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Zuldaer W Zeitung

3-ÄSS«- wschenbrilage:,Illustrierte SonntagrzeNung"

Fulda, Mittwoch den 22. Inti 1908.

35. Jahrgang.

M 166.

Verantro. Redakteur:

Carl Schütter

Rotationrdruckun- Verlag der Lulda« Ak- tieudruckerei in Aulda Zenrsprecher Nr. 9.

Anzeige«, vir ein» fpaltigePekitzeileoder deren Sau» ZS Pfg. Reklamendrepetitzeile 25 pfg., bei Wieder- Holungen wird entspr.

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Monatsbeilage! „Kildaer GrschichtsMüer"

Erscheint täglich mit Aurnahme der So m- »»d Feiertage- viertel­jährlich« vevlgrpreir ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Zulda so- wieaurwärtsZ-SoMk.

Zweites Mtcrlt.

" Das Borgrmwesen im Handwerk.

Zu diesem akuten Uebelstand hat die Hand­werkskammer Kassel ganz spezielle Stellung ge­nommen und an sämtliche Innungen und gewerb­lichen Vereinigungen ihres Kammerbezirks ein Nundschreiben erlassen, aus dem wir im allgcmei- neu Interesse des Handwerks folgendes mitteilen:

Das Borgunwesen bildet den Gegenstand be­rechtigter Klagen im Handwerk, der Kampf gegen diese Unsitte wird aber leider immer noch ohne besonderen Eifer und Nachdruck von den Inter­essenten selbst betrieben. Wenngleich eine ge­ringe Besserung gegen frühere Zustände, eingetre- tn zu sein scheint, so verstummen doch die Klagen über Verschleppung der Zahlungen nicht.

Eine nicht abzustreitende Tatsache ist es leider, daß. sich bei manchen auch gutsituierten Personen die falsche Anschauung eingebürgert hat, gerade bei dem Handwerker den Kredit am längsten in Anspruch nehmen zu können. Wenn aber die Außenstände schlecht eingehen, wird es in den mei­sten Fällen dem Handwerker unmöglich gemacht, feinem Lieferanten gegenüber pünktlich zu zah­len; die Folge davon ist, daß dem Handwerker die Lieferanten nicht mehr die günstigen Ein- kautsbedingungen einräumen, und daß dadurch manchem kleinen, sonst aber tüchtigen Handwerker )ie Existenz vernichtet oder doch erheblich er- chwert wird. — Die Schuld an diesen Auswllch- en im gewerblichen Zahlungsverkehr trägt aber in den allermeisten Fällen der H a n d w e r ke r und Gewerbetreibende selb st, der sich leider immer noch nicht daran gewöhnen kann, pünktlich zu bestimmten Terminen, etwa monat­lich oder vierteljährlich, die Rechnungen auszu­stellen und diese Rechnungstellung regelmäßig zu wiederholen oder tunlichst bei der Ablieferung der Waren die Rechnung beizufügen. Würde hier von allen Handwerkern systematisch und energisch vorgegaugen, so würde sich die Kundschaft jeden­falls bald an regelmäßiges und pünktliches Zab- ten gewöhnen.

Es ist ja leider eine ganz allgemein bekannte Erfahrung, daß, wenn jemand von einem Hand­werker nach Lieferung eines Gegenstandes Rech­nung verlangt, er diese meist nicht bekom­men kann, ebenso sind Klagen nach der Rich­tung hin allgemein, daß die Rechnungen in zu langen Zwischenräumen, halbjährlich oder sogar wohl jährlich, versandt werden, sodaß die Betref- senden sich der Lieferung nur noch dunkel erin­nern können und daher nicht in der Lage sind, sich von der Nichtigkeit in der Rechnung hinreichend zu überzeugen. Die Schädigung, die der Hand­werker dadurch erleidet, ist eine vielfache, denn er­stens wird sein Kapital nicht verzinst, zweitens kann er selbst nicht pünktlich zahlen und drittens muß er, weil er nicht pünktlich zahlt, sich schlechte Lieferungsbedingungen von feinem Lieferanten gefallen lasten und endlich verliert er noch das Vertrauen bei der Kundschaft. — Es kann daher dem Handwerker garnicht energisch genug zugeru­fen werden: Schreibt rechtzeitig Reit' Hunger, und brecht mit dem alten, verrotteten Gebrauch, dem Kunden erst am Jahresschluß oder halbjährlich Rechnung zu übersenden. Am ein- pfehlenswertesten ist es jedenfalls, sofort nach Fertigstellung der Arbeit die Rechnung zuzusen­den und für Barzahlung innerhalb vier Wochen einen, angemessenen Rabatt oder Skonto zu ge­währen, um au" diese Weise auf die Kunden einen Anreiz ausznüben, die Rechnung bald zu regulie­ren. Tein zahlungsfähigen und zahlungswilli­gen Kunden ist es viel lieber, bei der Ablieferung der Arbeit eine Rechnung zu erhalten.

