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Fulda, Sanlstag den 19. Februar 1908.
35. Iahrqanq.
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Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 28. Februar 1908.
Das Ersuchen des Amtsgerichts Straubing um Erteilung der Genehmigung zur Vernehmung des Abg. S ch o f b e ck (Ztr.) in einer Vrivat- klooesache wird entsprechend dem Antrag der Ge- schäftskomission abgelehnt, dagegen der Antrag des Abg. Held auf Genehmigung zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen sich selbst angenommen.
Es folgt die Fortsetzung der ersten Beratung der Novelle zur Gewerbeordnung (kleiner Befähigungsnachweis).
Abg. Mattewitz (k.) spricht seine Freude darüber aus, daß der Staatssekretär, wie er in seiner gestrigen Rede ausgeführt habe, nunmehr eine Denkschrift über das Handwerk vorlegen werde.
Abg. Cuno (fr. Vp.) tadelt die äußere Form der Vorlage. Was den Inhalt der Vorlage an- gehe, so teile er die Befürchtung, als ob sie irgend welche politische Bedeutung habe, nicht. Tie Rücksicht auf eine gute Ansbildung des gewerblichen Nachwuchses bestimme seine Freundender Vorlage zuzustimmen.
Abg. Göring (Ztr.) wünscht nach dem Vorgänge Württembergs die Anlegung öffentlicher Handwerksregister sowie eine Revision des Wahl- Verfahrens zur Handwerkskammer in dem Sinne, daß der einzelne Handwerker einen größeren Einfluß erhält. Wenn die Nationalliberalen sich für die Vorlage erklärten, so geschehe es wohl mehr der Not gehorchend als dem eigenen Trieb. Der Freisinn behaupte zwar immer, daß er bereit sei, die berechtigten Forderungen des Handwerks zu erfüllen, aber sede Forderung werde von ihm als unberechtigt hingestellt. Die Stellung der Sozialdemokratie habe nicht verwundert. Sie spiele sich immer als Vertreter der Arbeiter auf: aber seien denn die Handwerker keineArbeiter" Redner weist dann die gestern von den sozialdemokratischen Rednern gegen das Handwerk erhobenen Vorwürfe als durchaus unberechtigt zurück. Anderen Ständen nehme man es doch auch nicht übel, daß sie zur Verbesserung ihrer loirtschaft- lichen Lage sich zusammenschließen. Die Hand- werker mißgönnten den Arbeitern die Arbeiter- fchutzbestimmungen nicht, die auch Eingriffe in
Rechte Dritter bedeuteten; dann solle man es aber auch den Handwerkern nicht verdenken, wenn sie Schutzbestimmungen wünschten. Was an Selbst- hülfe geleistet werden könne, habe das Handwerk längst geleistet. Tie Klagen über Lehrlings- züchterei seien unberechtigt, eher könne man von Lehrlingsmangel sprechen. Ein Monopol wolle der Handwerkerstand nicht. Redner richtet zum Schluß an das Handwerk draußen im Lande einen Appell, das was ihnen jetzt geboten werde, gründlich zu benutzen, um das Handwerk vorwärts zu bringen; auf diesem Wege werde es am besten zu weiteren gesetzgeberischen Maßregeln im Interesse des Handwerks gelangen. (Lebh Beiß i. Zir.)
Abg. Bindewald (Anlis.) dankt dem Vorredner für seine Verteidigung des Handwerks und wünscht, daß der allgemeine Befähigungsnachweis bald nachfolgen möge. Redner polemisiert gegen die Sozialdemokratie.
Abg. Schefbeck (Ztr.) widerspricht der Behauptung, daß im Bäckereigewerbe besonders Lehrlingszüchterei getrieben werde.
Die Vorlage geht an eine Kommission von 28 Mitgliedern.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs betc. die Herstellung von Zigarren in der Hausarbeit.
Der Gesetzenlwurf dehnt die Arbeiisschutzgeseh- gebung auf die Zigarr>nindustrie aus, indem er besondere Vorschriften tür die Arbeilsräume und die Beschäftigung von Kindern und jungen Leuten in der Zigarrenfabrikation in der Hausmdüstrie gibt.
