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36. Jahrgang.

Fulda, Donnerstag den 28. Oktober 1909

M 248.

Kvftes MlcctL

Znm Polizeipräsi-

gramm gerichtet.

Irrende Seele. 1

Roman von H. Teichert.

3)

Selbstgefühl. Er räusperte sich laut und zog die Stie-

Walldorf wiegte nachdenklich den Kopf.

„Stber doch wunderbar, daß sie so fluchtartig es getan haben sollte. Da Du so wie so ihr Vertrauen kffaßest. konnte sie doch offen oorqehen, D''d cutich bitten, ihre Tochter einstweilen zu Dir zu nehmen, oder besser noch überhaupt mitnehmen. Durch die Enkelin hätte sie jedenfalls auf den Großvater wirken können.'

„Wer weiß! Ich kann es verstehen, daß sie heim­lich und allein gegangen ist. Renate vielleicht zur Zeugin unerquicklicher Familienszenen zu machen, vor ihrem reinen, ahnungslosen Kindersinn durch even­tuelle herbe Abweisung von der vornehmen Verwandt­schaft nie zu vergessende, trübe Bilder zu entrollen — das hätte sie riskiert, wenn sie das Kind mitgenommen hätte. Und wieder hier bei Dir oder bei mir um Aufnahme für dasselbe zu bitten? Sie weiß ja, wie's drüben steht, und weiß auch, daß meine Mittel klein sind. Sie hat gewiß gedacht: gehe ich heimlich, wer-

scien folgende angeführt. DerKanzelparagraph, der aus politisch erregter Zeit stammt, ist nicht ausge­nommen. Der Begriff des groben Unfugs ist ansgegeben und in Einzelhandlungen aufgelöst. Die Tatbestände der o t t e s l ä st e r u n g, der Be- schimpftlng von Religionsgesellschaften und der Stö- nmg des Gottesdienstes haben eine Einschränkung da­durch erfahren, daß böswilliges Handeln erfordert wird während bisher Vorsatz genügte. Außerdem ist in dem zweiten angesührtne Tatbestand die Strafbar­keit der Beschimpfung von Einrichtungen und Ge­bräuchen der Religionsgesevschast als solcher beseitrgt und auf die Beschimpfung der Religionsgesellschast selbst beschränkt. Als Strafe des Mordes ist die Todesstrafe festgehalten, doch ist sie nicht mehr absolut angedrobt Falls mildernde Umstände vocliegen, soll an ihre Stelle lebenslängliches Zuchthaus oder Zucht­haus nickt unter zehn Jahren treten Die absolute Androhung der Todesstrafe bcschräntt sich nach dem Entwurf aus den schwersten Fall des Hochverrats. Die schwereren Fälle des Z w e i k a m p f s sind wahlweise neben oder statt der Haftstrafe mit Gefängnis bedroht. Diese Strafe trifft insbesondere den Täter, der den Zweikampf freventlich verschuldet hat. Die Tatbe­stände der gefährlichen und der schweren Körper­verletzung sind zweckmäßig geändett. Bei Dieb­stahl, Unterschlagung und Betrug sind die von der allgemeinen Volksanschauung als minder strafwürdig angesehenen Fälle ausgeschieden und als Entwendung und Prellerei besonders behandelt und unter milde Strafen aesiellt. Die Vorschriften über die Eidesdeliktr' haben vielfache Aenderungen erfahren. Von besonderer Wichtigkeit ist, daß beim wissentlichen Meineide mildernde Umstände zugelassen werden sollen Dagegen sollen auch uneidliche Aus­sagen bestraft werden können. Bei der Regelung der Bestrafung der B e l e i d i g u n g ist der Entwurf den Vorschlägen in der letzten dem Reichstage jetzt wieder vorgelegten Novelle zum Strafgesetzbuch ge­folgt.

deuten von Berlin ist der Oberregierungs­rat v. I a g o w in Potsdam ernannt worden. — Der Regierungspräsident Dr. Krnse in Minden ist in gleicher Amtseiqenschaft nach Düsseldorf und der Regierungspräsident Dr. von Borries in Magdeburg nach Minden versetzt worden.

