36. Jahrgang.
Fulda, Sametaa, den 8. Mai 1909.
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Einige Minuten lang herrschte Schweigen. Marian West, mit totenblassem Gesicht, kniete am Boden unb hielt die zitternde, bebende Gestalt an ihr Herz gedrückt . Lord Wayne blickte von einer zur anderen und wußte nicht, was er sagen sollte.
„Erinnerst Du Dich, Marian," fuhr die flehende Stimme fort, „daß ich einmal mit Mrs. Thornton nach Brighton ins Bad ging? Wir blieben einen ganzen Monat da. Du sagtest immer, Liebste, ich sei merkwürdig schweigsam über diese Badereise, und der Grund dafür war — ich traf ihn in Brighton.
„Vergib mir, Marian; acht jedes Wort, das ich sage, muß Dein treues, zärtliches Herz durch- bohren. Ich stürbe am liebsten und nähme meine Geschichte mit in'S Grab, aber um Mottimer's willen muß ich sie erzählen.
„Ich traf ihn eines abends, als ton alle zum Landungsplatz gegangen waren. Zuerst kannte ich ihn nicht wieder, obschon das hübsche, fesselnde Ge- sichst mir merkwürdig bekannt vorkam. Den ganzen Abend Marian, verbrachte er an meiner Seite, er wich nicht von mir, beständig ruhten seine Böcke auf mir. Ich hatte seinen Namen nicht gena« ge- hört und erst als der Abend vorüber, erfuhr ich, daß'es Dein Verehrer, Edward «ylesford, fei, und dann, dann sagte er, das Unheil sei geschehen."
68. Kapitel.
Lady Wayne's Geheimnis.
„Marian, Du weißt, ich war damals noch ein halbes Kind, und er war ein kluger Mann mit glänzenden Gaben, Liebste. Ich mochte ihn zuerst nur deshalb leiden, weil er Dich geliebt hatte. Stundenlang pflegten wir von Dir zu plaudern. Er war älter wie ich, vielleicht fünfzehn Jahre. Wie es war, kann ich nicht sagen, aber ich weiß, mir schien er mehr ein Held, denn ein gewöhnli- cher Mensch.
„Einmal bat ich ihn, mich Drr mrtterlen zu lassen. daß er hier sei; aber er sab mich sonderbar
Vermächtnis hinterlassen worden und ste könnt? Dich nicht verlassen."
Ein leises Stöhnen entrang sich Marian West M blassen zitternden Lippen.
Lady Wayne fuhr fort:
„Er sagte, er glaube. Du liebtest ihn immer noch, und er könne Dir jetzt noch nicht sagen, daß das Kind, wosür Du Dich selbst geopfert, jetzt Deine Nebenbuhlerin geworden sei; er könne Dir das jetzt unmöglich mitteilen — wir müßten damit noch warten. Ich war wie Wachs in-seinen Händen; kein Gedanke, ihm ungehorsam zu sein, ihm zu widersprechen, kam mir je in den Sinn. Und doch sehnte ich mich darnach. Dir alles mitzuteilen, o Marian!"
„Warum hast Du das nicht getan, Eve? All dieser Schrecken, dies Elend, dieser Kummer und dies Unglück wären uns erspart geblieben. O, warum hast Du mir nicht vertraut?"
„Nur, weil er sagte, es würde Dir das Herz brechen; es sei ein so schmählicher Undank für Deine Liebe und Güte. Und, Marian, ich weiß jetzt — jetzt kann ich beurteilen — wie er mit seiner Liebe zu mir und seinem Kummer um Dich kämpfte. Zuweilen blieb er einen ganzen Tag von mir fort, und dann wieder war er beinahe wie von Sinnen. Er hielt mich dann in seinen Armen, weinte über mich — ich weiß noch, daß mir die Tränen aufs Gesicht rieselten, er küßte mir Augen, Haar und Hände; er warf sich vor mir auf die Kniee und bat mich, ihm zu verzeihen, daß er versucht habe, mich weniger zu lieben. Dann wieder schrie er laut auf. daß Marian nicht verwundet werden dürfe — Marian, die so edel, so treu rnib wahr sei —, daß wir noch eine Zeitlang warten müßten.
