M-aer W Zeitung
m-n-tsb-ilage: „Zuldaer GefchtchtrblAter
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36. Jahrgang
Fulda, Freitag den 13. August 1909
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Zweites Wtatt
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Anzrigen: vi« ein» spMgepetitzeilroder deren Saum 15 pfg. ReklamendiepetitzeUe 25 Pfg., bei Wiederholungen wird entspr.
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Verantw. Redakteur:
«artSchNtter sSr die Anzeigen:
3. Pendler in Fulda.
Nicht verkannt darf werden, daß diese Linke stets heimlich und offen Hülfe von oben erhält. Daß man sich in den höchsten Kreisen zu Berlin zu den neuen Reichsgesetzen offenkundig unfreundlich stellt, gibt den Gegnern der Rechtsparteien neuen Mut und neuen Stoff zu weiteren Angriffen. Aus diesem Verhalten der obersten Kreise läßt sich jetzt ersehen, welch' große Fort- schritte der Liberalismus unter dem letzten Reichskanzler schon gemacht hatte und wie unwahr die Grabinschrift ist, die sich der Exreichskanzler selbst gewählt. Nicht ein agrarischer Kanzler ruht heute unter diesem Steine, sondern ein erzliberaler.
Das Zentrum in Baden hat bis jetzt seinen Teil getan, den Liberalismus zurückzudrängen. Es ist dabei sehr erfreulich, zu sehen, wie die positiv gläubigen Protestanten immer mehr jene häßlichen Vorurteile ablegen, die ihnen die liberalen Hetzer jeder Fasson beigebracht hatten. Aber an großzügigen Kundgebungen der Konser- vativen fehlt es immer noch in Baden. Es wäre jetzt Hobe Zeit, hervorzutreten.
Guthaben nicht durchfällt.
4. Mlf Antrag wird jeder befreit, wenn er em Grundstück, das nickt über 5000 JL kostet, oder ein überbautes (Haus), das nicht über 20 000 Mack kostet, kauft, falls er nicht ein Jahreseinkommen von 2000 JL hat Selbstverständlich ge- nießen die g e w e r b s m ä ß i g en Güter- h an dl er diese Vergünstigung nicht — „Aber der Großgrundbesitz geht dabei frei aus; denn der ist meist als Fideikommiß festgelegt und kann gesetzlich nicht veckauft werden." — So hört man von Hetzern, die nichts wissen, behaupten. Wir bemecken dazu: Damit der festgelegte Großgrundbesitz „die Junker" und die adeligen Herren auch ihren Teil zahlen müssen, bestimmt das Gesetz, daß sie ebenfalls ein Drittel des Wertes ihres Gutes an's Reich als Steuer zahlen und zwar alleZOJahre. Bis das Weckzuwachssteuergesetz als Ergänzung und Ersatz der jetzigen Stempelabgabe im Jahre 1912 Angeführt ist, müssen die Herren sogar zwei Drittel des Wertes zahlen. Hat also ein Graf oder Baron Schlösser und Guter im Wecke von 3 Millionen, so muß er bis zum 1. Oktober 20 000 Jf. Reichssteuern hin- legcn. Damit ist klar bewiesen, daß der Großgrundbesitz nicht geschont werden sollte. Ihm selbst aber muß das ehrende Zeugnis ausgestellt werden, daß er sich nicht, tote die Börsenmänner und Aktienbesitzer gegen diese Besteuerung gewehck hat, sondern er hat sie selb st vorgeschlagen und angenommen. Daß ein Fideikommißinhaber, der an Schlössern und Gütern einen Besitz von 9 Millionen hat, daraus nicht soviel Gewinn zieht, wie ein Kapitalist, der 9 Millionen in Bergwecksanteilen. Aktien oder auch nur in Wertpapieren hat — bezweifelt kein vernünftiger Mensch, der einige Kenntnis vom Geldwesen hat. —
Soviel über die erste Besihsteuer — den „Stempel auf Grundstücksübertragung.*
