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Maer W Zeitung

Fulda, Dienstag den 28. September 1909

Jahrgang.

M 222

Monatrbellage: „Zuldaer Seschichtsblatter"

A.S« lsuüa. wochenbeilage: „Illustrierte 5onntag§zeitung"

Avjrtgen: vir rin- spaltige petiizette oder der«« Rau» 15 pfg. RrRamendiepetttzeile 25 Pfg., btt Wieder­holungen wird entspr. Rabatt gewährt.

üotationrdrnckund Verlag der Zuldaer Ak- tiendruclerei in Lulda Zernsprecher Hr.9.

enwtttt täglich mH Ausnahme der So m- »ndZeiertage. viertel­jährlicher verngrprei; ohne vringerlohn und vestelgeld inZuldaso- , wie aurwärtr 1-50 M.

Verantw. Ledattemr Lark Schütter

* Rüsselsheim, 23. Sept. 1909. Als ein seh erfolgreicher Wefpensäger hat sich Herr Fabrikant Georg Lorenz von hier bewährt. Er fängt die lästigen Insekten auf eine äußerst einfache Weise zr vielen Tausenden. Weithalsige zylindrische Gläser, bv er am Traubenspalier befestigt, füllte er bis zu y4 mt' Tröpfelbier oder Zuckerwasser, und der Erfolg wa> stcher. Innerhalb zwei Wochen fing Herr Lorenz übe» 50 000 Stück Wespen, die in der Flüssigkeit ertranken

* Heiligenstadt, 24. Sept. 1909. Gestern fand un ter dem Vorsitz des Geheimen und Ober-Regierungs- rates Trossen aus Magdeburg am Gyninasium die inündliche Reifeprüfung der Herbflobiturienten statt. Der Prüfung unterzogen sich 5 Oberprimaner, die sämtlich bestanden.

Hwertes KZIcrtt.

* Die sozialdemokratische Stener- hetze

dient nur der verlogensten Bekämpfung des Zentrums. Mit den roten Steuersiugblättem hat man aber an­scheinend trotz ihrer zahlreichen Agitationslügen nicht den gewünschten Erfolg erzielt Darum wird jetzt schwereres Geschütz aufgefahren.

Der sozialdemokratische Parteitag in Leipzig hat als solches Aktionsmaterial lebhaft eine Broschüre des ultraradikialen „Genossen" K a r s k i begrüßt. Wenn man von der volltönenden Ueberschrift der Broschüre: „Die Brandschatzung des Volkes durch in­direkte Steuern in Deutschland" auf den Inhalt schlie­ßen dürfte, dann sollte man erwarten, daß wer weiß welch' niederschmetterndes sachliches Material gegen die neue Steuergesetzgebung hier zu finden wäre. Aber man muß wirklich staunen über die verlogene Art und Weise, wie hier mit den Zahlen umgesprungen wird, was hier für eine Steuer„weisheit" aufgetischt wird.

Hier nur einige Punkte:

Zunächst gelten beim Verfasser, dem erleuchteten „Genossen" Karski aus Rußland, die Grundsteuer, die Gebäudesteuer und die Gewerbesteuer als indirekte Steuern. Eine derartige Erfindung könnte er sich wirklich patentieren lassen! Jedes Kind weiß, daß diese Steuern zu den di rekten zu zählen sind. Hier aber werden sie zu den indirekten gezählt, um nur eine möglichst große Summe indirekter Steuern herausrech­nen zu können. Aber nicht genug damit! Die B ör- ,sensteu er, die doch bi? jetzt wohl niemand in eine Linie mit der Salz- oder Tabaksteuer gestellt hat, wird gleichfalls zu den die Massen belastenden indirekten Stenern gezählt. Da nimmt es bei diesem agitatori­schen Machwerk nicht weiter Wunder, daß alle übrigen Verkehrsfteuern, die Besteuerung der Aufsichts- gehrlter, die Automobilsteuer, der Grundstückstempel und die andern V e rk e hrs- st e u r r n, von denen so gut wie gar nichts von den arbei enden Klassen aufgebracht wird, als „indirekte iSteuirn" angeführt werden, um den Schein zu er- ! wecken, als ob das „arme Volk" alle diese Steuern auf- zubringen habe, die reichen Klassen dagegen von ihnen möglichst frei blieben. Eine Widerlegung ist absolut unnötig. Auch der einfachste Mann aus dem Volke sieht ein: kein Arbeiter zahlt Börsensteuer oder be­zieht Aufstchtsratsgehälter oder fährt im Automobil fpojXren. Es ist darum für die sozialdemokratische „Steuecwiffenschast" ungemein charakteristisch, wenn derartige Steuern, an deren Aufbringung die arbeiten­den und die besitzlosen Klaffen überhaupt nicht be­teiligt find, zu indirekten, die „M a s s e n" b e l a - st enden Steuern gezählt werden.

