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Rotation,druckund vertag der Luldaer At> tiendruckerei in Lulda Lrrnsprecher Nr. 9.
35. Jahrgang
Fulda, Dienstag den 14. Jul! 1908.
JW 159.
Präfidialfitzung und den Erklärungen deS Großadmirals v. Köster die Ueberzeugung gewönne» haben, daß daS neue Präsidium entschloffen sei, sie Geschäfte im Sinne deS alten Kurses zu sühren. Deshalb seien sie entschloffen, im Verein zu bleiben. Der Landesverband von Schwarzburg-Rudolstadt ist dieser Erklärung nicht beigetreten; angeblich verlangt er den Rücktritt der bayerischen Führer. Auch der elfaß« lothringische Landesverband deS Flotten. Vereins stimmte am Sonntag der, auf der, Danziger Tagung geschaffenen Resolution einstimmig zu, und hat den Beschluß ausgesprochen, im Vertrauen auf daS neue Präsidium im Verein zu bleiben. — Die Nachricht, daß der Gesamtverband Evangelischer Arbeitervereins auS dem Flottenvereine auStrete, war Schwindel. Der VerbandSvorsitzende, Lizentiat Weber, erklärte, daß er im Vertrauen auf die Persönlichkeit des Großadmirals v. Köster im Flottenvereinsvorstande verblerbe.
* Unnötige Nervosität. Im Hinblick auf die englischen Flottenmanöver in der Nordsee und die gegenwärtige intertionale Lage ist es als ein Akt unangebrachter Sorglosigkeit bezeichnet worden, daß unsere Hochseeflotte demnächst die deutschen Küstengewäffern ver« lasten wird, um unter dem Kommando der Prinzen Heinrich im Atlantischen Ozean Manöoerübungen abzuhalten. Wir glauben nicht, so schreibt dazu die ,Nordd. Allg. Ztg/» daß an irgend einer maßgebenden Stelle des Reiches die Neigung besteht, Vie Entwickel lung der Dinge im Lichte eines unbegrün- deten Optimismus zu betrachten oder gar bW Augen vor den möglichen Gefahren, btt unserer Nation drohen können, zu verschließen, Anderseits wird man aber ebensowenig daß rechte Augenmaß für die tatsächlichen Verhältnisse und die in naher Zukunft zu erwartende Gestaltung der politischen Verhältniffe verlieren dürsten. Vor einigen Jahren spielten ja gewisse englische Jingoblätter mit dem Gedanken, Deutschland über Nacht mit Krieg zu überziehe» und den ersten Angriff zu vollführen, bevor noch die Bürger Deutschlands die Nachricht von betf erfolgten Kriegserklärung in den Zeitungen gelesen hätten. Derartige Narreteien werden m- deffen außerhalb der vom blindem Deutschenhaß befallenen Kreise jenseits des Kanals doch wohl nirgends ernst genommen. Anderseits ist es selbstverständlich, daß sich die deutsch« Schlachtflotte nicht in entfernte Ge« wässer begeben würde, wenn eine unmittelbare Kriegsgefahr vorläge
):( Die neuen Steuerprojekte. Die ,Freis. Ztg/ erklärt, die Freisinnigen lehnten die Elektrizität-steuer rundweg ab, ebenso eint Zündholz- oder Leuchtgassteuer und diß Banderolesteuer für Fabrikate derT abakbranche. Dagegen würden sie der Weilerführung der Erbschaftssteuer und der Veredelung der Matrikularbeiträge zustimmen. — Der Umfall wird schon kommen. Auf die Gas- und Elektrizitätssteuer scheint jedenfalls Herr Sydow schon ganz fest zu rechnen; hier würde sich also der Widerstand deS Freisinns zuerst zu bewähre« haben. Inzwischen zeitigt die Ungewißheit über btt Sydow'schen Pläne immer neue und immer merkwürdigere Gerüchte. So will die ,Frankf. Ztg/ wissen, daß die Dividenden- und Umsatzsteuer der Banken endgiltig auSgeschieden
Deutscher Reich.
Finanzreform und Wahlrecht.