* Eine Erbschaftssteuer besteht schon. Dies scheinen nicht allzuviele unserer Mitbürger zu wissen. Wenigstens sind die Polemiken unserer Gegner in Sachen der Erbschaftssteuer so gehalten, daß viele der Ansicht zuneigen, als habe die Reichstagsmehrheit pcknzipiell jegliche Erbbesteuerung abgelehnt und als gäbe es noch gar keine solche. Dieser irrigen Meinung tritt die „D. T " entgegen, indem sie eine kurze Ueber- sicht über die seit 3. Juni 1906 geregelte Erbschaftssteuer bringt. Demnach beträgt diese: „vier vom Hundert für leibliche Eltern, für voll- und halb- bückige Geschwister; sechs vom Hundert für Großeltern und entfernte Voreltern, für Schwieger- und Stiefeltern, für Abkömmlinge zweiten Grades von Geschwistem, für uneheliche, vom Vater aneckannie Kinder und für an Kindesstatt angenommene Personen; achtvom Hundert für Geschwister der Eltern und für Verschwägerte im zweiten Grad der Seitenlinie ; ferner zehn vom »uniert in den übrigen Fällen. In gewissen Fälleri treten zwar Steuerbefreiungen ein. z. B. für Großeltern, wenn der Erb- anfall 10000 Mark erreicht, dagegen sind bei Erbschaften von mehr als 20 000 Mack erhöhte Steuerbeträge zu entrichten Außerdem find in verschiedenen Fällen noch die Steuern nach dem früheren bayerischen Erbschastssteuergefetz zu entrichten. Wer also in die Lage kommt, eine Erbschaft zu machen, muß jetzt schon ganz hübsche Steuerbeträge entrichten.' Der vom Reichstag vor kurzem abgelehnte Erbschastssteuer- gesetzentwurf wollte von bestimmten Summen ab a u ch n o ch v o n K i n d e r n u n d E h e g a t t e n ftir das von ihren Eltern oder dem verstorbenen Ehegatten Hinterlassene eine Erbschaftssteuer erheben. Bei ent- fernten Verwandten hatte der Staat überhaupt gleich die ganze Erbschaft eingezogen______________________
wochenbtilae«: Illustrierte Somtagrzeitung"
vermischtes
♦ Das Honorar des Svezialarzies. Eine für Arzt und Publikum gleich wichtige Entscheidung ist vom Oberlandesgericht Stettin gefällt worden. Der Fall lag so, daß der Kläger, ein verdienstvoller Arzt und Spezialarzt von Ruf, Besitzer einer vielbesuchten Pri- vacklinik in Berlin, durch eine von ihm erfundene schwierige Operation Gesundheit und Leben des Beklagten gerettet batte. Der gerettete Patient hatte dem Arzte ein Honorar von 800 Mark gezahlt, der Arzt war damit nicht zufrieden und klagte. Das Gericht eckläcke nach der in der Zeitschrift Rechtsprechung der Oberlandesgerichte veröffentlichen Entscheidung, daß der Arzt nicht mehr als den Höchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung, 500 Mark, zu fordern berechtigt sei, also mit seiner Klage abgewiesen werden müsse Das Gericht führte aus: Die Taxe kenne feinen höheren Satz als 500 Mark. Hiermit müsse sich Kläger zufrieden geben. 800 Mark habe er erhalten Die Anwendung der Taxe könne allerdings durch den W'llen der Beteiligten ausgeschlossen werden. Eine darauf gerichtete Vereinbarung könne sogar sttllschweigcnd erfolgen. Aber es fei int allgemeinen ein Wille des Patienten, bft Taxe, die zu seinem Sckntze und zum Schutze des Publikums gegen überraschende Honoraransprüche erlassen ist, zu beseitigen, nicht anzunehmen. Im vorliegenden Falle habe der Beklagte gewußt, daß sich Universttätsdozenten meist nicht nach der Gebührenordnung zu richten pflegten. Trotzdem ist nach der Ansicht des Zivilsenats nicht anzunehmen, daß der Patient diese höheren Sätze bewilligt hat. Er hat mit den höchsten Sätzen der Taxe gerechnet, aber auch damit, daß der Arzt innerhalb der Taxe bleiben würde. Die Mehrsorderung sei daher ungerechtfertigt.
