35. Jahrgang
Fulda, Mittwoch dm 17. Juni 1908.
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Kleines Feuilleton
teilen Dienst tun sollen. Der Andrang zu diesem Zimte war groß, auch acht Deutsche, zwei Buren, ein Norweger, ein Schotte und ein Engländer sanden Aufnahme, allein die Mehrzahl dieser »schönen" Polizisten rekrutierte sich aus Amerikaner. Dabei fiel cs allgemein auf, daß die Amerikaner mit ihren energische», glattrasierten Gesichtern auch im reiferen Alter noch jugendlich aussehen und sich von ihren Altersgenossen anderer Nationalitäten
lember zu M.-Gladbach im Hörsaale des Volks» vereinShauses zum ersten Male ein sozialer Kur» suS für Kaufleute statlfinden. Auf demselben sollen in Vorträgen und Diskussionen die wichtigsten aktuellen sozialen Fragen des Kaufmannsstandes erörtert werden. Neben grundlegenden Fragen der sozialen Gesetzgebung werden die wichtigsten Erscheinungen auf dem Gebiete der Wirtschafts-Genoffenschaften, der wirtschaftspoliti- scheu und Berufsvereinigungen, ferner die Gewerbeförderung durch Staat und Gemeinde, die Berufsbildung und soziale Schulung der Kaufleute verhandelt werden. Als Teilnehmer bei Kursus werden vor allem jene Kaufleute erwartet, welche schon selbständig sind oder selbständig zu werden beabsichtigen und gewillt sind, in der kaufmännischen StandeSbewegung an leitender Stelle mitzuwirken. Gebühren werden von den Teilnehmern nicht erhoben. Anmeldungen und Gesuche von Wohnungen sind zu richten an daS Volksvereinshaus zu M.-Gladbach.
Deutsches Reich.
— Prinz Ernst August von Cumberland ist bekanntlich soeben in die bayerische Armee eingetrelen. lieber die Vorgänge, die diesen Schritt einleitelen, wird die folgende Darstellung verbreitet: Als Herzog Ernst August von Eumber- land seinen Sohn in die deutsche Armee zu schicken beschloß, habe er zunächst beim sächsischen Hose ansragen lasten. Von dort habe man sich nach Berlin gewandt, und bald darauf sei eine Ablehnung an die Cumberländer gelangt. In diesem Jahre habe man sich an den Prinz- rezenten Luitpold von Bayern gewandt; auch dieser habe in Berlin ansragen lasten, aber, allerdings erst nach sehr langer Zeit, den Bescheid erhalten, daß ein Hindernis nicht bestehe. Man nimmt an, "baff dieser Eintritt unter der Voraussetzung erfolgt ist, daß der Kaiser über die Heere der Bundesstaaten nur in Kriegszeiten ein Ver- fügungsrecht hat.
(♦) Die Reichstagsabgeordneten, die die Marineinformationsfahrt mitmachen, besichtigten am Dienstag in Kiel vnschiedene Schiffe der Hochseeflotte. Dann fuhren sie von Kiel auf dem Dampfer „Derfflinger" zur Nord - fee ab.
* Sozialer Kursus für Kaufleute zu M.-Glad- bach. Unter enger Fühlungnahme mit dem Verbände katholischer kaufmännischer Vereinigungen Deutschlands wird in der Zeit vom 14. bis 19. Sep-
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Vrrantw. Redakteur: Earl Schütte;
kamen häufig vor: „Wer eine etwa 30jährige Frau »u verkaufen wünscht, hi? nähen plätten kann.