Wir haben vor einigen Tagen darauf hin- gewiesen, daß der Abg. Dr. Pachnicke, ein sehr getreuer Blockmann, als Gegenleistung für die Steuerbewilligungen im Reiche die Reform des preußischen Wahlrechts verlangt, allerdings eine Reform im Sinne des Blockfrei- sinns und nur zu dem Zwecke, daß bei einem neuen Wahlgang die schreckliche „konservativ- klerikale Mehrheit" vernichtet werden kann. In demselben Sinne spricht sich jetzt der Regierungsrat Dr. PoenSgen in den,Jung- liberalen Blättern' aus. Die beiden Fragen der Finanzreform im Reich und der Wahlreform in Preußen müssen nach seiner Ansicht untrennbar miteinander verbunden werden. Denn nur eine gründliche Umgestaltung des preußischen Wahlrechts könne die Sicherheit bieten, daß die „Zentrumsherrschaft" nicht wiederkehren werde. Die besonnenen Elemente der Liberalen dürsten daher die Finanzgeiehe nicht bedingungslos annehmen, sondern müßten ihre Zustimmung von der Garantie gegen die Zentrumsherrschast, also von der entsprechenden Reform des Landtagswahlrechts, abhängig machen.
Hat dieser Versuch eines „Kuhhandels" Aussicht auf Erfolg? Fürst Bülow mag zu den schönsten Versprechungen bereit sein, aber zur Einlösung braucht er die Konservativen, und die müßten plötzlich ihre ganze politische Erbweisheit verloren haben, wenn sie selber den Liberalen zur Herrschaft im preußischen Landtag verhelfen. Wenn die Konservativen klng sind, so arbeiten sie an einer Verbesserung des Wahlrechts mit. Eine solche „Reform" jedoch, die der liberalen Minderheit die Herrschaft zu- schanzen würde, werden sie wobl als Verschlechterung ablehnen.
Die Finanzreform ist trotzdem nicht aussichtslos. Fürst Bülow wird einfach den Blocksreisinnigen sagen: „Wenn ihr nicht annehmt, so geht der Block in die Brüche und die Zentrumsherrschaft ist s o f o r t wieder da!" Daraufhin werden sie diensteifrig sein, wie bisher schon, — nur damit die Blockherrlichkeit noch ein Weilchen sich weiter schleppen kann.
X Im Flottenverein machen die „Unentwegten" doch schlechtere Geschäfte, als sie erwartet hatten. Der thüringische Landesverband hat in einer Konferenz in Weimar, an der auch die Verbände aus dem Großherzoatum Hessen, der Provinz Hessen-Nassau, Frankfurt a. M., Oldenburg, Braunschweig und der Rheinprovinz teil- nahmen, eine Erklärung beschloßen, nach der die genannten Verbände aus dem Laufe der letzten
fachen, sowohl die zivil- wie die strafrechtliche«, werden den Kongregationen entzogen und den Gerichtsbehörden der Rota und der Signatur zugewiesen. Alle Streitsachen werden der Rota in erster, zweiter und Berufungsinstanz und der Signatur als KaffationShof in letzter Instanz überwiest«. Die Konqrtgationen behalten bloß die Rechtsprechung in DiSziplinarangelegenheiten. Eine neue Kongregation wird geschaffen sür die DiSz'plinarangelegenheiten bezüglich der Sakramente, somit auch deS Sakramentes der Ehe, die nicht mehr der Dataria, der Poenitentiaria, der Konzilskongregation u. f. w. unterstehen. DaS hellig« Offizium behätt die Rechtsprechung in Dogmenaugelegenheiten bezüglich der Sakra- mente und der gemischten Ehen. Der Kongre- gation deS heiligen Offiziums ist die Verteidigung der Glaubens« und der Sittenlehre vorbehalten; ihr Präfekt bleibt der Papst. Der Konsistorial- kongregation steht die Ernennung der Bischöfe, die Ueberwachung der Oberleitung der Diözesen und der Seminarien zu; sie entscheidet bei Kom- petenzkonflikten zwischen verschiedenen Dikasterien; der Papst bleibt ihr Präfekt.
Die weiteren Grundsätze der Reform sind: Vereinheitlichung der Geschäfte ihrem Wesen entsprechend; Trennung der g e s e tz g e b e - rischen und disziplinären Angelegenheiten, die den Kongregationen verbleiben, von den Streitsachen, die den Gerichtsbehörden zuge- wiesen werden, Regelung des Verfahrens in erster Instanz und des Berusungsverfahrens; Schutz der Schwachen durch die Bestimmung, ihre Angelegenheiten ohne Vermittlung, das heißt ohne Advokaten, oder berufsmäßige Agenten zu behandeln, sowie durch die Möglichkeit unentgeltlicher Verteidigung, Brfteiung von Taxe« sür Arme und Herabsetzung der Taxen Minderbemittelte; Regelung der Ernennung, der Besugniffe und der Besoldung der Beamten.
Die neue Reform gibt der Konsistorialkongre- gation wie auch der Rota und der Signatur ihren alten Glanz wieder. Die Kongregation der Bischöfe und der geistlichen Orden tritt die Angelegenheiten betreffend den Regularklerus der Kongregation für die geistlichen Orden ab.
