Ktldaer W Zeitung
Ä2Ä. woch-nbellage: „IMftÜektr Sonntagszettung"
35. Jahrgang.
Fulda, Dienstag den 12. Mai 1908.
M 109
mondsbcUage: „gulbaer Geschichtrblätter"
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verantw. Redakteurr Carl Schütte,
Zweites Wtcrtt.
* Börse und Börsengesetzgebung,
i.
Durch hie Börsengesetznovelle, die im Reichstag angenommen worden ist, ist die Börse wieder mehr in den Vordergrund des allgemeinen Interesses gerückt worden. Unter Börse versteht man eine von kaufmännischen Vereinigungen zum Zwecke der Erleichterung des Geschäftsverkehrs und der Preisfeststellung errichtete Anstalt. , ®te ist nichts anderes als ein Markt von gewaltigem Umfange, auf dem in regelmäßigen Versammlun» gen Kaufgeschäfte abgeschlossen werden. Sie ist ein Markt für moderne Bedarfsartikel, der Ort, wo Angebot und Nachfrage der Großhandelswaren sich begegnen.
Während auf einem gewöhnlichen Lebensmittelmarkt regelmäßig anOrtund Stelle vorhandene Waren an einen Käufer, der sie alsbald befahlt und verbraucht, zum Verkaufe gelangen, wird an der Börse ein Geschäft geschlossen über eine nicht gegenwärtige, oft noch un- terwegsbefindliche, oftnochgarnicht vorhandene Ware, zwischen einem Käufer, der sie in der Regel nicht selbst behalten, sonderil womöglich, ehe er sie abnimmt und bezahlt, mit Gewinn weitergeben will, und einem Verkäufer, der sie gewöhnlich noch nicht hat, meist nicht selbst hervorbringt, sondern mit Gewinn erst beschaffen will. Der Kaffee z. B., der an einem Tag an der Börse gehandelt wird, ist vielleicht noch gar nicht geerntet oder er schwimmt noch auf dem Ozean. Auf einem gewöhnlichen Markte sieht man sich die zu kaufenden Produkte zuerst an, man überzeugt sich von ihrer Preiswür- 'oigfeit. Bei der Börse kommt es im allgemeinen nur darauf an, das bestimmte Quantum Ware von einer bestimmten, vorher vereinbarten Sorte unb Güte — sei es nach einer vorgelegten Probe, sei es eine im Handel gangbare und deshalb mit einer bestimmten Bezeichnung belegte Qualität — zu erhalten.
„ DaS deutsche Börsengesetz stellt die Börsen unter Staatsaufsicht. Die Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung der Landesregierung. Die Aufsicht über die Börse wird von -er Landesregierung selbst ausgeübt. Doch kann sie die unmittelbare Aufsicht den Handelsorganen wie Houdelskammern, übertragen. Als Organe -er Landesregierung werden Staatskommis- s a r e bestellt. Für jede Börse ist eine Börsenordnung zu erlassen, die Bestimmungen über die Börsenleitung und ihre Organe, über die Ge- schäftsziveige, für welche die Börseneinrichtungen bestimmt sind, über die Voraussetzungen der Zulassung zum Besuch der Börse, darüber, in welcher Weise die Preise zu notieren sind usw., enthält Außerdem wird an jeder Börse ein Ehrengericht gebildet, das die Börsenbesucher zur Verantwortung zieht, die im Zusammenhänge mit ihrer Tätigkeit an der Börse sich eine mit der Ehre oder dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbarende Handlung haben zuschulden kommen lassen. Eventuell erfolgt die dauernde Ausschließung von der Börse.
Je nach den an der Börse gehandelten Waren unterscheidet man „Produktenbörsen" und „Effektenbörsen": letztere heißen auch „Fondbörsen". An den Produktenbörsen werden Waren im engeren Sinne, Getreide, Kaffee, Zucker usw. gehandelt, au der Fondbörse Geldsorten, Wechsel, Staatspapiere, Schuldverschreibungen von Ge» rneinden und anderen öffentlichen Korporationen, Eifenbahiwbligationen, Pfandbriefe, Aktien. Es gibt auch fogenannte „Spezialbörsen", an denen
nur in einer einzigen Ware Geschäfte abgeschlossen werden können, wie die Zuckerbörse in Magde. bürg.