Durch säumiges Rechnungsausstellen gehen den Handwerkern viel mehr Kund en verlo­ren, wie sie glauben, während durch Wegbleiben eines säumigen Kunden, der sich durch Zustellung einer Rechnung verletzt fühlt, dem Handwerker ein Schaden kaum erwächst. — Die durch diesen Krebsschaden des Borgunwesens bedingten Miß­stände wirken zweifellos auf die Konkurrenzfähig- fett des Handwerkerstandes im allgemeinen und sie gefährden vielfach die Existenz des einzelnen Gewerbetreibenden im besonderen, sie haben vor allen Dingen wegen des langsamen Umsatzes des Geschäftskapitals eine Verteuerung der hand­werklichen Gewerbeerzeugnisse unausbleiblich im Gefolge. Ein großer Teil der Handwerker hat die Schäden, die durch das Borgunwesen ent­stehen, erkannt, fürchtet sich aber, von der bisheri­gen Gewohnheit abzugehen, weil er, glaubt, die Kundschaft dadurch zu verlieren. Diese Befürch­tung ist jedoch unbegründet oder über­trieben, zumal bei einem gemeinsamen Vor­gehen aller. Die Möglichkeit der Durchführung eines guten Zahlungsverkehrs zeigt das Beispiel Englands und Frankreichs, wo jetzt, bereits in kleingewerblichen Kreisen fast allgemein Barzahl­ung oder verhältnismäßig kurze Kreditfristen üblich sind.

Als Mittel zur Bekämpfung dieser Unsitte werden besonders empfohlen: a) Beleh­rung und Aufklärung durch allgemeine Bespre­chung und Vorträge in Versammlungen; b) Ein­richtung von Buchführungskursen, nicht nur für Handwerker, sondern auch ganz besonders für deren Frauen und Töchter; c) Beschlußfassung und Verabredung über bestimmte Termine zur Ausschreibung der Rechnungen, entweder gleich nach jeder Lieferung, monatlich oder längstens vierteljährlich: d) Regelmäßige Bekanntgabe der Beschlüsse noch dieser Richtung, hin und ferner Aufforderungen an das 'Publikum, die ausge­schriebenen Rechnungen auch zu bezahlen; e) Uebertragung der Forderungen an Kreditinstitute (Kreditgenossenschaften) zur Einziehung; f) Er­richtung und Beitritt zu Kreditanstalten und zu Kreditschutz-Vereinen; g) Gewährung von Ra­batt; h) Berechnung von Zinsen für den Kauf­oder Lieferpreis vom Tage der Uebergal>e oder von entern bestimmten festzusetzenden Tage. ,— Gerade die Innungen und gewerblichen Vereine sollen ihre Ausgabe darin sehen, ihre Mitglieder zur oünktlichen Ausstellung der Rechnungen zu erziehen. Soweit die Rechnungen nicht bei Lie­ferung oder Leistung der Arbeiten übergeben wer­den, sind dieselben mindestens monatlich (viertel­jährlich) derKnndschaft zuzustellen. Solche ge­meinsamen Zahlungsbedingungen müssen sich na- türlich nach der speziellen Lage des betreffenden Gewerbes richten und sind daher gerade von In­nungen und gewerblichen Vereinen für ihre spe­ziellen Gewerbe nicht nur gemeinsam auszustellen, sondern auch durchzuführen. Solche Zahlungs­bedingungen lassen sich, nach bisher vielfach mit gutem Erfolge gemachten Erfahrungen, besonders bann durchführen, wenn sich die einzelnen gewerb­lichen Vereine dazu entschließen, gemeinsame R e ch n n n c s f o r m u l a r e aufzustellen und diese dann auch gemeinsam zur Durchführung zu bringen. Derartige Rechnungssormulare müssen zunächst n der Spitze der Rechnung eine Be­merkung enthalten, daß nach Beschluß der betref­fenden Korporation die Jnterestenten verpflicht^ seien, sofort bei Lieferung der Ware ober Arbeit Rechnung zu stellen, daß Reklamationen nur bin­nen 14 Tagen angenommen werden, daß bei Bar­zahlung 2 (bis 4) Prozent Skonto erteilt würde und daß nach Mahnung 4 Prozent Verzugszinsen in Anrechnung kämen.

