Maer W Zeitung
Monakbeilage: „Fuldaer EeschichtrblStter"
wochmbkllage: „Illustrierte Sonntagszeitung"
Fulda, Mittwoch den 22. Januar 1908.
35. Jahrgang
M 17.
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Zweites MLatt.
Deutscher Reich.
•* Hu der Verleihung von Orden ntt einige freisinnige Abgeordnete bemerkt die „Frankfurter Ztg.": „Diese Dekorierung der Freisinnigen, die natürlich nicht seit heute oder gestern vorbereitet ist, macht in der gegenwärtigen politischen «Stimmung einiges Aufsehen und zeitigt manchen Scherz. Die Herren sind gar nicht gefragt worden, ob sie Orden wünschen oder an- nehinen wollen. Einer von ihnen hat im vorigen Jahre, als er die Benachrichtigung erhielt — es war gerade während der Wahlbeivegung — ersucht, von der guten Absicht abzusehen. Das ist damals auch geschehen. Aber jetzt erhält er das ihm Zugedachte doch. Es gibt Leute, die Orden wünsck^n und solche, denen sie unerwünscht sind." — Den Schlußsatz kann man auch mf das Zentrum anwendcn; nach unseren Informationen hat man keinen einzigen der dekorierten Zentrumsabgeordneten vorher gefragt, ob ihm der Orden willkommen sei. Uns gefällt die Verleihung von Orden an Parlamentarier nicht: der Abgeordnete gehört zu einem Teil der gesetzgebenden Faktoren, die Regierung zum anderen: beide sind gleichberechtigt und deshalb kann kein Teil dem anderen eine „Auszeichnung verleihen". Man hat in den letzten Tagen in parlamentarischen Kreisen auch den Vorschlag erwogen, ob eine Ordensauszeichnung nicht den Verlust des Mandates ebenso im Gefolge haben soll wie eine Beförderung im Staatsdienste. Es lassen sich eine Reihe von Gründen hierfür ins Feld führen. Wir sind aber so tolerant, datz wir in sol- diett Dingen jedem seinen politischen Geschmack lassen.
— Ueber den Erfolg der neuesten preußischen Anleihe schreibt die Seehanolung in Berlin u. a.:
Unter den Zeichnungen befinden sich Beträge von Hunderttaufenden und selbst Million n, aber auch Zeichnungen auf einige Tausend, einige Hundert und feibt auf 100 Mark. Der weitaus größte Teil aller Zeichnungen ent ällt auf Beträge von 10000 Mark und darunter. Der ENolg liegt nicht so sehr in der Zeichnung von 181 Millionen Mark — nur 1><L Millionen sagen vielleicht diejenigen, die wissen, dab bei der lenten Anleihe eine emsige Großbank mehr als 2 Milliarden gezeichnet hatte —, der Erfolg liegt in der Beibringung von 181 Millionen Mark unamechibarer Zeichnungen. Denn sämtliche Zeichner, rund 11 (-00, haben sich den Bedingungen entsprechend der einjährigen Sperre unterworfen und die llprozentige Anzahlung geleistet.
Eine Anleihe ohne Festlegung deS Gesamt- vettaoes bei gleitender Zinsskala unter einjähriger Sperrverpflichtung in einer Zeit großer Geld» tnappheil auezuschreiben, — war ein kühner Versuch, um so bester für die Seehandlung, die das Geschäft leitet, wenn sie sich mit den Zeichnungen zufrieden erklären kann. Man darf ja allerdings die erzielte Summe nicht in Vergleich stellen mit den Milliarden, die früher auf dem Papier angeboten worden. Denn jetzt konnten alle Zeichner darauf rechnen, daß sie mit der ganzen Summe herangezogen würden, während früher jeder wußte, daß er nur für einen Bruchteil seiner Zeichnung zu haften hätte. Aber doch bleibt die Zahl der Leute, die auf eine feste Staat tente reflektierten, verhältnismäßig be- scheben. 1l 000 Einzelzeichnungen. Der größte Teil derselben hat freilich nicht über 10000 M. angeboten. Die Zeichnungen der Großbanken und überhaupt des Großkapitals werden sich gewiß m den 106 Millionen befinden, für die
Schuldverschreibungen gefordert worden sind. Dagegen werden die 75 Millionen, welche in das Schuldbuch eir getragen werden sollen, gewiß von mittleren und kleineren Rentnern herrühren und zum großen Teile Kapitalien darstellen, die sonst den Sparkassen zugeflossen wären. Gegen- über den Milliarden, die unsere Sparkassen verwalten, wird der Abgang, der in den Zeich- nungsfummen steckt, nicht in- Gewicht fallen. Es ' fragt sich nur, ob der Wettbewerb des Staate- nicht doch der einen ober anderen Sparkasse empfindlich werden könnte, wenn die Finanzminister fortfahren sollten mit dem neuen Verfahren der „volkstümlichen" Anleihe, vielleicht noch unter Erweiterung der Zeichnungsgelegenheiten bei den örtlichen Behörden usw.
