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36 Jahrgang

Fulda, Dienstag de» 1. Juni 1909

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maßregeln-, nur mutz sein Erlatz dann die Zu- stimmung des ganzen Ministerrates finden und vom Gesamtministerium gegebenenfalls vor der Kammer verteidigt werden. Die Beamten erhal­ten überdies das Recht, sich zu einer Berufsge­nossenschaft zusammelrzuschließen, dre sie soMr Gewerkschaft nennen dürfen, wenn ihnen dies Freude macht. Streikrecht haben sie ledoch mcht und eine Verbindung der Berufsgenossenschaft untereinander und mit anderen Gruppierungen ist verboten.

Das Gesetz macht die Beamtenschaft zu einem geschlossenen Stande, der sich praktisch selbst regiert, und dem die Minister und selbst das Parlament nicht viel zu sagen haben werden. Daß den persönlichen Empfehlungen, der Gunst- und Günstlingswirtschaft, den Ungerechtigkeiten bei Ernennungen und Beförderungen ein Ende gemacht werden soll, ist zu begrüßen, voraüsge- etzt, daß dieses Ziel erreicht wird. Ob aber die Gefahr vermieden wird, die Umwandlung der Beamtenschaft in eine sich durch Söhne, Schwie- gersöhne und Neffen selbst ergänzende Erbkaste herbeizuführen, die gegen die Regierung und das Volk eigene Vorteile verteidigt, das wird die Er­fahrung lehren müssen.

Aus dem Nachbargebiete.

* Dermbach (Rhön), 29. Mai 1909. Zwei Eisenbahnarbeiter aus Förta stürzten bei einem Ausflug in der Nähe von Tiefenort mit ihren Rädern, und trugen lebensgefährliche Verletzungen davon.

= Das französische Beamtengesetz.

Frankreich unternimmt es, wieder einmal einen ganz neuen Weg einzuschlagen, aus dem es in der Geschichte keinen Vorgänger hat.

Das Beamtengesetz, Las die französische Re- gierung der Kammer vorgelegt hat, bedeutet einen vollständigen Bruch mit allen Ueberliefe- rungen. Ursprünglich war der Beamte der D t e­uer des Herrschers und von diesem be­stellt, um in seinem Namen und kraft fernes souveränen Rechts zu befehlen, zu verwalten und zu richten. Die Ernennung und Beförderung waren Gunsterweisungen, für die der Herrscher nur feinem eigenen Gewissen Rechenschaft schul­dete. Versetzung, Entlassung, Pensionierung konnte er nach seinem Gutdünken anordnen, und der getroffene Beamte hatte sein Schicksal hinzu- Nehmen. Darin hat sich seit dem 18. Jahrhundert viel geändert. Der Beamte war nicht mehr der Diener des Herrschers, sondern der Diener des Gemeinwesens. Die Ernennung der Beamten wurde wenigstens in einzelnen Ländern, Namentlich in Frankreich und für bestimmte Dienstzweige in England, der Gunst uird Willkür mindestens theoretisch entzogen und zum Preise des Verdienstes gemacht, das durch eine Wettprü- fung der Bewerber festgestellt wurde.

Doch auch im demokratischen Frankreich wal­tete hinter dem Anschein der Beamtenunab­hängigkeit die alte Anschauung, daß der Beamte das Brot der Regierung ißt und der Mini­ster, als Verkörperung der ehemaligen Herrscher­und gegenwärtigen Staatsgewalt, dem Angestell­ten gegenüber mit diesem nach Gutdünken um­springen kann. Auf Beförderung hatte er keinen rechtlichen Anspruch.

Tas neue Gesetz ändert diese Verhältnisse gruNdstürzend. Einmal ernannt, ist der Beamte von seinen Vorgesetzten, den Minister inbegriffen, so gut wie unabhängig. Seine Beförderung erfolgt nach dein Dienstalter, im ganzen automa- tifch. Für eine kleine Minderheit wird die Be­förderung außer der Reihe offen gehalten. Doch geht der Vorschlag zu dieser Gunstbeförderung von einem dauernden Beamtenausschuß in jedem

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♦ Fürst Eulenburg, der im Hotel Hsrih in Bad Gastein Wohnung genommen hat, ließ sich als Graf von Hamm ins Fremdenbuch eintragen.

♦ Wie süddeutsche Fürsten reisen! Aus Breslau wird dem Berliner Börsen-Kurier folgender amu- ja nie Vorfall berichtet, der sich dort am, Dienstag nachmittag abfpielte Der König von Württemberg sollte, von Oberschlesien körn- mend, in der schlesischen Hauptstadt eintreffen. Der Bahnhofsvorstand hatte auf dem Hauptbahn­hof im Fürstensaale einen würdigen _ Empfang vorbereitet. Doch der König spielte ihm einen Streich. Nach seiner Ankunft entstieg er gemad> lich seinem Salonwagen, schritt unerkannt durch das Menschengewühl hindurch nach dem Drosch­kenhaueplatz, setzte sich dort in eine Droschke zwer- ter Güte und unternahm eine Spazierfahrt durch die Stadt, während inzwischen der Bahnhofsvor- stand sehnlichst auf den König wartete. Als dieser nach einer reichlichen halben Stunde Huruckkehrte, zog er es vor, sich auf die Veranda in der Ver- kehrshalle des Hauptbahnhofes zu setzen und dort einen Schoppen Bier zu trinken — zum Erstau­nen der Norddeutschen, die so etwas noch nie ge­sehen hatten. Dann reifte der König weiter.

