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35. Jahrgang.

Fulda, Dienstag den 10. März 1908.

M 58.

Krstes Wlatt

mit der Maßgabe jedoch, daß die Prüfung der Verhältnisse der Beamtenkategorien, für die ein besonders reiches Material vorlag, von mehreren Herren zugleich in Angriff genommen wurde. Es bearbeiteten u. a. D i n s l a g e die Anstellungs-, Besoldungs. und Rangverhältnisse der mittle­ren Beamten der Justiz- und Eisenbahnverwal­tung, Abg. Tourneau der Justizuntcrbeamten und Kanzlisten, Abg. W e I l st e i n der Beamten, die unter dem Ministerium der öffentlichen Ar­beiten stehen, Abg. B u s ch der Beamten der land- wirtschaftlichen Verwaltung und der Eisenbahn­unterbeamten, Abg. König der mittleren und höheren Eisenbahnbeamten sowie der Lehrer an höheren Knaben- und Mädchenschulen, Abg. Mies der Kataster- und Vermessungsbeamten aller Ressorts und der Beamten der Generalkom­missionen, Abg. Schmedding der unteren und mittleren Beamten der Eisenbahn- und Strom­bauverwaltung, Abg. Linz der Beamten unter dem Ministerium des Innern und der Verwal- tung, Abg. F e r v e r s der Beamten der Verwal- tung der indirekten Steuern, Abg. Kaute der Beamten der Forst-, Domänen- und GestütSver- waltung, die Abg. Geisler, Zisch6 und Ke- st e r n i ch der Elementar- und Seminarlehrper­sonen, der Beamten der Schulaufsichtsbehörden und der Lehrpersonen im gewerblichen und land­wirtschaftlichen Unterrichtswesen, Abg. Dr. v. S a v i g n y der Eisenbahnhandwerker und Ar­beiter, Abg. Marx der Eisenbabnunterbeamten, Betriebssekretäre und Telegraphisten. Die Kom­mission hat das vorliegende Material zum größ­ten Teil bereits gesichtet und verarbeitet. Die­jenigen Beamten, welche noch besondere bisher nicht vorgebrachte Wünsche geltend machen wollen, mögen ihre Wünsche und deren Begründung an die Zentrumsfraktion des Abgeordnetenhauses übermitteln, die alsdann für die Verteilung an die einzelnen Mitglieder der Kommission Sorge tragen wird. ________

Woßjibttweisllngs- und Scheckverkehr.

Der Bundesrat hat beschlossen, den Postllber- weisungs- und Scheckverkehr im Wege der Ver­ordnung einzuführen. Das ist der Inhalt einer Bestimmung, die als § 8 der dem Reichstag foeben zugegangenen Ergänzung zum Etatsgesetz und zum Etat dem Etatsgesetz für 1908 jugefügt werden soll. Außerdem wird bestimmt, daß die grundsätzlichen Vorschriften über den Postüber- weisungs- und Scheckverkehr bis zum 1. April 1914 auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln sind. Da erst Erfahrungen auf dem neuen Ge­biete gewonnen werden müßten, so sei es für eine gedeihliche Entwickelung der neuen Einrich­tung unumgänglich notwendig geworden, der Ver­waltung für die ersten Jahre eine möglichst weite BÄvegungsfreiheit zu gewähren. Dem Ergün- zungsetat ist eine ausführliche Denkschrift beigegeben, welche zunächst den Inhalt der dem Reichstage im Jahre 1899 vor gelegten Denkschrift über dieselbe Angelegenheit wiedergibt und dann das Resultat der Verhandlungen über diese Denk­schrift im Reichstag kurz schildert. Der Denk­schrift, die in ihren Hauptteilen von der „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht wird, entnehmen wir:

