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MaerW Zeitung

3.ÄS»«- wochenbeilas«: „Illustrierte Zonntagszeitung"

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Monakbellager „8uldaer Geschichtzblätter"

trscheint täglich mit Ausnahme der Zo.m- und Feiertage, viertrl- phrlicher vezngrpreir ohne vringerwhn und vepeUgeld in Fuldas»- wie auswärts 1-50 Ulf.

verantw. Rrdakteurr «art Schütter

JV3 162.

Fulda, Dienstag den 20. Juli 1909.

36. Jahrgang.

(♦) Das wichtigste aus den nenen Reichsfteuergesetzen. DL

Schaumweinsteuergesrtz.

Art. 1. Di« Steuer beträgt für aus Trauben», Obst- und Beerenwein hergestellten Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke bei einem Preise der Masche von nicht mehr als 4 Mk. 1 Mk., mehr als 4 Mk. und nicht mehr als 5 Mk. 2 Mk., mehr als S Mk. 3 Mk. für die Flasche.

Art. 2. Nach § 8 des Schaumweinsteuergesetzes wird folgende Bestimmung eingefügt: § 3a. Für die Höh« der Steuer maßgebend ist der Preis, zu dem der Schaumwein vom Hersteller abgegeben wird; wird der Schaumwein unentgeltlich abgegeben so beträgt die Steuer 1 Mk. für jede Flasche.

Art. 3. Der Eingangszoll für Schaumwein (Tarif­nummer 181) beträgt 180 Mk. für 1 Doppelzentner.

Der Bundesrat ist ermächtigt, den Zoll auf 130 Mk. für 1 Doppelzentner herabzusetzen.

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. August 1909 in Kraft.

Art. 4. Schaumwein, der sich am 1. August 1909 außerhalb der Erzeugungsstätte oder einer Zollnieder­lage befindet, unterliegt nach näherer Bestimmung des BundeSratS einer Nachsteuer in Höhe von 0,60 Mk. Schaumwein im Besitze von Eigentümern, die weder Ausschank noch Handel mit Getränken betreiben, bleibt, ckofern die Gesamtmenge nicht mehr als 10 Flaschen beträgt, von der Nachsteuer befreit. Mehrere Eigen­tümer, die Schaumwein gemeinsam ausbewahren, wer­den wie ein Eigentümer angesehen.

Erhöhung deS Kaffee- und Teezolls.

§ 1. Es beträgt der Zollsatz für 1 Doppelzentner Kaffee, auch Kaffeeschalen (Kirschschalen und Perga­menthülsen) roh: 60 M., gebrannt oder geröstet, auch oemahlen: 85 M.

§ 2. Der Zollsatz für Tee wird von 25 M. auf 100 M. für 1 Doppelzentner erhöht.

! § 3. Roher und gebrannter Kaffee, sowie Tee, die

!fich am Tage des Inkrafttretens dieses Artikels im freien Verkehr deS Zollgebietes befinden, unterliegen nach näherer Bestimmung des BundesralS der Nach- vrwllung. An Nach zoll find für 1 Doppelzentner ■. «»heben: von Kaffee 20 M., von Tee 75 M. Für und Tee tm Besitze von Haushaltungsvorständen, die weder Kaffee verarbeiten, noch mit Kaffee oder taraus hergestellten Getränken Handel treiben, wird der Nachzoll nicht erhoben, wenn die Gesamtmenge nicht mehr als 10 Kilogramm beträgt.

Besteuerung von Zündwaren.

