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• Tuldaer W Leitung •

2. Blatt.

vruck und Verlag dir Fuldaer Actiendrnckeret ie Fulda

-j- Die Entlastung -es Reichsgerichts»

Am 1. Juni wird das Gesetz betreffend die Zu^ ständigkeit des Reichsgerichts in Kraft treten, nach den Gesetzen von 1898 und 1905 das dritte Gesetz zur Entlastung des Reichsgerichts.

Daß Maßnahmen getroffen werden müssm, um die Uebcrbürdung des Reichsgerichts und als deren Folgewirkung die Verzögerung der Prozeßentschei- dungcn zu beseitigen, ist allgemein anerkannt. Das Gesell will die Entlastung dadurch herbeiführen, daß zur Aufarbeitung der gegenwärtig im Rückstand be­findlichen Prozeßsachen Hilfskräfte zur Verfügung ge­stellt werden und daß für die Zukunft eine Beschrän­kung der Revisionen durch die Echöhung der Revi­sionssumme auf 4000 Mark erreicht wird. Daneben tritt eine Reihe von „kleinen Mitteln*, als deren wichtigstes das zu nennen ist, daß dir gesamten Be­schwerden dem Reichsgericht abgenommen werden.

Es ist ftaglich, ob diese Maßnahmen die gewünschte und notwendige Enüastung bewirken werden. Auch der Reichstag hat vtesen Zweifel geteilt und deshalb in einer Resolution den Reichskanzler ersucht, sobald die Entlastung sich als ungenügend Herausstellen sollte, einen weiteren Zivilsenat beim Reichsgerichte einzurichten. Dieser Zweifel ist durch die Erfahrung durchaus gerechtf-rtigt. Die 1905 oorgenommene Er­höhung der Revisionssumme auf 2500 Mark hat bei weitem nicht den erwarteten Erfolg gezeitigt. Als bei der Beratung der Zivilprozeßordnung im Jahre 1876 die nachher beschlossene Festsetzung der Revi­sionssumme aus 1500 Mark vorgeschlagen wurde, hat der Geheimrat Kurlbaum II aus dem Reichsjustiz­amt vorausgesetzt, daß im Laufe der Zeit eine stetige Erhöhung der Revifionssumme eintreten werde. Diese Voraussage bat sich glänzend erfüllt.

Das von dec Regierung an erster Stelle in Vor- schlaa gebrachte Entlastungsmittel, der Ausschluß der Revision bei gleichlautenden Entscheidungen in erster und zweiter Instanz, fft vom Reichstage einmütig ab- gelehnt worden- Zweifellos würde seine Durchfüh­rung eine sehr starke Entlastung herbeigeftihrt haben, aber die entgegenstehenden Bedenken waren derart schwerwiegend, daß seine Annahme unmöglich war. Aber auch die neuen Entlastungsmittel sind alles an­dere als ideal zu nennen, und man kann es verstehen, daß im Reichstage niemand mit ganz rechter Freude dem Gesetze zugestimmt hat. In der deutschen Ju­ristenzeitung (Nr. 10 S. 572k.) faßt Justizrat Dr. Stranz die hauptsächlichsten Bedenken gegen das Ge­setz dahin zusammen:

Die mechanüche Erhöhung der ptevisioncsurnme hak jedenfalls d-e Wirkung, den Unbemittelten den Zu- triit zum Reichsgericht zu erschweren. Zu einem Gericht der Reichen wird das Reichsgericht. Sind doch auch die Gebühren für Gericht und Anwalt in ~ei Revifionsinstanz erhöht. Endlich ist die Zuständig­teil des Reichsgerichts für Beschwerden selbst in Armen­sachen ausgeschaltet. Entgegenstehende Anträge Schmidt-Warburg und Heine waren vergeblich. Dies Ehrenamt des Richters, Hüter des Rechte der Bedrück­ten und Armen zu sein, wird dem höchsten deutschen Gericht geraubt. Ein Amt, das es bisher in vor­nehmstem Sinn geübt hat. Unsere Gesetzgeber scheuen keinen Borwurf mehr als Feindlichkeit gegen den Mittelstand. Allein neben den Armen wird gerade er von der Erhöhung der Revifionssumme schwer be- troffen. Biele Streitfälle, die gegenwärtig noch der schützenden Rechtssprechung des Reichsgerichts nnter- liegen, werden seinem Forum entzogen, weil in Prozeßen des Mittelstandes selten der Wert des Objekts 4000 Mk. erreicht. Ein bezeichnendes Beispiel für viele.' Der Zentralvmchand der Agentenvereine hat die schwersten Bedenke» bezüglich des Agentenrechts in einer Eingabe ausgesprochen. Das HGB. hat bekanntlich nur wenige Paragraphen über die Handlungsagenten. Die Rechts­sprechung des Reichsgerichts hat ergänzend geholfen. Eine weitere Besierung der Rechtssprechung in Ägenlen- fachen wird durch eine Echöhung der Revifionssumme auf 4000 Mk. so gut wie gehindert. Denn nur in Ausnahmefällen handelt es sich hier um derartige hohe Beträge."

Man kann dieser Kritik leider nicht ganz unrecht gebar. Wenn die Mchcheit des Reichstags gleichwohl das Gesetz angenommen hat, so hat sie es nur aus der Erwägung getan, daß ein Notstand vorliege, zu dessen Beseitigung gegenwärtig bessere Mittel nicht zur Hand waren, und daß es sich mir um ein Rotgesetz handelt, dessen Aufhebung durch eine spätere bessere Regelung sicher und in nicht zu ferner Zeit erfolgen totrb. Gerade dies scheint unS an dem Gesetze das

beste zu fein, daß eS für kurze Zeit ©ettung haben wird. Die theoretisch wie praktisch gleich ungenügende Regelung wird den guten Erfolg haben, daß die all­gemein als notwendig anerkannte Reform des gesamten Zivilprozeßrechtes mit tun­lichster Beschleunigung in Angriff genommen wird, denn nur im Rahmen einer allgemeinen Reform der Zivilprozeßordnung wird eine gründliche und beftie- digende Entlastung des Reichsgettchts vorgenommen werden können. Für diese Neuregelung aber wird in erster Linie in Erwägung gezogen Werben muffen, dem Reichsgericht den Charakter als OberappellotionS- gericht zu nehmen und es auf die Aufgaben eines Kaffationshofes zu beschränken

i° Znr Reform der hessischen Ge­meindesteuern.

Mit der vor einigen Tagen im Finanzausschüsse der Zweiten Kammer erfolgten Verabschiedung des Gemeindesteuergesetzentwurfs fft die gesetzliche Rege­lung dieser wichtigen Frage um ein gutes Sttick wei- tergebiehen.

Die Erledigung der Gesetzesvorlage wird im Plenum der Zweiten Kammer keinen großen Schwie­rigkeiten begegnen. Auch in der Ersten Kammer wird die Vorlage diesmal im Gegensatz zum Jahre 1905 zweffellos eine willigere Aufnahme finden, da den wesentlichsten Bedenken, welche die Standesherren gegen die frühere Vorlage hatten, Rechnung getragen worden ist.

Die Erste Kammer hatte zunächst zu beanstanden, daß bei der Veranlagung bet Grundsteuer der "Ertrag in der früheren Vorlage vollständig ausschied und ausschließlich der gemeine Wert die Grundlage der Veffieuerung bilden sollte Das mußte vor allem bei dem Waldbesitz zu einer nnverhältnismäßigen Be­lastung des Besitzers führen, da der Ertrag der Forsten im Verhältnis zum gemeinen Wert bekanntlich recht bescheiden ist. Die Regierung trug diesem Bedenken Rechnung, indem sie in ihrer neuen Vorlage beim Waldbesitz den Ertragswert als Grundlage vorschlägi, was auch die Zustimmung des Finanzausschusses ge­funden hat. Der Ausschuß ging ober noch wetter, indem er mit der nachträglichen Zustimmung der Re­gierung eine weitere Bestimmung in das Gesetz auf­nahm, wonach auch bei anderem landwirtschaftlichen Grundbesitz der Ertrag Berücksichtigung finden soll, wenn derselbe in einem starken Mißverhältnis zu dem gemeinen Wert des Grundstückes steht. Damit ist eh:e Brücke zur Verständigung mit der Ersten Kommet' geschaffen.

