Erscheint «glich mit »»»nähme der Sonn« imd Feiertage, viertel- jährlicher vejugsprei, ohne vrlngerlohn und Bestellgeld in Fulda sowie aurwärlrl-SV Ml.
verantto. Redakteur:
Larl Schütte;
für dl« Anzeigen:
Z.parzeller in Fulda.
Zuldaer
Anzeige«: Vie einspaltige Petitzeile oder deren Saum 15 Pf-. Srklamendlepetitzeile 25 psg., bei Wiederholungen wird entspr. Rabatt gewährt.
Sotationrdruckund Verlag der Fuldaer Ak- ttendruckerei in Fulda Fernsprecher Nr. 9.
35. Jahrqcma.
Fulda, Montag den 13. Januar 1908.
M 9.
Erstes Wlcrlt.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 11. Jan. 1908.
Das Haus berät den Gesetzentwurf betr. Oie Ersatzpflicht deS Tierhalters.
Stach § 8 S des B. G. B. ist. wenn durch ein Stet ein Menlch gelötet oder jemand verletzt oder eine Sache beschädiat wird, der Tierhalter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, ohne Unterlchied, ob dem Tierhalter ein Verschulden zur Last fällt oder nicht. Dies« Bemmmung soll durch den Entwurf dahin ergänzt «erden, dab die Ersatzpflicht nicht rintritt, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, welches dem Berufe, der Erwerbsiätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen benimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaussichligung des Teeres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden fein würde. — Im Sinne der Vorlage hat der Steichslag schon zweimal eine Resolution angenommen, während der Deutsche Juristentag entschiedenen Einspruch gegen die Abänderunz des Bürgerlichen Gesetzbuches erhoben hat.
Staatssekretär Dr. Nicbcrding begründet die Vorlage. Ter Entwurf will die unleugoaren Härten beseitigen, die sich daraus ergeben, daß nach dem jetzigen Recht der Tierhalter unter allen Umständen für jeden Schaden haftet, der durch sein Tier angerichtet ist. Ich hoffe, datz der Entwurf eine wohlwollende Ausnahme finden wird.
Abg. Hageman» (nl.) erklärt, sei!» Freunde würden der Vorlage zustimmen, eine Kommis- sionSbcratung sei überflüssig.
Abg. Wagner ff.) und Abg. Vahren horst (Rp.) Lustern sich ebenfalls zustimmend und erklärten eine Kommissionsberatung für überflüssig.
Abg. Molkeubuhr (Soz.): Tie Vorlage ist lediglich eine Begünstigung der Agrarier. Der gewerbliche Mittelstand hat so gut wie gar kein Interesse an ihr. Eine bessere Abhilfe würde es sein, wenn man eine obligatorische Äaftvflicht- versicherung für die Tierhalter ein führe; das würde nickt nur iin Interesse der Tierhalter fein, sondern auch im Interesse der Geschädigten liegen. die dann wenigstens die Sicherheit hätten, zu ihrer Entschädigung zu kommen.
Abq. Schmidt-Warburg (Ztr.) legt dann den Standpunkt seiner Partei dar. Zunächst wandte er sich gegen den ablehnenden Beschlust des deutschen Juristentages: Auch ich bin Jurist und auch ich stehe hinter dem Gesetz. Aber ich stehe hinter dem Gesetz als Jurist, der die Erfordernisse. deS praktischen Lebens kennt. Ich fordere, dast der haftbar gemacht wird, der den Schaden verschuldet bat. Ich sage nicht, wenn einer einen Bullenbeister hat und der beißt einen ins Knie, dast er dann nicht bezahlen soll; aber ich will, daß der Gewerbetreibende geschont wird. Sie (zur Linkenl nennen immer agrarische Tierhalter. Gehört denn der Droschkenkutscher zu den Großgrundbesitzern? Der Lumpensammler mit dem Hundewagen und bet kleine Milchhändler, sind dns Agrarier? Sie wollen den § 833 des B. G.-B. beibehalten. Gut, schreiben Sie nur statt Tierhalter Besitzer eines Automobils hinein — da bin ich gleich dabei. Wer eines solchen Mittels stch bedient ,um stch fortzubewegen, der mutz auch den Schaden tragen, denn er nimmt allerdings einen höchst gefährlichen Gegenstand für seine Zkvecke in Anspruch. Ich weist nicht, dieser Paragraph kommt mir vor wie ein Tintenklex in einem schönen Buch; wenn ich eS aufschlage, ärgere ich mich jedesmal über den schwarzen Klex. Ta bitte ich: Bringen Sie doch den Paragraphen heraus. (Beifall im Ztr.)