Die Propaganda-Kongregation, dessen Reflort jetzt sehr weit ist, wird von jenen Gebieten entlaßet, wo die katholische Hierarchie und das katholische Leben bereits gut organisiert sind.
DaS Staatssekretariat umsaßt eine Abteilung sür gewöhnliche Angelegenheiten (das gegenwärtige Staatssekretariat), eine Abteilung sür außerordentliche Angelegenheiten (das gegenwärtige Sekretariat der Kongregation für außerordentliche geistliche Angelegenheiten) und eine Abteilung für Breven (das gegenwärtige Sekretariat für Breven). Jede der drei Abteilungen hat einen Geschäftsführer, der unmittelbar dem Kardinal- StaatSsekretär untersteht. Diese Reform ist eine ausgezeichnete Vorberestung sür den neuen Kodex deS kanonischen Rechtes.
Der Konzilskongregation werden jene Diszi- plinarfragen überwiesen, welche die Weltgeistlichkeit und das christliche Volk überhaupt angehen. Die kanonischen Srtifd mit Seelsorgedienst, dir Bruderschaften und frommen Stiftungen unterstehen derselben Kongregation, in disziplinärer und administrativer Beziehung. Ebenso obliegt ihr die Revision der Beschlüsse der Provinzial- synoden und Bischofskonserenzen.
Di« Regularkongregation behält die Angelegenheiten der Ordensinstitute. Alle auf Ordens- geistliche bezüglichen Fragen gehören hierher.
Die Kongregation für die bischöfliche Visi- tationSpflicht wird dem römischen Vikariate unterstellt, die Kongregation für die Vermögensverwaltung der PeterSkirche wird auf diesen Wirkungskreis eingeschränkt. Die Poenitentiaria bleibt nach Ausscheidung der RechSsachen ver- mögensrechtlicher Natur Gerichtshof pro foro in« terno, d. h. für Gewissenssachen.
„Es wird vielleicht daS Beste sein, wenn der Irre bei uns in den Bergen bleibt. Und Ja- copo sollte nach England reisen, um den Mylord zu einer besseren Zahlung zu zwingen", bemerkte. Carvelli nach einigem Nachdenken.
„Ich will mir hie Sache überlegen. Ich glaube selbst, daß diese Reise sich lohnen würbe. Ich will einmal hören, was Jacopo dazu sagt."
Sie besprachen noch einige weniger wichtige Angelegenheiten und dann entfernte sich Carvelli. Seine Schwester begleitete ihn bis vor das Haus und ermahnte ihn nochmals, zur rechten Zett an einem geeigneten Platze an der Straß«: nach Chieti zu sein. Der Räuber versprach dreS, schwang sich auf sein Pferd und sprengte davon in derselben Richtung woher er gekommen war.
Giuditta ging in die Küche zurück und erwartete die Rückkehr ihres Mannes, den sie von dem Besuch ihres Bruders und von den Derab- redungen mit demselben benachrichtigte.
Es war bereits nach Mitternacht, als daS Paar vergnügt und Wohl zufrieden mit den Errungenschaften des Tages und mit den Aussichten für die Zukunft, ebenfalls die Küche verließ und sich zur Ruhe begab, um von den goldenen Früchten seiner schändlichen Prozekte zu träumen,
XXIIL
Eine erfundene Geschichte.
Die Wirtin zur Krone trat Fanny Brander entgegen und ging mit ihr nach deren Zimmer^ weshalb Brander in die Gaststube trat und sich etwa» zu trinken geben ließ. Nach ein« Wette erschien die Wirtin wieder und meldete Brander, daß die Dame seiner har«. Sie wollte ihn nach dem Zimmer bringen, er lehnte es sedoch ab fragte nach der Nummer und ging hinauf.
Fanny saß vor dem Kamin, ihr Kind, einen hübschen, muntern Knaben, auf ihrem Schooße, als Ferdinand Brander eintrat Sie nahm das Kind auf den Arm, erhob sich und trat dem Ein- tretrnhW frrgjsig jentgege^
„Laß sie jagen", sagte der Räuber gleichgül- tig; „sie Inerben mich nicht finden. Sre wissen nicht, mit wem sie es zu tun haben."
Giuditta hatte ihrem Bruder Wein und Speise vorgesetzt und dieser begann mit Appetit zu essen und zu trinken.
„Gibt es hier nichts für mich zu tun?" fragte er während des Essens, „vielleiH irgend einen guten Fang?" , ,
„Was Du wünschest, kannst Du haben. Es sind Gäste oben, zwei Engländer mit ihren zwei Dienern."