Von der Art und Weise, wie mit den Zahlen umgegangen wird, wollen wir nur ganz kurz reden. Lange Reihen könnte man ansühren. Es braucht nur jemand die Zahlen über die „Extraprofite" bei der Zuckersteuer. Biersteuer, bei den Agrar- und Jndustrie- zöllen mzuseyen, und er wird einen Begriff davon er­halten, wie hier mft den Zahlen in der Art eines Zirkuskünstlers umgefprungen wird Daß aber auch das amtliche Zahlenmaterial in einer geradezu staunen­erregenden Weise verkehrt wiedergegeben wird, das geht doch über alles Erlaubte. Wenn er beispielsweise bei den Zöllen behauptet, sie hätten nach Abzug der Zollerträge vom Zucker, Bier, Branntwein, Wein und Tabak 639 Millionen Mark betragen, wäh­rend sich bei einer Nachrechnung unter Zuziehung der neuesten Daten des amtlichen statistischen Jahrbuchs nur 566 Millionen Mark ergeben, wenn er ferner sagt: Grund-, Gewerbe- und Verkehrssteuern — die nach Karski Erleuchtung ja indirekte Steuern sein sollen (!) - hätten 809 Millionen Mark betragen, während die

amtlichen Zahlen 579.9 Millionen Mark aufweisen, dann hat man zur Charakteristik solcher Zahlenver­drehung »wirklich keine Bezeichnung mehr. Das find aber nur ein paar Beispiele, sie ließen sich zu einer langen, langen Reihe vermehren; sie werden aber wohl genügen, um die ganze Beweiskraft der sozialdemo- kratischm Broschüre ins rechte Licht zu rücken.

Aber wie stellt der sozialdemokratische Steueriveise „Genoffe" Karski nicht bloß die Zahlen, fonbem gar erst die Tatsachen auf ben Kopf! Darüber in einem zweiten Artikel!

Deutsches Reich.

(*) „Freie" Wahl. Bei den Sladtverord» netenwahlen in der driften Abteilung in dem in Düsseldorf eingemeindeten Vororte Gerres­heim wurde der liberale Kandidat, Glashütten­besitzer Kommerzienrat Heye, gewählt. Er er­hielt 883 Stimmen, während der Zentrums­kandidat deren 134 erhielt. Wie das kam, kann man in dem Düssesdorfer sozialdemokratischen Organ nachlesen, welches schrieb:

Wenn wir uns auch diesmal nicht an der Wahl beteiligen, so erscheint es doch angebracht, einige Worte darüber zu verlieren. Namentlich darüber, wie sich die Glashütte bei dieser Wahl betätigt. Wenn man sieht, wie die Arbeiter der Glashütte zur Wahl „an» oehalten werden, glaubt man sich nach Osteibien oder ins Königreich Stumm versetzt. Der Name „Klein­rußland" kommt wieder zu Ehren. Jeder wahlberech­tigte Arbeiter bekommt 20 Pfg., um, wie gesagt wird, mit der „Elektrischen" zum Wahllokal, welches höchstens 10 Minuten von den Wohnungen der Wähler entfernt ist, fahren zu können. In der Wirtschaft, in welcher die Wahl getätigt wird, wird Bier für die Arbeiter verabreicht. Die Arbeiter fürchten, falls sie nicht wählen gehen, in ihrer Existenz geschädigt zu werden. Denn sonst würde der größte Teil der Glasarbeiter mit Entrüstung die — Pfennige zurückweisen. Würde die Wahl geheim sein, so würde man sich diese Geld­ausgabe nicht gestatten, weil man weiß, daß auf die Mehrheit der Stimmen der Arbeiter doch nicht zu rechnen ist.

