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Betracht kommen hier natürlich nur die Vollmachten

Auslagen:

Forderung die" eH später Mig LH nicht | FMnicht mitgezählt kann der Vollstreckungsbefehl er- XnhM-fnfirm geltend n»macht werden. Desglei- teil werden, wenn kein Widerspruch erhoben ist Der eben kann i B nicht die Erfüllung eines Tauschver- Gläubiger muß den diesbezüglichen Antrag stellen, träges be? dessen Vollziehung beide Parteien gleich- Geschieht dies nicht binnen 6 Monaten nachdem Ab- -eitw etwas m leisten haben durch einen Zahlungs- lauf der, un Befehl gesetzten ^Zahlungsfrist, so er-

Dentsche§ Nerch.

zeitig etwas zu leisten haben, durch einen Zahlungs­befehl verlangt werden.

Das Gesuch um Erlassung eines Zaylungsbefehls ist in der Regel an dasjenige Amtsgericht zu richten, bei welchem der Schulder seinen allgemeinen Gerichts­stand hat, d. h. also, in dessem Bezirke er wohnt oder in Ermangelung eines Wohnsitzes- seinen ständigen Aufenthalt hat. " Von den übrigen Gerichtsständen ist wohl der des Erfüllungsortes der am meisten in Be­tracht kommende. Er ist seit dem 1. April d. I. zu- gelasscit. Haben beide Parteien einen bestimmten Ort als Erfüllungsort bezeichnet, oder ist in dem Bestell- schein ein solcher angegeben, so ist auch das Amtsge­richts dieses Ortes für die Erlassung des Zahlungs­befehls zuständig. Größere Versandgeschäfte machen von dieser neuen Befugnis ausgiebigen Gebrauch. Für den Schuldner, der die Richtigkeit eines Anspruchs bestreitet ist diese Neuerung insofern unangenehm, weil dadurch der Prozeß nicht mehr beim Amtsgerichte seines Wohnsitzes, sondern womöglich bei einem sehr entfernt liegenden anhängig wird. Er ist dadurch in der Regel gezwungen, einen Anwalt anzunehmen. Bezüglich der Höhe des Anspruchs stnd die Amtsge­richte" unbegrenzt zuständig. Auch im Falle des Wi­derspruchs bleibt dec Prozeß beim Amtsgericht an­hängig, selbst wenn im Falle der Klageerhebnng das Landaericht zuständig gewesen wäre. Nur wenn eine der Parteien die Verweisung an das höhere Gericht beantragt, muß dem stattgegeben weroen. Auf diese Weise ist die Möglichkeit gegeven, selbst die größten Forderungen beim Amtsgericht einzuklagen. Ein Ver­weisungsantrag wird wohl selten gestellt werden, da im allgemeinen am Amtsgericht die Prozesse schneller zu Ende geführt werden als am Landgericht. Vor allen Dingen kann bei ersterem die Partei ihre Rechte selbst wahrnehmen, während sie Bei letzterem stets durch einen Anwalt vertreten fein muß. Natürlich find auch die entstehenden Kosten geringer.

über 150 Mk.

Der auf Grund eines ordnungsmäßigen Antrages erlaffene Zahlungsbefehl wird dem Schuldner von A m t s w e g e n zugestellt und nicht n'.ehr wie früher auf Betreiben der Parteien durch einen Gerichtsvoll­zieher. Der Zahlungsbefehl bleibt bei Gericht liegen. Der Gläubiger wird von der erfolgten Zustellung in

sich oder mündlich erheben. Dies ist solange statt­haft als der Gläubiger nicht den Vollstreckiwgsbefehl beantragt hat. Erhebt jemand für einen anderen Wi­derspruch, so braucht er eine Vollmacht nicht vorzule­gen. Wird nur ein Teil der Forderung nicht aner­kannt, so empfiehlt es sich, diesen Teil zu bezeichnen und den Widerspruch auf ihn zu beschränken. Denn in dem folgenden Prozeße wird sonst der Schuldner bezüglich des unbestrittenen Teils alsbald verurteilt

Kenntnis gesetzt.

Nach Ablauf von einer Woche nach Zustellung, der Tag, an dem letztere erfolgt ist, wird bei dieser

nung tn Höhe von 45 Mk. nebst 4 v. H. Zinsen fett dem 2. August 1909 einen Zahlungsbefehl

heitshypothek ins Grundbuch nicht stattfinden konnte, ist seit dem 1. April 1910 beseitigt.