§ 2. Die Zünd Warensteuer beträgt: 1. Für Zün »Hölzer, für Zündspänchen und für Zundstäbchen aus Strohhalmen oder aus Pappe a. in Schachteln oder anderen Behältniffen mit einem Inhalt von weniger als 30 Stück 1 Pfg. und mit einem Inhalt von 30 bis 60 Stück l1/» Pfg. für jede Schachtel oder jedes Behältnis; b. in Schachteln oder anderen Behältniffen mit einem Inhalt von mehr als 60 Stück 1*/« Pfennig für 60 Stück oder einen Bruchteil davon. 2. Für Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen a. in Schachteln oder anderen Behältnissen mit 20 oder weniger Zünd­kerzchen 5 Pfg. für jede Schachtel oder jebeä Behältnis; b. in größeren Packungen für je 20 Zündkerzchen oder einem Bruchteil davon 5 Pfg. Die höheren Steuer» 'ätze treten nicht ein, wenn die vorstehend angegebenen Stückzahlen um nicht mehr a!S zehn vom Hundert über­schritten werden.

8 3. In den ersten fünf Jahren nach dem In­krafttreten dieses Artikels tritt eine Erhöhung der Zünd- Warensteuer um zwanzig vom Hundert ein: 1 Für Zündwaren, welche in Fabriken hergestellt find, die erst nach dem 1. Juni 1909 betriebsfähig hergerichtet worden find; 2. für Zündwaren aus den vor dem 1. Juni 1909 in Betrieb gewesenen Fabriken, soweit deren Jahreserzeugung die nachweisliche Durchfchnitts- erzeugung der letzten drei Betriebsjahre vor dem 1. Juni 1909, oder falls die Fabriken noch nicht volle drei Betriebsjahre vor dem 1. Juni 1909 bestanden »oben, die nachweisliche jährliche Durchschnittserzeugung der vor dem 1. Juli 1909 liegenden Betriebszeit über» steigt. Die näheren Bestimmungen zur Ausführung dieser Vorschrift erläßt der Bundesrat.

Bernhard von der Eiche.

Roman von Baronin Gabriele von Schlippenbach.

33] (Nachdruck verboten.)

. Generaldirektor Muller rieb sich vergnügt die 'Hände. Er schöpfte wieder Mut, daß die fast dussichlslos scheinende Sache mit den Rößlinger Hochöfen doch noch ins rechte Gleis kommen wer» 63 war eine Herkulesarbeit, die Bernhard von der Eiche bei der Annahme seiner Stelle als Chef auf seine Schultern genommen hatte, aber auch er sagte sich freudig, daß es Licht zu werden onfing. Ein alter Ofen war abgetragen, die bei» den von Eiche angelegten waren nahezu vollendet, und er wußte, daß sie leistungsfähiger sein muß­ten. Es wurde mit fieberhaftem Eifer daran ge­arbeitet. Es sollte das Fest der Einweihung der ^neuen Oefen stattfinden, sie sollten angeblasen xrden, wie es in der technischen Ausdrucksweise

Müller sprach kurz vor Weihnachten mit Jrm- Hauptaktionärin des Werkes ein Recht hatte, zu erfahren, wie es um den Betrieb Itand. Der Generaldirektor sagte Frau Gerard, allnn Bernhard von der Eiche zu don- batte .wenn die stark gesunkenen Roßlin^ sser Aknen jetzt stiegen und gute Dividenden er- hielt wurden.

„Nicht wahr ,der Herr Baron bekommt am -^Mutz des Jahres Tantieme?" fragte Jrm» wto.

Müller bejahte, fuhr sie fort: „Ich ^'^, dt Tantieme fällt glänzend aus." unSh; l»9e Tausend Mark werden es wohl fein, ’* °*8 Frau."

Ithfer ireut mich. Herr von der Eiche als c ^-nrnter verdient besonders berück» '“Oi werden."

ihenf 16 e-' daß diese dumme Klausel im Testa» »weite Ehe verbietet," dachte Mül» Scheint • wären ein gutes Paar. Zuweilen TOk ni,u ob--" er vollendete den

"Ur in Gedanken.---.

