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Maer W Zeitung

3. ParJtn« in Suita. Wochenbeilage: „Illustrierte 5onntag§zeitung"

M 98.

Fulda, Mittwoch den 29. April 1908.

35. Jahrqanq

rnonatrbellage: »Luldaer GeschichtrbMer"

Anzeige«: Die ei» spaltige Petitzeile oder bereit Bannt 15 pfg. BeNamendtepetitzeile 25 pfg., bei Wieder­holungen wird «nispr.

Babatt gewährt.

Botationrdrucknnd Verlag der Fuldaer At- tiendruckerei in Fulde Fernsprecher«». 9.

Lrscheint »glich mit Ausnahme der $otm< und Feiertage, viertel­jährliche''yezugrpreir ohne vringerlohn und veftelgeld in Fulda so­wie auswärts 1.50 Mk.

verantw. Bedatteurr

Sarl Schütter

Zweites MLcrtt

Reklame»- »xd Anzeigenteil.

amtlichen Bekanntgabe des Wahltages bis zur Beendigung der Wahlhandlung), auch nicht Der- sammlungen betr. die gewerblichen Lohnkämpfe(8 6).

Die Vereins- und Versammlungs-Freiheit unterliegt polizeilich den in diesem und anderen Reichsgesetzen enthaltenen Beschränkungen. Doch bleiben auch in Kraft die einzelstaatlichen Vor­schriften zur Verhütung unmittelbarer Gefahr für Gesundheit und Leben der Teilnehmer an einer Versammlung (§ 1). ■ v ‘ "

Wr den Mvliat Mai nehmen fortwährend alle Postanstalten, Landbriesträger, Zeitungsträger und die Expedition (Harmonie) Bestellungen auf die ,Fuldaer Zeitung* zum Preise von 50 Pfennig (ohne Be- stellgeld und Bringerlohn) entgegen.

Unberührt bleiben die Vorschriften des Landes­recht- über kirchliche und religiöse I Vereine uud Versammlungen, über kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, sowie über geistliche Orden und Kongregationen: die Vorschriften deS Landesrecht- in Bezug auf Vereine und Versammlungen für die Zeiten der Kriegsgefahr, deS Krieges, des erklärten Kriegs- (BelagerungS-) Zustandes oder innerer Unruhen (Aufruhrs); in Bezug auf Verab- redungen ländlicher Arbeiter und Dienstboten zur Einstellung oder Verhinderung der Arbeit; die Vorschriften des Landesrechts zum Schutze der Feier der Sonn- und Festtage; jedoch sind für Sonntage, die nicht zugleich Festtage sind, Be­schränkungen de» Versammlungsrechtes nur bis zur Beendigung des vormittägigen Hauptgottes- diensteS zulässig.

I Gesang-, Turnvereine und Feuerwehren aus dem Schlitzer Land, sowie die hiesigen Schulen werden an der Begrüßungsfeier am Bahnhof teilnehmen. — Die hiesige gemeinnützige Bau­genossenschaft hielt dieser Tage ihre Haupt­versammlung ab. Nach dem erstatteten Ge­schäftsberichte zählte die Genossenschaft Ende | vorigen Jahres 71 Mitglieder, die sich aus allen Berufsständen zusammensetzen. Die Genossen­schaft hat zwei Ende des ersten Betriebsjahres (1906) im Rohbau errichtete Zwei-Familien- häuser und ein Ein.Familienhaus im vorigen Jahre auSgebaut. Die Häuser wurden durch den LandeSwohnungs-Jnspektor einer Besichtigung unterzogen. Sie gehören nach dem Gutachten deS Genannten zu den schönsten und praktischsten Kleinwohnungshäusern, die bis jetzt in Hessen gebaut worden sind.