"Reich?" _ ,
„Es ist ein junger Mann — Jacopo s blödsinniger Engländer — Du weißt jal und eine reiche, englische Signora, welche ihrem Vormund entflohen ist. Dieser wir- ein schönes Lösegeld für sie zahlen. Den jungen Engländer mußt Du für uns reservieren: die Signora steht zu Deiner Verfügung. Ich verspreche Dir, Beide mit ihren Dienern in Deine Hönde zu führen, wogegen Du das Lösegeld mit uns teilen mußt
„Wie willst Du das anfangen?"
„Dafür laß mich sorgen, ich will d:e Srgnora veranlassen, morgen früh halb zehn Uhr nach Chieti aufzubrechen und auf dem Wege dahm kannst Du sie gefangen nehmen."
werde bei -er Hand fein , sagte Carvelli bestimmt.
„Wird es aber auch sicher fein, alle Vier in Dein Versteck zu bringen und dort zu behalten?" fragte Giuditta.
„Vollkommen! ich trotze dem ganzen italienischen H«r. So lange ferner unserer Leute zum Verräter wird, können sie unB nichts anhaben; und im Rotfalle haben wir noch einen andern Zufluchtsort. Du mußt eS möglichst so einzu- richten suchen, daß Lipari die Engländer fährt, denn er ist einer von unseren Keulen, wie Du ja toetftt.“ ___
„Jacopo ist «hell zu ihm Wangen, um ihn iu vestellen."
--- Reformen fta der obersten Kirchenverwaltung.
Ein Akt von sehr großer Tragweite ist am 6. Juli durch die Konstitution Papst PiuS' X. über die römische Kurie vollzogen worden, bereit Inhalt wir bereits kurz skizziert haben. GS handelt sich um eine Neuordnung der obersten kirchlichen Verwaltung und deS kirchlichen Rechts wesens nach neuen Grundsätzen, unter vorsichtiger Berücksichtigung deS Bestehenden. Teilweise werden ganz neue Organe, eine neue Kongregation wird geschaffen, in anderen Kongregationen werden die Zuständig- feilen geändert und eine Vereinfachung deS Geschäftsganges erstrebt. ES wird damit in der römischen Kurie eine tiefgehende Veränderung geschaffen.
Die Reform entspringt offensichtlich sozialen Gesichtspunkten und erzielt deshalb eine Verbilligung des kirchlichen Rechtswesens. Ebenso bedeutungsvoll ist ihre Absicht, die MissionS- tätigtet! noch kräftiger zu beleben, ein Zweck, her durch die angeordnete Entlastung der Propa- aandakongregation erreicht werden soll. Hoch- totereffont ist, daß nach dem päpstlichen Dokument England, Holland, Kanada und die Vereinigten Staaten aufhören, Missionsgebiete zu fein, und in die normale Kirchenorganisation auf- tzenommen werden.
Das päpstliche Dokument über die Reform her „Dikasterien (Gerichtshöfe) des hl. Stuhles" simfaßt drei Teile, nämlich: 1. Ein apostolische Konstitution „Sapienti consilio", welche die päpstlichen Verwaltungsabteilungen und Gerichts- Höfe reorganisiert, eine bessere Geschästseinteilung Msührt und die Häufung der Kompetenzen ab- schafft; 2. ein besonderes Gesetz (lex propria), das die Amtierung der Gerichtsbehörden der Rota und der Signatur regelt; 3. eine allgemeine organische Regelung der Dikasterien, die m Kongregationen, einen obersten Rat für die Gesetzgebung und Rechtsprechung, die Gerichts- behörven und die Offizien (wie daS Staatssekretariat) zerfallen.
Der bisherige Stand war folgender: Die Kongregationen, unter dem Vorsitze eines Kardinalspräsidenien flehende Körperschaften, henen außer den Kardinalsmitgliedern eine Reihe von päpstlichen Konsultoren beigegeben ist, sind unter dem Papste stehende Zentralstellen bet kirchlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Den einen von ihnen fällt die Vorbereitung kirchlicher Akte, anderen, z. B. der Jndexkongregation, der Kongregation zur Interpretierung Trientinischer KonzilSbeschlüffe, auch die Entscheidung zu. In den Kongregationen waren im Laufe der letzten Jahrhunderte nach Md nach auch die Justizbehörden, namentlich die Rota und die Signatur aufgegangen. Die Rota War ein geistliches Richterkollegium zur Erledigung geistlicher Streitsachen, ihre Kompetenz verlor sie aber nach und nach an die Konzilskongregation; die Signatur hatte die Anträge über alle beim Papste eingereichten Gesuche vorzubereiten und die entsprechenden Rechtsdekrete auszuarbeiten; die Signatur entschied aber nach und nach nut Wehr übet Formalbeschwerden, Kompetenzkonflikte U. f. w., bis sie ihre Tätigkeit ganz einstellte. Hier greifen nun wichtige Reformen ein.