* Ter Entwurf der Neichsversicherungs- ordnung ist vom Bundesrat in mehreren wesent­lichen Punkten umgestaltet worden. Näheres kann noch nicht mitgeleilt werden, weil die Be­ratungen des Bundesrats noch nicht abge­schlossen sind.

)( Die Berliner Landtagsersahwahlen am Dienstag haben, wie die jetzt vorliegenden Schlußziffern be­stätigen, wiederum zu einem Siege der Sozial­demokraten geführt. Die Wahl dreier Sozialdemo­kraten ist gesichert, während im Moabiter Wahlkreise eine Stichwahl zwischen dem sozialdemokratischen Zehngebote-Hoffmann und dem freisinnigen Prediger Runze nötig ist. Auch hier ist Wiederwahl des Sozialdemokraten zu erwarten.

* Es wird Ernst mit dem Sparen. Bei den Vor­beratungen des Reichshaushattsetats für 1910 sind bisher an den Forderungen der einzelnen Refforts 120 Millionen vom Reichsschatzamt adge- strichen worden, und diese Abstriche beziehen sich, wie verlautet, auf alle Ressorts. Namentlich sind die Fonds für D i e n st r e i s e n ganz erheblich herab­gesetzt. Die Dienstreisen müssen deshalb in Zukunft

krscheint täglich mit Ausnahme der §o m- tmd Zeiettageviertel- jshrffchesVezugspreis ohne vringrrlshn «nb Vestellgeld in Fulda so­wie auswärts 1.5« M.

Verantto. Redakteur: Lari Schütt«;

ÄÄ«. w-ch-nb-imse: „Illustrierte Sonntagszeitung

Strafe verdient. Bisher kannte man bekanntlich nur eine auf das landesherrliche Gnadenrecht gesttitzte „be­dingte Begnadigung'.

Neben den eigentlichen Strafen sind auch sogen, sichernde Maßnahmen und die Rehabili­tation ausgenommen. Zu dm sichemben Maßnahmen gehört im Besonderen die Unterbringung im Ar­beitshause, die bestimmt ist, Arbeitsscheu und Liederlichkeit, sofern sie zur Quelle strafbarer Ver­fehlungen werden, durch strenge Zucht behufs Gewöh­nung an Arbeit und Ordnung zu bekämpfen. Sie soll nach dem Entwurf nicht nur, wie bisher, gegen Landstreicher, Bettler, Dimen und Zuhälter Anwen­dung finden, sondern auch gegen andere Verbrecher- kategorin. wie Kuppler, Frauenhändler, gewohnheits­mäßige Diebe, Hehler, Erpresser und Betrüger und gewerbsmäßige Glucksspieler. Als sichernde Maßnah­men sind ferner ausgenommen das Wirtshaus­verbot, das dem gelegentlichen Alkoholmißbrauch, und die Unterbringung in einer Trinkerheil­anstalt, die der Trunksucht entgegenwirken soll, .so­wie die Einweisung geisteskranker oder geistig minderwettiger Verbrecher in öffentliche Heil- oder Pflegeanstalten, um die Gesellschaft möglichst neuen Schädigungen durch diese für ihre Handlungen nicht voll verantwottlichm Personen zu schützen. Dahin gehört schließlich auch die in § 69 Abs. 2 vorgesehene Ueberweisung verwahrloster j u g e n d l i ch er Übel­täter zur staatlich überwachten Erziehung. Die Einrichtung der Rehabilation bezweckt, den Verurteilten, der durch gute Führung während, eines längem Zeitraums den Beweis seiner Besserung er­bracht hat, von den für sein Fortkommm und fein bürgerliches Ansehen häufig so überaus nachteiligen Folge« seiner Verurteilung zu befteien und ihn durch die Aussicht hierauf zu einem ehrenhaften, gesetzmäßi­gen Leben anzuhalten. Diese Neuerung wird in wei­ten Kreisen freudig begrüßt werden.

