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Sarl Schütte;

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M 68.

Fulda, Samstag den 21. März 1908.

35. Jahrgang.

gesessen haben, das Wort nicht gehört haben. Der Abg. Müller-Meiningen war es. der einigen Herren vov derJournalisten-Tribüne diese Aeußerung Grübers brühwarm mit«, teilte und mit dieser Denunziation auf der Journallsten-Tribüne große Erregung hervorrief. Es ist durchaus unrichtig, wenn der Vorgang so dargestellt wird, als habe der Abg. Gröber seine Bemerkung „’ur Journalisten • Tribüne hinaus" gerufen. Eine Absicht, die Herren von der Presse zu beleidigen, hatte dem Abg. Gröber völlig serngelegen. Er hat nur seinen augenblicklichen Unwillen privatim Ausdruck geben wollen und da er Württemberger ist, ist das in etwas dra« stischerer Manier eriolgt, als sie die Norddeutschen gewöhnt sind. Hätte Abg. MüUer-Meinmgen nicht den Denunzianten gespielt, so würde der Zwischenfall überhaupt gar nicht eingetreten sein. Man darf bei dieser Angelegenheit auch nicht übersehen, daß von feiten der Tribüne während der Rede des Abg. Erzberger eine Kundgebung erfolgte, die im Saale als eine Provokation auf« geiaßt werden konnte und aufgesaßt wurde. Da sich ein ähnlicher Fall bereits neulich ereignet hatte, können wir es den Abgeordneten nicht ver­übeln, wenn sie sich derartige Einmischungen von feiten der Journaststentribüne verbitten. Es ist uns überhaupt in letzter Zeit häufig zu Ohren gekommen, daß die Tribüne sich so ver« halten hat. daß ihr Benehmen im Sitzungs­saale Angehörigen der verschiedenen Parteien unliebsam ausgefallen ist. Mit solchen Dingen überschreitet die Tribüne ihre Zuständig­keit. Die Journalisten sind Gäste des Reichs­tages, wie jeder andere Tribünenbesucher, und wie letzteren jede Kundgebung untersagt ist, so gilt ein gleiches von den Herren auf der Journalisten« tckbüne. Wir haben es daher auch für nicht richtig erachtet, daß sich die Journalisten an den Präsidenten gewandt haben, um von diesem einen Ordnungsruf gegenüber dem Abg. Gröber zu er» S eien. Wir sind der Meinung, daß, wenn man de Sache etwas ruhiger und nüchtern aufgefaßt hätte, und man sich durch eine Mittelsperson mit dem Abgeordneten Gröber selbst ins Einvernehmen gesetzt hätte. die Sach« in einer beide Teile befriedigenden Weise er­ledigt worden wäre. Es scheint aber, als ob einzelne Elemente einen derartigen friedlichen Weg aus besonderen Gründen nicht gewollt ha>>en< Zu einer Besonnenheit hätte umsomehr Anlaß Vorgelegen, als auch auf der Journalistenlribüne nicht selten in Bezug auf Redner des Hauses Ausdrücke gebraucht werden, die an Derb« heit nichts zu wünschen übrig lassen, und die, wenn sie durch eine ähnliche Klatschereiwieim vorliegendenFalle zuOhren der Beteiligten gebracht würden, dort nicht mindere Erregung Hervorrufen würden, als es jetzt auf Seilen der Journalisten der Full ist. Nach unserer Ansicht fällt die Ursache dieses leidigen Streits auf denjenigen zurück, der den Ausdruck des Abg. Gröber der Tribüne, aus welchen Gründen, lassen wir dahingestellt, „verklatscht" hat.

Krstes ätilatt.

Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

Sitzung vom 20. März 1903.

Nach Erledigung kleinerer Vorlagen wird die \3. ßciung des (State sortgefttzt beim Kultusetat.

Abg. Biandenstein (t.) begründet feinen Antrag, für die Ausbilvung und Heranziehung von weib­lichen Lehrkräften für den Elementarunterricht in weit stärkerem Maße als bisher Sorge zu tragen, insbcfonbere eine wesentliche Vermehrung der staat­lichen Lehrerinnenseminare herbeizuführen.