* Jugendliche Verbrecher. Die ,Siatist. Korr/ beschäftigt sich mit den jugendlichen Verbrechern in Preußen, indem sie deren Verurteilungen für die Jahre 1895—1905 fest stellt. Die Zahl der wegen Verbrechen und Vergehen verurteilten, zur Zeit der Tat noch Nicht 18 Jahre alten Personen betrug im Jahre 1905 in Preußen 312.15. In den zehn Jahren hat sich die Zahl um 17,5 v. H. vermehrt. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verurteilten ist in diesem Zeitraum von 92 auf 96 v. T. gestiegen. Bei den männlichen Jugendlichen war die Zunahme viel bedeutender als bei den weiblichen. Unter den einzelnen Provinzen steht, abgesehen vom Stadtkreis Berlin, wo auf 100 000 jugendliche ©trat» mündige 959 (1895 sogar 1086) Verurteilte kommen, am ungünstigsten da We lpreußen mit 858 (1895 941); dann folgen Polen mit 762 (850), Ostpreußen mit 751 (764), Schlesien mit 747 (81'2), Rheinland mit 723 (522), Sachsen mit 700 (777), Pommern mit 684 (748), Brandenburg mit 672 (743), Westfalen mit 607 (450), Hessen-Rassau mit 535 (604), Hannover mit 514 (584), Schleswig-Holstein mit 4n9 und Hohenzollern mit 240 (335). Die östlichen Provinzen treten also durch eine große Kriminalität der Jugendlichen hervor, zeigen aber durchweg in den letzten zehn Jahren eine erhebliche Besserung, wogegen im Rheinland und in Westfalen die Ziffer in besorgniserregender Weise steigt. Betrachtet man die weiblichen Verurteilten für sich, so hatten die günstigste Ziffer Hessen-Rasfau mit 96 (203) und Hohen» zollern mit 26 (117). Die Gründe dafür, daß Die Kriminalität der weiblichen Jugendlichen sich in letzter Zeit so viel besser gestaltet hat als die Der männlichen, lassen darauf schließen, daß die Bestrebungen der Jugendfürsorge beim weiblichen Geschlecht auf viel besseren Boden falle» als beim männlichen.
* Der Staatskonflikt in Oldenburg ist bei- gelegt. Er war bekanntlich dadurch entstanden, daß der oldenburgische Landtag die Wünsche des Großherzogs über die Ausschließung einer etwaigen Vormundschaft der Großherzogin über den Großherzog mißbilligte. Der Großherzog verbot daraufhin seinem Vize oberstallmeister v. Wenckstern, weiterhin den Vorsitz der Landeskör- ungskommission zu führen. Auf Bitten der Pserdezüchter hat der Großherzog fein Verbot wieder aufgehoben.
* Karlsruhe, 21. Jan. 1908. In der badischen Abgeordnetenkammer wurde der Fall Han von dem freisinnigen Abg. Frühanf zur Sprache gebracht. Der Minister wies die Angriffe zurück und führte aus, der Fall habe die Oeffentlichkeit mehr beschäftigt, als Han verdiene. Han sei nur aus Egoismus und Genußsucht zum Verbrecher
geworden. Die Schwurgerichte seien eine wichtige Einrichtung und ihre Grundlage die Geschworenen. Diese Männer, die nach Recht und Gewissen handelten, für unfähig zu erklären, fei ein ganz ungehöriger Angriff gewesen.
vermischtes.
