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Zul-aer W Zeitung

Monatsbellage: „zuldaer Geschichtsblätter"

Fulda, Dienstaff den 7. April 1908.

JV3 81

35. Jahrqanq.

Wochentage: Illustrierte Sonntagszeitung"

Erscheint täglich mit Aurnahme der Sonn« und Leiertage. viertel, jährlicher vezngrprrk« ohne vringerloh» und Bestellgeld in Zulda f». wie aufwärts;.s«Mk.

verantw. Uedatteur: Larl Schütte;

Anzeigen: Vle ein, spaltige Petitzeile obe' deren Bannt IS Pfg BeNamendtePetitzeilo 25 Pfg., bei wieder» Holungen wird entfpk-

Babatt gewährt.

Botationrdruckund Verlag der Luldaer AL tiendrnckerei in Lnldtz Zernsprecher Nr.y.

Arn DunKern.

Roman von Ernesto Selva.

Nach einer wahren Begebenheit erzählt.

(41] (Nachdruck verboten.)

16.

Eine seltsame Werbung.

Obgleich spät entschlummert, erwachte Oliver Loch zur gewohnten Stunde, er fühlte sich er­schöpft und firchernd, der Kopf schmerzte ihn und die blauen Ringe unter den Augen ließen seine blasse» Wangen noch leichenhafter erscheinen. Während er das Gesicht in kaltem Wasser badete, begann der Kanipf in seinem Innern von neuem wüten und die Gedanken und Entschlüsse des 'gestrigen Abends beschäftigten seinen Geist.

O, wie liebte er dieses Mädchen, das er nie stesehen, das nur für einen flüchtigen Moment in $en Kreis seines Lebens getreten war l

Es litt ihn nicht länger in dem Gemache, er sehnte sich hinaus in die herrliche Natur, unter den Bäumen zu wandeln, wo sie geweilt, den Duft der Blumen zu atmen, der sie entzückt, — und die Tür seines Zimmers öffnend, betrat er einen Korridor, der, wie er sich erinnerte, bis zu dein Gartensalon führte. Anstatt sich aber nach links zu wenden, schlug Oliver die entgegenge­setzte Richtung ein und mußte sich bald überzeu- äen, daß er irre gegangen sei, da der Gang durch itne Mauer und ein hohes Glasfenster abge- schlossen ward.

Mehrere Türen mündeten auf den Gang, und da eine derselben nicht fest geschlossen war, so vermochte Oliver die Worte zu verstehen, welche *nnrct gesprochen wurden.

«, Es waren Gebetesworte und Angiolina sprach n*e sanftem, innigen Tone.

, Zusammenzuckend blieb der junge Arzt wie getmnnt stehen, er war sich der Indiskretion be» ygtöi, fcte er begehen wollte, und doch vermocht

er dem heißen Wunsche nicht zu widerstehen, die Laute der geliebten Stimme zu vernehmen. Die Blinde sprach ein Gebet für das Seelenheil ihrer verstorbenen Mutter, sie erfüllte diese fromme Pflicht an jedem Morgen, nachdem sie sich vom Lager erhoben.

Eine Rührung, dem Herzen des rauhen Man­nes bisher fremde bemächtigte sich Olivers. Trä­nen verdunkelten seine Augen, es war ihm, als sei er wieder ein Kind geworden und die Mutter bete ihm vor, am Bette knieend, wie das ihre Ge­wohnheit gewesen.

Unwillkürlich faltete er die Hände und Oli­vers Lippen sprachen leise die Worte des @c- betes nach für Albina Rionero — auf daß sie ruhe in Frieden und das ewige Licht ihr leuchten möge.

Welch' wunderbare Verkettung der Umstände! Antonio Pisanis Sohn flehte zu Gott für das Seelenheit der Frau, welcher des Sohnes Vater das Herz durchbohrt hatte!

Hätte der unglückliche Oliver eine Ahnung gehabt von der schrecklichen Wahrheit, er würde geflohen sein, soweit ihn seine Füße getragen.

Sein Verhängnis hatte gewollt, daß er über des Vaters Verbrechen im Dunkeln geblieben war.