Kultusminister Holle erklärt, daß die Unterrichts­verwaltung der Verwendung weiblicher Lehrkräfte durchaus nicht ablehnend gegenüberstehe. Die Lehrer- innen haben sich vollkommen bewährt. Die Er­fahrung hat aber gezeigt, daß die Lehrerinnen nicht 32 Stunden Unterricht wöchentlich erteilen können, fonbern höchstens nur 26 Stunden. Hieraus ergibt sich, daß Lehrerinnen nur bei Schulen mit mehr als 2 Lehrträiten angestellt werden können.

Abg. Dk. Glattfelter (Z.) sagt, wenn die Lehrer­innen öfters tränt würden, fo liege das zum Teil an Ueberanftrengung und Nervenzerrüttung bei der Vorbereitung auf das Seminar, an dem Mangel hauswirtichaftlicher Äenntniffe, die hoffentlich setzt das Lehrerinnenseminar mehr vermittle, an dürftiger Besoldung und Wohnung, die es der Lehrerin un­möglich machten, sich eine Verwandte zur Führung des Haushaltes zu nehmen. Wenn jetzt das Lehrer­gehalt auf eine angemessene Höhe gebracht werde, rote zu hoffen fei, fo möge man auch gerechterweise dus Gehalt der Lehrerinnen erhöhen.

Die Abg. Ernst (fr. Vgg.s und Rosenow (fr. Vp.) stimmen der Forderung einer Vermehrung der staat­lichen Lehrcrinnenseminare durchaus zu.

Abg. Busch (Z.) betonte, daß auch unsere Privat- bsidungsanstatten von Ordensgenofsenschasten usw. durchaus Tüchtiges leisten und auf der Höhe der Zeit neben. Der Forderung auf gemeinsames Unterrichten der Geschlechter möchte ich widersprechen. Wir halten eine Trennung, namentlich in den Ober- klassen, vom pädagogischen Standpunkt aus für durchaus erwünscht. Redner empfiehlt an den Leorerinnensemmarien ohne Unterschied, ob es sich um staatliche, städtische ober private handelt. Ent» lassungsprüsungen einzurichten. In Preußen bestehen zur Zeit 10 städtische und 71 Privatsemi- narien, die keine Entlassungsprüfung haben. Es entspricht der Billigkeit, daß man diese Anstalten bei oer Prüfung ein Wort mitreben läßt, und die Prüfungen am Orte der Ausbildungsanftalt selbst abhält. (Beifall.)

Nachdem noch Abg. v. Heykiug (k.) für den An­trag emgetreten ist, wird dieser mit großer Mehr­heit angenommen.

Abg. v. Woyua (ft.) begründet feinen Antrag, Mittel für die Errichtung einer Versuchsstation zur Erforschung der industriellen Verwertung der preußischen Moore in Angliederung an die technische Hochschule in Hannover vorzusehen.

Der Antrag geht nach nach kurzer Beratung an die Budgetkommission.

Vein: Etat beS Finanzministeriums bringt

Abg. Eickhoff (fr. Vp.) einen Fall bureaukra- tischer Engherzigkeit zur Sprache. Ein pensio­nierter kleiner Beamter in Heidelberg müsse feine beglaubigte Quittung genau am letzten Tage vor Beginn des neuen Vierteljahres an die Siegle«

rungshauptkasse in Düsseldorf einfenben, sonst werde ihm die Quittung zurückgesandt. Außer­dem werde die Pension vielfach erst am fünften oder seckfften Tage des Monats gezahlt.

Minister Frhr. v. Rhcinbabcn sagt Unter­suchung des Falles zu, da er jeden bureau - kratifchen Zopf abfchneiden wolle.

Beim Etat der Justizverwaltung bringt

Abg. Tourneau (Ztr.) zur Sprache, daß auf dem E » chs f e l d e große Beunruhigung darüber herrsche, daß die detachierte Strafkammer in Hci- ligenstadt eingezogcn werden solle, fodsß die Be­rufung in Strafsachen aus deni Eick>sfelde in dem weit entfernt liegenden Nordhausen verhandelt werden müßten.

Minister Dr. Beseler antwortet: Daß die Strafkammer in Heiligenstadt aufgehoben wer- brn soll, ist mir nicht bekannt. Das Eichsfeld braucht sick deshalb keine Sorge zu machen.

