ist eine Menge, welche zur Mästung von etwa 300000 bis 400000 Schweinen ausreicht, welche größtenteils wohl schon geschlachtet find. Trotzdem hat sich nirgends eine schädliche Wirkung der Färbung bemerkbar gemacht. Im Gegenteil find Stimmen in der Rhemgegend laut geworden, wonach die gefärbte Gerste der nichtgefärbten vorgezogen wird, weil erstere ein schwereres Naturalgewicht und höheren Nährwert hat.
* Dr. Götz und die katholischen Turner' Man schreibt uns: Vor wenigen Tagen brachte die .Fuldaer Zeitung' eine Strophe aus dem vom Vorsitzenden der Deutschen Turnerschaft herauSgegebenen „Liederbuch für Turner". Die Kritik, die an der Strophe geübt wurde, findet unseren vollen Beifall. Wenn die Sache aber so dargestellt wird, als hätten wir es mit einem neuen Ausfall des Dr. Götz gegen die Katholiken bezw. die Geistlichen zu tun, so stimmt das nicht. Es handelt sich um ein Liederbuch, das, soweit ich informiert bin, bereits in der 48. Auflage vorliegt. In der letzten Auflage ist die Strophe bereits ausgemerzt. Dieser Fall kann für die katholischen Turner also nicht Veranlassung sein, die in dem Artikel gewünschten „Konsequenzen" zu ziehen. Die hiesige Turn- gemeinde hat, wie zurzeit berichtet wurde, in einer Resolution gegen die Ausfälle des Dr. Götz gegenüber den Katholiken Stellung genommen. Diese Resolution wurde dem Geschäfts- ; führet der Deutschen Turnerfchast, Herrn Professor Dr. Rühl in Stettin, übersandt mit dem Ersuchen, sie zur Kenntnis des Vorstandes der Deutschen Turnerfchast zu bringen. Dr. Rühl teilte der Turngemeinde mit, er habe in Berlin mit Dr. Götz darüber verhandelt und gab der ; Zuversicht Ausdruck, daß die Angelegenheit zu : unserer Zufriedenheit beigelegt werde. Sollte ' kein Wandel eintreten, würde nn er nächstes Ziel 1 sein, Dr. Götz zum Rücktritt zu zwingen. Zum ; Austritt aus der Deutschen Turnerschaft werden 1 sich die katholischen Turner nur im äußersten 1 Notfälle entschließen können. Es gehört auc । 1 mehr Mannesmut dazu, innerhalb der Deutschen 1 Turnerfchast für feine religiöse Ueberzeugung zu 1 kämpfen, als einer solchen Vereinigung wegen 1 taktlosen Verhaltens einzelner den Rücken zu i kehren.
i X Utber den Protest gegen die Kattowitzer Stadt- nerordnetemvabl wurde am Donnerstag in der Sladt-
(*) Meiningen, 17. Dez. 1909. Ob der sozial» demokratiiche Vizepräsident des Meininger Landtages, Wehder, jüngst zu Hose gegangen ist oder nicht, darüber ist ein ernsthafter Streit entbrannt. Nach sozialdemokratischen Blättern soll Genosse Wehder keinen direkten „Hofgang" unternommen haben. Er soll sich vielmehr nur in das herzogliche Schloß begeben und dort in die aufliegende Besuchslifte eingezeichnet haben.
