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35. Jahrgang

Fulda, Montag den 18. Mai 1908.

N 114.

Zweites Mtatt

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Sotationsdruckund Verlag der Luldaer Ak- ttrndrnckerei in Lulda Zernfprecher Nr.y.

Zu den Landtagswahlen.

□ Die Drittclung der Nrwahlbezirke. In welchem Grade die vom Zentrum durchgesetzte Drittelung der Urwahlbezirke — anstelle der Drittelung des g e s a m t e n W a h ! k r e i -

wer ist der Vorsitzende der (konfessionellen) Schulkommissionen in den Landgemem- den? Es ist bekannt, daß in denjenigen Landge­meinden, in denen Schulen verschiedener Kon­fession bestehen, neben dem interkonfessionellen Schuld o r st a n d für sämtliche Schulen des Ver­bandes auch konfessionelle Schulk o m m is­st o n e n für jede Konfession, die eigene Schulen hat, eingerichtet werden müssen, und die dann aus denselben Personen bestehen wie der Schul­vorstand, nur mit dem Unterschiede, daß die von der Gemeinde zu wählenden 2—6 Mitglieder der betreffenden Konfession angehören müssen. Daß der Vorsitzende wenigstens dieser Kommission der jeweilige Ortsschulinspektor sein soll, wäre doch das allermindeste, was man verlangen könnte, aber auch das ist keineswegs Regel. Mitunter wird die Bildung von Schulkommissionen entge­gen dem klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 48) so­gar ganz unterlassen.

Darf man in dieser Zurücksetzung des geistlichen Ortsschulinspektors eine angebahnte Ausschal­tung des geistlichen Einfluss es mit der Abschaffung der geistlichen , Ortsschulaufsicht im Hintergrund erblicken, so zeigt die Zus am- mensetzung des Schulvorstandes viel­fach, daß man bestrebt ist, schon die unteren Schul- aufsichtsorgane, denen nach dem neuen Gesetze große Befugnisse in der Ausgestaltung der Schule zustehen, z. B. Wahl der Lehrpersonen, Neugründ­ung oder Umwandlung von Schulen u. dgl. mög­lichst liberal zu gestalten. Daß hier von fei­ten der christlich-konfessionellen Schule manche Fehler begangen sind, insofern sie ohne genügende selbständige Kenntnis der Gesetzesbestimmungen sich einfach den Befehlen des Herrn Bürgermei­sters fügten, wollen wir nicht verhehlen. Vielfach wurden dem Gemeinderate nicht bloß die Z a h I, sondern auch die N a m e n der zu Wählenden vom Bürgermeister einfach vorgeschrieben. Uns ist ein Fall bekannt, wo ein Bürgermeister sogar sehr un­gnädig wurde, als der Gemeinderat über die Zahl wie die Personen anders dachte als er, und er äußerte sich dahin, daß er zu bestimmen habe, und alles andere nicht genehmigen werde, womit er natürlich durchaus im Unrechte war.

Auch die Ernennung des Lehrers in den Schulvorstand durch die Schulaufsichtsbehörde hat schon zu vielen Klagen Anlaß gegeben. So ist uns ein Fall bekannt, wo nicht der ältere katholische Lehrer, der bislang schon dem Schulvorstande angehörte, sondern sein jüngerer protestantischer Kollege als Mitglied des neuen Schulvorstandes ernannt wurde. Daß hierin eine Zurücksetzung des Lehrers liegt, ist klar. In der Regel soll doch der e r st e und älteste Lehrer zum Mitgliede ernannt werden; merkwürdig ist aber, daß man von dieser „Regel" nur dann ab­zugehen scheint, wenn der erste und älteste Lehrer katholisch ist.