* Apolda, 28. April 1908. Der Korb­macher Koch hat seine Ehefrau aus Habgier ermordet. Wie wir schon mitgeteilt haben, hat er dann die Leiche zerstückelt. Die Polizei hat eine zweite Frauenleiche, die verbrannt war, in seinem Hause gesunden und ermittelt, daß eS sich hierbei um die Gestndevermieterin Zeise han­delt, die Koch ebenfalls ermordet und beraubt hat. Koch ist noch dreier Frauenmorde verdächtig.

Aus dem Nachbargebiete.

* Schlitz, 28. April 1908. Der Kaiser wird bekanntlich im Mai zum Besuche des Grafen Görtz erwartet. Hier gedenkt der Monarch in den ausgedehnten Waldungen um i stllofS, Schlitz und am Eisenberg der Auer­hahnjagd obzuliegen. Zahlreiche Vereine, Krieger-,

I Bewaffnete dürfen an öffentlichen Versamm­lungen oder Aufzügen nur teilnehmen, wenn sie beruflich oder behördlich zum Waffentragen ermächtigt sind (§ 11).

Die Polizeibehörde kann in jede öffentliche Versammlung zwei Beamte entsenden, die sich dem Leiter bezw. Veranstalter zu erkennen geben haben. ES muß ihnen ein angemessener Platz eingeräumt werden. (§ 18). Sie können die

Versammlung auflösen, wenn die für fremdsprachliche Versammlungen zu erteilende An- Meldebescheinigung nicht vorgelegt werden kann, wenn für Versammlungen unter freiem Himme die Genehmigung nicht erteilt ist, wenn die Polizeibeamten nicht zugelassen, wenn Bewaff­nete nicht entfernt werden, wenn zu Verbrechen oder auf Antrag zu verfolgenden Vergehen auf­gefordert wird, wenn Redner verbotswidrig nich deutsch sprechen u.ihnen aufAufforderung derPolize nicht das Wort entzogen wird. (§ 14). Nach der Auflösung haben sich die Anwesenden sofort zu entfernen. (§ 16). lieber die Gründe der Auflösung ist dem Versammlungsleiter auf Ver­langen (binnen drei Tagen) schriftlicher Bescheid zu erteilen. (§ 14.)

Ein Verein kann aufgelöst werden, wenn sein Zweck den Strafgesetzen zuwiderläust. (§2.)

h- Das Reichsvereinsgeseh ist, wie schon gemeldet, im .Reichsanzeiger" ver­öffentlicht worden. Es tritt mit dem 15. Mai in Kraft. Von großem Wert ist es, daß die Bestimmungen des neuen Gesetzes zur allgemeinen Kenntnis gelangen. Wir stellen sie deshalb im Nachfolgenden übersichtlich zusammen.

Vermischtes.

* Steuer» für die Hunde des Kaisers. Die I Steuerfreiheit der „diplomatischen" Hunde kam I in Berlin in dem Ausschuß eingehend zur Spra­che, der zur Beratung des neuen Tarifs für die Hundesteuer niedergefetzt worden ist. Nach § 9 des Entwurfs sind von der Entrichtung der Steuer.frei: der Kaiser und die in Berlin be­glaubigten Botschafter, Gesandten und Geschäfts­träger mit ihrem Personal, soweit letzteres nicht dem preußischen Untertanenverbande angehört, sowie unter der gleichen Voraussetzung die Kon­suln fremder Mächte. Nach den Beschlüssen der i zweiten Lesung wurden die diplomatischen Hunde von der Steuer befreit, hingegen die Hunde des Kaisers als steuerpflichtig erachtet. Vergeblich machte der Magistratsvertreter geltend, daß die Befreiung der Hunde des Kaisers uralte Obser­vanz sei, schon aus dem Grunde, weil das Schloß nicht zur Stadt gehöre. Die Mehrheit des Aus­schusses stellte sich jedoch auf den Standpunkt, daß auf Grund des § 16 des Kommunalabgabenge- setzes und verschiedener Erkenntnisse des Ober­verwaltungsgerichts das Recht der Gemeinden zur Hundebesteuerung keinerlei Einschränkungen un-' terworfen sei.

Deutsches Reich.