♦ Das Duell — ein Selbstmord. Der höchste Gerichtshof der V e r e i n i g t e n S t a a t e n hat nach einem Bericht des „Daily Expreß" aus Wa- shingron ein sehr bemerkenswertes Urteil gefallt. Der Supreme Court hatte darüber zu entscheiden, ob eine Versicherungsgesellschaft berechtigt sei, die Auszahlung einer Lebensversicherungssumme zu verweigern, weil der Versicherte sein Leben in einem Duell verloren hatte. Der Vertreter der Versicherungsgesellschaft machre geltend, daß em Duell in die gleiche Reihe mit dem Selbstmord gestellt rverden müsse. Der höchste Gerichtshof entschied in diesem Sinne. Das Geld, es handelte sich um 500000 Frs., braucht nicht ausbezahlt zu werden. u

• Eine deutsche Insel verkäuflich. Die der Westküste Rügens vorgelagerte Insel Hiddensee ist — verkäuflich. In der großen Sturmflut vor 30 Jahren schützte das kleine Eiland Rügen vor den Wogen der See, wurde hierbei allerdings in zwei Teile gerissen. Der Staat hat dann große Steindämme mit ungeheuren Kosten erbaut. Der Fiskus wird die ihm von der Besitzerin, der Pom- merschen Stadt Stralsund, angebotene Insel er­werben. , ~

* Einen raffinierten Raub beruhten Spitz- buben in Newy or k. In der Loge eines reichen Millionärs erschienen, während hie. Theatervor­stellung gerade beginnen sollte, zwei elegant ge­kleidete Herren und behaupteten, Anrecht auf die ' Plätze zu haben. Während des Wortstreites, der sich entspann, kam ein Theaterdiener hinzu und । ersuchte die Herren höflichst, ihren Streit im Vor- raum des Theaters zu erledigen. Man ging auch wirklich. In dem Vorraum aber wurde der Mil­lionär von den beiden Herren und dem Theater- ' diener zu Boden geschlagen und ausgeraubt.

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* Die wegen des Streiks entlassenen fran­zösischen Postbeamten haben auf keine Wreder- anstellung zu rechnen. In der Deputierten- kämm er stellte am Freitag Coutant (Sozialist) einen Antrag auf Begnadigung der entlassenen Postbeamten und ersuchte die Kammer, für diesen Antrag die Dringlichkeit zu beschließen. Arbeits- Minister Bart Hou erwiderte, es hieße die soziale Ordnung bloßstellen, wenn man Leute, die für derart schwere Vergehen bestraft seien, begnadigen wolle. Er stelle dem Dringlichkeits­antrage gegenüber die Vertrauensfrage. Ferner stellte Coutant den Antrag, die Regierung zur Wiederanstellung der entlassenen Beamten auf­zufordern. Jaurss und Groussier erklärten die Entlassungen für willkürlich. Barihou sagte, die Regierung weise diesen Antrag ebenso wie den Dringlichkeitsantrag zurück. Die Kammer lehnte dann die Dringlichkeit mit 338 gegen 141 Stimmen ab.

• Prinz Georg, der ewige Unruhestifter. Abermals beschäftigt sich ganz Belgrad mit dem Kronprinzen Georg. Der Minister des Aeußeren Milowanowitsch hatte dem Prinzen Georg 60,000 Francs aus dem Dispositionsfonds angewiesen, damit der Prinz seine Reise ins Ausland an« treten könne. Der Prinz will nun erfahren haben, daß die Anweisung ohne Wissen der übrigen Kabinettsmitglieder erfolgt sei; er sandte deshalb den Betrag an das Ministerium des Aeußeren zurück mit der Mitteilung, er wolle Serbien nicht verlassen, sondern er werde offen vor das serbische Volk treten und den an ihm verübten Betrug an die Oeffentlichkeit bringen.