Abg. Krause-Waldenburg (ff.) bemängelt, daß von der Bestrafung der Teilnehmer an den Stra- ßentumulten im Januar noch nichts verlautet. In London würden die Teilnehmer an Straßen- tummulten innerhalb 48 Stunden abgeurteilt. Die Justizverwaltung möge darauf achten, daß in Zukunft die langsame Strafjustiz besei­tigt werde. (Lebh. Beifall.)

, Jusiizminister Dr. Beseler: Ich bedauere, daß wir nickt so schnell einschreiten können, wie es in Vielen Fällen nötig wäre. Ich gebe mich aber bft Hoffnung hin, daß bei der Strafprozeßreform eine Besserung eintreten wird.

Abg. Dr. Beumer (ntl.) führt Klage darüber, daß die Amtsgerichte einen ungehörigen Ton dem Publikum, insbesondere aber den Damen, die sich zur Führung einer Vormundschaft bereit erklärt haben, gegenüber anschlagen.

Justizminister Beseler erklärt, daß das vom Vorredner angegriffene Schreiben nicht von einem Richter ausgegangen ist, und daß er den Ton desselben nicht billige.

Der Antrag Ho b r e ch t und G e n., die samt- licken in dieser Session bisher eingegangenen Pe­titionen von Beamten, Geistlichen und Lehrern um Erhöhung ihrer Bezüge sowie Aciiderung von Rangverhältnissen, soweit sie noch nicht durch Plenarbeschluß erledigt sind, der Re­gierung zu überweisen, wird ohne Debatte an­genommen.

Es folgt die Beratung des Abg. Dr. Arendt (srk.) auf Vorlegung eines Gesetzes betr. A n w e- s e n h e i ts g e t d er.

Die Kommission wünscht, daß das Reichstagsdiäten- gesetz auf das Abgeordnetenhaus übertragen werden soll. — Ein Antrag des Abg. v. Brandenslein (f.) macht die Einführung des Tagegeldwesens vyn einer Berfassnngs- ändernng abhängig und will freie Eisenbahnfahrk nur zwi­schen dem Wohnsitz des Abg. und Berlin gewähren. — Im Fall der Annahme dieses Antrags o. Bardenstein fordert ein Antrag des Abg. Münsterberg <srs. Bgg.s freie Eisenbahnfahrt auch zwischen dem Wohnorte und den sämtlichen Stationen des Wahlkreises.

Abg. v. Braudcnstcin (kons.) bittet um Ab- lehnung des Antrags Arendt. Eine Verfaffnngs- änderung nimmt man nur aus schwerwiegenden Gründen vor. Eine gründliche Prüfung der Ver- fassitngSmäßigkeit des Antrags hat nicht statt­gefunden.

Abg. Dr. Arendt (frk.) begründet dann seinen Antrag. Eine Verfassungsänderung hält er nicht für nötig.

Abg. Krause-Waldenburg (srk.): Wir ver­werfen einmütig die Ucbertragung des Reichs­tagswahlrechts auf Preußen. Warum da die Reichsdiätenregelung übernehmen?

Abg. Dr. Porsch (Ztr.): Wir wollen diesen Antrag noch in dieser Session zur Erledigung bringen, damit der neue Landtag diese Neurege­lung bereits borfinbet. Eine Versassungsände- rung ist nicht erforderlich, wie dies der Abg. Dr. Arendt nachgewiesen hat. Man ist dock) sonst nicht so bedenklich in diesem Punkte gewesen, bei der Enteignungsvorlage, bei dem Luellenschutzgesetz. Es ist auf die Dauer nicht angängig, daß man in dem einen Hause auf die Präsenz Achtung gibt, in dem andern absolut nicht.

Für den Antrag Dr. Arendt sprechen sich weiter an§ dir Abg. Fritsch (nl.), Strosicr (k.) im Na­men der Minderheit seiner politischen Freunde und Wagner (frk.)

Der Antrag Arendt wird hieraus unverändert mit großer Mehrheit oegen einen Teil ber Kon­servativen und Freikonservativen angenommen, alle übrigen Anträge wurden abgelehnt.