§ 4. Zeit der Entrichtung der Steuer. Für int Jnlande hergestellte Zündwaren ist die Zünd- roarenfteuer ju entrichten, bevor die Zündwaren aus den Räumen des Herstellungsbetriebs oder den Zünd­warensteuerlagern (§ 11) in den freien Verkehr des Inlandes übergehen. Für die aus dem Ausland ein­gehenden Zündwaren ist die Steuer neben dem Ein­gangszoll und zugleich mit diesem zu entrichten.

§ 7. Stundung d er Steuer. Die Zünd- wareusteuer kann ohne Sicherheitsbestellung auf drei Monate gestundet werden; gegen Sicherheitsbestellung ist sie auf 6 Monate zu stunden. Ein unter Steuer' Verschluß befindliches Lager ist als Sicherheit anzu­nehmen.

§ 8. Verjährung der Steuer. Ansprüche auf Zahlung oder Erstattung der Steuer verjähren in einem Jahre von dem Tage des Eintritts der ©teuer« vflicht ab. Der Anspruch auf Nachzahlung verjährt in drei Jahren.

§ 10. Verpackung der Zündwaren und Bezeichnung des Herstellers. Steuerpflichtige Zündwaren dürfen aus den Herstellungsbetrieben, den Zünvwarensteuerlagern und hem Auslande nur ver­packt in den freien Verkehr des Inlandes gebracht werden. Die Art der Verpackung und die Größe der zulässigen Packungen bestimmt der Bundesrat. Auf den Packungen sowie auf der einzelnen Umschließungen der Zündwaren (Schachteln ober anderen Behältnissen) ist der Name und Wohnort des Herstellers oder eine bei her Steuerbehörde anzumeldende Marke, die die Bezeichnung deS Herstellers vertritt anzugeben.

§ 11. Zünl> waren steu erlag er. Herstellern von Zündwaren und solchen Personen, die damit Großhandel treiben, können für die von ihnen herge- Sellten, aus inländischen Fabriken bezogenen und aus em Ausland eingeführten verzollten Zündwaren Privat­lager unter amtlichem Mitverschluffe (Zündwarensteuer­lager) bewilligt werden, in denen die Zündwaren un­versteuert niedergelegt werden dürfen.

§ 16. Bauliche Einrichtungen. Die Zünd- roarenfabriten müssen baulich so eingerichtet fein, daß eine ständige steueramtliche Bewachung und Abschließung der Räume, in denen die fertigen Zündwaren verpackt und aufbewahrt werden, durchzuführen ist und daß die Steuerbehörde den Gang der Herstellung und be i weiteren Verbleib der Zündwaren innerhalb der Fabrik verfolgen kann. Aur; liegt den Fabrikinhabern ob, auf Verlangen zur Erleichterung der Ueberwachung des Betriebes Wachräume für die Aufsichtsbeamten inner­halb oder außerhalb der Fabrikräume herzustellen. Für die bereits im Betriebe befindlichen Zündwarenfabriken werden die erstmaligen Kosten Der für die steuerliche Ueberwachung des Betriebs und der Lagerung er­forderlichen baulichen Anlagen foroie der Verschluß- anlageu den Betriebsinhabern aus der Reichskasse erstattet.

§ 23 ff. enthalten die Strafvorschriften.

§ 40. Zoll. Die Nummer 367 des Zolltarifs vom 25. Dezember 1902 enthält folgende Fassung:

Zündhölzer, Zündstäbchen aus Pappe 30 Mk.