— Die Wissenschaft von der Haarfarbe ist noch immer ziemlich rückständig, und das ist vielleicht der Grund, tveshald gerade mit bezug auf die Haarpflege noch so viel unnütze oder gar gefährliche Quacksalberei ausgeübt tvird. Wer von einem Gelehrten eine Aufklärung oder eine Abhilfe für ein frühzeitig ergrautes Haar erwartet, wird sich in seinem Zutrauen getäuscht sehen. Man sagt im allgemeinen, das Ergrauen sei ein Vorgang mangelhafter Ernährung der Haare, aber das ist doch nur eine Phrase. Selbstverständlich hat auch die Chemie versucht, dem Rätsel mit ihren Mitteln beizukommen, aber einen entschei- denden Erfolg hat auch sie bisher nicht errungen. Die Bildung von Farbstoffen in den Haaren wird nach der Ansicht einiger Forscher durch die Erzeugung einer Eisenverbindung hervorgerufen, die möglicherweise aus dem roten Farbstoff deZ Blutes stammt, aber auch das kann kaum richtig sein. Von anderer Seite ist nämlich ermittelt worden, daß ein großer Gehalt an Eisen auf die Haarfarbe ohne Einfluß ist, und daß beispielsweise das tiefschwarze Negerhaar gar kein Eisen enthält. Es wäre indes möglich, daß der Unterschied auf einer höheren oder niedrigeren Verbindung des Eisens mit Sauerstoff beruht, wie eS auch ein schwarzes und ein rotes Eisenoxyd gibt, von denen dieses gewöhnlich als Rost bezeichnet wird und mehr Sauerstoff enthält. Wenn auch in diesen Vermutungen ein Stück Wahrheit stecken mag, so genügen sie doch durchaus nicht zur Aufklärung der Veränderungen, von denen die Haare bei Krankheiten und bei vorrückendem Alter befallen werden. Ganz rätselhaft sind die Fälle, in denen ein Ergrauen der Haare durch Störung des geistigen Gleichgewichts im Verlauf von eint- Sen Stunden eintritt, noch wunderbarer berührt ie tatsächlich beobachtete Erscheinung, daß ein blondes Haar während etneZ Unfalls von Geistes
Aus dem Nachbargebiet.
|| Kleinsassen, 15. Juni 1908. Am SamS- lag sind die für die hiesige Kirche bestimmten neuen Glocken auf Bahnhof Bieberstein ein getroffen und wurden auf zwei geschmückten Wagen nach hier gebracht. Gestern vor dem Hochamte wurden diefelben von Herrn Pfarrer Kr amm feierlich eingeweiht. Sie haben ein Gesamtgewicht von 40 Ztr. Am Fronleichnamstage werden sie zum erstenmale durch die Rhönberge klingen als herrliches Denkmal der Opferwivigkeit der Pfarrkinder, die nicht wenig stolz darauf sind, ein herrliches Geläute;u haben.
0 Hanau, 15. Juni 1908. Die Strafkammer verurteilte den ftüheren Handelsmann und nachmaligen Gelegenheitsarbeiter Franz Peschel von hier wegen HeiratSfchwindeleien zu 6 Jahrm Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht. Peschel, der in Offenbach ein kleines Geschäft betrieben hatte, verlobte sich dort, obwohl er bereits verheiratet war, mit einem 30 Jahren alten Dienstmädchen, überredete eS, fein Guthaben bei
störung völlig schwarz wird und nach der Wiederherstellung die Naturfarbe zurückgewinnt.
— Die Hühnerstadt. Etwa fünfzig englische Meilen von San Franzisko entfernt liegt die ©tobt Petaluma, die ausschließlich von der Hühnerzucht lebt. Im Jahre 1907 brachte bte Stadt weit mehr als zehn Millionen Dutzend Hühnereier auf den Markt. Einer der bekanntesten Hüh- nerzüchter, der 7000 Hühner sein eigen nennt, hat jährlich einen Reinertrag von 24 000 Mark. ■Die Hühnerzüchter von Petaluma teilen sich in drei Klassen: die Familien, die nur so viel Hühner halten, als sie selbst für ihren Jahresbedarf brauchen (diese kleine Industrie bringt mindestens 70 v. H. des angelegten Kapitals); diejenigen, welche 1000—2000 Hühner besitzen, und endlich diejenigen, welche auf ihren Besitzungen 3000 bis 10 000 und sogar 15 000 Hühner aufziehen. Zu der zweiten Klasse gehört ein Züchter, der vor wenigen Jahren mit einigen Hühnern und mit einem Stück Land im Umfange von etwa zwei Hektar begonnen hatte, dann steigerte er fein Ka- pital bis zu 1500 Hühnern. Alle diese Hühner wohnen in kleinen Häuschen, die horizontal in zwei Teile geteilt sind: den eigentlichen Hühner- stall und die Eierniederlage mit der Brutanstalt. Aus dem niedriger gelegenen Teile des Aufzuchtterrains befindet sich eine Windmühle, die als Pumpstation dient und das Wasser bis zu einem kleinen Behälter pumpt; von hier wird cs durch Röhren nach allen Richtungen hin geleitet. Als Hühnerfutter baut der Züchter auf seinem Terrain allerlei Kohlarten. Die ganze Aufzucht betreibt er mit einem Anlagekapital von 5000 Im Jahve 1907 hatte er einen Reingewinn von 5 pro Huhn oder im ganzen 9400 <AL
— Dir schonen Schutzleute. Vor kurzem wurde die Polizei in Chicago in verschiedene Sektionen eingeteilt, eine Mord-, eine Verkehrs-, eine Dieb- stahlssektiou usw. Nun ist auch eine „Schönheit?- sektion* entstanden, in die besonders wohlgebaute und stattliche Schutzleute ausgenommen werden, die bei Festlichkeiten und in den vornehmeren Stadt-
sowie ein dreizehnjähriges Mädchen, kann sich melden."
