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Dkurtag 21. 3wA l^W.
37. Jahrgang.
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Leitung«
2. Blatt.
®im< mm» Verlag der gnldaer SctiendruSer«! in Znlda.
Roggenkleie
rw loko hier bei Abnahme von IO'jOO Kilo.
der vor dem
Reklamen« und Anzeigenteil.
ZH besonders herabgesetzten Ansnahmepreisen
cht vom 20. Juni, di« ausländischen it bewegte sich in
,ero.) 531/,.00-55.00 M, DJ., e. fleischige Schweine
mäßig rege und wird gerann
* Frankfurter Getreiden Am heutigen Wochenmarlt
kanntschast uns die Fulda vermittelte.
geht, daß der Erwerber des Grundstücks ein Einkom- men bat von 1800-2100 M. Daher wird stets eine besondere Bescheinigung der Steuerbehörde vorgelegt
werden müssen, wenn sich aus dem Steuerzettel nicht ohne weitere» mit einiger Sicherheit ein Jahresein- kommm von nicht weniger als 2000 Mk ergibt, aber auch, wenn der Erwerber überhaupt nicht zur Einkommensteuer veranlagt ist.
4. Vierten» ist nicht zu vergessen, daß diese Stem- pelbefretung nur auf Antrag eintritt. Versäume daher niemand, der von dem Stempel befreit werben
Aus Kirche und Schule.
♦ Rom, IS. Juni 1910. Der Papst empfing, der ,Köln. Volksztg/ zufolge, heute Kommerzienrat CahenSly (Limburg) in längerer Privataudienz, in der er sich über die Bestrebungen der Raphaels- vereine, ihre Setter und Mitglieder, außerordentlich wohlwollend äußerte und sie unter Erteilung des apostolischen Segens zur Fortsetzung ihrer segensreichen Tätigkeit ermunterte. Kommerzienrat Cahensly besprach sich nachher mit dem Kardinal- Staatssekretär.
Sommer-Waschkleiderstoffe jeder Art, Einzelne Knabenanzüge u. Mädchenkleider, Schürzen, Schürzenstoffe
21.00—21.25 M. Alles per 100 Kilo inklusive Sack lokohier. Futtermittel: flau. — Weizenschalen9.50 dis 9.70 M., Weizenkleie 8.50—8.75 M., Roggenkleie 10.00-10.25 M., Weizen-Futtermehl 13.50-13.75 M , Biertreber, getrocknet, 12.90—13.10 M., Malzkeime 12.00—12.10 M., Rapskuchen 12.50—13.00 M., Palmkuchen 12.40—12.60 M. Alles per 100 Kilo netto efsek-
Ztr. Lebendgewicht (Lebent (Schlachtgew.) 68,00-70,00 (Lebdgew.) 52'/,.00—54.00 Mk., (Schlachtgew.) 67-/,-69 Mark, f. Sauen (Lebendgew.) 00—00 Mk., (Schlachtgw.s 00—60 Mark. — Das Rindergeschäft wickelte sich flott ab. Der Kälberhandel gestaltete sich glatt. Bei Schafen war bei Geschäftsgang ruhig; der Austrieb wird nicht ganz abgesetzt. Der Schweinemarkt verlief
,>as aparte Maschinchen wiegt in elegantem Lederkoffer kaum 9 Pfund und kostet nur Mk. 185.— excl. Koffer. Das ist em Rekord der Solidität und Billigkeit, welche die kleine Erika zum Reisebegleiter vieler Geschäftsleute und anderer machen wird, die auf der Reise sich nicht von ihrer Maschine trennen wollen. Die Seidel und Naumann'schen Maschinen erfreuen sich im allgemeinen des besten Renommees; mit der kleinen Erika wird dem Mangel einer vollwertigen, unbegrenzt brauchbaren, billigen und bequem transportablen Schreibmaschine abgeholfen, die bisher gefehlt hat.
