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Mmakb-ilage: „Zulöaer Geschichtsblätter"

LNjilge«: ine «w fpMgepetitzeileeÄrr deren Ran« 15 Pfg. ReNamendiePetitzeile 25 Pfg., bei Wieder­holungen wird eittfpr.

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üotationrdrnckund Verlag der Fuldaer Ak- tiendruckerei in Fulda Fernsprecher Rr. 9.

JVS 161.

Fulda, Dkontaq den 19. Juli 1909.

36. Jahrqanq.

Krstes l^latL

(*) Das wichtigste aus den neuen Reichssteuergesetzen. 1.

Heber die Termine, an denen die neuen Steuer« gesetze in Kraft treten, bestehen vielfach Unklarheiten. Wir stellen fle. darum im folgendem noch einmal zusammen. Vorausgeschickt fei, daß die meisten Ge­setze am 1. Augnst in Kraft treten, so

die Erhöhung des Kaffee» und TeezollS,

die Steuer ans Zünd waren,

bte Erhöhung des Gffe ktenst empels,

der Steichsstempel auf Grundstücksübertragungen, der neue Talonstempel, der Wechselstempel,

die Erhöhung der Brausteuer und der S ch a u m» weiusteuer.

Die neue Tabaksteuer tritt für die Ziga- Eett en am 1. September, im übrigen am 15. August in Kraft. — Am 1. Oktober treten in Kraft die Steuer euf Beleuchtungskörper, die Erhöhung der Branntweinverbrauchsabgabe unb der Stempel auf Schecks wie auf Quittungen über Bankguthaben.

Die Tabaksteuer.

«rttfel I. § L Soll: An Zoll ist zu erheben von 1 Doppelzentner: 1. Tabakblätter, unbearbeitet ober nur gegoren (fermentiert) oder über Rauch getrocknet, auch in Büscheln, Bündeln oder Puppen 85 Mark; 2. Tabakerzeugnisse: a. Tabakrippen und Tabakstengel, auch mit Tabakbrühe behandelt (gebeizt) 85 Mark, b. Tabakkangen, auch gemischt mit Tabakbrühe 100 Mk., c. Tabakblätter, bearbeitet (ganz oder teilweise ent­rippt, auch mit Tabakbrühe behandelt sgebeizts usw.); Abfälle von bearbeiteten Tabakblättern uuD Abfälle dou Tabakerzeugpkssen, auch gemischt mit Abfällen von Rohlabak (Scraps), 180 M., <t Karotten (Mangotesi, Stmigen und Rollen znr Herstellung von Schnupf­tabak 21» M.. «. Schnupftabak, Kau- und Pfeifentabak in Rollen, Platte«, Tabakmehl, Tabakstcmb; Papier aus Stengeln oder Rippen von Tabakblättern 300 M., f. Geschnittener Rauchtabak 700 M, g. Zigarren 270 8DL, h. Zigaretten 1000 Mack. (Für Zigarettenpapier aus Stengeln oder Rippen von Tabakblättern mit Ausnahme d»LMr gewerblichen Verarbeitung bestimmten, ferner für seingeschniltenen Tabak und für Zigaretten ist neben dem Emgangszolle die vorgefchriebenr innere Abgabe zu erheben. (§ 2 des Zjtzarettensteuergesetzes vom 3. Juni 1906 und Artikel Illa des vorliegenden Gesetzes.)