In Verbindung mit dieser Vorlage wird eine zweite Novelle zur Gewerbeordnung beraten.
Dieselbe enthält Bestimmungen über die Ausstellung von Zeugnissen für gewerbliche Arbeiter, über die Lohnbücher und ArbeitszeUel, über den Besuch der Fortbildungsschulen, über die Bekämpfung der von übermäßigen Arbeitszeiten herrührenden Gefahren, über die Rechtsverhältnisse der Werkmeister und Technller, über die Einführung des zehnstündigen Maximalarbeitstages der Frauen, über die Einführung einer llstündigen Nachlr-he für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter, über die Arbeilsverhällnisse in der Hausarbeit, über die Erhöhung der Strafe für lieber« tretungen der Arbeilerschutzbestimmungen.
Staatssekretär v. Bcthmanir-Holweg: Die Beschäftigung von Kindern und jungen Leuten in der Hausarbeit der Tabakindustrie beansprucht das lebhafteste Interesse, ineit gerade in der Hausarbeit die größten Mißstände vorkommen. Tie ganze Materie, besonders bezüglich der Kontrolle der einzelnen Hausarbeiterin, ist eine schwierige.
Abg. Dr. Pieper (Ztr.): Die vorliegenden Novellen bedeuten den ersten Schritt vorivärts seit dem bahnbrechenden Ärberterfckutzgcsetz von 1891. In der Kommission tuerben wir die Vorlage weiter ausgestalten müssen, besonders hinsichtlich der Konkurrenzklausel, der Sonntagsruhe, der 9stüudigen Arbeitszeit für die technischen Angestellten, der Sicherung ihrer Dienstkautionen und ihrer Unterstellung unter die Gewerbe- ober Kaufmannsgerichte. Redner erklärt sich mit den Bestimmungen der Vorlage im allgemeinen einverstanden und beantragt schließlich Veriveisung derselben an eine Kommission von 28 Mitgliedern. (Beifall.)
Die Abg. Sielrrman» (f.) und Frhr. Hehl v.
Herrnsheim (nl.) schließen sich den Ausführungen des Vorredners an. t ,
Abg. Molkenbuhr (Soz.) tadelt an dem Eiit- wnrf, daß er zu wenig bringe und spricht sich gegen ihn aus.
Samstag: Fortsetzung.-
x Vie neue englische Zchulvoriage.
Zur Regelung der Schulverhältnisse in England hatte das -Ministerium Campbell Banner- man vor zwei Jahren gleich nach feinem Amtsantritt eine Vorlage eingebracht. Der damalige Gesetzentwurf benahm den Schulen den konfessionellen Charakter, stellte sie nach dem Grund- satze, daß Zahlung von Gemeindebeiträgen auch Gemeindeaufsicht bedinge, unter die Grafschasts- rötc, führte einen Allerwelts-Religionsunterncht ein, der keinerlei konfessionelles Gepräge hatte und trug den Bedürfnissen und Wünschen der Kirchen mit echt englischer Rücksichtslosigkeit und Unduldsaurkeit so wenig Rechnung wie nur immer möglich. Die Folge war, daß, nach langem heißem Kampfe im Unterhause die Vorlage im Oberhause schließlich Schiffbruch erlitt.
Jetzt hat die Regierung, wie schon telegraphisch gemeldet wurde, eine neue Vorlage eingebracht. Danach soll es in Zukunft in England nur noch eine Art von öffentlicher Elementarschule geben, und diese soll unter der Kontrolle der lokalen Schulbehörde stehen. Ihre Lehrer müssen ohne Rücksicht auf ihre Konfession ange- stellt werden. Der „Religionsunterricht" dieser Schulen soll dem sogenannten Cowper-Temple- prinzip entsprechen, das heißt, er darf in keiner Weise irgendwelche Lehren und Glaubenssätze der verschiedenen Konsesiivnen berühren. In Landorten, wo nur eine Schule vorhanden ist, soll diese unter allen Umständen diesen Charakter haben. In den städtischen Bezirkeil dagegen, wo mehrere Schulen beieinander bestehen können, sollen unter gewissen Bedingungen die von den Kirchengemeinschaften gegründeten konfessionellen Schulen fortbestehen dürfen, wenn die Eltern van mindestens 30 Kindern eine solche Religionsschule wünschen. Diese Kirchenschulen sollen aber unter die Kontrolle der Regierung treten und erhalten dafür Unterstützungen von dieser, dagegen soll die Unterstützung aus den Gemeindesteuern, die sie bisher genossen, künftighin entzogen werden, aus diesen sollen vielmehr in Zukunft nur die konfessionslosen Schulen erhalten werden, die daneben auch noch den Staatszuschuß erhalten.