Von Jntereffe ist es ferner festzilstellen, daß auch in der ttirierörterten Frage des Verbots des Schul­denabzuges eine Einigung des Ausschusses mit der Regierung zustande gekommen ist Auch in der Frage der Gestaltung der bewerbeiieuer ist es zu einer Einigung gekommen, indem in dem ent­scheidenden Artikri 10, welcher die Ertragszuschläge festseht, die vom Ausschuffe vorgeschlac.enen Milde­rungen des Gewerbesteuertarifs gleichfalls die Bil­ligung der Regierung gefunden haben. Erfreulich ist ferner, daß auch die von der Regierung im Jntereffe des gewerblichen Mittelstandes vorgeschlage-ie Besteue­rung der Konsumvereine mit offenen Ber- kaussläden ,bie den Kleinhandel mit Lebensmitteln und Haushaltungsbedarfsgegenfiänden betreiben, sowie der Warenhäuser und Filialgeschäfte mit Ausnahme des sozialdemokratischen Vertreters im Ausschüsse die einstimmige Annahme seitens aller Ab­geordneten gefunden hat. >vas auf deren Annahme mit großer Mehrheit im Plenum hoffen läßt. Auch die zum Schutze der Erhaltung des kleinbäuerlichen Be­sitzes beschlossene Einführung einer G ü ter > ch ! äch- terfteuer darf als eine erfreulickie Maßnahme ver­zeichnet werden.

So bietet das Ergebnis her Ausschußverband- Itingen für die Freunde einer durchgreifenden Reform der Gemeindestenergesehgebung soviel erfreulich- Mo- mer.ee. daß weitergehende Wünfche leicht zu verschmer­zen sind, wenn man unparteiisch die gegenwärtigen Mißstände in unserer Steuergefehaebiing mit den in Aussicht stehenden Vorieilen vergleicht.

Deutsches Neich

+ Aus der Eiseubahnerbrwegmifi. Wir werden nm Anwahme des Folgenden gedel- n:

Die volkSparteiliche Preffe veröffentlicht zu der BerbandSkrise im alten Eisenbahnverband ht Württemberg eine Notiz: .Außer Verfolgung gesetzt", die sür die .Wahrheitsliebe" dieser Preffe wieder ein­mal sehr bezeichnend ist. In dem Kampfe, der sich zwischen den leitenden Männern des Verbandes und der Oppositionspartei abgespielt hat, wurde unwider­sprochen festgestellt, daß die Lettung viel zu teuer ge­wirtschaftet, daß sie einen Zettungs- und Anstellungs- verlrag abgeschloflen hat, die beide hart die Grenze des Erlaubten streifen, daß Verbandsgelder für nicht in den Satzungen vorgesehene Zwecke verbraucht wor­den sind. Diese Feststellungen konnten sich hauptsäch­lich auf die von dem vereidigten Bücherrevisor Bayer fertiggestellten Revision-berichte stützen, ift denen es hieß: Alle Kassenabschlüffe feit dem 4. Quartal 1906 find falsch; die Gesamtsumme der verschleppt gebuchten AuSgabeposten beträgt als 4183,14 Mark. Di« Buch­führung ist unordentlich und verschleiert. Im Jahr« 1908, 2. Quartal, Ausgabe: Sirr ist «in Posten mit 267,97 Mk. für Porti bei der Landtagswahl 1906 verausgabt. Dieser Posten ist ebenfalls l1,. Jahre verschleppt und bann in der Rechtsschutzkafse verbucht, wohin er sicherlich nicht gehört. Die in der Beilag« meines ersten Berichtes verzeichneten und verschleppten Posten betreffen ebenfalls, mit Ausnahme des einzigen großen Postens (das sind 1236,30 von 418314 Mark), di« Landtagswahlen 1906. Es ist unzweifelhaft, daß auch in der Rechlsschntzkasse eine Verschleierung der Buchführung vorliegt. Das alles hat der Bücher­revisor festgestellt, weshalb nur die volksparteiliche Preffe allein den Stantpimkt vertreten kann, daß mit den Geldern der Mitglieder .richtig gewirtschastel" wor­den sei. Di« Arbeit des Verbandes ist eine sozial-wirt­schaftliche, keine parteipolitische. Wenn trotzdem aus der Verbandskasse für einen parteipolitischen Akt «in­seitiger Art Tausende von Mark mit oder ohne Ge­nehmigung der Voisiandschaft ausgegeben werden, so verstößt dies« Handlung gegen die Politik ausschließen­den Satzungen, und es liegt eine Verschleuderung von Verbaiidegeldern zu anderen als den vorgesehenen Zwecken des Verbandes vor. Dem Verband« gehören nicht nur Bölktzparteile«, sondern auch Eisen­bahner anderer politischer Parteien an, die mit dem gleichen Recht« hätten fordern können, daß gleich große Summe» aus der Berbandskaffe zur Wahlagitation ihren Par leien zur Verfügung gestellt werden. Un­wahr ist eZ. daß der neue Eisenbahnerverband und d e chiifilichen Gewerkschaften die Anzeige bei der Ltaatsanwalt'chast gemacht haben. Eigene Mitglieder des allen Berbandes, die dieses Wirtschaften nicht mehr mitansehen tonnten, haben die Anzeige veranlaßt. Der reue Berband bestand zu der Zeit noch gar nicht. Der neue Verband schreitet rüstig vorwärts. Am 11. und 12. Juni veranstaltet er feinen erste« Verbandstag in Ehittgau, sodaß von einem Kläglichen Fiasko" der DrpoHiitm nur die volle parteiliche Preffe sprechen kann.

* Aus dem Ober-Elsaß et hält die ,Kreuzztg.' (sJir. 246 vom 30. 5.) folgende erbauliche Mit­teilung: Zu der Industriestadt Gebweiler ist ein pfälzischer Jurist Bürgermeister. Als Amts- lichter war er der Leiter des liberalen Ver­eins und mit Hille der Sozialdemokraten wurde er vor zwei Jahren in den Stadtrat ge­währ. Aus Dankbarleit begünstigte er sodann die Wahl des sozialdemolratischen Schreiner­meisters zum Beigeoidneten. Die Wahl des Schreine»meisters wurde in Straßburg, was die bürgerlichen Parteien nicht für möglich hielten, bestätigt. Die Dankbarkeit und Zuneigung an die rolen Wähler ift aber unbegrenzt. Was die Stadtoerwallung den Sozialdemokraten nur irgend zugestehea kann, wird gewährt, den christ­lichen Vereinen und der Geistlichkiit entzieht man das, was ihnen die Gemeinde seit jeher aewählle. Am Somttag, wo nach lantesüblicher Sille die Katholiken ihre Ftouleichnamsprozession abhaürn, feiert zufällig em sozialdemokratischer Radler verein scine Bannerweihe mit Tanz, wozu fozialbeinoktalrsche Verein« aus dem ganzen Ober- El aß eingeladen sind und mit Musik- und Ge­sangchören ericheiiien. Die Stadt bewilligt« ihnen Baut die Benutzung eines innerhalb der Stadt gelegenen Kinderspielplatzes, obwohl im Vmjcchie gerade aus Drängen der Sozialdemo- tralen die seit Jahrhunderten auf einem anderen Spiet- und Marktplatz inmitten der Stadt her- lömmliche Kilba (Jahrmarltstanz) auf einen Platz vor der Stadt verwiesen war. Und das amtliche Kteisblalt druckt die Einladung zur Schmückung der Straßen durch Beflaggung der Vämet als selbstverständlich ab.

