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35. Jahrqanq.
18. Juli 1908.
Fulda, Samstag den
M 163
erstes Mtatt
weiter.
(Fortsetzung fötal)
geben, die andere Vereine bereits früher in viel größerem Maße hatten und die es ihnen errnög- icht, sich in der Pflege ihrer idealen Ziele so zu betätigen, wie sie selbst es wünschen, nicht wie es der Landesverbandsvorstand bezw. der Vorstand des deutschen Kriegerbundes ihnen vorschreibt. Sie können künftig mit Ruhe ihren Austritt aus dem erwähnten Verbände erklären, wenn man sie zu hohen Beiträgen an die Zentrale in Berlin oder zu einer politischen Agitation heranziehen will, wenn man sie zwingt, wackere königstreue Kameradeg auszuschlreßen, weil diese einer Gewerkschaft angeboren, aus der sie nicht austreten tonnen ohne schwere Schädigungen zu erleiden, vielleicht gar Lohn und Brot zu verlieren, oder wenn das Vereinsleben dazu benutzt wird, Propaganda für bestimmt« Versicherungsgesellschaften zu machen, die dem Kriegerbunde Provisionen bezahlen, unbekümmert darum, daß man damit Tausenden von Kameraden, die andere Anstalten vertreten, das Brot vom Munde nimmt.
Mit dieser Erinnerung kam ihm der Gedanke, ob es nicht das Beste sei, Fanny nach Trübenfeld, wie jene Farm genannt wurde, zu bringen; würde sie dort auf seinem nunmehrigen Eigentum nicht besser aufgehoben sein, als irgendwo anders? Es blieb nur noch Eins zu bedenken; Sir Harry konnte es nicht verschwiegen bleiben, wenn die Farm einen neuen Pächter hatte; darum war es notwendig, daß Fanny unter einem andern Namen dort lebte.
Er machte daher seiner Frau den Vorschlag, ihren Namen zu ändern, da andernfalls seine eigene Sicherheit gefährdet werden könne. Fanny, die in diesem Vorschlag nichts Arges erblickte, ging sogleich auf die Idee ein und fragte:
„Welchen Namen soll ich denn annehmen, Ferdinand?"
„Deinen Mädchennamen! Nenne Dich Fanny Klein. Ich habe von einem Häuschen in Nord- cumberland gehört, daS zu vermieten ist. Es ist Eigentum Guido Harrington's, aber keiner von dessen Familie kommt jemals dahin. Es würde gewiß der letzte Platz in der Welt sein, wo man nach Dir und mir sucht. Du mußt nur darauf bedacht sein, weder den Namen Harrington noch Brander zu erwähnen."
„Ich möchte nicht gern an einen Ort gehen, der den Harrington's gehört", wendete die Frau zaghaft ein.
„Und warum nicht", fragte Brander etwas barsch. „Wir machen uns den Harrington's dadurch nicht verbindlich, denn ich habe — außer dem gestohlenen — noch Geld genug, um die Pachtsumme bezahlen zu können. Wenn Du Dich aber weigerst, meinen Anordnungen zu folgen —"
„Nein Ferdinand, das tue ich nicht!"
„Gut denn. Die Aufsicht über das Hau« führt eine Frau, die Witwe des letzten Pächter», welche die Renten nicht erfchwingen kann und deshalb den Kontrakt gekündigt hat. Ich werde die Rente bezahlen und die Frau kann als Haushälterin und Gesellschafterin bei Dir bleiben, was sie ohne Zweifel tun wird Nur darfst Du
HrsöM »glich mtt Mu«ah«e der So.m* xnb Feiertage. Werte!« sthrttchervezugspreis ohne vringerlohn und VestellgeldinFuldaso. wie auswärts 1.50 ölt
verautw. Redaktemr
Carl Schütter
Ä2Ä. w-ch-nb-iiag-: „Illustrierte Sonntagrzeitung
Deutsches Reich.
□ Pensionsversicherung der Privatbeamten.
