Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

35. Jahrgang.

Fulda, Donnerstag den 14. Mai 1908,

30 111

Zweites

* V^rse und Vörsengefttzgebung

boa

dem Ern ent- daß

von ihm gestellter Kaution in einer Höhe 30 000' - L.

worden

Tie ganzen gehabt, rühmte

hergestellt. Der Bau selbst ist ein Phantasiebau. Der Zentrumsabgeordnete Pfeiffer hat in der Reichstagssitzung vom 13. März dieses Jahres behauptet, es sei zwar schon im September vori­gen Jahres ein Abzug 'des Urbildes nach Berlin abgesandt worden, bis zum 2. März dieses Jahres sei aber der Kaiser über die Auffindung dieses ältesten Planes noch nicht informiert gewesen. Fast muß man fürchten, daß der Kaiser auch jetzt das Urbild der Hohkönigsburg nicht kennt. Im­merhin, es ist Privatbefitz des Kaisers, auf dem sich die Einwechungsfeierlichkeiten absprelten. Nur hat bei der Restauration der Burg die Oeffentlich- feit insofern mitzusprechen, als der Phantasiebari der Hohkönigsburg aufKostendesReiches und der Reichslande errichtet worden ift Im Laufe von sechs Jahren wurden vom Reichs­tag und vom elsaß-lotbrin gischen Landesausschuß insgesamt 2250000 <M ie äur Hälft« für den Ausbau bewilligt.

»«nahm« der $«m» «d Feiertage, viertel- pihrlich«ver«-5Prertz ahne vringerloha nnd vesteLgeld in Fulda so- «ieaurwärtrt.SgMt.

verantw. Redastemr

find, wenn der Abschluß nach Geschästsbedin- gungen erfolgt, die der Bundesrat genehmigt hat, und wenn fich als Vertragsschließende nur Er­zeuger, Verarbeiter und Getreidehäudler beteiligen. Doch besteht eine Einschränkung. Falls ein aus Lieferung von Getreide oder Mühlenprodukte lautender Vertrag in der Absicht geschloffen wird, daß der Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem Marktpreis der LieferungSzeit von dem Verlierenden an den Gewinnenden ouS- gezahst werden soll, ist daS Geschäft geradeso ungiftig, wie ein verbotenes Börsengeschäft.

Während man den Börfenterminhandel in Wertpapieren und in anderen Waren als Ge­treide und Mühlenfabrikaten von Strafbestim- mungen vollständig fteigelaffen und sich mÜ den zivilrechtlichen Folgen der Unwirksamkeit und Ungiftigkeit begnügt hat, find sür den Abschluß von verbotenen Börsentermingeschäften in Ge­treide und Erzeugniffen der Getrridemüllerei schwere Strafen festgesetzt.

Wer ein solches verbotenes Geschäft abschließt, wird mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10000 <M bestraft, wenn die Zuwiderhandlung vorsätzlich be­gangen ist. Mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 M wird bestraft, wer aus dem Abschlüsse von verbotenen Börsentermingeschäften in Getreide oder Mühlenfabrikaten ein Gewerbe macht. Die gleiche Strafe trifft den, der ver­botene Bcrsentermingeschäfte in Getreide und Er­zeugnissen der ©etreibemünerei abschließt, um den Prers von Getreide oder Mühlenfabrikaten im Widerspruch mit der durch die allgemeine Markt­lage gegebenen Entwicklung in gewinnsüchtiger Absicht zu beeinfluffen.

Wenn eS sich auch bei den ReichstagSverhand- lungen in erster Linie um das Börsenlelmin- geschäst handelte und dieses auch bei dieser Be­sprechung im Vordergruude steht, so war es doch notroenbig, über die Organisation und Tätigkeit der Börse überhaupt das wichtigste zu sagen und die einzelnen Begriffe zu erörtern. Denn über die Börse und ihre Einrichtungen ist das Publikum verhältnismäßig wenig unterrichtet, lleber Begriffe wie Terminhandel, Differenzem- wand sind sich manche nicht genügend klar. Und doch verdient die Börse bei ihrer großen Wichtig- feü für unsere gesamte Volkswirtschaft allseitige Beachtung.

x Die Hohkönigsburg.

Unter feierlichem Gepränge ist gestern die alte Feste Hohkönigsburg in den Vogesen, an deren Wiederaufbau etwa sechs Jahre lang gearbeitet

ist, wieder eröffnet worden.