In neun Orten und zwar in Berlin, Breslau, Köln, Danzig, Frankfurt a. M., Hamburg, Han­nover, Karlsruhe und Leipzig soll je ein P o ft- scheckamt eingerichtet werden, bei dem jeder­mann auf Antrag ein Scheckkonto eröffnet wird. Nach Eröffnung des Kontos hat der Kontoinhaber eine Stammeinlage von 100 Mark ein­zuzahlen, die auf dem fömto, so lange dieses be­steht, bleibt. Eine Verzinsung der aus dem Konto gebuchten Einlagen soll nicht stattfinden. Es wird darin von vornherein die Möglichkeit

völlig ausgeschlossen, daß der Postscheckuerkehr in einen Wettbewerb gegenüber den Sparkassen uns genosienschastlichen Kreditinstituten treten konnte. Da das Postscheckverfahren gerade den werteren Kreisen der Bevölkerung leicht zugänglich fein soll, ist ganz besonderer Wert darauf gelegt wor­den, das Verfahren so e i n f a ch wie irgend mag- lich einzurichten. Das Formular ist so eingerich­tet, daß es sowohl zur Ausstellung von Inhaber- schecks, als auch von Schecks, in denen der Zahl­ungsempfänger angegeben wird, zu verwenden ist. Für den Ueberweisungsverkehr sind besondere Formulare in Aussicht genommen, die unentgelt­lich abgegeben werden sollen. Ter Postüberwei- sungs- und Scheckverkehr soll für das Reich feine Einnahmequelle bilden. Es sollen folgende Ge­bühren zur Erhebung gelangen: 1. bei Bar­einzahlungen für je 500 <4t oder einen Test dieser Summe 5 2. für jede Barrückzahlung a) ein

Drittel vom Tausend der auszuzahlenden Be­träge, h) außerdem eine feste Gebühr von 5 •%, 3. für jede Ueberweisung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3 4. erheischt der

Kontoverkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen, so wird außer den unter 1 bis 3 aufgeführten Buchungen für jede weitere Buchung eine Zuschlagsgebühr von 7 4 erhoben. Von dieser Zuschlagsgebühr werden also Konto- Inhaber, auf deren Konto werktäglich rund zwei Buchungen erfolgen, befreit bleiben, sodaß von dieser Maßnahme alle mittleren Geschäftsleute, Handwerker usw., auf die in erster Linie Rücksicht zu nehmen ist, nicht betroffen werden. Scheck- formulare sollen an die Kontoinhaber in Heften von 50 Stück zum Preise von 50 L für das Heft geliefert werden.

Es ist zu erwarten, daß gleichzeitig mit der Einrichtung des Postllberweisungs- und Post- scheckverkehrs im Reichspostgebiet das Verfahren auf gleicher Grundlage auch in den Königreichen Bayern und Württemberg zur Einführung gelan­gen wird. Die für das Rechnungsjahr 1908 zu erwartenden Einnahmen aus dem Uebenvei- sungs- und Scheckverkehr, sofern dieser Verkehr mit Beginn des Kalenderjahres 1909 zur Ein­führung gelangt, sind aus 40 300 41 i'schätzt, die Ausgaben auf 25 954 <41, sodaß der Betrieb für das erste Vierteljahr voraussichtlich einen Zuschuß von 85 654 <4(, erfordern wird.

Ausland.

* Verschärfung der dänischen Fleischbeschau. Der dänische Landwirlfchaflsminister hat zur weite­ren Ausgestaltung der in den letzten Jahren roieber* holt erweiterten und verschäiften Gesetzgebung über die Fleischbeschau in Dänemark, die den Zweck verfolgt, die Ausfuhr von Fleisch oder! FleischabfäUen, die zur menschlichen Nahrung un­geeignet sind, zu hindern, in der Folkethings- sitzung vom Samstag einen Gesetzentwurf eia- gebracht, der die Kontrolle auf alles Fleisch und alle Fleischwaren ausdehnt, sodaß nicht nur frisches und leichtgesalzenes, sondern auch stark­gesalzenes Fleisch den gesetzlichen Bestimmungen

Deutsches Reich.

1. In Sachen eines neuen Staatsange­hörigkeitsgesetzes sind die beteiligten Behörden des Reiches und Preußens zu kommissarischen Verhandlungen im Reichsamt des Innern zu­sammengetreten.