* Ordeusverleihnng an einen afrikanischen Häuptling. Dem Verdienste seine Orden. Das gilt auch für schwarze Männer. Dem Häuptling der Somali- lruppe in Hagenbecks Tierpack in Stellingen ist das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden. Angeblich hat der gute schwarze Mann bei der Beschaffung von Kamelen für die Schutztruppe bei dem südwestafrikanischen Ausstand Hilfe geleistet. Wir glauben aber, daß diese um mehrere Jahre verspätete Auszeichnung unterblieben wäre, wenn nicht der Häuptling ein neues Verdienst seinem früheren hinzugefügt hätte. Er produziette nämlich seine Kunststückchen vor wenigen Wochen vor dem Kaiser. Die Auszeichnung wurde dem schwarzen Manne durch den königlichen Landrat in Pinneberg überreicht. Zu dem festlichen Sitte waren, auch der stellveckretende Gemeindevorsteher und einige Gemeindeveckreter von Stellingen-Langenfelde zusammengetrommelt worden
* Eine russische Soldatentragödie. Russische Blätter berichten über einen Vorgang, der sich in Medwedj, einem Dorfe im Rowgoroder Kreise, zugetragen hat. Das Dorf Medwedj stellt ein einziges großes Soldatenlager dar. Hierher werden die Soldaten aus Armee und Garde geschickt, die sich gegen die militärischen Gesetze vergangen haben und nun ihre Strafe abbüßen müssen. Sie bilden hier Disziplinarbataillone, die
Literarisches.
Kurzgesaßte Geschichte der Bildung und Entwickelung der Liga wid. r den Zweikampf »nd zum Schutze der Ehre in den verschiedenen Ländern Europas von Ende November 1900 bis 7. Februar 1908 von Ton Alfonso von Bourbon und Oesterrei ch-E st e, Jnfant von Spanien. Aus dem Französischen von Maria Freiin von Vogelsang (96 Seiten). Verlag von Joseph Roller u. Co. in Wien. Brosch. 80 •£.
Dieses kulturhistorisch außerordentlich intet« essanteWerk verdient wirklich die große Beachtung, die man fdyon dem vor Jahresfrist in französischer Sprache erschienenen Originale geschenkt hat. Se. Kgl. Hoheit Don Alfonso von Bourbon und Oesterreich-Este, Jnfant von Spanien, bietet uns in dieser kurzgefaßten Geschichte der Antiduellbewegung staunenswerte Belege für die Entwicke- lang, die diese von ihm inaugurierte und zielbewußt durchgeführte Kulturmission in wenigen Jahren genommen hat. Niemand wird im Stande sein, den mit geradezu klassischer Liktion und unbezwinglicher Logik ausgestatteten Argumenten zu widerstehen, die in den beigeschlossenen Sriefen Don Alfonsos an eine Reihe hochgestellter Persönlichkeiten gegen das Duell und für einen wirksameren, den Forderungen der Zivilisation entsprechenden Schuh der Ehre geltend gemacht werden. So wird das streng sachliche Werk des Historikers auch unwillkürlich zu einer Propagandaschrift für die große Idee der Antiduellbewegung.
Der Wunderglaube — ein Wahn? Von P. Fr Re ch t- f dj m i e b, C. SS. R 8°. 104 S. Regensburg, Manz 1909. Broschiert 1,20 Mark.
Gegen Un- und Irrglauben wird in dieser einfach gehaltenen und doch sehr interessanten Schrift eine Apologie des Glaubens an Wunder geboten. Begriff, Möglichkeit, Eckennbackeit der Wunder find tu allgemein verständlicher Weise erklärt und bewreftn; bann folgen 7 Erzählungen von wunderbaren Tatsachen und die Untersuchung der gegnerischen Em- wände oder Erklärungsversuche. Das Büchlein verdient eine recht große Verbreitung und kann besonders den V-reinsbibliotheken empfohlen werden, damit die zu gebende Antwock besonders unseren jungen Leuten bekannt werden möge. N. St.
Ausland.
