Erscheint tSgltch M Aurnahme der Son» «ndZeirr1ag«.vitttrl- p-rlichervepl-^reir ohne vringerlohn und Bestellgeld in Zulda so- vie amwSrlr (.SO Mt.
Perairtw. «edattemr «arl Schütte; für die Anzeigen:
T.Parzeller in Lulda.
ZuldaerWZeitMg
w-cheub-iiage: „Illustrierte Sonntagszeitung" m°«-kbeN°gt! „Klldaer Geschichtsblätter"
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Rotatkonrdruckmch Verlag der Luldaer A> tiendruckerei in Zulda Zernsprecher Nr. 9.
35. Jahrgang.
Fulda, Montag den 9. März 1908.
M 57
Krstes Wlatt
altung des Reichs
Deutsches Reich.
* Der Diiitenantraq der Parteien de§ Abgeordnetenhauses ist als selbständiger Antrag zurückgezogen und als Antrag zur zweiten Beratung des Etats des Abgeordnetenhauses gestellt worden.
a. Die BeamtengehaltS-Jnterpellation in Preußen wird im Abgeordnetenhause erst am kommenden Mittwoch zur Beratung kommen. Von verschiedenen Seiten wurde gegen die Verschiebung auf Mittwoch protestiert, aber das Haus blieb dabei, weil die Regierung erklärte, daß sie erst am Mittwoch die Beantwortung eintreten kaffen könne. — Die nationalliberale
Kosten der Freisinnigen gewinnen würde. Diese Mitteilung ist natürlich verschiedenen Blockblättern recht unbequem und die »Deutsche Tagesztg/ beeilt sich, den Reichskanzter wie folgt zu verteidigen: „Wir wissen natürlich nicht, was der Reichskanzler in Norderney mit dem Gewährsmann der ,Voss. Ztg/ gesprochen hat. Wir sind aber überzeugt, daß er kein Wort gesagt hat, das mit seiner nachherigen Erklärung im preußischen Abgeordnetenhaus unvereinbar wäre. Hat der Gewährsmann der ,Voff. Ztgck etwas herausgehört, so ist es vermutlich seine eigene Schuld." Sollte wirklich ein Hörfehler vorliegen?
□ Freisinn und Sprachenparagraph. Der Freisinn ist noch immer eifrig bemüht, für seinen bevorstehenden Umfall in der Frage des Verbots fremder Sprachen eine geeignete Form zu finden. In Süddeutschland scheint man unter den Liberalen damit vorläufig nicht einverstanden zu sein. Wie eine Meldung aus Stuttgart besagt, stellte der Abg. v. Payer jedes Kompromiß über den Sprachenparagraph kategorisch in Abrede. Die süddeutsche Volkspartei werde um keinen Preis einen weiteren Schritt zurückmeichen. Ein Stuttgarter Korrespondent fügte hinzu, daß die Haltung des Abg. v. Payer höchst bedeutungsvoll sei, da er als der „heimliche" Führer des'Blocksreisinns anzusehen sei.
Die Sennt«96tM|t in Senkte» -werbe.
Der „Reichsanzeiger" hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der sich mit der Sonntagsruhe tm Handelsgewerbe befaßt; er stellt als Ziel dre allgemeine Sonntagsruhe auf und will nur 3 Stdn. Verkaufszeit zulassen, wenn die Ortsbehörde es beschließt. Bisher bestanden 5 Stunden Der- kaufszeit und die sogenannten freien Sonntage vor den höchsten Festtagen usw. Durch Bekanntgabe dieses Entwurfes ist in den Kreisen der Kaufleute eine große Beunruhigung entstanden; der Reichstag wird bereits mit Zuschriften überschwemmt und in den schärfsten Ausdrücken wendet man sich gegen den Entwurf. Da sind einige Worte der Beruhigung am Platze.
