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Sotationrdrucknad Verlag berZulbaer Af. tienbrnckerei in Lulba Lernsprecher llr. y.

M 165.

Fulda, Freitag den 23. Juli 1909.

36. Jahrgang.

Iwertes AZlcrtt

Aus dem Nachbargebiete

* Dietlos, 22. Juli 1909. Wer hat richtig

Kleines Feuilleton

« ch u h i n d u st r i e eine Verschlechterung der Lage genrelbet, die nicht nur auf den auch sonst eintretenden etwas ruhigeren Geschäftsgang nach Pfingsten znrückgefübrr wird, sondern auch auf die allgemeine wirtschaftliche Depression, die die Händler mit den Herd'taufträgen und Nachbestel­lungen zurückhalten läßt. In verschiedenen Be­trieben dieser Branche wurde die Arbeitszeit auf 7 Stunden pro Tag reduziert. Die L a n d w i rt- schaft war in der Lage ihren Bedarf an Ar­beitskräften ohne Schwierigkeiten zu decken, wenn auch das Material nicht immer ein erstklassiges toar.

Der Passantenverkehr war entspre­chend der ganzen Lage des Arbeitsmarktes auch im Berichtsmonate sehr lebhaft. Von den Orga- uen des Mitteldeutschen Arbeitsnachweisoerban- des wurden, soweit Meldungen von den kvmmu­

tz 146. Bon der Nachsteuer befreit ist Branut- wein des freien Verkehrs im Besitze von Gewerbe­treibenden, die die Erlaubnis zum Ausschänken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Trinkbranntwein haben, in Mengen von nicht mehr als 20 Liter, im Besitze von anderen Haushaltungsvorständen in Mengen von nicht mehr als 10 Liter Alkohol.

§ 147. Bon der Nachsteuer befreit ist aller Brannt­wein, der auf Grund der bisher gellenden Borschriften von der Berbrauchsabgabe befreit war.

§ 148. Die Nachsteuer kann ohne Sich rheitsbe- stellung auf sechs Monate gestundet werden.

§ 150. Die zum Feilhalten vollständig vergällten Branntwein- vor dem Inkrafttreten dieses Ge etzes im Gebrauche befindlichen Gesäße dürfen bis zum 30. September 1912 weiter benutzt werden, sofern sie ver- schloffen werden können.

§ 152. Von dem in der Zeit vom 15. bis einschl. 30. September 1909 erzeugten Branntweine wird neben den bestehenden Branntweinsteuern eine besondere

heit im Buch druck er gewerbe wird bis zur Mitte des Berichtsmonats sogar als schlecht be­zeichnet. Aus Offenbach a. M. wird von der

M. Der Arbeitsmarkt iit Heften Nassau.

reich mit Vorschlägen beschäftigen, die darauf abzielen, den Rückgang der Geburten in Frank­reich aufzuhalten. Lebhaftes Aufsehen erregt der v..... ........

Vorschlag des Professors Richet von der Akademie lgerechnet? Für die Verlegung der Wasser- für Medizin, der Geburtsprämien vorschlägt, um lei hing im Feldabett war vom hiesigen Gemeinde- den Eltern die Erziehungskosten zu erleichtern, rat eine Ausschreibung erfolgt. Darauf Jedes zweite Kind soll mit 400 Jt, jedes folgende gingen von zwei auswärtigen Firmen Offerten mit 800 M prämiiert werden. Damit ließe sich ein; von denen die eine Firma 63 Jl. die andere die Geburtsziffer von 750 000 nach Ansicht des 265 <K für die Ausführung des Projektes ver- langte