— Ein unangenehmes Abenteuer erlebte neulich eine Dame der vornehmen Gesellschaft m Chicago. In einem Geschäft ergriff sie ver- sehentlich den Schirm einer anderen Dame, den sie natürlich, auf ihr Versehen aufmerksam gemacht, mit vielen Entschuldigungen zurückgab. Infolge dieses Vorkommnisses fiel ihr bet, daß es an der Zeit sei, für sich und ihre Familie etntge Schirme zu kaufen. Sie kaufte also drei Schirme . und bestieg mit diesen in der Hand einen Straßenbahnwagen. Das Unglück aber wollte, daß ihr gegenüber die Dame saß, deren Schirm sie beinahe aus Versehen mit sich genommen hatte. Als diese die ihr nicht mehr unbekannte Dam« mit den drei Schirmen sah, war sie zunächst völlig sprachlos; dann aber sagte sie mit bedeutsamem Lächeln in eisigem Tone: „Wie ich sehe, haben Sie gute Geschäfte gemacht!"
— Baron v. Pöllnitz, der viel gehänselte Gesellschafter Friedrich des Großen, sagte einst gelegentlich zum Könige, daß das Rindfleisch in Potsdam schlecht und mager fei, daß es aber trotzdem zu teuerem Preise verkauft werde. »Mit meinen Truthähnen geht es ebenso", antwortete der König, „sie sind dieses Jahr auch sehr mager und kaum zu bekommen". — Dies merkte sich Pöllnitz, und um dem Könige eine Aufmerksamkeit zu erweisen, schickte er ihm bald darauf einen recht fetten Truthahn, welchen er mit großer Mühe aufgetrieben hatte, und zwar mH folgenden Begleitworten: „Sire, un coq ä'Inäe". (Eure Majestät, ein Truthahn.) — Der König ließ sogleich einen mageren Ochsen kaufen und schickte ihn an den Baron mit folgenden Zeilen: „Pöllnitz, un Boeuf". (Pöllnitz, ein Ochse.)
- Unbedacht. Schwiegermutter (die vom Familien Phonographen ihr« Stimme ausnehmen läßt): .Wird da, nicht prächtig sein, wenn ihr selbst nach meinem Wieben noch meine Stimme öfters hören könnt?" Schwiegersohn: ,O, darauf freue ich mich schon riestgy
Ausland.
* Die Zukunft des Kongostaates hat ein itnu fangreiches diplomatisches Aktenstück zum Gegenstand, das vom belgischen Kabinett veros- sentlicht worden ist. Es umfaßt den Briefwechsel zwischen England, Amerika und Belgien seit dem Januar. England und die Vereinigten Staaten billigen den Angstederungsplan, betonen aber, daß sie die Handelsfreiheit, die Rechte der Missionen und eine menschliche Behandlung der Eingeborenen, entsprechend den früheren Verträgen, fordern. Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Daviguon, antwortete am 30. Januar, daß Belgien alle internationalen Verpflichtungen loyal erfüllen werde. Das wichtigste Aktenstück bildet das englische Memorandum vom 30. März, worin der britische Gesandte Harding« die englische Auffassung über unerfüllte Pflichten des Kongostaates in freundschaftlicher Form darlegt. Eine Einmischung sei nicht beabsichtigt, aber England erwarte eine Steuererleichterung zugunsten der Eingeborenen, genügende Land« nbgabe an Eingeborene für Unterhalt und Handel, die Möglichkeit des Erwerbs von Grund und Boden für fremde Kaufleute zum Zwecke bei Handels mit den Eingeborenen.
