Erscheint tS-lich «tt Aurnahm« der Sonn« ttnb Feiertage, viertel» jährlicher Verngepreir ohne vringerlohn und Bestellgeld in Zulda so» wie auswärts 1.50 HIL
Perantw. Ledattenr:
Carl Schütte; für die Anzeigen:
Z.ParzeLer in Zulda.
»njei-t«: vi« ei» jpaltize petikzeilr oder deren Bau* IS Pf-. BeklawenduPetitreA 25 pfg^ bei Meder» hoisn-en wird entjpr. Babatt gewährt.
Bolntionsdrncknnd Verla- der Fuldaer A» tiendruckerei in Fuld» Fernsprecher Br. 9.
M 78.
Fulda, Freitag den 3. Aprü 1908.
35. Jahrqana.
Erstes
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 2. April 1908.
DaS Haus War heute gut besetzt. Auf der Tagesordnung stand nämlich die zweite Beratung des Reichs-Vereinsgesetzes.
Tas Zentrum hatte dazu verschiedene Ab- Änderungsanträge erngebracht. Außerdem lagen auch zwei Resolutionen vor. Eme Resolution der Blockparteien fordert baldige Revision der gesetzlichen Vorschriften über das Plakatwesen, insbesondere soweit sie mit dem Vereins- und Versammlungswesen zusammenhängen. Eine Resolution der Elsässer und Lothringer verlangt die baldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs Leim rlsaßlothringischen Landesausschuß, durch Wellzen in Elsaß-Lothringen für Vereins und Versammlungen aller Art der Mitgebrauch der fran- zösischen Sprache im französischen Sprachgebiet gesichert wird.
Tas Haus wandte sich sogleich der Einzelberatung zu.
§ 1. Alle Reichsangehörigen haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwider» lausen, Vereine zu bilden und sich zu versammeln. Dieses Recht unterliegt polizeilich nur den in diesem Gesetze und anderen Reichsgesetzen enthaltenen Beschränkungen. — Die allgemeinen sicherheitspolizeilichen Bestimmungen des Landrechts finden Anwendung, soweit es sich um die Verhütung unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer an einer Versammlung handelt".
Abg. Juuck (ntl.) erstattet kurz Bericht über die bekannten Verhandlungen der Kommission.
Abg. Trimborn (Ztr.): Wir beabsichtigen nicht, zum § 1 eine Generaldebatte einzuleiten. In die allgemeine Aussprache werden wir beim § 7 eingreifen. Ter 8 1 hat die Frage, ob das Vereinsrecht nur auf Grund dieses Gesetzes beschränkt werden kann ,zu einer im großen und ganzen befriedigenden Lösung gebracht. Sicher- heitspolizeiliche Verfügungen sind freilich noch ruf Grund der Landesgesetze möglich, aber dem können wir zustimmen. Zum § 1 ergab sich noch die Ausländerfrage. Sie hat leider keine Lösung gesunden, und darum haben wir unsere Anträge ans der Kommission noch einmal eingebracht. Die Ausländer sind heute bei uns im Vereins- und Versammlungswesen recht- l o s, man duldet ihre Teilnahme nur. Wir wollen ihrer Beteiligung eine rechtliche Unterlage geben unrer Wahrung der Reciprocität gegenüber dem Auslande. Auch das Fremdenrecht wollen wir rurberührt bestehen lassen. Umsomehr muß Deutschland als moderner Kulturstaat ein so wichtiges Recht im Gesetz festlegen. Wir haben die Rechte auf anderen Rechtsgebieten vielfach festgelegt, so im Zivilrecht, in den sozialen Ver- sichenmgsgeset'em Warum da nicht auch hier. (Sehr r:ch:ig!> Unsere inländischen Versammlungen müssen vor polizeilichen Schikanen geschützt werden, die eventuell aus der Teilnahme von Ausländern an inländischen Versammlungen entsteben können. Tas ist ein so wichtiger Gesichtspunkt. der auch dann gewahrt werden muß, wenn man sich nicht entschließen kann, den Ausländern das Vereinigungsrecht zu geben. In diesem Sinne haben wir auch einen Eventualantrag eingebracht, nachdem Versammlungen wegen Teilnahme von Ausländern nicht airsgelöst usw. werden dürfen. Die Frage ist besonders schwierig für Arbeiterversammlungen. Arbeitsstreitigkeiten interessieren auch die ausländischen Arbeiter, und ein einheitliches Vorgehen ist nur bei der Teilnahme der ausländischen Arbeiter an der Versammlung nicht möglich. Hier liegt eine große Gefahr vor, zumal die Polizei mit einer großen Abneigung gegen alles, was Arbeiter heißt, behaftet ist. Der Staatssekretär hat zwar eine Erklärung abgegeben, aber sie ist uns zu verklausuliert, es fehlt ihr die bei der Wichtigkeit der Sache gebotene Bedingungslosigkeit. Darum. bitten wir um Annahme unserer Anträge. (Beifall.)