Reichskanzlers, der Staatssekretäre und der prou- ßischen Minister verbreitet worden sind, dürfte es von Interesse sein, die betreffenden Gehälter wiäderzugeben, wie sie in den neuen Besoldungs­ordnungen verzeichnet sind. Nach der Besoldungs­ordnung im Reiche erhalten ein Gehalt von je 30 000 M die Staatssekretäre des Reichsmarine- amts, des Reichsjustizamts und des Reichspost­amts; ein Gehalt von je 36 000 der Reichs­kanzler und die Staatssekretäre des Auswärtigen Amts sowie des Innern. Zu diesen Gehältern treten allerdings noch besondere Repräsentations­kosten. Sie betragen beim Reichskanzler 64 000 Mark, bei den Staatssekretären je 14 000 Mark. Außerdem haben Reichskanzler sowie die Staats­sekretäre des Auswärtigen und des Innern freie Dienstwohnung mit Geräteausstattung, die übri­gen Staatssekretäre freie Dienstwohnung. — Die preußischen Minister erhalten durchweg je 36 000 Mark nebst einer nichtpensionsfähigen Stellenzu­lage von 14 000 »K; außerdem freie Dienstwoh­nung.

* Ein Haifisch von einigen Metern Länge tauchte am ligurischen Badestrand bei Setti Ponente auf, wo zwei Kinder badeten. Sie ent­gingen ihm mit knapper Not. Einigen Fischern gelang es, das gefährliche Tier zu erlegen und ans Land zu ziehen.

* Ein Orkan im Golf von Mexiko ftgte den Strandwall der Stadt Galveston weg, sodaß sich die Fluten in die niederen Teile dec Stadt ergießen konnten. Viele Wohnhäuser und zwei Knranstalten wurden zerstört. Die Bewohner Galvestons sind jetzt vollständig isoliert, auch die telegraphische Verbindung ist unterbrochen.

* ■ Ei« Zaubcrerrhcpaar, das in der „Lichr"- tadt Paris einen sehr einträglichen Gimpel­ang betrieben hatte, wurde von einem Pariser Gerichtshof verurteilt. Das Vergehen der Ver­urteilten bestand nach dem Urteilsspruche darin, daß sie durch Zeitungsanzeigen Leichtgläubige zum Ankauf von Talismanen, Wundersteinen oder magischen Präparaten verleiteten, mit denen ie Handel trieben und von denen sie fixe Preis­kurante ans Publikum versandten.

* Vacha, 22. Juil 1909. An den Linden­bäumen kann man in hiesiger Gegend die eigentümliche Beobachtung machen, daß viele der Bäume in diesem Jahre nur sehr schwach öder überhaupt nicht blühen. Unsere Bienenzüchter erleiden dadurch wahrscheinlich einen empfindli­chen Ausfall in der Honigernte.

* Hanau, 20. Juli 1909. Im benachbarten Klein-Stemheim legte sich der 30jährige Back­stein-Arbeiter Gg. Müller auf einen brennenden Backsteinosen. Heute früh wurde er tot aufge­sund e n, er war durch die 'ausströmenden Koh- lengofe erstickt.

* Ellingshausen bei Homberg, 22. Juli 1909. Hier erhängte sich gestern der älteste Bewohner unseres Kreises, der frühere Bürgermeister und Kirchenältester Merle im Alter von 94 Jahren.

Literarisches.

Daß Lehrerbesoldnngsgeseh vom 26. Mai 1909, das Lehrerpeusionsgeseh nebst dem Ruhege­haltskassengesetz, das Lehrerwitwen- und -waisea-Fürsorgegesetz, für den praktischen Gebrauch erläutert von Dr. Anton Glatt- f e l t e r, Mitglied des Hauses der Abgeord- nehm. Düsseldorf, Verlag von L. ©djtoann. Preis gebunden 1,60 M.

