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j.Äm’iÄ- wochEare:„Illustriert« Somtagrzeitung"
36. Jahrgang
Fulda, Samstag den 24. April 1909.
M 92.
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Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 23. April 1909.
Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Gesetzentwurfs betreffend
Abänderung deS Strafgesetzbuches.
Zeitung
monatrbeUag«: „Klldaer Geschichtsblätter"
holt und energisch gefordert hat. (Sehr richtig! und lebhafte Zustimmung im Zentrum.) Die Ermnernng an den Fall Eulenburg legt den Gedanken nahe, den 8 175 zu verschärfen, hinsichtlich der Vergehen von Personen mit anderen, über die ste Aufuchtsbefugnls haben. Ueberhaupt müssen Verschärfungen emtreten, wenn Mißhandlungen und Entsittlichungen an Kindern und Zöglinge» von Eltern, Sliefeltern, Anstaltsleitern, Wärter», Wärterinnen und Dienst- «rsonal begangen werden. Das verlangt die betontere Fürsorge für solche wehrlosen Geschöpfe. (Bei- fall.l Es handelt sich auch hier um den Nachwuchs der Nation, die besonders gehütet werden muß. (Leb. Hasler Beifall und Zustimmung.) Bei den Strafmilderung en der Vorlage handelt es sich tm we
sentlichen um die Einschränkung des Begriffs der Er- orefluugeu, die Einführung des Autrageserfordernifses bei qualifizierten Hausfriedensbruch, die Zulassung von Geldstrafe in diesem Falle, wie auch tm Falle des Diebstahls und der Unterschlagung geringwertiger Gegenstände, endlich um die Bestimmung, wonach die Entwendung von Gegenständen deS hauswirtschaftlichen Gebrauchs ebenso wie die Entwendung von Nahrung»- und Senußmitteln milderen Strafbestimmungen unterstellt werden. Nach meiner Ansicht dürfen diese Milderungen dem Volke nicht länger vorenthalten werden. (Beifall und Zustimmung.) Bei den Bestimmungen über die Bestrafung von Tierquälereien wird zu prüfe« fett', ob eS sich empfiehlt, die Tierquälerei grundsätzlich zum Vergehen zu erheben und ste mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe biS zu 600 Mark zu bedrohen, da den Bevölkerungsschichten, die sich der Tierquälereien schuldig machen, vielfach die verfeinerte Empftttdung der Kultur gänzlich oder zum Telle abgeht. Bezüglich der Frage des Sch ächtens möchte ich Hervorheben, daß nach dem Gutachten wiffen- schastlicher Autoritäten das Schächten keineswegs als eine Tierquälerei anzusehen ist. Die Vorschläge der Vorlage, bei Beleidigungen das Strafmaximum und das Maximum für die Buße zu erhöhen, sind nur zu billigen; dagegen gibt die Einschränkung der Zulässigkeit deS Wahrheitsbeweises zu den schwersten Bedenken Anlaß. Die Bestimmung des § 186, Abs. 2, die den Wahrheitsbeweis auch dann ausschließen will, wenn es sich lediglich um »Verhältnisse des PrivattebenS" handelt, die „öffentliche Interesse nicht berühren", ist ein Kantschukbestimmung der allerschlimmsten Art. (Sehr richtig I und Zustimmung.) Wir haben gerade im Fall Eulenburg in dieser Beziehung sehr merkwürdige Erfahrungen gemacht. Auch die Bestimmung, wonach die Beweisaufnahme über die behauptete oder vermeintliche Tatsache nur mit Zustimmung des Beleidigten zulässig sein soll, ist ein sehr zweischneidige? Schwert. (Sehr richtig!» Mit dieser Bestimmung wird nicht nur die sogen. Revolverpresse, sondern auch die übrige anständige Preffe getroffen und zwar mit der Wirkung eines Maulkorbgesetzes. (Sehr richtig! und lebhafte Zustimmung.)
