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Zeitung

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Monatrbeilage: „$UlbGCt GeschichtZblAte^^

Z.parzeller in Zulda. wochenbeUage: „Illustrierte 5onntag§zeitung"

Fulda, Mittwoch den 2. Dezember 1908.

35. Jahrgang.

JV3 278.

Verantw. Urbattemr

Lari Schütter

trscheint tSylich mit Ausnahme der So.m« und Keiertage. Viertel- iShrlicherStjUgspreir ohne Vringeriohn und Bestellgeld in Zulda so­wie auswärts söü Mk.

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Erstes "SSlatf

(Nachdruck verboten.)

:+ Ministerverantwortlichkeit.

Die Anträge wegen bet Ministerverantwort­lichleit kommen heute im Reichstage zur Ver­handlung.

um soll ich mich opfern unb nicht er? Warum hat er mnhdem Viktorine ihm einen Korb ge­geben,'kein reiches Mädchen geheiratet, Ursula zum Beispiel? Zu diesem Zwecke habe ich die Freundschaft mit ihr angeknüpft; ich hatte nicht gedacht, daß ich ihren Vater betrügen müßte."

.Betrügen?"

",Ja gewiß. Was ist es denn anderes als betrügen, was ich tue? Ich heirate ihn, um den Namen meines Vaters und meiner Mutter zu

Fürst Bismarck hat einmal beklagt, daß die Verfassung nickt genug gelesen werde. Vielleicht ist es an der Zeit, diese Versäumnis nachzuholen. Tiefe und manche andere. Zum Exempel: In Artikel 44 der nicht genug gelesenen preußischen Derfassungsukunde steht, daß die M i n i st e r des Königs verantwortlich sind, und im Ar- tikel 61 wird gesagt, daß die Minister durch Be- schluß einer Kammer wegen des Verbrechens der Versastungsverletzung, der Bestechung, des Ver­rats angeklagt werden können, und hinzugefügt: „Tie näheren Bestimmungen über die Fälle der Verantwortlichkeit, über das Verfahren und die Strafen werden einem besonderen Gesetz Vorbe­halten." Hier wird also ein Ministerverantwort­lichkeitsgesetz ausdrücklich verheißen. Es ist aber nie erlassen worden. Wenn jetzt ein solches Gesetz verlangt wird, so heißt das nur, daß das, was die Verfassung versprochen hat, endlich aus- geführt werden soll.

Doch das gilt zunächst nur für Preußen. Zn der Reichsverfasiung ist aber ebenfalls die Ver­antwortlichkeit des Reichskanzlers ausgesprochen, allerdings ein Gesetz zu ihrer Verwirklichung nicht besonders in Aussicht gestellt. Es war nicht nötig, ein solches Versprechen zu machen, wenn man es mit der Verantwortlichkeit ehrlich meinte. Wer aber die Verantwortlichkeit will, der muß auch die Mittel zu ihrer Erreichung wollen, und das ein­zige Mittel ist ein Verantwortlichkeitsgesetz.

Das persönliche Regiment soll beschränkt wer­den. Darüber ist alle Welt einig. Die verfas­sungsmäßige Verantwortlichkeit soll gesichert wer­den, so heißt es in der Kundgebung vom 17. No­vember. Auch damit ist jedermann einverstan­den. Aber die Frage ist, tote,, auf welchem Wege, durch welche Einrichtungen diese Verantwortlich­keit gewährleistet werden soll. Die erwünschte Zurückhaltung des Trägers der Kron« bedarf Bürgschaften, die durch die Gefetzgebung festgelegt sind. Das wäre ein geringer Gewinn von der jüngsten Krisis, wenn das persönliche Regiment des Herrschers nur beschränkt würde zu Gunsten des persönlichen Regiments eines Staatsmannes. An die Stelle des monarchischen Absolutismus soll nicht der ministerielle Absolutismus treten.