§ la.Zollzirschla.gfür Tabakblätter,Zeit­punkt der Feststellung und Fälligkeit. Drbak- blätter. Unbearbeitet und bearbeitet (I 1 Ziffer 1 und 2e% unterliegen außer dem vorgeschriedenen Zolle einem Zollzuschlage von vierzig vom Hundert des Werte*. Als Wert gilt der Preis deS Tabak? beim llebergange vom Berkäuser (Händler: an den Berar- bester (gabrikanlen), wobei Rabatt, Zinsvergütungen, Zahlnugsabzüge und dergleichen mrberücksichtigt bleiben. Die Feststellung deS Zollzuschlags erfolgt denn lieber« gange des Tabaks in die Hände des BerarbesterS; der Bundesrat ist befugt, für die Abgabe von Tabak in kleinen Mengen Ausnahm-en z*zrüaffeir. Bon dem Zollzuschlag bleibe* diejenige* bearbeiteten und unbe. arbeiteten Tabakblätter befreit, welche zur HvHelluug von Tabakerzeugniften verwendet werden, aus bte da? Zigarettensteuetgesetz vom 3. Juni 1906 Anwendung P ä-’lh. Anmekdepslicht n»d Wertermitte- lue a. Jeder Verarbeiter, der zollzi»!chlagspfltchtigen Tabak bezicht, ist verpflichtet, der zuständigen Zousteue vor der ftebernahme des Tabaks in seinen- Betrieb den Werl anzumeldeiL Dl« klebernahme der Anmeldepflicht des Verarbeiters durch den Verkäufer taten jur be- flimmte Fälle zugelaKen «erden. Der Wertanmeldung ist die vom Verkäufer dem Veralberter zu erlellende Rechnung beizufügen. Bezieht der Vermbeiter Taba^ blätter aus dem Auslände, fe sind die Epefen, btebi» zu* U-ebarsührung in das Zoll-Inland entstehen, dem Wirk hprzuzurochven. , ,

§ 1c betrifft Wertermitte lang in beson­deren Fällen (letzter Absatz): Wenn der Wertan­meldung eine Rechnung nicht beigelegt wirb, erfolgt

die Ermittelung des für den Zollzuschlag maßgebenden Wertes durch Erhöhung des angemeldeten Wertes um 50 vom Hundert.

§ Id betrifft Betriebsanmeldung und Bu chsührung.

§ le betrifft konsularische Beglaubigung der im Lus lande ausgestellten Rechnung en.

§ If betrifft Entscheidung über die Zu­länglichkeit der Wertanmeldungen.

§ 1g betrifft Ankaufsrecht des Reiches bei unzulänglicher Wertanmeldung.

§ Ite betrifft Zollzuschlag für Zigarren. Zigarren unterliegen außer dem vorgeschriebenen Zolle einem gkei^eitig mit diesem zu entrichtenden Zollzu- schlage von vierzig vom Hundert des Wertes. Als Wert gilt der vom Einbringer bezahlte oder zu zahlende Preis. Der Einbringer hat den Wert der Steuerbe­hörde anzumekden und die Rechnung des Lieferers bei« zufügen. Die Unterlassung der Beifügung der Rechnung hat die in § le letzter Absatz vorgesehene Folge. Für die im Reiseverkehr eingebrachten Zigarren beträgt der Zvllzuschlag 1000 M. für einen Doppelzentner. Was als Einbringung im Reiseverkehr zu gelten hat, be­stimmt der Bundesrat

§ li enthält Strafvorschristen.

§ 2. Die Steuer für einheimischen Tabak beträgt für einen Doppelzentner Tabakblätter 57 M., Tabak­blätter, weche zur Herstellung von Tabakerzeugniffen verwendet werden, auf die das Zigarettensteuergesetz vom 3. Juli 1906 Anwendung findet, und Grumpen 45 Mark.

§ 16a. Für Tabak, der vor der amtlichen Ver­wiegung durch besondere Unglückssälle, wie Hagelschlag, eine erhebliche Wertverminderung erfahren hat, kann auf Antrag ein dem Grade der Wertverminderung ent­sprechender Nachlaß der Steuer bewilligi werden.

§ 23. Für Tabakpflanzungen auf Grundstücken von weniger als 4 Ar Flächeninhalt tritt statt der im § 2 bestimmten Gewichtfieuer die Besteuerung nach Maßgabe des Flächenräumes ein. Die Steuer beträgt für ein Quadratmeter der mit Tabak bepflanzten Fläche 5,7 Pfg., tm ganzen aber mindestens 50 Pfg.

§ 24. Die sestgesteüten Steuerbeträge sind sofern sie 10 Mk. nicht übersteigen, bis zum 1. Oktober des Erntejahres, andernfalls dis zum 15. Juli des auf das Erntejahr folgenden JahreS einzuzahlen.