§ 42. Uedergangs- und Schlußvorschrif- ten. Hersteller von Zündwaren der im § 1 bezeich­neten Art haben die am Tage des Inkrafttretens dieses Artikels außerhalb der Räume des angemeldeten Fa­brikbetriebes vorhandenen, in ihrem Besitze befindlichen Zündwaren der bezeichneten Art innerhalb einer Woche dem Steueramt anzumelden und, soweit sie nicht aus­geführt oder auf ein Zoll» oder Steuerlager verbracht werden, nach Maßgabe deS § 2 zu'versteuern. Zünd­waren, die sich am Tage des Inkrafttretens dieses Artikels außerhalb einer Zündwarenfabrik oder einer Zollniederlage im Besitze von Händlern, Wir- ten, Konsumvereinen, Kasinos, Logen und ähn­lichen Bereinigungen befinden, unterliegen nach näherer Bestimmung des Bundesrates der Zündwarensteuer in Form einer Nachsteuer. Bon Zündkerzchen (§ 2, Abs. 1, Ziffer 2), die sich zur Zeit des Inkrafttretens dieses Artikels im Besitze von Straßenhändlern oder ähnlichen Kleinhändlern befinden, ist nach näherer Be­stimmung des Bundesrates ein angemessener Vorrat von der Nachsteuer freizulassen. Die Nachsteuer kann für drei Monate gegen Sicherheitsbestellung gestundet werden. Der Bundesrat ist ermächtigt, Bestimmungen zu treffen, die die Weiterverwendung her beim Inkraft­treten des Artikels vorhandenen Vorräte an Pack­material und Etiketten ermöglichen.

Weihnachten kam. Eine hohe Tanne brannte in der Halle von Mon Repos. Die Kinder der Arbeiter staunten die Noch nie gesehene Pracht an. Nack' und nach wurden sie zutraulicher; lauter Jubel erfüllte den weiten Raum. An diesem Abend war Irmgard Gerard 'die gute Fee, aus ^ren Händen die Bübchen und Mägdelein ihre Geschenke erhielten: warme Sachen, Spielzeug, rate Aepfel, Nüsse und braune Lebkuchen. Ein kaum zweijähriger Knirps, ein kleiner Junge mit einem wahren Cherubsgesichtchen, reckte sich nach dem glitzernden Schmuck der Tanne. Da hob die reiche Frau das Kind auf den Arm, etwas sehr Wehes ging wie ein Schwert durch ihre Seele.

..Warunl habe ich nichts, ivas mir nahe steht?" dachte sie nut aufquellender Bitterkeit. „So viel Geld, daß ich nicht weiß, wie ich es ausgeben soll, und keinen Menschen, der zu mir gehört. Artur Frauenfeld liebt mich; hätte doch auch ich ihn lie­ben können. Ich glaube, ich würde meinen Reich­tum aufgeben, ich würde es gern tun, wenn der Rechte käme." — —

Und der, auf dessen Kommen sie im Stillen heute gehofft, er kam nicht, er hielt sich fern. Es lag etwas Absichtliches darin. Als die Lichtchen verlöschten, als die Kinder mit ihren Gaben fort waren, ging Irmgard Gerard in ihr Zimmer. Sie schloß die Tür hinter sich zu, sie konnte heute Fräulein Körners Gemeinplätze nicht anhören. Sie mußte allein sein, einsam mit ihrem Herzen, das sie so meisterhaft in Zucht hielt, das seinen heißen Schlag unter der Maske der Kälte der» steckte. Ja, einsam l---

Am zwölften Januar fand das Fest des An­blasens der Neuen Hochöfen statt. Ganz Röblin­gen nahm daran teil. Schon früh drängten sich die Neugierigen in ihrem besten Sonntagsstaat auf den Straßen. Die Arbeiter hatten ihre bes­serest Kleider angelegt und auf allen Gesichtern lag hohe Erwartung. Das Hochvfenwerk hatte Flaggen gehißt, und grüne Gewinde schlangen sich in leichten Bogen ztoischen die eisernen Kolosse, der Geblässmaschinen, die hohen Essen trugen am. Kuß denkeld-» Schmuck. Sauber gefegt war

Deutsches Reich.