Befreiung von dem Stempel bt Grmrdftücksübertragungerr.
Gelegentlich der Reichsfinanzreform vom vorigen Sommer ist bekanntlich durch das Reichsgesetz vom 15. Juli 1909 wegen Aenderung des ReichsstempelgesetzeS ein Reichsstenipel für Grundstücksübertragungen eingeführt. Derselbe ist auf % v- H. des Entgeltes für das übertragene Grundstück festgesetzt, wird aber einstweilen bis zum Inkrafttreten eines ReichsgesetzeS über die Erhebung einer Reichswertzuwachssteuer in doppelter Höhe erhoben. Von dieser Reichsstempelabgabe haben von Amts wegen eine Anzahl von Befreiungen zu erfolgen, z. B. wenn bei der Teilung einer Erbmasse ein Grundstück an einen Miterben übertragen wird, ufw. Um durch diesen neuen Reichsstempel den kleinen Mann möglichst wenig zu belasten, bestimmt nun das Gesetz:
„Befreit find auf Antrag Trundstncksübertragungen, wenn der stempelpflichtige Betrag bei bebauten Grundstücken 20000 Mark, bet unbebauten 5000 Mark nicht überschreitet und der Erwerber weder den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt, noch ein Jahreseinkommen von mehr als 2000 Mark hat."
Wie versthiedrne Anfragen an unseren Briefkasten uns beweisen, sind diese Bestimmungen noch nicht allgemein bekamst. Zur Erläuterung mögen deshalb folgende Ausführungen dienen:
1. Was zunächst die Bestimmung derHöhedeS stempelvflichtigen Betrages anlangt, so bietet dieselbe keine Schwierigkeit, wenn ein Grundstück gegen eine bestimmte Summe verkauft wird, bann stellt der Kaufpreis den stempelpflichügen Betrag bar. Sinb neben bem Kaufpreise anbere Leistungen als Entgelt bebungcn ober gewisse Nutzungen an dem verkauften Grundstück Vorbehalten, so ist der Wert dieser Leistungen bezw. der vorbehaltenen Nutzungen bem Kaufpreise für bie Berechnung bei Stempelabgabe hinzuzurechnen. Die Höhe des stempelpflichtigen Betrages wird durch den Wert anderwestiger Leistungen allein besttmmt, wenn diese Leistungen statt eines Kaufpreises gemacht werden Werden Grundstücke gegen einander ausgetauscht, so ist der Wert des am höchsten bewerteten Grundstückes der Berechnung der Stempelabgabe zugrunde zu legen- Eine solche Wertangabe ist freilich in vielen Fällen, besonders auf dem Lande wegen des geringeren Grundstücksverkehres, nichi immer leicht- Jedoch pflegten die Behörden bisher den von den Parteien angegebenen Wert eines Grundstücks nicht nachzuprüfen. Es ist daher wohl zu erwarten, daß sie fürderhin regelmäßig unbedenklich den von den Parteien angebenen Wert für eine et- Waige Stempelbefreiung zugrunde legen werden. Eine Reihe von weniger wichtigen Sonderbchimmungen für bie Berechnung des stemvelpflichtigen Betrages (Tarif des genannten Gesetzes, Nr. 11, a) können an dieser Stelle übergangen werben. — Wenn ber gemäß den vorstehenden Angaben festgestellte stempelpflichtige Betrag Bei bebauten Grundstücken 20 000 Mark, bei unbebauten Grundstücken 5000 Mark nicht überschreitet, so ist die erste Voraussetzung für die Befreiung vom Stempel gegeben.