Diese Zahlungsbedingungen müssen mit den Kunden vereinbart sein. Das Wesentliche jeder Vereinbarn-tg besteht darin, daß dieselbe vor Aus-

Deutsches Reich.

— Zum Eulenburgprozeß

soll sich der Oberstaatsanwalt I s e n b i e l in einer Unterredung mit dem Berliner Mitarbeiter des Pariser „Matin" u. a. wie folgt geäußert haben:

Seine Ueberzeugung von der Schuld des Fürsten Eulenburg sei durch die Ergebnisse der letzten Berbandlungßtage zu einer unerschütterlichen geworden. Der Fürst habe seine Sache geschickt ver­treten; das letzte von der Verteidigung angewandte Mittel jedoch, die Beziehungen Eulenburgs zum Hof­rat Kistler mit den Beziehungen des Fürsten Bülow zum Regierungsrat Scheefer auf gleiche Stufe zu stellen, sei ein Vorgehen gewesen, welches der Staatsanwalt lieber gar mcht charakterisieren wolle. Wenn es sich nur um die Aussage des Riedel gehandelt hätte, so hätte er diese nicht ausreichend für die Strafverfolgung angesehen. Was den Ernst betrifft, so ist es unmöglich, an seinen mit so viel Aufrichtigkeit und Ergriffenheit gemachten Aussagen zu zweifeln. Auf die Fraae, welche Strafe der Oberstaatsanwalt gegen den Fürsten bean­tragt hätte, soll Jsenbiel erwidert haben: „Wie die Dinge gegenwärtig liegen, hätte ich Zuchthaus be­antragt. Ich sage „gegenwärtig', denn der weitere Gang deS Prozesses hätte vielleicht meine Eindrücke modifizieren können."

Wie geben die Mitteilung wieder, wie wir sie finden, müssen aber sagen, daß es uns u n - wahrschenlich dünkt, daß der Oberstaatsan- toolt wirklich zu einer Zeit, wo das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sich in derartiger Weise über den Prozeß geäußert haben soll. Er wird nicht umhin können, sich dahin zu äußern.

Tie Vertagung des Prozesses hat in der Presse wenig Widerspruch gefunden. Von allem andern abgesehen, mußte die rein juristische Er­wägung. daß die infolge der Erkrankung behin­derte Selbstverteidigung ein durchschlagender Grund für die Berufung an eine höhere Instanz gewesen sein würde, den Ausschlag geben. Die Unmöglichkeit, schon jetzt über die Schuldfrage ein abschließendes Urteil abzugeben, schließt nicht aus, daß mnn den allgemeinen Eindruck der bis­herigen Verhandlungen als für den A n g e k l ag- t e n offenbar ungünstig bezeichnet.

Hebet die augenblickliche Rechtslage ist folgendes zu sagen. Wie schon früher bewerft,

führung der Arbeiten oder Lieferungen erfolgt. Alles Nachträgliche hat keinen Zweck. E'mfeitig aufgestellte Zahlungsbedingungen sind wertlos, denn die Gegenpartei braucht sie nicht auzuer- kennen. Deshalb muß alles, was der Handwer­ker im geschäftlichen Verkehr mit seiner Kund- schaft erreichen will, betreffs der Arbeit oder Lie­ferung, deren Preis, alle Wünsche über Abnahme und Zahlung usw., vorher vereinbart, also im An­gebot festgelegt werden. Es empfiehlt sich weiter, daß der Handwerker seine Zahlungsbedingungen auch auf Angebotsformulare für schriftliche Of­ferte und auf die Briefformulare setzt, insbeson­dere auf diejenigen, die er zu Offerte benutzt. In manchen Fällen wird auch ein Anschlag im Geschäftslokal, welcher die Zahlungsbedingungen enthält, gute Dienste tun.