Bedenkt man nun, daß kaum der hundertste Teil der Klagen oder Beanstandungen in die breitere Oeffentlichkeit kommt, und rechnet man hinzu die vielen heimlichen Wühlereien gegen den christlichen Charakter der Volksschule (ist doch in Mülheim (Ruhr)-Styrum sogar das Kruzi­fix aus den Schulzimmern der katholischen Schule entfernt und in einer anderen Schule auf Anordnung des Kreisschulinspektors im Rücken der Kinder angebracht worden, dann sollte es wahrhaftig keiner weiteren Aufforderung an alle Anhänger der christlich-konfessionellen Schule be­dürfen, sich ihrer Pflicht bewußt zu werden, gegen jtzde Schmälerung ihrer Rechte und jede Zurück­setzung des christlichen Charakters energisch auf­zutreten.

tzrschetttt täglich mit Ausnahme der Sonn« «nd5eiettagt.vlettrl. jährlicher vezngrprek ohne vringerlohn und vestellgeldinMdaso- wie auswärts 1.50 M.

verantw. Redakteur:

Deutsches Reich.

• Dem Geh. Over-Justizrat Rintelen, dem bekannten Parlamentarier, ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. Er ist 82 Jahre alt. Seit 1883 gehörte er der Zen­trumsfraktion des preußischen Mgeordneten- hauses an, von 1884—1906 war er Mitglied des Reichstages. Wegen hohen Alters nahm er jetzt eine neue Kandidatur zum Abgeord- netenhause nicht mehr an. Dr. Rintelen war bisher der älteste im aktiven Dienst befindliche Richter; seit 1882 war er am Kammergericht.

(*) Der früher in Togo tätige Bezirksamt­mann Geo A. Schmidt, für den die Roeren- prozesse einen so sehr unerwünschten Ausgang nahmen, soll wieder in den Reichsdienst aus­genommen werden. Ein Berliner Lokalblatt will wissen, er werde wahrscheinlich einen Außenposten in Deutsch-Ostafrika erhalten. — Sollte das wirklich wahr sein?

# Zur Reichsfinanzreform. Reichsschah­sekretär Dr. S y d o w , der soeben seine Reise nach München, Stuttgart, Karlsruhe und Darmstadt beendet hat, hat einem Vertreter einer Berliner Zeitung bestätigt, was man schon längst wußte, daß es sich bei dieser Reise ledig­lich um Erörterungen iiber Sydows allgemeine Pläne, n ich t aber um b e st i m m t e Pro­jekte handelte. Sydow bestätigt dem Presse- vertreter die Vermutung, daß er die Grund­lage für Verhandlungen mit Preußen schaffen wolle. Er läßt nämlich beteuern: an die Aus- arb^tung von Einzelheiten könne man erst denken, wenn mit dem größten deutschen Bun­desstaate eine Verständigung über die Frage „kleine direkte oder indirekte Steuern?" her­beigeführt sein werde. Das Blatt will bei der Gelegenheit weiter erfahren haben, es bestehe die Absicht, die Reichsfinanzreform „unter Be­rücksichtigung der direkten Steuern" in der Hauptsache auf indirekte Steuern zu basieren. — Was sagt denn aber der Block­freisinn dazu, der sich sonst immer so fürchter­lich gegen indirekte Steuern gewehrt hat? ! Offenbar wird er nach einigen Versuchen, sich zu sträuben, mit Eleganz umfallen, und dann ist der Block wieder einmal gerettet.

X Die wirtschaftliche Lage in Südwest­afrika. wird in der letzten Nummer der „Süd­westafrikanischen Zeitung" als sehr schlecht dargestellt. In einer Warnung an junge Kauf­leute vor der Auswanderung nach Südwest­afrika schreibt das Blatt: „Bei dem schlechten Geschäftsgang sind die Swakopmunder Fir­men bereits jetzt gezwungen, ihr kaufmännisches Personal ständig zu vermindern; das wird so­gar noch mehr in die Erscheinung treten."

(*) Eine Massenenteignnug der Polen sollte nach einer Mitteilung eines konservativen Blattes bevorstehen. Es sei bereits ein um­fangreicher Enteignungsplan ausgearbeitet worden. Diese Mitteilung wird jetzt entschre- den dementiert.