Der in Lehrerkreisen hochgeschätzte Verfasser rst durch seine 16jährige Tätigkeit in der Unter- - rrchtskommission des Abgeordnetenhauses mit den einschlägigen schulrechtlichen Fragen vertraut; als ständiges Mtglied der Kommission zur Be­ratung des Lehrerbesoldungsgesetzes hat ec allen deren Sitzungen beigewohnt und am Zustande­kommen de Gesetzes regen Anteil genommen und war daher in besonderer Weise geeignet, das neue Lehrerbesoldungsgesetz und die mit ihm ver­wandten Gesetze für den praktischen Gebrauch zu erklären. Dabei kam es vor allem darauf an, die Erläuterungen auf Grund der Verhandlun­gen m beiden Häusern des Landtages, sowie aller m die Materie eingreifenden Gesetze. Erlasse, .Verfügungen und Gerichtsentscheidungen unter Fortlassung alles Entbehrlichen auf das Wesent- luge zu beschränken und sie kurz, aber klar und scharf zu fassen und übersichtlich zu gliedern. Die Erläuterungen lesen sich angenehm und ermüden mcht durch viele Abkürzungen und für den prak­tischen Gebrauch überflüssige Zitierungen. Ge­rade die schwierigen Punkte sind eingehend erör­tert, auch solche, die man häufig übergangen fin­det, fodaß kaum jemand in die Lage kommen wird, an der Hand des bequem eingerichteten Sachregisters vergeblich nachzuschlagen. Daß außer dem Lehrerbesoldungsgesetze auch die Ge­setze über die Pensionierung und Reliktenversor­gung in deren neuester Fassung sich in einem handlichen Bändchen vereinigt finden, wird sicher mit Freuden begrüßt werden.

Mischungen von Weingeist mit Aether und Lösungen I Gelehrten auf eine Million erhöhen. Den Staat Markb^^enB^n^.^ 97^7% V^x?50 I würde dies 240 Millionen kosten. Das Geld soll Behältnissen 350 Mark; für Aether aller Artz auch aufgebracht werden durch Erhebung emer »Toten- Kognaköl (Weinbeeröl) 1. in Fässern 275 Mark, 2. in ?teue5 . die alle Erbschaften, dre nicht an direkte anderen Behältniffm 350 Mark; für ätber- und wein- Nachkommen, sondern an Seitenlinien gehen, mit geisthalttge Riechmittel (Parfümerien) und Schönheils- 50 Prozent trifft. Auch das 'einzige Kind, das mittel (kosmetische Mtttel, z. B. Haarfärbemittel sowie das Vermögen der Eltern erbt, soll 50 Prozen ■ Haut- und andere Verschönerungsmittel); für äther- abgeben. Der bekannte Nationulökonom Paul ÄopfVRl“n» unb bahM-äffer; Leroy Beaulieu beantragt, bei der Anstellung von «Ä »i. «Hera Ur

(Essenzen, Extrakte, Tinkturen) und Wässer; für wohl- <U- ^twrzugem Beamte, die un^erhei-

riechenden Essig 400 Mark; für Essigsäure 78 Mark raflct Nnd, sollen einen Gehaltsabzug von 20 Proz. Der Bundesrat wird ermächtigt, die vorgesehenen Zoll- erfahren und die verheirateten Beamten, die nach sähe herabzusetzen. fünfjähriger Ehe nur ein Kind haben, einen Ab-

vermischter.

** Die Unsitte der Kinder, auf den Treppen­geländern herabzurutfchen, hat wieder zwei Opfer gefordert. In Beut he n (Oberschl.) verun­glückte dabei ein siebenjähriger Knabe tödlich. Der gleiche Fall ereignete sich in Schweidnitz.

* Zahlreiche Skelettfunde aus der Merowin- gerzeit, dem fünften bis achten Jahrhundert n. Ehr. wurden in Lands Hut gemacht. Man ftieß bei Erdavbeiten auf Reihengräber, in denen, kaum zehn Zentimeter unter der Erde, Skelette mit den üblichen Halbschwertern als Grabbeigabe gefunden wurden. Der Knochenbau dec zuletzt gefundenen Skolette mißt 1,85 Meter in der Länge.