— Die grosse Handwerkerenquete ist nun­mehr vom Statistischen Amte bearbeitet worden, und über ihre Resultate wird amllichnseits folgen­des mstgeleilt: „In Betracht kamen für die Er­hebung "11314 Handwerkerinnungen; von ihnen sind nur drei nicht erfaßt worden. Die Jnnungs- ausschüsfe, Handwerkskammern, Jnnungshaupt- verbände und höheren Verwaltungsbehörden sind vollständig einbezogen; nur zehn Zweigverbände fehlen. Am 25. Oktober 1904 waren vorhanden 3164 Zwangsinnungen mit 218 468 Mitgliedern, 8147 freie Innungen mit 270332 Mitgliedern, sodaß es also im ganzen 488700 JnnungS- Mitglieder gab. Gesellen waren 289082 bei Mitgliedern von Zwangsinnungen, 402 487 bei Mitgliedern von freien Innungen eingestellt. Lehrlinge wurden bet den Mitgliedern von Zwangsinnungen 93 308, bei den Mitgliedern von freien Innungen 171052 gezählt. Auf je

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):(Sie StamlenbeiolilungSinktpellationtn werden am heutigen Dienstag im Reichstag, zur Verhandlung kommen, während tm Herrschen Abgeordnetenhaus am Mittwoch die Beantwor tung der Beamtenbesoidungsrnterpellatlonen

berlautet, soll der Reichsschatzsekretar S y d o w im Reichstage heute das Wort ergret- fen und die Wechselbeziehungen zwischen Reichs- nnanzreform und Beamtengehaltserhöhungen eingehend erörtern. Seine Erklärungen werden von der Beamtenschaft mit besonderer Spannung erwartet und man kann nur hoffen, daß sie zu den bisherigen Enttäuschungen nicht noch neue brin­gen werden. Soviel darf wohl als feststehend er­achtet werden, daß vom 1. April ein T e u e- rungszuschuß gezahlt werden soll, der bet ber Neuordnung der Besoldung mit Ruckwirkung auf die Zeit vom 1. April ab in Anrechnung zu kommen hätte. Die Regelung der Beamtenbesol- dungsfrage selbst dürste allerdings erst tm Herbst erfolgen. Es ist schon oft gesagt, daß das Haupthindernis der früheren Erledigung der Be- amtenbesoldungövorlagen nirgenbä anders als beim Block zu suchen ist.

Die Sachlage ist ganz einfach und durchsichtig. Die Besoldungsreform int Reiche kommt nicht zu­stande, weil die Finanzreform verscho­ben worden ist, und die Besoldungsgesetze für Preußen bleiben im Kasten liegen, weil man die Staatsbeamten nicht vor den Reichsbeamten bedenken möchte. Der Grund der Verzögerung ist also für beide Teile derselbe: der Geldmangel im Reich, die Verschiebung der Reichssteuergesetze. Schuld an der Benachteiligung der Beamten ist derjenige, der die Vertagung der Finanzreform verschuldet hat. Und wie nennt sich dieser Vater der Hindernisse, dieser Quell der Unfähigkeit, die­ser Hort der Unfruchtbarkeit? Es ist der viel­gepriesene Block!

Die Taktik der langen Bank, die syste­matische Verschiebungen der schwierigen und un­angenehmen Aufgaben, in erster Linie der Steuer­gesetze, wurde schon in Norderney begründet. Zu Beginn der Tagung wurde sie in der berühmten Blockrede des Reichskanzlers förmlich verkündet als Staatsweisheit des neuesten Kurses. Es ist bei aller scheinbaren Geschäftigkeit die Sache so gedreht und gedeichselt worden, daß dieses Jahr nichts zustande kommen könnte.

Die Verantwortlichkeit trifft in erster Stute den Fürsten Bülow, der die Blockinteressen über alle anderen Interessen und Verpflichtungen gestellt hat. In zweiter Linie sind aber die F r ei- finnigen schuld, weil sie im schönen Einklang mit dem Kanzler die Verschiebung der ernsten Probe auf ihre Bewilligungsfähigkeit betrieben haben. Großartige Programmpunkte aufschrel- ben, das verstanden sie freilich. Aber redliche Arbeit, die uns zu brauchbaren Steuerplänen verhalfen hätte, hat man durchaus nicht g e- leistet. Infolgedessen ist die glorreiche Block­ära unfruchtbar geblieben, die Zerfahrenheit ist auf eine bisher unbekannte Höhe gestiegen. Zu dieser Zerfahrenheit gehört auch die Verschiebung der dringendst notwendigen Besoldungsgesetzei

Ehre, tvem Ehre gebührt! Der Blockpolitik soll ihr „Lorbeer" nicht vorenthalten werden.