Nicht jeder Anspruch kann im Mahnverfahren gel­tend gemacht werden, sondern nur diejenigen, welche die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Menge anderen vertretbaren Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstände haben. Die Fälle dec ersten Art sind die am häufigsten vor­kommenden. Als ein solcher Anspruch gilt auch eine Forderung aus einer Hypothek, Grund- oder Renten­schuld. Voraussetzung ist aber in allen Fällen, daß die Schuld fällig und nicht von einer Zug um Zug zu bewirkenden Gegenleistung abhängig ist. Eine

□ Das gerichtliche Mahnverfahren. |

Um die jetzige Zeit, in der wieder der Ablauf einer Verjährungsfrist herannaht, und in der deshalb der Geschäftsmann seine Bücher einer: gmaum Durchs unterziehen pflegt, wird gewiß eine Abhandlung, wie man am schnellsten in den Besitz emesvollstc«k- baren Titels gelangen kann, auf allgemeine Anteil

löschen die Wirkungen der Rechtstätigkeit. Der Voll- stteckungsbefehl kann dann nicht mehr erteilt werden. Ist das Gesuch rechtzeitig eingereicht, so wird die Urschrift des Zahlungsbefehls mit darauf gesetztem Vollstreckungsbefehl dem Gerichtsvollzieher zur Zustel­lung -ausgehändigt. Wenn gepfändet toerben soll, so muß der Gläubiger dies ausdrücklich beantragen. Will er selbst einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen, so muß er dies schriftlich erklären. Die Urfunben werden ihm dann vom Gerichte zugesandt. In diesem Falle wird es sich aber empsehlen, die Zu­stellung alsbald bewirken zu lassen, da sonst der Voll-1 stteckungsbefehl nicht rechtskräftig werden kann. Soll dann vielleicht erst nach Jahren gepfäiidet werden, so kann der Schuldner immer noch Einspruch einlegen. Die durch rechtskräfttgen Vollstreckungsbefehl festge­stellte Forderung verjährt, wie bereits oben erwähnt, erst in 30 Jahren. Sind die Wirkungen bet Rechts­hängigkeit erloschen, so gilt die Verjährung durch Zu­stellung des Zahlungsbefehls als nicht unterbrochen. Wird z. B. wegen einer Forderung, die mit dem 31. Dezember 1910 verjährt, im Dezember 1910 ein Zah­lungsbefehl erlassen und wird bann nicht binnen 6 Monaten der Vollstreckungsbefehl erwirkt, so ist bie Forderung mit dem 31. Dezember 1910 verjährt.

Bestreitet der Schuldner die Richttgkeit eines An­spruchs, so kann er bei dem Amtsgericht, das den Zah-

M 283.

Samstag een >». Sejembet WO-

57. Zayramig.

Erden (2 Mk.). Mk.). 2ieben§roututyc , h „

öurnor. pädadogrscher Takt vereinigen sich m ven Finnschen Jugendschrrsten, die rückhaltlos als Getchenk- buch für die Jugend empfohlen zu werben verdienen.

Aus dem ausgedehnten wissenschaftlichen Berlage der Firma Kirchheim & Co. tn Mainz ist besonders beachtenswert: Eine neue Biographie: Kardinal Mannings von Metor de Marolles. Mft emer Vorrede von Ferd. Bruneliöre, M. d. französ. Akademie. Autorisierte Uebersetzung von Seb.Zeihner. Mitel m Bildnis des Kardinals. (2,50 Mk.) F-rner Professor Gutberlets, einen vorzüglichen Ueberblick über die neuzeftlichen philosophischen Probleme bietende ^ub tation. .Der Kamps um d,e Seele- G Bände 8 Mk., geb. 11 Mk.), desselbm Autors .P^cho- physik' (geh. 9 Mk., geb. 11 Mk.). Auf ,eder Sette fühtt man den sicheren Fachgelehrten, der in voll kommener Beherrschung des umfangreichen Stosses über alle Fragen gründlich und zuverlässig tchormrer^ Des weiteren nennen wir Prof. Dr. Aldert Ehrhards Publikation: „DaS Mittelalter und seine kirchliche Entwicklung- (2,50 ®lt). «bg. $L Spahn, .Das deutsche Zentrum', 2 Aust (1.50 Mk.), in dem in großzügigen Linien «n SeschichlS. und rechtsphllosophischeS Bild von der Entstehung de, Zentrums, seine Stellung zu Bismarck, seiner Elit­är bett an der Reichspolftik diS auf unsere Tage 0t» geben ist, eine Publikation, die für das Reichstag« Wahljahr 1911 hochaktuell erscheint. Seidenderger,