Abg. Gvßling (fr. Vp.) Tie Mehrzahl meiner Feeunde sieht der Vorlage wohlwollend gegen- über. Nickt nur die Landwirtschaft, sondern auch andere Stände haben ein Interesse daran, daß die Hasiung der Tierhalter abgemildert wird. Wir haben aber einige Bedenken gegen die Vorlage und aus diesem Grunde beantrage ich die lieber- Weisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Roth (wirtsch. Vgg.). Auch wir stehen der Vorlage sympathisch gegenüber; eine fiom- misfionsberatung halten wir nicht für erforderlich.
Abg. Tove (fr. Vgg.) erklärt, daß ferne Freunde mit der Vorlage nicht einverstanden seien, sondern an dem geltenden Recht festhielten.
Abg. Goebel (Rfp.). Bezüglich der Bienen- frage und der Haftung des Bienenzüchters wäre mir eine Mitteilung über die Ansicht des Staatssekretärs sehr erwünscht.
Staatssekretär Tc. Nirberding: Ich bin nicht in oer Lage, darüber namens der verbündeten Regierungen eine Erklärung abzngeben. Er persönlich würde sich ablehnend verhalten. Er bitte, bei dem alten Grundsatz zu bleiben: „Tie Biene ist ein wilder Wurm". Gegen die Kommissions- beratung an sich habe er nichts einzuwenden, wenn er aber höre, welche anderen Fragen noch aufgeworfen werden sollen, so überlaute ihn doch ein gewisser Schrecken. (Heiterkeit.)
Abg. Storz (Sd. Vp.) äußert Bedenken gegen den Wortlaut des Entwurfs; wenn der jetzige Wortlaut bestehen bleibt, liegt die Gefahr vor, daß sich der Tierhalter von der Haftung befreien kann, wenn er darlegt, daß er im allgemeinen die nötige Sorgfalt beobachtet bat. Der Tierhalter muß aber nach unserer Meinui^ beweisen, daß er die nötige Vorsicht hat abwalten lasten.
Staatssekretär Dr. Nicberding erklärt, die Bestimmung sei so aufzufasien, daß der Tierhalter selbstverständlich im einzelnen Fall den Nachweis liefern müsse, daß er die nötige Vorsicht habe walten lassen.
Damit schließt die Tiskusiion; der Antrag auf Kommissionsberatung wird gegen Freisinn und Sozialdemokratie abgelehnt.
Tas Haus wendet sich dann zu dem Gesetzentwurf betr. die Weiterzahlung des Gehalts an Handlungsgehilfen in Krankheitsfällen, dec mit der Aendemna des § 63 des Handelsgesetzbuches angestrebt wird.
Heute behält der Handlungsgehilfe, wenn er durch unverichuldeles Unglück an den Leistungen der Dienste verhindert ist, seinen GehaltSanspruch für sechs Wochen und braucht sich die Kranken- oder UnfaQrente nicht anrechnen zu kaffen. Der Arbeitgeber kann dieses Recht aber durch Vertrag ausschließen. Das soll jetzt unmöglich gemacht werden, doch soll das Krankengeld vom Gehalt abgehalten werden könne».
Staatssekretär Dr. Nicberding: Durch die Vorlage soll ein Zustand beseitigt werden, der nach Ansicht der Verbündeten Negierungen weder dem sozialen Frieden noch der Autorität der Rechtsprechung förderlich ist. Die Vorlage will vor allen Dingen klares und sicheres Recht schaffen. In materieller Beziehung konnte» wir nicht soweit gehen, wie es seitens der Handlungsgehilfen erwartet wurde und wie es auch der Reichstag verlangt bat. Für große Etabliffements, wie große Banken usw., mag es noch als angängig erscheinen, die Fortgewährung des vollen Gehalts und die Nichtanrechnung des Krankengeldes zum zwingenden Recht zu machen; für den Inhaber eines kleinen Geschäftes würde dar'» aber eine unbillige Härte liegen, wenn man ihm anmuten wollte, für die Zeit der Krankheit seines Gehilfen nicht bloß das volle Gehalt weiter zu zahlen, sondern auch noch für Vertretung zu sorgen oder die Mehrarbeit selbst zu leisten. Tie
Zabl dieser kleinen Geschäfte überwtegt bet weitem; 30 000 großen und mittleren Geschäften stehen 200 000 kleine Geschälte gegenüber.