Burg hat, früh befestigt, während des Mittelalters hindurch große Bedeutung

Carl schütte; ,

Ä’Ä- nw-Miea«: Illustrierte Somtagrzeckmg

Ä a Anzeige«: ore em«

▼ 1 spalttge Petitzeile oder

X ▲ A JkA J A A deren Raum 15 pfg.

ReklamendiePetitzeile

fly ■ ■ II II 1 I 2S Pfg., bei wieder«

Kl vl LU, |l 11 w

™ Sotatlsnrdrucknnd

Verlag der Zuldaer Ad - ..... .. üendruckerri in §ulda

Monatrbellage: „Zuldaer Geschichtrblatter Fernsprecher Ar. tz.

— Die bösen Eisheilige«. Wir werden hier keine meteorologische Untersuchung anstellen, aus welchen Gründen die „gestrengen Herren" des Mai die Befugnis herschreiben, fast jedes Jahr im Wonnemond dem Landwirt und vornehmlich dem Obst- und Weinzüchter schlaflose Nächte und kummervolle Morgen zu bereiten; wir wollen uns vielmehr darauf beschränken, einige Ge­schichtsangaben zu machen, die das Existenzrecht der Genannten aus alten und älteren Zeiten er­weisen. Wie die Chronisten berichten, traten in den Jahren 892 und 1118 in Frankreich ganz verderbliche Marfrlffte auf und richtete« uuge- meffenen Schaden an. In Schlesien und Polen fiel 1336 an den Tagen der Eisheiligen so viel Schnee, daß er volle sechs Tuge weite Landschaften bedeckte. Ein anderer Chronist berichtet aus dem Jahre 1419: „Es war zwischen Ostern und Pfing­sten so kalt, daß alle Baumblut erfror und nur ganz wenig Obst geerntet werden konnte." Aus

* Ein lchwercS Brandunglück hat sich in polnischen Städtchen Nowy Dwor ereignet, im Hause des Kaufmanns Wierzbicki nachts standenes Feuer griff so schnell um sich, Wierzbicki fich nur durch einen Sprung durch das Fenster retten konnte, er brach habet die Beute, seine Frau trug Brandwunden am ganzen Kör­per davon. Drei Kinder des Ehepaares, ein

Deutsches Reich.

* Nette Kulturträger! Heber die Ursachen des Herero-Aufstandes im Jahre 1904 dürsten die Akten nun wohl geschloffen sein. Gleich­wohl ist es von Interesse, nachdent die Leiden­schaften verraucht sind, jetzt auch ein Urteil von n&bft beteiligter Seite darüber zu hören. Es liegen neuerdings wieder Aussagen der Herero vor, die von Otjusazu aus über die Grenze ins Kopgebiet geflüchtet sind und sich in Gronfontem niedergelassen haben. Dort haben die Send- boten einer Berliner Missionsgesellschaft sie auf- gesucht, lieber die Ursachen des Aufstandes be­fragt, gaben die Schwarzen folgendes an: 1. den furchtbaren Wucher und die Gewalttaten der „Storemen", d. i. Kaufleute; 2. die durch die Einführung des Branntweins entstandene Trunk­sucht und 3. die Vergewaltigung der Frauen und Mädchen. — Es wird dadurch von authentischer Seite bestätigt, was die rheinischen Missi­onare seinerzeit auch sagten.

dem Braunschweigischen wird im Jahre 1439 ge­meldet: „Am 10. Mai fiel ein so hoher Schnee, daß die Aeste der Bäunte zerbrachen und die Saat aanz zu Boden geschlagen wurde." 1653 siel Mite Mat in Dessau und 1705 in der Provinz Brandenburg fast ungeheurer Schnee. Die Aeste der schon stark belaubten Bäume brachen ab. Und in Berlin waren Fuhrwerke tagelang beschäftigt, die zerschmetterten Bäume, Aeste und das mafien- haft zu Boden geworfene grüne Laub abzufahren. Aus Württemberg und Bayern meldet das Jahr 1763, daß am 12. Mai überall Eiszapfen zu selten roaren. Wir könnten noch eine ganze Reihe sol­cher böser Maitage aufführen, wollen uns aber darauf beschränken, zu bemerken, daß die „Eis­männer" nur bei nördlichen und östlichen Win­den in Tätigkeit zu treten pflegen, Ausnahmen gibt es aber doch, llnbjo wird erfahrungsgemäß angenommen, daß die deutsche Ostjeeküste den 12. Mai als den gefährlichsten Tag der Maikälte in Rechnung stellen darf, Mitteldeutschland (Bran­denburg, Sachsen usw.) den 13. Mai, Westdeutsch­land den 14. Mai. Frankreich spürt nur wenig von den Eisheiligen und in Südeuropa sowie im äußersten Westen (Spanien und Portugal) kennt man sie garnicht.