* Wer muß auf bett Bürgersteigen streuen, die Gemeinde oder der Hausbesitzer? Seitdem das Bürgerliche Gesetzbuch eingcführt ist und insbesondere seitdem das Reichsgericht der Haftpflicht aus § 823 des B. G.-B. die weiteste Ausügung zuteil werden läßt, mehren sich die Sckwdenansprüche, die erhoben werden von Ver- unglückten aus Unfällen bei Eis und Glätte auf den Büracrsteizen. In der Regel dringt der Anspruch durch. Höchstens kommen die Gerichte zu einer Herabsetzung der Höhe des Anspruchs und zwar deshalb, weil der Verunglückte recht oft selbst den Schaden m i t verschuldet. Allein dar- über wer schadenersatzpflichtig ist, sind sie. nicht immer einig, und einander widersprechende Urteile, falls nicht das Reichsgericht angerufen wer- den kann, sind nicht selten. Vor allem streitet man, wie wir einem beachtenswerten Aufsatz des neuesten (7.) Heftes der Zeitschrift für allgemeine Rechtskunde „Gesetz und Rech t" (Breslau, Langewort) entnehmen, über die Streupflicht der Hausbesitzer auf den Bürgersteigen von ihren Grundstücken und darüber, ob diese Verpflichtung ihnen durch eine Polizeiverordnung auferlegt werden kann. Entgegen seiner früheren Stellungnahme hat das Kammergericht in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 1905 ausdrücklich erklärt, daß durch eine P o lizei veror d nu n g die Eigentümer nicht gezwungen werden können die Bürgersteige zu reinigen und zu bestreuen. Allein aus diesem Urteile folgt keines- wegs, daß eine solche Verpflichtung überhaupt nicht begründet ist. Sie kann vielmehr auf O r t s- ftatut und Observanz beruhen. Ortsstatut und Polizeiverordnung. sind selbstverständlich grundverschieden von einander. Denn während das Statut durch ein Zusammenwirken der Ge- meindederwaltmtgsorgane zustande kommt, ist die Verordnung lediglich Ausfluß der Polizeigewalt. Unter einer „Observanz" versteht man eine gleichmäßige örtliche Hebung, die auf einer gemeinsamen Rechtsüberzeugung beruht. „Observanz" liegt dann vor, wenn der Hausbesitzer schon von altersher im Winter bei Glätte den Raum vor seinem Hause bis zum Fahrdamm bestreut halte und der Uebergeugung gewesen ist, das; das seine Pflicht sei (Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 6. Oktober 1905). Eine Volizeiver- orbnung darf nur eine durch Ortsstatut ober Observanz den Anliegern auferlegte Pflicht, die Bürgersteige zu bestreuen, näher regeln und für die Nichtbesolgnng Strafe anbrohen. Eine Observanz muß für jeden Einzelsall und für jeden Einzelnen erst festgestellt werden. Da nun unter „Gesetz" im Sinne des § 823, 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jede Rechtsnorm zu verstehen ist, also auch eine Observanz, so verstößt dort, wo sie besteht, jeder Hausbesitzer, der das Streuen bei Eis und Glätte auf dem Bürgersteig vor seinem Hause unterläßt, gegen ein „den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz" und macht sich schadenersatzpflichtig. Allerdings treffen diese Ausführungen nur die Privatbesitzer. Denn die Frage, ob ein Beamter mit Dien ft- Wohnung zum Streuen vor dem Hanse verpflichtet sei, hat das Kammcrgericht am Ende des Hahres 1906 verneint, weil gegenüber der gesetzlichen Befreiung aller Staatsbeamten von Naturalleistungen wegen ihrer Dienstgrundstücke eine Observanz sich nicht heranbilden könne. Tort aber, wo eine Verpflichtung zum Streuen rechts
kräftig besteht, soll jeder Hausbesitzer sie in feinem eigensten Interesse streng einbaUen und bei Glätte jeden Morgen und Abend streuen. Sonst kann es kommen, daß er einem Verletzten auf dessen Lebenszeit eine Geldrente zahlen muß.