Montag: Hebammengesetz und Quellenschutz­gesetz.

* Der Isurnlllisttnstttik im Neichstag.

Unser Berliner Mitarbeiter schreibt uns: Die Vertreter der Preffe im Reichstage haben auch am Freitag ihre Arbeit nicht wieder aufgenommen, nur Mitglieder des Wölfischen Bureaus und der Zentrums-Parlaments-Korrespondenz arbei­teten. Die Zentrurns-Parlamen.s-Kolrespondenz hatte am Donnerstag ihre Arbeiten eingestellt, weil sich nach der Erklärung des Präsidenten Grafen Stolberg Gelächter im Saale erhoben hatte, das als beleidigend aufaefaßt wurde. Die Erklärung des Präsidenten an sich fchien ihr genügend entgegenkommend. Von den übrigen Preßvertretern wird aber diese Erklä­rung als nicht genügend angesehen, man ver langt eine förmliche Zurücknahme des- Zwfichenrufs. Es kam am Freitag zu langwie­rigen Vergleichsverhandlungen, die aber nicht zur Erledigung kamen, weil der größere Teil der Preßleute verlangte, daß Abg. Gröber bedauere, den Ausdruck , <Saubenget' überhaupt in Beziehung auf ein Mitglied der Presse gebraucht zu haben. Eine Minderheit vertrat die Auffassung, daß es ge­nüge, wenn Abg. Gröber erkläre, diese Aeuße- rung fei nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt gewesen, und es fei nicht seine Absicht gewesen. Den Stand der Journalisten zu beteidigen. Bei der Abstimmung blieb diese Stimmung in der Minderheit, sodaß die meisten Preßvertreter den Streik forsetzlen.

Wir tönnen die Aufregung der Herren Be­richterstatter insofern verstehen, als feilens res Abg. Gröber ein Ausdruck gebraucht worden ist, der zu bedauern ist und nur aus einer momen­tanen inn ren Erregung dieses Abgeordneten zu erklären ist, aber auf der andern Seite haben wir als objektive Beurteiler doch das Gefühl, als ob man mit dieser Erregung der Sachlage nicht gerecht wird. Der Abg. Gröber hat den in Frage stehenden Ausdruck, den auch wir nicht billigen, nicht derart gebraucht, daß er auf der Journalisten-Tribüne hätte gehört werden follen, vielmehr hat Herr Gröber den Ausdruck nur zu seiner Nachbarschaft geäußert, und zwar auch dieses in einer Weife, daß zahlreiche Ab­geordnete, welche in feiner unmittelbaren Nähe

Deutsches Reich.

1. Die Budgetkommission des Reichstage- beriet am Freuag weiter über die Grundsätze ver

Erziehung ;urn Gehorsam.

Von I. B.

(Nachdruck verboten.)

Es ist schon viel darüber gesprochen und ge­schrieben worden, wann die Erziehung des Kin­des zu beginnen hat, und man ist jetzt darüber ziemlich einig, daß mit der Erziehung sehr früh angefangen werden muß. Die sittliche Erziehung muß mit der geistigen Entwickelung gleichen Schritt halten. Sobald das Kind gesprochene Worte versteht, ist eine sittliche Einwirkung mög­lich — und diese beginnt mit der Erziehung zum Gehorsam. Soll man aber die Kinder überhaupt zum Gehorsam erziehen? Diese Frage wird häu- Iig verneint, theoretisch von denen, die meinen, urch den Zwang zum Gehorsam werde der Wille gebrochen und dadurch die Charakterbildung ge­hemmt; praktisch von einer großen Anzahl von Müttern, bte es unbequem oder unausführbar finden, ihre Kinder an Gehorsam zu gewöhnen.

Ich bin nun so altmodisch, daß ich mich auf den Standpunkt des strikten Gehorsams stelle — zunächst aus dem sshr einfachen praktischen Grunde, weil ein an Gehorsam gewöhntes Kind sich sehr leicht erziehen und beaufsichtigen läßt, wahrend es im entgegengesetzten Falle fast un­möglich ist, die Kinder vor Schaden zu schützen, oder besonders bei einer größern Kinderschar die Ordnung und daS Behagen im Hause aufrecht zu hallen.