— Der Jagdhund als Briefträger. Auf einem Dorfe in der Nähe von Stargard befand sich vor einigen Jahren noch keine Postagentur. Dadurch erhielt ein dortiger Gutsbesitzer feine ziemlich um­fangreiche Korrespondenz erst auf Umwegen durch die nächstliegende Poststation. Um nun schneller in den Besitz seiner Briefe und Zeitungen zu ge­langen, kam er auf den Gedanken, seinen treuen Jagdhund darauf abzurichten, diese von der nur einige Kilometer entfernten Eisenbahnstation ab- suholen. Täglich erschien pünktlich beim Eintref­fen des Zuges dieser sonderbare Postbote und er- htelt unter dem Siegel der Verschwiegenheit von dem rat Ersenbahnpoftwagen befindlichen Post- ronouneitr dte für feinen Herrn besonders ver­paßten Bneffchasten lieber unpünktliche Ab­lieferung hatte der Gutsherr nie zu klagen.

Dienstmädchen und ein junger Mann kamen in den Flammen um.

* Das Schamgefühl im Gerichtssaal. In Budapest wird gegenwärtig ein Raubmord-Pro- zeß verhandelt, bei dem ein als Zeuge vernom­mener Gmdarm die Aussage eines kleinen Zi- geunermädchens wiedergab, das ihm erzählt hatte, wie die Tochter eines ermordeten Wirtes von Zi­geunern zuerst geschändet und dann erschlagen wurde. Der Prozeßbericht verzeichnet dabei sol- gendeu Dialog:

Verteidiger: „Mit Rücksicht darauf, daß wir uns mit der auf die Schändung der Therese Szarvas bezüglichen Aussagen iwensiv werden beschäftigen müssen, beantrage ich, die O effeutlichkeit auszu­schließen." — Präsident: „Ich finde hierzu leinen Anlaß. Die anwesenden Damen haben übrigens im Lauf« bet Verhandlung genug Ausdrücke gehört, die das Schamgefühl verletzen. (Schallende Heiterkeit.) Uebrigens kann jede Dame, deren Schamgefühl gewiße Ausdrücke nicht verträgt den Saal verlassen."

Vermischtes.

* Zum Einsturz der Musikfesthalle in Görlitz. Der verhaftete Erbauer der eingesturzten Musik­festhalle, Baumeister Bernhard Sehring aus Cyar- lottenburg, erfreute sich in Fachkreisen des höchsten Ansehens. Sehring, der am 1. Ium 18o5 zu Edderitz im Anhaltischen geboren wurde, ist em Schüler der Berliner Bauakademie. Lange ^ahre lebte Sehring bann im Auslande, in Rom, Paris und Wien, bevor er sich dauernd in Charlotten- hurg niederließ. Hier erbaute er das geschmack­volle Künstlerheim in der Fasanenstraße, das ihn zuerst bekannt machte, ferner das originelle The­ater des Westens; in Berlin leitete er den Um­bau beZl Etablissements „Wintergarten" und er­baute das Warenhaus Tietz. Auch bte Stadt­theater zu Halberstadt und Bielefeld sowie bte Walpurgishalle int Harz sind Werke von Sehrrag. Der Bau der Musikfesthalle in Görlitz wurde chm vor zwei Jahren für die Summe von 750 000 m übertragen. Er hatte die Ausführung dem Bau- führet Neumann als seinem Vertreter übertragen. Im Bau der Stadthalle waren zur Zett des Un­glücks insgesamt 60 Leute beschäftigt. Im Haupt­saal arbeiteten nur die Stukkateure, wahrend etwa 40 Maurer in den Seiten- und übrigen Gängen verarbeiteten. Wären die Maurer zur Zeit des Unfalls in der Baubude gewesen, rote dies scnst bei der Vesperpause der Fall, war, so mären sie durch die herabfallenden Steramassen ebenfalls verunglückt. Das Dach der Stadthalle bestand aus einer von der Firma Martine u. Co. in Sorau angefertigten Eisenkonstruktion. Von dieser Firma stammen auch die statischen Berech­nungen der Konstruktion, die auf den Einspruch der Stadt zwar verstärkt, worben war, aber nicht in genügendem Maße. Die Eisenkonstruktion war mit HolMment abgedeckt, eine Decke aus Zement­bielen und eine Rabitzdecke waren angehängt. Die Eisenkonstruktion repräsentierte ein Gewicht von 1200 Zentner, an dem noch eine Deckenlast von etwa 13 200 Zentner hing. Die Ansichten dar- über, wie groß der Schaben in baulicher Hinsicht sei, sind verschieden, da man jetzt noch nicht über­sehen kann, wie west eine Abtragung der Mauern notwendig wird. Man glaubt, daß man die Mauern bis zur ersten.Ranghöhe belassen kann. Baumeister Sehring hat von der Bausuntme be­reits ako:-.w 400000 M erhalten, abzüglich der