Abg. Heine (Soz.) Dr. Müller-Meiningen hat den Entwurf als eine sehr große freiheitliche Errungenschaft gepriesen. Das bringe die Be- sertigung der Rechtlosigkeit der Frau in Preu- ßen. Das ist aber auch alles. Sonst hat man alles auf das Niveau des Preußentums herabzudrucken versucht. Auch Versammlungen von In- ländern könnten chikaniert werden wegen der Teilnahme eines Ausländers. Hier gelte es den Schutz der nationalen Ehre.
Abg. Dr. Hieber (ntl.) erklärt, daß seine Parte: den Kommisiionsbeschlüssen, wie sie nach mühevollen Verhandlungen zustande gekommen seien, die Zustimmung geben werden, und zwar sämtlichen: Die Abänderungsanträge, die bis jetzt gestellt find, lehnen wir aber ab. Redner sucht dann in längeren Ausführungen die Kritik der Sozialdemokraten an dem Gesetzentwurf zurückzuweisen.
Abg. Dr. Müller-Meiningen ffrf. Dp.) betritt Unter dem höhnischen Gelächter der Sozialdemo. Traten die Tribüne: Ich beabsichtige nicht, mich mit Herrn Heine über den Begriff „nationale Ehre" auseinanderzusetzen. Ich habe namens meiner politischen Freunde folgende Erklärung abzugeben: Wir werden keinerlei neue Anträge -um Gesetzentwurf selbst stellen und nur auf die absolut notwendige Abwehr von Angriffen uns beschränken. Wir halten uns burdjtoeg an die Kompromißfassung der Gesetze und lehnen alle Abänderungsanträge — so sympathisch sie unS auch vom prinzipiellen Standpunkt sind (Gelächter der Soz.) — unter alle» Umständen ab. Wir ^werden und wir müssen so vorgehen, da anderen
falls unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet werden. (Hört, hört!) Die Kommisswn hat in nicht weniger als 28 Punkten die Regierungsvor- läge noch verbessert. (Na, na! beim Zentr., La- chen bei den Soz., Beifall links.)
Reichskanzler Fürst Bülow betritt den Saal.
Abg. Graes (wirtsch. Dgg.) hält die Beschlüsse der Kommission für einen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem Regierungsentwurf: Die Regierung ift in anerkennenswerter Weise vielen Beschlüsien der Kommission entgegengekommen. Trotzdem wir auf der rechten Sette sitzen, sind meine politischen Freunde für ein freiheitliches und liberales Bereinsgesetz.
Abg. Brejski (Pole): Die feinerzett vom preußischen Abgeordnetenhause abgelehnte Umsturzvorlage stimmt mit der Vereinsgesetzvorlage im wesentlichen überein; nicht nur der Geist, sondern ganze Satze sind herübergenommen worden. Besonders über die Auslösung von Vereinen und den Ausschluß von Jugendlichen. In Ober- schlesien übt die Polizei tatsächlich ein Präventivverbot gegenüber Versammlungen, die ihr mißliebig sind, aus.
Abg. Bindewald (Rfp.): Um dem Block entgegenzukommen, will ich wenigstens für den § 8 stimmen, obschon er nicht schön ist. (Heiterkeit.) Das Gesetz im ganzen aber lehne ich ab. Wie leicht ein Vereinsgesetz zu Gewalttätigkeiten gebraucht werden kann, das beweffi das Vorgehen der hessischen Regierung gegen die Antisemiten in den 90er Jahren.