2. Die zweite Voraussetzung der Stempelbefreiung ist, daß der Erwerber des Grundstücks, ber nach ber Absicht des Gesetzgebers bie Steuer tragen soll den Grunbstückshandel nicht g e w e rbs m ä ß i g' b e- treibt, d. h. daß der Grundstückshandel für ihn Niryt eme fortgesetzte, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit tft. Dieses wird dem Grundbuchrichter oder Notar nicht weiter nachzuweisen sein, wenn ihm die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers bekannt stich »ber durch persönlich bekannte vertrauenswürdige Personen mitgeteilt werben. Sofern dies nicht ber Fall ist, Wirb sich der Richter oder Notar hiervon gewöhnlich burch den Inhalt ber Grundakten überzeugen können Sollte sich aber der Richter ober Notar diese Ueber- zeugung nicht durch Einsicht in bie Grundakten verschaffen können ,so dürfte bem Erwerber nichts anderes übrig bleiben, als daß er eins Bescheinigung der Ortspolizeibebörde oder des Gewerbesteuerausschusses vorlegt, daß er den ErundstückÄhandel nicht ge- Werbsmäßig betreibt-
3. Drittens ist erforderlich, daß der Erwerber ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 2 00 0 Mark Hut. Dieses wirb in den meisten Fällen leicht durch die Vorlegung eines SteuerzeüelS nach.utweifrn sein, wie es auch durch eine Aussüh- rungsbeftimnmng vorgeschrieben ist. Schwierigkeiten entstchen aber. Wenn der Erwerber persönliche Be-
vermischtes.
* Verschleuderung von Altertümern. Wie leichtfertig Altertümer von der ländlichen Bevölkerung oft verschleudert werden — davon zeugt ein Fall, der uns aus dem bayerischen Allgäu berichtet wird. Ein Kemptener Bildhauer und Antiquitäten- I Händler entdeckte in einer Feldkapelle bei Schrat- Itenbach eine wertvolle aus Holz geschnitzte Ma- I donna. Das Kunstwerk erschien ihm in anbetracht I der großen Unkenntnis der Bevölkerung über den I Kunstwert von Altertümern als ein willkommenes, I gewinnversprechendes Handelsobjekt. Die Kaufs- I Verhandlungen machten wohl nicht viel Schwierig- I fetten, denn bald war man Handelseins. Der Preis I mar 150 Mark, außerdem ersetzte ber Käufer die | Madonna durch eine künstlerisch wertlose Statue I im Werte von etwa 50 Mark. Schon nach ein I paar Tagen veräußerte der Bildhauer die Statue I um 1800 Mark; er hatte also in wenigen Tagen 1600 Mark verdient. Und doch war der Preis, I den er erzielte, noch gering, denn der zweite Käufer I veräußerte die Statue alsbald um 3000 Mark I weiter und verdiente nun seinerseits nieder 1200 I Mark bei dem Handel. Das Bezirksamt Kempten erläßt angesichts dieses Falles eine Bekanntmachung gegen die Verschleuderung von Altertümern, in der es sehr richtig sagt:
„Wenn nicht bie Liebe zur Heimat und zum ererbten Besitze die Bevölkerung von einer solchen Verschleuderung ihrer oft wertvollen Altertümer abhält, so sollte doch wenigstens bie Klugheit und Vorsicht ihr gebieten, vor Abschluß derartiger Verläufe die Bayerischen Museen oder das Generalkonservatorium I der Kunstdenkmäler und Altertümer um Rat anzu-
I gehen." , I
• Die Zeppelin-Gesellschaft hat an die Stadt Düsseldorf eine Konventionalstrafe von 50000 Mark zu zahlen, da das bestellte Passagierluftschiff ,8. Z. 7" nicht zur rechten Zeit, znm 15. Juni, geliefert worden ist.
* Ein französisches Touristenpaar stürzte in den Dauphiner Bergen ab. Die Unglücklichen I blieben auf einem Plateau liegen, das rings von I senkrechten Felswänden umgeben war. Als man die Verunglückten endlich entdeckte, war der Mann I bereits gestorben.
♦ Die bekannte Sängerin Lina Cavalleri ist in Pa- I ris mit dem Newhorker Milliardär Robert Chanler ge-1 traut worben. Chanler gehört m ben 400 Neu Yorker Milliardären, ist aber van Beruf Maler, und soll so- I gar ein ziemlich bedeutender Künstler sein.