Zunächst muß klargestellt werdhn, daß der Entwurf dem Reichstage noch nicht zugegangen ist; man weiß also nicht, wie der Entwurf aus- feben wird, wenn er dem Reichstage zugeht, daher kann eine einzelne Fraktion vorläufig auch noch nicht Stellung nehmen. Es besteht ein großer Unterschied zwischen Entwürfen, die der Oeffentlich- keit zur Begutachtung übergebe!» werden und solchen, die dem Reichstage zugehen; die letzteren sehen oft ganz anders aus. Die Regierung hat ,den Entwurf veröffentlicht, damit die beteiligten Kreise sich äußern und jetzt ist für die Kaufleute, die gewerblichen Vereine und die Handels- und Handwerkskammern der Zeitpunkt gekommen, .Stellung zu nehmen. Sie sollen in Resolutionen an die einzelstaatlichen Negierungen und an den Bundesrat ihrem Willen Ausdruck verleihen; dann wird der Entwurf in erheblicher Weise um- aearbeitet werden. Das ist ja gerade der Zweck der Publikation und daher erscheint uns die Aufregung etwas verfiüht.
In der Frage der Sonntagsruhe sind zwei große Gesichtspunkte zu berücksichtigen: einmal das religiöse Moment und dann die Wahrung der berechtigten Interessen der Beteiligten. Was das religiöse Moment betrifft, so ist ganz klar, daß jeder Christ auf tunlichste Einschränkung der Sonntagsarbeit hinwirken muß. Die Sonntagsruhe aber ist die Voraussetzung der Soyntags- heiligung, wenn freilich die Ruhe auch manchmal zu ganz anderem mißbraucht wird. Aber wer die Ruhe nicht hat, kann die Heiligung nur schwer erfüllen. Die Geschichte aller Völker und aller Zeiten sagt uns ferner, daß die Sonntagsarbeit keinen Segen bringt; sie ist ein Sammeln in ein Faß ohne Boden. Andererseits hat uns Christus sehr deutlich gelehrt, daß er von einer geistlosen und mechanischen Durchführung der Sonntags- ruhe nichts wissen will, daß er Sonntagsarbeit gestaltet, wo sie zur Notwendigkeit wird oder zur , 'räßeren Ehre Gottes geschieht.
Besteht nun eine Notwendigkeit für die Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe? Im allgemeinen kann man weder Ja noch Nein sagen; man muß unterscheiden und fragen: wer kommt in Betracht? Die Antwort ist: der selbständige Kauf- nann, der unselbständige Handlungsgehilfe und der Käufer. Allen muß Rechnung getragen werden. Kein Bedürfnis nach der Sonntagsarbeit hat der Handlungsgehilfe; er strebt den „toten" Sonntag an, er will wie der Arbeiter und Beamte seinen vollen freien Sonntag haben und jedermann wird das begreiflich finden. Auch für den selbständigen Kaufmann besteht eine Notwendigkeit der Sonntagsarbeit nicht; wohl aber geben wir die Nützlichkeit der Sonntagsarbeit für ihn zu. Es ist indes eine
Uebertreibung, wenn man sagt, daß der Kleinkaufmann ohne Sonntagsarbeit nicht mehr exi- stieren könne, daß er zugrunde gehe, wenn am Sonntage alle Läden geschlossen werden. Ein Mittelstand, der nur noch durch Sonntagsarbeit sich halten könnte, wäre nicht wert, daß er weiter existiert. Mit Recht weisen aber viele Kaufleute darauf hin, daß die Erhöhung der Sonntagsruhe das Hausieren und Detailreisen befördern würde; Das stimmt, beweist aber nur, daß man die Sonn- tagsarbeit nicht für sich allein betrachten darf, sondern daß man auch andere Bestimmungen des Gesetzes berücksichtigen muß und daß mit jeder vermehrten Sonntagsruhe eine Verschärfung der Bestimmungen gegen das Wandergewerbe Hand in Hand zu gehen hat. Wir sagen also daß eine absolute Notwendigkeit zur Sonntagsarbeit auch für den selbständigen Kaufmann nicht besteht; es kommt alles auf die sonstige Gestaltung der Gesetze an.