Hessischer Bundesbevollmächtigter Dr. v. Reid- hardt: Die anttfemitische Bewegung in den 90er Jahren war gewalttätig, es wurden Fensterscheiben eingeschlagen und Häuser demoliert. Ein scharfes Vorgehen dagegen war durchaus angebracht.
Abg. Trimborn (Ztr.): Ich werde mich noch kürzer fasten, als ich es sonst schon immer zu tun pflege. (Heiterkeit.) Ich freue mich, daß der Herr Staatssekretär jetzt wieder im Saale ist, weil ich gerne meinem Gegner ins Auge sehe. (Erneute Heiterkeit.) Herr v. Bethmann-Hollweg hat es so dargestellt, als ob in keinem deutschen Vereinsgesetz auf die Ausländer Bezug genommen wird. Da irrt er. Freilich, die meisten Gesetze bedienen sich des altfränkischen Wortes „Untertan". Slber einige Bundesstaaten gehen doch weiter. Es sind nur kleine Staaten .aber sie haben doch ihre Vertreter im Bundesrat. Da ist zunächst das schöne romantische Ländchen Braunschweig, das von „Landeseiuwohnern" spricht. Und noch eins, das nicht vergessen werden darf, hören Sie, Herr Staatssekretär (mit erhobener Stimme), Schwarzburg-Sondershau- f e n. (Große Heiterkeit.) Hier heißt es im Gesetz „Jedermann". Damit sind natürlich nicht bloß die Schwarzburg-Sondershäuser gemeint, das wären zu wenig (Heiterkeit), nein, damit ist jedermann gemeint, der sich in diesem Land- chen aufhält. M. H., die Sie sich hier so schön versammelt haben, (das Haus hat inzwischen eine sehr starke Besetzung erreicht), nehmen Sie meine Anträge an. (Heiterer Beifall.)
Abg. Legien (Soz.) fragt, ob nach diesem neuen Gesetz die Polizei auch noch das Recht haben wird, von den Vereinen Auskunft über Mitglieder zu verlangen, was in Preußen bisher der Fall war. Der Redner bekämpft die Freisinnigen, die alle liberalen Grundsätze verleugneten, die sie Jahrzehnte lang verfochten hätten.
Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg: In einer Anzahl von Vereinsgesetzen, wie z. V. in Preußen und Bayern ist ausdrücklich festgestellt, daß die Vereine verpflichtet sind, der Polizeibehörde auf Anfrage über ihre Mitglieder Auskunft zu geben. Eine solche Bestimmung ift in den Entwurf nicht, übernommen worden. Eine allgemeine vereinssecktliche Auskunftserteilung der Vereine besteht also nicht. Ein« Auskunst wird von den Vereinen die Polizei nur verlangen können kraft allgemeiner Befugnisse.
Nachdem sich bann der Abg. Zimmermann (Rp.) mit dem hessischen Bundesratsbevollrncüh- tigten noch einige Zeit mit ziemlicher Scharfe über die von diesem behaupteten antisemitischen Gewalttaten in Hessen auseinandergesetzt hatte, lehnte der Block die Zentrumsanträge ab und nahm dann den § 1 mit 194 gegen 164 Stimmen in dec Blockfastung an.
Man kam dann zum § la, der bestimmt, daß ein Verein aufgelöst werden kann, wenn sein Zweck den Sttafgesetzen zuwiderläuft. Die Auflösungsverfügung kann im Verwaltungsstteitver- fahren angefochten werden. — Die Polen beantragen, diesen Paragraphen zu streichen.
Auf Antrag Müller - Meiningen wurde hiermtt die Besprechung des § 9 a, ber vom Verwaltungsstreitverfahren handelt, verbunden. In der Besprechung stellte Abg. Heine (Soz.) einen Antrag, ber die Garantien gegen Willkür- liche Auflösungen verschärfen soll. Als Heine fortgesetzt von der Blockseite her unterbrochen wurde, erklärte er. ich spreche doch wirklich laut, aber einige Mitglieder im Hause benehmen sich wie die Kanarienvögel; je lauter ich spreche, desto mehr schreren sie. (Heiterkeit) Der Antrag wurde abgelehnt und die §§ 1 a und 9 a angenommen.