* lieber ein polnisches Schülervensionat in Thürin­gen schlug-n einige alldeutsche Blätter mächtigen Lärm. Wie wir aus einem längeren Artikel der „Germania" (Nr. 219) ersehen, beschränkt sich die ganze Geschichte darauf, daß ein in Rudolstadt lebender Pole, russischer Korrefpondent einer dortigen Fabrik, im „Dzennik Poz­nanski" eine Anzeige erließ, wonach eine gebildete pol­nische Familie Schüler in Pension nehme. Es war dem Herrn um zwei ober drei Pensionäre zu tun. In der „Rh.-Westf. Zig " war auch bereits von polnischem Religions untere ich t und von einer jeden Na- ionalgefiihls baren Geistlichkeit die Rede gewe- en. Der katholische Pfarrer in Rudolstadt hat von der ganzen Sache aber erst Kenntnis erhalten durch den Lärm in der Presse. Also wieder einmal: Viel Ge- chrei um einen Eierkuchen!

* Die Etats der Stadtgemeinden Deutschlands. An­anas der 1870er Jahre beliefen sich die Etats sämtli­cher Stadtgemeinden Deutschlands auf rund 300 Millio­nen Mark. Heute ist der Etat der Stadt Berlin allein beinahe so groß, indem er sich auf 286 Millionen Mk. beläuft Im Jahre 1909 betragen die Etats der deut- chen Stadtgemeinden die gewaltige Summe von rund -wei Milliarden Mark, übertreffen also den Etat von Italien noch um eine halbe Milliarde. Aber auch die Schuldenlast ist entsprechend gestiegen. Im Jahre 1881 hatten die Gemeinden mit mehr als 10 000 Ein­wohnern rund 272 Millionen Mark Schulden, 1907 aber schon mehr als 5296 Millionen Mark.

volkswirtschaftlicher und Sozialer.

ma Mitteldeutscher Arbeitsnachweisverdand. Zu dem in der Zett vom 11. bis 16. Oktober vom Mittel­

deutschen Arbeitsnachweisverband gemeinsam mit dem Sozialen Museum, beide in Frankfurt a. M., und mit Unterstützung des Verbandes Deutscher Arbeitsnach­weise in Berlin veranstalteten Kursus für Verwalter öffentlicher Arbeitsnachweise sind bis letzt ca. 30 An­meldungen aus allen Teilen Deutschlands eingelaufen. Ta die Anmeldefrist am 30. September abläuft, sei nochmals auf diese Veranstaltung nachdrücklichst hinge- wiefen. Namentlich den Stadtverwaltungen bietet fich hier eine gute Gelegenheit, das Wissen und die Aus­bildung der Verwalter und Beamten in diesem noch jungen aber sehr entwicklungsfähigen Zweige der Ver- walttmg zu fördern Die Teilnahme steht jedermann gegen Zahlung einer Einschreibgebühr von 10 Mk. frei. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle des Mitteldeut­schen Arbeitsnachweisverbandes in Frankfutt a. M., Saalhof.

Aus dem Nachbargebiete.

* Dermbach, 24. Sept. 1909. Als anfang dieser Woche in dem Herrn Steinhauer gehörigen Teich z» Lindenau gefischt werden sollte, wurde man gewahr, daß sämtliche prachtvollen Speisekarpfen verendet wa­ren. Die Fische waren b ur ch Kalk, ben man ins Wasser geworfen hatte, vergiftet worden.