Die neue Denkschrift über die Pensionsversicherung der Privatbeamten ist soeben heraus- gefommcn. Die erste Denkschrift über diesen Gegenstand im vorigen Jahre brachte die Feststellung, daß die von den Privatbeamten verlangte Einführung einer Pensions- und Hinterbliebenenversicherung in Höhe der Versorgung der Staats- 2C. Beamten die Kleinigkeit von 19 Proz. des Gehalts an Prämien erfordern würde. Bekanntlich gewährt der Staat die Pensionen rc. an seine Beamten ohne Gegenleistung. Auf Grund dieser ersten Denkschrift hat der Hauptausschuß der Pri- Vatbeamten-Verbände seinen Wünschen eine bestimmte Form gegeben, und zu dieser nimmt nunmehr die Regierung in der neuen Denkschrift Stellung.
Die Denkschrift gibt der Auffassung Ausdruck, daß die Einführung der Berufs-Invalidität sowie der Altersrente vom 66. Lebensjahre ab nicht möglich sei. Ebenso hält die Denkschrift die Befreiung der Angestellten von der reichsgesetzlichen Jnvaliden-Versicherung nicht für möglich, was bekanntlich der Hauptausschuß bei seinen Beschlüssen bereits berücksichtigt hatte. Die Denkschrift steht auf dem Standpuntt, daß die Versicherung der Privatbeamten eine Pflicht-Zusatzver- sicherung zur bestehenden Invalidenversicherung werden müsse. Es würde die Zusatz-Versicherung dann auch zu zahlen sein, wenn der Versicherte nicht mehr als die Hälfte dessen zu verdienen imstande ist, was ein körperlich und geistig gesunder Privatangestellter von ähnlicher Ausbildung zu verdienen pflegt. Daneben würde bei reichsgesetzlicher Invalidität (wenn also die Erwerbsfähigkeit um % vermindert ist,) noch die reichsgesetzliche Invalidenrente kommen.
Die Versicherungspflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr. Gehälter über 5000 JC werden nur bis zu dieser Grenze versichert. Die Wartezeit für Invalidität beträgt 10 Jahre, die Alterspension wird vom 65. Lbensjahre ab gezahlt, im Falle des TodeS erhalten die Hinterbliebenen Pension. Die Jnvaliden-Pension umfaßt einen Grundbetrag von y4 des Wertes der ersten 120 Monatsbeiträge und eine Steigerung von % des Wertes der über bie 120 Monatsbeiträge entrichteten Monatsbeiträge. Die Witwenpen- s i o n beträgt %. die Pension der Halbwaisen 2/„, an Doppelwaisen der Pensionen, auf Die Der verstorbene Ernährer Anspruch gehabt hätte, falls er zur Zeit seines Todes erwerbsunfähig gewesen wäre. Der Beitrag, der zu entrichten ist, beträgt in 10 verschiedenen Klassen 8 P r o z.
nicht sagen, daß ich Dein Mann bin; es ist besser, es bleibt verschwiegen."
Fanny erklärte, alle diese Vorschriften, von denen ihr allerdings manche unverständlich waren, beachten zu wollen und damit war die Sach« abgemacht.
Es war vollständig Nacht geworden. DaS Kind schlief auch ruhig, und auch Fanny verfiel jetzt in einen leichten Schlummer. Brander aber durchwachte die ganze Nacht; seine aufgeregte Phantasie ließ ihn keine Ruhe finden.
Als mit dem anbrechenden Morgen der Zug in Alwick hielt, verließen Brander und Fanny mit dem Kinde denselben, bestiegen eine Droschke und fuhren nach einem Hotel. Als sie daselbst von den verlangten Zimmern Besitz ergriffen hatten, bestellte Brander das Frühstück, welches bald vor ihnen stand.
„Fanny", sagte Brander während des EsienS. „Du wirst hoffentlich recht oft an mich schreiben. Da eS aber nicht gut fein wird, die Briefe an mich zu adressieren, so mußt Du mir dieselben unter einem falschen Namen zukommen lasten. Adressiere Deine Briese an John Burlington in Gloucester. Notiere Dir einmal den Namen!"
Fanny nahm ihr Notizbuch und notierte sich den Namen in dasselbe.