5)9 gSfeVÄ Imrt anfteoenür geSeJm, muft °bF bis spätestens 1 Wach-nach der- " “ 1 selben erfolgen. Auch hier zahlt bet xag oetü

stelluna wie überhaupt bei allen ähnlichen Frlsten, nicht mit Der Einspruch ist bei Gericht schriftlich rm- zureichen ober zu Protokoll zu erklären und muß den Vollstreckungsbefehl, gegen den er sich richtet, g e n a u bezeichnen. Auch in diesem Falle wird das Mahnver­fahren in das Prozeßverfahren übergeleüet und dar- über entschieden, ob dec Vollstreckungsbefehl aufrecht zu erhalten sei oder nicht.

I Die im Laufe des ganzen Mahnverfahrens zu I stellenden Anträge sind derart einfach, daß wohl jeder ____ v. 03PhP.lltT 1tTlT£T

Das an daS zuständige Amtsgericht zu richtende Gesuch um Erlassung eines Zahlungsbefehls muß eut- ^1" Die Bezeichnung der Patteien nach Namen, Stand ober Gewerbe und Wohnort;

2 Die Bezeichnung des Gerichts;

3 Die bestimmte Angabe des Bettags ober Gegen- standes und deS GrundeS des Anspruchs;

4 . Das Gesuch um Erlassung des Zahlungsbe-

2. Blatt,

Druck ewe veneg »er Fuldaer R et iendru Serri in fiulbe

3örae»ten ist nicht nur in unserer literarischen, sondern < auch in unserer religiös-kulturellen Bewegung em Faktor mit dem nicht allein heute, sondern aus länger und zwar in zunehmendem Maße, zu rechnen fern wird.

Von sonstigen belletristischen Erscheinungen des Verlags Kirchheim u. Co. stellen wir an die Spitze: eer genialen Selma Lagerlöf, in 2. verbesserter Aus­lage erschienenen Roman .Wunder des Antichrist' ,qeb 4 Mk.) Die schwedische Meisterin der Neu- romantik steht in der vordersten Reihe der Autoren von Weltruf, und wurde l'JOJ mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnet. Der eigene Zauber ihrer Sprache, das Gewaltige der Grundidee — Cvrtstenlum und Sozialismus —, ihre Schilderungen von Land und Leuten Siziliens geben uns ein Werk von wahrhaft klassischer Vollendung. Von ungemeinem Reiz und dufleuder Poesie sind auch ihre .Legenden und Erzählungen" (4 Mk.) Diese kleineren Stucke stnd wohl mit das Schönste und PoesievoUste, womit uns bisher die hochbegabie Schwedin beschenkt hat. Es gibt kaum nahrhaftere Kost sur ;unge Seelen. In Paul Bourqet, des französischen Akademikers, Roman .Ehe­scheidung', übersetzt von W. Eggert-Wmdegg (4 50 Mk.» ist den Verteidigern der katholischen un- trennbären Ehe eine ausgezeichnete Masse in die Hand gegeben, bei der fich Gedankenttese und tresfliche Er- zählergabe einen. Auf des hochverdienten Nestors der katholischen Erzählungskunft Konrad v Bolandens Werke u. a. „Bartcholom äusuacht (4 Mk.), Sünde wider den hl. Geist' (4 Mk.s, .Mtnne- treue' (3,50 Mk.), „Otto der Große' (5 Mk.) sei ebenfalls gebührend hingewiesen; desV>«rteren Sophie Kbrists jöau§ Hasmonar', Arthur Achleitners Sfterromane, u. a. „Der Eiskaplau", 3. Aust. Swj ortinnkul a", (4,50 Mk.), „Gregorlns Sturmfried", 3 B. (einzeln abgeschlossen je 5 Mk.', sowie Jerusalem", ein Zeitbild aus der Hl. Stadt >4ch0 Mk.) Bedentungs- und seelenvolle religiöse Lyrik bieten Arno v. Waldens (L. Krapp) herrliche Christus- aedtSte (3 Mk.). Alinda Jacobys „Sieb von St Elisabeth" (4 Mk.) Auch Oskar von Redwitz un­vergängliche „Amaranth", 44. Aust. (5,60 Mk.), durfte sich weiter in Gunst und Geltung erhalten. Ent­zückende Stimmungsbilder, Idyllen, Legenden, Märchen rc., die in leichtem, duftigem Schimmer lyrischer Poeue und Prosa die romantisch optimistische Weftanschauung des Verfassers offenbaren, bietet uns 8. Zoepf in seiner Publikation „Bon Sonnenschein und Liebe"