Tie Entwicklung des Charakters kommt durch beu Gehorsam nicht zu Schaden. Die ersten Be­griffe von Recht und Unrecht werden dem Kinde beigebracht, indem man ihm verbietet, was es Nicht tun soll und dem Ungehorsam die Strafe auf dem Fuße folgen läßt. Sind die Erzieher nur immer vernünftig und konsequent im Ge­bieten und Verbieten, handeln sie nie nach bloßer Laune und verlangen sie nie von dem Kinde etwas Unbilliges, so wird ihr Wille dem Kinde >um Inbegriff des Guten, zur Verkörperung des I Emengesetzes. Es gehorcht zuerst vielleicht (je- tounaen. der körperlichen Uehermacht oder dem!

stärkeren Willen u^geben^ allmählich aber fühlt es, wenn auch nur instinktiv, das Walten einer sittlichen Macht. Im Gehorsam wächst die sittliche Kraft des Kindes. Es gehorcht zunächst aus Zwang, dann aus Gewohnheit, dann aus freudigem Vertrauen auf die Liebe und Einsicht der Erzieher und schließlich in freier Selbstbe­stimmung, die sich aus eigenem Willen dem Ge­setze unterordnet. Dieses höchste Ziel aller Er­ziehung ist auf dem umgekehrten Wege viel schwe­rer zu erreichen. Wer nicht früh an Gehorsam gewöhnt wird, lernt schwer und spät, meist erst in harter Lebensschule, Selbstbeherrschung; oft bleibt er lebenslänglich der Sklave feiner Be­gierden und Leidenschaften.

Der Wille aber wird durch die Forderung des Gehorsams nicht gebrochen, sondern erzogen und gekräftigt, denn in den meisten Fällen ist der kindliche Ungehorsam nicht Willensstärke, sondern Willensschwäche. Die Mütter, welche mit der Gewöhnung an Gehorsam „warten wollen, bis das Kind größer ist", binden nicht nur sich selbst eine Rute, sondern bereiten auch dem Kinde un­nötige Schmerzen. Ein kleines Kind läßt sich leicht ziehen, ein großes schwer. Und wie will man es einem Kinde, das 4 oder 5 Jahre lang seinen eigenen Willen durchgesetzt hat, begreiflich machen, daß es nun plötzlich zu gehorchen hat? Dieses Verlangen muß ihm tyrannisch erscheinen, es gehorcht entweder gar nicht oder nur mit Widerstreben und bet Gehorsam verliert seine sittlich erhebende Wirkung.

Es gibt Erziehungstheoretiker, welche ver­langen, daß die Kinder aus Ueberzeugung gehor­chen, d. h. aus Ueberzeugung von der Zweck­mäßigkeit des Befohlenen, ohne daß sie zum Ge­horsam gezwungen werden. Das wäre recht gut und schön, wenn die Kinder von Anfang an ver­nünftige Menschen wären; dann aber brauchten sie gar nicht zu gehorchen, sie würden von selbst daS Rechte tun. Gerade, weil sie selbst nicht wlssen, was ihnen frommt, muffen sie gehorchen. Sie müssen es tun, ohne zu fragen: „Warum?" und sie müssen eS so früh wie möglich lernen, denn „das Bäumchen biegt sich, doch der Baum nicht nwhr".