* Berlin, 19. Juli 1909. Der Reichs» invalidenfonds wird am 1. Oktober auf­gelöst. Der Präsident des Fonds, Geheimrat Plath, tritt in den Ruhestand. Die verbleibenden Beamten werden vom Reichsschatzamt über­nommen, in deffen Verwaltung der Rest des Reichsinvalidenfonds übergeht. — Der Nachfolger des Chefs der Reichskanzlei wird vor­aussichtlich erst im Herbst ernannt werden, da Herr von Loebel erst um diese Zeit von feinem Posten scheiden und das Oberpräsidium der Provinz Brandenburg übernehmen wird.

* Der Kaiser auf der Nordlandreife. Die Kaiserjacht „Hohenzollern" mit dem deutschen Kaiser an Bord ist gestern unter dem Salut der Festung und des auf der Reede liegenden nor­wegischen Panzerschiffes „Norge" in Bergen eingelaufen.

Der neue Reichskanzler v. Bethmann- Hollweg wird Ende d. M. einen bwöchentlichen Urlaub antrelen. Die Hälfte des Urlaubs wird er zu einer Reise benutzen, die restlichen 3 Wochen voraussichtlich auf seinem Gut Hohen­finow verbringen.

)( Eine Zusammenkunft der Dreibund- Minister soll nach Wiener Meldungen Anfang August stattsinden. Der neue Reichskanzler von Bethmann-Hollweg will sich angeblich dem österreichischen Kaiser Franz Joseph vorstellen und dann zu einer Besprechung mit dem österrei­chischen Minister des Auswärtigen o.A ehren- thal und d^m italienischen Minister des Aeußern, v. Tittoni, zusammenkommen.

* Dem Fürsten v. Bülow gehen noch immer zahlreiche Telegramme und Briefe von getreuen Anhängern zu. Die liberale und Bülow- Preffe ist voll davon. Es handelt sich hier um eine bloße Demonstration für die Blockpolitik und gegen die „neue Mehrheit". Ter Groll muß wenigstens die Genugtuung haben, daß er sich in Telegrammen Luft machen kann.

* Der nichtamtliche Teil des ,Reichs-Anz/ enthält folgende Notiz: Der Reichstag hat be- schloffen, die zu den Finanz« und Steuer­gesetzentwürfen und die zu dem Reichs­beamtenbesoldungsgesetzentwurf einge­gangenen Petitionen durch die Beschlußfassung über diese Gesetzentwürfe für erledigt zu er­klären. Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß eine weitere Benachrichtigung der Petenten nicht erfolgt.

)( Der Sessionsschluß des Reichstages, der, wie jetzt behauptet wird, auf den Kaiser zurück» zuführen ist, hat das eine Nachteilige für sich, daß zahlreiche wichtige Gesetzentwürfe^ die bereits zum Teil durchberaten sind, wieder in der Ver­senkung verschwanden. Nach einer amtlichen Miltrilung sind das: das Hilfskaffengesetz, das Arbeitskammergesetz, die Strafgesetznovelle, die Strasprozeßordnung, die Fernsprechgebührenord­nung, der Entwurf betreffend die Herstellung von Zigarren in der Hausindustrie, die Gewerbe- ordnungsnooelle, zwei Nachtragsetats. Ferner blieben eine Reihe von Wahlprüfungen, Petitions­berichte und über 150 Initiativanträge von denen 120 älter als 28 Monate waren, unerledigt.

alles, und die Mefsingteile des Werkes blitzblank geputzt. Aus Trier waren die Herren vom Auf­sichtsrat herüber gekommen. Der Rechtsanwalt der Hütte ,ber auch für Frau Gerard die Geschäfte führte war schon einen Tag vorher in Mon Re­pos eingetroffen. Er wohnte in Trier, hieß Oster­feld und hatte schon bei Lebzeiten dez verstorbenen Herrn Gerard dessen Geldangelegenheiten ge­führt, deshalb war er auch genau über das große, der Witwe hinterlassene Vermögen und über die Testamentsklausel orientiert. Er war ein großer Verehrer Irmgards, die dem alten jovialen Herrn zugetan war.