* Ter Gesetzentwurf über die £uiierblkbenen»er« I Mer «na der Privatan gestellt en soll in nächster 1 Lett veröffentlicht werden, um eme allgemeine Kritik herbeizutühren. Ties ist schon ivegen der I Ausbringung der Kosten sehr nötig.

/*) Zur Verwaltungsreform. ®ie Tatsache, daß das Plenum der Jmmediatkommissisn zur Vorberei­tung der Verwaltungsreform auf den 22 d. M. zu einer Sitzung eingetaben ist, läßt, so schreiben dre Berliner Politischen Nachrichten', eckermen, daß em Teil der Vorarbeiten durch die Ausschüsse zum Ab- schluß gelangt sind. Es handelt sich dalwr zunächst^ um bie in dem sechsten Ausschuß vorberatene Frage der Vereinfachung der Rechtsmittel

örterung gelangte Frage der Einschränkung der Auf­sicht des Staates über die Kommunalverbande. Nach dem Allerhöchsten Erlasse, durch den dte Jmmediat- kornmission berufen worden tft, wird, wenn diese Stel­lung zu den Vorschlägen ihrer Ausschüsse genommen Hut zunächst dem Äönig ein gutachtlicher Bericht zu erstatten sein der dann das weitere durch bie Res­sortminister veranlaßt. Auch wenn auf diesem Wege

nähme rechnen können.

Wenn die Hilfe des Gerichts tn Anspruch genorn- men werden muß, um von einem säumigen Schuldner Zahlung zu erhalten, so hat das Gesetz hierfür zwei Wege vorgesehen, nämlich den der Klageerhebung und den des Mahnverfahrens. Der Erstere wirb stets dann eingeschlagen werden, wenn ein Anspruch vom Schuldner bestritten wird, während der Letztere haupt­sächlich dann in Betracht kommt, wenn der Schuldner zwar die Richtigkeit des Anspruchs anerfennt, aber aus irgend einem Grunde nicht gezahlt hat vdec nicht zahlen kann. Die Fälle der letzteren Att und dre bei weitem häufigsten. Man wcrd hier stet» dem Mahnverfahren den Vorzug geben, weck man hierbei am schnellsten und billigsten zu emeni voll reckbann Urteil gelangt, zumal da in ihren Wirkungen em Zahlungsbefehl und der nach Ablauf einer emwöchi- aen Frist darauf gesetzte Vollstreckungsbefehl eruer er­hobenen Klage und einem erlassenen Versaunmisur- teil vollständig gleichstehen. Sie unterbrechen bie Verjährung, erlangen nach der c" - *

Rechtskraft, sind mit den gleichen Rechtsmitteln an-

0 Fleischteuerung nicht nur in Deutschland. Die fozialdemokratitchen, sreisinmgen und natio- nallch.?alkn Schreier, die die Fleifchtenernng. dle wir alle bedauern, als günstigen Agitalronsstoff ■ux Vergrößerung ihrer Rechen benutzen, tun ge wohnlich so, als ob nur bei uns eine Fletsch- leucrung bestehe. 9luu wird aus der Schwerz aemeldet daß auch dort, wie w Deutschland, Sanö und Belgien, eine Fle.schteuerung beliebt Ani esichts ' dec hohen Fleischpreise und der schlecht ausgefallenen Kartoffelernte erläßt der gemeinnütziae Frauenverein eine Kundgebung an das Volk mit einigen Wrnken allgemeiner Art m- bezug aus eine billige und gute Ernährung. Al o selbst in der Schweiz mit ihrer hochent