«arl Schütter

jJÄ wochEM- „Illustrierte Sonntagszeitung

s e s — versöhnend auf die Klassengegensätze einwirkt, zeigen die soeben veröffentlichten Ber­liner Wählerlisten. Daraus geht hervor, daß beispielsweise jemand in einem Urwahlbezirk mit 32 Mk. Steuerleistung Wähler erster Klasse und ein anderer in einem anderen Be­zirk mit 32000 Mk. Steuerzahlung Wähler — dritter Klasse ist I So etwas kann die Schattenseiten des plutokratischen Wahlrechts wenigstens um ein Kleines herabnnndern. — Im großen und ganzen hat sich herausgestellt, daß die Arbeiterschaft infolge der stär­keren Heranziehung zur Steuerleistung in sehr vielen ärmeren Bezirken bis in die zweite und auch in die erste Wählerklasse hinauf gerückt ist; daher wird in den Kreisen der Freisinnigen Volkspartei mit dem Verlust mehrerer Wahlkreise an die Sozialdemokratie gerechnet. ,

* Freisinn und Wahlrechtsreform. In ihren Versammlungen, Reden, Versicherungen und For­derung betonen die Freisinnigen mit größerer oder geringerer Entschiedenheit die Einführung des Reichstagswahlrechts für die preußischen Landtagswahlen. In ihren Handlungen und Be­schlüssen aber zeigen sie sich keineswegs als die un- badingten Freunde des allgemeinen Wahlrechts. In Danzig hatten die Sozialdemokraten bean­tragt, Magistrat und Stadtverordnetenversamm­lung sollten eine Eingabe an den Landtag richten und darin die Beseitigung des jetzigen Kommunal­wahlrechts durch die Einführung des freien, glei­chen, geheimen und direkten Wahlrechts für alle Personen über 20 Jahre, mindestens aber ba3 Reichstagswahlrecht fordern. In der Danziger Stadtverordnetenversammlung verfügen die Frei­sinnigen beider Richtungen über die unbedingte Mehrheit. Gleichwohl wurde der sozialdemo­kratische Antrag von den freisinnigen Stadtver­ordneten ohne Debatte abgelehnt, während die freisinnigen Politiker außerhalb der Stadtver- ordnetenversammlung fast zu derselben Stunde betonten, daß eine gründliche Äenderung deS Wahlrechts die erste und wichtigste Reform sei.

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£ Ein Monat unter dem neuen Schulgesetze.

Am 1. April d. I. ist bekanntlich das neue auf einem Kompromiß zwifchen Konservativen unö Nationalliberalen bezw. Jreikonservatrven bc- ruhende Schulgesetz in Kraft getreten, urS es lohnt sich wohl, um einen Blick auf die AMuh- rung der neuen Bestimmungen zu werfen. Dover dürfen wir wohl von vornherein allgemerner Zu­stimmung sicher sein, wenn wir feststellen, daß sich die Befürchtungen, die von feiten der Zentrums­anhänger daran knüpften, zum größten Teil er­füllt haben. Es handelte sich zunächst in der Hauptsache um die Bildung der Schulaus » sichtsorgan e, und daß hier die ganze,Rich­tung liberal ist, davon geben die bisher in die Oeffentlichkeit gedrungenen Fälle genügend Zeug­nis.