Abg. Perniock (kons.) ist mit de i wesentlichen Vorschlägen der Vorlage einverstanden, wenn er auch die vom Vorredner gegen den § 186 vorgebrachten Bedenken für beachtenswert hält. Redner beantragt Verweisung der Vorlage an eine Kommission.
Abg. Barenhorft (Rp.) ist gleickjalls mit der Vorlage im großen und ganzen einverstanden, behält sich jedoch im einzelnen die Stellungnahme vor. Daß in Beleidigungsprozessen dem Wahrheitsbeweis engere Grenzen gezogen werden sollen, begrüßen wir, nur geht uns die Vorlage in diesem Punkt nicht weit genug. Da» gleiche gilt von der Bestrafung von Mißhandlungen von Kindern und Kranken toroie von Tierquälereien. Zum Schluß plädiert Redner für die Einschränkung der Vivisektion. Da werden Versuche gemacht, wie lange ein Hund hungern und dürsten kann, die Herren Professoren sollten doch auch einmal seststellen, wie lange ein Professor hungern kann, (geilt) Ich bitte daS Haus dringend, sich einmütig für eine Einschränkung der Vivisektion auszusprechen. -B.ifall.)
* Abg. Dr. Osann (natl.) ist gleichfalls mit der Vorlage einverstanden, wünscht aber eine eingehende Prüfung in der Kommission über die Frage, wo die Grenze des Privatlebens, das nicht zum Gegenstand von Beweiserhebungen gemacht werden soll, ansängt und aushört.
Abg. Frohme (Soz.) nennt den Entwurf eine Ber- legenheiisvorlage, stimmt aber den vorgesehenen Strafmilderungen bei Eigentumsdelikten und Hausfriedensbruch, sowie den Strafverschärfungen bei Kiudermiß- handlungen und Tierquälerien zu. Eine Einschränkung des WahrhellsbeweiseS in Beleidigungspro messen lehne feine Partei grundsätzlich ab, ebenso die Erhöhung des Strafntaßes für Beleidigungen.
Abg. Roth (wirtsch. Bgg.) erklärt sich mit den meisten Punkten der Vorlage einverstanden und hofft, daß aus den Beratungen der Kommission ein gedeihliches Gesetzeswerk hervorgehe.
Abg. Werner (Refp.) ist mit der Vorlage einverstanden, äußert aber schwere Bedenken gegen die Einschränkung des Wahrheitsbeweises.
Samtag: Rechnungssachen, Fortsetzung.
x Zur Reichsfinauzreform.
Die politische Bedeutung deS konservativen Antrages auf Einführung einer Wertzuwachssteuer, bezw. Umsatzsteuer, kennzeichnet die,Kreuz- zeitung dahin,
daß sich die Konservativen von neuem bereit erklären, eine ReichSbesitzsteuer in Löhe von etwa 100 Millionen Mark zu bewilligen und hierfür auch den ländlichen Grundbesitz (einschließlich der Fideikommisse) seinem Geldwerte nach heranzu- ziehen. Der Antrag widerlegt auch die in einigen Kreisen der konservativen Bevölkerung gehegte Befürchtung, daß die konservative Fraktion die direkte Reichssteuer zum Tell vom Einkommen erhoben wiffen wollte."
Die Konservativen wollen auch mit ihrem Antrag eine Erweiterung der Erbschaftssteuer unmöglich machen. Die ,Kons. Korresp.' schreibt nämlich parteiofsiziös:
„Die konservative Fraktion hat den Beschluß gefaßt, als Ersatz der nach wie vor abzulehnenden Nachlaß- oder Erbanfallsteuer eine Reichswertzuwachssteuer in Verbindung mit einer Umsatzsteuer zu beantragen."