♦ Frankfurt a. M., 27. Sept. 1909. Die Post- verwaltung hat seit kurzem ein Automobil, ein Adler Kleinauto, in Dienst gestellt. Der Wagen hat einen Lieferungskasten in dem bekannten postgelben Anstrich und bietet Platz für einen Chauffeur und einen Mitfahrer. Er ist besonders für die Beförderung und Bestellung von Eilpaketen bestimmt.

* Marburg, 27. Sept, 1909. Am 1. Oktober b. I. finb es dreißig,Jahre, daß der Bahnhofs-Restau­rateur Herr Sohl die hiesige Bahnhofswirtschaft als Pächter übernommen hat. Fürwahr eine lange Zeit, die dafür spricht, daß Herr Sohl es verstanden hat, sich die volle Zufriedenheit der Eisenbahn-Direktton und des Publikums zu erhalten.

* Hichenbach (Kr. Marburg), 24 Sept. 1909. Ein Taubstummer, der Bleistifte usw. feilbot, durchzog ge­stern unsere Stadt. Auffällig war es, daß der Taub­stumme in einem Haui'e, als jemand laut nieste, sofort klar und deutlich „Gesundheit" bot und bann augen­scheinlich etwas stutzig, schnell verschwand.

* Kassel, 27 Sept. 1909. Der am 4. Oktober be­ginnenden dritten Sch Würger ich tsperiode find bis ietzt folgende Straffälle überwiesen: Montag, ben 4. Oktober, gegen den früheren Briefträger Kon­rad Hetzler aus Wolfsanger wegen Notzucht; Diens­tag. den 5. Oktober, gegen ben Schreiner Gustav Hops aus Hombressen (Kr. Hofgeismar) wegen Verbrechens und Vergehens aus Par. 117 unb 118 des Reichsstraf- cusetzbuches; Dienstag, den 5. Oktober, gegen ben Dienstknecht Konrad Peter Diebach aus Eltmannshmi- sen (Kreis Eschwege) wegen versuchten Verbrechens wider die Sittlichkeit: Mittwoch, den 6. Ott., gegen den Eisenbahnassistenten Friedrich Möller aus Eichenberg (Kreis Witzenhausen) wegen Verbrechens im Amte.

* Bad Sulza (Thür ), 27. Sept. 1909. Trotzdem bas „Klebegesetz" schon 18 Jahre in Kraft ist, hatte ein biederer Bewohner eine Karte statt mit vor- geschttebenen Marken mit 2 0-P f g.-P ost marken beklebt.

* Vom Westerwald, 27. Sept. 1909. Die G r u m- meternte, welche vielerorts schon beendet ift, war verhMnisrnähig recht reich. Die Zwetsche lieferte ebenfalls einen außerordentlich reichen Ertrag.

* Mainz, 27. Sept. 1909. Wegen der Erbauung von EinfamilieiiHäusern in dem Wett von etwa 20—22 000 Mk. werden demnächst zwischen der Reichskommission und der Stadt Mainz Verhandlun­gen stattfinden. Diese Häuser sollen auf dem der Reichskommission gehörigen Gelände, das ehemals zur Festung gehörte, errichtet werden.

Ein Ninsterdorf.

Auf dem Westerwald, zwischen den Bahnstationen Langenhahn und Selters, liegt ein kleines Dors mit etwa 400 Einwohnern, Wölieringen. Es ist, so erzähtt Freibank in der „Hess. Post", ein reines Bauerndorf mit großem Waldbesitz. Ge­meindesteuern sind noch unbekannt; jede Familie erhäft noch ihr Losholz in ausreichendem Maße; trotzdem bleibt alljährlich immer noch ein hübscher Barüberschuß.

Was hat nun das Dorf mit diesem Ueberschuß aus dem Gemeinde-Eigentum begonnen?

Es hat zunächst ohne jede Unterstützung seine sämtlichen Straßen kanalisiert. Dann hat es eine Wasserleitung angelegt und auch die Haus­anschlüffe unb Krahnen dafür geliefert, ohne daß den Gemeinbemitgliedern die geringsten Kosten er­wuchsen; auch Waffergeld wird nicht erhoben.