* Bom französischen Kulturkampf. Durch das kirchenfeindliche Trennungsgesetz ist in Frankreich gegen
die Katholiken eine schmähliche Willkürherrschaft ge- etzlich festgelegt worden, die nicht oft genug öffentlich oebrandmarkt werden kann. Die Ungerechtigkeit, die in himmelschreiender Weise vom französischen Staate gegen katholisches Eigentum begangen wird, ist ja auch anderwäcks das Ideal aller Kirchenftinde, Liberalen, Sozialisten und Freimaurer, dabei sind es einiae wenige, die sich bereichern. Für den Staat elbst fällt gewöhnlich nichts ab, aber viele Weckgegen- iände, an deren Erhaltung auch dem Staate gelegen ein sollte, schon im Interesse der Kunst und Wissen- chaft, werden verschlendeck und gehen für das allgemeine Wohl gänzlich verloren. Dies sehen wir ganz handgreiflich an der Abtei Delle bei Besancoa. Sie war vor mehreren Jahren von den Benediktinern aus Marienstein, die aus der Schweiz veckrieben worden waren, neu gegründet, mit Aufwand von viel Arbeit, Mühe und Geld. Da den Patres ihr Eigentum in der Schweiz großenteils genommen worden war, mußten sie die neue Besitzung in Frankreich mit Schulden gründen und von guten Leuten Hypothekgelder aufnehmen, die sie allmählich zurückzahlen wollten. Doch da kam die Kirchenstürmerei; die Mönche wurden veckrieben und Kloster und Kirche als Staatseigentum erkläck und öffentlich versteigert. Kurz vorher war die ganze innere Einrichtung der Abteikirche in Delle mit einer neuen Orgel und fünf sehr schönen Altären endlich gänzlich fertiggestellt worden. Die Orgel allein hatte 23.000 Mk. Anschaffungskosten erfordert. Bei der staatlichen Versteigerung nun wurde die ganze innere Einrichtung, Orgel, Altäre und selbst geschnitztes, prächtiges Chorgesttihl, Kelche usw. um 5000 Franke-r verkauft und zwar an zwei Juden. Zwei Tage nach der Versteigerung konnten dann die Katholiken die ganze Einrichtung wieder um 7000 Franken znrückkaufen und dem vertriebenen Abte zur. Verfügung stellen, so daß wenigstens die Hypothek- schulden teilweise gedeckt werden können. Da in absehbarer Zeit keine Aussicht der Rückkehr für die Ordensleute nach Frankreich vorhanden ist, so sah sich der Abt nun genötigt, die neue, zum zweiten Male und zwar dem Staate resp den Juden abgekaufte Orgel nach Mülhausen im Elsaß zu verkaufen um den Preis von 18,000 Mack. Da der französische Staat so gewissenlos und barbarisch mit dem Kirchengut umgeht, und nach Belieben an sich reißt und versteigcck, so könnte man meinen, er müßte doch auch die Lasten und Schulden, die daran haften, decken und tragen, aber mit Nichten. Diejenigen, welche erst in den letzten Jahren vor der gesetzlichen Kirchenberaubung den Orden und Klöstern Geld geliehen, werden in ihren Ansprüchen beim Staate einfach nicht berücksichtigt und erhalten keine Vergütung. £aber müssen die vertriebenen Ordensleute auch im Auslande noch an den Schulden in ihrer Heimat abzuhleu, wenn auch nicht rechtlich, aber doch moralisch dazu veranlaßt. So sind die Zustände in Frankre-'R, das allen Kirchenfeinden als höchstes Ideal gilt. Man könnte es kaum für möglich halten, aber es ist Tatsache.
* Der Stempel auf Grundstücks- Übertragungen.
Wir haben kürzlich in einer allgemeinen Übersicht klargelegt, daß die B e si tzste uern, dw 110 Millionen jährlich betragen, tatsachlrch nur den B I tz
von and wen Regimentern beaufsichtigt werden. Die Hauptstrafe besteht in Ruten hieben. Drei frische Bir- kenreiser werden zusammengebunden und dreißig bii hundert Hiebe erteilt. Die Exekution findet in Gegenwart bet anderen Soldaten statt. Unlängst hatte der Gardedragoner Senzow einer Händlerin eine Flasche Schnaps gestohlen und wurde dafür zu 50 Rutenhie- ben verurteilt Der Kommandeur der ersten Rotte, Stabskapitän Kowalewsft, leitete die Exekution. Wie üblich, wurde Senzow an Händen und Füßen festgc- holten und zwei Soldaten schlugen abwechselnd mit den Ruten Schon beim fünften Schlage floß Blut. „Ew. Wohlgeboren, lassen Sie mich los," flehte der Unglückliche. Doch die Exekution nahm ihren weiteren Verlaus. Plötzlich erhob sich Senzow mit unglaublicher Gewandtheit, stieß die ihn haltenden Soldaten fort, zog aus dem Stiefelschast ein verborgenes Messer, stürzte sich blitzschnell ans den Stabskapitän Kowalewfli und stieß es ihm viermal in die Brust. Kowalewski fiel blutüberströmt lot hin. Einen Offizier und einen Gemeinen, die ihn festhalten wollten, verwundete Senzow ebenfalls. Um nicht dem Gericht nochmals in die Hände zu fallen, versuchte Senzow sich zu erstechen, er fühlte aber, daß die Wunde nicht tödlich sei und stürzte sich bluttriefend, ungehindert von den verblüfften Zuschauem, auf den Hof der Kaserne und in den dort befindlichenBrunnen. Es gelang ihn zu retten. Er stand nur wenige Tage vor feiner Entlassung in die Reserve.