Zweites Wlatt.
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t Das Fronleichnamsfest.
Von den Leuten, welche die Kirchenluft nicht vertragen können, wird oft gesagt, man könne den allmächtigen Schöpfer bester in der freien jRttfiur, unter dem großem Himmelsdome verehren, als in einem menschlichen Bauwerk, das doch immer ein winziges Ding bleibe, sollte eS auch der Kölner Dom oder die Peterskirche in Rom sein. Wenn nun aber am Fronleichnamstage die Katholiken ihre steinernen Bethäuser toerlaffen und ihre Altäre aufschlagen in GotteS .weiter Natur, daß die Sonne als ewige Lampe Vor dem Allerheiligsten dient, dann ist eS den »„Aufgeklärten" wieder nicht recht. Dann ärgern sie sich über die Oefsentlichkeit des christ- kttholischen Glaubensbekenntnisses und behaupten, es sei geschrieben, daß man im stillen Kämmerlein beten solle. Und die Irrgläubigen entdecken gar, es sei Feindseligkeit und Friedens- idruch, wenn die Katholiken unter freiem Him- ittel ihren Glauben an die Gegenwart Christi »n heiligsten Sakrament andachtsvoll betätigen.
Den Gegnern kann man es beim besten Wil- Sn nicht recht machen, und so ist es am besten, itolr sehen am Festtage nicht auf sie, sondern auf 'unser eigenes Glück und Heill An keinem Festtage kommt es uns so wie an diesem zum Bewußtsein, weich' großen Vorzug unb weich' gerütteltes Uebermaß von Gnade die Angehörigen der katholischen Kirche vor den Getauften der anderen Bekenntnisse haben. Wo anders ist das Zelt Gottes bei den Menschen wirklich und wesentlich auf geschlagen, als in dem katholischen Tabernakel? Wem wenden die Erlösung und der Erlöser so nahe gebracht wie den Katholiken, die täglich der Wiederholung des Heilopfers und der Verwandlung des Brotes in den Leib des Herrn beiwohnen können! Wahrlich ein auser- zvähltes Volk mit unvergleichlicher Begnadigung!
Aber dem entspricht auch die Verantwortlichkeit l Wem mehr gegeben wird, als dem andern, von dem wird auch mehr gefordert. Entspricht unser Leben den hohen Vorzügen und Gnaden, die uns gegeben find? Steht der Lebenswandel mit dem Prozsssionswandel in Einklang? Wer den Vorzug genießt, im Ehrenzuge des höchsten Gutes gleichsam im Hofstaat des Allerheiligsten sich zu zeigen, der muß auch in seinem bürgerlichen Verhalten dieser Aus- Zeichnung würdig befunden werden. „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen." Die Gegner des Heiligtums sehen scharf auf den Lebenswandel der Katholiken. Wehe denen, durch welche Aergerniste kommen — Aergerniste, die den erbaulichen Eindruck der feierlichen Glaubenskund- gebung wieder beeinträchtigen.
Die Fronl^ichnamsprozession soll als Vorbild des ganzen Pilgerzuges für das irdische Dasein gelten. Die wahren Christen sollen sich allezeit und überall so zeigen, als ob sie.im Zuge der treuen Bekenner hinter dem Heiligsten ein- Herzögen.
Das Fronleichnamsfest regt zu ernsten Gedanken über die Lebensführung an. Doch nicht Im Sinne der Kopfhängerei, sondern vielmehr in der Richtung, daß wir den Kopf recht hoch heben zum Heiligtum und zum Himmel, um den festen Entschluß zu fassen und zu verwirklichen: Mit den Talenten, die ich erhalten übet Verdienst, will ich wuchern nach besten Kräften, im Bekenntnis und in der Tat meinem Glauben, meiner Kirche, meinen Genossen überall Ehre machen! Ich will mitgehen in der großen katholischen Prozession durch das irdische Pilgertal als treues Mitglied bis zu Endel
vorteilhaft abheben. Man führt das allgemein auf die ständig wachsende Sitte der Gesichts- uiassage zurück. Jeder amerikanische Friseur ist heutzutage auch Masseur, und die meisten Amerikaner pflegen sich unmittelbar nach dem Rasteren masteren zu lassen. .