Doch sind nicht alle Wertpapiere zum Börsen- handel zugelassen. An jeder Börse besteht eine Kommission, die Zulassungsstelle, welche über die Zulasiung von Wertpapieren zum Bör- senhandel entscheidet. Deutsche Reichs- und Staatsanleihen aber sind an je-er Börse zum Börsenhandel zugelassen.
Die Feststellmrg des Börsenpreises für Waren und Wertpapiere erfolgt durch den Börsenvorstand. Und zwar wird als Börsenpreis durch Vergleich der vorhandenen Kauf- und Verkaufsangebote der Preis festgesetzt, welcher der wirk- lichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entspricht. Zur Mitwirkung bei der Festsetzung des Börsenpreises werden Hilfspersonen, die Kursmakler, herangezogen. Sie werden von der Landesregierung bestellt und entlassen und vereidigt. Die sich aus Angebot und Nachfrage ergebenden Preise werden von den Börsenorganen amtlich bekannt gemacht in den Kurszetteln, deren Inhalt in den Zeitungen Abdruck findet. Diese ergeben die Auffassung, die der Handel von dem jeweiligen Werte der Warengattung hat, sie sind deshalb auch von Bedeutung für Nichtbörsengeschäfte. Die langen Ziffernreihen am Schluß der Zeitungen sind nicht nur für die Kapitalisten und Geschäftsleute von Bedeutung, sondern die Art, wie sich im Laufe der Jahre die trockenen Zahlen darin ändern, bedeutet Aufblühen und Niedergang ganzer Produktionszweige.
Der Riesenmarkt „Börse" ist selbstverständlich auch viel komplizierter als ein gewöhnlicher Markt. Im allgemeinen werden die, welche börsengängige Waren oder Wertpapiere kaufen oder verkaufen wollen, z. B. Landwirte, die Getreide verkaufen, Kapitalisten, die Wertpapiere zur Anlage ihres Geldes erwerben wollen, sich kaum zn- rechtfinden. Sie geben deshalb ihre Aufträge an einen an der Börse vertretenen Kommissionär, indem sie zugleich den Preis angeben, zu welchem sie äußersten Falles zu kaufen oder zu verkaufen bereit find. Mit den Aufträgen begeben sich die Kommissionäre zur Börse und suchen dort für ihre Auftraggeber das Geschäft zustande zu bringen. Für seine Mühe erhält der Kommis- sionär eine Provision.
Die an der Börse vorgenommenen Geschäfte sind entweder Kassa- ober Zeitgeschäfte. Die Kassageschäfte werden an demselben ober am nächstfolgenden Tage, höchstens einige Tage nach dem Geschäftsabschluß, erfüllt. Heber diese enthält das Börsengesetz keine Vorschriften. Sie unterliegen daher den allgemeinen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches. Bei Zeit- oder Termingeschäften wird vereinbart, daß die Ware ober Wertpapiere zu einem jetzt vereinbarten Preis an einem künftigen Termine geliefert werben. Der Käufer rechnet barauf, daß der Preis bet Ware ober des Wertpapiers bis zum Lieferungs- tage steigen wird, der Verkäufer aber erwartet ein Fallen des Preises. Die Termingeschäfte sind entweder, einfache Termingeschäfte und unterscheiden sich dann von einem Kaufvertrag nur dadurch, daß die Ware ober das Wertpapier nicht sofort, sondern erst an dem festgesetzten Termin geliefert wird. Sie unterliegen ebenfalls den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Oder sie sind Börsentermingeschäfte, d. h. Handelsgeschäfte an der Börse in Waren ober Wertpapieren, die nach den besonderen Bestimmungen des Börsengesetzes abzuschließen sind. Diese haben die Eigen- tümlichkeit, daß der sogenannte Differenzeinwand nicht gegen sie geltend gemacht werden kann. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 764) ist ein Vertrag auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren, der in der Absicht geschlossen
ist, daß die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Marktpreis des Liefern« gste» mins von dem verlierenden Teil an den gewinnenden gezahlt werden soll,, als Spiel anzusehen und begründet keine Verbindlichkeit und Klagbarkeit. Falls also der eine Teil eine Forderung aus einem solchen Vertrag geltend macht, kann der andere Teil den Differenzeinwand erheben. Liegt aber ein Börsen termingeschäst vor, so kann dieser Einwand nicht geltend gemacht werden, d. h. trotzdem eine Vereinbarung getroffen wurde, daß der Vertrag nicht wirklich erfüllt werden sollte, sondern nur die Differenz zwischen vereinbartem Preis und Marktpreis des Liese- rungstags ausgezahlt werden, sollte, wird eine vertragsrechtliche Verbindlichkeit begründet. Demnach kann das Börsentermingeschäft leicht zur Spekulation verwendet werden.