Diese Neuordnung würde ein empfindlicher Schlag für die konfessionellen Schulen sein, da die Erhöhung des Staatszuschiisses, den die Vorlage in Aussicht stellt, auch nicht annähernd den Mrlust aus den Lokalsteuern aufwiegt. Eine bereits ausgestellte Berechnung ergibt, daß den Kirchengemeinschaften unter solchen Umständen jedes Kind künftig per Jahr ungefähr 13 Schillinge mehr kosten wird als bisher. Die Folge muß natürlich fein, daß diese Schulen, wenn sie überhaupt noch fortbestehen, mit den von den Lokalbehörden unterhaltenen Anstalten nicht gleichen Schritt, fmtten können. Auch genießen sie andere Vorteile nicht, wie' z. B. ärztliche Kontrolle usw. Das ganze ist eine schwere Ungerechtigkeit gegen die Kirchengemeinschaften, die nicht
nur diese Schulen aus eigenen Mitteln gegründet sondern auch Jahrzehnte lang unterhalten haben Schwerer noch als die katholischen Schulen wär den die Schulen der englischen Hofkirche untei dem Gesetz zu leiden haben, da die katholische» Schulen meist in den städtischen Distrikten lieget und daher nicht unter die Klausel fallen, die da» Fortbestehen einer Kirchenschule überhaupt vor bietet, wenn keine andere öffentliche Schule i» unmittelbarer Nähe vorhanden ist.
Auch um diese neue Vorlage wird sich ein bei ßer Kampf entrinnen. Einstweilen ist niemani recht mit ihr zufrieden.
Deutsches Reich.
I. Die Petitionskommission des Reichstag» ging über eine Petition des Berkins im Aus lande approbierter Zahnärzte um Gleichstellung mit den in Deutschland approbierten Zahnärzte^ zur Tagesordnung über.
1. Die Enteignungsvorlage wird bereits anr nächsten Dienstag im Abgeordnetenhaus^ zur Beratung kommen.
a. Das Gesetz über die Bestrafung bei Majestätsbeleidigungen, das viel betufent Bütow'iche Zuckerbrot für den Block, ist untei dem Datum des 17. Februar 1 '.*08 in Kraft Getreten. Danach ist eine Majestätsbeleidigunß nur noch strafbar, wenn sie in der Absicht bei Ehrverletzung, böswillig und mit Uebetlegunj begangen wird." Auch tonnen mildernde Umstände zur Geltung kommen.