— Kindermund. Der kleine Kurt ist noch ein» I mal, kurz bevor der Kaffee-Besuch erscheint, eindringlich darauf aufmerksam gemacht worben, daß Kinder bescheiden sein und abwarten müssen, bis ihnen etwas I angeboten wird. Eingedenk dieser Ermahnung drückt I er sich, als nach dem vierten Stück Kuchen sein Tel-1 ler leer bleibt, an seine Mutter: „Mama, frag' mich I doch mal, ob ich satt bin!"
Marktbericht.
* Frankfurter amtliche Notierungen der Biehmarkt- | preise vom 20. Juni. Auftrieb: 1613 Rinder, 519 Ochsen, darunter 59 öfterreich., 53 Bullen, 940 Färsen u. Kühe, 327 | Kälber, 293 Schafe 1432 Schweine, feine Ziegen. Preise für 1 Zentner: Ri nder: ü. Ochsen: a. vollfleifchige, ausgemästete höchsten Schlachtwertes höchstens 6 Jahre all (Lebendgewicht) 46—51 Mark, (Schlachtgewicht) 83—88 M.. b. junge fleischige nicht ausgemästete und ältere ausg;mästete (Lebendgew.) 42—45 M., (Schlachtg.) 77—82 M., c. mäßig genährte junge, gut genährte ältere (Lebendgew.) 40—42 M., (Schlachtgew) 74—77 Mark, d. gering genährte jeden Alters (Lebendgew.) 00-00 M., (Schlachtgew.) 00-00 M. 8. Bullen: a. vollfleischige, ausgewachsene höchsten Schlachtwertes (Lebendgew.) 45—48 Mark, (Schlachtgew.) 75 - 80 M., h. vollfleischige jüngere (Lebendgewicht) 40—42 Mk., (Schlachtgew.) 66—70 M., c. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere (Lebendgew.) 00—00 Mark, (Schlachtgew.) 00—00 M., d. gering genährte (Lbgew.) 00—00 Mk., (Schlachtgew.) 00-00 M. C. Färsen und Kühe: a. vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwertes (Lebendgew.) 43—46 Mark, (Schachigew.) 76—82 M., b. vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren (Ldgew.) 39-42 Mk., (Schlachtgew.) 72—75 M., c. ältere aus- gemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen (Lebendgew.) 35—40 M., (Schlachtg.) 67—75 Mark, d. mäßig genährte Kühe und Färsen (Lebendgew.) 26—30 Mk., (Schlachtgew.) 51-60 Mk., e. gering genährte Kühe und Färsen (Lebendgew.) 20—23 M., (Schlachtgew.) 48—52 M. v. Gering genährtes Jungvieh (Fresser) (Lebendgew.) 00—00 M., (Schlachtg.) 00 — 00 M. Kälber: ». Toppelender feinste Mast (Lebendgew.) 00—00 M., (Schachtgew.) 00—00 Mark, b. feinste Mast- (Vollmilchmast) und beste Saugkälber Lebendgew.) 58—62 Mk., (Schlachtgew.) 96—101 M, e. mittlere Mast» und gute Saugkälber (Lebendgew.) 2—57 Mk., (Schlachtgew.) 88—95 Mk., d. geringe