Abg. Nacken (Ztr.): Wir l e h n e n d i e V e rläge, so wie sie vorliegt, ab. Tenn die Regte- rung will im Anschluß an § 610 B G.-B., daß die Handlungsgehilfen sich den Betrag anrechnen las'en müssen, den sie für die Tauer ihrer Verhinderung aus Krankenkassen usw. beziehen. Es soll also aus der einen Seite gewissermassen genommen werden, was auf der anderen Seite gegeben wird Eine solche Art von Sozialpolitik machen wir nicht mit. Es ist mir ganz unverständlich, wie die Negierung zu diesem Vorschlag gekommen ist angesichts der einmütigen 5kund- gebnrifl in diesem Hause bei Beratung des Antrags Vaslermann. Wenn die Negierung einem so klar lundgegebeucn Willen des Reichstags nicht nachaetzc» will, so mag es unferetitcgcn bei dem bisherigen Zustand weiter verbleiben. Bei Schaffung des neuen Handelsgesetzbuches hat der Reichstag eine Sicherung der wirtschaftlichen Eristenz des erkrankten Handlungsgehilfen für die Tage der Not schaffen wollen, das ist ein sozialer Fortschritt und dieser Schritt vorwärts soll nun wieder rückwärts gemacht werden. Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, so müssen künftighin die versicherungspslichtigen Handlungsgehilfen mit einem Gehalt bis 2000 <Al sich das Krankengeld anrechnen lassen, während die bester bezahlten das nicht brauchen. Unbillig wäre es, wenn dem Prinzipal das Krankenkassengeld gelasien würde, zu dem er in der Regel nur ’/a, der Angestellte dagegen % beigetragen hat. Man könnte dann geradezu von einer zu Unrecht erfolgenden Bereicherung des Prinzipals auf Kosten des An- gestellteii sprechen. Der Angestellte ist es, der durch seine Beiträge das Recht ans Krankengeld für seine Person erwirbt. Zur Begründung der Vorlage wird auf den kleinen Gewerbestand crem- pliiiziert. Aber die uns mitgeteilten Zahlen beweisen gar nichts; sie würden nur dann ins Feld geführt werden können, wenn gleichzeitig nachge- wiesen worden wäre, daß diese mehr als 200 000 kleinen Betriebe bisher in Kranklwitsfällen das Gehalt nicht weiter gezahlt hätten. Ein solcher Beweis ist uns nicht geliefert und tatsächlich liegt d'e Sache so, daß es nicht die kleinen Kaufleute, sondern gerade die großkapitalistisihen Warenhäuser es sind, die in Krankheitsfällen die Gehaltszahlung durch Vereinbarung ausschließen. Ich glaube, ich befinde mich in Uebereinsiimmung mit der großen Mehrzahl der kleinen und Mittlern Gewerbettreibenden in Deutschland, wenn ich Verwahrung dagegen einlege, daß die wirtschaftliche Lage dieser Kreise für die Internsten der großkapitalistischen Handlungsunternehmun- gen ins Feld geführt wird. Die Bekürchtung, daß, wenn beide Absätze zwingendes Recht würden. dadurch das Simulantentilm gestärkt würde, ist unbegründet. Jedenfalls ist es eine Tatsaiche, daß Handlungsgehilfen nur zu oft zu spät sich in ärztliche Behandlung begeben, weil sie bestrebt sind, solange wie möglich Dienst zu tun. Wenn wir nach alledem die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt ablehnen müssen, so sind wir doch bereit, den Versuch zu machen, ob es nicht gelingt, in einer Kommission die Regierung dahin zu bringen, daß sie sich auf unseren Standpunkt stellt. Zu dem Zwecke beantrage ich die Ueberweisima der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. (Lebhafter Beifall )
Abg. Weber (nl.): Auch wir lehnen den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Gestalt ab und zwar im wesentlichen aus den Gründen, die der Vorredner dargelegt hat.
Abg. Gans Edler zu Putlih (kons.l spricht in gleiä-em Sinne. Die Handlungsgehilfen verdienen wegen ihrer Zuverlässigkeit und Leistungen die größte Achtung. Die Vorlage bringt ihre
Sicherstellung, aber eine Verschlechterung. Kleine Gewerbetreibende werden nickt geschädigt.