Die Börsengesetznovelle hat in erster Stute die Bestimmungen über Börsentermmgeschäste einer Nruregelung unterzogen. Was dte Fond­börse angeht, so ist daS Börsenregtster, rote es nach den Börsengesetz von 1896 bestand und tn daS alle eingetragen werden mußten, die etn rechtsverbindliches «örsentermingeschäst eingehen wollten, beseitigt worden. Dagegen ist der PersonenkreiS angegeben, der ein Börsen- termingeschäst mit RechtSwirkung abschließen tarnt.

Das Geschäft ist verbindlich, wenn auf beiden Seiten als vertragsschließende Teile Kaufleute, die in bas Handelsgesetzbuch eingetragen sind oder deren Eintragung nach § 96 beS Hanbelsgesetzbu- ches nicht erforderlich ist, oder eingetragene Ge­nossenschaften beteiligt find. Den Kaufleuten stehen gleich Personen, die zur Zeit des Geschäftsab­schlusses oder früher berufsmäßig Börsentermin- geschäfte oder Bankiergeschäfte betrieben haben oder zum Besuche einer dem Handel mit Wert­papieren bienenden Börse mit der Befugnis zur Teilnahme am Börsenhandel zugelaffen waren und Personen, die im Inland zur Zeit des Ge­schäftsabschlusses weder einen Wohnsitz noch eine gewerbliche Niederlassung haben. Wird zwischen einer börsenterminfähigen Person und einer nicht­börsenterminfähigen Person ein Geschäft über Wertpapiere abgeschlossen und hat sich die börsen­terminfähige Person eine Sicherheft bestellen las­sen, so ist sie befugt, ans der Sicherheit Befrie­digung zu suchen. Auch ist für sie das Geschäft verbindnch.

Terminhandelsfähig find nur solche Wertpapiere, die vom Börsenvorstand -um Terminhandel zugelaffen find.

Er darf nur solche Wertpapiere zum Börseu- terminhandel zulassen, deren Gesamtsumme im Einzelfall sich auf einen Nennwert von minde­stens 20 Millionen M beläuft. Anteile einer in­ländischen Erwerbsgesellschaft dürfen nur mit Zu­stimmung der betreffenden Gesellschaft selbst zum Börsenterminhanbel zugelassen werden. Nach dem Börfengesetz von 1896 war der Börsenterminhan­del in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunter, nehmungen verboten. Dieses Verbot ist auch in der neuen Novelle aufrecht erhalten, doch dem Bundesrat die Befugnis erteilt, Börsenterminze- schäfte in diesen Wertpapieren für zuläffig zu er­klären.

Börsentermingeschäfte in solchen Papieren, die nicht offiziell zum Börsenterminhandel zugelaffen sind, oder deren Zulassung widerrufen ist, sowie der Handel in zugelassenen Papieren auf Grund von Geschäftsbedingungen, die nicht den vom Bör- fenborftanb festgesetzten Bedingungen entsprechen, begründen feine Verbindlichkeit. Die Geschäfte finb vollkommen unwirksam.

