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57. Jahrgang-
* fuldaer M Zeitung
2. Blatt.
Druck und Verlag der Zuldaer Aktie »Druckerei in Zulda.
K Das Lab des Ze»te«ms
<Tnn* unkt alter Gegner, der freikons. Ab? Freiherr von Zcklrtz. allerdings auf feine Werft AlS Meisterstück stellt er die Sprengung des Blocks durch die Bewilligung der Reichsfinanr retorm und das Zusammengehen mit den Konser Dativen in der preußischen Wahlrechtsfragc hm. In der Tat kann jeder praktische Politiker aus dem klugen und kühnen Vorgehen unserer parlamentarischm Vertreter viel lernen. Aber Herr »-ZM dichtet in die Staatskunst des Zentrums etliche- hinein, was seiner Natur mehr entspricht, als dem Charakter und der Methode unserer Vertreter.
Nicht ohne Grund hat Herr v. Z^litz denTttel eines hervorragenden Ränkeschmieds erhalten. Wayr- scheiulich hält er es für eine hohe Anerkennung, wenn er auch in der Zeutrumspolitik allerhand Ranke entdeckt Haden will. Er übertreibt tendenziös nach zwei Richtungen hin: einerseits, indem er den Zmirums. Politikern bie lleberwindung von „grundsätzlichen Hindernissen" nachsagt, die als solche nicht vorhanden waren, andererseits, indem er den „Willen zur Macht als die allein maßgebende Triebkraft der Zentrums-
Politik hinstellt. ,
In Sachen der angeblich preisgegebenen „Grundsätze"' heben wir nur kurz hervor, daß Herr v. Zedlitz in der Zustimmung zur Fmanzresorm nichts geringes erblickt, als den „Bruch mit der bis dahin konsequent von der Partei verfolgten Finanzpolitik, die finanziellen Bedürfnisse des Reichs nie voll zu be» friedigeii,damit die Möglichkeit offen bleibe, für weitere Bewilligungen die Bedingungen zu stellen." Diese angeblich „konsequent durchgeführte Finanzpolitik des Zentrums" ist nur eine Einbildung und ein leeres Gerede von böswilligen Gegnern und kurz- sichtigen Nachbarn. Das Zentrum hat immer das notwendige bewilligt, aber auch nicht mehr, als die nachgewiesene Niotwendigkeit. Die Beschränkung ans die erwiesene Notwendigkeit erfolgte nicht ans Hinterlist, sondern einfach aus der hausbackenen Erwägung, daß Steuern auf Vorrat zu überflüssigen Aufwendungen reizen. In Jahre 1909 herrschte die allgemeine Ueberzeugung, daß 500 Millionen notwend ig seien, wirklich notwendig. Darum find sie, als erträgliche Formen gefunden waren, bewilligst worden.
Das ist so einfach, daß die komplizierte Natur des Herrn v. Zedlitz es gar nicht begreifen zu tön« neu scheint. Auch in verschiedenen anderen Punkten übersieht er, daß oft d.r gerade Weg der aller- klügste Weg ist und der einfache gesunde Menschenverstand sich als die höchste Blüte der politi« {djen Weisheit bewährt.
In Sachen des „Willens zur Macht" liegt auch die Psychologie des Zentrums viel einfacher, als Herr v. Zedlitz glaubt. Es ist ja eine alte Liebhaberei unserer Gegner, der Zentrumspartei einen fürchterlichen Machthunger nachznsagen. Sobald das Z«itrum aus dem „ausaeschalteken" Zustande, in das die Blockpolitik es zwingen wollte, wieder herauÄrrck, hieß es sofort, das Zentrum sei wieder die ausschlaggebende, die herrschende, die regierende Partei geworden. Das Zentrum brauchte nur wieder mit zuardeiten; das genügte für den Schreckensruf von der neuen „Zentrnms-Tyrannei".