Nach den Jnnungssta'tuten ist jedes Mitglied verpflichtet, zur Förderung der gemeinsamen ge­werblichen Interessen mitzuwirken und beit Jn- nungsbeschlüsten, fowie den Anordnungen des Vorstandes nachzukommen. Zur Förderung der gemeinsame» gewerblichen Interessen gehört aber auch an erster Stelle die Bekämpfung der dem Handwerkerstände so schädlichen Borgwirtschaft. Es können daher die Innungen und gewerblichen Vereine einen großen Einfluß auf ihre Mitglieder ausüben, wenn sie Beschlüsse auf diesem Gebiete fassen und diese durch gemeinsames Vorgehen zur Durchführung zu bringen suchen.

darf eine Haupt Verhandlung nicht länger als bis zum vierten Tage unterbrochen werden, wenn nicht ihr Ergebnis nichtig sein und ein neues Verfahren nötig werden soll. Für dieses neue Verfahren ist auch die Geschworenenbank von neuem zu bilden. Selbswerständlich bleiben aber die Ergebnisse der Voruntersuchung in Geltung. Ferner brauchen Zeugen, die in dem ersten Ver­fahren unter Eid vernommen wurden, in dem zweiten nicht von neuem in aller Form vereidigt zu werden; es genügt die Versicherung der Rich- tigkeit ihrer Aussagen unter ausdrücklichem Hin­weise au* den früher geleisteten Eid. Die Unter- suchungshaft des Angeklagten bleibt unter allen Umständen bis zur Beendigung des Verfahrens bestehen. Fluchtverdacht liegt allerdings bei dem schwerkranken Angeklagten nicht vor; aber die Untersuchungshaft ist auch nur hauptsächlich lie­gen Verdunkelungsgefahr verhängt worden, und dieser Grund kann nicht fortfallen, solange der Verdacht bestehen bleibt, daß von feiten des Ange­klagten oder einer ihm nahestehenden Person ver­sucht worden sei, Zeugen in ihren Aussagen zu beeinflußen.

Ob und wann es zur Wiederaufnahme des Prozesses kommen wird, hängt ausschließlich davon ab, ob Eulenburg soweit gesund wird, daß er voll verhandlungsfähig ist. Da über die Aus­sichten der Genesung des Angeklagten selbst die Aerzte feine bestimmten Angaben machen können, so schweben die Betrachtungen, die in einzelnen Blättern über die Eventualität der Wiederauf­nahme gestellt werden, bis auf weiteres in der Luft. Es tauchen nämlich hier und da Ver- tmituiigen auf, daß der Prozeß niemals werde fortgeführt werden, wobei hinzugesetzt wird, Eulenburg werde nie wieder als verhandlungs­fähig erscheinen.

Dem „Wiesbadener Tageblatt" wird aus Starnberg telegraphiert:

„Der frühere Beichtvater deS Hauptzeugen im Eulenburg-Prozeß, Fischers Ernst, läßt heute nach der Entbindung vorn Beichtgeheimnis seitens des Ernst erklären, daß dieser ihm seine Verfehlungen mit Fürst Eulenburg bereits vor zehn Jahren in der Beichte gest and en habe."

Tas ist natürlich blanker Unsinn. Der Beicht­vater kann sich nicht vom Beichtgeheimnis entbin­den lassen. Das sollten liberale Blätter auch wis­sen, die doch sonst die Intelligenz in Erbpacht ge­nommen haben.

* Eine Milliarde mehr Ausgaben. Der Staaisbedarf der Bundesstaaten, der sich im Jahre 1902 auf 4375 Millionen Mark stellte, hat sich im Jahre 1906 auf 4618 und im Jahre 1907 auf 4986 Millionen Mark erhöht. In den fünf Jahren seit 1902 betrug die Zunahme 611 Millionen Mark oder 14%. Die Ausgaben bei Reiches haben sich im Jähre 1902 auf 2440 Millionen Mark belaufen, 1906 sind sie auf 2571 und 1907 auf 2760 Millionen Mark ge­stiegen. Seit 1902 sind die Ausgaben um 320 Millionen Mark oder 13°/0, mithin fast genau in demselben Maße wie in der Gesamtheit der Bundesstaaten, gestiegen. Faßt man das Reich und die Bundesstaaten zusammen, so betrugen die Ausgaben im Jahre 1907 fast 7*/« Mil­liarden Mark oder genau 7746 Millionen gegen 7189 Millionen im Jahre 1906, 6785 Millionen im Jahre 1905 und 6715 Millionen im Jahre 1902. Während also in den drei Jahren von 1902 bis 1905 nur eine Zunahme um 70 Mill. Mark erfolgt war, haben die letzten beiden Jahre eine Steigerung um fast eine Milliarde (961 Millionen Mark) gebracht.

auf den Tisch kommen. Die noch da und dort übliche Sitte, von diesem Mahle Abfälle in die Garben zu tun. hat auch einen altheidnischen An­strich, cs ist ein Ueberbleibsel von den einstigen Opfern an die Feld- und Fruchtbarkeitsgötter. Seit Jahrtausenden hat sich dieser Brauch erhal­ten,und dort, wo er geübt wird, tun die biederen Landleute es, weil es Eltern und Voreltern getan habet», ohne zu wissen, warum. Ein schönes Bei­spiel dafür, wie man in ihren Kreisen noch am Althergebrachten festhält. — Möge der diesjäh­rigen Ernte goldener Sonnenschein beschieden sein. So gern der Bauersmann im allgemeinen Regen wünscht, gerade in der Erntezeit kommt er ihm nie gelegen.