Artikel II. Uebergangsvorschriften. l.Der Reichskanzler ist befugt, anzuordnen: a) daß von allem, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im freien Verkehr befindlichen, noch nicht verarbeiteten ausländischen Tabakblättern ein Zollzuschlag von 40 v. H. des Wertes nachträglich erhoben wird; b) daß die am Tage des Inkrafttretens des Gesetze? im Besitz oder Gewahrsam inländischer Händler befindlichen bereits ^verzollten Zigarren ausländischen Ursprungs zum Satze vou 40 Mark für 1000 Stück nachverzollt werden. L Soweit bte in Ziffer la gedachte Maßnahme nicht platzgreist, unterliegen alle am Tage res Jnkrasttretens des Gesetzes im freien Verkehr des Zollinlandcs be­findlichen unbearbeiteten ober bloß geschnittenen Tabak­blätter, wenn sie ausländischen Ursprungs sind, einer Rachverzollung in Höhe von 27 M. für den Doppel­zentner und, wenn sie im Inland erzeugt sind, einer Nachbesteuerung von 12 M. für den Doppelzentner. Bearbeitete entrippte Tabakblätter unterliegen einer Nachverzollung von 30 M., einer Nachversieuerung von 16 M. für den Doppelzentner. 3. Aus besonderen Gründen kann eine Ermäßigung der Sätze der Nach- verzollung und Rachversteuernng vorgesehen werden. Die Beträge der Rachverzoüung und Nachversieuerung sind gegen Sicherheitsstellung für eine Frist von fünl Monaten zu stunden. 4. Zeder, der zu dem in Ziffer 2 angegebenen Zeitpunkte bereits verzollte oder versteuerte Tabakblätter im Besitz ober Gewahrsam hat, ist ver- pst»«htet, sie inner halb der zu desinnmendenFrift dem zustän­digen Steueramt nutet Nachweis ihres Ursprungs und im Falle der Ziffer 1» unter Angabe des Ankaufspreises und Vorlage der zugehörigen Rechnungen anzumelden. Der Ankaufspreis bildet die Grundlage der Wertermitte- tung. Für unbearbeitete Tabakblätter ausländischen lLspruuges, die bet Inkrafttreten des Gesetze? aus- weisttch der Bücher im Besitze von Herftellern sind und sich im freien 'Verkehre befinden oder in zollfreien Niederlage» »der im Zollauslande lagern, find für die Wertermittelung die Bestimmungen der §§ 1 b, 1 c und le nicht anzuwenben, wenn der Hersteller innerhalb der gemäfi Abs. 1 bestimmte* Frist ein Verzeichnis dieser Tabake dem für ferne Hauptniederlassung zuständigen Steueramt einreicht und den Ankaufspreis mit der Angabe feinex Verteilung aus die einzelnen Posten

Bernhard von der Licht.

Roman vvn Baronin Gabriele eo* Schlippeubach.

32] (Nachdruck verboten.)

„Warum mißdeuten Sie alles, wo? ich saget" rief Irmgard örgeilirf). „Sie tun mir fi»rocht, auch in diesem Fall, wir verstehen unä nicht.

Sie ging gekränkt davon. Bernhard sah ihr nach. Ein seltsames Gefühl von Mdauern und Groll wilhfte in feinem HerzLr. Tat er dieser Frau unrecht? Woraus entsprangen diese häu­figen Reibereien? An wem lag die Schuld? A* ihm oder an ihr? Und wieder war es dem Chef der Hochöfen von Rätzlingen, als stehe er nutet dem Banne zweier spöttischer Augen. Sie schau­ten au? breitem Goldrahmen auf ihn nieder. .Heute war Bernhard bett der Eiche allein im Salon Frau Gerards. Er konnte vor das Bild de» Mannas treten, dessen. Namen sie trug, des­sen Reichtnm ihr gehört^ der die weifte« Aktien deS Werkes hinterlassen hatte. Mußte Eiche nicht für diesen Moloch arbeiten, setzte er nicht in ge­waltiger Anstrengung die heften Kräfte feiner blühenden Mannesjahre ein? Und wie er unter dem Bilde: Gerards stand, durchzuckte "tS ihn: »Ich habe ein ihm ähnliches Gesicht gesehen, nicht im Lehen, auf einer Photographie, aber es war jung und dfe Jahre hatten »och nicht ihre eiserne Schrift darauf geschrieben. Das Bild sah ich als Knabe im Album meiner Mutter, später nicht mehr. Ist eS eine zufällige Aehnlrchiteit? Ist « erne Täuschung meiner Wantasie? Ist es, kamt es Wirklichkeit sein?"