Die Aufnahme, die der Antrag bei den Parteien und in der Prefle gefunden hat, entspricht unseren Erwartungen. Die freikonservative ,Post' sieht in dem konservativen Antrag einen trefflichen Grund für weitere gesetzg berische Arbeit und nimmt art, daß der Vorschlag einer Reichswertzuwachssteuer auf Immobilien und auf Wertpaviere in weiten Kreisen Befürwortung finden wird. Herr Dr. Arendt allerdings ist, wie wir hören, von dem Anträge nickt sehr erbaut, da er fürchtet, daß darüber ‘bet Block in Brüche gehen könne. Die zur wirtschaftlichen Vereinigung zählenden Abgeorvneten müssen schon ihrem Programm gemäß die Reichswertzuwachssteuer sympathisch begrüßen. Wenig ist über die Stellungnahme der Nationallideralen zu erfahren. Die ,Nationalztg.' schweigt sich aus. Vermutlich ringen in der nationalliberalen Fraktion die sachlichen mit den taktischen Erwägungen. Die gou« vernementale Preffe ist ärgerlich, daß die Konservativen es wagen, dem Machtwort« des Fürsten Bülow nicht zu gehorchen. Die immer mehr in oifiziösen Ton t ineingeratenben ,Berliner Reuest. Rachr/ suchen das Vorgehen der Konservativen dadurch zu diskreditieren, daß fie es als taktische Manöver erklären, um jede Besteuerung des Besitzes zu hintertreiben und die Verhandlungen zu verschleppen. Die /Soff. Ztg.' wußte im ersten Schrecken nichts Besseres zu tun, als daß sie den Antrag der Konservativen als „schlechten Scherz" charakterisierte, mittlerweile sind ihr aber auch eigene Gedanken gekommen. Ihr Ziel geht dahm, die Börsenkreise vor der drohenden Belastung zu retten, um aber den „großkapitalistischen Pferdefuß" nicht allzu deutlich hervorblicken zu lassen, spielt sie die Sache auf das politische Gebiet hinüber und schreibt ganz aufgeregt:
Es ist nur gut, daß der Reichskanzler heutzutage nicht Bismarck heißt. Gut für die Konservativen. Denn wäre dem Schloßherrn von Friedrichsruh so begegnet worden wie gegenwärtig dem Fürsten Bülow, es hätte einen so herzhaften, dreißigstlbigen Fluch gegeben, und es wäre ein Satz Porzellanteller in Scherben geflogen ober eine Türklinke derart abgerissen worden, daß der unbeteiligte Zuschauer seine Freude an der Kraft einer Persönlichkeit gehabt hätte. Also der leitende Staatsmann, der „agrarische Reichskanzler" bittet seine lieben Agrarier, denen er Geschenk auf Geschenk gemacht hat, ihm auch einmal einen kleinen Gefallen zu tun, um des lieben Friedens willen. Am Dienstag bat Fürst Bülow geredet, wohlvorbereitet, vor feierlichem Umstand. Er bittet feine Freunde, er ruft ihnen seine Liebesdienste in Erinnerung, er fleht jörmlich; er will ihnen nichts abtrogen, gewiß nicht; wenn sie durchaus die Nachlaßsteuer verwerfen, nun gut, er gibt nach, er begnügt sich mit der Erbanfallsteuer. So weit werden sie ihm doch entgegenkommen.
daß fie die goldene Brücke, die er ihnen zum Rückzug gebaut hat, betreten werden, ihm nicht weitere Schwierigkeiten bereiten, nicht ein kaudinisches Joch vor ihm ausrichten? Eine Liebe ist der anderen wert Er hat ihnen feine Siebe genugsam bewiesen, mehr als genugsam! Fetzt haben die Konservativen auf bte Rede des Fürsten Bülow die Antwort gegeben. Sie denken nicht daran, auf feine Werbungen, seine Anerbietungen, feine Vorschläge einzugehen. Kühl und hochmütig bringen sie einen Antrag ein sowohl die Nachlaßsteuer und das Erbrecht des Reichs wie die Erbanfallsteuer abzulehnen und dafür eine Steuer auf den Wertzuwachs bei Grundstücken und Wertpapieren einznführ n. Sie sind so freundlich, daneben auch noch eine Erhöhung des Börsenumsatz' stempels zu genehmigen. Nicht was der konservative Antrag enthält, sondern daß seine Einbringung, feine Zweckbestimmung einen wahren Hohn auf die Rede des Reichskanzlers bedeutet, ist in diesem Augenblick die Hauptfache. In der Tat, ein grausame, Hohn! Die Rechte will dem Reichskanzler nicht den erbetenen Gekallen tun, sondern ihm die FriedenS- bebingunaen diktiere», denen er sich zu unterwerfen bat. Dieser Antrag in der Finanzkommiffion nach der Dienstagsrede deS Fürsten Bülow ist für ihn eine politische Ohrfeige. Ob er fie einstecken wirb, vielleicht noch geduldig die andere Wange hinreicht, wird die Zukunft lehren. Fürst Bismarck würde sich solchen Affront niemals habe gefallen laffen usw. usw.