. Aus dem Nachbargebiete.
* Gemünden a. d. W., 11. Mai 1903. Eine außergewöhnlich große Forelle fing gestern der Molkereibesitzer Kraft in einem Nebenflüßchen der Wohra dicht bei Gemünden. Das Tier wog 5 Pfund und hatte eine Länge vom Kopf bis zur Schwanzspitze von 60 Zentimeter. Der Fisch war mit der Angel gefangen.
* Niederlistingen, 11. Mai 1908. Im benachbarten Ersen hatte gestern eine Zig e u n er- bande dir Deichsel eine« Wagens reparieren laffen. Als es ans Bezahlen ging, geriet die Bande mit dem Stellmacher in Streit. Ein Zigeuner zog den Dolch, worauf sich der Stellmacher mit einem scharfen Beile zur Wehr setzte. Herbeieilende Ortsbewohner unterstützten den Angegriffenen, und mit vereinten Kräften gelang es schließlich, die Zigeuner aus dem Orte hinauszutreiben. Die Verfolgung wurde bis Niederlistmgen fortgesetzt. Auch wurden die Zigeuner auS diesem Orte gejagt.
* Mainz, 11. Mai 1908. Die Bürgermeisterei hat den Stadtverordneten die Einführung einer Besitzwechselabgabe und eine Wertzuwachs- steuer in Vorlage gebracht. — Bei Regulierung de- Mainzer jüdischen Friedhofes wurde ein Käfig von Mannesgröße ausgegraben, in dem sich ein an eine Kette gelegtes Skelett befand.
* Worms, 11. Mai 1908. In bet kchlen Stabt- berorbneten-yerfammlung würben zur Erbauung neuer W oh n Häuser für städtische A r- beiter 82 000 ,/Z bewilligt.
* Gera, 11. Mai 1908. In Dürenebersborf wurde ein 14 Jahre altes Dienstmädchen als Brandstifterin ermittelt, die zweimal auf einem dortigen Gehöfte Feuer angelegt hat. Dem Brande sind die Stallungen und Wirtschaftsgebäude zum Opfer gefallen.
Vermischtes.
* Eine schwere Bluttat ist am Sonntag auf der Köpenicker Chaussee bei Berlin verübt worden. Dort hat ein Radfahrer einen harmlosen Berliner Ausflügler nach einem kurzen Wortwechsel durch einen Nevolverfchuß niebergeftretft. Der Mörder entfam.
* Ein halbes Prozent Konkursdividende. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen in der Friedbergschen Konkurssache fand vor dem Berliner Amtsgerichte statt. Eine summarische Uebersicht über die Höhe der Schulden wurde habet nicht gegeben, doch teilte der Konkursverwalter mit, daß den Gläubigern eine Dividende von einem halben Prozent winke. Es waren ver
hältnismäßig nur wenige Forderungspostett, die der Massenverwalter vorbehaltlos anerkannte. Die überwiegende Zahl der Anmeldungen wurde entweder bezügltch der Höhe der geltend gemachten Ansprüche beanstandet, oder aber auch gänzlich angefochten.