Wir haben schon erwähnt, daß Oliver Ling- ston, als sein Reichtum in London sich zu mehren begann, den Entschluß faßte, das geraubte Gut, dessen er , sich bemächtigt, dem rechtmäßigen Be- sitzer zurückzugeben. Da dies aber nur durch eme Reise nach Italien zu ermöglichen war, un­terblieb es immer wieder.

Als Oliver dann die Bekanntschaft des Gra­fen Francom gemacht und dieser ihn später auf­gefordert hatte, die Hckilung der Marchpsina Rionero zu versuchen und zu diesem Zweck ihn nach Neapel zu begleiten, war dieser Vorschlag bem jungen Ärzte wie ein Wink der Vorsehung erschienen und er hatte, ohne große Schwierig­keiten zu erheben, zugesagt.

Erstes Matt.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 6. April 1908.

Die 2. Lesung des Vereinsgesetzes wird beim § 8 fortgesetzt.

§ 8 regelt die polizeiliche Ueberrvachung. Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung der Bestimmung, wonach den Beauftragten der Polizeibe­hörde ein angemessener Platz eingeräumt werden muß. — Ein Zentrumsantrag will die Gewerkschaftsversamm­lungen von der polizeilichen Ueberwachung befreien.

Abg. Trimborn (Ztr.) begründet kurz den Zentrumsantrag, wenn er sich auch keinen Er­folg verspricht.

Abg. Heine (Soz.) unterstützt den Antrag des Zentrums.

Ucterftaafäfetrdtär Wermuth will die Vor­züge des Kommissionsbeschlusses hervorheben; die Befugnisse der Polizei werden durch diesen Paragraphen sehr eingeengt.

Abg. Köhler (wirtsch. Vgg.) rühmt die Frei- heit des hessischen Gesetzes.

Sämtliche AbänderungsantvägÄ Warden ab­gelehnt und der Kommissionsantrag durch den Block angenommen; ebenso nach Ablehnung eines Polenantrages § 9 über die Befugnisse der ü b e r- wachenden Beamten und die §§ 9 a und 10, die sich auf die Auflösung beziehen.

§ 10 a ist von der Kommission neu einge- fügt:

.Personen, die daS 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, dürfen nicht Mitglieder von politischen Vereinen sein und weder in den Versammlungen solcher Vereine, sofern es sich nicht um Veranstaltungen zu ge­selligen Zwecken handelt, noch in öffentlichen politischen Versammlungen anwesend sein.

Abg. GiesbertS (Ztr.): Dieser Jugendlichen- Paragraph bedeutet eine ganz bedeutende Ver­schlechterung des Gesetzes. In dieser Bestim­mung wird man der Sozialdemokratie nicht einen einzigen Jugendlichen entziehen, denn die Propa­ganda unter den Jugendlichen wird nicht in den politischen Versammlungen getrieben, sondern in den Sportsvereinen, den geselligen Vereinen, die Sie in dem § 10 a ausdrücklich ausnehmen, in den Werkstätten von Mund zu Mund, durch Flugblätter von Haus zu Haus. Dieser Para­graph würde die bürgerlichen Parteien weit mehr schädiget als die Sozialdemokratie. Die Be­stimmung . führt dazu, daß die Heranwachsende Jugend viel zu spät in die modernen Weltan­schauungskämpfe eingeweiht werde. Mich wun­dert das Verhalten der Jungliberalen, die doch eine hoffnungsfreudige und aussichtsreiche Ju- gendbewegung haben. Sie binden sich selbst eine Rute. Wir werden sehr darauf achten, ob § 10a auch gegen Sie angewandt wird, oder nur gegen die Ultramontanen und Sozialdemokraten. Die jungen Leute, die sich Gewerkschaften anschließen, zeigen damit, daß sie ernste Menschen sind und rrnste Ziele verfolgen und für das Luderleben auf Tanzböden usw. kein Verständnis haben. Die Polizei kann mit dieser Bestimmung die ganze Gewerkschaftsbewegung lahmlegen. Bei un­liebsamen gewerkschaftlichen Organisationen kann man leicht politische Momente hineinbrin- gen. , Tie Textil-, die Tabak-, die Papier-Jn- oustrie kann ohne Hilfe der Jugendlichen keine Lohnbewegung durchführen. Wie sollen wir un­sere Handwerksgesellen erziehen für die Gesel­lenausschüsse? Wie sollen wir sie erfüllen mit Standesbewußtfein? Dies ist eine Bestimmung gegen den handwerksmäßigen Mittelstand. Den­ken Sie an die Wahlen zu den Gewerbegerichten, zu den Krankenkaffen. Streichen Sie den gan­zen Paragraphen. Er ist ein hölzernes Schwert