** Eine deutsche Flngplatzgrsellschaft wurde mit dem Sitz Berlin gegründet. Die Gesell­schaft wird sofort mit der Einrichtung eines etwa 800 Morgen großen Luftschisshaseus und Flugplatzes in nächster Nähe von Berlin beginnen. Die Arbeiten sollen so gefördert wer­den, daß der Betrieb in wenigen Wochen aufge- rwmmen werden kann.

' Was die Minister verdienen. Nachdem jüngst unrichtige Mitteilunaen über die Gebälter des

— Das Attentats-Museum" des Königs von Spanien. Von den regierenden Fürsten ist wohl noch keiner so oft zur Zielscheibe anarchistischer Attentate gemacht worden wie Alfonso XIII. von Spanien; merkwürdigerweise ist er aber ans all den derbncherischen Anschlägen, die gegen sein Lieben gerichtet n>aren, heil und unversehrt her- borgegangen; er hat dabei nicht einmal sein hei­teres Temperament und seine gute Laune ringe- büßt._ Der König besitzt eine Sammlung von Ge­genständen, die ihm die Attentate und die Gefah­ren, welchen ec glücklich entronnen ist, jederzeit ms Gedächtnis rufen . Man sieht dort u. a. — fo erzählen die Nouvelles — einen „Lutschpfro- pfen", mit welchem man ihn zu vergiften suchte, Äls er noch als Säugling in der Wiege lag; ein großes Glasgefäß, auf welches er als Knabe von fünf Jahren fiel, wobei er sich beinahe den Schä­del zerschlagen hätte; einen Stock, mit dem ihm einmal ein Kammerdiener, ob mit Absicht ober Aus Unachtsamkeit, konnte nicht fest gestellt toer- yen einen solchen Schlag versetzte, daß das Auge in Gefahr geriet; einige Splitter von der Bombe,

’rt Barcelona gegen den königlichen Wagen veschleudert wurde die Haut eines der Pferde, die 9er dem Pariser Attentat von der Bombe zerris-

wurden, und ein Teilchen von dem Galawa- 1 Welchem Alfonso damals mit dem Präst- nwn Loubet faß; Teile von der Bombe, die in hntVx .Legen das Königspaar geschleudert i» x. £ , es nach der Trauung aus der Kirche gnVn Akrst zurückkehcte, und endlich zahlreiche

kl' Revolver und Geschosse jeder Art, Polizei in den Schlupfwinkeln der Anarchisten gefunden worden find.

titin» a Cn Hedin über die deutsche Polarexpe- bifck-, ^epPelm-Hergesell. Der berühmte schwe- schr n^^^ungsreisenoe Sven Hedin hat sich in ^eise über die Ausfichten des ren großen deutschen Volarnnterne^nens

oerfeben finb 8 Alkoholgehalles I An der wenig günstigen Lage des Arbeits-

§ HO. Essigsäure, die im Inland- aus Holzessig ™-T« n“ “L23 °..“a e \bc oder efftflfauren Salzen gewonnen ist, unterliegt einer jjnb Met alIg eW er b e den größten Anteil, in die Reichskasse fließenden Verbrauchsabgabe, die -h» oer H 0 l z l n d u st r r e ist die Baistchreinerel 0,30 Mark für das Kilogramm wasserfreier Säure be- noch schlecht beschäftigt, besser dagegen die Möbel- trägtz Bestett bleibt nach näherer Bestimmung des schreinerei, doch sind auch hier die Arbeitskräfte Bundesrats Essigsäure, die ausgeführt oder zu gewerb- noch immer leicht zu bekommen. Dagegen herrscht hd,eR « ”cr x!^Lbet i rxM r. 1onQ schon seit Monaten hauptsächlich in den kleineren