Jrn Abgeordnetenhaus hat die Zentrums- fvaktion zur Voabeuftung , der Beamtenbesol- dungsreform, wie bereits mitgeteilt, eine beson­dere Kommission niedergesetzt. Angesichts des um­fassenden Materials ist von dieser Kommission eine Geschäftsverteilung vorgenommen worden,

100 Mitglieder kamen bei ZwangSinnunge» 132,9 Gesellen und 42,8 Lehrlinge, bei den freien! Innungen 149,4 Gesellen und 63,3 Lehrlinge.! Die Einnahmen der Zwangsinnungen (L Jahrs 1904) betrugen 1,9 Mill. Mk., die der freien! Innungen 3,2 Mill., zusammen 5,1 Mill. Mk.

* Die Umbewaffnung der Kavallerie, voq der gegenwärtig viel die Rede ist, erstreckt sich nicht etwa aus die Lanzen, nur der Säbel dürste,, laut ,Leipz. N. Nachr/, in einem künftigen Feld­zuge fortfallen. Statt defferr erhalten M Leute daß kurze Seitengewehr, wie eS dr« Maschinengeivehrabteilungen haben, mit Säge«, zähnen auf dem Rücken der Klinge. Im Nah­kampfe wird die Waffe auf die verlängerten Karabiner aufgepflanzt. Der Fortfall des SäbelS bedeutet eine Erleichterung, die dazu benutzt wer­den dürfte, dem Mann mehr Patronen als bisher mitzugeben. Ueberhaupt wird aus die Schieß- ausbildung der Kavallerie angesichts der Er­fahrungen des letzten Feldzuges verstärkter Wert gelegt, liebet die Tragweise des vermehrten Patronenvorrats werden augenblicklich Versuch« angestellt, die wahrscheinlich zum Fortfall bei Bandeliers nebst Kartusche führen werden. Da­für erhalten die Mannschaften mehrere Patronen­taschen, die aber noch flacher sind, als die d«k Infanterie.

♦ Zur angeblichen Doppel-Trauung be» Fürsten von Bulgarien wird von der erzbischöf­lichen Behörde in Bamberg folgendes festgestellt r

1. Erzbischof Menint von Sofia und PhilippopÄ hat kraft der ihm vom Heiligen Stuhl gewährten Voll, machten, nachdem sämtliche von der Kirche verlangte» Bedingungen (namentlich hinsichtlich der Erziehung der Kinder) zugestanden waren, DiSpense in der emzugehen- den Mischehe erteilt. '

2. Das zuständige Pfarramt von Sofia hat Dele- gationsermächtiaung zur Vornahme der katholische» Trauung ausgestellt. >

3. Bevor die Trauung in Koburg vollzogen wurde/ hat der bevollmächtigte Minister Exzellenz Stancto« „mit Wissen und im Auftrag" Er. Kal. Hoheit die schriftliche Erklärung abgegeben: „daß für den Fürste», die katholische Trauung die einzig gütig« ist und daß Seinerseits ein Eheversprechen andere«, Konfession nicht stattfinden wird, soweit es von Aller- höchstihm abhängt.

4. Vor der Trauung in Koburg hat Se. Koma», liche Hoheit der Fürst diese Zusicherung mündlich wirderholt. _ , ....

5. Daß der Fürst fein Versprechen auch tatsäch^ lich gehalten hat, wurde inzwischen vom Minister Exzellenz Staneiow ausdrücklich in der Koburge» Zeitung' (Nr. 67 vom 7. März erklärt. Danach hat der Fürst „ein weiteres Eheversprechen vor dem Geist­lichen der andernKonfeflion (inOsterstein-Gera) nicht abgegeben und das „Jawort" seinerseitsmicht erneuert. Ihre königl. Hoheit Prinzessin Eleonore allein sprach vor dem Superintendent daS „Jawort". Die nämliche Erklärung war schon am 2. März von eine« anderen ermächtigten Hofstelle anher ermittelt worden.