Im Jahre 1904 ist die Gemeinde zur Errichtung einer Elektrizitätsanlage geschritten. Die Leitung wurde jedem Einwohner frei ins Haus geführt, auch die erste Lampe unentgettlich geliefert. Für die verbrauchte Elektrizitätsmenge wird eine Pauschalsumme berechnet, die eben gerade die Koste« deckt. Anfangs war nur Lichterzeugung vorgesehen. Da diese aber den Motor, der 16 Pferdekräfte hat, nicht ganz beschäftigte, wurde eine Holzschneide- maschine beschafft, mit der jeder Einwohner sein Holz zerkleinern kann, und da immer noch Kraft übrig bleibt, eine Schrotmühle und schließlich auch eine Vorrichtung zur Zerkleinerurg der Knochen zum Hühnerfutter. Später wurde em zweiter Motor zum Betrieb der Dreschmaschine angeschafft, und jetzt ist man daran, das warme Wasser der Kessel zu einer Babeeinrichtung zu verwenden. Die Ge- famtanlage lieferte ist Jahre 1906 trotz der billigen Abgabe der Kraft noch einen Reinertrag von 1000 Mk. in die Gemeindekaffe! —

Unb das alles war möglich, weil bie Gemeinde jenem Zuge widerstanden hat, der im vorigen Jahr­hundert den Allmendbesitz für eine überlebte Einrichtung erklärte unb die Austeilung zu un­beschränktem Privatbesitz forderte. Wie es bei der Aufteilung bet Landlose in bet Regel gegangen ist, berichtet Professor Bücher aus Düdelsheim: „Aus den Händen der Armen gingen bald sehr viele Lose zu Spottpreisen in die Hände von Spekulanten über, innerhalb und außerhalb des Otts, welche schon längst auf diese Teilung gewartet hatten, so daß jene Klaffe, mit wenig Ausnahmen, jetzt nichts mehr besitzt."--

Wölferlingen hat seinen Gemeindegrund­besitz sestgeh alten und damit seinem ganze» Wirtschaftsleben die gesunde Grundlage erhalten, auf der es dann ein Leichtes ist, alle Errungen­schaften der Neuzeit allen Gemeindemitgliedern nutz­bar zu machen.

vermischtes.

Gesetz rmd Recht.

Gesetz gegen ben unlauteren Wettbewerb

tritt am 1. Oktober in Straft

Gegen imlauteren Wettbewerb im allgemeinen, d. i. gegen Wettbewerbshandlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere

gegen unwahre Reklame, d. i. gegen unrichtige Angaben in geschäftlichen Ankündigungen, die den Anschein eines besonders günftigen Angebots hervor- zurufen geeignet find, kann jeder Gewerbetreibende gleicher oder verwandter Branche, ebenso jeder ge­werbliche Verband Anspruch auf Unterlassung geb itenb machen, auch Schadenersatz fordern, falls die Unrichtigkeit der Reklame dem Beklagten bekannt war oder bekannt fein mußte

Schwindelhafte Reklame in öffentlichen Ankün­digungen wird außerdem mit Gefängnis bis zu 1 Jahre unb mit Geldstrafe bis zu 500 Mk. ober mit einer dieser Strafen bedroht. Der Angestellte ober Beauftragte, ibet diese Reklame macht, ist ebenfalls strafbar, neben tthm aber auch der Inhaber oder Leiter des Geschästs- EttebS, wenn bie strafbare Handlung mit feinem > an u schadenersatzpflichtig ist letzterer nur ' schuldhaften Verhaltens. — Derselben Strafe veffallt und ben entstandenen Schaden muß ersetzen, wer Wissen wahrheitswidrige, ben m ""derer schädigende Behauptungen aufftellt. Reben einem Angestellten ober Beaustrag- ,'r£ der üble Nachreden führt, ist auch der GeschästS- strastar, fofem die Handlung mit seinem Wis- bie nicht beweisbare Behaup- Mnteriaff^tn kHere« Wissen, so kann nur auf (fern Ächter" Mtt?n^^rsatz geklagt werden. So- elner $adm*t ^tttteilenve oder der Empfänger an wenn em berechtigtes Interesse hat, oder

so ist der 9tnfbnirf>t,enttr-ani^e Mitteilungen handelt, Heilswidriaen fnirfu m f Unterlassung nur bei wahr- toXÄ ÄfcSESS