„Ferdinand", sprach Fanny zögernd und mit einem bittenden Blick auf ihren Gatten. „Ich möchte die Hundert-Pfundnot« lieber an Mr. Harrington zurücksenden. ES scheint mir, als hatte ich dieselbe unter falschen Voraussetzungen erhalten!"
„Unsinn!" antwortete Brander hastig. „Sei nicht närrisch, Frau! Ich will die Sache für Dich schon in Ordnung bringen. E» ist fast, al« hättest Du plötzlich alles Vertrauen zu mir verloren!"
Fanny versichert« ihren Mann, daß er im Unrecht fei, fügte einige Worte der Entschuldigung hinzu und erklärte nochmal», daß sie sich allen seinen Ättorbnunaen unterließen Wolle.
ö Die Kriegervereiue und das Bereinsgesetz.
Angesichts der gegenwärtigen Kriegervereins- fcetoegung ist es von Wichtigkeit, sich über die vereinsrechtliche Grundlage des Kriegervereinswesens klar zu werden. ,
Bekanntlich beruhte die Organisation des Kriegervereinswesens in Preußen bisher auf der Kabinettsordre vom 22. Februar 18 4 2, deren Rechtsgultigkeit allerdings äußerst zweifel- haft war, denn sie datiert noch aus der Zeit des absoluten Königtums und war durch die spätere Gesetzgebung längst überholt. Nach dieser Ka- dinettsordre waren die Vereine verpflichtet, von der Vereinsbildung den Ortspolizeibehörden Anzeige zu erstatten, und bedurften der obrigkeitlichen Bestätigung; diese Bestätigung wurde indessen fast regelmäßig abgelehnt, wenn sich der Larldeskriegerverband, dessen Gutachten sich die Behörde einholte, dahin äußerte, daß ein Bedürf- niS zur Bildung eines neuen Kriegervereins nicht vorhanden sei, oder wenn der Kriegerverein den Beitritt zum Landeskriegerverbande ablehnte. Aus dieser Versagung der Bestätigung folgte allerdings keineswegs, daß der Verein sich hätte auflösen müssen, er galt nur behördlich nicht als Krisgerverein und unterlag gewissen Beschränkungen. Eine der wesentlichsten war, daß man von ihm bei Leichenbegängnissen die Einholung einer behördlichen Genehmigung verlangte, und daß man ihm das Recht bestritt, eine Fahne füh- '•en zu dürfen.
Die Versagung der Genehmigung der Fahnenführung und die Entziehung der Fahne beim Austritt von Vereinen aus dem Landeskrieger- versiand waren Kampfmittel, die vom preu- hen Landeskriegerverband in den letzten Jah- .ui in ständig verstärktem Maße gegen die Vereine angewendet wurden, die sich dem Willen des Landesverbandsvorstandes widersetzten und aus dem Landesverband ausschieden, west sie entweder die erhöhten Verbandsbeiträge nicht bezahlen wollten, oder mit der zentrumsfeindlichen Agitation des Verbandsvorstandes anläßlich der letzten Wahlen nicht einverstanden waren.
Mit dem 15. Mai d. Js., an dem das Reichsvereinsgesetz in Kraft getreten ist, ist nun für alle dem Landeskriegerverband nicht angehörenden bezw. aus ihm ausscheidenden Vereine eine erheblich verbesserte Lage geschaffen worden. Das neue Gesetz regelt das öffentliche Vereinsrecht einheitlich und abschließend für das ganze Reichsgebiet mit der Wirkung, daß vorn Tage seines Inkrafttretens alle dieses Gebiet berühren- Den Landesgesetze und Verordnungen ihre Geltung verlieren, soweit sie nicht ausdrücklich aufrecht erhalten worden sind. Das aber ist für die Ordre von 1842 nicht der Fall, sie ist also aufgehoben. Leichenbegängnisse bedürfen nach § 9 des neuen Gesetzes der Genehmigung durch die Behörde nicht mehr. Sonstige Aufzüge müssen 24 Stunden vorher angemeldet werden, die Genehmigung dazu darf aber nur. versagt werden, wenn der Auszug Gefahr für die öffentliche Sicherheit befürchten läßt, was bei Krieger- vereinen ausgeschlossen ist. Eine Verpflichtung zur Einholung der Genehmigung zur Fahnen- führung wird im neuen Vereinsgesetz nirgends vor geschrieben, sie ist daher nicht mehr vorhanden. Was anderen Vereinen längst billig war, wird künftig also auch den Kriegervereinen recht fein.