* Ein neuer Heldentenor. Hofoperndirektor Felix Mottl hat in einem jungen bayerischen Volksschullehrer namens Max Schöttl in Au bei Berchtesgaden einen ungewöhnlich stimmbegabten Sänger entdeckt, der einen geradezu idealen Heldentenor haben soll.
* Der Grotzherzog. Im Newyoicker Herald rügt eine junge Amerikanerin, die Europa besucht hat, die Angewohnheit der deutschen Herrenwelt, die Damen anzustarren. Wir saßen, so schreibt sie laut ,Berl. Börsenztg/, u. a. in einem der feinsten Hotels der Riviera und in unserer Nähe saß ein junger Herr, der uns in so auffälliger Weise mit. den Blicken verfolgte, daß wir nicht umhin tonnten, den Hotelleiter zu bitten, uns einen anderen Tisch anzuweisen. Zu unterem Erstaunen teilte man unS mit, daß der Herr ein Großherzog, ein naher Verwandter eines der höchsten deutschen Fürstenhäuser sei.
— Ballmättergespräch. Frau Schmidt: »Ihr Fräulein Toch er macht aber heute abend Slurore.* — Frau Schulze: .Sie meinen wohl Furasche?'
— Nicht abzuschrecken. Bürgermeister: „Wenn Ihr den SBauernbünbler als Abgeordneten erwählt, soll Euch der Hagel treffen I* Ehor der Bauern: .Macht nix, wir san versichert!"
— Kritik. „Nun, waS sagen Sie zu diesem Schlachtengemälve?" „Man sollte den Maler wegen Soldatenmißhandlung belangen."
Reklamen- und Anzeigenteil.
„Ein großer, starker, gesunder Junge."
In den folgenden Zeilen wird jede Mutterschätzen»« werke Winke finden, wie ein gedeihliche- Wachstum der Kleinen begünstigt und gefördert wird:
Sripiig, Mittelfh. Sl, ben 18. Rupet 190«.
,®el mriiirm jetzt 4 jährigen Walter habe ich Scott« Lmulstoa bereit« mehrere Male mit aaegezeithnetem Srfotg gebraucht. I« seinem ersten Lebenijahre war der Kleine sehr schwach und nahm «u- lebend« ab. Der Gebrauch von einige» Flaschen Scott« Emulsion krä ttgte ibn jedoch la bedeutend, daß sich sein Zuftanb bald vbllig änderte, unb im Laufe der Reit tsi er nun ebi großer, starker und gesunder Junge geworden. Nur tm letzten Winter hatte ich Beran, lassu.rg, wegen seine« Befinden» besorgt zu sein, aber auch d« hat ihm Scott« ilmulsion bald Besserung gebracht; der Hüften löste sich viel leichter, und da« Kind ist dabei nicht von Kräften gekommen, sondern ist jetzt gefund und munter."
(,e,.s Frau «nna Fran».
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X Ostern im Kalender.
Zur Festlegung des Osterfestes, mit der sich kürzlich auch die erste Kammer des sächs. Landtags infolge einer Petition beschäftigt hat, erklärte der Bischof Dr. Schäfer, daß er zwar weder ermächtigt noch berechtigt fei, eine bindende ^Erklärung abzugeben, daß er aber mit voller 58c- H'timmtbeit ausfprechen könne, auch die kathost i f ch e Kirche werde sich einer Anregung gegenüber, die eine Festlegung des Osterfestes be- «veckt, nicht ablehnend Verhalten. Der Staatsminister Dr. Graf Hohenthal bezeichnete fcie Schwierigkeiten, welche sich einer Regelung her Frage entgegenstellten, auf dem staatlichen Gebiete als noch größer als auf kirchlichem, hielt ieS aberf ür möglich, zu einer gegenteiligen Hebet- tehtftimmung zu kommen, und zu dieser sei die Erklärung des Bischofs -ie erste Staffel. Einstimmig überwies, wie die „Münch. N. Nächr." irnelden, die Kammer die Petition zur Kenntnis- fnahme.