Um zwölf Uhr fanden sich die Honoratioren des Ortes auf dem Hochofenwerk ein. Die Musik kapelle, die von den Arbeitern der Hütte gebil­det war, zog mit ihren blitzenden Instrumenten durch die lange Dorfstraße. Bernhard von der Eiche stand im Frack neben seiner Schwester, die in Weiß gekleidet war und einen weichen, warmen Mantel aus weißem Plüschstoff trug.

„Er ist viel zu schön Hardy," halte Ines ge­meint, als der Bruder ihn mit ihr in Metz ein­gekauft hatte. Aber er hatte gesircht und erwi­dert: „Kleines, die Tantieme ist so gut ausge­fallen, daß wir es uns erlauben können. Im Mai reisen wir zusammen, ich muß Dir doch etwas Ersatz für die Einsamkeit Rößlingens bieten."

„Ach, Hardy, ich wünsche mir, daß es immer so bleibt. Ich bin bei Dir so glücklich."

„Und ich wünsche Dir ein besseres Glück, daß Du einst einen Mann findest, der Deiner würdig ist, mein Kleines."

„O, das hat noch in zehn Jahren Zeit!" rief Ines lustig. „Vorher müßtest Du heiraten, ich habe so meine ganz bestimmten Wünsche für Dich."

Bernhard wußte, was die Schwester meinte.

Zuletzt kamen die Gäste aus Mon Repos. Irm­gard sah bildschön aus in dem reich mit edlen Fellen verbrämten Winterkostüm. Das rote, freundliche Gesicht des Rechtsanwalts, Fräulein LörnecS altjüngferliche Erscheinung bildeten die

* Katholiken als Reserveoffiziere. Der Wormser Bezirkskommandeur, Oberstleutnant Märker, hatte auf die Reserveoffiziere seines Bezirks bezüglich des im Frühjahr zur Wahl stehenden Offiziersaspiranten, des katholischen Rechtsanwalts Heim, dahingehend gewirkt, daß Heim, der als Student einer katholischen Ver­bindung angehört hatte, abgelehnt wurde. Die Angelegenheit, die seinerzeit auch den Reichs- tag beschäftigte, hat jetzt ihre Erledigung milder auf Ansuchen erfolgten Verabschiedung Märkers gesunden. — Traurig ist es aber, daß so etwas überhaupt passieren konnten.

* „Aus der Schule geplaudert." Unter die­ser Spitzmarke ging in den letzten Ta^en folgende, der „Bresl. Ztg." entnommene Notiz durch die liberale Presse:

Aus der politischen Schule hat kürzlich im kathol. Männerverein zu Kattowitz der Zentrurnslandtagsabg. G i e m | a geplaudert. Als er den Zuhörern die Haltung der Zentrumsfraktion bei der Reichfinanzreform plau­sibel machen wollte, erzählte er, daß anfänglich über drei Dutzend feiner Freunde für die Erbschafts­steuer gewesen feien. Aber die Parteidisziplin habe die Unterordnung der drei Dutzend zuwege ge­bracht, fo daß die Fraktion geschlossen gegen die Steuer gestimmt habe . . .

Abg. Giemsa hat nun der „Bresl. Ztg." eine Berichtigung zugesandt, worin er die ganze Ge­schichte für erfunden erklärt. Er habe weder in Kattowitz noch irgend wo anders Über die Finanz­reform gesprochen.

4; Abschaffung der Frauenabteile. Die preußische Eisenbahnverwaltung beabsichtigt, in den Eil- und Personenzügen die Frauenabteile abzujchaffen. Maßgebend ist dabei die Erwä­gung, daß bei großem Andrang des Publikums die Paffagiere in den anderen Abteilen dicht­gedrängt beieinander sitzen, während in den Frauenabteilen oft nur wenige Personen Platz genommen haben. Es handelt sich zunächst nut um eine vorübergehende Maßnahme, die aber dauernd werden soll, wenn sie sich bewährt.