Also bleibt das Interesse des Käufers übrig, und dieses ist für den Handel überhaupt entscheidend, daher auch für die Sonntagsarbeit. Nun wollen wir hier nicht der Gewohnheit oder der Bequemlichkeit vieler Käufer das Wort rebyt. sondern nur dem tatsächlichen Jntereffe. Geht man aber diesem näher nach, so findet man eine ungeheuere Verschiedenheit der berechtigten Ansprüche. In einer Großstadt mit 150 000 Einwohnern hat jedermann die Woche über reichlich Gelegenheit, alle seine Bedürfniffe zu decken; da kann man ruhig zur vollen Sonntagsruhe über- gehen und am Ende wird hierfür alles dankbar sein. Anders ist es in einer Mittelstadt bis herab zu 20 000 Einwohnern; da will die nächste Umgebung am Sonntag in die Stadt gehen und dort einkaufen; man braucht also eine Offenhaltung der Läden, aber es dürste genügen, für 3 Stunden offen zu halten und spätestens um 1 Uhr zu schließen. Bei kleineren Orten und Städten aber muß man es bei den bestehenden Vorschriften lassen; die Leute am Orte und namentlich die Käufer vom Lande müssen am Sonntag Gelegenheit haben, ihre Bedürfnisse zu decken; sie können nicht am Werktage in die Stadt fahren. Wo vollends parzellierte Dörfer und weite Höfe sind, da geht es gar nicht ohne eine Sonntagsarbeit ab. Darin wird uns jeder zustimmen muffen.
Es ergibt sich somit aus dieser Berücksichttgung der tatsächlichen Verhältnisse folgendes:
1. Die Ausdehnung der Sonntagsruhe ist prinzipiell anzustreben und zwar aus religiösen, sozialen und kulturellen Zwecken;
2. man kann nicht schablonifieren, weil die Verhältnisse zu verschieden sind; man muß freie Gruppen bilden. Auf die Zahlen, die wir nannten, legen wir uns dabei nicht fest; wir wollten nur zeigen, tote man arbeiten kann.
3. Mit der erhöhten Sonntagsruhe muß man auch an eine Revisiion der Vorschriften über das Wandergewerbe gehen.
[] Der Lärm um den ttaiser-Bries.
Alle englischen Blätter beschäftigen sich mit dem Brief des deutschen Kaiser- an Tweedmouth» Die konservativen Blätter melden, in osstziellea Kreisen werde erklärt, die britische Regierung habeversucht,einegegenseitigeBeschränkung des Baues von Kriegsschiffen durch dirette Verhandlung mit Kaiser Wilhelm zu erlangen. Die Konesoondenz sei ein Versuch, auf diplomatischem Wege zu erlangen, waS vir Haager Konferenz nicht erreicht hat. ES fei bekannt, daß seit vielen Monate« Briefe zwischen^
X Eine interessante Enthüllung bringt die ,Voff. Ztg/, indem sie eine Zuschrift veröffentlicht, in der auf die Haltung des Reichskanzlers in der Wahlreformfrage zurück- gegriffm wird und wo es u. a. heißt, der Reichskanzler sei in Norderney einer Reform des Wahlrechts gar nicht abgeneigt gewesen, nur habe er das gleiche Stimmrecht zurückgewiesen, weil dadurch das Zentrum auf Kosten der Nationalltberalen und die Sozialdemokratie auf
* Gelnhausen, 7. März 1908. Professor, Arndt in Frankfurt hat die ihm von der liberale«' Vereinigung angebotene Kandidatur für beit Landtagswahlkreis Schlüchtern-Geln»' hausen angenommen.