gegen die Sozialdemokraten. Man möchte die jungen Leute mit einem Stacheldrahtzaun um­geben, daß kein Hauch sozialen Lebens an sie her- andringt. Sie schaden vor allem unserer christlich-nationalen Arbeüerbe- toegung; denn wir sind in erster Linie auf die junge Generation angewiesen. Wer sich durch die Erklärung deS Staatssekretärs, daß die christlich- nationale Arbeiterbewegung darunter nicht lei­den soll, bestimmen läßt, für das Gesetz zu stim­men, den beneide ich um seine politische Naivität. Wir wollen kein Ausnahmegesetz» denn wir würden damit den Ast absägen, auf dem wir sitzen. Dick christlich-nationale Arbeiterbe­wegung ist groß geworden im freien Wettbewerb mit der Sozialdemokratie, nicht unter der Gunst der Gesetze, Behörden und Unternehmer. Die Abstimmung von vorgestern hat gezeigt, wie schnell selbst so rückgratseste Demokraten umfal­len, wenn für sie die Gefahr besteht, politischen Einfluß und Macht zu verlieren. (Lebh. Zustim­mung beim Antiblock, Unruhe und Zurufe von den Freisinnigen.) Ich behaupte, daß Sie (zum Freisinn) aus innerster Ueberzeugung niemals für das Gesetz stimmen können. Sie werden diese Rute, die Sie sich binden, einmal noch schmerz­lich spüren. Aber das Kompromiß ist fertig. Wären die Herren auf der Rechten nicht so mit Blindheit geschlagen, dann würden sie gegen den § 10a stimmen. Wen der Herr verderben will, den schlägt er mit Blindheit. (Lachen rechts und links, lebh. Beifall bei Ztr. und Soz.)

Abg. Graf Carmer-Zieserwitz (k.): Ohne den § 10a ist das Gesetz für uns unannehmbar. Wir tragen nur den komplizierten, politischen Der- hältniffen Rechnung, wenn wir die Jugendlichen von den politischen Vereinen und Versammlungen ausschließen; zu den Vereinen, die wirtschaftliche Ziele verfolgen, lassen wir sie ja zu. Ich verweise nur aus die letzten Berliner Krawalle, an denen vor allem Jugendliche teilnahmen. (Hört, hört!)

Abg. Hildenbrand (Soz.): Das Ausnahmege­setz, das mft dem § 10a geschaffen wird, ist umso chärfer und unbegreiflicher, als der § 10a von der Regierung gar nicht gewünscht wurde. Der Block hat sich freiwillig unter das kaudinische Joch der Konservativen gebeugt. (Widerspruch.) Der § 10a wird das politisch« Leben vergiften und unerhörte Schikanen zur Folge haben. Die Polizei wird ohne weiteres die gewerkschaftlichen Bestrebungen als politische ansehen und demge­mäß verfahren.. Und doch wird selbst von den Farbikinspettoren anerkannt, wie segensreich die Gewerkschaften in sittlicher und wirtschaftlicher Beziehung auf die Jugendlichen einwirken. ®ie Regierung freilich will die Jugand nicht zu Patrioten, sondern zu Byzantinern machen. (La­chen rechts). Große Plakate verkünden heute, -wß der „Fortschrittliche Jugendverein Eugen Richter" heute abend fein zweites Stiftungsfest eiern wird. Naumann, Wiemer und Payer fei­en dabei sprechen. Heute nachmittag soll nun )er § 10a angenommen werden, am Abend will wnu der Jugendverein ein Stiftungsfest abhal­ten. (Stürm. Heiterkeit.)