„Ich kann ehrlich erklären, daß er mich einerseits mit seinem leidenschaftlichen Kummer und seinen Selbsworwürfen, anderseits mit seiner Schönheit, seinem Genie und seiner Zärtlichkeit derartig verwirrte, betäubte und hinriß, daß rch fast nicht mehr wußte, was Recht und was Unrecht war. (Forts, folgt.)
an und sagte nein ,deshalb sagte ich Dir nichts davon, Marian.
„Zuerst sprachen wir nur von Dir; wie gut, wie edel, wie treu und wahr Du warst; aber eines Abends, es war Ebbe am Strande, und wir hatten uns weit von der übrigen Gstellfchaft entfernt, da sagte er mir, daß er mich liebe. „O, Marian! ist wohl jemand so geliebt worden? Ich erinnere mich seiner strahlenden Züge, des Lichtes in seinen Augen. Ach, ich war nur ein Kind und wurde von dem Sturme fortgerissen. Ich kann mich an alles nicht mehr erinnern — es ist mir wie ein Fiebertraum — aber ich weiß noch, er sagte, er liebe mich, tote nie zuvor jemand geliebt worden sei; er vergöttere mich, er lebe nur in meiner Gegenwart; er denke Tag und Nacht nur an mich.
„Ach, und er war ein großer, berühmter Staatsmann; ich war ein Kind — ein träumen- sches. Phantastisches, törichtes Kind. Ich glaubte ihn zu lieben — nein, ich liebte ihn wirklich, mit jener schgvärmerischen Verehrung, tote sie junge Mädchen zuweilen für geistvolle berühmte Männer empfinden.
„Aber, Marian, obwohl ich in diesem Traume lebte, obwohl seine leidenschaftliche Liebe mich umgab wie die Luft, die ich atmete, so hatte ich doch keinen Gedanken, nicht den entferntesten, D i ch zu hintergehen, zu betrügen.
„Gleich das erste Mal, wo er mir in so wilden Worten sagte, daß er mich liebe, sagte ich: „Laß mich an Marian schreiben; laß mich s Marian mitteilen."
„Doch er fuhr zurück, als ob ihn die kalte Hand des Todes berührt, und wurde leichenblaß.
„Ich kann nicht," sagte er, wenigstens jetzt noch nicht. Siehst Du, meine Evelyn — meine süße, schöne Evelyn — vor Jahren, als ich jung war, liebte ich Deine Schwester Marian, und sie liebte mich. Ich bat sie, mein Weib zu werden, und sie khnte es ab, weil, tote sie sagte, Du die Aufgabe und den Inhalt ihres Lebens bildetest — Tu seiest ihr von Deiner sterbenden Mutter als heiliges
Erschein! »glich mit Ausnahme der So.m- Uttb Feiertage, vierter- Wrlich«-Vem«rprt» abne vrinarrlshn »nd Bestellgeld m Fulda!«" «reatttMärtsr-SOllU.
Verant»' Redakteur t «nr,8ch»tt.r
jÄÄ«- w<-ch°nbil-ase: „Zlluftrierk Sonntagrzeitung"
veuljchez Reich.
(*) Die Finanzkommission deS Reichstages erhöhte bei der Branntweinsteuer den Einfuhrzollsatz für Likör für das Faß auf 400 Mk., iflr Branntwein auf 300 Mk. und in anderen Behältnisien auf 500 Mk. für den Doppelzentner. Die Kommission beschloß ferner, daß Trmkbrannt. wein nur in Behältern freigehalten werden darf, die eine Angabe darüber enthalten wie viel hundert Teike Alkohol mindestens dann enthalten sind. Der Bundesrat ist befugt, Ausnahmen zu- zulasim. d^g^mmisiion des Abgeordnetenhauses genehmigte dieemzelnenVorlagen des Eisen bahn- anleihegesetzes, darunter die Forderungen für Sachsen (Thürmgen), Hannover, Westfalen und Hessen-Nasiau.