1. Der deutsche Städtetag wird in dieser« Jahre am 6. und 7. Juli in München statt- finden.
d* München, 28. Febr. 1908. Gegen den Erzbischof von Bamberg wenden sich die liberale Landtagsfraktion und die jungliberale Partei mit papierenen Protesten. Sie suchen de» Eindruck der Kritik, welche der Erzbischof an! Liberalismus geübt, abzuschwächen. Es ist selbstz verständlichpdaß die Liberalen von ihrem Auf. treten und ihrer eigenen Wirksamkeit die aller-, beste Meinung haben. Das ist nun aber in de» Politik nicht maßgebend; in Betracht kommt le diglich, wie diese eigene Meinung des Liberalis mus von anderen bewertet wird, denn dar: n a ch richtet sich der Einfluß einer Partei. Aus dem Umstand, daß der Liberalismus seit W93 in Bayern aus jeder Wahl geschwächt hervorginc und von 78 auf 25 Mandate zurückgesunken, ifi zu entnehmen, daß die hohe Meinung, tvelche bet Liberalismus von sich hat, vom Volke nicht anerc fanni wird. — Die Angelegenheit Bart deuhewer scheint noch weitere Kreise ziehet» zu wollen. Wie es heißt, hat der Senat dem Professor Dr. Bardenhewer eine — Rüge er' teilt, nicht nur „wegen Verletzung kollegialer Rücksichten", sondern auch weil er „Anlaß gegeben" habe zu Skandalen, „lote sie bisher an deutschen Universitäten unerhört waren". (I) Professor Bardenhewer hat darauf ein längeres, würdevolles Schreiben an den Senat gerichtet und dem Ministerimn davon Mitteilung gemacht.
Unpolitische Zeitläufe.
(::) Berlin, 27. Februar 1908. (Nachdruck verboten.)
Ende Februar macht sich das Schaltjahr bemerklich. Wir bekommen die Zulage von einem Tage. Das Geschenk wird freilich nicht hoch geschätzt. Der eingeschaltete Tag ist ein Tag wie alle Tage. Wenn der Februar uni den achtund- zwanzigsten Teil verlängert wird, so müssen wir für unfern alltäglichen Lebensunterhalt ebensoviel mehr ausgeben. Tie Hausfrau, welche ihr Mouatsgeld bekommt, muß im Schaltjahr etwas mehr knapsen, als im gemeinen Jahr. Wenn aber die Hausfrau jede Woche ihr Wirtschaftsgeld bekommt, so bleibt sich die Sache gleich, weil die Reihenfolge der Wochentage keine Äenderung erfährt. Bei den Einnahmen ist ein ähnlicher Unterschied -zu machen. Wer auf Tage- oder Wochenlohn arbeitet, hat im Schaltjahr einen Tagesverdienst mehr; ober wer sein Gehalt monatlich bezieht, bekommt im verlängerten Februar nur dasselbe, wie im kurzen Februar, — obschon er doch einen Tag länger arbeiten und essen muß. Zu einem Streik wegen des Schalttages wird es jedoch wohl nicht kommen. Denn die alten Kalendermacher haben kluger Weise das Anhängsel gerade dem allerkürzesten Monat Februar onge- flickt, und der bleibt trotzdem noch hinter der normalen Monatslänge zurück. Man merkt die Ver-
längentng kaum.
Das Volk betrachtet den 29. Februar als den Schalttag. Das ist aber nicht richtig. Vielmehr ist der 24. Februar als Einlage gebucht; die nachfolgenden vier Tage sollen zwar eine höhere Datumsziffer erhalten, aber sonst den letzten vier Tagen des gewöhnlichen Februar gleich bleiben. Dieser Punkt ist von Bedeutung für die Na- menstagsfeier. Bei der Geburtstagsfeier hält man freilich an der Datumsziffer fest; infolgedessen werden diejenigen, die in einem
Schaltjahr am 29. Februar das Licht der Welt erblickt haben, zu dem Mißgeschick verdammt, nut alle vier Jahre die landesüblichen Glückwünsche und Geschenke in Empfang nehmen zu dürfen. Allen Lesern, die um drei Viertel ihrer Geburts- betrogen werden, sei hiermit ein besonderer bluckwunsch in vierfacher Stärke gewidmet.
Das Schaltjahr bringt uns wieder zum Be- •ri unE Kalender gar nicht so einfach
s^at^nße.n sehen so bunt durchein- Schulkinder Mühe genug haben, fte ftaj einzupragen, und auch manchem Erwachse
nen wird es schwer, sich zurechtzufinden,. — selbst wenn er den bekannten Kunstgriff des Abzählens an den Fingerknöcheln zu Hilfe nimmt. Auch der Wechsel der Jahreslängen ist kunstvoll; denn von den Schaltjahren, die in der Regel bei jeder vierten Jahreszahl eintraten sollen, fallen im Laufe von 400 Jahren wieder drei ans. So sind zum Beispiel die Jahre 1700, 1800 und 1900 gewöhnliche Jahre gewesen, obschon ihre Ziffer durch 4 teilbar ist; das Jahr 2000 dagegen wird ein Schaltjahr sein, leider ohne unsere Mitwirkung. Eine noch viel größere Abwechslung in den Zeitkäufen bringt uns die Beweglichkeit des O st e r f e st e s. Dieser Festtag, von dem wieder alle beweglichen Feste des Kirchenjahres abhän- gen, kann sich um ganze 5 Wochen verschieben. Im lausenden Jahr fallen bekanntlich Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam schon recht spät; sie könnten aber unter Umständen noch eine Woche später fallen.