Stuttgart, 81. Mai 1910. Die national- liberale Partei hat für die Ersatzwahl in Hie- brrS Reichstagswahlkreis den Rechtsanwalt List von Reutlingen als Kandidaten aufgestellt. Die Fortschrittliche Volkspartei unterstützt diese Kandidatur. Die Sozialdemokraten haben den Land­tagsabgeordneten Keil aufgestellt, der schon einmal Hiebers Gegenkandidat gewesen ist. Der Bauern­bund bereitet eine eigene Kandidatur vor.

Ausland.

• Das italienische Königspaar hat dem Erd- beben-Gebiete einen Besuch abgestattet. Es be­suchte in Messina die Hospitäler und einige Barackenbauten.

* Die englische Königskrönung ist Londoner Blättern zufolge schon sür den 17. November d. I. in Aussicht genommen, während bisher btt Krönungs-Feierlichkeiten in England immer erst ein Jahr nach der Thronbesteigung ftattgefunden haben.

* Der Dalai Lama, der sich jetzt in Indien aushält, wird chinesischen Blättern zufolge dem­nächst nach Tibet zurückkehren. China willigt darin ein, jedoch unter der Bedingung, daß der Dalai Lama sich jeder Einmischung in politische Angelegenheiten enthält.

volkswirtschaftliches und Soziales.

(*) Volkswirtschaftlicher Kursus in M Gladbach. Vom 11. Juli bis 20. August wird an der Zentral­stelle des Volksvereins in M.Gladbach ein größerer volkswirtschaftlicher Kursus abgehalten. Zur Be­handlung kommen wochenweise folgende Gebiete: Wirtschaftsgeschichte, unter besonderer Berücksich­tigung der deutschen Volkswirtschaft im 19. Jahr­hundert ; der gewerbliche Großbetrieb lUnterneh« mungsformen, Unternehmerorganisation, Jndustrie- politif); Sozialismus und sozialistische Bewegung; die soziale Reformarbeit sür die verschiedenen Be­rufsstände und deren Geschichte; die christliche Ar­beiterbewegung; das Problem der Frauenarbeit in der neuzeitlichen Volkswirtschaft. Der Kursus ist berechnet für solche Herren und Damen, die sich der sozialen Arbeit auf irgendeinem Gebiet in beson­derer, wenn auch nicht ausschließlicher Weise, zu widmen gedenken, insbesondere für Arbeiter, die be­rufen und gewillt sind, in der Arbeiterbewegung sich zu betätigen. Gebühren werden für die Teilnahme am Kursus nicht erhoben. Kosten (75 bis 80 Mark pro Monat) entstehen nur aus Logis und Ver­pflegung sowie aus der Anschaffung einiger Bücher. Die Teilnehmer aus Arbeitertreifen müssen eine gute Schulbildung besitzen, rednerisch talentiert fein und eine gut« prattifch-soziale Schule in Arbeitervereinen, sozialen Unterrichtskursen und vor allem in gewerk­schaftlicher Kleinarbeit bisher schon durchgemacht haben. Arbeiter und Arbeiterinnen mögen ihrem Gesuche beifügen:

1. Ein kurzer selbstverfaßter und selbstgefchriebener Lebenslauf; darin ist insbesondere anzugeben, in wrlchen Berufen und wo man tätig gewesen ist, seit wann und in welcher Gewerkschaft man organisiert ist, in welchen katholischen Vereinen man Mitglied war und wie man sich in der organisatorischen und agitatorischen Klein- arbeit betätigt hat; 2. ein ärztliches Gesundheitsattest; 3. sind solche Personen namhaft zu machen, bei denen die Zentralstelle über Eharaktrr und Fähigkeiten der fich Meldenden Erkundigungen emziehen kann; 4. ist der Nachweis zu erbringen, daß die notwendigen Mtttrl zur Deckung der entstehenden Kosten vorhanden find und in M.-Gladbach deponiert werden können. Dieser Nachweis kann durch Bürgschaften zahlungsfähiger Korporationen oder Privater ersetzt werden. Solche Bürgschaftserklärungen muffen genau den Betrag an­geben, für den der Bürge eventuell aufzukommen resp. den er zu den Kosten beizufteuern bereit ist.