Natürlich sacht dar Zentrum, wie jede ziel- bewußle Partei, sei« Ansichten und Wünsche dwkch« zusetzen. Aber es ist nicht so verblendet, daß es dem Pantho« röter förmlichen Herrschaft nachjagt. Ten Unterschied in der Taktik hüben und drüben machten die Borgänge bei der Finanzreform recht klar. Der Liberalismus verlegte sich dam.ls auf eine Machtprobe. Er versteifte sich auf den Geßterhst der „Witwen- und Waisensteuer", vor dem dir Konservativen zur Reverenz gezwungen werben sollten, um die Vormacht des Liberalismus und seines Blockkanzlers vor aller Welt klar zn stellen und z,i „stadiWeren, wie einen rocher de ferosce*. Das Zentrum aber sah von allen Macht- oder Kraftproben ab, stimmte gegen die schlecht Erbschaftssteuer und für erträgliche Ersatzsteuern, verlegte sich auf das Arbeiten und nicht auf das Jntrignieren. Darin liegt im
Grande das Geheimnis der ZentrumSpolitik, daß unsere Vertreter solide positive Arbeit zu leisten und durch solch« Dienste für das Gemeinwohl sich die Gleichberechtigung zu sichern, die Berücksichtigung ihrer Grundsätze und Interessen zu erlangen suchen.
Die sachliche Arbeitspolitik ist das vor- bildliche.
Deutscher Reich.
.:. Die angebliche Fleischnot. ■ Die liberale Presse verkündet mit Genugtuung, daß bisher die Fleischpreise in über 40 Städten heraufgesetzt wurden. Weitere Preissteigerungen ständen unmittelbar bevor, da die Biehpreise so enorm hoch seien, daß ohne Erhöhung mit Schaden gearbeitet werden müsse. Es sei keine Frage, daß, wenn nicht durchgreifende Maßregeln von der Regierung ergriffen würden, eine Fleischkalamität eintreten werde, gegen welche die des Jahres 1906 geringfügig zu nennen sei. In den Fleischerkreisen sei man jetzt einmütig der Ansicht, daß nur noch eine gänzlich veränderte Zollpolitik und eine Oeffnung der Grenzen für Schlachtvieh Hilfe bringen könne. Demgegenüber weist die „Deutsche Tageszeitung" daraus hin, daß die .Fleischerzeitung", auf die sich die liberale Preffe stützt, zwar von dem Berliner Viehmarkt am 30. Juli gesagt habe, feit über 20 Jähren sei der Austrieb nicht so Nein gewesen, wie dieses Mal, die Preise seien bedeutend gestiegen, daß sie aber das Resultat des Vichmarktes vom 3. August verschweige. An diesem Tage sei der Auftrieb nämlich so groß gewesen, wie feit 20 Jahren nicht. Der Preis fei infolgedessen um 2 Mack pro 100 Pfund Lebendgewicht gefallen. Der Auftrieb an Kälbern sei nur um 61 Stück geringer gewesen, als im Vorjahre; trotzdem fiel der Preis. Etwa 3600 Stück Schweine seien mehr ausgetrieben gewesen; der Preis fiel um 3 bis 4 Mack. Wir warten ruhig ab rind hoffen, daß es die Metzger auch tun. Der liberalen Preffe und ihren Freihandelsgelüsten muß man auf die Finger sehen. Sie verallgemeinert nur zu gern lokale oder vorübergehende Verhältniffe.
Ausland.