Die herb . . . Agrarier. Was versteht nun ein Durchschnittsleser freisinniger Berliner Blätter unter einem „Agrarier" ? Darüber erhielt die „Krenzztg." Ausschluß durch ein Gespräch mit einem Berliner Kaufmann aus dem guten, ge- biegeneu Mittelstände. Ec war bei Verwandten, einer Gutsbesitzerfamilie hier in der Nähe, zu Besuch gewesen und erzählte vom Landleben; es ginge seinem Schwager ganz gut; aber mit der Schweinezucht wäre doch; gar nichts mehr zu ma- chen, die fetten Schweine wären nicht anzubringen, wären unverkäuflich. „Aber wie ist das möglich? Hier wird das Schweinefleisch immer teurer, weil nicht genügend Schweine angeboten werden!" „Ja, wissen Sie, das kommt alles von den verd . . . Agrariern, die halten das Angebot zurück, da können die Züchter auf ihrer War« sitzen bleiben." „Die Agrarier? Was sind das eigentlich für Leute?" „Nun, die Viehhändler." — Wer diese Anekdote nicht glaubt, versuche einmal, mit ßeuten, die nur die Vossische Zeitung oder eins der Mosseschen Blätter lesen, über Politik zu sprechen. Er wird ähnliche Worte immer wieder hören.
* Selbsterkenntnis. Die Nr. 174 des „Hoyaer
Deutsches Reich.
* Die Bierpreisfrage beschäftigt die Oeffenilichkeit in hohem Grade. Der Bierpreis ist vielfach ganz wesentlich erhöht worden, weit höher, als durch die neue Bier« steuer gerechtfertigt ist. Das Publikum ist durchaus nicht überall gesonnen, das ruhig hin- zunehmen. , .
In Berlin rechnet man bereits in Gast- wirtekreisen mit dem Bierboykott. Ter Präsident vom Verband der Gast- und Schankwirte für Berlin und die Provinz Brandenburg teilte mit, daß die Wirte einer großen Gefahr entgegengehen. Die Verteuerung der Bierpreise werde von den Arbeitern mit dem Boykott beantwortet werden. Die Einigung zwischen Wirten und Brauereien ist immer noch nicht perfekt.
Aus Thüringen wird gemeldet, daß dort die Bierteuerung ganz ungewohnte Folgen zu verzeichnen hat. Während es noch vor kurzem den Anschein hatte, als ob die Biertrinker widerspruchslos die neue Last und das Doppelte, was an manchen Orten Bierbrauer und Wirte für sich herausschlagen wollen, aus sich nehmen würden, ist in den letzten Tagen das gerade Gegenteil eingetroffen. Fast in allen thüringischen Städten protestieren überaus stark besuchte Volksversammlungen gegen die Bierpreiservöhung. In der Regel erklären sich die Versammlungen bereit, die höheren Bierpreise zu bezahlen, aber nur soweit, als die Biersteuer selbst sie recht- fertigt. Diese Bewegung geht nicht nur von Arbeiter kreisen, fonbern auch vom übrigen Publi- kum ans. In Sachsen-Meiningen und Schwarz- i burg-Rudolstadt ist der Bier krieg bereits da. Im Oberland, wo die Spielwarenindustrie zu Hause ist und im Koburger Land steht der Ausbruch des Krieges am 12. August zu erwarten, in Jena, Mühlhausen usw. haben große Ver- Sammlungen ebenfalls Stellung gegen die Brauereien und Wirte genommen. Wenn auch der fast überall gefaßte Beschluß, kein Bier zu trinken, das teuerer wird, als es in der Steuer begründet ist, nicht in diesem Maße wird ausgeführt werden, so lassen doch dis jetzt vorliegenden Nachrichten erkennen, daß der Bierkonsum durch- weg stark zurückgeht.
tteff»un wollen wir auch im Einzelnen nachweisen baß tatsächlich der Besitz getroffen sst, und zwar der'bewegliche, aber auch der Grundbesitz. Von letzterem scheinen viele Leute überhaupt nichts zu wissen, obwohl er 40 Millionen beitragen muß
Wir befassen uns heute zunächst mit dem Stempel bei Grundstücksübertragung en. Bei Gmnd- stücksübertragungen wurde schon bisher eine Stempelgebühr erhoben von den Einzelstaaten und Zuschläge dazu von vielen Gemeinden. Nun kommt noch dazu eine Reichsstempelabgabe in der Höhe von e i n D r l t- tel Prozent des Wertes. Wer also z. B. em Grundstück kaust im Werte von 1000 JL, muß dabei eine Reichsstempelgebähr von 3,34 Mack bezahlen..