Abg. Everling (ntL): Gegen den § 10a hatten auch wir anfangs einige Bedenken; wir haben )ieselben aber zurückgestellt. Das Bedenken, die lolitische Schulung der schulentlassenen Jugend- ichen könne durch den § 10a gestört werden, kann ich nicht teilen. In dem Paragraphen ist aus- drücklich von öffentlichen Vereinen die Rede. Mei­nes Erachtens können die bestehenden Jugendor­ganisationen, die sich die politische Schulung der Jugend zur Aufgabe gesetzt haben, nicht als „öffentliche" Vereine bezeichnet werden. Ich bitte Sie, nehmen Sie den § 10 an und schützen Sie die Heranwachsende Jugend vor sozialdemokrati­scher Verseuchung! (Beifall bei den National!.)

Während dieser Rede betreten Reichskanzler Fürst Bülow und Staatssekretär v. Beth - mann-Holltoeg den Saal.

Abg. Brejski (Pole) weist darauf hin, daß der christlich-soziale Abg. Behrens, obgleich An­gestellter einer Arbeiterorganisation, im Bloa für § 7 und 10a stimmt.

Abg. Dr. Mugda» (frf. Vp.): Wir sind nicht gern auf daS Kompromiß eingegangen, aber wir haben in der Kommission ausdrücklich an den Staatssekretär die Frage gerichtet, ob der Para­graph die gewerkschaftliche Betätigung von Per­sonen unter 18 Jahren nicht hindert. Wir stim­men für das Gesetz, weil wir der Ueberzeugung sind, daß eS im Sinne des Liberalismus einen Fortschritt bedeutet. (Großes Gelächter beiim Gegenblock.)

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird eingebracht. (Stürmischer Widerspruch beim Gegenblock.) Als der Präsident als Mitunter­zeichner den Abg. Müller-Meiningen nennt, er­hebt sich stürmische Heiterkeit im Ztr. und be den Soz.

Abg. Singer (Soz.) beantragt namentlich« Abstimmung über den Schlußantrag. Nachdem dieser dann angenommen worden war, ergab die namentliche Abstimmung über den Antrag Trim­born (Ztr.) bei Anwesenheit von 362 Abgeord­neten dessen Ablehnung mit 199 gegen 162 Stim­men bei einer Stimmenthaltung.

Es wird dann über § 10a namentlich abgestimmt. Das Ergebnis ist seine An­nahme mit 200 gegen 161 Stimmen und einer Stimmenthaltung.

Die §§ 11 und 11a enthalten Strafbestim­mungen.

Ein Antrag der Sozialdemokratie will sie ganz streichen, ein Antrag der Polen ste adichwächen. Ein weiterer Antrag der Sozialdemokraten will die Polizei­beamten strafbar machen, die mittelbar — durch Be­drohung von Gastwirten mit Nachteilen — das Vereinr­und Bersammlungsrechi beeinträchtigen.

Nack längerer Debatte, in der die Antragstel­ler die Gründe für ihre Anträge eingehend dar­stellten, wurden die §§ 11 und 11a in der Block­fassung angenommen.

In der weiteren Beratung, die sich bis gegen 9 Uhr abends hinzog, wurden bann die gesamten übrigen Paragraphen deS Gesetzes, die nicht mehr von besonderer Bedeutung sind, auf dieselbe Weise erledigt.

Die Besprechung der §§ 15 (Aufhebung einzelner reichsgesetzlicher Bestimmungen) und 16 (standes- rechtliche Vorschriften, welche vom Gesetz unberührt bleiben) ist gemeinsam.

Abg. Trczyuski (Pole) wünschte, daß das Koa­litionsrecht ländlicher Arbeiter und Dienstboten im Rahmen dieses Gesetzes geregelt werden soll.

Abg. Herold (Zentr.) wendet "sich dagegen. Wir haben eine Resolution eingebracht, in der die Re­gelung des Koalitionsrechts der ländlichen Arbeiter in einem besonderen Gesetze gefordert wird. Wir hoffen, daß dieser Weg zu einem guten Resultat übten wird.

Abg. Köhler (Wirtsch. Bgg.) meint, die hier in Rede stehenden Bestimmungen griffen in das hes ische Versammlungsrecht ein, welches nicht >er reichsgesetzlichen Regelung ohne weiteres unter­liegen könne. Seine Partei werde, wenn das Reichs­vereinsgesetz angenommen werde, diese Frage der Entscheidung der Gerichte überladen.