e. Tie Wahlprüsungskommission des Abgrord- netenhauses hat gestern mit allen gegen 2 Stimmen beschlossen, die Wahlen der vier in Berltn gewählten sozialdemokratischen Abgeordneten Borgmann, Heimann, Hirsch und Hoffmanit für u n g ü l t i g zu erklären. Da das Plenum des Hauses dem Beschlüsse zweifellos bet- tieten wird, schrumpft das Häuflein Genossen einstweilen auf zwei Mann, die Abgeordneten Ströbel und Leinert, zusammen. Allerdings soll der Abgeordnete Dr. Liebknecht in kurzem zu den Seinen zurückkehren, nachdem er die l^jährigc Festungsstrafe wegen Vorbereitung zum Hochverrat abgebüßt haben wird. — Die Ungültigkeitserklärung der Wahlen erfolgte, weil in Berlin bei der Aufstellung der Wählerlisten und der Bildung der Abteilungen für die Einkommen unter 3000 «M die Sätze des Jahres 1908 in Anrechnung gebracht wurden, für die andern aber in Ermangelung des neuen Materials die Steuersätze des Jahres 1907 angerechnet wurden. Dieses Verfahren wurde in a II e n Berliner Wahlkreisen beobachtet, nicht nur in denen die sozialdemokratisch vertreten sind, aber die tapferen Freisinnigen haben natii'-lich nur gegen die sozialdemokratischen Wahlen Protest eingelegt und zwar erst in letzter Stunde, sodaß die Sozialdemokraten nicht mit einem gleichen Protest gegen die freisinnigen Wahlen antreten konnten.
♦ Die fiominiffion für die Stempelsteuernovelle hat heute in dritter Lesung die Entführung einer Automat en st euer des-blossen. Für Automaten jeder Art, automatiiche Wagen, Verkaufsautomaten für Waren, Fahrkartenautomaten, Piustkautomaten usw. soll eine Erlaubniskarte für ein Jahr von 10 Mk., bei wertvollen Automaten von 20 Mk. gelöst werden.
(*) Die preußische Regierung und die Zollanf- seher. Wie die „Nordd. Allg. Ztg." schrecht, hat der Finanzmini st er infolge der durch die Fachpresse unter den preußischen Zollauffehern verbreiteten unwahren Gerüchten in einem Nund- erlasse die Beamten der preußischen Zollverwaltung zur Besonnenheit gemahnt und ein energisches Einschreiten gegen alle jene Beamten in Aussicht gestellt, die bei Verfolgung ihrer Standesinteressen in den Fachblättern es an der nötigen Mäßigung fehlen lassen. Gleichzeitig. tritt der Finanzminister der unter den Zollaufsehern verbreiteten Auffassung entgegen, als ob durch die neue Besoldungsordnung eine Degradierung dieser Beamten beabsichtigt sei.
Unterlassung der geforderten Anzeige oder bei Zu- Widerhandlungen gegen die von dem beamteten Tierarzte ungeordneten Maßregeln usw. Fahrlässige Verzögerung der Anzeige über 24 Stunde, ebenso fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Maßnahmen wird mit Geld von 10 biZ 150 M. oder mit Haft nicht unter einer Woche bestraft. (§§ 65 bis 6< a.)
Ebenso sei die Anschauung unrichtig, als ob die Aufrückungsverhältnisse der aus den Militäran- toärtern hervorgegangenen Beamten durch Einstellung einer besonderen aus den Einjährig-Frei- willigen berborgegangeram Klasse von Zivilanwärtern verschlechtert werden solle.
/ Nene Modelle für Wahlurnen werben vom Reichsamt des Innern emgebend erprobt. ES handelt sich darum, eine Wahlurne zu finden, die das Schichten der Umschläge mtt den Stimmzetteln verhindert, damit eine Nachkontrolle der Wahlzettel unmöglich gemacht wird. Ein neues Modell von einer Firma in Frankfurt a. M. kommt bisher dem erstrebten Ziel am nächsten.
* Bibel und Reichsfinanzreform. Der Kreuznacher protestantische Pfarrer Anspach richtete — angeblich im Namen evangelischer Vereine — an den Fürsten Bülow zu seinem Geburtstage ein Telegramm, in dem es heißt:
„Tausend Mitglieder deS evangelischen Verein» und 400 Mitglieder unseres evangelstchen Arbeitervereins emb:eten dem charaktervollen Kanzler in deutsch- evangelischer Treue zum 60. Geburtstage wärmste Segenswünsche für die zielbewußte Durchführung hochwichtiger nationaler Lebensfragen in ernster kampfbewegter Zeit. Mare. 9, 23.*
Fürst Bülotv antwortete prompt:
„Dem evangelischen Verein und dem evangelischen Arbeiterverein danke ich herzlich für treue Wünsch« und so guten Zuspruch. Römer 5. 4, 5,"
Die beiden Bibelstellen lauten: „Alle Dinges find möglich dem, der da glaubet" und „Geduld bringet Erfahrung: Erfahrung aber bringet Hoffnung, Hoffnung aber läffet nicht zu' schänden werden." — Hoffen wir also weiter.
