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Monatsbenage: „Zuldaer Geschichtsblatter" Fernsprecher Nr. y.
Zeitung
35. Jahrgang.
Fulda, Freitag ben 10. Juli 1908.
M 156.
Gegen kein Tier der Welt ist denn auch der Kusch fj hartherzig wie gegen die Fliegen. Gibt i z. B. einen schlimmeren Tod als den Hunger- id am Fliegenleim, wo die kleine Fliege am eime festklebt, sich befreien möchte, durch diese
Versuche sich zn befreien, sich aber Teile des Körpers ausreißt, um wieder mit anderen sich nur umscmehr in die klebrige Leiinnmsse hineinzuarbeiten, bis sie schließlich in den Klebstoff fast völlig versinkt und erstickt. Gibt es Entsetzlicheres, als der Tod unter der Fliegenklatsche?
Das, was uns die Fliege neben ihrer Zudringlichkeit so ungemein lästig erscheinen läßt, ist ihre Naschhaftigkeit. Wo Speisen bereitet und angerichtet werden, da sind auch sofort die Fliegen zur Stelle und wollen ihren Anteil davon haben. Besonders wollen sie von allen Süßigkeiten naschen und von stark riechenden, womöglich verdorbenen Speisen tun sie es besonders gern.
Daher sind sie den Menschen garincht ungefährlich, denn verdorbene Speisen enthalten nicht selten gefährliche Giftstoffe, die sie dann auf andere Speifen übertragen.
Ja, diefe lästigen kleinen Fliegetiere tragen selbst nickt wenig zum Verderben der Speisen bei, indem sie ihre fast walzenförmigen Eier in Klümpchen von 60—70 Stück an Fleifch, verdorbenes Brot, Käse und dergleichen legen, aus denen dann nach 12 Stunden bereits die Sorbett auskriechen, die schnell in den betreffenden Speisen herumwühlen und, indem sie dabei flüssigen Unrat aussondern, zur Beförderung der Fäulnis beitragen.
Nicht selten sind die Fliegen sogar Träger von Krankheitsstcfsen, die zur Verbreitung gefährlicher Epidemien beitragen. Oft aber ist der Stich der Fliege direkt lebensgefährlich, wenn das Tier vorher auf verwesendem Fleisch gesessen und das sog. Leichengift in die Wunde bringt. Ganz besonders ist die Gefahr von Vergiftungen durch Fliegen auf dem Lande sehr groß, wo die hygienischen Einrichtungen nicht so strenge sind, wie in der Stadt. Der Misthaufen, in dem die Fliegen auch gern ihre Eier legen, nimmt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Landbewohners eine wichtige Rolle ein. Aus ihm saugen die Fliegen gefährliche Giftstoffe und tragen sie weiter, und
da auf dem Lande nicht immer ärztliche Hilfe zur Hand ist, so ist die Gefahr bald sehr verschlimmert. Man tut daher gut, sich, wenn man auf Reifen geht, mit einem Fläschchen essigsaurer Tonerde oder Salmiakgeist zu versehen, und nach einem gefährlich erscheinenden Fliegenstich die Wundstelle sofort zu waschen. Ist dadurch auch nicht in jedem Falle die Gefahr sofort beseitigt, so doch gewiß vermindert.
Tie Vermehrung der Flieget: ist ungemein schnell und zahlreich. Ein französischer Forscher hatte eine Fliege unter eine Glasglocke gesperrt, unter toeldje er ein Stück fauligen Fleisches legte. Nach fünf Tagen zählte er in dem Behälter über 250 tote und lebende Fliegen und dazu wimmelte das Fleisch noch von Maden und Eiern. Natürlich ist nicht immer die Vermehrung eine so zahlreiche. Jt: den meisten Fällen wird glücklicherweise die Brut der Fliegen vernichtet, da man die fauligen Stoffe, in denen sie sich zumeist befindet, in Senkgruben wirft. Wo Unsauberkeit herrscht und iaulige Stoffe liegen bleiben, ja auch vielfach in Ställen der Fall ist, da ist denn die Fliegenplage eine weit größere, als in Tauberen Wohnungen.
Von den ungefähr 250 Gattungen der Insel- tenordnung"Fliegen, welche allein in Europa Vorkommen, — auf der gesamten Erde ist die Anzahl der Gattungen weit größer, — sind bei uns die bekanntesten die Stubenfliege, noch die harmloseste von allen, die Stechfliege oder Wadsn- stecher, die Schmeißfliege oder Brummer (auch Brech-, Aas-, oder Fleischfliege genannt) und die Leichenfliege. Doch sind noch besonders die Blumenfliege, Dungfliege, Halmfliege und Buckelfliege zu erwähnen.