War denn eigentlich die Ablehnung des Bräunt« weinmonopols, das doch unseres Wissens auch in der Regierungsvorlage gefordert war, durch die Freisinnigen eine Liebenswürdigkeit gegenüber. dem Fürsten Bülow? Weshalb gestatten die Freisinnigen nicht das gleiche den Konservattven, waS sie selber zuerst getan haben?
Nach dem Anträge der Konservativen soll jeder Wertzuwat^ att Immobilien und Wertpapieren versteuert werden, der seit dem letzten, nicht mehr alS 25 Jahre zurückliegenden Verkauf entstanden ist. Die Steuersätze sollen nach der Besitzzeit derart abgestuft werden, daß für jedes Jahr der länger als einjährigen Befitzzeit ein Fünfundzwanzigstel des Höchststeuersatzes angerechnet wird. Di« Steuersätze find so zu bemessen, daß der Ertrag d« Wertzuwachssteuer dem Betrage gleichkorrunt, den das Reich aus dem Erbrecht des Reichs, der Nach- laßsteuer und Wehrsteuer bezw. der für diese all Ersatz gegebenen Erbanfallsteuer beziehen soll. Den Ertrag dieser Wertzuwachssteuer berechnen die Konservattven, wie schon gemeldet, auf rund 93% Millionen.
Nachträglich hat nun noch der blockfreisinnige Abg. Potthoff einen Entwurf der Reichswert- zuwachssteuer veröffentlicht. Herr Dr. Potthoff hat sich die Arbeit leicht gemacht. Nach dem Muster der bestehenden kommunalen Wertzuwachssteuerordnungen hat er sehr hohe Abgabesätze eingefügt. Nämlich 15 Proz. vom Wertzuwachs bei einer 10 bis 20prozentigen Wertsteigerung und 30 Prozent bei einer Weristeigerung von mehr als 20 Prozent. Die bestehenden kommunalen Ordnungen fangen zumeist mit 5 Prozent an und steigen dann bis 20 (vereinzelt bis 25) Prozent des Wertzuwachses. Dr. Potthoff greift vermutlich deshalb zu so hohen Sätzen, weil sein Entwurf den Einzelstaaten und den Gemeinden, welche eine Wertzuwachssteuer einführen, je ein Drittel des Ertrages ablassen soll. Im übrigen leidet der freisinnige Entwurf an der Einseitigkeit, daß er nur den Zuwachs bei unbeweglichen Werten faßt. Die Gemeinden können sich auf eine Besteuerung der Immobilien beschränken, da die kommunalen Einrichtungen ihren wertsteigernden Einfluß nur auf den Grundbesitz in der Gemeinde ausüben. Das Reich aber wirkt mit seiner Sicherheits- und Wohlfahrtspflege auch auf die Steigerung des b e w e g l ich e n Vermögens ein und kann also mit Fug und Recht von jedem Wertzuwachs eine Abgabe erheben.
Der konsorvative Antrag trägt diesem Gesichtspunkt Rechnung. Er will nicht nur Wertzuwachs bei Grundstücken, sondern auch bei Wertpapieren
SaussriedenSbruch iegelbruch und die Vereitlung der Zwangsvollstreckung: eine Verschärfung der Strafen für Tierquälerei, ferner eine Verstärkung des Schutzes der Ehre durch gewisse Einschränkung des WahrhettSbeweises und durch Erhöhung der angedrohten Strafen und der Buße, ferner eine Verschärfung der Strafen für Mißhandlung von Kindern und anderen wehrlosen Personen, weiter eine Milderung der Strafe für geringfügige Diebstähle und Unterschlagungen, insbesondere soweit sie aus Not begangen sind: schließlich bringt die Vorlage Veränderung des Tatbestandes der Erpressung.