^brauch fremder Namen, Firmen, ober sonstiger

geschäftlicher Bezeichnungen kann der Geschädigte llnterlaffung, unb wenn der unberechtigte Gebrauch auf Täuschung berechnet war, auch Schadensersatz be­anspruchen (außerdem Strafverfolgung nach § 15 des Gesetzes zum Schutte der Warenbezeichnungen).

Verrat von Geschäftsgeheimnissen durch Ange­stellte, Arbeiter, Lehrlinge zu Wettbewerbszwecken oder zur Schädigung be3 Geschäftsinhabers, ebenso Me Verbreitung unb Verwertung solcher auf unlautere Weise erfahrenen Geheimnisse zu Wettbewerbszwecken wirb mit Gefängnis bis zu 1 Jahre unb mit Geld- ftrafe bis zu 5000 Mk. ober einer dieser Strafen be­straft, außerdem Schadensersatz. Dieselbe Strafe gilt für die unbefugte Verwertung und den Vorrat von Vorlagen, technischer Vorschriften, Zeichnungen, Mo­dellen, Schablonen, Schnitten, Rezepten. Verkettung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen wird mit Ge­fängnis bis W 9 Monaten unb mit Geldstrafe bis zu 2000 M. ober mit einer dieser Strafen bestraft

Bei der Ankündigung von Ausverkäufen muß bet Grund angegeben werden, der zu dem Ausverkauf Veranlassung gegeben hat Durch die höhere Verwal- tungsbehörde kann nach Anhörung der Gewerbe- und Handelsvertretungen angeorbnet werden, daß zuvor über ben Grund unb ben Zeitpunkt des Beginnens von Ausverkäufen eine Anzeige, sowie ein Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren eingereicht wird. Das Rachschieben von Waren bei Ausverkäufen wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre unb Geldstrafe bis zu 5000 Mk. ober einer dieser Strafen bestraft. Von diesen Bestimmungen find bie üblichen und al* solche bezeichneten S a i s o n- und I n v en tu tau S- verkänfe ausgenommen. Aber auch über deren Zahl, Zett unb Dauer kann die höhere Verwaltungs­behörde nach Anhörung der Handels- und Gewerbe- karnmem Vorschrift erlassen. — Als KonkurS- lluSverkauf darf nicht angetonbigt werden der Verkauf, der aus einer Konkursmasse stammenden, aber nicht mehr zum Bestände der Konkursmasse ge^ jörenben Waren. Zuwiderhandlungen gegen die Be- timmungen dieses Absatzes werden mit Geldstrafen bis zu 150 Mk. ober mit Hast bestraft. (Siehe jedoch oben die Ausnahme bei „Nachschieben von Warm.) lußerdem SchadmSerfatz bet Vorsatz oder Fahrlässig-

11m Quantitätsverschleierungen vorzubeugen, kann der Bundesrat für den Einzelverkauf bestimmter Wa­rm Einheiten der Zahl, des Maßes ober des Ge­wichts. ober Angaben hierüber unb über ben Ur- sprungsott auf der Ware ober ber Verpackung vor- fchreiben, desgl. Inhaltsangabe bei Bier in Maschen oder Krügen. Strafen wie im vorigen Absatz.

Wer Schmiergelder einem Angestellten anbietet, gibt, ober wer sie fordert, sich versprechen läßt, an- nimnti zum Zwecke ber unlauteren Bevorzugung beim Bezüge von Waren oder gewerblichen Leistungen, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre unb mit Geld­strafe bis zu 5000 Mk. ober mit einer dieser Strafen, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirft ift, bestraft; außerdem Schadensersatz.