Alle diese Fliegen sind sehr zahlreich, mehr oder weniger gefährlich und alle gleich lästig.
Die Fliegen, welche alle die Gefahren, die ihnen von Menschen, Vögeln, Spinnen und ande- rent Getier drohen, überstanden haben, sterben dann im Herbst zumeist durch eine Epidemie, welche durch einen Schmarotzerpilz hervorgerufen
wird. Diese, von dem Breslauer Botaniker Fer^ dinand Joseph Cohn entdeckte und eingehend ge» schilderte Krankheit, an der wohl die meisten Stubenfliegen im Herbst zugrunde gehen, zeigt sich durch allmähliches Aufhören der Bewegung. Ist der Tod eingetreten, so schwillt der Hinterleib auf, ans dem dann später die Sporen des Pilzes hervordringen. Der Pilz wird vermutlich durch die Feuchtigkeit des Herbstes hervovgerufeu. Schon in alten Zeiten, bevor man von derartigen Pilzen etwas wußte, galt als Bauernregel, daß der heilige Crispin, der 25. Oktober, alle Fliegen mitnehme, d. h. daß nach diesem Tage nur wenig Fliegen vorhanden seien.
bracht worden ist. Offiziös wird das in der Prefse hervorgehoben und es wird hinzugefügt, daß die neue Strafprozeßoüdnung die Frage einer genauen gesetzlichen Regelung unterziehen werde; der Entwurf für die neue Strafprozeßordnung werde demnächst veröffentlicht werden können.
bei Beantwortung dieser Vorfrage nicht erst in eine Prüfung der übrigen Voraussetzungen nach Maßgabe des ungezogenen Gesetzes ein.
Leobschütz, den 3. Juni 1908.
Königliches Amtsgericht gez. Laue.
Gegen diesen Beschluß wurde beim Landgericht zu Ratibor Beschwerde eingelegt. Der Beschluß wurde auf geh oben mit der Motivierung, nach deutschem Reichsrecht sei die B i l- d n n g politischer Parteien und die Verfolgung der Parteizwecke durch die Presse gesetzlich zulässig. Aus der politischen Richtung einer gaplcmteu Gesellschaft an sich könne nicht die Unzulässigkeit des Gesellschafts- zwecks gefolgert werden. Die „Germania" fragt ganz mit Recht, was nun die Justizver- Walin u g zu dem obigen Beschlüsse des Amts- gerichts sagt.___
Deutsches Reich
Ft Die Kreditverhältnisse der deutschen Städte.
Der 2. deutsch e Städtetag in München hatte in seiner ersten Hauptversammlung bekanntlich die Frage des städtischen Kreditwesens einer eingehenden Erörterung unterzogen. Intereffant ivar in der Verhandlung des ersten Tages besonders der vom Fürther Oberbürgermeister Kutzer entwickelte Plan einer Zentrale f ür das städtische Kreditwesen. Diese Zentrale soll sowohl den vorübergehenden Geldbedarf der Städte, als deren Anleihebedarf vermitteln; das elftere durch ein Kontokorrent- und Depositengeschäft mit den Städten, das letztere durch eine Vermittelung mit denMigeu Korporationen, die schon jetzt solche Darlehen gewähren. Als Inhaber dieser Zentrale ist ein „Verein deutscher Städte" gedacht, den bte beteiligten Städte sechst zu oerwalien hätten, also nicht eine Aktiengesellschaft nach Art der Hypothelenbanken.
Die Antragsteller meinten, eine solche Zentrale bedürfe keines großen Betriebskapitals und auch keines bankmäßigen Betriebes. Tiefe Einfachheit wäre ater doch nur denkbar, wenn die Zentrale sich an eine Großbank oder an einen Konzern von Banken anlehnen und von diesen Geldgebern sich das ganze Geschäft besorgen ließe. Die Einrichtung wäre also nur ein weiterer Schritt aus dem bedenklichen Wege der Konzentration des Geldwesens in wenigen Händen. Wo noch Gemeinden oder andere Knnmunalverbände ihre Geldgeschäfte gemäß den örtlichen Verhältnissen auf ejgene Faust und auf eigene Manier besorgen, da sollte man diese Dezentraliiaiion schützen und pflegen, aber beileibe nicht durch eine Zentralpumpstelle in Berlin beseitigen.