Wie die Tinge bisher im Reich liegen, hat die Ministerverantwortlichkeit eine bedenkliche Aehn» lichkeit mit dem bekannten Licktenbergschen Mes­ser, das kein Heft und keine Klinge hat. Man kann bannt nichts anfangen. Es hat Minister ge­geben, die vor der Volksvertretung erklärten, sie würden auf ihrem Posten, auf ,den sie, der Mo­narch gestellt hat, so lange bleiben, wie es der Wunsch und Wille des Monarchen fei, ganz gleich, ob sie das Vertrauen des Parlaments haben oder nicht. Mochte das Parlament der Meinung sein, daß sie die Verfassung verletzt hatten, es gab kein Mittel, sie zur Verantwortung zu ziehen. Tat­sächlich waren sie verantwortlich, aber ein'Gesetz, wie die Verantwortung praktisch zu machen fei, war nicht erlassen. Die Abgeordneten konnten reden uni reden, die öffentliche Meinung konnte sich vernehmlich machen, was tat das einem Mi­nister? Er konnte Niederlage auf Niederlage erleiden, und am itächsten Tage saß er frisch und heiler auf seinem Platz, als wäre nichts gesehen. Nickt selten wurde die Stellung eines Ministers durch das Mißtrauen der Volksvertretung gerade­zu befestigt. Daß sie durch Niederlagen im Land­tag oder Reichstag erschüttert werde, galt als aus­geschlossen. Er fiel nur, wenn er die Gunst der Krone verloren hatte. Ja, die VerfasiungSbe- stimmungen, wonach das Haus die Anwesenheit des Ministers verlangen und Interpellationen an ihn stellen könne, sand die Auslegung, daß der Minister nur zu erscheinen, aber nicht im Saale zu bleiben brauche, und daß die Volksvertretung zwar das Recht, zu fragen, der Minister aber

nicht die Pflicht, 51t antworten, habe. Es war dtt Hohn auf die Ministerverantwortlichkeit.

Mit diesen Anschauungen muß, wenn das per­sönliche Regiment befestigt und „die verfassungS- utäßigen Verantwortlichkeiten" gesichert werden ollen, gründlich aufgeräumt werden. Will sagen, ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz ist ebenso für Preußen wie für daS Reich von treten. Die wirksam gemachte Verantwortlichkeit des Ministers dient auch dem Schutz der Krone. Die Zuspitzung der letzten Debatten gegen die Krone selbst rührt bekanntlich haupt- sächlrch davon her, daß die maßgebenden Herren vom Block aus ihrem engherzigen und selbstsüch­tigen Parteiinteresie die Parole ausgegeben hat­te« und befolgten: Fürst Bülow muß geschont werden! Die natürliche Ergänzung dieser Tak­tik der Ministerschonung war die Tatsache, daß über den Kopf des Ministers hinweg die Pfeile der Krttik gegen den Monarchen gerichtet wur- ben. Dadurch erklärt sich auch die auffällige Er­scheinung, daß hundertmal mehr über das Tun und Lassen des Kaisers geredet wurde, als über die heillose Wirtschaft in dem Kabinett und dem Amt des Kanzlers, durch die tatsächlich der letzte öffentliche Skandal verschuldet worden ist.

Hätten wir Bereits ein Gesetz über die, Mi­nisterverantwortlichkeit, so wurde es viel leichter gewesen sein, diese für die Person und die Autori­tät des Monarchen nachteilige Blocktaktik zu durchkreuzen.