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Earl Schütte;

3ÄÄX. w-ch-nd-il-g-- „Illustrierte Sonntagrzeitung"

Irn Dunkeln.

Roman von Ernesto Selva.

Rach einet wahren Begebenheit erzählt.

18s (Rachdruck verboten.!

Einige Personen wollten später in der Vor- staöt Loreto zu Neapel in einer Frau, ärmlich gekleidet, das Gesicht entstellt durch eine lange Karbe, welche über Stirn und Wange lief, Gro- banna erkannt haben; als sie jedoch diese Frau ansprechen wollten, wich sie ihnen scheu aus und verschwand bald ihren Blicken in dem Straßen­gewirr, wo sie vortrefflich Bescheid zu wissen schien.

Tommaso Basileo genoß die Früchte seines schändlichen Anschlages erst, nachdem er das Haupt seines Mitschuldigen hafte fallen sehen.

Der zum Tode Verurteilte hatte seinen Schwur gehalten und den Anstifter der verruchten Tat nicht betraten, hoffend, daß der Notar sich dankbar dafür bezeigen werde. Dies war nicht der Fall.

Mit der größten Vorsicht hatte der Notar den Schatz gehoben, nachdem er vorher am Tage den Ort aufgesucht, welchen Pisani ihm angegeben.

Die Freude des Geizigen war groß, in dem Kaschen jene leuchtenden Edelsteine vereint zu finden, die seine Habgier bis zum Verbrechen ge­trieben hatten.

Er verbarg den Schatz in einer alten Kiste, nahe seinem ärmlichen Lager, in einem öden, un­ordentlichen Zimmer, wo schwerlich jemand der­gleichen Kostbarkeiten gesucht hätte.

®er Schatz aber sollte dem Verbrecher, der bis­her ungestraft geblieben, dennoch zum Verderben gereichen, denn gerade sein Besitz war es, der Basileo völlig zum Geizhals machte. Diese Tod­sünde, der Geiz, hatte sich seiner mit den Jahren so völlig beinächtigt, daß er sich weder Trank noch Speise gönnte, um nur ein erspartes Goldstück mehr seiner Geldkasse einzuverleiben. Ja, Ba­stle» würde in Lumpen Begangen fein, wenn sich

dies mit dem Bertrauensamte eines Notars ver­tragen hätte und er nicht gefürchtet haben würde, Einbuße an seiner Einnahme zu erleiden. Ohne­hin ging er so einfach wie möglich einher und galt für einen Sonderling.

Geschickt in feinem Berufe, erhielt er sich im­mer noch eine, wenn auch nicht zahlreiche Kund­schaft, die besonders aus Leuten bestand, bereit Ruf mindestens ein zweifelhafter war.

Der einzige Genuß, welchen sich der Geizige in einsamen Nächten verschaffte, wenn er vorher die schadhaften Läden seiner Fenster verschlossen und die Türen doppelt verriegelt hatte, bestand darin, daß er fein Gold zählte und im Anblicke der Schätze schwelgte, die das Juwelenkästchen barg.

Dann kicherte er wohl leicht vor sich hin und verspottete noch in höhnischer Weise den Genossen, welck)er ihm die Schätze aus der Villa Rionero geholt und feine Schuld mit dem Leben gebüßt hatte.

Um die Familie Pisanis hatte sich Basileo nicht einmal gekümmert, mochte sie im Elend ver­kommen, was ging das ihn an?" —

In der Tat fehlte nicht viel daran, daß die unglückliche Familie des Gerichteten diesem Schicksale erlegen wäre.

So ängstlich es Pisani auch vermieden hatte, nach seiner Verhaftung dem Gericht Mitteilung -über seine Angehörigen zu machen und sich mit denselben in Verbindung zu setzen, so hatte ein unglücklicher Zufall es doch gewollt, daß die Kunde von dem Raubmord in der Villa Rionero und später die Verhaftung des Mörders zu den Ohren der in Kalabrien lebenden Familie Pisa­nis gekommen war.

Stets von düsteren Ahnungen erfüllt, das Tun und Treiben Antonios betreffend, hatten dessen alte Mutter und seine Gattin heimlich Er­kundigungen eingezogen, um ihre schlimmsten Be­fürchtungen noch übertroffen zu sehen.