Darmstadt, 18. Dez. 1909. Die Anahme der W a h l r e cht s r e f o r m hat in der linksliberalen und sozialistischen Preffe eine toahre Berserkerwut gegen die Mehrheitsparteien des Landtags ausgelöst und eine Fülle beleidigender Unterstellungen und Verdächtigungen ergießt sich tagtäglich von jener Seite gegen Diejenigen, die im Interesse des endlichen Zustandekommens des Gesetzes unter dem Zwang der Verhält- niffe das Pluralwahlsystem in der abgeschwächten Form angenommen haben Wenn man die rote Preffe und die ihr geistesverwandte Franks. Ztg." liest, sollte man annehmm, das ganze hessische Volk befinde sich in der größten Aufregung über die Beschlüsse des Landtages und fordere stürmisch deren Aufhebung. Dem ist nicht so; über allen Wipfeln ist Ruhe und abgesehen von einzelnen künstlichen Entrüstungskundgebungen des Freisinns hat man seither von einem „Kochen der Volksseele" nicht das Geringste verspüren können. Im Gegenteil mehren sich die Anzeichen dafür, daß die Bevölkerung über das endliche Zustandekommen des seit Jahrzehnten ersehnten Reformwerks Genugtuung empfindet und über die Bestimmung, daß dem Wähler mit Vollendung seines 50 .Lebensjahres ein dopeltes Wahlrecht zusteht, fich keineswegs aufregt. Wenngleich die Bestimmung int Allgemeinen als ein Schönheitsfehler des Gesetzes betrachtet wird, weiß man doch zu würdigen, daß das doppelte Stimmrecht nicht an Bildung und Besitz, sondern lediglich an daS Alter geknüpft ist und somit allen Teilen der Bevölkerung ohne Unterschied des Standes gugute kommt. Tie sozialistische Presse entrüstet sich immer noch bar»
Hause; sie zahlten pünktlich ihre Miete, meint, sie würden nun Ruhe haben, täuscht sich sehr. Mit dem Hause hat es eine besondere Bewandtnis; ein früherer Pfarrer hatte es den Gemeinden zur Aufnahme armer, wohnnngsloser Leute geschenkt; vor fünfzig Jahren fiel es an die Gemeinden. Damals wollten die Scholzen das Haus im Sinne des Stifters verwenden; aber der Landrat riß die Verwaltung an sich und vermietete es, und die Beschwerde der Scholzen gegen fein Verfahren wurde von der Regierung abge- lehnt. Im Lause der Zeit versöhnten sich die Gemeinden mit dem Verfahren der Landräte. 50 Jahre lang ist jenes Haus, von dem die Rede ist, vermietet gewesen. Erft jetzt, wo katholische Schwestern darin wohnen und notabene ihre Miete zahlen, fällt es dem Lanbrat ein, daß das bestimmungswivrig ist, und er jchreibt, daß „für die Dauer das Stiftung?» gebäudr den Stiftungszwecken nicht entzogen werden darf", und daß „für eine andere geeignete Wohnung der Schwestern zu sorgen ist". Gegenüber dem Lärm, der über die angebliche katholische Unduldsamkeit bei dem Küsterhaufe in Borken sofort in den Zeitungen geschlagen worden ist, vergleiche man die Tatsache, daß sowohl bei der Exmission der Schwestern vor sechs Jahren, als auch bei dem jetzigen Versuch des Landrats — das landrätliche Schreiben liegt schon feit jechs Wochen vor — bis jetzt kein Sterbenswörtchen in den Zeitungen erschienen ist, obwohl jetzt, wie damals, in Hemrichau große Erregung herrscht.
X Leopold II. König der Belgier.
• In dem Nachruf, den die N ordd. Allg. Ztg. dem König Leopold widmet, wird dem Verstorbenen folgende Würdigung zu teil:
Dem wirtschaftlichen Aufschwünge Belgiens brachte sein Monarch, beffen klare und nüchterne Denkweise sich der Lösung praktischer Ausgaben stets mit Vorliebe und Verständnis zuwandte, die tatkräftigsten Anregungen und weitreichende Unterstützung entgegen. Seiner bedeutenden, von starkem Willen beseelten Persönlichkeit in erster Linie hat Belgien die angesehene Stellung in der europäischen Staatenfamilie zu verdanken, die es gegenwärtig entnimmt. Nicht minder hervorragend war Die teils führende, teils fördernde Wirksamkeit König Leopolds II. auf dem Felde Der überseeischen Interessen seines Landes, das tn einem weit über feine räumliche Ausdehnung hinausgehenden Umsange sich an dem internationalen Wettbewerb erfolgreich zu beteiligen verstanden hat. Als hohes Verdienst von dauerndem und wachsendem Wert werden die Belgier ihrem nun verewigten König die Erwerbung der gewaltigen Kongokolonie anrechnen, die dem unternehmungsfrohen Volke der Belgier ein weites Gebiet zur Betätigung eröffnet. So hinterläßt der hochbegabte Fürst feinem Königlichen Nachfolger ein Land, zu dessen Blüte er vielfältig betzutragen wußte.