* * *

Der Antrag der freisinnigen Fraktionsgemein­schaft auf Abänderung der Verfassung des Deut­schen Reiches, der inzwischen dem Reichstage an­gegangen ist, will in den Artikel 17 der Reichs­verfasiung, der von der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers spricht, eine Reihe neuer Bestim­mungen eingeschoben tröffen. Danach soll der Reichskanzler für seine Amtsführung dem Reächs- tag verantwortlich sein, und zwar soll sich seine Verantwortlichkest auch auf alle Handlungen des Kaisers erstrecken, welche die innere oder die äußere Politik des Reiches zu beeinflusien geeig­net sind. Dem Reichstag wird das Recht auf Er­hebung der Anklage gegen den Reichskanzler ein­geräumt, wenn er dürch pflichtwidrige Hand­lungen und Unterlassungen die Sicherhest oder die Wohlfahrt des Reiches schwer gefährdet hat. Für die Verhandlung und die Entscheidung über die Anklage soll ein an daS Reichsgericht anzu» gliedernder Staatsgerichtshof zuständig sein. Der Steichstag soll 8, der Bundesrat 4 Beisitzer zu wählen haben. Der Vertreter der Anklage wird vom Reichstag ernannt Das Urteil kann nur auf Freisprechung oder Verlust des Amtes lauten. Ein Rechtsmittel findet gegen das Urteil des Staatsgerichtshofes nicht statt Das Recht der teilweisen oder völligen Begnadigung kann nur mit Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit des Reichstages ausgeübt toerben.

IurückgekeHrt.

Erzählung von Melati von Java, llebersetzt von Dr. I. B. Fuß.

retten." . ,

Unb um Dir selbst em angenehmes Leben zu verschaffen. Ist das denn nichts? Willst Tu lieber Dein ganzes Leben in Arrnmt zu bringen, wie wir es jetzt tun, als Herrin auf Groenezathe werden wir im Ueberfluß leben?"

„Und mit Menschen leben, die mir zum wenig­sten" gleichgiltig find, wenn ich sie nicht gar herab- scheue wie die heuchlerische Lucia und die nnaus- tzehliche Ursula. Lieber verdiene ich mein Brot als Magd." •- ■

„Das wurde Dir gefallen.

Ich wäre wenigstens frei und könnte meine Stellung verlassen, wenn sie mir zu schwer toer­ben sollte. Ick brauche nicht zu heucheln und mich anders hinzustellen, als ich wirklich bin. Und wer weiß, ob ich dann nicht den Mann fände, gleichviel welchen Standes, den ich lieben und achten könnte, und mit dem ich nöttgenfalls ein armes, aber glückliches Leben führen könnte."

„In Deinem Alter noch solche Illusionen! Kind, Du bist nicht gescheit. Haben Dein Vater und Deine Mutter denn nicht aus Liebe gehei­ratet, und wo blieb unser Glück, als wir in Ar- mut lebten? Daß Du nicht verständiger bist! Was hast Du von Liebe ohne Essen?"

„Und war von Esten, das Dir kaum gegönnt wird?"

„Ich begreife Dich heute nichts"

„Ach, Du hast mich niemals begriffen, D« hast Dir ja auch nie Mühe gegeben, mich zu verstehen. Fred, das war etwas anderes. Sofbald Fred

fagte, daß Ursula ihm nicht gefiele, und er noch lieber die blonde Lucia heiraten wollte, hast Du ihn nicht weiter belästigt und ich mußte dafür sor­gen, daß Herr van Hogenvoorde Gefallen an mir fand. Und nun hast Du Deinen Wunsch. Dir ist geholfen und Fred, wir wollen eS wenigstens hof­fen, auch; aber ob ich glücklich werde, darum be­kümmerst Du Dich nichts'

„Nun, das ist aber auch ein beklagenswertes Los! Auf einem herrlichen Landgut wohnen, die Frau des Bürgermeister? werden,, während man durchaus nicht hübsch ober jung ist.. Wie vielt werden Dich beneidens — Aber wo bleibt Vik­tor im doch!" 1

In diesem Augenblicke wurde geschellt und das junge Mädchen kam infolge des schnellen Laufens cot und erhitzt herein.

„Mein Himmel, wo bleibst Du doch? An Deiner Stelle würde ich einfach auf Groenezathe wohnen bleiben."

Das Mädchen stammelte eine Entschuldigung.