* Anläßlich der Kulturkampfströurung in Spanien wird der „Köln. Vztg." in Uebereinsttimnuiig mit den in Rr. 180 der „Fuld. Ztg." an leitender Stelle gemachten Ausführungen geschrieben: In Spanien treibt man von einem Extrem ins andere. Das Land taumelt zwischen Revolution und Reaktion hin und her; zur Ruhe und zu einer gedeihlichen Entwickelung gelangt es nicht. Hat die Revolution sich ausgetobt, so setzt ein Absolutismus ein, der gleichfalls vom Uebel ist, auch nach der religiösen Seite, und der von vornherein wieder den Keim zu neuen revolutionären Ausbrüchen legt. Die Regierungen wechseln rasch, aber sie gleichen sich nicht. Radikalliberale folgen auf kon- servativkatho4ische, und das Volk, soweit es sich durch Teilnahme an den Wahlen betätigen kann, mackt alle diese Sprünge mit; heute Maura, mcr- gen Morell Jede Regierung ist sicher, aus den Wahlen eine ihr genehme Mehrheit der Kammer zu erhalten, mit der sie dann darauf loswirtschaftet, bis sie auf einmal sestgefahren ist und der völlig entgegengesetzte Kus eingeschlagen wird. Ja, w i e ist s o etwas möglich, fragt man sich, wie sind insbesondere radikal kirchenseindliche Regierungen und radikal ttrchenfeindliche Kammermehrheiten in einem Lande möglich, deffen Bevölkerung in ihrer überwältigenden Mehrheit der katholischen Kirche zugetan ist und (oft in ihrer Gesamtheit zum Katholizismus sich bekennt? Auf den ersten Blick scheints unerklärlich und es ift doch so leicht zu erllären und diese Erllärung ist lehrreich für die Katholiken anderer Länder, wo die Dinge gleicherweise nicht so stehen. Die spanischen K a t h o l i ke n haben es n i ch t g e l e r n t, sich auch politisch zu betätigen. Sie entbehren aller und jeder politischen Schulung, haben eine ganz ungenügende politische Preffe, und so stehen sie dem öffentlichen Leben hilflos und wie unmiindig gegenüber, ein Spielball radikaler Phrasenhelden und Agitatoren. Sie haben nicht erkannt, und diejenigen, welche sie füh
ren sollten, hoben nicht eckannt, daß man auch zu, Verteidigung der kirchlichen Interessen und zum Schutze der Religionsfteiheit heute d e r Waffen sich bedienen muß, welche die modernen Verfassungsstaaten an die Hand geben, daß man nur vorn Boden des modernen Verfassungsstaates aus auch bie. höchsten idealen Güter heute wirksam vor Beeinträchtigung bewahren kann. Hätten die spanischen Katholiken es verstanden, sich eine politische Organisation zu geben und dieselbe zeitgemäß auszugestalten, so hatten die Dinge nie dahin gelangen können, wo sie stehen. Das ist es was Spanien lehrt, zum abscheuI,chen Exempel für die Katholiken anderer Länder, wo es an der Einsicht von der Notwendigkeit umsichtiger und ausdauernder politischer Arbett gleichfalls noch fehlt. Man vergleiche Spanien mit Belgien, dann hat man die praktische Nutzanwendung des oben Gesagten Dort ein in seiner überwältigenden Mehrheit katholisches Volk, welches der Spielball der Revolution ist, weil es nicht politisch zu arbeiten versteht, hier eine gleichfalls in ihrer großen Mehrheit katholische Bevölkerung, welche aber feit Jahrzehnten unter einer katholischen Regierung stetig sich hat entwickeln können, weil sie auch gute politische Arbeit leistet.
volkswirtschaftliches und Soziales.
8. Ter Verband christlicher Schneider und Schneiderinnen und verwandter Berufe Deutschlands hält in den Tagen vom 14. bis 16. August in München seine fünfte Generalversammlung ab. Der Verband zählt heute in über 120 Zahlstellen nahezu 4000 Mitglieder. Bis zum Jahre 1906 war München der Sitz des Verbandes, von da ab wurde die Zentralstelle nach Köln a. Nh. verlegt. Ein eigenes Verbandsorgan, die ,Schneider-Zeitungst wird für die Mitglieder seit dem 1. Januar 1904 oierzehntägig herausgegeben. Der Verband ist an 101 Tarifabschlüffen beteiligt, die den Mitgliedern bedeutende Lohnerhöhungen und sonstige Verbesserungen im Arbeitsverhältnis gebracht haben. Dem Zentralvorstand gehört seit Bestehen des Verbandes als erster Vorsitzender Herr A. Schwarz- mann-Köln an. Außerdem verfugt der Verband noch über freigestellte Kräfte in Aschaffenburg, Breslau, Köln und Stuttgart.
Aus dem Nachbargebiete.