Bernhards Grübeln tourte durch Irres imter- Frech««.

..Wir find für heute fertig, Luife «nü ich be­gleite« Dicht"

Frau Gerard bat den Abend yc bterben.

Keine Spur von Erregung haftete ihrem streng beherrschte« Wesen an.

«Ich habe noch eine geschäftliche Korrespon- denz zu erledigen", entgegnete Eiche, „die Sache ist dringend, gnädige Frau."

„Empfindlich?" Irmgards Lippen formten kaum das Wort.

Er verstand es säst nur an der Bttvegung des MttndeS; mit einer tadellosen höflichen Verbeu­gung empfahl sich der .Hochofenchef. Luisens mun­teres Geplauder brachte ihn auf andere Gedanken. Er verglich fte mit Irmgard und kam zu dem Schluff, daß diese viel weniger liebenswert fei, als der Schwester Freundin. Liebenswert? War sein Herz erwacht? Begann es zu schlagen in Liebeslust und Liebesleid, nnd nach welcher Seite neigte es sich?

Die reiche Frau würde ihre Schätze nicht auf. geben, auch lvenn sie sich einem Manne in Liebe zuneigte, somit wäre dieses Gefühl nicht goldecht, und alles aodere niederzwingend. Stein, nein, fort mit diesem Interesse an der Frau, die ihm immer rätselhafter erschien.

Bernhard saff an diesem Abend an seinem Schreibtisch Eine große, geschäftliche Korrespon- danz muffte noch erledigt werden, ater er schob d« Papiere bei Seite. Statt tessen las er auf­merksam den letzen Brief seines Paters durch der ibn an das Stertetett desselben berufen hatte. Er betgegeatoarftgie sich noch einmal das Ge­spräch bei verschossener Tür, in dem das streng verhüllte Geheimnis des verarmten Mannes be­rührt wurde. Bar der Sohn aus dem Punkt, den Schleier zu lüften, der jahrelang die Wahr­heit verhüllt hatte?

Bernhard dachte scharf nach, um schlieMich zu dem Resultat zu kommen, daß ein Anhallepunkt m der vielleicht nur zufälligen Aehnlichkeit ein« Photographie mit einem Oelbild nicht zu finden

„Kein, nein, mag die Sache auf sich beruhen", dachte ter junge Hochofenchef. „Es widersteht

eines Durchschnittskauf? unter Vorlegung seiner Ge­schäftsbücher sowie auf Verlangen die Beschaffenheit der Tabake durch Vorlage von Mustern oder Probe­ballen nachweist. Ueber die festgestellten Werte sind von dem Steueramte Beglaubigungen unter genauer Bezeichnung der Tabake gemäß § 1b Abs. 2 auszu­stellen. Die Beglaubigung tritt an die Stelle der Rechnung (§ 1b Abs. 2) und ist bei der Zollabferti­gung von Tabak, deffen Wett beglaubigt ist, der Wert­anmeldung beizufügen. Die näheren Bestimmungen über dieNachverzollung u. Versteuerung trifft der Reichskanzler. 5. Der Verkäufer von Tabakblättern, die vor dem In­krafttreten dieses Gesetzes verkauft sind, aber erst nach diesem Zeitpunkte geliefert werden, ist befugt, die t£r» stattung der nachweislich verauslagten Beträge für Nachverzollung und Nachversieuerung vom Käufer zu verlangen. 6. Händler, die bereits verzollte ausländi­sche Zigaren am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes im Besitz oder Gewahrsams haben, sind im Falle einer Anordnung nach Ziffer 1b verpflichtet, innerhalb der zu bestimmenden Frifi Die Anzahl der in ihrem Besitz oder Gewahrsame befindlichen ausländischen Zigarren der zuständigen Steuerbehörde anzumelden. 7. Die in Art. I, § Id, vorgeschriebene Betriebsanmeldung ist seitens der bestehenden Betriebe spätetens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu erstatten.