„Lucia hatte so viel zu erzählen. Ich wagte es nicht, sie zu störe« und . . und ich wußte nicht, daß es schon so spät war."

„Unb dafür werde ich mir selbst überlassen, ich. Deine alte Tante, Ich sitze hier den ganzen Mor­gen an der Wäsche, daß mir die Finger wehe tun und das gnädige Fräulein spielt die große Dame auf der Villa. Laufe nur schnell hinauf und hole die Mangel."

„An Deiner Stelle, Mama," sagte hieraus (Bertiub, die kein Wort mitgesprochen hatte, „würde ich Rhina nicht mehr so als Magd behan­deln und so scharf tadeln, Je günstiger sie uns gesinnt ist, desto mehr Aussicht ist vorhanden,, daß sie uns gnädig behandelt, wenn die Bombe einmal springt." t in

„Nun, das ist mir gleichgiltig: das Kind ist noch nicht großjährig und ich bin für sie verant- worttich."

Mortfetzunz folgt)

In der ,Vofs. Ztg/ kündigt ein freisinniger Ab­geordneter an, daß die Freisinnigen sich sür den Reichstagspräsidenten erklären würden, falls dieser bei Beratung der Verantwortlichkeitsvorlage es für nötig halten sollte, den Sozialdemokraten die Heran­ziehung des Kaiser» in die Debatte zu untersagen. Grund: Angst vor dem Zentrum. Das Black sagt ein »Begräbnis zweiter Klaffe" au. Sämtliche Anträge würden zweifellos an eine Kommission. gehen, auch die AMräge auf Abänderung der Ge-' schäftsordnung, die der Reichstag sofort in Kraft, treten taffen könnte. Dort würden sie gut und lange ruhen. Dafür wird der Freisinn wohl schon selber sorgen.

Daß der Reichskanzler der Beratung der Verfassungsanttäae nicht beiwohnen wird, scheint jetzt, wie der Korrespondent der ,Franks. Ztg?

Inzwischen ist ein Antrag Henning (kons.) ein- gegangen, der den Wöchnerinnen lediglich einen Schutz von 6 Wochen nach ihrer Niederkunft gewährt wissen Will.

Abg. Molkrnbuhr (Sozi».) meint, wenn daS Gesetz wirklich einen Schutz der Arbeiter darstellen solle, so Müsse dasselbe mit der Arbeitszeit auf mindestens 9 Stunden herabgehen.

Abg. Schack (wirtsch. Vgg.) polemisiert gegen den Abg Erzberger. Die Stellungnahme der wirtschaftllchen Vereinigung resultiere auS der Ueberzeugung, daß der Kommisswnsbeschluß undurchführbar sei. Im wetteren begründet Redner einen Antra;, wonach lnr Samstag- arbeit für verheiratete Arbeiteriimen 7 Stunden be­tragen darf und bittet um Annahme desselben.

j Präsident Graf Stolberg teilt mit, daß der Abg. Henning (t) seinen Antrag zurückgezogen habe.

Abg. Dr. Stresemimn (Ml.): Die Bestimmung über die Samstagsardeil für Frauen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, ist in der Kommission nur mit einer Stimme Mehrheit beschlosien worden. Die ganzen Differenzen sind nur daraus entstanden, daß die Freunde des Herrn Erzberger bei jedem einzelnen Punkt über die Regierungsvorlage hinausgehen wollten. (Abg. Erzberger: Sehr wahrst

jedem Falle fdjledjt"

„Ünb wenn die Familie aus Italien kommt?"

„Nun ja, bist Du einmal verheiratet, dann kann sie den reichen Vetter für das Geld verant­wortlich machen und übrigens — sie können Dei­nen Vater doch nicht mehr zur Verantwortung ziehen." .

Gertrud wiederholte seufzend:

„Es ist traurig, sehr traurig; Du hast Dich selbst in dieses Wespennest begeben, und nun soll ich Dich herausholen,, einen Mann heiraten, den ich nicht liebe, und mich in eine Familie eindrän­gen. bie mir lieber auf den Rücken als ins Ge­sicht sieht."