— Aus der Zeit der russischen Leibeigenschaft Wie man Kühe, Möbel ober Fische zum Verkauf ausdot, so wurde früljer in Rußland auch der Verkauf von Bauern familienweise ober einzeln annonciert. Folgende Proben aus einer russischen Zeitung aus dem Jahre 1836 mögen einen Einblick in jene Verhältnisse gewähren. In Nr. 73: „Wcgm Abreise werden verkauft: ein elfjähriges Mädchen und ein fünfzehnjähriger Barbier für 275 Rubel; ferner Tische, Stühle, Betten usw/ — In Nr. 75: „Im Hause der Witwe N. N. werben verkauft: ein Bauernjunge von 17 Jahren unb allerlei Möbel." — In Nr. 79: „Zu verkaufen: ein Schneider, ein Koch und ein Schuster, eine Kalesche und ein Pferd." — In N. 77: „Zu verkaufen ein Bauernmädchen von 18 Jahren, zu erfragen beim Hausknecht." — „Bei der Kirchenschule wirb ein hübsches Mädchen von 20 Jahren verkauft; ebendort kann man Auskunft erhalten über em Haus, bas jährlich 250 Rubel abwirft." — Es werben verkauft: mehrere schön« Pferde (Apfelschimmel) und «in Ehepaar." — „Zu verkaufen: Kühe, zwei Ziegen, ein weißer Ziegenbock unb «ne BauemfamiUe." — „Zu verkaufen: em Pferd (Fuchs) und eine Magd von 30 Jahren, zu besehen dort und dort." — Auch Inserate wie folgende
setzung von Mindestgeboten mit der Abrede, daß di« übrigen Tellnehmer daS Mtndestaebot über- bieten müflen, gehört zu dem selbstverständlichen In- halt solcher Vereinbarungen. Auch di« Geheimhaltung ist selbstverständlich, und <mch durch st« werden ferne berechtigten Interessen verletzt. Die Behörde, die einen Wettbewerb veranstaltet, hat feinen Anspruch darauf, Geschäftsgeheimnisse der Unternehmer ober die für die Stellung der Offerten bestimmenden Umstände zu erfahren. Es bleibt ihr überlassen, bte Offerten auf ihre Angemessenheit zu prüfen. Auf eine Täuschung ist es dabei nicht notwendig abgesehen, und wenn wirklich einmal ein Beamter durch solche Ge- Heimabreden irregeführt werden sollte, so hat er es seiner eigenen schuldhaften Unfenntnts der wirtschaftlichen Verhältnisse zuzuschreiben."
Ein Beispiel aber für die Richtigkeit einer derartigen Preisabrede bietet der folgende Fall: Eine Privatperson hatte 8 bestimmte Unternehmer aufgefordert, Offerten für einen Speicher- bau einzureichen, und dabei erklärt, das Mindestgebot solle berücksichtigt werden. Die Unternehmer tarnen aber in einer geheimen Sitzung überein, einer von ihnen solle als Mindestpreis 180,000 Mark fordern; die anderen 7 sollten darüber hinaus bieten. Würde der Mindestfordernde den Auftrag erhalten, so hatte er jedem der anderen 3000 Mark auszuzahlen. Während der geforderte Mindestpreis auf 180,000 Mark festgesetzt wurde, betrug die angemessene Vergütung für den Bau nur 160,000 Mark. Hier nahm das Reichsgericht an, das Abkommen fei nichtig. Als ausschlaggebend sah es dabei folgende Punkte an: Der Ausschreiber der Submission hatte sich auf das Mindestgebot festgesetzt; et hatte ferner nur bestimmte Unternehmer aufgefordert; sodann ging der geforderte Mindestpreis über die Grenzen der Angemessenheit hinaus. Alle diese Momente, die in ihrer Gesamtheit einen Verstoß gegen die guten Sitten bedeuteten, lagen in dem ersterwähn- len Falle nicht vor und daher wurde dort die Abrede für gültig erklärt.