0 Ueber die Einnahme» des Reiches im letz­ten Rechnungsjahre an Zöllen, Steuern und Ge­bühren liegt jetzt die vorläufige Nachweisung vor. Im ganzen wurden noch über drei Millionen Mark mehr eingenommen, als im Etat der- a n s ch l a g t waren. In einzelnen Posten gibt es allerdings bedeutende Abweichungen von dem Anschläge. In Kürze läßt sich das Ergebnis da­hin zusammenfassen: die Zölle und Verbrauchs- steuern haben rund 53 Millionen mehr gebracht, dagegen sind die Erträge der Stempelsteuer und der Post und Eisenbahnen um nahezu 50 Mil­lionen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ten Herausreißer bildet der Zolltarif. Die Zölle haben 643 Millionen erbracht, gegen das Vorjahr ein Mehr von 91% Millionen, gegen den Etat ein Mehr von 42% Millionen. Ohne den neuen Zolltarif hätte das Reich schon im vorigen Fahr« bis über die Ohren im Defizit gesessen. Das verdient besondere Beachtung, da die neuen Reichsstützen von der Freisinnigen Vereinigung I soeben auf ihrem Parteitage eine fulminante Resolution -gegen die Zollpolitik losgelassen ha­ben. — Für die Finanzen ist es angenehm, aber sonst nicht gerade erfreulich, daß die Verbrauchs­abgabe von Branntwein ein Mehr von 10 Millionen aufweist. Dagegen beträgt freilich der Ausfall bei der Maischbottich- und Brennsteuer 6% Millionen. Der Verbrauch von Zigaret­ten scheint noch immer zuzunehmen: die Ziga- rettensteuer hat 12 666 000 M gebracht, 1200 000 M mehr als im Etat vorgesehen war. Außerdem haben die Salz steuer und die W e ch s e l st e m- p eisteuer den Anschlag erheblich übertroffen;! bei den gespannten Verhältnissen auf dem Geld-1 markt scheint von der Wechselfähigkeit ein beson-1 ders starker Gebrauch gemacht worden zu sein. I Mit den kritischen Verhältnissen im Wirtschafts-1 leben hängt es auch zusammen, daß die B ö r f e n-1 teuer » anstatt der veranlagten 48 Millionen I nur 33 Millionen gebracht haben. Von den neuen I Stempelsteuern der Finanzreform von 1906 hat I nur der Fracht urkundenstempel den Anschlag I um zwei Millionen überschritten. Die P e r s o -! n e n fahrkarten haben statt der erhofften 30 Mil-1 Honen nur 18% gebracht. Die Automobil-j

Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auszüge, außer Leichenbegängnissen und Hochzeitszügen, bedürfen der polizeilichen Genehmigung, die 24 Stunden vorher nachgesucht fein m lß (§ 7). — Genehmigung ist nicht er­forderlich, wenn eine Versammlung aus einem Saale in einen damit zusammenhängenden Hof oder Garten verlegt wird, oder wenn an einer Saaloersammlung auch Personen außerhalb des Saale- teilnehmen (§ 8). Durch ministerielle Verfügung kann bestimmt werden, daß und wann Verfammlungen unter freiem Himmel und öffent­liche Aufzüge nicht genehmigt, sondern nur an» gemeldet oder öffentlich bekannt gegeben zu wer­den brauchen; ferner daß gewisse Auszüge allgemein gestattet sind und Auszüge durch meh­rere Ortschaften nur in einer angezeigt ober ge° i nehmigt zu werden brauchen (§ 9). I