Iroidelten Viehzucht find die außergewöhnlich hoch. Wer tragt denn dort bie Schuld? _______

werden und eS treffen ihn die ,w^°s entstandenen Vroaefckosten. Vom Eingang des Widerspruchs wird her Gläubiger tn Kenntnis gesetzt, beiden Parteien steht das Recht zu, einen Termin zur mündlichen V er Handlung zu beantragen. Der Gläubiger kann esen Antrag bereits in dem Gesuch um Erlaß des Zah­lungsbefehls, wie oben angegeben, stellen, wodurch eine8 Beschleunigung des Verfahrens erzielt

Ueber die Rechtmäßigkeit des Anspruchs wird m dem mm folgenden Prozesse entschieden.

Hat der Schuldner infolge irgend eines Umstan- I des nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben,^ so kann er

fehls. , .

Em Gesuch hätte also etwa zu lauten:

uete effucht^geg^m dm Taglöhner Heinrich Mül-1 ^en""den ^Vollstreckungsbefehl Einbruch einlegew I-- »NK «¥* ’

Von Dr. Gustav Schnürer. (4 Mk.) Die von dem- jeiben Autor verfaßte Monographie über „Franz von Assissi". (4 Mk.) Von Karl Ritter v. Land- mann „Prinz Euaen von Savoyen". (4 Mk.) „Der große Surfürft." Von Dr. Martin Spahn. (4 Mk.) „Cyrns." Von Dr. Ernest Lindl. (4 Mk.) „Kaiser Maximilian L" Von Dr. Max Janjen. <4Mk) „Chateaubriand." Von Dr. Cvarlote Lady Blennerhassett. (4 Mk.) „Beethoven." Die Zeit des Klassizismus. Von Dr. Fritz Votbach. (4 Alk.) .Richard Wagner." Von Dr. Wilhelm Kienzl. (4 Mk.) Ein besonderes Wort des Lobes über diese hervorragende Edition („Weltgerichte in Charakter­bildern") im allgemeinen zu sagen, ist schon längst überflüssig geworden, nachdem die gebildeten Kreise durch die begeisterte Ausnahme derselben schon längst das Urteil gesprochen haben. Aussührlichen Katalog hierüber versendet die Verlagshandlung, sowie jede andere Buchhandlung am Platze gratis und ftanko.

Ganz besonders Interesse dürsten weiterhin bean’ sprachen zwei neue, interessante Reisewerke: „Quer durch Spanien und im Norden Afrikas." Reisebilder, Kunst- und Kulturftudien von Dr. phil. Walter Rolhes, Dozent an der Kgl. Akademie zu Posen. Alft 24 Vollbildern. (3 Mk.) Das mit 24 trefflichen Illustrationen geschmückte, hervorragend ausgestattete Werk des durch seine früheren Sludien zur Kunst­geschichte bekannten Gelehrten ist gewandt und überaus anschaulich geschrieben. Auch die den Verhältnissen sremd gegenüberstehenden Leser erhalten von Land und Leuten, Kunst und Kultur ein plastisches Bild. „Das Reisebuch, Licht und Dunkel in Natur und Geist" von Johs. Jörgensen. Autorisierte Ueber- setziing au5 dem Dänischen von Henriette Grästn Holstein-Ledreborg. Zweite Auflage. (3,80 Mk.) Sellen wird mau deutsches Denken und Fühlen prächtiger geschildert finden als in dem „Reisebilch" des berühm­ten dänischen Echriststellers Johannes Jörgensen, der durch seme Konversion nicht nur in feiner dänischen fteimat zum Gegenstände des allgemeinen Interesses geworden ist. Es ist ein ergreifendes Buch, das ge­reiften Lelern einen seltenen Genuß bereiten kann. Bon bemielben Autor (Jörgensen) seien noch die im gleichen Verlage erschienenen neueren Werke genannt: „Lebenslüge und Le bensw ahrheil", 2. Auflage (1.60 Mk.), „Der jüngste Tag", 2. Ausl. (3,50 Mk.), ferner „Parabeln", 2. Ausl. (1,53 Mk.s und „Eva" (3 Mk.), sowie „DaS heilige Feuer" (3 Mk.)