Schutz gegen SubmWous- mißstande.
In der Geschäftswelt wird bekanntlich viel- fach Klage über die Mißstände geführt, die sich durch die Ausschreibung von Submiffionen ergeben haben. Bei diesen ist, wenn auch nicht immer Bedingung, so doch Gebrauch, daß dem günstigsten Angebot der Zuschlag erteilt wird. Infolgedessen werden von den Geschäftsleuten, di« ihre Bewerbungen bei den Submissionen einreichen, die Preise möglichst niedrig gestellt, zumal, da ja niemand die Bedingungen der Mitbewerber kennt. Besonders beliebt sind die Submiffionen bei Behörden. Diese sind sicher« Kunden. Aufträge für sie bilden häufig zugleich ein« gute Reftame. So drängen sich viele Geschäftsleute gerade zu den behördlichen Sud- Missionen, unb daher haben gerade dies« die gröbsten Mißstände der PreiSdrückerei her- beigesührt. Hiergegen hat man anzukämpfen gesucht. Geschäftsleute haben sich zusammengetan und mit Rücksicht auf die Submissionen Ver- einbarungen getroffen, die ein unbegrenztes Unterbieten verhindern sollten. Es sind nun Bedenken geltend gemacht worden, ob derartige Abreden rechtsgültig seien.
Auch das Reichsgericht hat zu der Frage Stellung genommen. Es mißbilligt keineswegs derartige Vereinbarungen. Im Gegenteil, es empfiehlt sie sogar als Abwehrmittel gegen unbegrenzten Wettbewerb. Der oberste Gerichtshof zeigt sich in feiner Entscheidung dem Handwerk sehr günstig. Er führt aus:
„Seitdem es in Staat und Gemeinde üblich ge' worden ist, Arbeiten auf Grund öffentlicher Ausschreiben an den Mindeftfordernden zu vergeben, bildet die dadurch entfesselte schrankenlose Konkurrenz durch unreelle Unterbietungen eine schwere Gefahr für den Handwerkerstand. Vereinbarungen von Unternehmern, die bezwecken, die Gefahr zu bekämpfen und angemessene Preise anfrechtzuerhalten, sind grundsätzlich als zulässig anzusehen. Sie sind so wenig gegen die guten Sitten, daß sie vom StandpunU emer guten Wirtschastspolittk im Gegenteil Billigung verdienen.'
DaS Reichsgericht bemerkt allerdings, daß unter Umständen derartige Abreden nichtig sein könnten. Es fährt nämlich fort:
.Natürlich es ist damit nicht gesagt, daß schon um dieses Zieles willen jede beliebige Abmachung vor einer Beanstandung aus § 138 B. G. B. geschützt wäre. Die Prüfung des Einzelfalles bleibt maßgebend.' (Bekanntlich bestimmt § 138, daß ein Rechtsgeschäft, daS gegen die guten Sitten verstößt, nichtig ist.)
Die Abrede wurde vom Reichsgericht im folgenden Fall für gütig erklärt: Eine Behörde hatte Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. Einige Bauunternehmer nun, die eine Erhöhung der bei den Submissionen jener Behörde üblich gewor- denen niedrigen Preise anstrebten, schlossen sich zusammen und verpflichteten sich, Offerten nur in der Mindesthöhe abzugeben, die sie von Fall zu Fall untereinander vereinbaren würden. Jeder, dem ein Auftrag übertragen würde, sollte für Die unberücksichtigt Bleibenden 5% der Schlußsumme zu Händen eines der Beteiligten zahlen. Als Sicherheit für die Einhaltung dieser Ver- pflichtungen hatte jeder einen eigenen Sicht- wechsel über 5000 Mk. zu hinterlegen, der un Uebertretungssalle nach Majoritätsbeschluß begeben werden durste. Hierzu führt das Reichsgericht aus:
.Ich vorliegenden Falle ist rnchts erkennbar, was als sittlich anstößig erachtet werden könnte. Die Fest
Huldaer W Zeitung
ÄÄ- woch-nr-ii-g«: „Illustrierte Zonntagrzeitung"' MnatÄeUage: .Luldaer GeschichtrbMer"