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teuer hat nur etwas über die Hälfte des An­schlags aufbringen können, die Tantiemeii- teuer nicht einmal die Hälfte. Ma» sieht, der Luxus hat nachgelassen und die Reingewinne der Aktiengesellschaften auch. Die Reichs erb- ^chaftssteuer will ebenfalls noch nicht in Schwung kommen; sie sollte 36 Millionen brin­gen, blieb aber auf 26 hängen. — Wenn nun auch im ganzen die Reichskasse noch 3 bis 4 Millionen über die Etatssätze eingenommen hat, o ist das doch keineswegs eine beruhigende Ent- astung der Finanzlage. Es sind drei Punkte zu beachten: 1. Ein erheblicher Teil der Mehrerträge aus den Zöllen muß nach dem Trimbornpara-1 graphen für die Witwen und Waisen der Arbei­ter reserviert werden. 2. Es fehlt noch die Deck­ung für erhebliche gestundete Matrikularbeiträge, >eren Leistung manchen Staaten sehr schwer wer- )en würde. 3. Die Ausgaben werden noch ein ganz anderes „Mehr" aufweisen als die Ein- nahmen.

Bestraft wird mit Geldbuße bis zu 300 Mk. ober Haft, wer eine Versammlung unter freiem Himmel ober einen Aufzug ohne Genehmigung veranstaltet, wer dort bewaffnet erscheint ober Wb. «v» - ’ÄWWM'ä

Ä’ÄXsS' *■ ®'T?' W (§18.)

Politische Vereine (Vereine, bie ein Einwir-1 m Perionen unter 18 Jahren dürfen politischen ken auf politische Angelegenheiten bezwecken) müssen o ! $er*

binnen 2 Wochen ein Verzeichnis der Mitglieder I famm^un9en "icht beiwohnen. (§ 12.) des Vorstandes und bie Satzungen der Polizei-1 Die Bersammlungssprache ist deutsch, behörde mitteilen. Dasselbe gilt auch für jede Internationale Kongresse und Wahlversamm- Aenderung des Vorstandes und der Satzungen Iun9en fmt) an diese Vorschrift nicht gebunden. (§ 3). — AIS politifche Vereine gelten nicht die Weitere Ausnahmen können durch die Landes- nur vor üb ergeh end zusammentretenden Wahl-1 Gesetzgebung, und soweit diese nichts gegenteiliges ausschüsse von der amtlichen Bekanntgabe des I bestimmt, durch die Landeszentralbehörde zu- Wahllages ab bis zur Beendigung der Wahl-1 gelassen werben. In Lanbesleilen, in denen alt- handlung (§ 4). I eingesessene Bevölkerungsteile nichtdeutscher Mutter-

Politische Versammlungen müssen 24 Stun- spräche, sind, ist während der nächsten 20 Jahre den vorher polizeilich angemeldet fein (§ 5), außer I ®er Mitgebrauch der nichtbeutschen Sprache ge- wenn sie schon 'öffentlich bekannt gemacht stattet, sofern diese Bevölkerungsteile 60 Prozent worden sind (§ 6). Der Anmeldepflicht unter- der Gesamtbevölkerung übersteigen. Diese Ver- liegen nicht Wahlversammlungen (vom Tage der I sammlungen müssen aber dreimal 24 Stunden - J ' vorher angemelbet sein. (8 12.)

Wie man Geschäfte macht.

Von W. I.

In einem Bauernorte an der polnischen Grenze hatte eine ehrsame Witwe einen Laden. Ihr ver­storbener Mann war recht fleißig gewesen und hatte das Geschäft sehr in Schwung gebracht. ES war alles darin zu haben. Schnur und Garn, Kaffee und Zucker, Heringe und Kravatten, dazu fertige Kleider für Knaben und Herren. Der Mann starb ganz plötzlich und die Witwe mußte das Geschäft weiter betreiben.

„Halt", dachte sich der Jakob S., ein gerie­bener Reisender eines Konfections-Geschäftes, „jetzt kann's glücken, mit der Alten in's Geschäft zu kommen. Wenn mich auch der Mann hat hunderte Mal abfliegen lassen, bei Frauen habe ich mehr Glück. Aber schlau muß ich es anfan- gen, denn der Alte konnte mich durchaus nicht leiden und hat am Ende der Frau diese Abnei­gung gegen mich vermacht. Also schlau zu Werke. . ."