Walla 21.50-22.00 M. — Roggen, hiesiger, 14.75 bis 15.00 Mk., auf dem Lande abgeholt 14.00—11.25 Mark, Pfälzer 00.00-00.00 M. — Gerste hics. 00.00 bis 00.00 Mark., Pfälzer ohne Handel, fränkische 00.00—90.00 Mk., Riedgerste ohne Handel, ungarische 00.00-00.00 M., russische Futtergerste 00.00-00.00 M. — Hafer, hies.und Wetterauer 14.75—15.50 Mk., kur- heffischer 15.00-15.50 M., bayer. 15.00-15.50 Mk,. russischer 00.00—00.00 M. — Mais (Mixed) 00 00 b.s 00.00 M., Donaurnäis 15.75—16.00 M., La Plata 15.59 bis 15.75 Mk., Odessa 16.00-16.25 M., rusi. 16.25 bis 16.50 M. — Alles per 100Kilo netto, effektiv lokohier. — Mehl: unverändert. — Es notieren nach Qualilät: Weizenmehl, hiesiges, Nr. 0 28.50-28.75 Mk., Md, Nr. 0. 28.25—28.50 Mk., hiesiges Nr. 1 26.50 26.75 M., süddeutsches Nr. 1 26.25-26.50 M., hiesiges Nr. 3 23.25-23.50 M., süddeutsches Nr. 3 23 25-23.50 M., hiesiges Nr. 4 19 50—19.75 M., süddeutsches Nr. 4 19.25-19.50 M.-Roggenmehl, hiesiges, Nr. 0 23.00 bis 23.25 M., do. Nr. 01 22.00—22 25 M., do. Nr. 1
Richter ober Notar, hierauf aufmecksam zu machen, besteht nicht.
ES sei noch besonberS barauf hingewiesen, baß stets, wenn dem Richter ober Notar das Recht zur Befreiung nicht hinlänglich natbgetolefen wird, den Stempel einstweilen einzuziehen, der Erwerber aber auf den Erstattungsweg" zu verweisen ist Er hat bann regelmäßig bie oben bezeichneten Nachweise nachzubringen.
Schließlich sei noch bemerk, daß es sich bei dieser Stempelbefteiung stets nur um den neuen Reichzstempel nach dem Reichsgeseh vom 15. Juli 1909 wegen Aenderung beS ReichsstempelgesetzeS handelt, nicht um sonstige Grunbstücksübertragungsstempel, bie vom Staate unb von der Gemeinde erhoben werden.
Aus dem Nachbargebieie.
* Frankfurt a. M., 20. Juni 1910. Die Wahrung der Parität im freisinnig regierten Frankfurt zeigt sich wieder einmal im schönsten Lichte. In Rödelheim, das überwiegend katho- lisch ist, war eine Rektorflelle zu besehen, cs erhielt sie ein — Protestant. Von 44 Rektoren mb sage und schreibe vier katholisch, bei 26 Prozent katholischen Schülern und 26 Promi katholischen Lehrkräften! Fürwahr, echt reisinnig!
* Ziegenhain, 20. Juni 1910. Nach einer Meldung der ,Heff. Post' beabsichtigt ein Fabri- ant aus Düsseldorf für seinen Sohn in unserer Stadt eine Fabrik für Britannia-Silber- waren zu errichten. Er hat sich mit dem Magistrat wegen Abgabe eines günstigen Bauplatzes, vielleicht am Bahn Hose Ziegenhain-Süd, in Verbindung gesetzt.
* Rastittm, 20. Juni 1910. lieber 60 Bewerbungen sind um die vakante hiesige Bürger- meisterstelle bis jetzt eingelaufen, obgleich die Aus- chreibung erst vor 14 Tagen erfolgte.
* Ohrdruf, 18. Juni 1910. Auf dem Truppenübungsplatz stürzte ein Zimmerer, der mit Richtarbeiten am Garnisonve.waltungsbau1 beschäftigt war, aus einer Höhe von etwc vier Metern ab. Der Verunglückte wurde mit an- j cheinend schweren inneren Verletzungen in’s Krankenhaus übergeführt.
Aus -em Geschäftsverkehr.
Die kleine Erika! Sie repräsentiert sich auf den ersten Blick sehr graziös, sie hat eine kleine zierliche Figur, aber sie ist trotzdem sehr kräftig gebaut und es ist ein Bergnügen, mit ihr irgendwohin zu fahren.