SDie Züge der alten Fran nahmen den Aus­druck eines Habichts an; sie sah so schrecklich aus, daß jemand, der ihr auf einem einsamen Wege begegnet wäre, vor ihr wie vor einer Hexe au8 dem Wege gegangen wär«.

„Was sagst Du?" fragte sie, die Hände auf den Tisch stützend. „Wer hat denn von allem Nutzen gehabt, als Du und Fred l Hast Du denn nicht das herrlichste Leben gehabt? Bist Du denn nicht in einem teuren Pensionat gewesen, hast Du nicht alle Jahre eine hübsche Reise gemacht, gingst Du im Winter nicht auf Balle, Konzerte, in die Oper bis alles Geld weg war? . . Hast Du nicht ebensogut Freude davon gehabt wie Dein Bru- bCt!ei natürlich", antwortete Gertrud verächtlich, „aber wo ich gewesen bin, da "liebst Du auch nicht weg, dafür hätten auch die Zinsen genügt; aber Fred hat alles, was noch von dem Kapital übrig war, verschwendet und ihm gegenüber bist

daß die Frage der Verkürzung der Samstagnachmitlag­arbeit für die verheirateten Frauen noch nicht ge­nügend geklärt sei. Aber schon vor 11 _ ;

Jahre 1897, hat der internationale Arbeiterschutz­kongreß in Zürich deschlofsen, daß sür die verheira­teten Frauen mindestens der freie Eamstagnachmittag eingeführt werden müsse. Und da follte die Frage heute nock nicht genügend geklärt fein? Wenn wir mit sozialen Gesetzen Halt machen wollen, bis alles „geklärt" ist, bis der Bund der JndnstrieUen, bis die Scharfmacher solchen Gesetzen zustimmen, dann können wir hebet gleich ganz aufhören. (Sehr richtig! und lebhafter Bestall im Zentrum.) Auch auf dem Gebiete der Sonntagsruhe find weitere Fvrtfchrttte nur mög­lich, wenn den Frauen die Möglichkeit gegeben wird, am Samstag ihre Einkäufe zu besorgen. Wenn der Staatssekretär gegen das in unserem Antrag enthaltene Wort „betriebstechnisch" Bedenken hat, so verweise ich nur darauf, daß in unserer Gesetzgebung eine ganze Reihe von Begriffen vorkommen, die noch viel weniger fest umgrenzt sind, als dieser. Unbegreiflich aber ist es mir, wie man einem erhöhten Schutz der Wöchnerinnen widersprechen kann. In der Kommiffion find acht Wochen festgesetzt worden; die Koniervcttrven haben dem zugestimmt, und jetzt ist auf einmal alles ver- teeffen. Was wir hier einsühren wollen, besteht in der .Schweiz schon seit 30 Jahren. Ich bitte Sie also noch­mals dringend, es bet den Kommissionsbeschlüssen zu beiaffen. (Lebh. Beifall im Zentrum.)

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 1. Dezember 1908.