' fs Bad Hersseld, 9. August 1910. Der Hersselder Reirerverein veranstattet auch in diesem Jahre wieder eine Anzahl Neunen, die am Sonntag, den 14 August aus den Eichhofw esen, dem vorzüglichen Rennplatz des Hersselder Neitervereins _ gelaufen werden, und unter dem Proieltorate Sr. Hoheit des Landgrafen Clodwig von Hessen stehen. Neben mehreren Herrenreiten, die, soweit man ans den eingelaufenen Nennungen ersehen (atm, recht gut besetzte Felder zeigen werden, dürsten vor allen die landwirtschaftlichen Rennen interessieren, von denen in diesem Jahre wiederum zwei vorgesehen sind. Tie für diese Nennen ausgesetzten namhaften Geldpreise lasten eine rege Beteiligung erhoffen. Wir verweiseir unsere Leser auf die in der heutigen Nummer unserer Zeitung befindliche Anzeige.
* Gießen, 10. Aug. 1910. Die Stadtverordneten beschlossen gestern in nichtöffentlicher Sitzung das ehemalige Liebig-Laboratorium an der Liebigstraße dem Verein deutscher Chemiker zur Errichtung einer L i e- b i g-G edächtnishalle für 60 000 Mark käuflich zu überlaffen unter der Bedingung, daß der Kauf bis 1. September dieses Jahres perfekt wird. Ist 'dies bis dahin nicht der Fall, so soll das Gebäude an den Verein hessischer Zahnärzte überlaffen werden zum Zwecke der Errichtung einer Klinik für Zahnheilkunde und Mundpflege.
* Aus Thüringen, 10. Aug. 1910. Humor hat die „Zeitung für Themar"; sie schreibt in ihrer letzten Rümmer: „UmsildentscheReichspfennig sind wir heute reicher geworden. Der Herr Konkursverwalter übersandte uns heute mit dem frühesten Morgen 1,44 Proz. (Ein, Komma, vierundvierzig- lmndertstel Prozeui) Dividende in der Konkurs fache
HanS Krause hier. Wenn die vielleicht im nächsten Jahr zu ertoartenben ähnlich großen Dividenden aus anderen Konkursm und Vergleichen eingetroffen sind, werden wir endlich die feit langem geplante Bad-rerfe antreten können.
♦ Oberlahnftein, 8. Aug. 1910. Em Rangierer wurde auf der Güterabfertigung von einem anfahrenden Waggon gegen die Güterrampe gedrückt und erlitt schwere innere Verletzungen. ,
* Hadamar, 9. August 1910. Eme Blute des Bürokratismus teilt der ,Franks. Ztg/ ein Leser von hier mit. Bei den diesjährigen staatlichen Holzversteigerungen erwarb er in der Steinbacher Gemarkung eine Partie Eichenholz. Den Betrag sandte er alsbald durch seinen Steigerer per Post- anweisung an die zuständige Forstkalft Merenberg in Weilburg portofrei ein mit dem Ersuchen, den Holzabfuhrschein dem Steigerer auszuhändigen. Einige Tage später sandte er fein Fuhrwerk nebst zwei Leuten in den Wald, um das Holz. abfahren zu lasten. Er hatte aber die Rechnung ohne die preußische Forstkasse in Weilburg gemacht, (statt des Abfuhrscheines hatte diese den eingesandten Betrag zurückgesandt, weil der Betrag nicht frei ms Haus, also inkl. der fünf Pfennige Bestellgeld gesandt worden fei, von welcher Bedingung dem Käufer nichts bekannt war. Das Holz durfte m- solgedesten nicht abgefahren werden, und bte Leute mußten unverrichteter Sache wieder abziehen. Ad- gefehen von den nunmehr entstehenden doppelten Portoaustagen, fallen dem Käufer noch die Ver- säumniste seiner Leute und des Fuhrwerks zur Last, und das alles wegen der enormen Summe von filttt Pfennigen. ________________
vermischtes.