Tas Haus vertagt dann die Weiterberatung auf Montag. Danach kommt das Viehseuchen- gesetz an die Reihe.
[] Die Haftpflicht der Tierhalter.
Seit das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft getreten ist. ist die Frage der Haftpflicht der Tierhalter nicht mehr von der Bildfläche verfchwun- den. Für den größten Teil des Publikums zwar eine nicht unwillkommene Neuerung, daß der § 833 des Gesetzbuches die Haftung für den von Tieren angcridjtcte Schaden ausnahmslos dein aufbürdete, der das Tier zu seinem Nutzen oder zu seiner Beguemlichkeit oder aus sonstigen Ursachen hält.
Für eine Minderheit freilich war die Neuerung sehr unangenehm. Tas waren diejenigen, die Tiere hielten. Nach und nach ergingen denn auch ans Grund dieses Paragraphen Urte1 le der höchsten Gerichte, die dieses unangenehme Gefühl direkt in Beunruhigung verwandelten. Mehrfach war es vorgekommen, daß Besitze r von Gefährten, die andere Leute aus Gutmütigkeit mitgenommen hatten, für schwere Folgen auf kommen mußten, als das betreffende Gefährt von einem Unglück betroffen wurde, in das dann der ans Gefälligkeit mitgenommene Fremde hinein- bezogen wurde. Gerade diese Fälle waren es besonders, die der Oeffentlichkeit die Unhaltbarkeit des Zustandes in die Augen treten ließen.
Nun ließen sich aber sofort die Juristen hören: Tas Bürgerliche Gesetzbuch sei eines der größten jiiristiscken Werke, die die Welt kennt; feine Schaffung habe die aufopfernde Arbeit zahlreicher Interessenten durch lange Jahre hindurch erferbert. Ein solches Werk dürfe man nicht leickten Herzens „durchlöchern" und durch neue Bestimmungen ausflicken.
Auch der Widerspruch derjenigen mehrt sich, die keine Tiere halten und befürchten müssen, daß ihnen im Falle eines auf Tiere zurückzufüh- renden Unfalles keine Entschädigung und im Falle ihres Todes ihren Hinterbliebenen keine Fürsorge zuteil werden werde. Es sind recht weite Kreise, die da glauben, daß es ganz richtig sei, den Tierhalter als haftpflichtig heranzn- ziehen, wenn man von einem wildgewordenen Pp'rde überrannt und zum Krüppel gemacht werde oder gar zu Tode komme, wenn man von einem herumlaufenden Hunde gebissen und dadurch lange Zeit aufs Krankenlager geworfen werde usw. usw.
Diesen Gedanken steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß das Volk in seiner Gefamtheit ohne Tierhaltung nicht bestehen kann. Wir haben die Landwirtschaft nötig, wir haben auch den Gütertranspcktt in den Städten nötig, ebenso wie die Haltung von Hunden zu den verfckiedensten Zwecken, von Nutztieren, Rindvieh, (Seflügel usw. usw. zu Produktionszwecken. Daraus läßt sich die Folgerung ziehe», daß denen, die diese Tiere zum Nutzen auch der Allgemeinheit halten, nicht die Folgen aufgebürbet werden können, die daraus — bei Anwendung der nötigen Sorgfalt — entstehen.
Dem vielleicht nicht ganz unberechtigten Einwande, daß die Tierhalter sich ja gegen die Folgen derartiger Unfälle versickern konnten, siand die Unmöglichkeit einer ausreichenden Versickerung hn Wege. Wenn ein Pferd einen armen Arbeiter überrennt, der vielleicht eine kinderlose Witwe hinterläßt, dann würde sich der Schaden in seiner Wirkung decken lassen, ohne daß dafür allzubohe Versicherungsprämien erforderlich gewesen wären. Das Tier kann aber auch einen Kommerzienrat zu Tode bringen, der eine große Fa-
Rest Merian.
Roman van M r, r i e B a ie r l ei n.
15] (Nachdruck verboten.)