-f- Ein anfechtbares Urteil hat am 4. Mai das Oberoerwaltungsgericht in einem Prozeß ausgesprochen, das die Anfechtung der Wahl eines Stadtverordneten wegen Wahlbeeinflussung verwarf. Bei den Ergänzungswahlen im Herbst 1907 waren in Opladen die libe«' ralen Kandidaten, der Betriebsingenieur Giese von der Ersenbahnwerkstätte und der Schneidermeister Neveliug gewählt worden. Die Zentrumspartei föchte die Wahlen an, vornehmlich deshalb, weil die Eisenbahnwerkstattarbeiter durch die Werkverwaltung und insbefondere durch den Ingenieur Giefe beeinflußt worden feien. Am Morgen der Wahl seien an sämtlichen Arbeitsständen der Eisenbahnwerkstätte Flugblätter der liberalen Partei hingelegt worden, während den anderen Parteien ein derartiges Agitieren in der Werkstatt unmöglich gewesen sei. Giese habe während der Wohl im Lokal dicht beim Wahl- lisch Aufstellung genommen, mit Bleistift und Notizbuch in der Hand, habe die Arbeiter der Werkstätte scharf angesehen und auch einzelne Arbeiter herangewinkt.
Die Stadtverordneten-Bersammluug erklärte die Wahlen für ungiltig. Der Bezirksausschuß in Düsseldorf dagegen und ebenso das Oberverwaltuugsgericht entschieden, die Wahl fei giltig. In der Begründung heißt es:
Daß Giese unzulässig eingewirkt habe, dafür sei nichts erbracht. Nicht jede Wahlbeeinsluffung fei unzulässig, sondern nur eine solche, die einen an sich gefestigten Mann wankend machen könne in seinem Entschluß und besiimmen könne, entgegen feiner Absicht zu wählen. Wer sich durch die bloße Anwesenheit seines Vorgesetzten umstimmen laste, der könne nicht beanspruchen, in seinem Wahlrecht geschützt zu werden.
Die Entscheidung zeigt, daß die Richter die Zwangslage wirtfchaftlich abhängiger Personen durchaus nicht zu würdigen verstanden Haden, und sie werden sich dem Vorwurf einer gewtffen Weltsremdhest nicht entziehen können. Urteile
nur für die Seuche empfängliche Tiere sind und sogar „auf öffentlichen Wegen" detchränkt werden kann, allerdings nur in solchen Fällen, die tm Gesetze (in den Vorschriften bei einzelnen Seuchen usw.) ausdrücklich benannt sind. Ebenso kann das Verbot des UmhertaufenS der Haustiere angeordnet werden, allerdings nach einem Beschlüsse der Kommtsswn mit Ausnahme der Katzen und des Geflügels'.
Endlich kann in einer Reihe von besonders benannten Fällen die Tötung der erkrankten oder der ver- dächtiaen Tiere angeordnet werden. Auch Bestmt- mungen über Reinigung und Desinfektion der Ställe ic., Beseitigung und Vernichtung von Dünger, Streu ic. und eine Reihe anderer Vorsichtsmaßregeln sind hier vorgesehen. Diese Paragraphen (17 a bis 29 a) find wohl die etnschneideudsten des ganzen Gesetzes ukö werden manchmal böses Blut unter der bäuerlichen Bevölkerung machen. Aber sie find zu einer wirksamen Bekämpfung der Seuchen unbedingt notwendig und darum im Jnterefse nicht nur des ganzen Volkes, sondern speziell auch des Landvolkes gelegen.
AuS den „besonderen Vorschriften für die einzelnen Seuchen" (Milzbrand, Rauschbrand. Tollwut usw.) heben wir als besonders wichtig hervor die Bestimmung, daß bei Maul- und Klauenseuche (§ 44c) die Tötung der seuchenkranken und der verdächtigen Tiere angeordnet werden kann, wenn die Seuche nur vereinzelt aufgetreten ist und wenn anzunehmen ist, daß dadurch die Seuche getilgt wird. Der Verkehr mit kranken und verdächtigen Tieren kann aber nur in- soweit beschränkt oder ausgeschlossen werden, als er nicht zur Wartung und Pflege des Viehes, sowie zur Einbringung der Ernte erforderlich ist. Die von der Regierungsvorlage verlangte Befugnis der Tötung der Tiere auch bei Schweineseuche und Ähweinepest hat die Kommission abgelehnt, ebenso beiGeflügelcholera und Hühnerpest, beides hauptsächlich aus dem Grund, weil die Regierung in diesm Fällen eine Entschädigungspflicht des Staates ablehnt.