Beginnen wir mit der Ernennung des Vor­sitzenden im Schulvorstände. Nach den Ausführungsbestimmungen vom 6. November 1907 soll, als der geschichtlichen Entwickelung in der Mehrzahl der Provinzen entsprechend, meist der Ortsschulinspektor, sofern er Mit- glied des Schulvorstandes ist, mit dem Vorsitz, wenigstens in den inneren Angelegenheiten be- traut werden. Nach diesem klar und deutlich aus­gesprochenen Willen des Ministers hätte man doch erwartcki sollen, daß wenigstens in denjenigen Landgemeinden, wo bloß Schulen einer Konfession sind, der Vorsitz im Schulvorstande dem betreffenden Ortsschulinspektor, d. h. dem Pfarrer jener Konfession belassen wäre, da sich in solchen Gemeinden mit Bezug auf den Schulvorstand ja wenig geändert hat. Nach der Ausführungs-Anweisung vom 25. Februar 1907 sollen aber die bestehenden Schulver­bände, namentlich auf dem Lande, wenn nur irgend möglich, aufrecht erhalten und, wie sie da sind, zu Schulverbänden des neuen Rechts erklärt werden. Dahin gehört doch nun auch unzweifelhaft, daß der Vorsitz dem­jenigen v e r b l e i b t, der ihn bisher inne gehabt hatte, nämlich dem Ortsschulinspektor. Soweit wir nun aber diesen Punkt verfolgen konnten, sind (auch in Kurhessen) vielfach — wenn nicht meist — die Bürgermeister zu Vorsitzenden eingesetzt. Die betr. Ortsschulinspektoren in rein konfessionellen Landegemeinden, sollten sofort ihr Beschwerderecht gebrauchen und gegen diese Be­stimmung der Schulaufsichtsbehörde Einspruch erheben, eventuell bis zum Mnister. Das ist nicht bloß ihr Recht, sondern das verlangt ihre Pflicht und ihr Ansehen als Ortsschulinspektoren. Sowohl ihr Bildungsgang, wie auch ihre Stel­lung in der Gemeinde, in erster Linie aber ihre enge Fühlungnahme mit der Schule, lasten die geistlichen Schulinspektoren in rein konfessionellen Gemeinden als die geborenen Vorsitzenden des Schulvorstandes erscheinen. Und niemand sollte sich dieses Recht ohne Wider­spruch nehmen lassen. Das Wort des Herrn Ministers wird doch noch soviel Gewicht bei den unteren Behörden haben, daß die sich nicht ohn- zwingenden Grund — und der müßte doch wenigstens angegeben werden — darüber hinweg, setzen.

Hieran schließt sich eine Frage, der wir bisher in der Oeffentlichkeit zu unserem Erstaunen noch nicht begegnet sind, und die auch in den Kommen- taten nicht genügend klar erörtert ist, nämlich:

MaerW Zeitung

f‘ monatsbeUage: „Fuldaer Geschichtsblätter"

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Nun prangt der Watd im jungen Grün --- und alle Welt pilgert hinaus. Aber man wagt n dabei ost zuviel, man erhitzt sich und erkältet sich ti dann und hat, wenn alles mit geht, doch ein q paar unbehagliche Tage. Wer nun klug ist, u-J der nimmt bei den ersten Anzeichen gleich ei« rSfl paar Fays ächte Sodener Mineral-Pastillen — I^PI die Helsen solch ein beginnendes Nebel ohne r~i Umständlichkeiten und sicher und angenehm be- □ kämpfen. FayS ächte Sodener gehören in jeden ® Haushalt. Man kaust sie für 85 Pfennig die Q Schachtel in jeder Apotheke, Drogerie und Mineralwasserhandlung.

frfr Schulärzte.

Jii dem jüngst begonnenen Schuljahre werden auch an den Fuldaer Volksschulen Schulärzte in Tätigkeit treten. Die Bewegung für Einfüh­rung einer ständigen ärztlichen Üeberwachung der Schulen nach allen mit den gesundheitlichen Ver­hältnissen derselben in Bezichung stehenden Ge­sichtspunkten besteht erst seit einigen Jahrzehnten. Allerdings hat auch sie wie alle modernen Fragen ihre Vorgeschichte, die selbst bis ins graue Alter­tum hinein verfolgt worden ist. Allein zur Orien­tierung über den gegenwärtigen Stand der Frage und der verfolgten Zwecke interestiert ihre Ent­wicklung nur seit dem Zeitpunkte, in dem die heute damit verstandene Einrichtung als solche er- kennbar wird, d. h. seit Aerzte mit ständi­ger oder doch regelmäßig wiederkehrender lieber- wachung von Schulen amtlich betraut worden sind.

Die ersten deutschen Schulärzte traten im Jahre 1891 in Leipzig in Tätigkeit, nachdem daS Ausland bereits borangegangen war (Brüssel 1874, Paris 1879, Antwerpen 1882, Ungarn 1887, Moskau 1888). Es folgen Dresden 1893 und Nürnberg 1897.