Dadurch wird endlich auch den Kriegervereinen Freiheit der Bewegung ge-
d«s durchschnittlichen Gehalts. Wei- ter beschäftigt sich die Denkschrift tm 1. Abschnitt mit der Zulassung von privaten Versicherungen alS Ersatzmstituten.
Würde die Versicherung in der letzt borge- chlagenen Form zur Verwirklichung gelangen, so würde das zwar nicht entfernt mit dem zu ver- gleichen sein, was die Beamten in höherer Stellung und bei meist erheblich geringerer Arbeit ohne jede Gegenleistung vom Staate erhalten, es würde ober gegenüber dem, waS die Privatbeam- ten heute haben, direkt ein Segen fein. Denn wenn die Pensionen auch klein sein würden, sie würden bei der steigenden Schärfe, mit der das wirtschaftliche Leben die Privatbeamten immer mehr angreift, sicher manches Elend beseitigen.
Reichskanzler Fürst Bülow soll in diesem Jahre nicht beabsichtigen die Blockleute nach Norderney einzuladen. Bi» Henle hat keiner von ihnen eine Einladung erhalten. Allerdings st die Steuerreform noch nicht soweit fertig, daß man schon zu formulierten Gesetzen gekommen wäre; die Unterredungen haben daher nicht viel Zweck. Der Schmer im Lager der Blockianer ist groß.
(] Abg. Herold, der früher auch den Wahlkreis Fulda im Reichstage vertrat, vollendet am nächsten Montag sein 60. Lebensjahr. Der ver- ehrte Abg., der feit längeren Jahren Präsident der westfälischen Zentrumspartei ist, ist bekanntlich Gutsbesitzer auf Lövelinkloe, steht seit 2 Jahrzehnten im parlamentarischen Leben und nimmt in landwirtschaftlichen Fragen in der Zentrumspartei eine führende Stellung ein. Möge er der Zentrumspartei noch recht lange erhalten bleiben!
a Handwerkskammern über Arbeitskammern. Nachdem der Arbeitskamm ern-Ent- routf vom Verein deutscher Arbeitgeber-Verbände und vom Zentralverband deutscher Industrieller abgelehnt worden ist, haben sich auch noch verschiedene Hanvwerkskammern ungünstig über ihn geäußert. Die Handwerkskammern in Hannover und Münster haben gemeinsam ein Gutachten über den Gesetzentwurf auSueatbeitet, davor allem feststellt, daß da» Handwerk, zwar nach dem Gesetz verpflichtet fein solle, indirekt zu den Kosten ver Arbeitskammern beizutragen, jedoch nicht berechtigt fei, einen Einfluß in den Arbeitskammern zu erhalten. DaS Gutachten wurde zur Gegenäußerung an die übrigen Handwerkskammern gesandt. Von 42 Kammern, bie antworteten, lehnte die Mehrzahl in Anlehnung an das Gutachten den Entwurf in der vorliegenden Fassung vollständig ab. Die übrigen erkennen den Entwurf an, wünschen aber eine bessere Wahrung der Rechte des Hand-
△ Die Wahlreform. Auf den von frei- finniger Seite angebotenen Kuhhandel: Wahl» reform-Finanzresorm will die Regierung nicht eingehen. Das hat sie auch gar nicht nötig, denn die Freisinnigen werden als die braven Fridoline ja doch in der Finanzreform zu allem bereit fein auch ohne Gegenleistung. So erklärt jetzt eine manchmal offiziös bediente Korrespondenz, eS fei auSgeschloffen, daß die Regierung eine Wahlrechtsreform in bet nächsten Tagung des LanbtageS vorlegen könne. Die vom Fürsten Bülow in Aussicht gestellte Prüfung bet Wirkungen deS gegenwärtigen Wahlrecht» könne erst begonnen werben, wenn daS authentische statistische Material über die letzten Wahlen in vollem Umfange vorliegt. Naturgemäß werde die Prüfung geraume Zeit
einnehmen: und deshalb sei eS auch zweifelhaft, ob bie Regierung mit einer Reform in bet Ibernächsten Session an den Landtag heran« reten könne." — Selbstverständlich! Voraus« etzung für die Reform wäre ja ein ernster Wille zur Reform und der ist bei der Regierung eben nicht vorhanden.