Der Abschnitt, der tu der Kommission die meisten Kämpfe gekostet hat, sodaß es eine Zeit lang den Anschein hatte, als sollte das ganze Gesetz scheitern, regelt die „Entschädigung für Diehverluste". Man einigte sich dahin, daß zwar die Bestimmungen darüber, von wem die Entschädigung zu leisten, tote sie aufzubringen und wie sie im einzelnen Falle zu ermitteln und feft- zustellen ist, von den Einzelstaaten zu treffen sind, aber mit der Maßgabe, daß die Entschädigungen für Tiere, die auf polizeiliche Anordnung getötet toorden sind, aus Staatsmitteln bestritten werden müssen und zwar a) in vollem Umfange, wenn die Tiere nicht mit der Seuche behaftet waren, derentwegen die Tötung angeordnet wurde, b) mindestens die Hälfte, wenn sie mit Maul- und Klauenseuche behaftet waren, und c) mindestens zu einem Drittel, wenn sie mit Tuberkulose (§ 10 Abs. 1 Nr. 12) behaftet waren und wenn in den Fällen b) und c) die Tötung wegen der dort genannten Seuche erfolgt ist. Der Anspruch auf Entlchädi- gung fällt weg, wenn her Besitzer (oder Vorsteher ober sonst Anzeigepflichtiger) vorsätzlich oder fahrlässig die Anzeige unterläßt ober länger als 24 Stunbe» verzögert, es sei benn, baß bie Anzeige von einem anderen Verpflichteten rechtzeitig gemacht wurde. Auch in mehreren anderen Fällen kann die Entschädigung versagt werden, so j. B. wenn die vorgeschriebenen und angeordneten Schutzmaßregeln nicht beobachtet wurden. Die St r a f b e st i m m u n g en sind ziemlich verschärft worden. Die Regierungsvorlage hatte für eine Reihe von Uebertretungen des Gesetzes Gefängnis bis zu zwei Jahren vorgesehen, die Kommission fügte aber hinzu: „Oder mit Geldstrafe von 15 bis zu 3000 Jt, z. B. bei Einfuhr von kranken Tieren entgegen dem Verbot, ober bei vorsätzlicher
<99] Ans dem Englischen von K. v. Raesseld ; „Ich war ungefähr sechzehn Jahre alt, liebe Marian," fuhr Lady Wayne fort, „da ging ich eines Tages und kramte in einem Schubfach, too ;Du Privatpapiere aufbewahrtest. Dort sah rch 'ein Porträt, das Pastellbild eines hübschen Mannes mit prächtigem, lockigem Haar ,ein.eT^ offenen, geistvollen Gesicht — einem Gesichte, das aussah, als ob es eigens dafür geschaffen sei, um sich darin zu verlieben. Die Augen schienen mich anzulächeln, mir verständnisinnig zuzuwinken, als ob wir ein Geheimnis miteinander hätten, und der seine Mund sah aus, als ob er mit mir ^sprechen wolle."
„Ich sah auf die Rückseite des Bildes; dort i stand der Name — Edward Aylesford. Ich ging zu Dir und fragte, wer es wäre. Du wandtest l Dich traurig von mir ab, Liebste, und sagtest, es sei ein Freund, den Du verloren hättest und nie Wiedersehen würdest. Darnach, Marian, kaS ich seinen Namen in den Zeitungen, las seine Reben «nd erfuhr, baß von allen großen Männern Englands er der größte war."
„O, Schwester, kannst Du mir jemals vergeben, was ich zu erzählen habe?"
Die liebenden Arme ließen sie nicht los; doch !ein tiefer, leidenschaftlicher Kummer breitete sich ^iber Marian's Züge.
„Eve," sagte sie leise, „sie ist doch nicht von ihm :— Deine Geschichte? Sag, Liebling, sie kann nicht Kon ihm sein?"
Doch Lady Wayne schmiegte sich noch enger (an sie.
„Ich waiß, Du wirst mich nicht mehr lieben," 'rief sie; „aber es ist so — meine Geschichte ist von ihm, — nur von ihmt O, Marian, wie habe ich Dich betrogen! Wenn ich darauf zurückblicke, scheint es mir, als ob ich wahnsinnig getoefen .wäre."