* Mordprozeß Pageustedt. Das Schwurgericht in Bonn verhandelt gegen den Kand. Phil. P a» aenstedt, früher in Münster, wegen Mordes. Der Tatbestand ist folgender: Am 12. Mai v. I., dem Sonntag vor Pfingsten, wurde früh morgen- im Kottenforst bei Bonn eine weibliche Leiche gefunden, die goldene Armbänder, Ohrringe uni Uhr trug. Ein Teil der Unterkleider lag unter dem Kopf der Leiche, in einem Strumpf befanden sich Briefe, in den Taschen ein größerer Geldbetrag. Neben der Toten lag ein kleines Fläschchen, das Neste von Gift (Cyankali) enthielt. Die so plctzl'ck aus dem Leben Geschiedene war die Tochter eines Bäckermeisters aus Münster und hieß Anna Wirtz. Pagenstedt hatte, wie die bei dec Leiche gefundenen Briefe ergaben, in näheren Beziehungen zu ihr gestanden. Später hatte et sich mit der Tochter eines Fahrradhändlers in Münster verlobt, zugleich aber seinen Verkehr mit der Wirtz fortgesetzt. Nach Abschluß feiner Studien hatte sich Pagenstedt von Münster ans nach Bon» begeben und versucht, die Oberlehrerprüfling zu machen, was ihm aber nicht gelungen war. Die Anklage nimmt an, Pagenstedt habe die Wirtz, die in anderen Umständen war, durch List dazu veranlaßt, Gift zu nehmen. Die Vernehmungen beschäftigen sich bis jetzt hauptsächlich mit bet Steife der Anna Wirtz am Tage vor ihrem Tode nach Bonn, ihrem Aufenthalt und dem geheimnisvollen Ausflug zum Kottenforst, wo sie wenige Tage später tot aufgefunden wurde. Der Angeklagte behauptete trotz aller Widersprüche, daß der Ausflug in den Wald zwischen ihnen beiden nicht verabredet gewesen fei. Die Wirtz habe sich vorher von ihm getrennt, um nach Düsseldorf zu Verwandten zu fahren, sie sei dann aber plötzlich in seinem Eisenbahnwagen wieder aufgetaucht und ebenfalls nach Station Kottenforst gefahren. Im Wald habe zwischen ihnen sodann eine heftige Auseinandersetzung stattgefimden. Von besonderer Bedeutung waren die Verhandlungen über die Herkunft des Giftes, durch das Anna Wirtz ihren Tod gefunden hatte. Bei einer Haussuchung in der Wohnung des Angeklagten wurde ein Fläschchen mit Zyankalium entdeckt, das genau dem bei der Leiche gefundenen Gitte entfprach. Pagenstedt gab an, et habe das Gift seinerzeit gekauft um damit auf chemischem Wege die Lenkstange seines beschädigten Fahrrades neu zu vernickeln. Ein Teil des Giftes sei sodann durch ein Versehen seinerseits in den Besitz der Fpmilie Wirtz gelangt. Annas Mutter habe ihn nämlich um ein Haarfärbemittel gebeten; er habe darauf zwei Präparate ans Wasserstoff. Superoryd und gelbem Blutaugensalz für diesen Zweck berge« stellt, eines davon aber mit dem vorhandenen Zyankalium verwechselt und abge(iefert. Die Gutachten über den Leichenfund konnten nicht den Nachweis erbringen, ob das Gift dem Mädchen von fremder Hand eingeflößt worden fei.
Literarisches.
Das hl. Meßopfer in feinen Geheimnissen und Wundern, wich illustriertes Familien-Volksbuch. Mit Approbation der Bischöfe von Rottenbnrg und Luxemburg. Herausqegel en von Ad. Reiners, Pfarrer. Katholischer Bücherverlag (Inhaber Ph. Brücker), (Stuttgart.
Ein katbotisches Haus- und Familienbuch wirt uns da geboten, das auch den einfachsten Mann in leicht verständlicher Darstellung die Geheimnisse und Wunder des hl. Meßopfers verstehen und würdigen
Gtwcrs vorn Mcnrchen.
Von I. B.
(Nachdruck verboten.)