Artikel IIa. Unterstsitzung geschädigter Arbeiter. Die mehr als 1 Jahr im Tabakgewerbe beschäftigt gewesenen Hausgewerbetreibenden uns Ar­beiter, welche nachgewiesenermaßen infolge dieses Ge­setzes innerhalb des ersten Jahres nach deffen Inkraft­treten entweder vottibergehend oder für längere Zeit arbeitslos werden, ohne anderweit entsprechende Be­schäftigung zu finden, oder wegen notwendig geworde­nen Berufswechsels oder wegen Einschränkung des Be­triebes geschädigt werden, erhalten Unterstützungen bis zu einem Zeiträume von 2 Jahren. Zu diesem Zweck werden den Einzelstaateu die erforderlichen Mittel bt§ zum Gesamtbelraoe von vier Millionen Mark, dem festgefttzten Bedürfnis entsprechend, überwiesen. Die ähercn Vorschriflen über Umgang und Bedingungen der Zuwendungen erläßt der Bundesrat, jedoch mit der Maßoabe, daß die Unterstützung im Falle einge­tretener Arbeitslosigkeit nicht weniger befragen darf, als drei Viertel des entgangenen Arbeitsverdienstes.

(Artikel III betrifft Bekanntgabe des Gesetzes.) Art.IIIa. Das Zigarettensteuergesetz vom

3. Juni 1936 ivird wie folgt geändert: Der § 1 Abs. 1 sder Eingangszoll bet'ägt für fcimrefchnittenen Tabak und Zigaretten 700 M. für einen Dovvelzentaerj wird aufgehoben. In Z 2 Abs. 1 ist in der Uiammer (Hülfen und Blättchens das Wort „und" zu strercheii und hinter dem Wort „Blättchen" zu setzen „usw.": ferner Abs. 1 Ziffer 1 und 3 wie folgt zu fassen: j Die Zigaretren- fteuer beträgt) 1. für Zigaretten im ttlemverkauispreise: a) biS zu !>/- Pfg. das Stück ‘2 M. für 1000 Stück, b) von über IV» bis 21/» Pfg. das Stück 3 Mark für 1000 Stück, c) von über I'/- bis 3‘|i Pfg. das Stück von 4.50 M. für 1000 Stück, ä) vou über 3'/» bis 5 P»g. das Stück 6.50 M. für 1000 Stück, e) von über 5 bis 7 Pfg. das Stü . 9 50 M. für l<.00 Stück, k) von über 7 Pfg. das Stück 15 M. für .000 Stück. 3. Für Zigarettenpapier, mit Ausnahme de» zur gewerblichen Verarbeitung bestimmten, 1 Matt für 1000 Zigaretten­hüsten. In § 2 Abs. 1 Ziffer 2 a [Steuer für Ziga- t eftentabat im Kleinverkauf-prcise über 3 bis 5 Mark ras Kilogramm 0.80 M. für ein Kilogramms ist statt „über 3 bis 5 Mark' zu fetzen: „üoer 3.50 bis 5 Mott'.

Artikel IV. Dieses Gesetz tritt bezüglich der Aende- tuvg des Zigarettensteuergeietzes (Artikel III a' am 1. September 1909, im übrigen am 15. August 1909 in Kratt.

Deutsches Neich,

<* Es bleibt dabei.

Unter dieser Uebersckrift verösfenlltcht die .Konservaiive Korrespondenz^ eine Entgegnung auf die tm ,Hamburgtscheu Eoire'pondel' mitge- teilte Kundgebung de» Fürsten Bülow, soweit sie sich gegen die Konlervalwen richtet. Die Korrespondenz sagt, an den vom Abg. v. Heyde» brand angeführten Tatsachen lasse sich nicht rütteln. Im übrigen beschränkt sie sich aus wenige Richtigstellungen:

mir, zu spionieren, der Fährte nachzuiageu, die so verwischt ist, daff sie schwer zu verfolgen ist."