Fast allgemeine Zustimmung dürfte die Bestim­mung finden, nach der die Strafmündigkeit efft mit dem vollendeten 14., statt wie bisher mit dem vollendeten 12. Lebensjahr eintreten soll.

Der Entwurf gibt auch eingehende Vorschriften über die Strafbemessung, von denen die wich­tigste ist, daß dem richterlichen Ermessen ein allgemeines Strafmilderungsrecht für „besonders leichte' Fälle cingeräumt wird, das dazu beitragen kann, den Fordeningen der Billigkeit im Straftecht mehr als bisher Rechnung zu tragen; allerdings auch, bei unsachgemäßer Anwendung den Vorwurf der „Klassenjustiz" herausbeschwören kann.

Die Zulassung der vorläufigen Entlas­sung der zu längern Freiheitsstrafen Verurtoiltkn ist dadurch erleichtett, daß künftig nur die Verbüßung von zwei Dritteilen, statt, wie bisher von drei Vier­teilen der Strafe gefordert werden soll. Neben den geistigen Mängeln, die die freie Willensbestimmung völlig ausschließen, soll auch die nur geminderte Z u- rechnungsfähigkeit Berücksichtigung finden und eine Milderung der Strafe begründen. Ander­seits soll durch selbstverschuldete Trunkenheit hervorgerufene Bewußtlosigkeit nicht mehr entschuldi­gen, soweit es sich um Handlungen handelt, die auch bei fahrlässiger Begehung strafbar sind. Den Täter treffen also künftighin (z. V. bei fahrlässiger Tötung. Körperverletzung, Brandstiftung ufto.) die Fahrlässigkeitsstrafen/ Der Begriff des Notstan­des wird erweitert. Insbesondere soll künftig auch die zur Rettung eines andern, der nicht Angehöriger ist, unternommene Notstandshandlung die Strafe aus- schließen. Bei dem Versuch ist. von den mit dem Tode ober mit lebenslänglichem Zuchthaus bedrohten Verbrechen abgesehen, dem Gericht eine viel weiter gehende Freiheit in der Bemessung der Strafe als bis­her eingeräumt.

Die Abänderungen des geltenden Rechtes, die der Entwurf in seinem besandern Teil vorschlägt, sind viel zu zahlreich, um hier auch nur annähernd aufgezählt werden zu können. Nur beispielsweise

„Sie war nachmittags bei mir. Sie hatte gestern zum letztenmal im Theater zu tun gehabt, heute zum Saisanslchuß hatte sie keine Rolle mehr. Unnatürlich aufgeregt war sie, weinte viel und jammerte, daß sie nun buchstäblich nicht wisse, was anfangen. Für den Sommer habe sie kein Engagement finden können und zum nächsten Winter sei ihr die hiesige Rolle auch ge­kündigt worden. Direktor Faber habe ihr gesagt, sie sei dem Publikum schon herzlich langweilig, er sei es sich selbst schuldig, für Abwechslung zu sorgen, wenn er nicht ganz einpacken wolle. Viel leistet sie ja auch wirklich nicht, das weiß jeder. Ich riet ihr, sich doch einmal an ihren Vater zu wenden — ihre Mutter ist ja längst tot — sie war aber auch in diesem Punkt völlig hoffnungslos. Sie habe es schon zu ver­schiedenen Malen getan, ihre Briese seien stets uner- öffnet zurückgekommen, sagte sie mir. Nicht unmöglich, daß sie nun einmal persönlich ihr Glück versuchen will und hingefahren ist. Irgend einen Rat mußte sie ja schaffen.'

Deutsches Reich.

** Berlin, 27. Oft. 1909. Der Kaiser hat an den Kaiser von Japan aus Anlaß der Ermordung des Fürsten Ito ein Beileidstele-

X Der Vorentwurf zum neuen Strafgesetzbuch

umfaßt 1345 Druckseiten und will studiert sein, ehe ein abschließendes Urteil abzugeben ist. Wir wollen im Nachstehenden versuchen, eine gedrängte Uebersicht der hauptsächlichen Neuerungen zu geben.