Abg. Emmel (Soz.) begründet einen sozialdemo­kratischen Antrag, einen neuen § 17 hinznzusügen, wonach landesrechtliche Bestimmungen, die das Recht der Vereine und Versammlungen in geringerem Maße einschränken als dieses Gesetz, in Kraft blei­ben sollen. Er polemisiert u. a. gegen den Abg. Wachhorst de Wente und bemerkt, er müsse das Irteil über das Verhalten dieses Herrn allen an­ständigen Politikern überlasten.

Präsident Graf Stolberg (erregt): Herr Abgeord­neter, wegen dieses Ausdruckes rufe ich Sie zur Ordnung.

Abg. Emmel. Diesen Ordnungsruf verstehe ich nicht.

Präsident Graf Stolberg. Das ist meine Sache!

Abg. Emmel (fortfahrend). Dann überlaste ich das Urteil allen unanständigen Politikern. (Große Heiterkeit bei den Sozialdemokraten. Unruhe beim Block.)

Abg. Zehnter (Ztr.) erklärt, seine politischen Freunde würden trotz juristischer Beoenken gegen die Formulierung dem Antrag zustimmen.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.

Bei Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes regt der

Abg. DziembowSki (Pole) an, das Gesetz betr. die Gestellung der polizeilichen Ausstchtsbe- fugniffe gegenüber den Vereinen und Versamm­lungen zu bezeichnen oder als .ReichsenteiguungS- gesetz" (Heiterkeit, Unruhe im Block), alS „Reichs­gesetz zum Schutz des gefährdeten Deutschtum- gegen die pflichtvergessenen Polen". (Sehr gut! und lebhafter Beifall im Zentrum und bei de» Polen. Unruhe, Lärm und wütende Zurufer Schluß, Schluß! beim Block. Als Redner fortfährt, da- Gesetz al- Ausnahmegesetz zu kennzeichnen, fährt

Präsident Graf Stolberg dazwischen: Ich bitt« Sie, die Geduld des Hauses nicht länger in Am spruch |u nehmen. (Lärmende Zustimmung im Block.)

Einleitung und Ueberschrift werden unverändert angenommen.

Dienstag Börsengesetz.

Preußischer Laudtag.

Abgeordnetenhaus.

Sitzung vom 6. April 1908.

Bei der Fortsetzung der Beratung über be» Antrag der Adgg. Dr. Hitze (Ztr.) und Gen. auf Abänderung deS Einkommensteuergesetzes dahin, daß die Grenzen für Steuerermäßigung bei größerer Kinderzahl erweitert werden, beantragt Abg. v. Dewitz (freit), den Antrag Hitze zur Berücksichtigung zu überweisen; die Konservativen beantragen lieber» Weisung als Material.

Nach einem Schlußwort des Abg. Kirsch (Ztr.) wird der Antrag Dr. Hitze der StaatSregiening zur Berücksichtigung überwiesen.

Bei der Beratung der Ueberstcht über die Staats» einnahmen und Ausgaben wurde ein Antrag, wo» nach die Verträge über Verpachtung des Bahn» hofduchhandels höchstens auf drei Jahre abge» chloffen, der Verpachtungstermin rechtzeitig belamtt zemacht werden und die Verpachtung öffentlich er» olgen soll, angenommen, ebenso der Antrag Schiffer ntL) betr. die strafrechtliche Behandlung jugendlicher Personen.

Die Kommission hatte dem Antrag folgende Faffung gegeben:

Die Regierung zu ersuchen, 1) im Bundesrat für eine Reform der Vorschriften über das Strafrecht, daS Strafverfahren und den Strafvollzug in Beziehung auf jugendliche Personen einzutreten. 2) nach Möglich­keit zu versuchen, auf dem Boden des bestehenden Rechts tm Wege der Verwaltung daS Strafverfahren gegen ugendliche Personen in einer den bereits angestelltev Versuchen entsprechenden Weise auszugestalten.

Einstimmig wurde sodann nach kurzer Debatte ein Antrag Hammer (k) betr. Aenverung der Be» timmungen über das VerdingungSwesen an­genommen. Der Antrag fordert Einwirkung bei Handwerks bei der Ermittelung von Preisen für taatliche Bauten durch Heranziehung von Sachver« länbtgen, die von der Handwerkskammer ernannt werden.