_— Am Strande. Meer und Land sind die Kämpfer, die Küste ist das Streitobjekt und wech­selvoll bas Ergebnis des Streites, bald dringt die See vor, bald muß sie zurück. An vielen Küsten weiß man von Ortschaften zu erzählen, die hiitabsanken in die Flut, an vielen tauchte neues Land hervor. Die Halligen find das typische Bild versinkenden Landes, wie überhaupt die Nordsee raffgierig ist und große Stücke von Friesland und Holland verschlungen hat und auch das englische Jnselreich verkürzte. Auch au der deutschen Ostseecküste» steht man auf sinkendem Boden. Zwar, daß Vineta in das Meer vor der Insel Usedom begraben wurde, ist historisch nicht nachweisbar, aber bei K o l b e rg fand man im Haff Baumstämme unter dem Wasserspiegel, der Strand muß also früher höher gewesen fein. Im westlichen Teil der Ostsee ist, wie an dec Nordsee, der Küstenstreifen eigenartig zerfetzt und die ihr vorgelagerten Inseln zeigen deutlich, wie weit einst das feste Land reichte. Dafür hebt sich langsam ein Teil der norwegischen Fjordküfte, und in Italien werden ehemalige Seestädte zu Binnenorten, wie z. B. Ravenna, das altbe­rühmte. Auch an der schwedischen Küste — Scho- nen ausgenommen — dringt das Land vor, am stärksten im bottnischen Meerbusen. Der 1620 angelegte Laken von Tornea war dadurch schon

1724 unbrauchbar. Schon ' Aristoteles sagte: -Land ist, too einst Meer war und Meer, wo einst Land war." Da, wo jetzt fröhliche Kinder im seichten Wasser herumpatschen, wird dereinst viel­leicht der Pflug gehen, und wo jetzt Hütten stehen und das Vieh in den Ställen brüllt, wird in einem fpäteren Jahrhundert der Fischer seine Beute suchen.

— Leibwäsche aus — Metall. Ein Herr Wilh. Leyendecker aus Werden hat eine Erfindung ge* machtchie, wenn sie sich gut einführt, was aller­dings die Frage ist, eine völlige Umwälzung in der Bekleidungsindustrie Hervorrufen muß. Die Wäschefabrikanten können dann ihre Betriebe schließe»», und die Mctallindustriellen werden sich dem Bekleidungsgewerbe zuwendei» müssen. Diese umwälzende Erfindung ist nämlich ein — Vorhenidchen aus emailliertem Blech l Ob das neue Bekleidungsstück im Tragen angenehm ist, können wir leider nicht verraten; denn wir haben noch keins anprobiert. Sicher ist ober, daß es von größerer Dauerhaftigkeit ist wie ein Vor­hemdchen aus Leinen. Auch das Knopfloch, der Schrecken aller Junggesellen, dürfte nicht so leicht ausreißen, und fchoi» aus diesem Grunde wird Herr Leyendecker mit seiner Erfindung „glän­zende" Geschäfte machen. Die glänzende Vor­derseite des Vorhemdchens aus emailliertem Blech hat überdies den Vorteil, daß sie so gut wie gar nicht schmutzig wird, und daß fein Träger im Notfalls auf die Reinigung mit Seife und Putz­pomade warte»» kann. Damit unsere Leser aber nicht glauben, daß wir sie in dieser Zeit der sau­ren Girrte zum besten halten, geben wir noch die Nummer des Gebrauchsmusters an, das vom Kaiserlichen Patentamt laut Bekanntmachung im Reichsauzeiger eingetragen worden ist. Die Er­findung ist rubriziert in Klasse 3a unter der Nr. 342161, und wer sich näher dafür interessiert, kam» auf dem Patentamt kostenfrei die genaue Beschreibung Nachlesen.