Kurz entschlossen legte er sich seine Korrespon­denz zurecht, und schrieb und rechnete bis nach Mitternacht. Barry fehlte ihm; >'.r hatte sonst neben seinem Herrn gelegen, das treue, schöne Tier. Ehe Brrnhard in die obere Etage ging, wo die Schlafzimmer lagen, trat er auf den Bal­ken hinaus, der fast die gan$e Länge des Hauses einNahm. Der Hochofenchef schaute nach dem Werk hinüber; das dumpfe Lärmen desselben klang durch die Stille der Nacht. Eben kubr die Lokomotive pfeifend über die «äftenen; rot gUihte die Schlacke, als sie ausgeschüttet wurde. Und drüben im Französischen, in Billerupt, im Elfäffschen, in Deutsch-Oth. dasselbe Schauspiel, »tut schwächer durch die Entfer.nutig fteberall Menschen, die schwer arbeitend um »re Existenz lämpften, die täglich in Lebensgefahr schwebten.

Bon der Höhe, auf der Man Repos lag, schim­merte ein Licht herüber. Kam c» aus dem Zim­mer Irmgards? Wachte auch sie noch um diese Stunde?

Der Hochosenches ging ins HauS. Er schloff die Tür zmn Bäikon; eine bleierne Müdigkett warf ihn bald daraus auf sein Bett. Fester ge­sunder Schlaf lüfte seine Glieder, ihm neue Kraft zu seinem anstrengenden Beruf gebend.--

Luise hatte nie geglaubt, daß sie sich fern vom Elternhause so glücklich fühlen würde. Der Amts­richter dankte Jncs für die Empfehlung des treff- litten Mädchens. Obgleich er seine Frau sehr ver­mißte, war er mit der Stellvertreterin derselben zufrieden, ihm fohlte nichts an der gewohnten Behagtichkeit. JneS betuchte die Freundin ost. Der joviale, ältere Herr neckte sie und Luise gar zu gern, und die beiden jungen Menschen brachten so viel Frische mit sich, daff Her Grünwald sich felbst wieder jung werden fiihlte.

Steifere Leute haben fast immer eine Vorliebe für diejenigen, 6te noch im Mai des Lebens stehen, die eigene Jugend scheint tm Umgang mit

Gerade von konservativer Seite sei dem Fürsten Bulow von allem Anfang an die schwache und bedenk­liche Seite seiner zugespitzten Blockpolitik nicht ver­hehlt werden. Man müßte den Konservativen eigentlich Dank dafür wiffen, daß sie im Vertrauen auf die staatsmännische Begabung des Fürsten Bütow immer wieder ihre Bedenken unterdrückten. Aber so­weit hätten sie es nicht kommen laflen können, nm einer allgemeinen politischen Theotte willen bei der nachge­wiesenen Unmöglichkeit, mit den Liberalen vorwärts zu kommen, das große nationale Finanzreform­werk in Gefahr zu bringen. Daß eine solche Taktik der Konservativen den Reichskanzler hätte zu Fall bringen müssen, sei direkt falsch; sie hätte viel­mehr für ihn, wenn er sich um der großen Sache willen entfchloffen hätte, fein Geschick von demjenigen der einen oder der anderen liberalen Fraktion zeit­weilig zu trennen, geradezu rettend werden können.

Diese Auffaffung deckt sich vollkommen mit der von uns wiederholt betonten Anschauung: Fürst Bülow hat sich selbst gestürzt, weil er nicht sachliche Politik trieb, sondern weil er die Interessen dec Liberalen begünstigen wollte. Nicht Zentrum und Konservative, wie er glauben machen will, haben ihm ein Bein gestellt, son­dern er ist über feine eigenen liberalen Beine ge­stolpert, weil seine liberalen Stützen nicht den politischen Sinn bekundeten, der erforderlich ge­wesen wäre, um diese Politik wenigstens eine Weile forlführen zu können.

Zum Schluß besaßt sich die Korrespondenz mit der Haltung der konservativen Wähler und erklärt, daß es sehr wohl möglich sei, daß die Haltung der konservativen Fraktion im Lande auch jetzt noch nicht überall voll verstanden und nach Gebühr gewürdigt werde.

„Mögen auch manche Elemente — so schließt bk Kundgebung — mehr gouoernementaler und schwankender Richtung von uns sich kennen. Die Stärke einer Partei beruht am letzten Ende nicht auf ihrer Zahl, und wir haben die gute Zuversicht, daß die Partei aus den letzten Kämpfen schließlich stärker und einiger hervorgehen wird als je."