Ist aber das nicht eine drückende Belastung jur die Arbeiter und Kleinbauem, die gerne einen Acker kaufen möchten, oder für einen Handwecker, der sich gerne ein Haus erwerben möchte?
1 Zur Schonung der kleinen und mittler e n L e u t e find ausdrücklich eine Reihe wohlwollender Bestimmungen aufgenommen. So sind befreit von dieser Steuer: . _ = .
1. Wenn Eltern ihren Kindern em Haus oder ein Grundstück zuschreiben lassen.
Wenn ein Haus oder Gut an verschiedene Erben fällt und der eine kaust die ganze Geschichte, damit die Erbmasse geteilt werden kann.
Wenn bei einer Zwangsversteigerung ein Gläubiger das Anwesen steigert, damit fein
Wochenblattes" enthält folgende lustige Anzeiger Meine in Nr. 167 des „Hoyaer Wochenblatts" gegebene Aeußerung über ben mir „bekannten Dieb", der mir eine Sense gestohlen habe, nehme ich hiermit zurück unb erkläre, daß ich keine Person des Diebstahls bezichtigen konnte. Ich hatte als bekannter Söffel wieder soviel des Guten genossen, daß ich nachher selbst nicht wußte, wo ich meine Sense gelassen hatte. D. Sehneidewindt in Brebber."
— Ein Kenner. Vater (in der Stadt vor einem neuen Hause): „Seht, Jungens, so ein moderner Bau, der besteht aus nichts wie a usStein, Eisen und — Hypotheken!"
— Verknappt. „Wohin?" — „Meine Uhr zum Reparieren fortbringen!' — „Da könntest Du auch gleichzeitig die meinige mitnehmen?" — „Das alte Ding? Auf die gibt ja kein Pfandleiher mehr etwas!'
# Der Wahlkampf irr Baden ist auf der ganzen Linie entbrannt. Im Vordertreffen steht das Zentrum, gegen das sich von allen Seiten die Wucht des feindlichen Anpralls । richtet.
„Das Zentrum muß gebranbmarkt werden!" „In den nächsten Wochen muß es unsere Arbeft sein, diese Brandmarkung hinauszutragen in alle Gemeinden"! So lautet die Weisung des nationalliberalen Führers Obkircher. Genau nach diesem Rezept verfährt auch die Preffe der liberalen Richtungen. Von der sozialdemokratischen braucht es kaum besonders fest- gestellt zu werden. Es graut einem förmlich ob der unerhörten Mißachtung der Wahrheit, mit der die Behandlung und Erledigung der Reichsfinanzreform im Reichstage besprochen wird. Das Zentrum aber hält sich an das Wort Windthorsts, daß der srüh aufstehen muß, der es übertrumpfen will. Es war schon frühzeitig am Platze unb hat bereits Kundgebungen größten Stils veranstaltet. Wir nennen nur die große Versammlung zu Thiengen, wo Geistlicher Rat unb jene zu Offenburg, wo Lanbgerichts- s Zehnter, unb bie zu Ettenheim, wo
sprachen^^t ^er Breiten Kammer, Fehrenbach, mtei Versammlungen bildeten ebenso t;nf,Jtöe Belehrungen des Volkes über die wich- nachhrfirfrl1^® 8mge der Finanzreform als rale^Hetze'^Ün^^ste gegen die beispiellose libe- Betomi»^ ""d gewaltige Demonstrationen zur Ijcutiaen V*3 Östlichen Standpunktes, der im es sich eben'b? bet ®eifler maßgebend ist, weil anderes T9t0Ben Endziel doch um nichts J , b U um den Sieg der christlichen demokrat,«^' un ^»tütfen Liberale unb Sozial- Jbelfen. °tett Tn Brender Einigkeit zusammen-