§ 2. „Jeder Verein, der eine Einwirkung auf politische Angelegenheiten bezweckt, (poltti- scher Verein) muß einen Vorstand und eine Satz- ung haben". Es folgen die Vorschriften über bie Einreichung ber Vorstandsrnttgliederliste und ber «atzung binnen zwei Wochen, und der letzte s ak nimmt die Wahlkomitees für die Seit bet Wahl aus den politischen Vereinen heraus.
Ein antrag Trimborn (Ztr.) fordert da- Au. daß dte Gewerkschaften ausdrücklich aus diesem Paragraphen ausgenommen würden. Von sozlaldemokratischer Sette lag ein ähnlicher Antrag vor.
Abg. Schiffer (Ztt.) begründet den «ntrag Trimborn. Wenn der 8 2 so bleibt, wie rhn dre Kommission angenommen hat. bann wird allen Organisationen, die sich mit Standesfragen be» schattigen, das Schicksal blühen, daß sie aufgelöst werden. Ganz besonders werden von einem solche Schicksale bie Arbeiterorganisationen bedroht sein. (Sehr ritdjigl im Zentrum.) Deshalb haben wir den Anttag gestellt, daß die Dorschrtt- ten des § 2 keine Anwendung finden auf Vereine, welche eine Einwirkung auf politische Angelegenheiten im Rahmen der Berufs- und Standes- intereffen bezwecken. Es handelt sich keineswegs um eine Forderung der Sozialdemokratie, sondern um eine solche der gesamten Arbeiterschaft. (Sehr richtig! im Zentrum.) Ich möchte Sie nochmals dringend bitten, unserem Antvags zuzustimmen. (Lebhaft^ Beifall im Zentrum.) . . ,. _ ,
Nackdem noch Abg. Legte« tSoz.) fernen Antrag befürwortet hatte, schloß die Blockmehrheit die Debatte, obwohl von polnischer Seite darauf hingewiesen wurde, daß man die polnischen Antragsteller bisher noch kein einziges Mal habe gu Worte kommen lassen.
Unter Ablehnung sämtlicher Anträge wurde Dann ber § 2 angenommen.
Ohne Debatte wird bann § 2a angenommen, wonach Wahlkomitees nicht als politische Vereine
angenommen wurden.
Morgen: W eit erber atung.
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
Sitzung vom 2. Aprtt 1908.
Der Gesetzentwurf betr. die Rechtsverhältnisse der Alt-Lutheraner wirb ohne Debatte in dritter Beratung angenommen.
ES folgt die erste Beratung be§ Gesetzentwurfs, betr die Koppelfischerei im Re» gierungsbezirk Kassel.
Abg. Schroder-Kassel (ntl.) stimmt der Vorlage zu und betont, ber Provinziallandtag sei mit der Vorlage gleichfalls einverstanden.
Abg. v. Savigny (Ztr.) wünscht Kommissions- berotung, will aber alles tun, um die Vorlage noch vor Schluß des Landtages zu verabschieden.
Abg. v. Dttfurih (k.) empfiehlt Erledigung ohne Kommissionsberatung, ebenso Abg. Dr. v. Wohna (frk.)
Der Antrag wird in erster Lesung angenommen.
Das Haus tritt bann ein in die zweite Lesung des Polizeikostengesetzes.
Die Kommission hat das Gesktz dahin abgeänbert, daß die kommunalen Zuschüße zu den Polizeikosien von zwei „Fünfteln" auf ein Drittel herabgesetzt worben sind. Ferner empfiehlt bie Kommission folgende Anträge : 1. Die Reperuud um eine auch für die Zukunft bindende Erklärung darüber zu ersuchen, ob sie bereit ist, in den Gemeinden mit königlicher Polizeioerwaltung das Polizeipeisonal tunlichst in den Staatsdienst zu übernehmen; 2. Die Regierung zu ersuchen, den Anträgen von Gemeinden mit königlicher Polizeiverwallung auf Ueberlaffung der Wohlfahrtspolizei in eigene Verwaltung möglichst stattzugeben.
Abg. Schulze-Pelkum (k.) sstmmt den Kom- promißbeschlüssen zu, lehnt dagegen die Resolutionen ab.