Die bedeutendsten durch daS päpstliche Doku- lment eingefaßten Aenderungen sind: Die Streit
Stande gSvefen, die geforderte Summe aufzu- treiben, weshalb er sich hilfesuchend an die Regierung gewandt hatte. Diese beorderte» eine Abteilung Soldaten, den Engländer zu begleiten und besten Gefährten auf gewaltsame Werse zu betreten.
Der rote Carvelli war von dieser Expedition in Kenntnis gesetzt worden — ohne Zweifel durch Seine Schwester —, und so fand die Truppe, als ie den zum Rendevous bestimmten Platz erreichte, nicht den roten Carvelli, wohl aber den andern Engländer, mit Händen und Füßen an einen Baum gebunden und mit abgeschnittenen Ohren, welche nur noch an ein wenig Haut am Kopfe hingen.
Alles Suchen und Forschen nach den Räubern ist vergeblich gewesen. Die Soldaten kehtten nach Neapel zurück und die Geschichte erregte den größten Schrecken und die allgemeinste Entrüstung. Es wurden die umfassendsten Anstalten getroffen, um ein erfolgreiches Treiben gegen die Bande auszuführen.
So war der Charakter und der Ruf deS roten Carvelli.
Carvelli war immer, wenn er seine Schwester besuchte, in Sauerntradji gekleidet, um keinen Verdacht zu erregen. Als er in die Küche trat, sah er sich flüchtig um, warf dann seinen Stock und Hui auf einen Stuhl und setzte sich an den Tisch.
„Nun, was gibt'- Neues?" fragte er.
„Bstl Sprich nicht so lautl" zischelte Giuditta. „SS möchte ein Spion lauschen. Sie haben den Preis für Deinen Kops verdoppelte
,Sof Sehr schmeichelhaft für mich! Sie fangen Ml, mich hoch -u fchätzen; aber das weiß U 5erette, einer meiner Spione brachte mit die Nachricht vor drei Tagen. Weißt Du sonst nichts Neues?"
„Sie rüste« schon mehrere «Heilungen Sol- baten auS, um eine große Treibjagd gegen Dich zu unternebnwn "
ver falsche Erbe.
Roman von Ed. Wagner.
$2] (Nachdruck verboten).
Giuditta hatte sogleich ihren Bruder, den roten Carvelli erkannt. Nc^hdem der Räuber Dom Pferde gestiegen war und dasselbe angebunden hatte, erfaßte Giuditta seine Hand und zog ihn mit sich ins Haus.
Der rote Carvelli war ein ungewöhnlich großer starker Mann, mit ernstem, zum größten Teil von einem starken Barte bedecktem Gesichte.
Aus seinen Angen leuchtete Trotz und Herausforderung; seine kurzen, energischen Be- wcgungen deuteten auf fernen festen, entschlösse- 6en Charakter, der vor nichts zuruckschreckte; der cnste Zug um seinen fest geschlossenen Mund zeigte, daß er feinen Willen durchzusetzen gewohnt war. , . ..
. Er hatte einen schrecklichen Ruf.den er mit Recht verdiente, und war der Anführer einer Bande von etwa zwanzig handfesten, verwilderten Menschen, denen ein Leben nichts galt,, öte in ihrem Versteck in den Bergen, fast unzugang- ttch für den Uneingeweihten, die nach ihnen luchenden Truppen und Sicherheitsmannschaften verhöhnten, indem sie beim frohem Mahls schwelgten und aus den mit dem besten Wein 2^'Een Krügen auf deren Wohl tranken.
Sem Bravourstück von Gaunerhaftigkeit rote Carvelly etwa vierzehn Tage vor ^sbuy s Ankunft in Neapel an einem Engländer mrsgeführt, den er mit. einem andern, ebenfalls Ktiem Lnglanber, gefangen genommen hatte, ximr der berden Reisendm war sogleich in Frei- Lett gesetzt worden, um das verabredete enorme «osegeld zu holen, tvelches er bann selbst an ktnen befhmmten Platz bringen sollte, während ter andere als Geisel zurückbehalten wurde. -Der in Freiheit gesetzte Engländer hatte sich LüchUegpel zurückbegeben, war aber nicht im