W. Wilhelmshaven, 8. März 1908. In Anwesenheit des Kaisers, de- Großherzogs von Baden und deS Prinzen Heinrich der Wiebe», lanbe lief am Samstag morgen das Linienschiffs Ersatz Bayern in Wilhelmshaven von Stapel. Die Großherzogin von Baden taufte das Schiff, „Rassau". Der Oberpräsident Hengstenberg hielt eine Rede in, der er u. a. sagte:
„AIS ein neues Glied deutscher Wehrkraft zu,' See, ein erzgefügtes Zeugnis schaffensfreudiger Arbeit und technischen Könnens steht das stolze Schlachtschiff vor uns, bereit, dem Meere und damit seinem Beruf übergeben zu weroen. „Saevis tranquillne in nndisl“ „Ruhig im wilden Wogenbraus!" Dies Wort, daS dich aus deinen Fahrten geleiten mög^> war der Sinnspruch des edlen Wilhelm von Nassau - Oranien, dessen Wiege in dem Land« stand, dessen Name du auf Allerhöchsten Befehl, künftig führst. Freudigen Stolzes werden die «er wohner dieses Landes Kunde von dem huldvolle«. Gnadenbeweis Eurer kaiserlichen und königlichen Majestät erhalten und dankerfüllten Herzens die hohe Ehre empfinden, daß eines der stolzesten Schiffe der kaiserlichen Marine künftig den Namen ihrer geliebten Heimat über die Meere tragen wird. Dein Name, du stolzes Schiff, soll aber auch erinnern an das erlauchte Fürstengeschlecht, daS in den Aust" Zeichnungen der Weltgeschichte manch ruhmvolles Blatt füllt, soll das Gedächtnis wachrufen an die edlen Männer aus dem naffau - oranischen Stamme, diß treuen Streiter für ihres Glauben s und Lande- Freiheit, die Ahnen des Hohenzollerngefchlechts.
Der Kaiser gab nach dem Taufakte im Offi« zierkasino ein Frühstück. Im Verlaufe be- Mahles brachte ber Kaiser folgenden Trinkspruch aus:
Ich bringe ein Hoch auS auf unsere Gäste, den Prinzen Heinrich der Niederlande, den Großherzog vo« Baden und vor allen Dingen auf die Allerdurchlauchtigste Taufpatin, die Großherzogin, Prinzessin vo, Nassau! Hurra! Hurra! hurra!
Der Großherzog von Baden erwiderte mit einem Hurra auf den Kaiser.
* Weimar, 8. März 1908. Der Antrag auf Aufhebung der Grundsteuern im Groß«! Herzogtum Sachsen-Weimar wurde vom LanbtaH einstimmig genehmigt.
* Bamberg, 8. März 1908. Nachdem bfl ,Geraer Zeitung' „auf Befehl" die Mitteilung, daß eine Doppeltrauung des Fürste« Ferdinand von Bulgarien nicht ftattge- funben habe, als dreiste Erfindung bezeichnt halte, sah sich die hiesige Kirchenbehörde veran-l laßt, den betreffenden Briefwechsel zu veröffent«' lichen. Fürst Ferdinand erklärtedarnacb selbst, daß eine Doppeltrauung nicht stattgesunden hat.
Fraktion deS Abgeordnetenhauses hat einen An- trag eingebracht, der sür den Fall, daß die Beamtenvorlage nicht mehr kommt, den höheren Beamten eine einmalige Teuerungszulage von 10%, den mittleren von 12% und dm Unterbeamten eine solche von 15% gewähren will.
0 Schlechte Aussichten für die Beamten. Währmd man mit Spannung den Erklärungen der deutschm und preußischen Regierungen zu den Beamteninterpellationm mtgegensieht, bringt die ,Mil. Pol. Korresp.' eine wenig tröstlich Mitteilung. Zunächst wird hier bestätigt, was man schon auS den Erklärungen des bayerischen Finanzministers v. Pfaff wußte, daß sich der Fehlbetrag in den Einnahmen in den nächsten Jahren ohne die Kosten der Heeresvorlage von 1910 auf jährlich 300 Millionen Mark belaufen wird. Dann heißt eS weiter:
„Zu einer teilweifen Finanzreform, nur um die Gehalts- und Besoldungserhöhungen zu ermöglichen, wird sich die Reichsregierung um so weniger entschließen wollen, weil jede Teilreform sofort einen Ausfall von 35 bis 40 Millionen Mark durch die dann nötig werdende Herabsetzung der Zuckersteuer zur Folge haben müßte. Einen Ausweg würde die Uebernahme deS GehaltSmehrbedarfs auf die Matrikularbeiträge der Einzelstaaten bedeuten. In parlamentarischen Kreisen ist hierfür umsomehr Stimmung, als man mit Recht anführt, daß eine bis zum Herbst verschiebende Reichsfinanzreform nicht vor dem Sommer 1909 nennenswerte Erträge zu bringen imstande wäre .... Doch wird sich bie Beamtenschaft wohl mit Geduld fassen und mindestens noch bis zur Weihnachtszeit auf die Aufbesserung warten müssen. Zugeständnisse über eine Teurungszulage hinaus können als ausgeschlossen bezeichnet werden".