Durch die Mitteilung Les Herrn Bischofs Dr. 'Schäfer wird bestätigt, was schon der Berliner Astronom Förster im vorigen Jahrzehnt bei fet- her Anfrage in Rom unter Leo XIII. erfahren hatte, daß die alte Öfterformel bei aller Ehrwur- öigfeit doch nicht als unabänderlich betrachtet wird. Den veränderten Zeitverhältnissen soll stach Möglichkeit Rechnung getragen werden, damit bei den christlichen Völkern das Osterf^t der Angelpunkt des Jahresl^ens bleibt, her es bisher gewesen ist. „
- Einer Bestimmung des Konzils von Nrcaa .(im Jahre 825) gemäß wird das Osterfest stets am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond, -er auf Frühlingsanfang folgt und, wenn btefer felbft auf einen Sonntag fällt, acht Tage spater gefeiert. Infolgedessen schwankt das Osterdatum »wischen dem 22. März und dem 25. April hm stnd her, und Las ist für -en Schulunterricht, wie für Handel unb Wandel unangenehm. Deshalb fiat es schon früher an Vorschlägen, das Oster-
datum festzulegen und damit den Kalender ent- sprechend zu reformieren, nicht gefehlt.
Wie weit die katholische Kirche in Len Zugeständnissen an die Resormwünsche gehen kann und will, ist noch nicht festgestellt. Bestimmte Anträge sind dem heiligen Stuhle noch nicht unterbreitet worden. Ser Plan des Astronomen Förster ging seinerzeit dahin, das Osterfest auf den dritten Sonntag nach Frühlingsanfang yt legen, sodaß es in die Zeit vom 5. bis 11. April fallen würde. Weilu man an diesem Gedanken festhielte, so wäre die Zustimmung Roms nicht unwahrscheinlich, na- mentlich dann nicht, wenn sich auch Rußland nebst der griechischen Kirche zum Anschluß an diese Zeitrechnung bewegen liehe.
Nun find aber inzwischen wett er g eh en d e Vorschläge aufgetaucht, welche die Sache wieder schwieriger und unsicherer machen. Ausfallenderweife sind sogar solche weitergreifende Pläne von katholischen Mitgliedern der Ersten Sächsischen Kammer günstig besprochen worden.
Es handelt sich zunächst um den Vorschlag, das Osterfest immer am 9. April als dem berechneten Kalendertag der Auferstehung, zu feiern, auch wenn dieser Tag nicht ein Sonntag ift Da erhebt sich doch die ernste Frage, ob das religiöse Gefühl Les Volkes sich mit einer so tiefgreifenden Abweichung von dem alten Nacherleben der Passionsgeschrchte abzufinden vermöchte. Wir müßten uns Gewalt antun, wenn wir den Tod Les Herrn an einem anderen Wochentage, als an dem füllen Freitage, und den Triumph des Auferstandenen an einem anderen Tage, als dem glorreichen Sonntag begehen sollten. Auf daS berechnete Datum legt das Volksgemüt gar keinen Wert, um so größeren aber auf die Anpassung an die überlieferten Wochentage.