Zwei Umstände insbesondere sind daran schul-, daß es den Müttern oft so schwer wird, sich Ge­horsam zu verschossen: Sie verbieten zu viel, ohne Uebertegung, oft aus bloßer Laune — und sie lassen sich baS Versagte durch Bitten und Tränen, Schmeicheln und Geschrei nachträglich wieder abtrotzen. Woher soll das Kind in solchen Fällen die Ueberzeugung von der Notwendigkeit und Unumstößlichkeit des elterlichen Befehls ge­winnen? Wenn die Mutter nur das Notwendige verlangt oder verbietet, so wird sie auch imer- schütterlich auf ihrem Willen beharren können. Läßt sie sich nachträglich erbitten, fo hat sie ent­weder nur unbedachtsam ihren Befehl und ihr Verbot gegeben, oder sie ist so schwach, -aß sie nachgibt, obgleich ihre Nachgiebigkeit dem Kinde schadet. DaS Kind fühlt das selbst mit vollkom- nteuer Sicherheit und setzt den unbedachten be­fehlen und Verboten Trotz entgegen, oder es macht der Schwäche gegenüber feine Macht gel­tend, die es bald genug im ganzen Umfange ken­nen lernt Am schlimmsten ist es mit der Er­ziehung in jenen Familien bestellt, wo die Mut­ter offen oder heimlich die Befehle und Verbote wieder aufhebt. Eine solche Mutter glaubt viel- leicht ,ihr Ansehen in den Augen des Kindes da­durch zu heben, daß fie etwas gestattet, was der Vater verhören yar, wahrend sie gerade das Gegenteil erreicht. Daß Kind merkt gar bald, daß die Mutter unverständig handelt und es folgt der Mutter dann nur noch foweit, als es Vorteil davon hat oder zu haben glaubt, im übrigen aber wird es ihr gegenüber sich trotzig und widerspen­stig zeigen. Die Tugend des Gehorsams wird einem solchen Kinde stets fremd bleiben.

In manchen Häusern ist der Gang der Dinge folgender: Dem Kinde wird etwas verboten oder verjagt. Es bittet zuerst, trotzt dann und schreit endlich; darauf bekommt es Schläge und wird je nach dem in der Familie geltenden Strairecht aus der Stube geschickt oder in die Ecke gestellt nach einer Weile kommt es abbitten und — er- hält nun als Lohn für die bezeigte Reue und als Zeichen der Versöhnung gerade das, was ihm i vorher versagt worden war. Die Mutter freut I sich dann noch ihrer Strenge, und das Kind führt |

bei ber nächsten Gelegenheit dieselbe Komödie mit demselben Erfolge auf.

Frühzeitig kann auch ein gewisses ästhetische- Gefühl m dem Kinde entwickelt werden; der Sinn für das Edle und Schickliche, der Abscheu vor dem Häßlichen und Gemeinen, der mit der Sittlichkeit nahe verwandt ist» kann schon bei kleinen Kindern geweckt und gepflegt werden. --Man kann den sinnlichen Menschen nur ver­nünftig machen, indem man ihn zuvor ästhetisch machte." Dieses Schillersche Wort läßt sich auch auf das Kind anwenden. Noch ehe es Recht und Unrecht zu sondern versteht, kann es empfinden, was schicklich oder unschicklich ist Dieje Beleh­rung ist freilich nicht mit Worten, sie ist nur durch Beispiel und Gewöhnung zu geben. Es gibt ebeu auch in der Erziehung Dinge, die man nicht aus­sprechen darf und nicht auszusprechen braucht

Mehr Aufmerksamkeit, als man ihm gewöhn­lich schenkt, verdient das Verhältnis des Kinde- zu den Tieren. Es ist nicht gleichgültig, ob ein Kind den Hund, mit dem es spielt, schlägt unb das Käferchen, das ihm in den Weg kommt, zer­tritt Ist das Kind einigermaßen empfänglich, so wird die bloße Andeutung genügen: „Schlage den guten Hund nicht, du tust ihm wehl" Helfen Worte nicht, so muß -em Kinde fühlbar gemacht werden, wie weh es dem Hunde getan hat Vor allem darf man nicht zugeben, daß das Kind ein 5™; nilch das kleinste nicht ausgenommen —- tötet; auch sollte man es niemals zusehen lassen, wenn ein Tier geschlachtet wird, wie man über* gaupt alles fern halten soll, toaS einen grausigen ©inbrud macht: Schauergeschichten, Bilder und Darstellungen von Greuelszenen prägen sich der Kinderseele tief ein und haften darin für Lebens­zeit Sie überreizen das kindliche Gemüt oder stumpfen es ab, fie machen das Kind furchtsam oder roh und gefühllos. Man sollte vielmehr nach Möglichkeit dafür sorgen, daß die kindlich« Phantasie nur mit reinen, edeln und heitern Bil­dern erfüllt wird. Mehr als man gewöhnlich an­nimmt, hängt davon die Gestaltung des inner» Lebens und damit des wahren Glückes ab.