Diese Würdigung, die in ähnlichem Sinne übrigens saft in der ganzen europäischen Presse zum Ausdimcke kommt, wird dm großen Leistungen des belgischen Königs gerecht, sie zeigt die Bedeutung dieses Mannes, den das „Menschliche Allzumensch- liche' in seiner Persönlichkeit leicht in ungünstigem Lichte erscheinen läßt. Leopold erstes und größtes Verdienst ist es gewesen, daß er seinen Landsleuten zeigte und immer wiederholte, daß die Wohlfahrt des Landes nur gefördert werden könne, wenn der Belgier mit seiner Intelligenz, feiner Initiative und seinen Erzeugnissen in die weite Welt hinausgehe. Das galt wie den Menschen, auch dem Kapital, das bis dahin allzu ängstlich nur an inländischen ober unmittelbar benachbarten Unternehmungen sich zu beteiligen fich gewöhnt hatte. Erst Leopold II. hatte der Industrie und dem Kapital den Weg nach Nord- und Südamerika, nach Persien und der Türkei, nach Rußland und den Balkanstaaten gewiesen, noch bevor er die Finanzwelt und das große Publikum für sein gewaltiges afrikanisches Unternehmen, die Gründung des Kongostaats, In Anspruch nahm. Dieses letztere aber ist sein Lebenswerk geworden, das an sich allein genügt, um dm Namen Leopolds II. in die Ruhmestafel der Geschichte einzutragen und die Regierung dieses zweiten Koburger zu einer der ereignisschwersten zu stempeln, die das neunzehnte und das zwanzigste Jahrhundert gesehen. Hier hatten sein Geist, sein Schaffensdrang, seine diplomatische und politische Kunst und auch sein Geschäftssinn dasjenige Gebiet gesunden, auf dem sie sich in ihrer bewunderns, werten Größe, aber auch in ihrer häßlichen ego- istischen Nacktheit voll entfalten und betätigen konnten. . .
Der Gründung des Kongostaates waren m den 1870er Jahren eingehende Studien des Königs vorangegangen; es folgten im nächsten Jahrzehnt die von ihm als Leiter der Internationalen Kongovereinigung veranlaßten Entdeckungsreisen Stanleys und 1885 die Berliner Konferenz, die ihm das weite Land übertrug. In bett ersten Jahren hatte Leopold sein eigenes Vermögen für die Kongosache stark in Anspruch genommen. Der Kongostaat konnte, da in Belgien noch wenig Stimmung dafür vorhandm und erst später das Königreich zu Darlehen bereit war, nicht recht fortkommen. Am Tage deS sechzigjährigen Jubiläums des Königreichs Belgien gab der Kömg sein Testament bekannt, das Belgien zu seinem Erben in Aftika einsetzte, ihm es aber überließ, ob es noch vor seinem Tode die Kolonie übernehmen wolle. Diese lieber» nähme ist dann, wie bekannt, auch vor ewiger Zeit erfolgt. Was die Kolonie für Belgien bedeutet, ist unschätzbar. Hervorzuheben ist, daß König Leopold die Kolonie in Bezug auf Verkehrswesen in einem Zustand hinterlassen hat, der bei allen Kennern afrikanische Dinge ungeteilte Bewunderung erregt.
Leider wirb das Privatleben desKönigs sür die nächste Zeit mehr im Vordergrund des Interesses stehen als seine politische Tätigkeit. Noch ehe der König im Grabe ruht, setzt der Skandal ein. Auf Antrag der Prinzessin Luise hat der Gerichtsvollzieher des Friedensgerichts Laekm bte gerichtlichen Siegel anlegen kiffen. Für die Rechtslage bei der Testamentsvollstreckung kommt es vor allem darauf an, ob der König in der Tat mit der Baronin Vaughan eine Ehe eingegangen ist. Daß eine kirchliche Trauung erfolgt sein muß, war schon dadurch klargestellt, daß der Priester, der dem König die hl. Sterbesakramente reichte, dies in Gegenwart der Baronin tat. Jetzt hat auch der Papst dem Brüsseler Nuntius mitgeteilt, daß die kirchliche Trauung des Königs Leopold mit der von ihm zur Baronin Vaughan ernannten Karoline Laeroix in San Remo stattgefunden hat.
Ob juristisch die Ehe Gültigkeit hat, scheint noch nicht festzustehen. Nach italienischem Recht ist eine kirchliche Trauung ohne bürgerliche Eheschließung Nicht gültig, nach belgischem Recht, wonach die bürgerliche Eheschließung ausdrücklich der kirchlichen Einsegnung vorausgehen muß, erst recht nicht.
i Ter König hat in seinem Testament über ein Vermögen von ungefähr 150 Mill. Franken verfügt. Ein belgisches Blatt veröffentlicht aus dem Testament folgende Stelle: „Ich sterbe in der katholischen Religion, in der ich gelebt habe. Ich bitte um Verzeihung für die Fehler, die ich während meines Lebens begangen habe. Ich verlange ein einfaches Leichenbegängnis um r Uhr morgens. Ich vermache das Vermögen, das ich von meinem Vater erhalten habe, im Betrage von 15 Mill. Franks, meinen Kindern." Demnach hätte der König seine Töchter nicht enterbt, wie man bisher vermutete. Prinzessin Kuise ist 'übrigens jetzt nach Brüssel gereist. Die