Staatssekretär Dr. Nieberbing: Die Vorlage ent» f»rid)t den wiederholt hier im Hause laut gewordenen Wünschen, daß auch daS Strafrecht der gebotenen Rücksicht auf den sozialen Frieden und auf die -soziale Fürsorge mehr als bisher Rechnung tragen müsse. Die wesentlichen Bestimmungen zerfallen in zwei Gruppen: die materiellen Güter, wo eine Strafmilderung Platz greifen soll, und die sogenannten Rohheitsdelikte, für die eine Verschärfung der Strafen eintreten fall. Die Einschränkung des Wahrheitsbeweises bei Beleidigungsprozessen hat sich als notwendig erwiesen. Aus Sen» salionslust werden viele Beleidigungen verübt, und Die Beleidigten stehen dann wehrlos einem ausgedehnten Wahrheitsbeweise gegenüber. Die Verhältnisse in dieser Hinsicht waren ganz ünhaltbar geworden, sodaß der Gesetzgeber eingreifen mußte. Die Einschränkung des Wahrheitsbeweises ist keine Beschränkung der Preßfreiheit. Sehen Sie sich doch die Verhältnisse in anderen Ländern an, in England, Frankreich, Belgien und Holland. Ueberall bestehen Bestimmungen, durch die die Presse auf diesem Gebiete beschränkt wird. Nun ist man aber noch weiter gegangen. Man hat behauptet, dieser Gesetzentwurf wäre nur erfu. ben worden, um für künftige Fälle Deckung zu geben, falls nieder Beleidigungsprozesse schweben sollten, die sittliche Schäden aufoecken sollen, und die gegen hohe und vornehme Personen gerichtet sind. Nach unserer Meinung wird niemand weniger Vorteil von den Vor- fhriften des Entwurfs haben, als gerade diejenigen, ie sich in vornehmen und hohen Stellungen befinden. Denn bei Beleidigungsprozeflen, die sie betreffen, wird meist das öffentliche Interesse in Frage kommen.
Abg. Engelen (Ztr.): Anregungen auf eine Re- lston einzelner Bestimmungen des Strafgesetzbuchs sind im Reichstage schon vor langer Zeit laut geworden. Man könnte deshalb fragen, warum fo lange Zeit vergehen mußte, ehe diesen Anregungen Folge gegeben wurde. (Sehr richtig! im Zentrum.) Man könnte besonders fragen, warum die Revision jetzt nach ;m Prozeß Eulenburg vorgelegt wird, und ob nicht .e Aenderungen, die die Novelle bezüglich der Beeidigungen bringt, geeignet gewesen wären, einen Fall Eulenburg, bezw. feine gerichtlichen Erörterungen, unmöglich zu machen. Ich möchte zugleich die Frage aufweifen, weshalb bei dieser Aenderung des Strafgesetzbuchs nur das bürgerliche Strafgesetzbuch geändert werben soll, warum uns nicht auch eine Novelle für
Die Vorlage bringt in der Hauptsache eine Milderung ber‘Strafen für den /n — und den Arrestbruch, den '
Zm Bme des WeimM
87] Aus dem Englischen von K. v. Raesfeld.
„Ihre beklagenswerte Mutter hat sich eine "ganz unrichtige Idee in den Kopf gesetzt, vre unsägliches Unglück mit sich bringen totrb , fuhr Marian leise fort; „aber ich kann sie nicht von ihrem Irrtum überzeugen. Ich muß warten, bu ber erste wilde Anfall des Kummers vorüber rst. Werner, kehren Sie nicht mit mir zurück, rch kann meinen Weg nach Hause allein finden. Ick toeifi, Kord Wayne wünscht, daß Ihrer Mutter jegliche Hilfe und Pflege zuteil werde; geben Sie nach Kenningsthorpe hinüber und holen Sie den Arzt. Ick; werde eins der Mädchen vom Schlosse her- Lberschicken."