Als ob sich das fieberhaft arbeitende Hirn Rest» hätte beruhigen lasten und ihr em erquickender Schlaf gegönnt wäre! Zwischen ihrem Pflegetzruder und der verwitweten Frau war es also schon so gut wie beschlossen, daß sich d«e beiden nach Ablauf der üblichen Trauerfrist die Hände fum ehelichen Bunde reichen würden. Das tagten rhr ja die Bemerkungen Lillys. Das zeigte das Benehmen Fritz Weilers. Das Paar schien ,ogar schon recht vertraut zu fein. Tas Bild, welcher neulich der auf dein niederen Taourett sitzende Mann und die sich liebevoll über ihn beugende Frau abgegeben hatten, war den eifer- 'sichtigen Augen Nesis nicht entgangen, und dre -sinke der schönen Witwe, die mit soviel unber* olffeoer Liebe an dem Kaufmann hängen kann- ti. gaben das Herzensgeheimuis derselben doch £0'n preis. Warum legte sonst auch der Witwer --bend für Abend den weiten Weg zurück, um stets um d e gleiche Stunde auf Simmern euizutref- fen. wenn nickt die neuerwachte alte Leidenschaft zu der ^sugenbgeliebten die Triebfeder dazu abgab. Nun — an ihr sollte die Schuld kein-swegs T men, trenn sich die Verei"ignng der beiden verzögerte — sie wollte Fritz aller Rücksichten und Sorgen um sie entheben, und falls Hagen ein ent- scheidendes Wort sprechen würde, den Antrag fceS Ehrenmannes annehmen. Tann braucht' Lilly die Intentionen deS Pflegebruders nicht mehr mittels diplomatischer und sehr durchsichtig'r An- deutungen an den Mann resp. an die Fran zu bringen.
Natürlich — eine Pseudoschwägerin war keine ?5?kbrenSwerte Zugabe für die künftige Ehe Lil- w» von Simmern. Eigentlich sollte sie — Rest g. & Sache viel ruhiger aufnehmen, da Jte »en Verlauf der Dinge batte kommen setzen.
Sie kannte ja die Macht der bezaubernden Frau über den Jugendfreund. Die Aehnlichkeit, die eine Sängerin mit ihr gehabt, hatte ibn sogar in die unglücklichste aller Ehen getrieben.
„Tante, was ist Dir, daß Du immer so schwer seufzen tust?" fragte auf einmal der kleine Raoul, sprang aus seinem Bettchen auf und lief vor daS Lager Resis, um die Ursache ihres Kummers zit erfahren. Als diese das liebe Kerlchen, das sie bald in die Hände einer andern abgeben sollte, dastehen sah und die rührende, zärtliche Angst gewahrte, die ihr aus den großen, schwarzen Kinderaugen entgegenblickte, da schluchzte und weinte sie bitterlich.---
7. Kapitel.
,.D»> sollst zufrieden sein mit mir, Fritz; ich werde die Sache schon richtig einfädeln, daß sich der alte Riemer an der Summe genügen läßt, die Tn ihm als Draufgeld für sein Haus in der Lauteilstraße geben willst. Ich glaube, die Angelegenheit in kurzem flüssig machen zu können. Der jetzige Herr Privatier war ja vorige Woche selbst bei mir und gab mir den Auftrag, ein hübsches Hänschen in der ruhigen Vorstadt gegen feine großen Gebäulichkeiten umzutauichen. Ter bejahrte frühere Trogeriebesitzer hat sein Schäf- chen im Trocknen und sehnt sich jetzt nach Ruhe und Stille, um feine Zinsen in aller Beschaulichkeit verzehren zu können."
Ter Herr, welcher so zu Fritz Weilers redete, war der Taufpate desselben, der Kommissionär Seufert, den der Kaufmann mit der Vertauschung seiner kleinen Villa betraut hatte.
»Es war ein prächtiger Entschluß von Dir," fuhr der Kommissionär fort, „daß Tu Dich in Seiner Vaterstadt etablieren willst und nicht mehr zu den windigen Franzosen zurückkehrst. Wenn Teine Stiefmutter noch lebte, würde sie ans diese Eröffnung, hin allen Groll, den sie gegen Dich hatte, schwinden lasten — nun, die letzte entfehet- den de Tat ihrer Unversöhnlichkeit hat sie ja ter Toresschluß noch bereut und zunichte gemacht.
Ein Glück für Dich, sonst hättest Tu den Gedanken an Selbständigkeit wohl noch für einige Zeit verschieben müssen. Denn Tu wirst während der acht Jahre Deiner Abwesenheit keine solcke Geldernte gehalten haben, um davon das Betriebskapital ins projektierte Unternehmen stecken zu können."