Auch wir sind überzeugt, daß die erfolgreich« Mitarbeit der Konservativen um daS Zustande­kommen der Finanzreform schließlich doch ihre rzrüchte tragen wird und daß auch die konser­vativen Wähler sich überzeugen werden, daß ihre Vertreter tm Reichstag so gehandelt haben, wie es ihnen ihr Gewissen und ihre Pflicht geboten.

** Der Kaiser hat am SarnStag von Kiel aus seine Nordland reife angetretm. Die Fahrt wird drei Wochen dauern, zwischen dem 6. und 8. August wird der Kaiser wieder in der Heimat erwartet. — Die Kaiserin ist mildem Prinzen Joachim und der Prinzeflin Viktoria Luise Samstag früh in Kadinen eingetroffen.

* Fürst und Fürstin Bülow haben gestern mittag Berlin verlassen. Zahlreiches Publikum be­grüßte das Fürstenpaar auf der Fahrt zum Bahn­hofe mit Hochrufen. Auf dem Bahnsteige waren zum Abschiede der neue Reichskanzler und sämtliche in Berlin weitenden Riinister mtd Staatssekretäre erschienen.

-si Eine Neuwahl des NeichstagsprLsidiumS ist durch die Schließung des Reichstags not­wendig geworden. Die liberale Preffe, so die /ftationalzeitung', ergeht sich jetzt bereits in Mut­maßungen über die Neubesetzung deS Präsidiums. DaS Blatt will wiffen, daß das Zentrum nicht die Absicht habe, den Grafen Stolberg auS seinem Amte zu verdrängen. Dagegen werde da- Zentrum die 1. Vizepräsidentenstelle beanspruchen und wolle hierfür den Abg. Dr. Spahn in Vor­schlag bringen. — Soweit wir unterrichtet find, wird das Zentrum bei der Neuwahl de- Prä-

ihnen aufzuerstehen. So ging es auch dem Fünf­ziger. Die beiden jüngsten Kinder, zwei kleine Mädchen, hatten, sich schnell an Luise geschlossen. Eins der Blondlopfchen war immer neben ihr, oft beide. Ihre sanfte, aber dabei bestimmte Art, Ivar die rechte, und durch ihre Fröhliö^teit, ihr Eingehen auf die Jrrteressen der Kinder, gewann sie sich die kleinen Herzen.

Es kam jetzt oft so, daß Bernhard die Abende im gastlichen House des Amtsrichters zubcachte. Er mochte nicht allein bieiben, wenn seine Schwe­ster bei der Freundin war; er hatte sich so sehr an. Ines Gesellschaft gewöhnt. Er brauchte je­mand, mit dem ec über die Vorkommnisse des Tages sprach Nach und nach tat er es auch mit Luise, sie war älter und ernster als die Schwester, und sie ging mehr in die Tiefe der Dinge.

„Sie find wie ein guter Freund", sagte Bern­hard eines Tages, „ich glaube, man könnte in jeder Lebenslage aus Sie rechnen."

Liebliches Rot sfteg Luise ins Gesicht. „DaS föhnen Sie, Herr Baron", versetzte sie leuchten­den Auges. „Menschen sollen sich einander helfen, wenn auch nur dadurch, daß man auf ihre Inter­essen eingeht, und ihnen ein offenes Ohr und Auge entgegenbrinat. Als ich hierher kam, war mir alles fremd, was auf das Hochoffentverk Be­zug hat, jetzt nehme ich lebhaften Anteil an dem Bcttieb und an allem, was dort geschieht. Es ist ja hier am Ort der Hauptfaktor, allez dreht sich darum. Die vielen Arbeiter werden durch das Werk ernährt; Sföte Assistenten, die kaufmänni­sche Brauch:, die Meister und Aufseher kommen mir wie eine große Familie vor, deren Ober­haupt Sie sind."

„Sehr schmeichelhaft, mein Fräulein, aber es gibt noch viele Üebelstände, die ich beseitigen möchte. Manches böse Element unter den Ar­beitern möchte ich ausmerzen und vieles bessern: ?s geht mit der Zeit."

Kortsetzung folgte