Bei feiner nächsten Tour kam Jakob S. auch wieder in den Laden, den er lauge gemieden hatte. „Guten Tag, Frau M., wie geht's Ge- schäft?" „Na, sind Sie wieder hier. Sie wissen doch, daß mein seliger Mann Ihnen nichts ab- kaufte und ich werde es auch so machen!" „Nur nicht gleich so böse, liebe Frau, ansehen dürfen Sie doch meine Sacken einmal!" „Nein, abso­lut nicht, sparen Sie sich nur die Mühe, ich kaufe nichts von Ihnen!" »Das ist allerdings sehr deut- lich, Frau M. und setzt meine Hoffnungen wieder ganz auf den Gefrierpunkt. Ich wage gar nicht an mein Haus zu schreiben. Apropos, Sie haben wohl die Güte, mir eine 10 Pfennigmarke zu rieben?" „Wenn's weiter nichts ist", sagte die Frau, „die solle» Sie schon haben, ich versehe ja so wie so den ganzen Ort mit Briefmarken, da bie Postagentur auf der entgegengesetzten Seite DeS Ortes liegt." „Da machen Sie also ein ziem- Aches Geschäft mit dem Verkauf von Marken,"

sagte Jakob S. „Sie sind wohl toll! Ich kaufe sie oben beim Verwalter genau so, wie ich sie den Leuten abgebe." „Aber beste Frau M., da könnten Sie doch mit unserer Firma ein gewal­tiges Geschäft machen, denn wir verkaufen auch Briefmarken und zwar in solchen Quantitäten, daß wir Ihnen die 10-Pfennigmarke für 7 Pfen­nig und die 5-Pfennigmarke für 3 Pfennig lie­fern können. Darf ich einen Auftrag notieren?" Höchst erstaunt erwiederte die Frau: „Na, wenn dem so ist, können Sie einmal von jeder Sorte hundert Stück schicken." Gesagt, getan! Das Konfektionshaus sandte der Frau die Briefmarken zu dem von dem Reisenden offerierten Preise und diese machte natürlich bald eine Nachbestellung in Briefmarken.

Nach einigen Wochen kam Jakob S. wieder nach dem Orte. Die vorerst gegen ihn so brüske Frau war bei dem zweiten Besuche schon viel will- fahriger, sie ließ sich die Muster zeigen und machte eine ganz hübsche Bestellung fertiger Knabenklei­der. „Und dann, bemerkte die Ladeninhaberin, senden Sie mir wieder je 100 Stück Briefmarken zum alten Preise." „Selbstverständlich erwiderte der Reisende, vielleicht können wir sie Ihnen aus besonderer Gefälligkeit noch etwas billiger lie­fern." Das Geschäft war gemacht! Jakob S. lieferte von jetzt an regelmäßig fertige Knaben- kleider und sonstige Artikel, daneben auch die Briefmarken.

, Der Postverwalter des Ortes bemerkte auf einmal, daß der Verkauf der Postwertzeichen seit zwei Zähren bedeutend nachgelassen habe und es frei ihm auf, daß Frau M., die sonst regelmäßig Briefmarken kaufte, sich schon lange nicht mehr sehen liefe. Eines Tages besuchte er die Frau und druckte ihr sein Befremden darüber aus, daß sie keine Marken mehr holte. Er frug, ob sie sich nubt mehr mit dem Verkauf abgeben würde. Da wm er aber schön an! „Sie kommen mir gerade r«htl Wie viele Jahre schon haben Sie meinen feltgen Mann und mich um den Verdienst ge- bracht, freilich verkaufe ich Marken und das

noch mehr wie früher; aber ich beziehe sie direkt von der Firma S. I. in Berlin zu weit billigere,» Preisen!" Der Herr Verwalter sperrte Mund und Nase auf, als er dies härte und sagte: „Aber liebe Frau, das ist ja gar nicht möglich!" „Nicht möglich? Natürlich nur bei Ihnen nicht möglich, weil Sie den Rabatt in die eigene Tasche fließen lassen, statt ihn einer armen Witwe zuzuwen­den!"