Der tühne Vorschlag stieß in München ans ernste Bedenken. Man einigte sich schließlich auf die Neberweisung des Materials an den Vorstand zu näherer Prüfung. „Ein Begräbnis erster Klasse", — sagten die Eiserei.
Sollte es ei» Grab werden, so braucht man es nicht mit Tränen zu überschwemmen. Denn was uns not tut, ist rme Einschränkung des kommunalen Anleihewejens, nicht aber eine Aufstachelung der Borggelüste der Stadtverwaltungen.
cf Schuh deo Zeugen und Angeklagten. Nicht nur Bayern hat einen Erlaß zum Schutze der Zeugen und Angeklagten gegen die unnütze Aus- decknng ihrer Vorstrafen in der Oeffentlichkeit erlassen, auch in Preußen besteht ein ähnlicher Erlaß, der neuerdings wieder in Erinnerung ge
— Forelle und Ringelnatter. Gelegentlich der Generalversammlung des Lothringer Fischereivereins in Metz wird ein seltenes Präparat ausgestellt: eine etwa 350 Gramm schwere Forelle, die eine junge Ringelnatter verschluckt hat und an diesem Bissen, wie ihr Opfer, auch verendet ist. Die als fehr raubgierig bekannte Forelle hat die etwa 35 Zentimeter lange Natter mit dem Kopf voran lebendig verschluckt, aber, ihren Leib nicht durchbeißen können. Die Natter, konnte nicht zurück, die Forelle würgte sie immer weiter hinunter und die Natter machte sich einen Weg durch die Forelle, sich durch ihre Bauchwand durchveißend. Der Kopf der Natter tritt mit einem Teil des Halses etwa 7 Zentimeter lang aus der Forelle zwischen After und Schwanzflosse, hervor, der Schwanz des Reptils hängt noch länger aus dem Forellenrachen heraus. Beide 5Ltere wurden tot bei der Leerung des Münztaler Weltzers in der Nähe von Bitsch gefunden und Herrn Dr. med. Zäher in Lemberg gebracht, der sie tn Formalien aufbewahrt und dem Verein zur Besichtigung überlasten hat. ,
— Stilblüte. Das satte Grün der Wiese bildet- einen auffallenden Kontrast zu dem hungrigen Gesicht des Haudwerksbnrschen, der darauf lag.
wahren, daß er parreilich gegen den Katholizismus empfindet, der vor dem Gesetz daselbe Recht hat, wie der Jude und der Evangelische. Der Richter hat sogar ein menschlich wehmütiges Verständnis für den frommen Eifer der sancta simplicitas (heilige Einalt) die gläubig ad majorem Dei Gloriam (zur größeren Ehre Gottes) Gutes zn tun meint, da sie zum Scheiterhaufen von Huß in Gegenwart -ihrer Priesterschast Reisig zuschleppt! o
Der Richter will nicht unterlucheu, welche Ausuferungen und Unterspülungen der Strom des Zentrums seitdem noch weiter bewirkt hat. . .
Die 18 mitgründend en kath o lisch en G erstlich en unterstehen in erster Linie der kirchlichen Disziplin ihr-r Oberen nach Maßgabe des Tridentinum sowie des gesamten übrigen katholischen Kirchenrechts.
Es steht dem Richter nicht zu, aus diesem Internum der katholischen Kirche in seine weli- lich eEntscheidung ettvas anderes hinüberzunehmen, als diese Feststellung; aber als Christ wird er die Seelsorger auch auf Römer 12,10, 13,1, 7,1, Petri 2,17, Math. 22,21 Hinweisen dürfen.
Die Geistlichen unterstehen, soweit sie preußische Bürger, nach wie vor den unaufgehobenen Vorschriften Titel 2 Teil 2 allgemeinen Landrechts und würden sich mit diesen öffentlich rechtlichen Pfiichicn in deutlichen Widerspruch setzen, wenn sie gegen die Staatsregierung, deren Schutz sie sonst in allen ihren Angelegenheiten verlangen, agitieren. Zumal etwa verstärkt durch ihr Ansehen auf der Kanzel, im Beichtlluhl, einer noch weitaus fromm-gläubigen Bevölkerung gegenüber, welcher die Urteilskraft abgeht, zu prüfen, was an Zeitungsartikeln wahr ist, vielmehr noch weit hinaus die irrige Vorstellung innewohnt, daß, was als Druckbogen die Gewalt der Preßwalze und die Tünche der Druckerschwärze ertragen hat, wahr sein müsse!