Im Dunkeln.
Roman vo« Ernesto Selva.
Nach einer wahren Begebenheit erzählt.
16] (Nachdruck »erboten.)
Doch weder das eine noch daS andere geschah und endlich erfolgte dann auch der Urteilsspruch; er lautete, wie vocauszusehen gewesen, auf Tod durch das Schwert des Henkers.
Am neunten Oktober 1867 starb der reumütige Sünder auf dem Blutgerüste, welches man auf dem Platze des Mercato zu Neapel errichtet hatte.
Zwei Männer, durch Charakter und Lebensstellung verschieden, wie durch völlig entgegengesetzte Beweggründe dazu veranlaßt, wohnten der Hinrichtung bei, zählten in atemloser Spannung die letzten Sekunden des armen Sünders, sahen fein Haupt fallen und das Blut gleich einem Springbrunnen aus dem zurückschnellenden Rumpfe auffpritzen.
Diese beiden, durch die wogende Menschenmenge getrennt, bleich, zitternd, einer Ohnmacht nahe, waren der Marchese Ottavio Rionero und der Notar Tommaso Bafileo.
6.
Nach Jahren.
Wir sind dem Leser, ehe wir den Faden dieser wahrhaftigen Geschichte wieder aufnehmen, vorerst noch einige notwendige Erklärungen schuldig, betreffend daS Schicksal der Hauptpersonen.
Der Marchese Rionero, den eine fieberhafte Erregung so lange aufrecht erhalten, bis der Mörder, feiner innig geliebten Gattin entdeckt und gerichtet worden war und er so mindestens etnms über deren letzte Augenblicke erfahren hatte, wenn auch aus dem Munde des verruchten Räubers, versank allmählich wieder in jene tiefe
Melancholie, aus welcher seine Freunde vergebens versuchten, ihn herauszureißen.
Es war nicht eine dumpfe Verzweiflung, welche mit der Vorsehung hadert, welche Ottavio Rionero die Einsamkeit suchen und alle geselligen Vereinigungen fliehen ließ, es war die wahre und tiefe Trauer eines verwaisten Herzens, das nur einmal lieben konnte und dem mit der Geliebten jede Herzensfreude ausgestorben war.
Weder das Zureden feiner Freunde noch die Zeit änderten etwas an der Denkungsart und den Beschlüssen des Marchese. Für ihn blühten die Rosen nicht mehr, und obwohl mehr als eine Mne und edle Fran dem durch sein Unglück doppett interessanten Witwer gern Trost gegeben und die Hand zum Bunde fürs Leben gereicht hätte, er blieb unzugänglich für alle dergleichen Bemühen, der Gemordeten die Treue bewahrend und ihrem Gedächtnisse einen förmlichen Kultus weihend.
Die ganze Zärtlichkeit des einsamen Mannes war der kleinen Angiolina zugewendst. Für, sie lebte und strebte er, und die Hoffnung hielt ihn aufrecht, dem unglücklichen Kinde Heilung zu ver- schaffen, ein Mittel zu entdecken, ihr das verlorene Augenlicht zurückzugeben.
Erst als Jahre in solchen vergeblichen Versuchen hingegangen und die Aussicht auf den Erfolg so viel« Kuren immer geringer geworden, ergab sich der bedauernswerte Vater mit from- mer Ergebung in fein Geschick, eine blinde Tochter sein zu nennen, und wendete nun alle Mittel auf, unterstützt von seinem Reichtum, dem armen Mädchen dieses Unglück so wenig wie möglich fühlbar zu machen.
Giovanna, deren Mttschuld an dem in der Villa zu Portici verübten Verbrechen der Marchese nicht im entferntesten voraussetzte, das er im Gegenteil für ein Opfer des Räubers hielt, war von ihm in einer Privat-Jrrenanstalt untergebracht worden, wo sie gut verpflegt ward.
Die behandelnden Aerzte gaben Hoffnung auf Genesung, nur nahm es alle wunder, daß die
Krankheitserscheinungen zuweilen seltsam wechselten.