§ 144. Branntwein, der sich am 1. Oktober 1909 Städten und out bpm hnnhp ..in finttpr

unter Steuerkontrolle befindet, unterliegt einer Nach- P m Ö hwmlich fwtter

steuer von 0,35 Mark für das Liter Alkohol. Die ^wsthciftsgang in der Wagnerei, der auch im Nachsteuer ist zu entrichten, sobald der Branntwein in Berichtsmonat noch anhielt, oft toar die Be,chaf- den freien Verkehr tritt. fnng der nötigen Arbeitskräfte nicht sofort mög-

§ 145. Branntwein aller Art und Branntwein- lich. Im B eklet dungsgeiverbe ist dec Fabrikate unterliegen, sofern sie sich beim Inkrafttreten Beschäftigungsgrad im allgemeinen noch zufrie- * .®e^e8 im s"ien Verkehr befinden und nicht denstellend zu nennen, nur in Kassel war Man- ä"S.**äs, '"AmSäs? isl«. v . «• Bundesrats einer N a ch st e u e r von 0,35 Mk. für das Liter Alkohol.

Betriebsauflage von ü Mark für das Hektoliter Alkohol ...... .... .........

erhoben. Der in «leinbrennereien und von den im 8 41 rmlen bezto. Kreisarbeitsnachweisen und Herber- bezeichneten Brennern zum niedrigeren Berbrauchsab- gen zur Heimat Vorlagen, 8296 Stellen vermit- gabensatze des bisher geltenden Branntweinsteuergesetzes telt (gegen 8172 int Vormonat), darunter: Hom- m,‘eThe8t b,efeT be!onD(ren ** I berg (Bez. Kassel) 2, Eschtogee 7, Marburg 11, Fulda 16, Wetzlar 25, Herborn 26, Weilburg 38, ' Hanau 45, Gießen (Herb. z. H.) 62, Frankfurt a.

M. (H. z. H.) 71, Gießen 135, Limburg a. L. 147, 41UMUIIV. Friedberg i. H. 192, Witzenhausen 273, Kassel

* Geburtsprämie und Totcmteuer. Ncch in I ^6, Wiesbaden 1274 und Frankfurt a. M. 3571. diesem Herbste soll sich das Parlament in F r a n k----- ——

§ 107. Die Verwendung von Branntwein- »ug von 10 Prozent. Es bleibt freilich abznwar- fchärfen ist untersagt. Unter der Bezeichnung Korn- ten, wie die Kammer zu diesen kühnen Reform- branntwein darf nur Branntwein feilgehalten Vorschlägen sich verhalten wird.

werden, der ausschließlich aus Roggen, Weizen, Buch­weizen, Hafer oder Gerste hergestellt ist.

§ 109. Vollständig vergällter Branntwein darf im Kleinhandel nur in Behältnisfen von 50, 20, 10, 5 und 1 Liter Raumgehalt feilgehalten werden, die ver- schloffen und mit einer Angabe des Alkoholgehaltes

* Tie englischen Frauenrechtlerinneu sind un­ermüdlich in der Erfindung von verrückten Agi- tationsmittela für das Frauensttmmrecht. Als der Premierminister Asquith dieser Tage im Be­griffe stand in den Viktoriagärten die Statue Sir Wilfred Lawsons zu enthüllen, wurde er von einer Suffragette, die außerhalb der Gärten auf diesen Moment gewartet hatte, durch ein gewal­tiges Sprachrohr mit den Worten angeredet: „Warum geben Sie den Frauen nicht das Stimm­recht?" Gleichzeitig kroch innerhalb des Gartens, wo sie sich unter den Büschen verborgen gehalten hatte, eine andere Suffragette hervor und rief dem Minister zu „Schämen Sie sich, Herr As­quith, daß Sie die Frauen in Zellen einfperrnl -iarum lassen Sie nicht den lebenden Frauen Ge­rechtigkeit widerfahren anstatt den toten Män­nern?" Diese Worte lösten bei den Suffragette! aiißerhalb dec Gärten wüstes Geschrei und den Rus: „Schande über Sie, Herr Asquith!" aus. Die Suffragette, die den Skandal veranlaßt liatte, wurde von Polizisten aus dem Garten ent- fern!. Gleich darauf stieg ein Ballon mit der Aufichrlft: „Votes for women!" (Frauensttmm- rcdjt) auf, der während der Enthüllungszeremo­nie über dem Tenkmalsplatze schwebte. — Eine S t i m m re chtlerin, die wegen Ruhestörung m London verhaftet worden war, hat zum Protest .dagegen, daß sie nicht als politische Gefangene, sondern wie jeder andere Unruhestifter behandelt und in die gewöhnlichen Zellen gesteckt wurde, h26 Sunden lang nicht gegessen. Er- saireckt haben die Behörden diese Hungerkünstle­rin entlassen.