Zu dieser Zeit beschränkte sich die Tätigkeit des Schularztes in der Hauptsache auf die lieber- wachung der Schuleinrichtungen und des Schul- betriebeS. Die „Hygiene des Schulhauses" war zunächst der maßgebende Gesichtspuntt und äußerte sich vornehmlich in Begehung der Schul­räume, Kontrolle der Reinlichkeit, der Ventila­tion, der Temperatur, des baulichen Zustandes in hygienischer Beziehung usw. Nur in ganz be­schränktem Umfang kam damals die Untersuchung Einzelner Kinder in Frage.

Erst di« Wiesbadener Ordnung rückte Die .^Hygiene des Schulkindes" in den Vorder­grund. 1895 wurde dort die probeweise Unter- Eichung aller Schulkinder eingeführt, die derartig Kute Resultate ergab, daß 1896 die Ordnung de- ffrmtw delbehalten und die Zahl der Schulärzte Kus 6 erhöht wurde.

Die ganze Bewegung wurde in den Allfangs­studien außerordentlich aufgehalten durch den Wi­derstand, den sie von pädagogischer Seite fand. Schuld daran lvar die unzweckmäßige Gestaltung, die die Einrichtung anfänglich erhalten sollte und die auch die Ablehnung des Schularztes mit „Dik- tatorgetoalt" durch die Stadtbehörden hervorrief. Allmählich ergriff eine gemäßigtere Auffassung Platz, die besonders befördert wurde durch Erlasse der preußischen Unterrichtsverwaltung über Be­rücksichtigung schwerhöriger Kinder, Erholungs­pausen, Turnübungen, Badeeinrichtungen in den Alunmaten, Zahnpflege, Bau- und Einrichtung ländlicher Volksschulhauser, zu deren Vorberei­tung in umfangreicher Weise ärztliche Gutachten herangezogen worden waren. Heute kann man sagen, daß Lehrer wie Aerzte einmütig an der Verwirklichung des Gedankens arbeiten.

Nach den günstigen Ergebnissen, die das Wies­badener System aufzuweisen hatte, verwies die preußische Unterrichtsverwaltung durch Erlaß vom Jahre 1898 auf das Beispiel Wiesbadens und die dortigen Resultate. Zugleich wurde die Wiesbadener Ordnung als vorbildlich bezeichnet, die nun auch alsbald Schule zu machen begann. Heute sind fast sämtliche großen Städte Preußens sowohl wie auch des übrigen Deutschlands mit Schulärzten versehen, ebenso eine lange Reihe mittlerer und kleinerer Städte.

Besonders, befaßt mit der Frage hat sich der deutsche Verein für Schulgesundheitspflege, der 1904 einen internationalen Kongreß nadj Starnberg einberief. Auch ist die einschlägige Llteratur bereits außerordentlich umfangreich.

Was das Wesen der Sache selbst anlangt, so geht man von dem Gedanken aus, daß der Staat, der auf Grund der allgemeinen Schulpflicht von allen Eltern verlangt, daß sie ihre Kinder der Schule anvertrauen, auch seinerseits verpflichtet ist, alles zu tun, um diese vor den gesundheitlichen Gefahren, die der Schulbesuch mit sich bringt, nach Möglichkeit zu schützen. Notwendige nächste Fol­gerung daraus fft, daß der Staat selbst für die Anstellung der Schulärzte zu sorgen und die dar­aus entstehenden Lasten zu tragen hätte. Dies

märe auch deshalb billig, weil der Nutzen für den Staat kein geringer ist. Zweifellos wird durch die Einrichtung das körperliche und geistige Be­finden der Gesamtbevölkerung gehoben, sie ge­währt wichtige Einblicke in die Rückwirkungen und Wechselbeziehungen zwischen den Wohnungs-, Erwerbs- und Ernährungsverhältinssen der Ge­samtbevölkerung einerseits und den Krankheiten der Schulkinder andererseits. Ja mit Rücksicht auf eine ganze Reihe staatsbürgerlicher Pflichten (insbesondere Militärpflicht) hat der Staat ein unmittelbares Interesse an ihr.