Hoffentlich regen die vorstehenden Zeilen vor allem die Landbevölkeruna an, in Wahrnehmung ihrer Rechtsgeschäfte sich 'nicht Leuten anzuvertrauen bie sich kein Gewissen daraus machen, ihnen fiu geringes Entgelt die ausstehenden Forderungen abzuschwrndeln. Leider trifft man dies besonders auf dem Lande sehr häufig an. \

tzj, fetzt zur Verhandlung stehenden Fragen für die gesetzgeberische Behandlung reif «-worden futd, wird wahrscheinlich noch nicht damit an den Landtag heran­getreten werden, wenigstens nicht, soweit e» sich um die in dem fünften Ausschuß behandelwn Angelegen­heiten handelt, denn diese Fragen greifen nut den Problemen der anderweitigen Organisation rer Staatsbehörden so vielfach tief ineinander, daß sie nicht gut vorweg und für sich erledigt vielmehr zweck­mäßig erft im Zusammenhang mit dem ganzen Ne- formplane zum Abschluß gebracht werden können Et­was anders liegt die Sache inbezug aus die. erwahme Vereinfachung der Rechtsmittel gegen polizeiliche Ver- ifüXen Dies ist eine Einzelfrage die ohne erheb­liche Schwierigkeiten für sich allem gelost werden kaum I Gz ist daher wenigstens möglich, daß mit ihr d r Landtag sehr bald befaßt werden wird

G Der Kultusminister und das Proiefsorenduell. Der^ Kultusminister hat sich, wie d-r Korrespondenz 'freer und Politik' aus Prosefsorenkreften mUgetetlt wnd, über die Duellangelegeuhett de«Prosessors nnrteilo§ gegenüber und wirrt, soweit es mogucy ifi

Ausland.

* In Unaatu werden gegenwärtig die Gemüter durch Snen8 neuen KoNuthfkandal erregt Vor einigen Tagen.brachte das Neue ,Pejter Abendblattt einen Artikel, tn dem es heißt. war,"?eabsichtmte^^man,^das^"Beg^räb^nt^S wurÄ"eine Sammlmg^ Weİdie"kolossales 21LL KroL ®eIbeJ

reifte der damalige Reichstagsabg. Karl E " v ö s nach

Kofw? de? Stadt Pest veranstaltet wird; aber eme Rechnung der gefannnelten ftattaeKn

hat bis zum heuigen Tage noch mcht ^"gesunden Nach dem Leichenbegängnis hat das Komitee, weites

niederschmetternd wirkende Erklärung ab, er:^abe ba8 aan»e Geld ausgegeben, weil er in Turin die L> ch nt» den der Söhne Ludwig Kossuths auszahlen mußte. Tränenden Auges erklärte Eölvös, er habe den Leich nam Ludwig Kossuths förmlich aus lösen müssen, sons?wäre die Hetmsührung unmöglich ge. wesen Graf Karolyi gab sich vorläufig mit vieler Auskunft zufrieden. Er hoffte, Franz Kosfuth roer&*, diesen Betrag zurückzahlen, umsomehr, als. er;a^nach

I feiner Heimkehr sofort in den Besitz ansehnlicher Sum-

WeihuachtsbücherschKU 1910.