Die übrig bleibenden Laien und Nichibeamlen unterständen gemäß Artikel 4, 5, 12, 27, 30 der preußischen Verfassung dem Vorgesagten nicht, dürfen aber nach der Auffassung des Gerichts durch Aufnahme in ihre Gesellschaft nicht regrerungsabge- neigten Staatsdienern und Beamten die Mittel gewähren, anonym, unter den technischen Schutzmöglichkeiten der Preßgesetzgebung, des Schein- redakteurs, des sich verringernden Zeugniszwanges der Presse, ihre Meinungen zu verbreiten und ihre Zwecke zu verfolgen, wobei die Anonymität dem Kundigen doch immer durchsichtig und das Gedruckle je nach der Stellung des Anonymus maßnebend wird.
Auf Grund alles besten hält der Beschlußsasser für rechtlich und tatsächlich sestgesiellt, daß die zur Eintragung angemeldcte Gesellschaft die gemeine Ruhe und Ordnung, den religiösen und politischen Frieden gefährdet, also gegen die, nicht aufgehobenen allgemeinen öffentlich rechtlichen Bestimmungen des Landrechts §§ 1 bis 3 II 6 des allgemeinen Landrechts verstoßen würde.
Es kann den Antragstellern selbst doch wohl kaum entgehen, daß, wenn das Registergericht den Vorlagen seine Zustimmung erteilt, jeder mißvergnü gt e Staatsbeamte dem Uniernehmen sich angcsellen könnte, „denn es sei ja vom Gericht genehmigt"!
Einwendungen gegen seine Audersgläubigleik dürfie der Richter auf Grund feiner über 22jährigen amtlichen und bürgerlichen Haltung hierorts wohl kaum $» gewärtigen haben.
Einem naheliegenden und schwerwiegenden Einwand aber möchte er schon jetzt entgegenlrelen, nämlich dem, daß der Richter die Gründe für die Staats- aesährlichkeit einer Partei vertragen zu können glaubt, der 1904 noch der oberste Reichsdeamle selbst seine Anerkennung für ihre Mitarbeit vornehmlich ausgesprochen hat.
Offen soll dabei bleiben, ob diese Anerkennung gerade wohk auch der hiesigen Partei) chaitic- r u n g gewidmet gellen lömüe? Auch sei hierbei — außer anderen Spuren des Zentrums, aus die Ausschaltung der §§ 1199 bis 12- 9 II 11 A. L. R. nebst der Kammergerichtejudikatur Band XIII S. 70 ff. u. a. m. zum Beweise dafür hingewiesen, daß nicht immer rein ideale Zwecke von der Zentrumspartei verfolgt weiden.
Der Richter hat nicht zu zaudern gehabt, wie er vorliegend, nach der ratio iuris und nach dem Gesetz zu unterscheiden habe. Er versagt denAntragslellern die Eintragung ins Ge sellfchaftsregister ans den vorgetragenen Gründen und weil es sich um Verkörperung eines gesetzlich unzulässigen Zweckes, § 1 Ges. v. 20. Apcil 1892 handelt und tritt
* Ein seltsamer Gerichtsbeschluß.
Eine merkwürdige Entscheidung, die ein stark -olitisch-religiöses Moment in die Rechtspflege lineinträgt, hat das Amtsgericht Leobfchütz getroffen. Dort wurde eine G. tn. b. H. mit der Birma Leobfchützer Zentrumszei-i Yung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung" segründet. Die Gesellschaft wurde beim Amtsgericht zur Eintragung angemeldet; doch wurde ■ pie Eintragung durch einen Beschluß vom 3. hum 1908 abgelehnt. Die Entschetdungs- -ründe dieses Beschlusses? füllen in der „Germania" mehrere Spalten. Wir entnehmen ihnen folgende merkwürdigen Stellen:
1. In den vorliegenden Urkunden gründen 18 ge» zveihte Kleriker und 9 Laien, darunter zwei mittelbare Staatsbeamte und die derzeitigen Landtags- und Hteichstagsboten unseres Wahlkreises, eine Gesellschaft Leobfchützer Zentrumszeitung, deren Unternehmen „Veranstaltungen jeglicher Art" sein sollen, die dazu geeignet lind, im Kreise Leobschütz die katholisch politisch auf dem Stan dpunkt der Zentrumspartei st e h e n d e P r e s s e zu fördern.