♦ Merkwürdige Konsequenz. In Honnef a Rhein starb jüngst ein Manu, ber aus her evangelischen Kirche ausgetreten roar. Der bockige evangelische Pfarrer verweigecke das kirchliche Begräbnis. Kurz darauf starb ein katholischer Mann, ber in gemischter Ehe mit evangelischer Kinbererziehung lebte. Als diesem von katholischer Seite bas kirchliche Begräbnis verweigeck werben mußte, nahm der evangelische Pfarrer bas Begräbnis mit vollen kirchlichen Ehren vor. Dem ersten, ber früher zur evangelischen Kirche gehört hatte, wirb bas kirchliche Begräbnis vom evcmgeli- schen Pfarrer verweigert; dem zweiten, der mit ber evangelischen Kirche nichts zu tun hatte, wirb es ge- wähck
* Weil seine Mutter ihm nicht soviel Taschengeld geben wollte, wie er verlangte, versuchte in Vordeck ber jugenbliche Bergmann Sickmann bas Haus feiner Eltern in Branb zu setzen. Er zünbete fein Bett und einen Koffer an, verschloß bie Tür unb flüchtete Das Feuer wurde aber noch rechtzeitig bemerkt, fodaß der Brand keinen größeren Umfang annahm. Der Brandstifter wurde festgenommen.
* Der zweite internationale Freihandelskongretz ist in Antwerpen eröffnet worden. Die Verhandlungen sollen vier Tage dauern.
* Der rnffische Dunrapräsideitt Gutschkow, der vor einigen Tagen wegen eines Duells eine längere Hast in ber Peter-Paul-Festun g angetreten hatte, ist auf Verfügung des Zaren aus der Haft entlaßen worden.
Märkte.
* Kirchhain, 9. Aug. 1910. Der heute hier abgehaltene Rindvieh markt war mit 31 Stück Groß- und Kleinvieh beschickt. Der Schweine, markt war mit ca. 520 Läufer und Ferkel befahren. Die Preise standen bei flottem Handel wie seither.
Steklamen- und Anzeigenteil.
NESTLE
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Gesetz ä*D Recht
Handlungsgehilfen und -Lehrlinge.
Handlungsgehilfe ift, wer im Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt ange- fte» ist.
Für das Dienstverhältnis ist ber Vertrag entscheidend; besteht keiner, bann ist ber Ocksgebrauch maßgebend, bezw. das bat Umständen nach Angemessene. Der Handlungsgehilft muß seine ganze taufmän- nifthe Tätigkeit dem Prinzipal widmen, er darf ohne ferne Einwilligung kein Handelsgewerb«, auch nicht in deffen Handelszweige für eigene ober frembe Rechnung Geschäfte machen, anbemfalls wirb er schadens- erfttzpflichttg ttnb muß bie für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung bes Prinzipals gchchlosftn gelten lassen bezw. bei den für frembe Rech nung gemachten bie Vergütung heraus geben. Verjährung in brei Monaten nach erlangter Kenntnis, spä- m fünf
Bei Unverschuldeter Dienst» nfähigkei t (Krankheit) behält bei Hg. Anspruch auf Gehalt und Unterhalt für bie Dauer von 6 Wochen, vorausgesetzt, daß ber Dienstvertrag nicht früher abläust. Eine Verpachtung, sich bas Kranken- ober UnfaEgelb anrechnen zu lassen, besteht nicht unb kann auch vertraglich nicht festgelegt werben. (Zweifelhaft ist, ob eine Vereinbarung auf Foetsall des Lohnes bei Erkrankung nichtig ift)
Der Prinzipal muß GefchcPsrämne re. ft einrich- ten, auch GefchDsbröftb mtb Arbeitszeit so regeln, baß bie Gesundheit des Hg. nach Möglichkeit geschützt imd bk Sittli chkeit nicht gefährdet ift; 6ti Hg., die zur häuslichen Gemeinschaft gehören, er- stteckt fich die Verantroockung des P. auch auf bie Schlaf- unb Wohnräume, bie Verpflegung, Regelung ber ArbettS- unb Scholungszeft unb ber Zett zum Kirchgang. Bei Nichterfüllung bies-r burch Veckrag nicht obenberbttren Verpflichtungen begrünbet eine Gesunbheitsstörung ober ber Tod des Hg. Schadensersatz nach §§ 842—846 B. G.-B.