Unsere Zeitrechnung gleicht einer uralten Burg, zu der vor Tausenden von Jahren der Grund gelegt wurde und die dann von Zeit zu Zeit aus- und umgebaut wurde. In so einem Bauwerk, das im Lause von vielen Jahrhunderten erwachsen ist, gibt es gewundene Stiegen, verschlungene Gänge, versteckte Nischen, große Remter und kleine Kemmnate. Ta sieht es ganz anders aus, als in einem modernen Wohnhause mit allem Komfort der Neuzeit, das ein wohl- geschulter Zweckmäßigkeitsbaumeister mit Lineal und Zirkel auf dem geduldigen Papier borge- zeichnet hat. Das neue Bauwerk mag wohl bequemer und rentabler fein; das graue Schloß aber ist schöner und gemütlicher.
In unserer prosaischen Zeit brängen manche darauf, daß die alte verschnörkelte Kalenderburg umgefialtet werde in einen neuen Schablonenban non nüchterner Zweckmäßigkeit. Die Sachsen, die bekanntlich sehr Helle sind, haben neuerdings die Frage be_r Festlegung des Ostertermins wieder auf gegriffen, und in einigen Zeitungen findet man die ungeheuer weise Bemerkung, es müßten auch tue anderen Bundesregierungen mithin, wenn daraus etwas werden sollte. Ach du lieber Himmel, diesen gewaltigen Stein vermögen alle deutschen Bundesstaaten mit vereinten Kräften nicht zu wälzen. Dazu gehört ein einmütiger Entschluß der ganzen Christenheit in allen Weltteilen, also vor allem die Zustimmung des Oberhauptes her. katholischen Kirche. Der Berliner Astronom Förster, der im vorigen Jahrzehnt diese Sache anschnitt, wußte das trotz feiner Frei-
denkerei sehr wohl und klopfte demgemäß' zuerst in Rom an, ob dort ein unbedingter Widerspruch gegen eine neue Osterrechnung zu erwarten fei. Papst Leo XIII. ließ damals erkennen, daß der Ostertermin nicht zu den unabänderlichen Dingen gehöre, daß aber eine so eingreifende Neuerung nur dann in Betracht kommen könne, wenn eine einheitliche Feier für die gesamte Christenheit erzielt würde. Also die erste Vorbedingung war, daß auch die russischen und griechischen' Schismatiker sich anjchlössen. Tas würde aber wieder voraussetzen, daß in Rußland und im Orient der alte Kalender abgeschafft und unfer gregorianischer Kalender eingeführt würde. Tie Russen aber haben zurzeit etwas anderes zu tun, als an Kalenderreform zu denken. Es wird also wohl noch geraume Zeit bei der alten Osterberechnung bleiben, wie sie auf der Kirchenversammlung von Nicäa im Jahre 325 festgelegt worden ist und bis heute ihre Dienste geleistet hat. Uebrigens ist das ein wahres Meisterwerk der astronomischen Rechenkunst, da die „Cyklen" für den Mondlauf ie. sich durch anderthalb Jahntausend im Einklang mit dem wirklichen Sternen lauf gehalten haben.
Immerhin liegt die Vereinfachung des Oster- termins im Bereiche der Möglichkeit. Dagegen ist es weder wahrscheinlich noch wünschenswert, daß man die Ungleichheiten in der Monatslänge abschleife. Ob der Februar außerordentlich kurz ist und ob sich im Sommerhalbjahr die langen Monate zusammendrängen, ist für das private und öffentliche Leben ziemlich gleichgiliig. Die hergebrachten Unregelmäßigkeiten sind so wenig störend, daß man deshalb die altehrwürdige Ueberlieferung nicht anzutasten braucht.