In gleicher Weife ist der Börfcnielminhandel in Waren geregelt. Der BuudeSrat kann Börsenlerimngeschäfte in einzelnen Warengat- lungen genehmigen. Doch bleiben Börsentermrn- geschäsie in Ge reibe und Erzeugnissen der Ee- treidem allerer verboten. Aus solchen verbotenen Telmingeichüsien können Verbindlichkeiten nicht enifkben. Schon Geleistetes kann innerhalb zwei Jahren zuröckgesordert werden. Die Rechts­unsicherheit wirb aber vergrößert dadurch, daß fortan Termingeschäsle in Getreide und MLHlen- fabrikaten außerhalb der Börse nur zulässig

Mit Ausnahme von zwei bis drei Damen blieben jedoch alle 5Damen, mehr als hun­dert, im Saal. Die eleganten Damen verfolgten mit Spannung das folgende Verhör, das sich, wie selbst die sicherlich nicht prüde „Franks. Ztg. zugibt, nicht einmal annähernd wiedergeben laßt Die Wiener „Allg. Ztg." ma$t dazu folgend- Glosse:

Der Präsident hat gewiß korrekt gehandelt. Er hat keine Ursache, das Schamgefühl von „Damen W schonen, die, wie die Tatsachen beweisen, em, vulgär gesprochen, sehr dicke- Fell haben. Er hat kein« Ursache, zartfühlender zu sein als dte vornehmen Dame«, die ihr Scham- und AnstandSgesühl offenbar in ihrem Salon, in dem sie jede Pikanterie »art errötend zurück- weisen, vergessen haben und fich tat Schwurgerichtssaal an der detaillierten Schilderung eines scheußlichen Ber- brechenS ergötzen und fich von dem Anblick der braunen Zigeuner die schlaffen Nerven kitzeln lassen. Kann man dieses abstoßende Siiteubild einfad) mit dem Yim weil auf .Halbasteu" abtun? Leider nein. Leide, haben wir lerne Berechtigung, in dem erhebenden G» fühl unserer moralischen llederlegenheit über bte Budw pefter Damen rücksichtslos den Stab »u brechen. ist ja bei uns auch nicht viel bester. Auch hter füllen bei sensationellen Prozessen vornehme Damen das Auditorium des Schwurgerichtssaales, auch hier Haven wir es erlebt, daß die eolen, zarten, sittsamen Damen nur unter lautem Widerspruch den Saal tmumtew wenn der träsivent mit Rücksicht auf dre öffentlrcht Sittlichkeit den Ausschluß der Oeffentlichkeit verfügte.

Das Urteil ist hart, aber nicht unberechtigt, toenn wir uns auch nicht auf den Standpunkt ber Wiener „Allg. Ztg." stellen können, daß ber Präsident „korrekt" gehandelt habe. Denn wenn auch die Verderbtheit tatsächlich vorhanden ist, so ist das noch lange fein Grund, auch Gelegen­heit zur Frönung des Nervenkitzels zu geben. Die „Schief. Volksztg." wirft die Frage auf, wo­her es komme, baß das sittliche Gefühl so degene­riert fei, und antwortet recht zutreffend: Dl« Schuld trage die Skandalpresse, die Schundlite­ratur und das entartete Theater.

* So mutzte es in Frankreich kommen! Wi« weit es in Frankreich durch die religionslose Schule und die Abkehr von jedem CHri- ft e n t u in e gekommen ist, darüber liest man in einem Pariser Blatt folgendes: 1. Erwachsen» Kinder in Paris wissen nicht mehr, was ein Chri- stusbild, ein Bild des hl. Joseph vorstellt. Fünf- zehnjährige sind noch nie in einer Kirche gewesen, und haben den Namen Gottes nie anders als in Verbindung mit Fluchworten gehört; sie haben keine Ahnung davon, was der Name besagen will. 2. Eine Todesanzeige dieses verderbten Ge­schlechts hat folgenden Wortlaut: „Gleichheit für allel Bürger, Bürgerinnen! Ihr feid gebeten, am zivilen Trauerzug zur Einäscherung der Leiche des Bürgers A. CH., gestorben den 25. April im 68. Lebensjahre, teilzunehmen. . . Man ver­sammelt sich um 1 Uhr präzis int Sterbehause . < und begibt sich direkt auf den Friedhof Pere- Lachaise, wo die Leiche verbrannt wird . .. Man ist gebeten, weder Blumen noch Kränze zu brin­gen, nur Lieder, um den Abschied eines alten Kameraden zu feiern, ber ins Nichts zurückge­kehrt i Freunde, lebet wohl! A. CH." — Dem braucht wohl nichts mehr hinzugefügt zu werden!

xug erfolgte in echten Kostümen, mit echten Waf­fen und dem ganzen Aufwand, der für das erste Drittel des 16. Jahrhunderts üblich war. Also eine Art historisches Festspiel. Ter Kaiser, ber ursprünglich an dem Einzug teilnehmen wollte, ist davon wieder abgekommen und war lediglich Zuschauer. Im Festsaale ber Burg fand sodann, ganz mi Sinne und im Stil der zugrunde geleg­ten historischen Begebenheit, ein Mahl statt, zu *®m ber Kaiser Einladungen erlassen hatte.