Der Mörder, welcher am 9. Oktober 1867 auf dem Platze des Mercato enthauptet worden, war Antonio Pisani.

Die unglückliche Witwe des Gerichteten über­lebte diesen Schlag nicht lange. Sie siechte ba- hin, von ber furchtbaren Angst gepeinigt, baß ihre schuldlosen Kinder, ohnehin gebranbmarft durch den Namen, welchen sie führten, einst die schlimmen Neigungen ihres verbrecherischen Va­ters erben würben.

Mit wahrer Seelen grüße ertrug die greife Mutter Schmach und Unglück.

„Der Wille des Herrn geschehe", sprach sie er­gebungsvoll, „fein Name fei gepriesen, er hat mein Gebet erhört und meinem unglücklichen Sohne zu ber Gnade verhalfen, reumütig zu ster­ben."

Und der kranken Schwiegertochter gelobte die alte Frau, für die verlassenen Kinder sorgen zu wollen und alles zu tun, daß sie nicht vom rechten Wege abwichen.

Gaetano, der Sohn, welcher seinem Vater äußerlich glich und auch die Mißgestalt von ihm geerbt hatte, mußte der sterbenden Mutter das Versprechen geben, danach zu streben, ein redlicher Mensch zu werden.

Der Knabe, schmerzlich gebeugt durch den ihm so nahe bevorstehenden Verlust seiner zärtlichen Mutter, kniete an dem ärmlichen Lager schluch­zend nieder und die blassen Lippen der Sterben­den waren es, die ihm stockend das schreckliche Ge­heimnis verkündeten, daß sein Vater ein Mörder gewesen war, der auf dem Blutgerüst fein Ver­brechen gesühnt hatte.

In derselben Nacht verschied die Mutter. Der Knabe hatte keine Tränen für fie, fein armes Herz war wie erstarrt vor Grausen, stumm wankte er hinter dem Sarge her, die Blicke scheu gesenkt, denn et wähnte, daß die Leute ihn betrachteten, mit den Fingern auf ihn wiesen und einander zuraunten:

„Seht da, das ist Gaetano Pisani — der Sohn bei Gerichteten I"

Die Großmutter verstand nur zu wohl, Wal in der Seele ihres Enkels vorging und wußte, baß hier ihres Bleibens nicht mähr sei, benn auch ber Geistliche des kleinen Ottes wußte um ihr Unglück, und leicht verbreitete sich solche Kunde.

Sie machte daher die geringe Habe, welche fie noch besaß, zu Gelbe und schickte sich an, nach Neapel zu übersiedeln. Daß sie gerade diesen Ort wählte, welcher für fie so peinliche Erinne­rungen haben mußte, geschah deshalb, well st« erstens vermeinte, daß die große Stadt ihr und den Enkelkindern mehr Gelegenheit bieten würde, lohnende Beschäftigung zu finden, und dann hatte Gaetano hier auch die Aussicht, feine her­vorragenden geistigen Fähigkeiten auszubilden.

Die Witwe Pisani hatte ihren Mädchennamen angenommen, und diesen führten auch die Kinder ihres Sohnes, die nie den Namen ihres Vater» aussprechen durften.

7.

Ein Schüler AeSkulapS.

In einem Labyrinth von Gaffen und winke­ligen Gäßchen, kaum so breit, daß zwei Menschen aneinander vorübergehen können, mit den hohen, schwarz verräucherten Häusern, den Abfallhaufen vor den Türen, wo schmutzige Kinder sich balgten, in jenem Teile der Stadt, den man daS alt« Neapel nennt, ist auch eine Gasse gelegen, bie man richtiger als einen finsteren Winkel bezeich­nen könnte, und die sich zur Zeit, in der unsere Erzählung spielt, „Vico Chiavetta al Pendino" nannte, ein Name, ber verschwunden ist mit den wenigen baufälligen Häusern, bie später abgebro­chen wurden.

Hier haben die Not, das Elend, aber auch da» Verbrechen ihre Wohnung.

Wir betreten das Innere eines dieser abschrek- kenden Häuser um die Mitternachtsstunde eine» rauhen Novembertages des Jahres 1880.

(Fortsetzung folgt)