Die Konkurrenzklausel, d. i. eine Vereinbarung, wodurch der Hg. für bie Zeit nach dem Austritt in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt wird, Ist nur insoweit verbindlich, als sie das Fortkommen nicht
unbillig erschmeck; auf länger als drei Jahre nach dem Austritt darf sie sich nicht erstrecken; fit ist nichtig, wenn der Hg. beim Vertragsabschluß minderjährig war, ferner, wenn er wegen vertragswidrigem Verhaltens des Prinzipals den Dienst verläßt ober wenn ihm gefünbigt wird, es fei denn, daß ber Prinzipal dazu einen erheblichen von ihm selbst nichr verschuldeten Anlaß hatte, ober daß ec das Gehalt während der Geltung der Klausel weiterzahlt. Neber eine etwaige Vertragsstrafe hinaus kann Schadensersatz nicht beanspru«^ werden; ift sie unverhältnismäßig hoch, fo kann sie nach § 343 B. G.-B. herabgesetzt wer' den. Andere Vereinbarungen hinsichtlich ber Konkm- renzklausel sind nichtig.
Die Gehal^ahlung muß zu jebem Monatsschluß erfolgen; Abmachungen auf spätere Zahlung sind nichtig.
Die Kündignug eines auf unbestimmte Zeit angegangenen Dienstverhältnisses muß 6 Wochen vor VieckckjahrsMuß erfolgen. Vertraglich kann andere MudegimgSsrA aber mindestens ein Monat und nur für habe Teile gleich unb nur zum Monatsfchluß ver- erno«t werden. Diese Bestimmungen gelten nicht für Hg. mit Einkommen von mindestens 5000 Mk.
""^europäischen Niederlassungen, teren Rückrasekosten der P., wenn er kündigt, zu zah- len hat, sie gelten fern« nicht für aushilfsweise nicht über 3 Monate beschäftigte Hg. — Ein aus bestimmte Zeit eingegaugenes Dienstverhältnis endigt mit Ablauf der Zeit; doch ist Vereinbarung zulässig, daß es bei Richtkündigung vor Ablauf ber Zeit als verlängert gilt.
Oh« Kündigungsfrist kann jeher Teil beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Dabei hat der Kündigende, der durch veckragswidriges Verhalten des andern Tests zur Kündigung veranlaßt ist,' Anspruch auf Schadensersatz. Wichtiger Grund ist Mr den Gehilfen namentlich: Unfähigwerden, Vor- enthaltung des Gehalts oder Unterhalts, Gefährdung der Gesundheit und Sitllichkeit usw. durch Vernachlässigung der dem Prinzipal obliegenden Pflichten, Tätlichkeiten, erhebliche Ehrverletzung, unsittliche Zumutungen des PcknzivalS oder verwckgecker Schutz gegen solche Handlungen anderer Angestellten; für den Prinzipal: Untreue oder Mißbrauch des
Veckrauens, unerlaubte Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung, beharrliche Verweigerung d. Dienstleistung, unbefugtes Verlassen des Dienstes für erhebliche Zeit, Verhinderung durch anhaltende Krankheit (bergl. jedoch oben Gehaltsanspruch bei unverschuldeter Dienstunfähigkeit!), längere Freiheitsstrafe oder Abwesenheit, mehr als 8wöchige militärische Dienstleistung, Tätlichkeiten oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Prinzipal oder deffen Vertreter.
Das Zeugnis, das der Hg. beim Abgänge fordern kann, muß die Ack und Dauer ber Beschäftigung an- geben, auf Verlangen auch bie Führung unb bie Leistungen. (Beglaubigung durch die Ockspolizeibe« Hörde kosten- unb stempelsrei.) ■-__
Für bie Handln »Mehrlinge gelten bie oben bargelegten Bestimmungen über Betrieb von Geschäften, Schabensersatzpflicht baraus, Anspruch auf Schutz ber Gesundheit und Sittlichkeit, Fortzahlung bes Gehalts und Unterhalts bei unverschuldeter Behinderung und über die Konkurrenzklausel ebenfalls.