5 Als solche Förderung ist „insbesondere" und im j'B 2 der Satzung die Herausgabe einer Zeitung tm eigenen Druck und Verlag vorgesehen.
Dieser Vereinszweck gebietet ein Eingehen auf die politische, geschichtliche und soziale Entwickelung der Zentrumspartet und nötigt den Richter, ein Gebiet zu betreten, auf dem nicht mehr das Gesetz allein spricht und führt, sondern wo Meinung gegen Meinung steht.
Es mag die Geschichte, wie folgt, selbst sprechen: a) Der uralte Streit zwischen Königsmacht und
Priestertum, wie ihn das Protokoll des Reichstages vom 10. März 1873 erörtert.
Aus der neueren Zeit:
b) Der Streit um die gemischten Ehen, die Ehescheidungsgesetzgebung von 1844, die Stellungnahme des katholischen Klerus — Droste-Vischering, Ketteler dazu,
r) Der Kniebeugungsftreit — lies Weber, Weltgeschichte 15 1 Seite 42 bis 54 —.
ä) Syllabus vom 8. Dezember 1864 §§ 15,19 ff., 54 ff.
e) Mallinckrodt, Reichenfperger, Schorlemer - Alst, katholische Abteilung im Ministerium Mühler, Windkhoist und seiner Gefolgschaft; Majunke und die ,Germaniaff Ledochowsky, der vom Papst zum Primas von Polen ernannt wird, Kullmann aus Salzwedel und der vom Pfarrer Stürmer geleitete Salzwedeier katholische Gesellenverein.
f) Bischof Kettelns Vermahnung gegen die Sedanfeier 1872,
e) Veranlassung zum Kanzelparagraphen,
h) Enzyklika vom 15. Februar 1875,
i) Jesuitengesahr------ — — ---——
k) Dann die neuen, noch außerhalb der geschrchk-
' lichen Sachlichkeit stehenden Geschehnisse und Perionen.
Alles dies ist für den freien Denker Stof tum Aussieben des Für und Wider und des Niederschlages daraus, mit dem der kleineMeu scheu» witz der Allmacht gegenüber beim Stufenbau der Weltgeschichte klug tut.
Für den preußischen Staat aber sind es Warnungstafeln, deren Schrift er unverlösch- lich erhalten sollte: Bewegungen und Stellungen eines unversöhnlichen, mitunter latenten Gegners, der taktisch fein gegliedert, strategisch meist geschickt operiert, und wenn es zum Schlagen kommt, auch einmütig diszipliniert ist. Ein Gegner, demgegenüber der preußische Staat, wie sein größter König sagt: „tous jours en vedette“ blecken sollte, eingedenk dessen, was am 83. Juli 1177 nach der verlorenen Schlacht von Leg- nano vor der Markuskirche in Venedig zwischen Friedrich Barbarofla unD dem Papst Alexander in. geschah.
Glaubt hiermit der Beschlußsasser das Thema pro- bandnm: Die Unvereinbarkeit der Anschauungen des Zentrums mit dem Wesen einer, beide Schwerter führenden, protestantischen Monarchie, die keinen Staat im Staate dulden darf, bewiesen zu haben, so möchte er sich doch ausdrücklich dagegen ver-
vermischtes.
* Die Vermählung des Prinzen August Wilhelm, des Vieri en Sohnes des Kaiserpaares, mit der Prinzessin Alexandra Viktoria, findet Ende September in Berlin statt.
* Auf der Fahrt zum Deutschen Turnfest in Frankfurt ist Mittwoch nachmittag ein großer Teil der amerikanischen 5t urner mit ihren Damen in Düsseldorf eingetroffen. Die Düsseldorfer Tnrnerschaft bot den Dentschameri- kanern in der städtischen Tonhalle ein herzliches Willkommen in der alten Heimat.