„Befürchten Sie nicht, daß sie vielleicht aller- Jet sagen könnte, was Sie lieber den Dienstboten picht bekannt werden sähen? Lieber als daß Sie Unannehmlichkeiten haben sollten. Miß West, lieber bleibe ich hier und helfe sie pflegen."
Sie sah ihn dankbar an. „Sie sind ein wahrer Edelmann. Aber", fuhr sie seufzend fort, Ltd) habe einmal gehört,wenn das Gras in der Steppe brennt, kann niemand die Flammen auf- tzalten. Nichts, Werner, kann — fcheint's mir •— den Gang der Ereignisse aufhakten. Sie müs- tzn uns führen, wohin der Himmel will. Ihre Mutter glaubt, ich habe Jack‘s Tod verursacht." / „Ich weiß, teuerste Miß West, sie ist außer sich vor Kumnier und Gram, sonst würde sie das ttcht sagen; Sie, die gegen alle und alles freund- Aä) und gut sind!"
Sie senkte den Kopf und flüsterte ihm zu: -^Werner, ich fürchte mich vor diesen beiden Männern — sie meinen nichts Gutes. Ja dem Gesicht des einen liegt etwas, was mich erschreckt." , Er versuchte sie zu trösten, sie mit teilnehmen- den, beschwichtigenden Worten zu beruhigen, doch sie trennten sich, ohne daß fie gelächelt oder auch tzur etwas heiterer ausgefchen hatte.
Marian hatte gesagt, daß sie sich nicht fürchte, allein durch den Wald nach Hause zu gehen, doch jetzt, wo sie mitten im schweigenden Dunkel da- hinwandelte, kamen ihr tausenderlei Beängsttgun- gen. Sie erinnerte sich des schrecklichen Traumes, den ihre Schwester damals gehabt — des Traumes, worin auf jedem Blatt der Waldbänme mit feurigen Buchstaben gestanden hatte: „Lady Waynes Geheimnis."
Kam sie endlich, die Enthüllung, die so viele Jahre hindurch wie eine schwere Wolke über ihr gehangen? Sollte die geliebte Schwester, für die sie mehr als selbst das Leben hingeopfert, endlich von bösen Zungen durch den Kot geschleift, sollte daS stolze, schöne Haupt, worauf jedes Haar ihr teuer, in den Staub gedemütigt und erniedrigt werden?
„O, Eve, Eve, mein Liebling! Mein Bestes habe ich getan, um Dein Leben und Deine Zukunft zu retten; ach. vielleicht Ware es besser gewesen, wenn Du gestorben wärest! Meine Schwester, mein Schwesterchen!"
Die Stille und das Schweigen der Nacht um- g-ch sie; nichts regte sich in den dunklen Gipfeln. Es war ihr eine wahre Erletchterung, eine Wonne, sich so rM nach Herzenslust, ohne Lauscherohren fürchten zu müssen, hier im nächtlichen Dunkel auSzuweinen; sie weinte laut, in langgezogenem bitteren Schluchzen immer das eine:
„O meine Schwester, mein Schwesterchen, meine Evel" . ,,,
Sie hörte es nicht, daß sich ihr letchte Fuß. tritte näherten, daß trockene Zwerge neben ihr ra- schelten und knackten. .
Laut auf schrie sie rn jäher Furcht, als sich plötzlich mitten im Dunkel eure Hand auf ihren Arm legte und eine heisere Strmme drcht neben ihr flüsterte:
„Halt! Ich habe mrt^nen zu sprechen. Halt!''
Marian stand vor Schreck und Ueberraschung wir angewurzelt, keines Morres mächtig. Vor sich fab sie die matten Umrrffe einer großen. von
Kopf bis zu Füßen in einen dunkeln Mantel gehüllten Gestalt.