6. Das nette „Biehsettchengejetz".
. (Von einem Parlamentarier.)
Da» bisherige „Gesetz, betreffend Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen" hat in langen und gründlichen Verhandlungen der Kommt,ston mcht unwesentliche Veränderungen erfahren. Da es dem- nächst im Reichstag zur Verabschiedung gelangen wird wollen mir einen kleinen Ueberbuck geben.
Das Gesetz regelt das Verfahren zur Bekämpfung der übertragbaren Viehfeuchen mit Ausnahme der Rinderpest. Dabei versteht es unter „Vieh" alle nutzbaren Haustiere einschließlich der Hunde, der Katzen und de» Geflügels. Neu ist in den em- leitenden Bestimmungen, daß die näheren Bestimmungen über das Bersahren rc. von den Einzel- ftaaten zu treffen sind mit der Maßgabe, daß gegen die Anordnungen der Polzeibehörden zur Bekämpfung der Viehseuchen im Inland (§§ 9 ff) ein Beschwerde- verfahren zugelaffen ist. (§§ 1—5.)
Im ersten Abschnitte sind Bestimmungen getroffen zur Abwehr der Einschleppung von Liehseuchen aus dem Auslande. Dabei ist '-nicht nur die Einfuhr von angestecktem und verdächtigen Tieren, sondern auch von Erzeugniffen solcher Tiere, also z. B. von Milch, Eiern und dergleichen verboten. Auch der Verkehr mit Tieren im' Grenzbezirke selbst, der Handel mit tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen kann bei Seuchengefahr verboten, umgekehrt aber auch eine Revision der vorhandenen Viehbestände und eine regelmäßige Kontrolle über Ab- und Zugang von Vieh angeordnet werden. Diese Bestimmungen für Len Grenzverkehr wurden in der Kommission gegen« Iber den früheren Bestimmungen in der Regierungs- Vorlage eher verschäst al» gemildert, aus der Er- -wägung heran», daß nur der alleremsteste Kampf gegen die Einschleppung aus dem Auslände unsere wertvollen Siebbeftänbe vor verderblichen Seuchen schützen kann (§§ 6—8).
' Der zweite Abschnitt regelt die Bekämpfung der Viehseuchen im Inland. Wenn eine Seuche ausbricht oder auch nur sich Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer Seuche befürchten lasten, so it der Besitzer de» betreffenden BieheS sofort L .er Polizeibehörde Anzeige iu machen. Von ■t>. Kommission wurde bestimmt, daß diese Anzeige- Pflicht auch haben soll, wer anstelle des Besitzers 'mit der Aufsicht betraut ist, ebenso Hirten, Schäfer, Schweizer ic. Die Zahl der der Anzeige unter- iworfenen Seuchen ist bedeutend erweitert: zu Milz- Ir nr> kommt neu hinzu der Rauschbrand, Wild« ,«..o Rinderseuche, Räude der Einhufer, Schweine» feuche, wenn sie mit erheblichen Störungen des Allgemeinbefindens der erkrankten Tiere verbunden ist, Rotlauf der Schweine einschließlich des Nestelfiebers, Geflügelpest und Geflügelcholera, endlich äußerlich < erkennbare Tuberkulose rc. Ts find im Ganzen 20 ansteckende Krankheiten, die der Auzeigepflicht .unterliegen. (§§ 9 und 10.)
i Die nun folgenden Bestimmungen über die Er- finittelung der Seuchenausbrüche im allgemeinen -mterscheiden sich im wesentlichen von den bisher geltenden Vorschriften; doch sind sie zum guten Seit klarer und ausführlicher, zum Teil auch in ver» ffchärfter Form gegeben. (§§ 12—17.)
Die Bestimmungen über die Schutzmaßregeln gegen Seuchengefahr enthallkn einen neuen und umfangreichen Paragraphen (17 a), der sich besonders gegen die Verschleppung der Seuchen durch Dich» handel und durch den Verkehr mit Vieh überhaupt (auch mit Schlachtvieh) richtet. Doch sind alle diese Bestimmungen nur fakultativ, d. h. sie „können" angeordnet werden. Besonders hervorgehoben Jet, daß auch der Personenverkehr innerhalb der vtaumlia^ leiten, in denen kranke oder verdächtige oder auch r— --------. „ «
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