geäußert. Sven .Hedin erklärt: „Aus dem Ge- biete der Lustsichsfahrt Hobe ich keine andere Er­fahrung, als einen Ausstieg int Fesselballon mit Professor Hergesell außerhalb Straßburgs vor et­lichen Jahren. Wenn ich auf dieser Spritzfahrt a.uto anderes lernte, sah ich doch ein, daß em Ballon, der Nach den Polargegenden geführt werden soll, keinen sichereren Händen als donen Professors Hergesell anvertraut werden könnte Und ich sehe nicht ein, warum ein Luftschiff vom Zeppetrn-Typ Nicht von Spitzbergen nach dem Norden Vordringen sollte, ebenso leicht, wie es durch Deutschland hin und her fährt. So viel ich verstehe, sind die eigentlichen Gefahren womit man zu rechnen hat, Schneebelastung, Wass-r- dampfverdichtung und Nebel. Ich habe aber die bestimmte Ueberzeugung, daß dec großartiae deutfche Plan mit Erfolg gekrönt werden wird "

— Das kann mir nie passieren! Ter Voss Ztg." wird folgendes launige, zugleich buchstÄIich wahre Geschichrchen mit geteilt: Sitzen da neulich einige Herren an einem Tische in einem besseren Berliner Restaurant in lebhafter Unterhaltung. Ich höre eben, wie der eine sagt: . Also

das kamt in den besten Lokalen Vorkommen. Mir ist auch schon einmal mein schöner Pelz gegen einen ziemlich schäbigen Mantel vertauscht wor­den — ich habe nichts tun können, als mir einen neuen kaufen. Das kann überall Vorkommen." Der andere schüttelt den Kopf. „Das darf nicht Vorkommen; man mutz eben aus feine Sc^hen selbst acht geben und sich nicht auf den Kellner verlassen. Mir kann das nie passieren! Ich hänge meine Sachen immer gerade mir gegenüber, so daß ich jede» Augenblick beobachten kann, wer etwa in die Nähe kommt, und immer sehe, ob sie noch da sind. Sieh mal, da drüben ..." Er hob die Hand, um dem anderen die Richtung zu weisen, sprang aber im selben Augenblick erschro- cken aus: „Donnerwetter, wo ist denn mein Hut?l" An dem Haken, nach dem er gezeigt hatte, hing statt des neuen Zylinders ein alter Filzhut.

Branntweinsteuergesetz.

§ 2. Die Berbrauchsabgabe beträgt von der innerhalb des Kontingents hergestellten Alkoholmenge 1,05 Mark, von der außerhalb des Kontingents herge­stellten Menge 1,25 Mark für das Liter Alkohol.

Obstbrennereien und Brenner der im §41 bezeich­neten Art entrichten für Branntwein, den sie aus felbsterzeugtem Obst, Wein, Most oder auS Rückständen davon (Trester, Hefe) oder aus Beeren und Wurzeln herstellen, bei einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 30 Liter Alkohol eine um zwei Zehntel ermäßigte Verbrauchsabgabe. Diese Vorschriften in § 40 Abs. 1 und § 41 sind entsprechend anzuwenden.