Aus Wunsch übermittelt die Zentralstelle Pro­spekte und genauere Anweisungen. Anmeldungen niöge man spätestens bis zum 15. Juni an Direktor Dr. H. Brauns, M-Gladbach richten.

Uns dem Nachdargebieie.

♦ Lauterbach (Obrchrffen), 31. Mal 1910. Am 4. Juni wird der auf dem Taufstein bei Ulrichstein errichtete Bismarckturm eingeweiht werden.

Praktische Ratschläge für den Juni.

Von Joh. Bartels.

(Nachdruck vetbiKen.)

Die Jahreszeit ist dem Höhepunkt des Jahres nahe gerückt; in den Juni fällt die Sommersonnen­wende und die Vegetation steht im höchsten Glanze Ihres Blütenschmuckes.

Das Wetter ist sonnig und schön, wenn's nach dem Wunsche des Landmannes ift; doch verdrießt diesen auch ein kräftiger, erfrischender Regen nicht, denn die Entwickelung ist bereits so weit vorgeschrit- tm, baß sogar einige Regentage hintereinander der Erbe nichts anhaben können. Alte Bauerusprüche ver­langen direkt fiir bestimmte Tage bes Juni Regen, doch haben diese in Sprüche gekleibeten Wünsche des Ämbmanns ursprünglich offenbar den Zweck gehabt, bie von Natur allzu sonnige Veranlagung des Juni einzuschränken. Ein allzu kalter unb nasser Juni würde entschieden der Reife doch verderblich sein unb Ist wegen bei Heuernte, die trocken hereingebracht werden soll, vom Hebel.

Aber nicht nur der Landmann wünscht, baß ber Juni ein freundlicher, sonniger sei, auch bie übrige Menschheit, wenn eS chr auch nichts macht, wenn sie auf einem Spaziergang auf einmal tüchtig burchgereg- iiet wird. Kann man cs bann nicht machen, bie durchnäßten Kleider sofort gegen trockene umzutau­schen, so soll man wenigstens, wenn s irgend möglich, sich von bet Sonne durchtrocknen unb durchwärmen lassen, wobei es freilich nötig ist, daß. man mit den Kleidern recht legtzre in brr Sonne einhergeht, bamit bie Sonnenwärme ebenso wir vordem bet Regen bis auf dir Haut bringen kann. Indessen auch eine leichte Erkältung, dir man sich bei solcher Durchrrgnung holen könnte, ist eben nicht allzu schlimm.

Da im Juni bie sommerlichen Gewitter schon häufiger auftreten, hat man bei größeren Fuß- und anderen - Touren schon Rücksicht darauf zu nehmen, aber nicht nur bei solchen, sondern auch im Hause hat man vorsichtig zu sein- Daß der Aufenthalt unter Bäumen nicht ungefährlich ist, weiß sedrS Kind. Die

Gefahr wird um so größer, je mehr der Bmim dem Gewitter ausgesetzt ist Also ein Baum im dichten Walde oder Park ist weit weniger gefährlich als ein solcher, der allein ober mit zwei, brei anderen Bäu- men im Garten ficht, oder ein alleinstehender Baum im Felde. Gan, besonders gefährlich ist ein Baum <uif einer Anhöhe, man lasse sich lieber durchnässen, als unter ihm Schutz zu suchen, lleberhaupt ist die Spche einer Anhöhe bei einem Gewitter ein gesähr- l'cher Platz, ebenso wie man das User eines Fluffes zu vermeiden hat. Hat man aber etwa im Gewitter endlich ein Haus ,i»r Zuflucht gefunden, in dem zahl­reiche Menschen sich aufhalten, z. B. Versammlungen große Landpartien usw, so möge man auch lieber wenn das» Haus alleinstehend ist, die Durchnässung vorzichen. Im Hause selbst halte man sich beim Ge­witter nicht unmittelbar an den Wänden auf, vermeide di« Nähe größerer Metallteile, wie ber Gas- unb Was­serrohren, sowie die der unmittribar an den Bänden stehenden eisernen Bettstellen, die von vorsichtigen Leu­ten während her Grwtttermonate einige Zoll von den Wänden entfernt aufgestellt werden sollten. Auch wo sich noch Kamine befinden, sind diese zu meiden. Di« Fenster brauchen beim Gewitter nicht geschlossen zu werben, boch barf kein Gegenzug entstehen.