Fritz Weilers sah ganz bestürzt in das ehrliche Gesicht feines Paten. Er wußte nicht, wie er di: Worte desselben deuten sollte. Denn wenn ihm auch das harte, unversöhnliche Herz feiner Stiefmutter bekannt war — zu einem Hasfes- auSbcuch gegen ihn hatte sie sich doch nicht htn- reifecn lallen? Und warum zog er feine finanziellen Verhältnisse ins Spiel?
„Verzeih, Pate Seufert, ich weiß wirklich nicht, auf was Tu anspielst", antwortete er deshalb.
„Nicht? Ja, hat Dir denn die Rest verschwie- gen, daß Deine Frau Siiefmama auS purem Zorn, weil Du ein ihr mißliebiges Mädchen gefreit hast, zwei Tage vor ihrem Tode ein Testa- ment machte worin sie Tick gänzlich enterbte. Denn an Vateraut konntest Tn nichts beanspruchen. weil mein lieber, verstorbener Freund selbst ein vermögensloser armer Teufel war, als er die ältere, reiche Kaufmannstochter heiratete. Teilte Stiefmutter hatte daher ihr ganzes Kapital samt Wohnhaus und Garten ihrer Pflegetochter Resi Merian vermacht."
.Nicht möglich!" rief Fritz WeilerS im Tone größter Verblüffung ans.
„Na, erlaube mal! Ich binde Dir doch keinen Bären auf. Ich weiß es ganz genau und könnte Dir den Wortlaut des Testamentes hersagen, da ich als Zeuge mit anwesend war. Kannst ja auch ben Stentamtmann Müller fraaen, der sich als zweiter Zeuge unterschrieb. Es hat uns damals gewurmt genug, daß wir sozusagen Dein Armutszeugnis bestätigen mußten."
„Aber das ist ja das erste Wort, das ich davon höre. Und warum erhielt ich denn dann die amtsgericktliche Aufforderung zur Antretung meiner Erbschaft?"
Der Hon war ganz blaß geworden vor Ve- stürzung und strich sich nervös den krausen Bart.
„Du hörtest bereits vorhin von mir, daß es der gehässigen Frau in letzter Stunde noch leid geworden fein muß — sie mochte sich wostl gescheut haben, ihrem borangegangenen Mann, mit dieser Enterbungsaffäre auf dem Gewissen, im Jenseits gegenüber zu treten, und scheint das aufgenommene Schriftstück vernichtet zu haben. Als das Gericht zum Versiegeln kam, war nämlich nirgends ein Testament zu finden, weshalb Du als Erbberechtigter von der Derlastensckaft in Kenntnis gesetzt wurdest. Komisch, daß Dir Resi nichts von der Angelegenheit gesagt hat, sie war doch wich anwesned bei dem notariellen Akt, da die Verstorbene immerwährend ihre Hilfe in Anspruch nahm. Nun, sie wollte vielleicht in Dir kein bitteres Gefühl gegen die Stiefmutter, welche den inhaltsschweren Schritt gleich wieder bereute, aufkommen lassen. Tie zarte Nücksicht- nahme sicht ihr übrigens sehr ähnlich; beim, Fritz, die Resi ist das vernünftigste, patenteste Mädchen, das ich je kennen lernte. Es wundert mick nickt, daß der von Simmernsche Gnlsver- Walter ganz närrisch verschossen ist in sie und überall ihr Lob ausposaunt. Wenn ich ein junger Mann wäre, so wüßte ich auch, was ick tun wurde."
Fritz Weilers nahm seinen Hut von dem mit Papieren belegten Holzstuhl, auf welchem er denselben beim Eintritt in das kleine Bureau des Paten gelegt hatte, da keinerlei Garderobevorrichtung vorhanden war und verabschiedete sich von dem alten Herrn.
„Adieu Pate Seufert 1 Tu hast mir ganz unabsichtlich eröffnet, daß mich mein gutes Geschick mit knapper Not davor bewahrte, ein vermögensloser, armer Teufel zu fein, gleich meinem feit- gen Vater. Jetzt muß ich unbedingt an die Luft, um mir die bei der unerwarteten Nachricht aufge- tauchten pietätlosen Gedanken gegen meine 2tief. mama von den Winden wegblasen zu lassen."
(.(ortjctzuug folgt)..