Ter Lehrherr hat dafür zu sorgen, baß der Lehrling in den im Geschäftsbetriebe vorkonimenden kanf- männ. Arbeiten gründlich und svstemattfch unterwiesen wirb. Die hierzu erforderliche Zeit unb Gelegenheit darf er ihm durch andere Verwendung nicht entziehen. Zum Besuch des Gottesdienstes an Sonn- und Festtagen sowie des Fockbildungsschulunierckchtes muß er GAegenheit geben.
Wer nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, darf nicht Lehrlinge halten oder ausbilden, eventl. kann die Entlassung durch die Polizei erzwungen unb auf Geldstrafe bis zu 150 Mack eckannt werden.
Die Dauer der Lehrzeit richtet fich mangels vertraglicher Festsetzung nach den örtlichen Verordnungen ober nach dem Ortsgebrauch. Während der Probezeit (1 Monat, nach Vereinbarung länger, aber höchstens ein Bieckckiahr) kann ohne Kündigungsftist aufge- lünbigt werden; nachher erfolgt Kündigung nach den Vorschriften für Handlungsgehilfen. Zu ftsortigem Ausicktt berechtigt es auch, wenn ber Prinzipal seine Pflichten in einer die Gesundheit, Sittlichkeit und Ausbildung des Lehrlings gefährdenden Weife vernachlässigt (auch Geldstrafe dis zu 450 Mk.). Beim Tode des Pnnzipals kann der Lehrling innerhalb eines Monats ohne Kündigungsfckst auStretm. Bei
Berufswechsel (schriftliche Mitteilung durch den gesetzlichen Vertreter) monatliche Kündigung, Wiedereintritt in ein anderes Geschäft innerhalb 9 Monaten berechtigt den Prinzipal Schadensersatz zu fordern, evt. auch von bem neuen Prinzipal. Ansprüche gegen den Lehrling wegen unbefugten Austritts können jedoch nur bei schriftlich abgeschlossenem Vertrag geltend gemacht werden. Nach Beendigung der Lehrzeit muß der Lehrherr ein Zeugnis über die Dauer der Lehrzeit, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und über das Betragen des Lehrlings ausstellen.
«■ — Die Weintraube. Wieder kommt die Zeit, wo didHausftau zum leckeren Deffeck unter den Früchten, die die Saison bietet, auch die ersten Weintrauben auf ben Tisch stellt. Die Weinttaube hat im Haushalt ber Natur nicht bloß ben Wert eines Genußmittels, sondern bient auch bei einer Reihe von Störungen unseres Wohlbesinbens als direkt es Heilmittel. Trau benkuren werden bei Gicht, Nierenleiden, Stuhlverstopfung unb Fettleibigkeit mit Erfolg angetoanbt. Jedermanns Sache werden sie nicht sein .denn einige Wochen hindurch Weinttauben bis zu 4 Kilogramm täglich verzehren, das kann fie auch ihrem leidenschaftlichen Verehrer „verekeln". Die Wirkung als Heilmittel aber ist, wie gesagt, hervorragend. Für uns soll jedoch in der Hauptsache bie Traube als Genußmittel in Betracht kommen. Der Genuß ber Weintrauben in mäßiger Menge wirkt durststillend, regt die Tätigkeit ber Nieren an, erhöht den Appettt und stei- gert die Darmtätigkeit. In Verbindung von kräftiger Kost hebt der Traubengenuß das ganze Körpergewicht. Man soll jedoch nur die Trauben mit hohem Zuckergehalt genießen, nicht die säuerlichen. Eine Kur mit Trauben in geringer Menge ist besonders bei blutarmen Personen ober bei Rekonvaleszenten angebracht. Ein möglichst hoher Konsum an Weintrauben ist daher nur wünschenswert. Umso bedauernswerter ist es, baß mir heuer aller Wahrscheinlichkeit nach wohl kein gutes Traubenjahr haben werben. Wir werben in erhöhtem Maße auf ben Import angewiesen sein, denn ber verregnete Sommer hat unsere Trauben arg verwässert und ebenso hat die Julihitze gefehlt.