Franziskanerhetze. Am Sonntag wird in Panewnick bei Kattowitz ein neues Kloster bet Franziskaner eingeweiht. Diese Ordensnieder« laffung hat bekanntlich schon im Abgeordneten« Haus eine Rolle gespielt; eS war der National« liberale Voltz, der wegen der sechs Mönche da- Vaterland in Gefahr sah und einen förmlichen Feldzug gegen die armen PatreS eröffnete. Di» Strafe erhielt er, indem er bei den Neuwahlen durchfiel. Jetzt fühlt sich die ,Tägl. Rundsch/ berufen, daS Vaterland vor dieser Gefahr zu retten; sie donnert in einem langen Artikel gegen die Niederlassung. Die Mönche haben nämlich ein schweres Verbrechen begangen. Sie haben fremden Leuten das Photographieren ihres Kloster- und der in besten Nähe errichteten LourbeSgrott« nicht gestattet. Vermutlich sind sie der Meinung, daß bie geschäftliche Ausnutzung ber Photographin zu Ansichtskarten, für illustrierte Blätter usw. nicht beliebigen Privaten überlasten zu werden brauche, sondern kirchlichen und charitativen Zwecken durch sie selber dienstbar gemacht werden könne. Derartigen Photographieverbot^» begegnet man ja sehr häufig, insbesondere auch, wenn eS sich um königliches ober städtische» Eigentum handelt. Die ,Tägl. Rundsch/ benutzt nun daS Verbot zu ber Verdächtigung, al» fet e» erfolgt, damit nicht an» Licht komme, daß sich in dem großen Bau doch notwendig mehr Franziskaner befinden müßten, al» die sechs, di» der Kultusminister gestattet habe. Lächerlich! Abgesehen davon, daß der Bau doch auch noch anderen Zwecken dient, al» dem Aufenthalt von Klosterbrüdern, glaubt denn ein vernünftiger Mensch, die Regierung wüste erst durch Photographien auf ihn aufmertfam gemacht und zur Kontrollierung seiner Jnsasten angeregt werben 1 Wenn die Minister usw. nicht von selbst den nötigen Eifer entwickelten, so würde eS gewitz an Denunzianten unter den Evangelischen Bünd« lern, Hakatisten und KulturkSmpsern nicht fehlen^ am sie zur Ueberwachung ber Anstalt anzuspornen.
)-( Kultusminister Dr. Holle verbirbt et von Tag m Tag mehr mit ben Liberalen, bi» seinerzeit so große Hoffnungen auf ihn gefetzt haben. Jetzt hat bte Regierung in Wiesbaden eine fünfte ReligionSstunbe in ber Volk», schule eingeführt, wofür eine deutsche Stund« ausfallen soll. DaS hat die Liberalen aller Schattierungen und aller Gegenden auf« liesst« empört, und eine wütende Hetze gegen ben Kultusminister Dr. Holle setzt ein, burch bie erreicht werben soll, baß diese Reform wieder beseitigt werde.
* Kassel, 16. Juli 1908. Die Kaiserin ver« laßt am 81. Juli Wilhelmshöhe und begleitet den Kaiser nach Schweden. Das Kaiser« paar wird am 2. August nach Schloß Wilhelm»« höhe zurückkehren, wohin bie deutsch-amerikanischen Sänger des „Arion" zu einem Konzert geladen sind.