Das Hans setzte die Beratung über den § 137 der Gewerbenovelle über den

Arbeiterinnenschutz

fort. Zunächst sprach

Abg. Erzberger (Ztt.): Es hat allen Anschein, daß die Mehrheit des Hauses sich nicht an die Beschlüsse bet Kommission halten will; das ist um so bedauerlicher- als diese Beschlüsse einen großen Fortschritt bedeuten. Besonders das Verhalten der fieifinnigen Parteien steht in einem auffallenden Widerspruch zu ihren frühe­ren Versprechungen. (Sehr richtig! im Ztr.) Die Fortschritte, die die Kommission beschlossen hat, werden gerade auf einem Gebiet in Frage gestellt, bei dem es sich um den Schutz und die Erhaltung des Familien­lebens handelt. Die Anträge, die das bezwecken, sind von der Rechten gestellt, und die Sozialdemokratie, die Sie (nach rechts) sonst draußen im Lande als die Zer- stöierin eines christlichen Familienlebens anklagen, steht auf unserer Seite zum Schutze dieses Familienlebens. (Sehr gut! im Ztr.» Die Anträge richten sich gegen einen erhöhten Schutz der Arbeiterinnen, die ein Haus­wesen zu bei argen haben, und gegen einen erhöhten Schutz der Wöchnerinnen. Wenn Sie noch Bedenken hätten, erwachsenen kräftigen Arbeitern einen erhöhten Schutz zu gewähren, dann könnte man das noch ver­stehen. Der Staatssekretär hat gestern ansgeführt.

Abg. Dr. P-chnicke (fr. Vgg.) ertlärt, seine Partei werde den überhasteten Schritt nicht mitmachen, den die Kommission auf Drängen des Zentrums gemacht habe.

Abg. Freiherr v. Hehl (ntl.): Ich persönlich stehe auf dem StandpunN, daß die verheiralete Arbeiterin nicht in die Fabrik gehört. (Hört!) Ich wäre also für eine Einschränkung; aber der Kommislwnsanlrag spricht von Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben. Eine Verkürzung der Arbeitszeit halte ich für anzezeigt. Die verkürzte Arbeitszeit liegt im Interesse des deutschen Volkes.

Abg. Dr. Fleischer (Ztr.): Wir haben unseren An­trag erst eingedracht, nachdem von anderen Parteien Anträge eingebracht waten, die auf eine Abschwächung der Kommisfionsbeschlnffe abzielten. Um jenen, die hierin einen schwachen Willen bekunden, eine Brücke zu bauen, haben wir mit unserem Antrag vermitteln wollen. Wir haben das Erreichbare genommen,.um zu retten, was zu retten war. Was in der Kommission festgelegt wurde, ist das Allergeringste, was war tun konnten. Und deshalb meine ich, sollten wir den Schutz der verheirateten Arbeiterin nicht länger hinausziehen.

Nunmehr folgte die Abstimmung. Die so- zialbernokratischen Abänderungsanträge wurden gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Polen ab­gelehnt. — Bezüglich der Arbeitsdauer am Samstag für Arbeiterinnen, bie ein Hauswesen zu besorgen haben, findet zunächst die Abstimmung übet den Even­tualantrag des Zentrums statt, der bei grundsätzlichem Festhalten an der von der Kommission beschlossenen sechsstündigen Höchstarbeitszeit die Beschäftigung bis zu acht Stunde» znlaffen will, tvenn beliiehstech­nisch dadurch die Weiterarbeit anderer Arbeiter bedingt ist. Mit dem Zentrum ftimmfe ein Teil der Rechten. Es mußte aber Hammelsprung vorgenommen werden. Der Antrag wurde mit 129 gegen 127 Summen an­genommen. — Bei Abstimmung über den hierdurch veränderten Kommissionsbeschluß, die ebenfalls den Hammelsprung notwendig machte, würbe die Bestim­mung mit 135 gegen 127 Stimmen abgelehnt. Es wurde bann über einen im Laufe der Beratung ein­gebrachten Bermtttelungsantrag Behrens-Schack (mitt. Vgg.) abgestimmt, der die Beschäftigung bis zu sieben Stunden gestatten wollte. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, wobei das Zentrum die Richtigkeit der Abstimmung anzweifelle. Es verbleibt bei der Bestimmung: Zehnstundeutag; am Samstag nicht mehr als acht Stunden, bei spätestem Arbeiisschluß um sechs Uhr. Auch der über den Mutterschutz der Re­gierungsvorlage hinausgehende Antrag der Sozial­demokraten (12 Schwangerschastswochen unb Fr ei Hal­tung der Arbeitsstelle) wurde abgelehnt; bestätigt wurde das Beschäftigungsverbot während im ganzen acht Wochen vor und nach der Niederkunst, Wieverein- trttt frühestens sechs Wochen nach der Niederkunft.