(*) Ein Nachspiel zum Hammann-Prozeß Blättermeldungen zufolge hat die Staatsanwalt­schaft gegen den Professor Schmitz, auf deffen Anschuldigung bekanntlich das mit einer Frei­sprechung ende Verfahren gegen Geheimrat Ham- mann eingeleHet worden war, und gegen den Journalisten Steinhoff ein umfangreiches Er- mittelungsverfahten wegen Beleidigung des Ge­heimrats Hammann eingeleitet. Auch Geheimrat Hammann hat in seinem eigenen Namen Straf­antrag wegen Beleidigung gestellt.

ns. Der langangestrebte Bund deutscher Justizsekretäre wurde am Sonntag in Nürn­berg auf dem Verbandstage mittlerer Justiz- beamten Deutschlands gegründet.

Die geplante Bierpreiserhöhuug.

X1 Wichtig für alle Schank- und Gastwirte!

Wie schon mitgeteilt, beträgt die Brausteuer­erhöhung, die am 1. August d. IS. in Kraft tritt; auf den Hektoliter Bier 2 Mark, also ans ILiter Bi er 2 Pfennige.

Das bereits vorhandene Bier wird jedoch nicht nachversteuert, es kostet also den Brauer nur die alle niedrigere Steuer; nur das, waS vom 1. August d. Js. ad gebraut wird, muß die er­höhte ©teuer bezahlen.

Da auch in unserer Gegend vielfach Berträge zwischen Brauern und Wirten bestehen, wonach sich

Folie für die junge Frau, die heute strahlend hei­ter aussah. Als sie aber Luise im eifrigen Ge­spräch mit d-m Hochofenchef erblickte, verdüsterte sich Irmgards Antlitz und sie wurde wieder un­nahbar und kalt.

Bernhard von der Eiche trat auf Frau Gerard zu. Er bat sie, das wundervolle Rosenbukett an­zunehmen, das heute früh aus Luxemburg gekom- nien war. Es waren wieder ihre LiebllNgsblw men: tiefdunkle, samtartige Rosen und gelbliche Marechal Niel.

„Sie haben es nicht vergessen," sagte sie leise „ich danke Ihnen, Herr Baron."

Er reichte ihr den Arm und führte sie auf die Plattform und von dort zu den Oefen.

Generaldirektor Müller hatte für Jn^ t*an Strauß bestellt, lauter Maiglöckchen und Veilchen; sie schritt am Arm Müllers hinter dem ersten Paar. Die Musikkapelle intonierte eine muntere Weise. Neugierig umdrängten die Einwohner Rößlingens das Werk. Und um die Oefen stan­den die Arbeiter, Männer, die auf dem Werk alt getvorden, dazwischen junge Burschen, deren sehnige gebräunte Arme die Hämmer schwangen, durch die das von der Schlacke befreite Erz zer­kleinert hnirbe, wenn es in den Formen erkaltet war.

Müller trat vor und hielt eine Rede. Er sprach gut, schilderte die Bedeutung des Werkes für den Ort und erwähnte .daß es noch vor einem einem Jahre zweifelhaft gewesen toar, ob es sich halten könne. „Geehrte Anwesende," so schloß et, mitten unter uns steht ein Marrn /dessen rastlosem Eifer, dessen Fachkenntuis es allein zu verdanken ist, daß wir mit neuem Mut in die Zukunst bli­cken könnm. Als Herr Bacon von der Eiche her- kam, lag vieles im argen. Mit fester Hand hat er die Zügel ergriffen. Er hat sich in mancher schwe­ren Stunde bewährt, und vertrauensvoll dürfen wir schon nach einer verhältnismäßig so kurzen Zeit den alten Hütten- UN dBergmannsausspruch rufen, ein helles frohes „Glückauf!"

(Fortsetzung folgte