Was das Strafenshstem betrifft, so ist die Festungshaft abgeschafst. Zuchthaus und Gefängnis sind beibehalten, die Haststrafe ist bedeutend erweitert lHöchstdauer 3 Jahre, wo sie an Stelle langdauernder Festungshaft tritt; 15 Jahre, auch lebenslängliche Hast kommt vor). DaS Anwendungsgebiet, der Hast ist stark ausgedehnt, namentlich auch auf die meisten sogenannten politischen Vergehen und auf die, Fahr- lLssigkeitSvergehen. Hierin liegt, wenn auch die An­drohung der Hast meist nur wahlweise neben Gefäng­nis erfolgt ist, eine bedeutende Milderung des gelten­den Rechts, die auch auf die Behandlung der wegen politischer Vergehen Verurteilten in der Strafvoll­streckung übergreist, da die Hastgefangenen sich selbst kleidm, beköstigen und beschäftigen können. Anerken­nenswert ift weiter, daß auch für gewisse Uebertretun« gen (z. B. Landstreichen, Betteln, gewerbsmäßige Un­zucht) Gefängnis angedroht wird.

Aus den Strafvoll st reckungsvorschrif- ten verdient Hervorhebung, daß auf eine bessere Be­handlung der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen Gefängnisgefangenen Bedacht genommen und eine schonende Behandlung der Hastgefangenen - die Haststrafe besteht lediglich in Freiheitsentzieh­ung mit Beaufsichtigung der Beschäftigung und Lebensweise — sichergestellt ist. Ein größeres Ge­wicht ist auf die Anwendung der Einzelhaft gelegt; ste soll, um die Freiheitsstrafe und insbesondere auch eine solche von kürzerer Dauer eindrucksvoll und wirk­sam zu machen, auf den Gefangenen bessemd einwir­ken und ihn vor dem schädlichen Einfluß Mitgefange- , ner bewahren. Wo auf Besserung nicht zu rechnen ist, wo eS in erster Linie darauf ankommt, möglichst von der Begehung neuer Straftaten abzuschrecken, schlägt der Entwurf die Zulassung von Schärfungen der Zuchthaus- und Gefängnisstrafen vor. Diese Schärfungen bestehen in Kostschmälerung und Hattern Lager und sind nur zulässig, wenn die Tat des Verurteilten von besonderer Roheit, Bosheit oder Verworfenheit zeugt. In zahlreichen Fällen, in denen jetzt auf kurze Freiheitsstrafen erkannt wird, wird nach ben Bestimmungen des Entwurfs künftig Geldstrafe verhängt werden. Da ihre Höchstbe- ' träge in den Strafbedrohungen des besondem Teils entsprechend dem berenberten Geldwerte und dem ge­stiegenen Volkswohlstände beträchtlich erhöht worden sind und ihre Bemessung unter Berücksichtigung der Vermögensverhaltnisie borgeschrieben ist, wird die Sielbftrafe künftig auch bei erheblichern Vergehen als ausreichend empfindliche Strafe erscheinen können. Eine Verminderung der kurzzeitigen Freiheitsstrafen wird auch durch das dem Richter gewähtte außer- deutliche Milderunosreckt herbeigefühtt werden, das ihn ermächtigt, in besonders leichten Fällen an Stelle der angedrohten Freiheitsstrafe Geldstrafe ober bie Strafe des Verweises, die auch gegen Erwachsene zulässig ist, treten zu lassen ober, wo bies ausdrücklich zugelaffen ist, von einer Strafe ganz abzusehen.

Der Vollzug ernannter Gesiingnis- und Haftstrafen von kürzerer Dauer (dis zu sechs Monaten) wird in sehr zahlreichen Fällen auf Gnind der von dem Ent­wurf angenommenen Einrichtung der bedingten Verurteilung Wegfällen. Unter der bedingten Verurteilung wird die dem Richter von dem Gesetze erteilte Ermächtigung verstanden, die Vollstteckung der ettannten Strafe auf bestimmte Zeit mit der Wirkung auszusetzen, daß der Verurteilte sich durch gute Füh­rung während der Bewährungsfrist den Erlaß der

„Was habe ich denn eigentlich auch nötig, auf Socken zu gehen? Bin ich nicht Herr im Hause? Ich komme eben, wenn ich Lust habe!'