Man kann mit ihr bequem in die Sommerfrische, ins Hochgebirge oder ans Meer gehen, sie macht gar keine Umstände, ist vielmehr eine ganz famose Gesellschafterin und vor allen Dingen: sie ist billig! Wer ist die kleine Erib»? Ein hübsches Mädchen? Nein! — Es ist die neue Schreibmaschine der weltbekannten Nähmaschinen-, Fahrrad- und Schreibmafchinenfabrik Seidel und Naumann, Dresden, bereit Be-
Offerlen etwas fester. Das u . .
den engsten Grenzen. Fremde Weizen wurden nicht gekauft und auch in Landweizen wurde der notierte Preis nicht erzielt. Sonstige Artikel waren durchweg unverändert. Nur Futterartikel lagen sehr flau. Es notieren je nach Qualität: Weizen, hiesiger und Wetterauer 19.75 —20.00 Mark, auf dem Lande abgeholt 19.00-19 25 M., knrhessischer 19.75-19 85 Mk. norddeutscher 00.00—00.00 Mk., russischer Nicolaieff 21.50 -21.75 M., Saxonska 21.25—21.75 M., Ulka 21.25 -21.75 Mk., Azima 21.20-21.75 Mk., La Plata 21.25-21.75 Mk., Rumän. 21.00-21.50 Mark, Walla
Kassel, 20. Juni 1910.
Saugkälber (Lebendgew.) 48—61 Mk., (Schlachtgew.) 82—86 Mk. Schafe: a. Mastlämmer und jüngere Masthämmel (Lebenogew.) 39—40 Mk., (Schlachtgew.) 80—82 M-, b. ältere Masthämmel und gut genährte Schafe (Lebendgew.) 36—00 Mk., (Schlachtgew.) 75 bis 00 Mk., c. mäßig genährte Hammel und Schafe (Merz-Schafe) (Lebendgew.) 00—00 Mk., (Schlachtgw.) 00—00 ML, d. Marschschafe oder Niederungsschafe (Lebendgew.) 00-00 Mk., (Schlachtgew.) 00-00 Mk., Schweine: ». Fettschweine über 3 Zentner Lebendgewicht (Lebendgew.) 00—00 M., (Schlachtgew. 00-00 Mark, b. vollfleischige Schweine über 2'/, Ztr. Lebendgewicht (Lebengew.) 00 —00 Mk., (Schlachtgew.) 00 bis 00 Mark, c. vollfleischige Schweine über 2 Ztr. Lebendgewicht (Lebendgewicht) 53'/,—55 M., (Schlachtgewicht) 66,00 - 69,00 M, d. vollfleifchige Schweine bis zu 2
Wegen bevorstehender Inventur von Montag den 20. Juni ab Verkauf von
Resten und zurückgesetzten Waren ~ Nur gute Qualitäten!
Holländischen Tor gelegenen Auf rstehungs- kirche wurde in der Rächt vom Freftag zum Samstag ein Diebstahl ausgeführt. Die Spitz, buben erbrachen verschiedene Schränke und erbeuteten für 600—700 Mark Silbersachen und sonstige Wertgegenstände.
* Eisenach, 20. Juni 1910. Um die hiesige Oberbürgermeisterstelle haben sich 48 ; Jenen beworben. Die Wahl findet noch im Juni statt.
* Wiesbaden, 17. Juni 1910. Einige Landwirte klagten seit langem gegen den Eisen bahn- istul, weil ihre Parzellen durch neue Geleisbauten wirtschaftlich unbenutzbar geworden seien. Der Fiskus sträubte sich, die Parzellen zu übernehmen und machte Vergleichsvorschlage, die aber abgelehnt wurden. In der heutigen Schlußverhand- lung wurde die Eisenverwaltung verurteilt die Parzellen zum Preise von 100000 Mark amu» kaufen. Die Besitzer hatten 220 000 Mark gefordert
Fertige Damen-Wäsche, Kissenbezüge, Bettücher
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