Von allen Sitten und Gebrauche» ist wohl kaum eine so allgemein bei allen Völkern und in allen Schichten der Bevölkerung verbreitet, wie das Rauchen — trotz aller Bekämpfung, die das Rauchen von jeher erfahren hat und noch heute erfährt. Man hat es aus ästhetischen Gründe» als unanständig verschrieen — für die Datnenivelt gilt es auch jetzt noch, wenigstens bei uns, nicht für fein, wenn auch die zierliche Zigarette selbst in den höchsten Kreisen schon viele Liebhaberinnen zählt. Man hat das Rauchen sogar für ein Werk des Teufels erklärt, von kirchlicher und weltlicher Seite hat man strenge Gesetze und Verordnungen dagegen erlassen, aber alles hat nicht verhindern können, daß das „Teufelskraut" Tabak seinen Er- oberungszug immer weiter fortsetzte und aus- oehnte Ebensowenig hat es geholfen, daß man E wen Bestandteile des Tabaks und die dar- ?uf „folgenden gesundheitsschädlichen Wirkungen des Rauchens hervorhob. Wie sehr auch fast jeder Ansanger diese ubeln Wirkungen des Tabakr.au- chens am eigenen Leibe verspürt, alles hilft nichts es wird weiter geraucht.
Tie Tabakpflanze ist in Amerika einheimisch und hat ihren Namen von der zu den kleinen Antillen gehörigen Insel Tabago erhalten. Aber schon lange vor der Entdeckung Amerikas war auch in der alten Welt der Gebrauch weit Verbreitet, den Rauch verbrennender Pflanzen einzuatmen. Aus verschiedenen Bildwerken des Alter- tttms und aus zahlreichen, bei Ausgrabungen gefundenen Gegenständen ist zu ersehen, daß man tn EZtzplen, in Mesopotamien, Persien, China und Südafrika schon in uralter Zeit geraucht hat und zwar ans Pfeifen, die zuweilen von sehr bedeutendem Umfange waren. In Europa scheint ipaS Rauchen vor der Einführung des Tabaks
wenig oder gar nicht bekannt gewesen zu sein. Ter Tabak aber wurde bald nach der Entdeckung Amerikas von den Portugiesen in ihr Heimatland ein- geführt. Im Fahre 1560 brachte dann der französische Gesandte in Lissabon I. Nicol den ersten Samen der Tabakpflanze nach Paris und führte damit das „Nicotin" in fein Vaterland ein. In Deutschland lernte man das Tabakranchen zur Zeit des dreißigjährigen Krieges von den holländischen und englischen Soldaten. Sehr rasch verbreitete sich allenthalben die neue Sitte und gar bald machten sich arge Ausschreitungen bemerkbar. Man rauchte immerfort und überall, sogar in den Kirchen, bei Gerichtsverhandlungen und Audienzen. Die Sache wurde schließlich so arg, daß man sich genötigt sah, sowohl durch kirchliche Erlasse als auch durch toeltlkbe Gesetze den Unfug zu bekämpfen. König Jakob I. von England erließ ein Gesetz, in welchem das Rauchen überhaupt bei Strafe verboten wurde: in Rußland wurde sogar das Abschneiden der Nase als Strafe für das Rauchen festgesetzt. Aber selbst diese barten Strafen halfen nur insofern, als sie die Ausartungen und Mißbräuche abschafften — geraucht wurde trotz alledem, wenn es meist auch nur heimlich geschehen konnte.
Einen neuen Aufschwung nahm das Rauchen durch die Einführung der Zigarre. Einzelne Siämmc der Indianer Amerikas rauchten zusam» mcngerollte Tabakblätter ohne Pfeife: die Spanier vervollkommneten die Kunst, solche Rauch- rollen herzustellen, die sie segaros nannten. Diese Zigorren.wurden rasch in Spanien und Frankreich sehr beliebt; in Deutschland wurden sie erst zur Zeit Napoleons I. durch die französischen Sol- dalen bekannt. Heute fabriziert Deutschland mehr Zigarren als irgend ein anderes Land; der Gesamtwert der in Deutschland jährlich her- gestellten Zigarren beträgt rund 300 Millionen Mark. Ter Gesanitverbranch an Tabak und Zigarren in Deutschland beziffert sich auf jährlich 90 Mill. Ka. oder iy2 Kg. auf den Kopf der Bevölkerung.
Noch späteren Ursprungs als die Zigarre ist die Zigarette, von denen die meisten und wohl auch die besten in der Türkei und in Egypten fabriziert werden. Bei den eigentlichen Ranchern steht die Zigarette in geringem Ansehen.