Es war nicht die Furcht vor dem Mörder, das tödliche Erschrecken über die Erscheinung desselben. welche eine Art von Verfolgungswahnsinn erzeugt hatten, wie der Irrenarzt anfangs vorausgesetzt, sondern das Gemüt des Mädchens war schwer leidend, ihr Gewissen schien belastet und sie sprach stets die Befürchtung aus, daß auch sie ihre Schuld auf dem Blutgerüste werde büßen müssen, gleich wie Pisani. Man hatte ihr nämlich von dessen tragischem Ende berichtet, in der Erwartung, daß ihre Angst vor dem Mörder sich verlieren werde, wenn sie die Gewißheit seines Todes erlangt habe.
Sobald nämlich die Nacht hereinbrach, bemächtigte sich der Irrsinnigen eine fieberhafte Angst, sie wollte nicht allein bleiben, verkroch sich unter die Decken ihres Lagers und schrie und jammerte, daß jetzt der schreckliche Bucklige zum Fenster hereinsteigen, sie binden und knebeln und ihre arme Herrin ermorden werde.
Auch kamen wieder Augenblicke, wo sie sich selbst verfluchte und des Mordes anklagte. Dann meinte sie, zerraufte sich das Haar und klagte^darüber, daß sie dem armen Kinde nicht helfen könne, weil sie gebunden und geknebelt fei und jedesmal schloß sie mit denselben Worten: „Hätte ich mm- deftens Angiolina retten können, dann würde die Marchesa Albina mir vergeben haben und mir Gnade erbitten am Throne Gottes, so aber bin ich verdammt auf Erden und int Himmel, weil ich die Kleine hilflos umkommen ließ."
Anfangs hatte man bei diesen stetigen Selbstanklagen doch ein gewisses Mißtrauen nicht unterdrücken können, da aber Pisanis Aussagen ganz und gar nicht belastend für Giovanna gewesen waren, ließ man den Verdacht bald wieder fallen.
Der Bucklige hatte nur ausgesagt, daß er die Gartenpforte nicht verschlossen gesunden und so auf den Gedanken gekommen fei, den Einbruch in der Villa zu verüben. Einen Mord habe er
überhaupt nicht beabsichtigt, die Not allein hättch ihn zu einem Diebstahl gedrängt.
Zuletzt kam man auf die Vermutung, daß Giovanna die Nachlässigkeit begangen habe, die Park- psorte offen zu lassen und sie sich dieser Pflichtverletzung cmklage, die so verhängnisvolle Folgen gehabt.
Die gute Behandlung milderte mit den Jahren die Leiden der Kranken, Giovanna war rnhi- ger, die Anfälle kamen seltener und man gewährt« ihr größere Freiheit, beschäftigte sie auch auf ihrtz Bitte in Haus und Garten, wo sie sich nach Kräften nützlich machte.
Doch eines Tages — es mochten ungefähr fünf, Jahre nach dem Morde der Marchesa Rionero bet«' flössen fein, war Giovanna spurlos aus der Irren«' anstatt verschwunden.
Wie die angestellten Nachforschungen erwiesen, hatte sie ihre Flucht dadurch bewerkstelligt, daß stk die EinfriedungSmaner des Parkes mit Hilfe einer Leiter, welche sie sich zu verschaffen gewußt, überklettert. Auf der Höhe der Mauer ange- langt, hatte dann die Irrsinnige den Sprung hinab gewagt, da es ihr unmöglich gewesen, die schwere Leiter nachzuziehen.
Daß der Sturz nicht ohne schlimme Folgen für Giovanna ab gelaufen, ging daraus hervor, daß man auf dem Grasboden, der stark zertrete« war, deutlich Blutspuren fand, die man bis zur nahen Landstraße hin verfolgen konnte, wo sie sich im dichten Staube verloren.
Trotz der eifrigsten Nachforschungen war feine Spur der Entflohenen zu entdecken.
Auch der Marchese, welchem der Fall sogleich gemeldet worden war, vermochte über das Schicksal der Zofe seiner unglücklichen Gemahlin später nichts näheres zu erfahren, obwohl er weder Geld noch Mühe gescheut hatte, um feinen Zweck zu erreichen.
(Fortsetzung folgt.)