Bedauerlich ist, daß die restaurierte B ur g fe l b st der historischen Prüfung nicht Stand hält. yDieJ^itnenauiftattung wurde zeitgetreu roieber-

— Der blutrote See. Im Werratale, in dem Dorfe Dens liegt der 156 Meter lange, 62 Meter breite und 10 Meter tiefe Denfer See. Der See ist durch Einbruch des unterwaschenen Platten- dolomits entstanden und ohne Zu- und Abfluß. Durch Daphnien (Algen) färbt er sich von Zeit zu Zeft bluttgrot, sodaß ber See in solchen Zei­ten einer gewaltigen Blutlache gleicht. Der 'See ist seit Mitte des 17. Jahrhunderts bekannt, die Färbungen des Wassers haben aber erst im 18. Jahrhundert begonnen. Die Kirchenbücher aus dem 18. Jahrhundert bringen genaue Beschrei­bungen über die Rotfärbung des Sees und daS rote Seewasser, die von den damaligen Geistlichen geschritten sind. DaS Volk in jener Gegend sieht in dem roten Seewasser das Blut einer Nymphe, dir für ihre Tanzlust mit dem Tode bestraft wurde.

— O, diese Fremdwörter! Marie hat, so er­zählt man der „Tgl. R.", den Sonntag nach- mittag benutzt und ihrem Herzallerliebsten, der als (Seefotbat zur Besatzung eines Kriegsschiffes im fernen Ostafien gehört, einen langen Brief geschrieben. Sie hat nun den Wunsch, ihre Grüße echt bald an das Ziel gelangen zu lassen, und weil ihr gesagt worden ist, daß die Briefe nach China über („via") Sibirien geleitet, die kürzeste Zeit zur Steife gebrauchen, schreibt sie mit großen Buchstaben über die Adresse: „Vivat Sibirien!"

. Smaltigtr Natnreiudruck. (Mann zu feiner Arau un Seebad): „Du bist zum erstenmal am Meer, roc^n Eindruck hast Du gewonnen?" — „(w iit durchgehends besseres Publikum ba." . — Pech. Fräulein Eulalia: „Drei Winter geh' lch nun schon zmu Rodeln! Einen Mann hab' ich nicht bekommen — aber ’i Schnapstänken hab ich mir dort angrwöhnt!^

— Ungefährlich Zwei Sonntagsjäger geraten in Streit und beschließen sich zu bneOteren. — cftafibaaft: „Da« werden ©te doch nrcht zulassen, Oberförster?" —Oberförster: „Briden beiden ist das Schießen cam ungefährlich, wenn lein Treiber in der Nähe ist/'

An ihre Vergangenheit knüpfen fich be- Geschlechter und glänzende Namen, und die Stürme der Zeft haben wiederholt ihre Mau­ern bedroht und größtenteils vernichtet. Sie wurde 1633 von den Schweden ttotz helbenmütiger Gegen»oehr eingenommen und bald darauf den Flammen preisgegeben. Seitdem hat sie fahr- Hunderte lang in Trümmern gelegen, bis sie als Geschenk von Schlettstadt am 4. Mai 1899 in den Besitz des Deutschen Kaisers gelangte.

Zur Einweihungsfeier wurde eine Episode aus Der Geschichte der Burg gewählt. Das Haus Oesterreich hatte sich durch Kaufvertrag m den Besitz der Burg gebracht. 1533 setzte die kaiser- lichc Regierung an Stttle der bis dahin auf der Burg schaltenden Vögte die drei Söhne des be- riihmten Ritters Franz von Sickingen als Haupt- leute em. Und eben diese Uebergabe der Hoh­königsburg an die drei Sickingen durch den kai­serlichen Hauptmann Hans von Fridingen wurde bei der EinweihungSferer dar gestellt. Der Ein­

Manoli ff uucht y [7 ! y (manoli 1 r.1 VsJ, Chic | 4 Pfg,