„Ich wiederhole, daß das gar nicht denkbar ist. außer es geht nicht mit rechten Dingen zu." t r -.Was nun wollen Sie mir auch noch Schwin- delgeschafte zutrauenl? Warten Sie, ich werde ^hnen die Rechnung zeigen, da können Sie sich selbst überzeugen!"

Und nun suchte die Frau in ihren Papieren herum bis sie die Faktura fand. Der erstaunte Postverwalter rückte seine Brille zurecht und las:

20 komplette Knabenanzüge L 10 M. — 200 M 100 Briefmarke» k 10 Pf. für Sie nur 7 ’ 100 « *6 * * « 3:

in Summa 210 M.

„Das ist Betrug, jedenfalls eine Fälschung der Briefmarken; ich werde sofort ein Diensttele- nach Berlin senden, damit man diesen Fälschern auf die Spur kommt!"

Und der auf's höchste erregte Postverwalter rannte zur Türe hinaus.

Einige, Tage später kam er wieder zu Frau M. mit einem großen Handschreiben der Ober­postdirektion, das folgendermaßen lautete:

„Durch Ihr Telegramm aufmerksam gemacht, daß die Firma X. Y. Falsifikate von Postwert- reichen herstelle und zu billigeren Preisen an Händler absetze, hat sich sofort die Staatsanwall- W an Ort und Stelle begeben, um den Tat- bestand zu untersuchen. Die Inhaber der Firma erklärten wdoch und konnten auch nachweisen, dafe sie niemals falsche Briefmarken hergestellt hoben, m gro^n Quantitäten vom hiesigen Hauptpostamte beziehen. Auf die Frage der Be- amten, tote sie dazu kämen, die Briefmarken an

die Frau M. billiger abzugeben, als sie solche von der Post erhielten, antworteten die Inhaber, daß das ganz ihre Sache sei. Sie hätten die Postwert- reichen richtig bezahlt und was sie damit machen wurden, ginge die Post nichts an. Es scheint — so hieß es in dem Schreiben weiter — daß die­ser Briefmarkenverkauf zu billigerem Preise nur ein Scheinmanöver von Seiten der Firma ist, um ben dortigen betreffenden Händler zum Ankauf ihrer sonstigen Artikel zu veranlassen."

„Se^n Sie, Frau M.", sagte der Postverwal- ter, „daß Sie sich haben hereinlegen lassen. Sie muffen die Anzüge so teuer bezahlen, daß Sie ben kleinen Verdienst an den Marken 30fach wieder herausgeben müssen."

„Und Sie, Herr Postrat, sind Sie nur man ganz ruhig — replizierte ärgerlich die Ladenbe­sitzerin — Sie haben in diesem Geschäftsmanöver, das mir übrigens nicht wieder passieren soll, gleich einen Staats- und Hochverrat erblickt und sind ebenfalls gründlich hereingefallen."

- Aachdenkm! In Londoner Blätter wurden kürzlich einige Fragen mitgeteilt, die Prüflingen de- Naval College in Osborne vorgelegt worden find, nicht um ihr Wissen, sondern ihren Scharfs in« zu prüfen. Eine dieser Fragen, die trotz oder gerade wegen ihrer ungeheuren Einfachheit auch manchen (erwachsenen einen Augenblick stutzig machen wird, laut«: »Wenn em Zug von ©bhtburg mit einer Geschwindigkeit von fünfzehn Stelen in der Stunde Ä > * und. zugleich ein Zug London mit einer Ge­schwindigkeit von zwanzig Meilen verläßt, welcher Zug ist dann, wenn sie aneinander vorbeifahren, näher an London?" Ein anderes Rechenexemvel: „Sine Uhr braucht sechs Sekunden, um sechs Uhr. zu schlagen, wieviel braucht fie, um zwölf zu schlagen?" Natürlich zwölf Sekunden, werden di- meisten Leser antworten, aber diese Antwort ift i nicht richtig. - 1

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