11. AuS den, Berlage von Kirchheim & Co. in Mainz ist nu erster Stelle das groß angelegte Serienwerk der reich illustrierten „Weltgeschichte in Char akter, bildern" hervorzuheben, das nunmehr rüstig sort- schreitet und von dem drei neue Bände in vollendeter Ausstattung für den Weihnachtstisch voiliegen: „Karl der Große". Die Gruiidlegung der mittelalterlichen Kultur und Weltanschauung. Von Dr. Frz. Kämpers, vrd. Prof. a. d. Universität Breslau. Mit Mosaildruck- Titeftild und 74 Abbildungen. (4 Mk.) Professor Kämpers bie et nicht allem em anziehendes und über­sichtliches Bild des großen K--rl und seiner Epoche, sondern er gibt uns, gestützt auf seine bewährten Vor­arbeiten, einen geschichts-ph'losoph,scheu Essay über 'en Eintritt des neuen mittelalterlichen Geistes- und tnultuclebens, mit orientierenden Rückblicken und Aus- SÄh. ÄSK 'A Fw« !*ÄSÄ.ä»T f4 Mk) Ein prächtiges Werk nicht nur für Historiker, sondern für alle Gebildete, die sich noch historisches Interesse bewahrt haben, unentbehrlich für alle Italien- speziell Ravenna-Fahrer, Schüler-Bibliotheken usw., für die studierende Jugend ein wertvolles Feftgeschent. „Thomas von Aquin.« Die Zeit der Hochscholasttk. Von Dr. Jos. Ant. Endres, ord. Prof, am Kgl. Lyzeum zu Regensburg. Erstes bis fünftes Tausend. 3)iit 64 Abbildungen. (4 Mk.) Das hervorragend ausgestaltete Werk, das sich trefflich zu Feftgeschenken (auch für Priesterkandidaten) eignet, sollte in der Bibliothek eines jeden Geistlichen stehen; des weiteren ist es dem Kulturhiftoriker und Philosophen unentbehrlich. Eine neue verbesserte Auflage von Karl Ritter v. Landmann, Kgl. bayer. Generalleutnant z. D. (München): „Na­poleon I." Die Vollendung der Revolution. Mit 119 Abbildungen. (116 E.> Achtes und neuntes Tau­send. (4 Mk.) liegt in der gleichen Sammlung vor und gehört dieses Werk des früheren Direktors der Kgl. dayer. Kriegsakademie zu den volkstümlichsten und ge- memverftändllchsten Darstellungen, die über den Sol­datenkaiser geschrieben wurden. Bon weiteren Bänden feien u. a.genannt die Mouoaravhien: „SontfatiuS.'

(2,20 Mk.) und seinem soeben erschienenen, speziell den Frauen gewidmeten Buche: „Es muß ein Himmel sein!" (2,50 Mk.) ...

Für unsere Jugend stehen k. Finns Jugendschriften turmhoch über den Erzeugnissen der meisten allgemAnen Jugendschrrsten. Der neueste Band ist. --Harry Dee oder Enthüllung eines Geheimnisses. Bttt Tttelbtld und 9 Illustrationen (3 Mk.). Die Vorzug- In de» früheren Publikationen dieses Meistererzahlers treten auch bei diesem neuen, prächtigen Jugendgeschenkbuch hervor. Von den früher erschienenen Banden de, k.Finn nennen wir- „Harry Archer" oder 9m Fußballspiel und seine Folgen (3 Mk.). „ st er cy

Wy nu' oder Em seltsames Kind der neuen Welt (3 Mk.). „Tom Playfair'- ErMlllng aus dem Sieben eines kleinen Amerikaners (3 Mk.). „Paul Springer', ein kleiner amerikanischer Gymnasiast 3 Mk.). «Ada Merton' oder Mein Himmel auf Erden (2 Mk.). „Kleinere Erzählungen (2,40 Mk.). Liebenswürdige Frische, lebhafte _ Spannung,

ericht

bett

Vollstreck.- Befehl

Mk.

0,30 0,40

0,60

0,90

1,30

1,70

2.20

2,90

3,60

4,20

Zwecks Stempelersparung, die Vollmacht erst auszu- Nachstehende AusmnmenMung über die .yoye oer stellen wenn der Vollstteckungsbefehl beantragt ist. In Gebühren wird vielleicht manchem imllkommen scirn Bekackst komm«, hier natürlich nur die Vollmachten ES erhalten au Gebühren cmschließlich der

zu erlassen. ,

Im Falle der Erhebung des Widerspruchs bitte ich um Anberaumung eines Termins.

Franz Schulze, Klempnermesster, Fulda, Friednchstt. 1.' Das durch die Fuldaer Acti end rucker ei beziehende Formular enffpricht diesen Vorschriften. Entspricht das Gesuch nicht den unter 1 bis 4 aufaeführten Erfordemissen, so ift das Gericht befugt,, ------, ■

dasselbe zurückzuweisen. Die hierdurch entstehenden I dieselben ohne besondere Vorkemünisse eventl. unter unterbrechen die Kosten treffen den Gläubiger und derselbe ist nicht be- Benutzung eines vorgedruckten Formula.s stellenkann. . machen fleit die ! rechtigt deren Ersatz von dem Schuldner zu verlan- Die Beauftragung eines Rechtsanwalts od.r einer son-

auf Mal b« W«tunS WB 4 L. «W b«S W ®‘6»m •“ W

Bei einem Wert vis einschließlich . Dik.

Der Rechts­anwalt

Mk.

Das <s für Zahkungs- befehi Mk.

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