Durch das Speisezimmer tappte er sich, stieß an bie hochlehnigen Stühle, die den Eßtisch umstanden, und riß ziemlich unsanft bi? Tür zum Schlafzimmr« auf.

„Was ist das für eine Wirtschaft, daß nirgends eine Lampe brennt? Den Schädel kann man sich ein» rennen. Wer bezahlt denn schließlich das Petroleum, ich oder Du?'

«Stuf Deinem Nachttisch findest Du Dein Licht wie immer.' Mehr erftaunt wie ungehalten klang die Antwott. „Streichhölzer liegen auch, wie immer, da­neben.'

»Bis ich dahin komme, habe ich schon sämtliche Möbel umgerannt. Vielleicht bist Tu einmal so hoch­herzig, etwas Licht zu machen.'

„Du hast ja Streichhölzer in der Tasche,' sagte die Frau sehr ruhig, ohne sich zu rühren.

„Weiberwittschast, abscheuliche,' knurtte er, in­dem er fein Licht ansteckte. „Man wird schließlich seine Äartenabenbe nicht mehr haben dürfen. Ich hab's satt, mich bevormunden und schließlich Pantoffelheld titulieren zu lassen.'

»Ach sol Bist auf dem Heimwege wohl bei Dei­ner Schwester vorbeigekommen? Leg Dich schlafen und w«ke die Knaben nicht auf. In einem seinen Hause sollten berartige störenbe Nachtintermezzi über­haupt nicht vottommen.'

»In einem seinen Hause,' höhnte er. „Bist Dn mal toieber bi$r gebotene von Korff? Ein bieberer Schiffskapttän war mein Vater, einer von ber alten dänischen Art — gut, ehrlich und treu, aber fein — fehl'

„Warum rebeft Du Dich eigentlich so in Zorn?' fragte seine Frau, schon etwas heftiger werbend, „kein Mensch greift Dich an. Aber ziehe gefälligst endlich Deine Stiefel aus. Du hast überhaupt eine Lust mit« gebracht, als hättest Du stundenlang im Regen gestan­den. Du weißt, daß meine Atmungsorgane sehr em­pfindsam sind.'

Fortsetzung folgt.)

stark eingeschränkt werden und sollen möglichst nut einen Tag dauern. Besonders bezieht sich bie Ein­schränkung auch auf militärische Inspektionsreisen.

* Gegen den Abg. Schack ist, rote jetzt in Be­stätigung früherer Meldungen berichtet wird, von der Strafkammer des Hamburger Landgerichts das Verfahren eingestellt worden, nachdem bie drei beleidigten Damen den Strafantrag zurückge­zogen haben. Nach dem ,Hamb. Korresp/ befindet sich Schack gegenwärtig „in der Anstalt eines nam- hasten Nerven- und Irrenarztes", nach dessen Gut­achten noch eine längere Ruhe nötig ist.

* Zum badischen Großblockabkommen be­merkt die,Kreuzzeitung':

Die nationalliberale Partei in Baden, di« einst das Land beherrschte, fristet heute nur noch ein Schattendasein. Sie ist völlig von ber Gnade der Sozialdemokratie abhängig geworden. Die Sozial­demokratie hat es heute ganz in der Hand, zu bestim­men, wie lange noch der badische Nationalliberalis­mus in der Politik des Landes einen Schein von Be­deutung haben soll. Solange die Umsturzpartei selbst noch der nationalliberalen Krücken bedarf, so lange wird sie sich noch huldvoll zum Bündnisse mit der immer mehr hinsiechenden Partei bereitstnden. Ist das aber einmal nicht mehr der Fall, ist die liberale Saat reif genug für direkte sozialdemokratische Ernte, bann wird der Zeitpunkt gekommen sein, wo die Sozial­demokratie den Nationalliberalismus mit kräftigem Fußtritt ins Nichts schleudern wird.