— Die weiße» Mäuse auf den englischen Unterseebooten, die die Admiralität ein­

geführt hatte, sind jetzt, wie in Anknüpfung au den kürzlich gemeldeten Unfall auf dem englischen Unterseeboot berichtet wird, von den Booten tote- der entfernt worden. Die Idee, von der die Ad­miralität ursprünglich auSging, war im Grunde richtig genug. Man nahm an, daß die Weißen Tierchen, die schon gegen ganz geringe Quanti­täten von Gaselindämpfen überaus empfindlich sind, in bet Moment ängstlich zu quieken an­fangen würden, wo entweichende Dämpfe sich be­merkbar machen. Dabsi hdttei man aber den Lärm außer acht gelaßen,, den die Maschinen eines sich in Bewegung befindenden Unterseeboo­tes vollführen und der so groß ist, daß man kaum die schreiende menschliche Stimme, viel weniger das Quieken kleiner Mäuschen vernehmen kann. Aus diesein Grunde sind die Mäuse wieder zu­rückgezogen porden. Man spricht davon, einen neuen Ararat einzuführen, der die Weißen Mäuse ersetzen soll, bis zur Stunde aber scheint noch kein paffender Ersatz gefunden §u {ein.

— Was eine Lokomotive ferstet. Durch bie außerordentliche Zunahme des Eisenbahnverkehrs werden auch immer größere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Lokomotiven gestellt. Vor rund 20 Jahren kam auf jede der 8226 preu­ßischen Lokomotiven im Jahresdurchschnitt eine Leistung von 19,878 Kilometer. Heute hat sich die Zahl der Lokonwtiven verdoppelt, und trotz­dem muß jede Maschine nahezu 80 000 Kilometer leisten. Das sind Jahr für Jahr Dreiviertel des Aequatornmfanges.

— Selbstverteidigung. Der Michel hat bei einer nächtlichen Rauferei seinen Nachbarn Sepp den linken Daumen beinahe durchgebiffen und steht nun wegen Körperverletzung vor Gericht. — Richter: »Angeklagter, was haben Sie zu Ihrer Verteidigung vorzubrÜMn?* „Gar nix als daß V vollständig unschuldig bin, denn i’ frag Euch, Ihr Herrn, was hat so a' Kerl, wie der Sepp, nachts um halb« Zwölfe mit sei'm Finger in mein' Maul Mn»r zu tun?*

Kleines Feuilleton.

— Die Erntezeit hat begonnen. Aus den Fel­dern stchen die goldenen Garben in langen Reihen. Der Beginn der Ernte hat für den reli­giösen Sinn des Landmanes etwas Weihevolles. Mit banger Sorge um Wohlgedeihen hat er im Lwrherbst und Frühjahr die Saat in die Erde ge­teuft und manch flehentlichen Blick hat er im Laufe der Monate zum Himmel gerichtet, daß er feinen Segen und das Gedeihen der Feldfrüchte geben möge. Jetzt ist die Ernte herangekommen und dankbaren Herzens gedenkt er, ehe er an die Arbeit geht, dessen, der seiner Bitte Erhörmig ge- fchenkt, des lieben Gottes. In alten Zeiten war es allenthalben Brauch, daß der Beginn der Ernte durch Gottesdienst begonnen wurde. Mehr und mehr ist dieser schöne Brauch abgekommen, aber dos dankbare Herz des Landmaimes hat noch eine Reihe an die alte Einrichtung ertnnernbe Gebräuche festgehalten. So knien »roch heute in Niederbayern Bauer und Arbeitsleute auf dem Felde nieder und beten ein Vaterunser, ehe sie den ersten Hieb im Kornfeld tun, der schwäbische Bauer betet gleichfalls mit der Mütze in der Hand ein kurzes Gebet, ehe er Sichel oder Senfe schwenkt. Vielerorts werden noch die ersten Aehren vom Felde in die Kirche geschickt, als eine rar •• J?,e Tankspende. Neben diesen religiösen haben sich auch einige andere er- halten, vic .»ewnische Traditionen mit christlichen

. ^mucken. So wird mancherorts noch heute darauf gehalten, daß der Gutsherr selbst, sonst aber em siebenjähriges Kind oder eine >;ungfrau den ersten Sensenhieb tun an anderen Orlen werden die ersten drei abgetrenn- tn Achten kreuzweise auf dem Acker nieder gelegt, wie z. B. in der Oberpfalz, — als Schutz gegen dre bösen Geister.... Fast aller Orten wird per Erntebeginn durch eine besonders zubereitete ‘mb rptAo MnbbeO Gefeiert bei der Backwerke