Es folgt der § 137 a belr. das Verbot der M it- gabe von Arbeit nach Haus.

Der tz wird nach kurzer Beratung nach Ablehnung sozialdemokratischer Abändermigsantiäge angenommen.

§ 138» enthält die Bestimmung über die Ans» nahmetage, an denen beiaußergewöhnlicherHäusung der Arbeit die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahre dis 9 Uhr abends und bis zu zwölfstündiger Arbeitsbauer gestattet werden kann. Nach dem Kom- miisionsbeichluß find es 40 Ansnahmetage. — Die An­nahme erfolgt nach unwesenUicher Debatte, ebenso die Annahme des Artikel 1 und die zu Artikel 4 ckeson- dere Bestimmungen für Betrieb, in denen in der Regel mindestens 10 Arbeiter beschäftigt werden) gehörigen §8 133 g ufro., 134» b, ufro.

Dem g 135, welcher bestimmt, daß Kinder unter 13 Jahren überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen, Kinder über 13 Jahre nur dann, wenn ste nicht mehr zum Besuch der Volksschule verpflichtet find, Kinder unter 14 Jahren täglich höchstens sechs Stunden, junge Leute zwischen 14 unb 16 Jahren nicht länger als 10 Stunden beschäftigt werden dürfen, wirb unter Ablehnung einer Reihe bazu eingebrachter Ad- änberungsanträge unoeränbert angenommen.

Mitlwvch: Anträge belr. Mimfteroerantwort- lichkeit.

„Das mußt Du nicht sagen, Gertrud! Ursula sieht sie nicht an und Lucia, die zählt nicht mit."

„Ja, laß sie nur gehen, diese Demütigen, mit ihren traurigen Gesichtern, ich traue ihnen nicht!"

„Ach, aber eine Blinde!"

„Sie ist die Klügste von allen, das versichere ich Dir. Dies« Ursula ist dumm aus Einbildung, und Hermann — ach;" sie- zog die Schultern in die Höhe, „mit all seinen Kenntnissen ist er ein kRann und ..."

„Eine Frau ist zehn Mannern zu schlau! — Ich wollte doch, daß Du gegen Viktormens Ge- ibnrtstag glücklich verheiratet wärest

„Stenn ist das?"

„Im November."

„O Himmel, dann schon?"

„Wir haben absichtlich durch die Umgestaltung "des ganzen Hauswesens die Sache aufgeschoben, damit in den Fltttertoochen die Bombe springen könnte; aber nun geht es nicht länger, sonst kom­men wir zu spät, und das wäre viel ärger."

Gertrud schlug mit einem Handluche auf den Tisch und sagte mit einem tiefen Seufzer'

„Ich habe doch wenig Freude daran."

„Woran?"

„Nun ,an der ganzen Geschichte."

„Aber da hört doch alles auf."

Und die Mutter ließ bestürzt und entrüstet eine an mehreren Stellen geflickte Serviette, welche sie gerade falten wollte, auf die Erde fal­len.

„Und erst jetzt konnnst Du damit?"

„Don Anfang an hat mir die Sache gar nicht gefallen. Ich fühle mich gar nicht zu diesem

1 Menschen hingezogen. Hermann ist sehr lieb und ^freundlich gegen mich, aber mitunter kann er

auch gegen andere sehr unangenehm sein und ich Du stets so schwach und nachsichtig gewesen. War- les" in seinen Augen etwas, das. mich veranlasst, -*'*“* """ "r5? sro™

vorsichtig zu sein, denn es ist nicht gut Kirschen mit ihm essen."

„Du bist ihm aber doch gewachsen."

„Ja, besonders wenn diele Geschichte bekannt wird, sobald wir verheiratet find, und Diktorinens Familie Rechenschaft von ihrem Gelbe verlangt."

„Aber wenn Du nicht heiratest, geht es in