* Die russische Reichsduma hat nach stür­mischen Debatten, die drei Tage gedauert hatten, einen Gesetzentwurf, betreffend die Regelung einiger die Glaubensfreiheit berührenden Fragen angenommen. Daß der Dumabeschluß

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* Das große Loos der Preußischen Klaffenlot­terie fiel in der Nachmittagsziehung am 29. Mai auf Nr. 265 205. _________

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* Zum Besuch der Reichstagsabgeorduetcu bei Zeppelin. Bis Freitag waren 113 Mitglieder des Reichstags und mehrere Vertreter des Bundes- rats zu dem Besuch am 5. Juni angemeldet. Die Zeppelin-Gesellschaft hat eigene Postkarten mit der Ansicht des „Zeppelin II" zur Verteilung her- stellen lassen; aus diesen Karten ist ersichtlich, daß an jeder Fahrt 16 Gäste teilnehmen, die durch Auslosung festgestellt werden. Es sind drei Fahr-

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MW- Mitglieder des Volksvereins erhalten mündliche Auskünfte in allen Rechtsverhältnissen des täglichen Lebens bei Vorzeigung ihrer Mitgliedkarte unentgeltlich; für Anfertigung von Sch' istsätzen zahlen sie eine ermäßigte Gebühr. Die Sprech­stunden können auch von Nichtmitgliedern ohne Unterschied der Partei und des Bekenntnisses in Anspruch genommen werden.

Dienste aus, der Minister darf sich über den Aus- schußvorfchlag nicht Hinwegfetzen, und jede Em­pfehlung von Außenstehenden, insbesondere Par­lamentariern, ist ausdrücklich und streng verboten. Maßregelung des Beamten wegen Dienstver­gehen — eine andere ist überhaupt nicht vorge- sehen — wird nicht'von dem oder den Vorgesetz­ten, sondern von einem dauernden Disziplinar- rat verhängt, der aus Beamten unter dem Vor­sitz eines Gerichtspräsidenten besteht. Der Vor­gesetzte des Beamten, auch der Minister, ist nur Kläger, der beschuldigte Beamte verantwortet sich. Der Ausschuß urteilt, ganz wie es . ein ordentliches Gericht bei jeder Klage gegen einen Angeschuldigten tut. Wird der Angeklagte ver­urteilt, so steht ihm das Recht zu, an ein Ober- gericht Berufung einzulegen, das nicht mehr aus Beamten, sondern aus Richtern des höchsten Ge­richts und Mitgliedern der höchsten Ueberprü- fungs- und Aufsichtsbehörden des Staates, näm­lich des Rechnungshofes und des Staatsrates, besteht. Auch dem Minister steht das BerufungZ- recht zu, und er darf den angeklagten Beamten auch gegen das Urteil des Berufungsgerichts

* Hersfelb, 31. Mai 1909. In unserer alt- ehrwürdigen Stiftsruine fand am ersten Pfingstfeiertage nachmittags ein Konzert der Kurkapelle statt. Biele.Jahre sind verfassen feit in der Ruine, die eine vorzügliche Akustik lesitzt, das letzte Konzert abgehallen wurde. Auf Ersuchen der Kurdirektion ist dieser von der zu- ständigen Behörde die Ruine für derartige Veran­staltungen überlassen worden.

* Bebra, 28. Mai 1909. Vor etwa 8 Jahren verlor die Frau eines hiesigen Einwohners beim Werfen nach einem Huhn ihren Trauring. Trotz des eifrigsten Suchens war und blieb der Ring verschwunden. Heute nun fand das Dienst­mädchen ihn auf einem Gartenbeete wieder.

* Kassel, 31. Mai 1909. Auf die Anregung einer Anzahl Männer ans den verschiedensten Bildungsklaffen hat sich nach dem Muster zahl- reicher Großstädte ein Verein zum Kampfe gegen den Schmutz in Wort und Bild gebildet.

» Göttingen, 28. Mai 1909. Unter großem Geleit der Studentenschaft wurde gestern die Leiche eines Studenten nach dem Bahnhof übergeführt; sein Tod ist die Folge einer Säbelmensur. Der Student, der nicht weniger als 49 Mensuren ausgefochten haben soll, erhielt letzthin einen Säbelhieb, der ihm den Schädel spaltete.

* Marburg, 29. Mai 1909. Gestern wurde in Argenstein die Leiche eines jungen Mädchens aus der Lahn geländet. Es besteht der Verdacht, daß das Mädchen einen gewaltsamen Tod er­litten hat.

* Wrexen, 29. Mai 1909. Vor dem Kassel- Marburger Personenzuge wurde im Ellering­hauser Tunnel der Bahnbeamte Schreckenberg Über fahren und auf der Stelle gelötet.

* Mainz, 29. Mai 1909. Die Unterhand­lungen der Aktienbrauerei mit den Streikenden, die seit einigen Tagen geführt werden, sind gescheitert. — Hier wurde ein Fürsorgeverein für Blinde gegründet, dem sofort zahlreiche MUglieder beitraten. Da die Stadt Mainz bereits einen Fonds von 20 )000 Mark für die Errichtung einer Blinden- anstalt besitzt, so besteht die Absicht, den Für­sorgeverein auf ganz Hessen auszudehnen, um mit staatlicher Beihilfe eine den neuesten An- fprüchen gerecht werdende Blindenanstalt dahier zu errichten. ___________________________________

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