Ganz unmöglich ist der radikale Vorschlag, das Jahr immer mit einem Sonntag beginnen zu lassen und nach Verlauf von 52 Wochen den einen überschietzenden Tag (im Schaltjahr zwei) nicht als Montag ober Dienstag weiter zu zählen, sondern als namenlose Anhängsel außerhalb der Wochenreihe mittaufen zu lassen. Das geht nicht; die Woche ist ein heiliges, unantastbares Ding. Sie ist schon im alten Bunde festgelegt als festes Grundniaß für die religiöse und die weltliche Zeiteinteilung. Das Jahresmaß schwankt nach den Volkern und nach den Perioden dec Kulturentwicklung. Es gab und gibt Mondjahre und Sonnenjahre in wechselnden Schaltsystemen. Ter Lonnenjahr-Kalender, zu dem Julins Cäsar kurz vor Christi Geburt den Grund gelegt, ist im -jacre 1582 burdiareifenb um gestaltet worden.
Die Reihenfolge der Wochen hat auch keine Unterbrechung erlitten. Seit Moyses ist immer Woche auf Woche weiter gezählt worden, ohne daß ein Tag ausgelassen oder eingeschaltet wäre. Das ersieht man u. a. daraus, daß der Sabbat dec Juden und bet heilige Tag der Christen noch genau so aufeinander folgen, wie in der Leidens- und Osterwoche vor 1875 Jahren: als Samstag und Sonntag.
An dem Tage können wir nichts ändern, da die Umdrehlmg der Erde um ihre A;e in 2-1 Stunden den Wechsel zwischen Licht und Finsternis in unantastbarer Regelmäßigkeit wiederholt. An der Woche wollen wir nichts ändern, da diese siebentägige Frist, die als ein Viertel des Mond- umlaufes sich eng an die Natur anschließt, durch das dritte Gebot geheiligt ist und obendrein durch die Erfahrung von Jahrtausenden und durch die wissenschaftliche Nachprüfung sich als durchaus angemessen für das menschliche Erholungsbediirf- nis erwiesen hat. Die Umstürzler in der ersten französischen Revolution haben es ja versucht, ihr Dezimalsystem auch auf die Wochenbildmig auszudehnen und die siebentägige Periode zu einer zehntägigen zu machen. Aber es dauerte nicht lange. Seitdem ist die Woche unangetastet geblieben. Die neuere Gesetzgebung, die für bessere Sonntagsruhe sorgt, ist eine Huldigung vor der altehrwürdigen Woche.
Man solle nicht gedankenlos in den Tag hin- einleben, haben uns Eltern und Schule gelehrt. Gedankenlosigkeit wäre es auch, wenn man die Schalttage, die Feiertage und die Gedenktage über sich ergehen ließe, ohne über die Kernpunkte der Zeitrechnung sich klar zu werden. Es gehört das eigentlich zur richtigen Sonntags- und Fest- feier; daß man sich den Kalender von der Wand oder ans dem Bücherschrank nimmt und den Lauf der Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten überblickt. Sehr nützlich ist es, auf dem Kalenderblatt sich immer rechtzeitig bei dem betreffenden Datum zu notieren, was man zu besorgen, zu zahlen, zu erwarten, zu beachten hat. Wenn das geschieht, so ist der Kalender zugleich ein Wegweiser, eine Weckeruhr, ein Mahner und Warner, ein Rater und Helfer. Ten Jahreskalender in die Hand- Postille stecken und beide zusammen fleißig studieren, soll sehr nützlich sein. Ebenso der stets auf* zusrifchende Gedanke: die Zeit vergeht schnell; jeder Tag bringt dich deinem Ende näher: nutze die Tage ans, die du noch hast. Wenn der To) kommt, wirst du trotz allen Flehens keinen Schaltz» taa «laeleat bekommen!