Für gerichtliche Klagen ist das Gericht zustän­dig, in dessm Bezirke der Beklagte seine Niederlassung oder mangels einer solchen, seine Wohnung hat. Per­sonen ohne inländische Niederlassung unb Wohnfitz werben in dem Gericht des Aufenthattsottes ober ber Tat belangt. Zur Sicherung etwaiger UnterlaffungS- ansprüche aus diesem Gesetze können einstweilige Verfügungen erlassen toerben An Stelle einer zivilrechtlich zu beanspruchenden Entschäbigung kann neben einer auf Grunb dieses Gesetzes verhängten Strafe auf Verlangen des Verletzten auf eine an ihn zu erlegende B u ß e bis zur Höhe von 10 000 Mk. er­kannt werden, für welche bie baju Verurteilten als Gesamtschuldner haften. Auf Kosten bes Schulbigen kann im Falle der erfolgreichen Klage auf Untettaffung sowie der Verurteilung wegen schwindelhafter Rettame, unwahrm Konkurs-Ausverkaufs, Nachschiebens von Warm, Schmiergelderunwesms, Publikations- befugniä angeordnet werden; im Falle der wider besseres Wissm erfolgten übten Nachrede muß sie un­geordnet werden. Auch dem freigesprochenen Ange- Hagten kann auf Antrag Publikationsbefugnis zuge- prochen werden.

Es verjähren die Ansprüche auf Unterlassung unb Schadensersatz in 6 Monaten nach erlangter Kmnt- nis ber unlauteren Handlung und oer Person des Verpflichteten, spätestm» aber in 3 Jahren. Der Lauf ber Verjährung beginnt bei Anspruch auf Scha­densersatz nicht vor der Entstehung de» Schaden».

. .An einem Pfahle festgebunden fand man nachts bei Siegen einen jungen Mann. Er gab an, Über­fällen und beraubt worden zu sein. Die Polizei stellte jedoch fest, daß der junge Mann sich selbst an ben Pfahl gefesselt und die ganze Sache er­funden hatte, um eine Unterschlagung zu verbergen.

** Die Kinderlähmung (Poliomyelitis), hat inte» nationalen Charatter angenommen. Während im Regierungsbezirk Arnsberg die Zcchl der Er­krankungen amtlich auf 300 festgestellt worden ist, kommt die Nachricht, daß die Epidemie auch in einigen Gegenden Steier marks ausgebrochen ist. In Graz find bereits 6 Todesfälle vorgekommen. Im steiermärkischen Landtag wurde bereits über die Krankheit eine Interpellation an den Statt­halter gerichtet und um Schutzmaßnahmen ersucht.

** Den Flug um den Lanzpreis, den der deutsche Flugtechniker Ingenieur Grade auf dem Mars­seid bei Bork unternahm, hat mit dem Absturz deS Fliegers geendet. In einer Höhe von 30 Me­tern versagte der Propeller und ber Apparat stürzte in die Tiefe. Grade, der schon einen großen Teil der vorgeschriebenen Strecke durchflogen hatte, ist nur unerheblich verletzt worden. Der Apparat ist teilweise zerstört.

** Seeräuber überfielen auf der Höhe von Z"ueo den amerikanischen Zollkutter „Sora*. Das Schiff wurde gekapert, der Kapitän und die Mannschaft medergemacht. Ein Kanonenboot ist zur Untersuchung der Angelegenhett abgesandt worden.

, *» Den Eisenbahnzug zur Spielhölle zu machen, bemühen sich nach einer Meldung der „Nordd.

n®’ -W* einige gewerbsmäßige Spieler. Mit allem „sjubehör" ausgerüstet oeranlaffen sie auf dm Berliner Vorottzügm die Reisenden zum Spie­len und sollm brillante Geschäfte dabei machen.

— Tas Andenken „Nun, was habt ihr euch benn als Andenken von euerer Hochzeits-Reise mit­gebracht ?" „Die Köchin des Hotels, in welchem uns das Effen am besten geschmeckt hat!"

— Eine reelle Firm«. Geschäftsinhaber (zum Lehrling): „Schnell, nimm die wafferdichten Mäntel herein, e8 regnet!"