Abg. Dr. Schröder-Kasiel (k.) ist bereit, dem Gesetz zuzustimmen unter der Voraussetzung, daß keine Verschlechterung hineingebracht werde.
Abg. Dr. v. Savigny (Ztt.) erklärt, daß die Mehrzahl seiner Freunde trotz einzelner Bedenken den Kommisiionsbeschlüssen zuftimmen werde. Den Interessen der Stadt Berlin werde die Vorlage vollkommen gerecht, indem 5 Prozent der Polizeikosten in Abzug gebracht würden. Darüber hinanszugehen sei seine Partei nicht geson- nen.
Abg. Eckert (frk.) stimmt den Kommissionsbeschlüssen zu unter der Voraussetzung, daß sachlich daran nichts geändert werde.
Minister des Innern v. Moltke erklärt sich bereit, den liebergang der Wohlfahrtspolizei auf die Kommunalverwaltungen von Fall zu Fall in Erwägung zu ziehen.
Abg. Cassel (frs. Vp.) stimmt gegen das Gesetz, er könne darin keine Wohltat für die Städte erblicken, daß die städtische Polizeiverwaltung durch die königliche verdrängt werden solle.
Unterstaatssekretär Holz etflärt, daß die Bemängelung der Kostenberechnung für Berlin von der Regierung als berechtigt nicht anerkannt werden könne.
§ 1, welcher die Kostenfrage regelt, wird in der Kommissionsfassung angenommen. Zu § 2, welcher u. a. für die Stad Berlin 8 Prozent der Kosten als nicht auf der öttlichen Polizeiverwaltung beruhend, abfehen will, beantragt Abg. Easiel (frs. Bp.), diesen Abzug auf 10 Prozent zu erhöhen. Der Anttag wird abgelehnt.
Der Rest des Gesetzes wird ebenfalls nach den Kommisiionsbeschlüssen angenommen, ebenso die Resolutionen der Kommission.
Freitag erfolgt die dritte Lesung deS Polizei- kostengesetzes.
Herrenhaus.
Sitzung vom 2. April 1908.
Das Herrenhaus erledigte tn seiner heutigen Sitzung zumeist nur Petitionen und Berichte ber einzelnen Kommissionen. Als alleiniger Gesetzentwurf würbe der betreff» die weite« Aufschließung beS staatlichen B sttzes an Steinkohlenfeldern hn Bezirk Dortmund ohne Erörterung angenommen. Am nächsten Montag wird da» Polkzettostenaefetz beraten werden.
Deutsches Reich.
a Das Börsengesetz.
Unmittelbar vor Beginn der Beratungen be Plenum« über da» Reichsvereinsgesetz hat bei Block gestern in ber Kommission sich übet da» Börsengesetz geeinigt. Der Freisinn hatte offenbar eine Erledigung diese» strittigen Oe» setze« vor der entscheidenden Lefung be» Ser- etnSgesetze» verlangt.
Di« Börse bat gestern nach dem Bekanntwerden der KommiffionSbeschlüffe darauf reagiert. Man schimpfte au» Aerger, daß man nicht mehr erreicht hatte. Etwas, und zwar recht Erhebliche», hat man aber errungen. Der Block hat tatsächlich wieder lernt Schuldigkeit getan. Di« Konservativen hatten in der Kommission bekanntlich zunächst dem Drängen des Bundes ber Land- wirte nachqegeben und sich zu recht scharfen Beschlüssen dereitfinden lasten. Nachdem man aber mit diesen scharfen Betämpsungsveriuchen gegenüber den BörsenauSwüchsen im Lande hinreichend gewirkt hatte, konnte man Bülows Werben nicht widerstehen. Gestern gabS in der 2. Lesung in der Kommission dm berühmten Umfall. 3iur in ganz nebensächlichen Punkten blieb man fest, in der Hauptsache probu texte man sich al», Förderer der Interessen des Großkapitals.