Gleich nach seiner Ankunft in Neapel zog er Erkundigungen nach dem Notar Tommaso Ba- sileo ein und erfuhr zu seiner Bestürzung, daß der Mann feit Jahren gestorben sei. Dies wäre ein Glück für den Notar gewesen, hatte Olivers Berichterstatter hinzugefügt, denn es hätte sich große Unordnung in den Papieren ergeben, be- sonders die Deposita betreffend, und wenn Ba- sileo gelebt hätte, würde es ihm schlecht ergangen und vielleicht eine Gefängnisstra^ von einigen Jahren ihm von Rechtswegen zuerkannt worden sein.

Das Fehlen eines Testaments hätte nämlich große Verwirrung hervorgebracht und dadurch ser ein lange Jahre schwebender Prozeß zu Gun­sten der Gegenpartei entschieden worden.

Irgend jemand nämlich — der Name war dem Nachbar des Notars Basileo, den Oliver befragte, unbekannt geblieben, hatte einen Pro­zeß geführt wegen eines, ihm ungerecht erfchei- nenden Testaments, das sein Oheim in Sizilien hinterlassen hatte.

Es handelte sich um eine Herrschaft in Sizi­lien, deren Einkünfte von dem Erblasser für das Heil seiner Seele bestimmt worden waren, das heißt, sie sollten zu frommen Zwecken verwendet werden.

Selbstverständlich erschien dies dem Neffen, des­sen Person übergangen worden und nur mit einem unbedeuteinden Legate abgefunden war, höchst ungerecht, und er tat alles, dieses Testa­ment umzustotzen, ohne irgend einen Erfolg zu erzielen.

Die Sachlage veränderte sch jedoch plötzlich, als der Sohn des Klagers das Testament seines Großoheims im Original zu sehen begehrte und dies Testament, welches faktisch existiert und sich im Besitze des Notars Basileo befunden hatte, mit einem Male nicht mehr zu finden war.

Was man auch darüber munkeln mochte, be- welsen ließ es sich nicht, daß der Erbe sich in den

unrechtmäßigen Besitz des Testamentes gesetzt hatte, und das Tribunal von Neavel entschied au seinen Gunsten.

Oliver hörte mit großem Jntereffe diesen Mitteilungen zu, und wenn er auch den Zweck nicht erreicht hatte, der ihn hergeführt, so fühlt« er doch eine große Befriedigung bei dem Gedan­ken, daß ein Zeuge weniger für die Schuld feine» Vaters auf der Welt fei.

Daß nicht der Notar, sondern dessen Schreiber daS Testament entwendet und es dem Fremden ausgehändigt hatte, war gewiß. Denn erstens war sich Basileo der Verantwortlichkeit wohl be­wußt gewesen, die auf ihm lastete und dann war nichts natürlicher, als daß der Fremde, nachdem er damals vergeblich den Ueberbringer des Testa­ments erwartet hatte, sich in die Kanzlei des Notars begeben habe.

In Gaetanos Abwesenheit hatte er dann das­selbe Spiel mit deffen Nachfolger begonnen und war zum Ziele gelangt.

Kehren wir nach dieser Abschweifung zu dem englischen Dottor zurück — tote Oliver in dec Villa Rionero genannt ward.

Die Blinde hatte ihr Gebet beendet und sich erhoben, das Oeffnen einer Tür und die Laute einer Franenstimme wurden vernehmbar.

Dies verscheuchte den Lauscher. Oliver huscht« davon, eilte den Gang zurück und traf auch ohne wertere Umstände die abwärts führende Mar- mortreppe.

Bald befand er sich im Garten und atmet« mit Entzücken die balsamifche Morgenluft. Hier herrschte noch jene feierliche Stille, die so wohl­tuend und beschwichtigend auf gereizte Nervev wirkt. Nur zuweilen ging ein leises Rausches durch die Wipfel der Bäume, wenn ein erfrischen­der Windstoß, vom Meere kommend, Blätter untz Zweig- bewegte oder ein Vöglein sein. Morgen» lieb zirpte, dem Schöpfer zu Preis und Dank.

(Fortsetzung '