Der zweite radikal Vorschlag geht dahin, bei dieser Gelegenheit überhaupt die Verschiebung der Wochentage von einem Jahr zum anbeten zu beseitigen, indem man jedes Jahr aus 52 Wochen bestchen läßt und den überschießen- den einen Tag (im Schaltjahr) ajißerhalb
der Wochenordnung wie ein unbenanntes Anhängsel am Jahresschlnß mitlaufen läßt. In Schaltjahren soll ein zweiter Tag außerhalb der Woche mitlaufen. Von den 52 Wochen sollen einzelne Monate zu vier oder fünf Wochen gebildet werden, so daß man ein symmetrisches Jahr erhielte, in dem jeder Monat mit einem Sonntag beginnt. Hiermit würde sich die Bestimmung des Ostertages allerdings sehr vereinfachen. Indessen der Plan bedingt eine Durchbrechung der fortlaufenden Wochenbildung, die seit den Zeiten Moses unter all den sonstigen fßeränberangen des Kalenderjahres sich ungestört bis jetzt erhalten hat. Liegen wirklich zwingende Gründe oder durchschlagende Vorteile vor, die einen Eingriff in die altehrwürdige, mit dem ganzen Denken und Handeln der Menschen aufs tieffte verwachsene Wochenfolge rechtfertigen könnten? Das ist doch zum mindesten eine sehr strittige Frage, und die Einigung über einen zweckmäßigen Oster- termin wird zweifellos sehr erschwert und auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben, wenn man sie mit so weitgehenden Streitfragen belastet.
Es wird ja so tote so schon langfamgenug gehen. Wie der sächsische Staatsminister sagte, sollen erst die einzelnen deutschen Bundesstaaten sich über die Sache schlüssig machen. Wenn sie einig sind, soll sich das Reich mit der Sache befassen. Alsdann müssen die übrigen weltlichen Mächte sowie die entscheidenden kirchlichen Instanzen prüfen, verhandeln und zustimmen. Wir werden also wohl noch manches Osterfest nach der alten Rechnung feiern müssen. Es geht ja auch so.
— Aerztliche Beobachtungen über den Sport. Mit der zunehmenden Ausbreitung des Sports werden auch an ben Arzt, als ben Berater bet Menschen in gesunden und kranken Lagen, immer mehr Fragen nach der hygienischen Bedeu- ftrg des Sports gestellt, Fragen, die, wie Professor Dubois-Reymond hervorhebt, nach dem heutigen
Stand der Wissenschaft oft gar nicht beantwortet werden können. Und doch wird die ärztliche Wissenschaft in gar vielen Fällen zu Hilfe gerufen; sie soll auf der einen Seite die Vortrefflichkeit des vernunftgemäß getriebenen Sports bescheint- gen und soll auf der anderen Seite vor den Gefahren schädlicher Getoaltleistungen warnen. I« vielen Kreisen hat sich die Ansicht über die Nützlichkeit des Sports etwas geändert. Man klagt, daß auch bei uns schon heute auf die körperliche Ausbildung zu viel Gewicht gelegt wird, als wolle man nur Akrobaten und Schnelläufer erziehen. Nicht selten wird beim Sport die MuS- keltätigkeit allein als maßgebend angesehen, sie bildet aber in Wirklichkeit durchaus nicht ben wesentlichen Teil der Leibesübungen: mindestens ebenso wichtig ist die Hebung für das Nervensystem, welches die Muskelatur beherrscht und zugleich Kreislauf, Atmung und Ernährung dec Muskeltätigkeit anpaßt. Es ist also nicht angängig, die Wirkung des Sports auf den Organismus allein an der Aenderung des Pulses und der Atmung mesien zu wollen. Wenn man darauf hinweist, daß durch ben Sport schwere Körperschädigungen entftdjen, so verweist Dubois- Reymond auf England, wo der sportliche Wetteifer viel heftiger ist, wie bei uns, und doch sind Leute, die ihre Gesundheit durch Überanstrengung ruiniert haben, dort durchaus nicht häufig. Ihrem Ursprung und eigentlichen Wesen nach dienen die Leibesübungen nut der Befriedigung des Be- toegungstriebes, der aus dem Ueberschuß an auf- gespeicherter Energie entspringt. Durch die Betätigung dieses Triebes nimmt aber die Leistungsfähigkeit und damit die Widerstandsfähigkeit des Körpers zu. Daher ift der Bewegungstrieb vom medizinischen Standpunkt als eine Schntz- maßregel anzusehen. . ,,, „ ..
— Ter galante Enkel. .....Ach, m letzter Zett
bin ich recht alt geworden !" . O nein, Groß
mama Du hast noch nicht ein einziges weißes HaM in Deinem Schnurrbart." .(