§ 3. Von der Verbrauchsabgabe befreit bleibt: 1. Branntwein, der ausgeführt wird; -2. Branntwein, 'der zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Essig- bereilung, zu Putz-, Heizungs-, Koch- oder Beleuchtmigs- »wecken verwendet wird, nach näherer Bestimmung des Bundesrats; 3. der Schwund bei der unter amtlicher Ueberwachung erfolgten Reinigung, Lagerung und Versendung von Branntwein.

§ 4. Bei der Ausfuhr von Trinkbranntwein aus dem freien Verkehre sowie von Erzeugmffen, zu deren Herstellung Branntwein aus dem freien Verkehre ver­wendet worden ist, wird nach näherer Bestimmung des Bundesrats eine Vergütung der Verbrauchsabgabe ge­währt.

§ 15. Brennereien, die in einem Betriebsjahre nicht mehr als 10 Hektoliter Alkohol Herstellen (Riern« brennereien', können abgefunden werden, sofern fie vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes betriebsfähig herge­richtet sind.

§ 42. Außer der Verbrauchsabgabe wird von der erzeugten Alkoholmenge eine Betriedsauflage er­hoben und zwar für die Erzeugung bis zu 50 Hekto- Mer 4 Mark, steigend bis bei über 3000 Hektoliter um 14 Mark vom Hektoliter Alkohol.

§ 43. Die BetrrebSauflage erhöht sich während ge­wisser Zeiten und unter gewissen Umständen um 3 M. für das Hektolüer Alkohol.

§ 54. Aus den Einnahmen an Betriebsaufiage und dem daraus angesammelten Geldbestande werden für vollständig vergällten, für den mit anderen Mitteln als Essig unvollständig vergällten und sür auSgefnhrten Branntwein Vergütung gezahlt.

§ 106. Der Eingangszoll für den Doppel­zentner beträgt vom 10. Juli 1909 ab: für Brannt- roetn aller Art einschließlich des Weingeistes sowie für

(•) Das wichtigste aus den neuen Reichssteuergesetzen IV. (Schluß.)

ReichSftempelnovelle.

1. Essektenstempel: Steuersatz für Aktien und Anteilscheine 3 Prozent, für Kuxscheine 5 Mark pro Urkunde, fürinländischeRenten- u. Schuldverschreibungen 2 Prozent, für ausländische, die von Staaten und Kommunen ausgegeben, 1 Prozent, im übrigen auch 2 Prozent.

2. Talonstempel: Bei der Erneuerung der Talons wird alle Jahre ein Stempel erhoben, der bei Aktien em Prozent, bei Renten- u. Schuldverschreibungen E Prozent beträgt (bei Schuldverschreibungen von tmunen und Landschaften usw. im Jnlande zwei Prozent). Befreit sind Talons von Reichs- und Staats­anleihen sowie Zinsbogen, die bei der ersten Ausgabe der Wertpapiere mit diesen in Verkehr gesetzt werden.

3. Schecks: 10 Pfg. vom einzelnen Scheck. Be- (reit sind Postschecks und Schecks, die dem Wechsel­tempel unterliegen.

> 4. Grundstücksstempel: Der Stempel beträgt

bei Grundstücksübertragungea '/» Prozent. Bis zum Inkrafttreten einer ReichSzuwachssteuer, die spätestens biS zum 1. April 1912 in Kraft treten soll, wird ehr Zuschlag von 100 Prozent zum Grundstücksumsatzstempel erhoben. Die Reichswertzuwachssteuer soll 20 Millionen Mark bringen, rrnd den Gemeinden, die vor dem 1. April 1909 eine solche Steuer besaßen, soll sie von 1912 ab noch 5 Jahre lang in der alten Höhe vom Reiche vergütet werden. Bon 1912 ab soll der Grund­stücksstempel alle 6 Jahre um den Betrag herabgesetzt werden, den die Zuwachssteuer um 20 Millionen über­steigt.