Die nationalliberale Preffe in Nord­deutschland glaubt, ihren badischen Parteigenoffen eine Mißbilligung aussprechen zu sollen. Man muß eben auf norddeutsche Verhältnisse etwas Rücksicht nehmen. Aber die Mißbilligung ist so zart, so sehr gemildert durch eine ganze Reiht von Entschuldigungsgründen, daß man unwill­kürlich an jene Mißbilligung denken muß, die einmal einem preußischen Gendarmen widerfahre« sein soll, der die Pflicht der amtlichen lieber- wachung der Wahlen ein wenig zu ernsthaft auf- gefaßt hatte. Auf die ergangene Beschwerde er­hielt der Mann einen Verweis, aber einige Wochen später einen Orden. Interessant ist eS, zu beobachten, wie die übrige Presse, die immer mit dem Wort „national" sich brüstet, zu dem Wahlbündnis ihrer „nationalen" Freunde in Baden mit der Sozialdemokratie sich stellt. Die ,Tägl. Rundsch/ und die »Deutsche Ztg/ haben bis heute noch fein Wort dazu gesunden, die ,Voffische Ztg/, die immer mit besonderem Eifer in die Trompete stößt, wenn Zentrumswähler für einen Sozialdemokraten gestimmt haben, billigt das das Großblockabkommen und sogar die sreikon« servative ,Posft kann es zwar vom grundsätzlichen Standpunkt ans nicht billigen, findet es aber „doch nur zu erklärlich". Nur die konserva­tive Preffe verurteilt entschieden das Großblock­abkommen.

* Katholiken und Parität. Vizeadmiral z. D. Paaschen, Mitglied des „antiultramontanen Reichsvereins", hat an die sreisinnig-kullurkämpfe« rische ,Voff. Ztg/ ein Schreiben gerichtet, worin er sagt:

Was bie Wahl von Katholiken zu hohen und vev antwortungsvollen Stellungen in Deutschland an sich betrifft, so ist darüber kein Wort zu verlieren, bas be­weisen bie Richter in höchsten Stellen, bie gleichwohl bie Autorität des Papstes über bie von Kaiser und Reich setzen. Es ist aber der Fluch des Deutschen Reiches, daß sich eben nur Deutsche finden, die die Ge­walt des Papstes über alles stellen, Parteien des deutschen Volkes, die die Richtschnur für ihr politisches Verhalten aus Rom erbitten, ober von bort er­halten. gebet Kardinal, jeder Bischof in England, in Holland, in Amerika erkennt ebenso willig und eher« bietig die päpstliche Autorität in kirchlichen Dingen an, wie er sie unbedingt in wettlichen, in politischen ver­wirft. Nur Deutschland zehrt weiter an seiner früheren

„Laß mich,' sagte sie unfreunblich, unb schüttelte seine Hänbe ab. „Wä? ich wie Du, hätte ich es wohl längst abgeschüttelt — aus Beauemlichkeit — um des lieben Friedens wegen unb machte wettet in bet Tret­mühle bes Lebens, wie Du — aber ich — Ihr kennt mich alle nicht, ich bin keine von den passiven Naturen, bie fremben Willen über sich herrschen lassen, unb Du — Du hast mein Vertrauen mit Deinem mehr als lauen Beistand total verscherzt. Ich habe mich er­niedrigt vor Dir, gebeten unb gefleht — leibet, ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen. Die Zeit, liegt hinter mit, solche Stunden kehren nicht wieder, Gott sei Dank! Ich habe mich aufgerafft, webet Tränen noch Klagen gibt's bei mir fortan, zielbewuß- teS Hanbeln füllt meine Gebanken unb bin ich am Zick, sollst Du erfahren, wie ich mir mein zukünftiges Leben eingerichtet habe — als Tatsache sollst Du's er­fahren, Henrik, Deinen Rat brauche ich nicht babei.'

»Du lieber Gott, Beate, hätte ich gewußt, baß Dir eS wirklich so nahe geht —'

Die sah ihn von oben bis unten an.