Allein wie in so vielen anderen Fällen hat auch hier der Staat die Ergreifung der notwen­digen Maßnahmen den Kommunen überlassen llnd begnügt sich damit, der Sache wohlwollend gegenüber zu stehen. Nachdem die Schullasten ja ohnedies den Schulverbänden (Gemeinden) ob­liegen, ist auch die Inangriffnahme dieser weite­ren Institution den Kommunen zuzuweisen, zu­mal die unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse eine allgemeine Regelung schwierig erscheinen las­sen. Dabei kommen fraglos die kleineren Schrrl- verbände zu kurz, denen die Einführung von Schulärzten durch die finanzielle Seite der Sache unmöglich oder doch äußerst fdjtoierig gemacht wird. Und doch muß darauf hingewiesen werden, daß Schulärzte für die Schulen der kleineren Ge­meinden genau so notwendig sind, wie für die großen.

Darum verdient das Herzogtum Sachsen-Mei­ningen als rühmliche Ausnahme genannt zu wer­den, das für alle Volks-, Mittel- und Privatschn- len seines ganzen Gebietes staatliche Schulärzte eingeführt hat. Aehnlich ist die Einrichtung tm Großherzogtum Hessen getroffen, wo durch die Kreise für alle Gemeinden Schulärzte angestellt werden, und zwar nach einheitlicher vom Ministe­rium ausgestellter Dienstordnung, die ein Min­destmaß der dem Schularzt obliegenden Verpflich­tungen enthält.

Von den Vorkämpfern der Bewegung wird verlangt, daß Schulärzte nicht nur für Volks-, sondern auch für Mittel- und höhere Schulen ein- geführt werden. Allein taffächlich bestehen sie mit

wenigen Ausnahmen z. Z. nur für die Volks­schule, und die Einführung in sämtlichen Schulen verbietet sich für kleinere Städte schon aus fi­nanziellen Gründen.

Nach der vom Magistrat erlaßenen Dienstan­weisung überwachen die Schulärzte die Einrich­tung der Schulen, den Schulbetrieb und den Ge­sundheitszustand der Kinder. Es wird jedes Schulkind einer dreifachen Untersuchung unter­zogen. Der Untersuchung unterliegen alle

Schulneulinge. Sie soll nur ein vorläufiges Ur­teil über die Schulrei f e ergeben. Die Unter­suchung B. ist eine eingehende nach Maßgabe eines Gesundheitsbogens und findet in der zwei­ten Hälfte des ersten Schuljahres, sowie im drit­ten und fünften Schuljahre statt. Endlich wer­den in jedem Halbjahr alle Kinder auf ansteckende Krankheiten untersucht. Kranke und krankhaft veranlagte Kinder werden an Hand des Gesund­heitsbogens in regelmäßigen Sprechstunden, die der Schularzt im Schulgämude abhält, dauernd überwacht.

Gegen den Willen der Eltern eine Unter­suchung stattfinden zu lassen, ist gesetzlich nicht zu­lässig, würde auch in der Mehrzahl der Fäll« nicht angebracht sein. Es werden daher auf aus­drücklich geäußerten Wunsch einzelne Kinder von den Untersuchungen befteit. An die Eltern er­folgt aus diesem Grunde vorherige Mitteilung, sowie auch deshalb, weil, schon wegen de?- Ent­kleidens der kleineren Kinder, die Gegenwart eines Elternteils erwünscht ist.

Aerztliche Behandlung ist nicht ©adje der Schularztes. Vielmehr sollen die Eltern durch Mitteilung auf die Notwendigkeit einer solchen aufmerksam gemacht werden.

, Die tatsächliche Durchführung der Einrichtung wird wohl noch mancherlei Fingerzeige geben, nach welchen die vorläufig gegebene Dienstan­weisung in praxi zu ergänzen sein wird, Interesse der Heranwachsenden Generation aber wird man sagen müssen, daß die Einführung der Schulärzte auch in unserer Stadt freudig begrüßt werden muß. F.