♦ Aachen, 17. Juli 1908. Die vom katholischen Bürger- und Wahlverein Konstantia einberufene Versammlung der Vorstände sämtlicher katholischen Vereine Aachen» beschloß heute, beim Zentral-Komiter der General-Versammlungen der
Nach Beendigung des Mahle- bezahlte Brander die Rechnung und ließ dann eine in der Nähe stehende Droschke vorfahren. m
„Können Sie uns nach einem Landhauschert Namens Trübenfeld fahren?" fragte er den Kutscher. „Es liegt tief im Gebirge in ber Nah« des Dorfes Gloamvale?"
„Ich kenne Gloamvale", entgegnete ber Kutscher, und werde das Haus, von dem Sie sprechen, finden, da es einen Namen hat."
Die Reisenden nahmen in der Droschke Platz und diese setzte sich in Bewegung. Brander achtete genau auf die Straßen, durch welche st« fuhren, bis sie die Stadt hinter sich hatten und auf offener Landstraße sich befanden; bann wandte er feine Aufmerksamkeit wieder seiner Frau und dem Kinde zu.
Der Knabe war wach und heiter und fröhlich wie am Tage vorher. Er hatte unverwandt ndt kindlicher Ausdauer Brander angesehen und mehrmals den Versuch gemacht, sich seiner Mutter zu entwinden. Endlich, als Brander feinen Blick auf denselben richtete, streckte er lächelnd seine Aermchen nach ihm aus und rief mit lieblicher, klarer Stimme:
„Papa!"
Der Name, von fo zarten Lippen and mit s« süßer Stimn« gerufen, drang Brander ins Herz. Er nahm ben Knaben auf feinen Arm, scherz« und spieste mit ihm und unwillkürlich drangt« sich ihm ber Wunsch auf, daß er hatte reich fet» mögen und daß er Ella Bamfield nie begegnet wäre. Doch wurde er dadurch in fernem Ent» fchlusse, fein Weib und Kind zu verlassen, nicht wankend.
In Gloamvale fragte der Kutscher einen voi seinem Haus« arbeitenden Schmted nach bei» Landhaufe Trübenfeld.
„E- liegt eine Meile weiter an ber Straße*, lautete bie kurze Antwort, und der Wagen fuhr
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Der falsche Erbe.
Roman von Ed. Wagner.
t>6| (Nachdruck verboten).
„Noch nicht ganz", antwortete Brander. „Ich dachte ein abgelegenes Häuschen zu mieten, wo Du für alle Fälle sicher bist. Wenn Guido Harrington sich weigert, mein Vergehen zu vergeben, werde ich zu Dir fliehen und mich bei Dir verbergen ; wenn er mich wieder in seine Dienste nimmt, werde ich von Zeit zu Zeit Dich besuchen und Dich später ganz in meine Nähe bringen. Du wirst Dich manchmal einsam fühlen, Fanny, doch aus Liebe zu mir wirst Du dies willig ertragen; und übrigens findest Du ja Beschäftigung genug in der Erziehung unseres Kindes."
„3a, ja, Ferdinand!" rief die junge Frau lebhaft.
„Das Bewußtsein, mit Dir in einem Lande, Nicht gar zu fern von Dir zu fein, ist mir schon eine Beruhigung. Die Gewißheit, daß Du mich öfters besuchen wirst, daß ich Dich bann und wann sehen werde, wird mein Los nicht nur erträglich, sondern sogar angenehm machen. Du brauchst nicht um mich besorgt zu sein, Ferdinand!"
Die Frage, wohin er sein Weib und Kind bringen sollte, erfüllte jetzt Brander's ganze« Denken und drängte alles andere in den Hintergrund.
Er dachte davon, daß am Tage nach feiner Ankunft zu Harrington Hall Sir Harry ihm mit- geteilt batte, daß er — als vermeintlicher Sohn ^s Baronets — außer den beiden Farmen, die Gmdo s Mutter diesem hinterlassen, noch eine ändere Farm von einem Verwandten der Har» rmgton s geerbt hatte, welche in dem nördlichen Hügellande gelegen war. Er hatte darauf weitere Erkundigungen eingezogen und erfahren, daß der seitherige Pächter gestorben und dessen stöitwe gesonnen war, bie Farm abzutreten.