Wie steht es nun mit dem Einflüsse des Tabakrauchens auf die Gesundheit? Die Freunde des Rauchens preisen die günstigen Wirkungen des Tabaks in allen Tonarten, die Gegner schrei- ben ihm alle möglichen Schlechtigkeiten zu. Wie gewöhnlich liegt auch hier die Wahrheit in der Mitte. Ter Tabak enthält ein sehr starkes Gift, das Nicotin, in erheblicher Menge; außerdem sind noch einige andere stark wirkende Gifte, wenn auch in geringer Menge, im Tabak vorhanden. Daß diese Gifte unter Umständen die Gesundheit des Menschen schwer gefährden können, kann kein vernünftiger Mensch bestreiten. Diesen Giften ist es zuzuschreiben, daß das Tabakrauchen jugendlichen Personen oft sehr nachteilig ist, daß es bei Krankheiten des Herzens und der Atmimgs- organe die Heilung verzögert oder gar Verschlimmerungen bewirkt und daß übermäßig starkes Rauchen fast immer üble Folgen nach sich zieht. Kinder und junge Leute, deren Körper noch im Wachstum begriffen ist, sollen deshalb gar nicht rauchen: ebenso tun Hwzkranke gut, wenn sie das Rauchen möglichst einschränken ober ganz unterlassen. Daß Unmäßigkeit im Rauchen ebenso wie im Essen und Trinken ein häßliches Laster ist, be- darf feiner weiteren Erörterung.
Wie es aber bei so vielen Giften, sogar bei den stärksten, der Fall ist, daß sie in geringen Mengen unter Umständen eine günstige Wirkung auf den menschlichen Körper ausüben, "so ist es auch beim Nikotin. Durch das Verbrennen des Tabaks wird ein großer Teil des Giftstoffes zersetzt und von dem Gifte, welches in dem Rauche verbleibt, kommt wiedreum nur ein Teil in dem Körper des Rauchenden zur Wirkung und zwar in vorteilhafter Weise. Es läßt sich nicht leugnen, daß mäßiges Tabakrauchen bei gefunden Menschen zur Beruhigung der Nerven einen sehr
günstigen Einfluß ausübt; auch auf die Beförderung und Regelung der Verdauung übt da? Rauchen eine gute Wirkung aus. Daher komml es, daß das Pfeifchen ober die Zigarre nach bei Mahlzeit besonders gut bekommt und nach attge- ftrengter Arbeit zu einem rechten Genuß wird Den sichersten Beweis aber dafür, daß ein vernünftiges Rauchen einem gesunden erwachsenen Menschen nicht schadet, sondern nur vorteilhaft ist, haben wir in der Tatsache, daß es unter den Aerzlen, die doch in dieser Frage allein die Sachverständigen sind, viele und oft recht starke Raucher gibt.
— 76,7'/0 bet Berliner sollen keine Berliner sein! Die Begründung der Vorlage über die Aenderung des Unterstützungswohnsitzes tut das ausdrücklich dar. Alles ift eingewandert und 12 Millionen Leute von Groß-Berlin müssen sich unter der andern halben Million als Fremdlinge fühlen. Der jngendfr sche „Sauerteig" der von auswärts in die Berliner Bevölkerung hineingebracht worden ist, ist also verhältnismäßig sehr stark. Berlin ist eben nicht Berlin, sondern ein Stück Deutschland im Kleinen, und der Urtyp des Berlmers ist nur noch in seltenen Excmpla, en vertreten. Die Urbevölkerung der Gegend von Berlin ist wendisch-slavisch. Was deutsch daran ist, ist erst später nach Berlin gekommen, al- die verschiedenen Kolonisatoren Siedler aus allen möglichen Gegenden beranrogen, die sich dann mit ver Eingeborenenbevölkerung vermischte. Aus Schwaben, vom Rhein, aus Holland und weiß Gott woher sonst noch, besonders von der Landstraße, wurden damals ja alle, die zu einer geregelten Arbeit im Landbau zu bringen waren, beraugeholt, um den dürren Sandboden der Mark fruchtbar zu machen. Die Bevölkerungsmischung ist asio so intensiv, wie nur möglich, in ihrer ^Jlatuug» falligfeit, kaum von dem übertroffen, was ^ernn heute bietet, nachdem sich diese Urbevölkerung mit Zuwandernden aus anderen Gegenden durch-. setzt hat.