„Wär' ich nicht solch ein Pantoffelhelb, wolltest Du jagen.'

brach ab unb zog bie Kleine, bie ganz vet- bermt "" bcr Türe stehen geblieben war, zu sich eintda°? ^ ?..mit ber Renate? Fürchtest Dich auf <yrt «n “nb bist doch schon so oft allein geblieben?

' Rüdgelommen'

dm Kopf, überlegen' w ebtn 6ei mir und morgen

zimmer, ich ”b-mCin™tnfW

, m Onkel nur unb mache Dir Lager zurecht'

Henrik' kante fit 1°eJ Renate forgen müssen, 8st übraä hal ^ben ru bem Bruder, „ich bin lommt? ' M 8rau überhaupt nicht wieber- k .Hast Du irgendwelche begrünbete Vermutima?'

einember. vielleicht hat sie sich bereben lassen, irgend einen Abschiebsschmaus mitziimachen.'

„Gute Nacht, Beate!'

„Gute Nacht, Henrik!'

Ein paar Schritte war er schon gegangen, als er mit einem Male stehen blieb Was ihm ba plötzlick einfiel! Ob er's ihr boch nicht sagen sollte? Besser, sie hörte es von ihm unb war bann vorbereitet, wenn bie lieben Klatschbasen ibr morgen die Nachricht zu- tnigen, baß Dorn au in ber Stabt gesehen worben sei. Heute mit dem Abcnbzuge wäre er an gekommen. Einer hatte es in ber Muffe erzählt, ber direkt von ber Bahn kam. Was er hier nun wohl noch wollte? Ob er mit Deale noch in irgenbeinem Zusammenhang stand? Ihren eben gehörten Reden nach schien e8 beinah« so, er hatte sich eigentlich eingebildet, bie Sache wäre längst tot. Walldors besann sich noch einen Augen­blick „Nein, ich sag's ihr lieber doch nicht. Wozu sie unnötig aufregen? Vielleicht erfährt sie es überhaupt nicht.' Er schloß feine Haustür auf unb hing Man­tel unb Hut an. Das geschah alles im Dunkeln. Tie kleine Flurlampe buffte auf hausfraulichen Be­fehl nur bis zehn brennen; war bec Hausherr bis ba- ijin nicht zu Hause gekommen, mochte er sich im Dun­keln zurechtfinben ober mit feinen Wachszünbhölzern behelfen. Das war er so gewöhnt, daß er auch jetzt ganz mechanisch eine der kleinen Kerzen anzündete und auf das Fensterbrett stellte. Bei bem schwachen Schein zog er sich vor allen Dingen bie burch unb burch nassen Stiefel aus. Mit benen buffte er beileibe nicht in bas Schlafzimmer kommen. UebrigenS tat er bas auch mit völlig trockenen nicht, wenn er einmal spät nach Hause kam. Ihm lag immer möglichst batan, seine schlosenbe Ehehälfte nicht zu wecken. Er war eben ein guter, rücksichtsvoller Mensch unb schließlich stellt boch jeber Hausvater feine Stiefel vor bie Tür, ba- mit sie rechtzeitig gereinigt werben können. Wie Beate nur barauf kam, ihn einen Pantoffelhelden zu nennen? Hatte er sich je von feiner Frau bucken lassen? Der reichlich genossene Portwein bauschte auf einmal bas Wort zu Perfiber Beleibigung auf unb stachelte sein

Anzeigen: vn et» spaltige Petitzeile oder bereit Baum 18 Pfg. Neklamendtepetitzeile 25 pfg., bet Wieder­holungen wird eirtfpt Rabatt gewährt.

üotalionrdruckunb Verlag der LuldaerAt- ,, tiendrnckerri i«Znlda Nonatrbeilage: „Fuldaer Seschichtrblatter 8-rnsprecher Rr. y.

ben sie sich Renates annehmen — melde ich meine Abreise, weigern sie sich vielleicht sie zu behalten unb nehmen mir so bie letzte Möglichkeit, für bie Zukunft zu sorgen. Aber möglich isfr ja boch, baß sie noch in --------—

ber Nackt luriicBommt. Die Truppe gebt beute au8*1 fei wieher an, so schwer eS ging.