* Für sicbenhunderttausend Francs Diamanten gestohlen. Im Splendid-Hotel in Genua wurde ein kolossaler Diebstahl ausgeführt. Während der französische Diamantenhändler Peyrusse an das Telephon gerufen wurde, verschwand sein Köfferchen, das Diamanten im Wert von siebenhunderttausend Francs enthielt. Peyrnsse hatte den Hotelportier gebeten, auf das kostbare Köfferchen zu achten, was dieser aber unterließ. i
* Bei dem Brand in der chemischen Fabrik von Kowald in Budapest, über den gestern berichtet wurde, ereigneten sich fürchterliche Auf-, trifte. Zwölf Mädchen, die sich im Augenblick - der Benzinexplosion im dritten Stockwerk befan-; den, mußten aus dem Fenster auf die Straße springen, wo sie mit Rettungstüchern aufgefan-, gen wurden; ein Mädchen sprang daneben und, blieb tot, zwei andere erlitten schwere Gehirner-' schtitterungen, eine vierte, mit brennenden Klei-j dem herausgesprungene Arbeiterin erlag, später, ihren Brandwunden; die andern kamen mit leich-, fern Verletzungen davon. Ein Arbeiter wurde bei der Explosion getötet. ;
* lieber das Grubenunglück in Jusowka erhält das „B. T." noch nachstehende nähere Na» richten: Im Schacht 4 der Rykowgruben stiep am Unglückstag abends um 6 Uhr die Schicht von 388 Bergleuten ab. Etwa eine Stunds nach dem Abstieg ertönte ein dnmpfes Geräusch aus dem Schacht schoß plötzlich eine Riesen! flamme heraus; eine starker Knall ertönte. Alle dienstfreien Arbeiter steifen z-um Schacht« Es brach eine Panik aus, als man die Explosioif und die Verschüttung aller Bergleute bemerkte. Sofort wurden die Rettnngsarbeiten in Angriff genommen. Beim Emporholen der Leichen spiel» fen sich foriwährend erschütternde Szenen ab. Frauen und Kinder erkennen in den verstümmelten Fleischfetzen die Männer und Ernährer wie-, der und erfüllen die Luft mit schmerzlichem Stöhnen und lautem Schluchzen. Die Frau eineft Arbeiters, die den Mann und Brnder berloreti hatte, wurde vor Schmerz wahnsinnig. Untat!; den Arbeiterfrauen wurden mehrere Fälle von, Geistesstörung konstatiert. Vierzehn Mann, di(f zufällig einen kleinen Seitenstollen erreichten/ wurden gerettet, auf ihren Gesichtern war dec überstandene Schrecken gleichsam erstarrt. Einigt" von den Geretteten haben den Verstand verloren.' Das Unglück ist durch das plötzliche Auftreten großer Mengen von Grubengas entstanden. f
— Vornehm. Wirt (auf dem Lande): „Wollens die Herrschaften im Garten fpeisen oder drinn' alt, der Tablc d'hote?" — Fremde: „Wie, Sie haben Tadle d'hote?" — Wirt: „Natürli', da eff'n mef z'sammen aus einer Schüssel!"
Allerlei von Den Fliegen.
Von Otto Riche.
Es gibt ein Märchen, das von einem mächtigen Fürsten erzählt, der entfetzlich grausam war. Seine Untertanen zitterten vor ihm, der noch blutaieriger schien als die wilden Tiere, bei-en er die zum Tode Verurteilten überantwor- ten ließ. Da hatten einst die geängstigten Untertanen die Käfige dieser wilden Bestien gesprengt, in der «Hoffnung, sie würden den Fürsten und seine Schergen auffressen. Aber die List mißlang; der blutgierige Fürst konnte sich hinter feiner Leibwache retten, von denen viele von den wilden Tieren getötet wurden, ehe diese selbst dem Tode anheimfielen.
Da wurde dem gequälten Volke eine Fliege zur Retterin. Sie setzte sich dem mächtigen Herrscher auf die Nase und dann wieder auf die Stirn, und wenn er sie da verjagte, flog sie ihm auf die Hand, und so ließ sie ihm keine Ruhe. Er tobte vor Wut. die Fliege ließ sich nicht verscheuchen. Er schlug um sich, die Fliege kehrte immer wieder zu ihm zurück. Er vermochte kein Todesurteil zn unterschreiben, er konnte nicht schlafen, nicht ruhen, die Fliege störte ihn immer wieder, bis er tot umfiel.
Das Märchen veranschaulicht so recht die Bösartigkeit einer Fliege, gegen deren lästige Zudringlichkeit auch der Mächtigste machtlos er« scheint. Wer von solcher zudringlichen Fliege einmal Stunden lang heimgesucht wurde, ohne Daß es ihm gelang, sich vor dieser Pein zu retten, kennt diese Sommerplage, die auf dem Lande meist noch stärker ist, als in der Stadt, die be- ckonders dort groß ist, wo viel Bieh gehalten
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