„Sie kommen jetzt gerade von dem Hause, wo et tot liegt?" fragte die fremde Gestalt.
Marian, Noch immer sprachlos, nickte nur.
„Weiß man jetzt, wer ihn getötet hat?" fuhr die fremde heifere Stimme fort.
„Nein", erwiderte Miß West, „noch nicht."
„Aber man wird es erfahren. Geben Sie acht! Dor zwei Nächten stand er da am Törchen und sprach mit einer schönen Frau,,ganz in Sammet und Seide gekleidet, und mit reichen Juwelen; fie hatte goldigbraune Haare und ein Gesicht — o! so schön, so schön! Wer war's, der ihn getötet hat? Fragen Sie sie!"
Und mit lautem Hohngelächter trat die geheimnisvolle Gestalt bei Seite ins Dickicht.
„Fragen Sie sie", wiederholte sie; „sie weiß, warum er da tot liegt!"
Im nächsten Augenblick war die Erscheinung verschwunden, und — hätte sie nicht das allmählich ersterbende Geraschel im Dickicht gehört — Marian hätte geglaubt, daß alles nur ein böser Traum gewesen.
„Goldbraunes Haar, und ein schönes Gesicht? Das war Eve. O, mein Gott, was kann das bedeuten? Ich dachte, er wäre meinetwegen nach Kenninghall gekommen! Es ist also geschehen, um sie zu sehen, sie zu sprechen! Was sagte die Gestalt? Wer hat ihn getötet? O, mein Gott, hilf mir, oder ich verliere den Verstand!"
59. Kapitel.
Vorsätzlicher Mord.
Ein Heller, sonniger Morgen, funkelnder Tau rings an jedem Blättchen und Hälmchen. An dem eisernen Törchen, wo die Tat begangen, standen die beiden Polizisten in eifriger leiser Un- terhaltung. Sergeant Elliott Züge trugen einen ängstlichen, ja. bekümmerten Ausdruck: aus
Herrn Sinclair's Gesicht jedoch sprachen Triumph und Siegesbewußtsein.
„Irrtum?" sagte er verächtlich; „Unsinn, Elliot; ein Irrtum ist gar nicht möglich. Es ist nutzlos, den Kopf darüber hängen zu lasten und weichherzig zu werden; das Verbrechen ist begangen worden und muß bestraft werden; da könnten wir nur sofort einpacken mit unferm ganzen Apparat, wenn ein Weib ungestraft sündigen könnte, bloß weil sie ein schönes Gesicht Hai. Und schön ist fie, das gebe ich Ihnen zu — die Schönste, die mir je vor Augen grfoimnen."
„Ich denke nicht allein an fie", war bte bekümmerte Erwiderung. „Die Waynes, aus Kenninghall find die ersten wert und breit hier, so lange ich denken kann. Er wirb genug davon bekommen — er liebt fie so ungemein, ist so stolz auf sie."
Herr Sinclair schüttelte sarkastisch lächelnd den Kopf.
„Sie haben viel zu viel romanhafte Ideen für Ihren Berns, lieber Freund. Wenn 63 eine gewöhnliche, alltägliche, ältere und häßliche Frau wäre, meinetwegen dahinten auS dem Bauerndorf, so würden Sie ihre Pflicht mit großer Gemütsruhe und ohne eine Anwandlung von Mitleid tun.“
„Ich werde auch jetzt meine Pflicht tun", war die düstere Erwiderung, „aber lieber mochte ich mir die rechte Hand abschlagen lassen. Laffen wir nochmal alles Revue passieren, was wir wissen — ist es vielleicht nicht doch noch möglich, daß -lr Unrecht haben?"
„Absolut unmöglich. Das einzige, was mich abhielt, schon gestern zu sprechen, war der Umstand, daß ich ganz und gar keinen Grund für die Tat hatte, jetzt sehe ich aber auch den, und die ganze Tragödie liegt aufgedeckt vor mir."
„Sie beabsichtigen eS also Lord Wayne beut* mitzuteilen?"
(Fortsetzung folgt.)