Die peinlichste Erscheinung bet ben Kommissions-Beratungen ist bie Tatsache, daß ein Teil der Rechten, der Bund der Landwirte, im Reich«, tage „Wirtschaft!. Bereinigung" genannt, zwar bet dem Verbot« deS Terminhandels in Industrie« und Bergwerks-Papieren fest blieb, aber bei dem Terminhandel in Brotgetreide umfiel. Vom sozialpolitischen Standpunkte aus hat ei kein Übermäßiges Interesse, ob Unberufene sich an der Spekulation in Industrie • Papieren bie Finger verbrennen, und es gibt für geschickt« Leiter von industriellen Werken genug Mittel, Schädigungen auS dieser Spekulation von ihrem Werke abzuivehren. Dahingegen gibt e« für bie Allgemeinheit kein Mittel, sich vor den Schädigungen durch bie Spekulation in Brotge« treibe zu schützen. Nach wie vor wirb mit „papiernem" Getreide, das gar nicht existiert, bet Getrerbeprei» hin- und bergerootfen werden tön« nen, zum Schaden des Bauern, ben man bannt in der Zeit, da er verkaufen muß, niedrige Preise aufzwinal; zum Schaden be» Konsumenten, dem man unter spitzfindigster Ausnutzung aller angeblich wichtigen, in Wirklichkeit aufgebauschten Momente zur Zahlung hoher Preise zwingt. Die Begründung dafür, warum die Leute vom Bunde der Landwirte, die sonst mit so großer Erbitterung gegen den Terminhandel mit Getreide angegangen sind, in diesem Falle sich den Umfall leisten konnten, ohne damit in den weitesten Kreifen ihrer Anhänger Empörung wachzurufen, liegt im § 65. Der § 63 lautet: „Börsentermingeschäfte in Getreide . . . sind verboten". § 65 aber gibt Ausnahmen: „Die Vorschriften der §§ 48bif 64 finden keine Anwendung auf ben Kauf oder die fonstige Anschaffung auf Getreide..., wenn der Abschluß nach Geschäftsbedingungen erfolgt ist, die der Bundesrat genehmigt hat unb all» Vertragsschließende nur beteiligt sind: 1. Erzeuger und Verarbeiter von Waren derselben Art, wie die, welche den Gegenstand bei Geschäftes bilden, ober 2. solche Kaufleute ober eingetragene Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb der Ankauf, der Verkauf ober bie Beleihung von Getreide ober Erzeugnisse ber Ge- treidemüllerei gehört." Danach kann jeder Ge« treibebänbler, jeder Müller und jeder Landwirt/ der Korn baut, einerlei wieviel, unbeschränkt in' Getreide spekulieren. Damit ist jenen Großgrundbesitzern, bie sich seit Jahren an bet Börse heimisch fühlen, die Möglichkeit gegeben, diese ihre Tätigkeit fortzusetzen. Ihnen und dem Block zuliebe hat man bas Jntereffe der Bauern, bie natürlich nicht in Getreibe spekulieren können, obwohl sie es bürfen, der Spekulationswut bei Spekulationshanbels geopfert.
So hat der Block wieder einmal seine Lebensfähigkeit gezeigt, nur war e» wiederum nicht im Jntereffe des deutschen Volkes.
Die Annahme beS BörfengefeheS in ber Rom- misfion erfolgt» in ganz kurzer Zeit. Man war sich im Block einig, und bann gelten keine anderen Gründe mehr. Im wesentlichen wurden die nationaUiberalen Kompromißanträge angenommen. Die von ber Wirtschaftlichen Vereinigung angekündigte Opposition blieb auS. Nur beim Terminhandel in Jndustriepapieren machte sie einen kleinen Befferungsversuch mit dem Zentrum, ber aber bei der festen Geschloffen. h»t be» Block» keinen Erfolg hatten. Ab« änberungsanträge de» Zentrum» wurden natürlich glatt abgekhnt
* Reichskanzler Fürst Bülow hat vom Kaiser die Emladung erhalten, er möge seine Osterferien bei ihm auf der Insel Korfu zudringen. — Die feit einigen Tagen durch di» Blätter gehenden Gerüchte, Fürst Bülow werde bet einem etwaigen Osteraufenthalt in Rom dem Papst einen Besuch machen, sind kaut.TSgl. Rundschau" zutreffend j e» handelt sich dabei um einen reinen HöflichkettSakt.
a. Die Teuerungszulagen find am Donnerstag in der zuständigen Kommission des Abgeordnetenhauses erledigt worhen. Von größerer