Hat man aber alle derartigen Vorsichtsmaßregeln getroffen, so soll man auch nicht unnützer Gewitter- furcht sich hingeben. Dir Gewitterfurchi tritt frei­lich auch ostnmlS, besonders bei Frauen, doch nicht nur bei solchen krankhaft auf. Diese Krankhett wird häufig durch nervöse Veranlagung, Hvsterie usw. her- vorgerufen unb es läßt sich für ihre Bekämpfung schwer eine allgemeine Regel geben Bei vielen wird die Energie der Umgebung, bei anderen ein gütiger Zu­spruch nützen, boch ist Strenge meist angebrachter. Bei Kinbern soll man frühzeitig jede Gewitterfurcht bekämpfen, aber ber vernünftigen Vorsicht das Wort reden.

Kur Jung und Alt ist der Juni der Monat, wo das B a b « n i m F l u ß mit Regelmäßigkett betrieben werben kann. Es fft eine ber besten unb gesündesten Erfrischungen, bie uns der Sommer bietet, wenn bie Flußbäder mit Vorsicht unb Vernunft genommen

werden. Unvorsichtig fft es zum Beispiel, aus großen Märschen und Landpartien plötzlich an irgend einer beliebigen Stelle des Fluffes, deren Tiefe einem ganz unbekannt ist — auch wenn man vorzüglicher Schwim­mer fft — ein Flußbad zu nehmen. Ganz abgesehen von ber Ertrinkungsgefahr sind dabei auch noch ge­sundheitliche Gefahren vorhanden. Der Körper barf nicht durch lange Marsche erhitzt, nicht ermüdet fein. Ebenso darf man auch nicht an der Badestelle selbst den Körper allzu lange abkühlen (offen.

Daß man nicht unmittelbar nach großen Mahl- mien baden darf, ist allgemein bekannt. Die Ursache ist, daß einerseits die Verdauung gestört wird, wenn beim Baden dem Magen durch die Abkühlung ber Blutzufluß entzogen wird, andererseits aber das Bad auf den gefüllten Magen einen schädlichen Reiz aus- übt, der leicht zu gefährlichen Ohnmachts- und Schwin­delanfällen im Wasser führen kann. Aeltere 4teute und junge Kinder find vor falten Flußbädern zu warnen, jene" weil die bei ihnen nicht mehr elastischen Blut­gefäße durch den auf sie ausgeübten erhöhten Druck reißen und so Schlaganfälle entstehe», Kinder aber, weil sie oft nicht genügend Blut haben, um sich diese geringe Menge durch die Kälte des Wassers noch nach den inneren Organen entziehen lassen zu können, wodurch sie sich leicht Erkältungen ausschcn- Daher sollen Kinder und Erwachsene das Bad sosoit ver­lassen. sobalo sich Frostgefühle bemerkbar machen.

Mit besonderer Vorsicht ist das Abtrocknen nach dem Bade zu vollziehen, bei kleineren Kindern ist darauf zu achten, daß sie die Ohcenniuscheln stets sorgfältig austcocknen

In die Kückenverhältniss« bringt der Juni einen wahren Ueberflnß an Herrlichkeiten. Di« Hausfrauen haben jetzt ihre Freude, aber auch bie Pflicht an spätere Zeit vorsorglich zu beulen, in denen solch Uebcrfluß nicht eriftiert. Dem Spargel, der nur lüs Johanni gestochen wirb, finb die Schoten gefolgt. Schoten einzu machen bereitet keine besonderen Schwie­rigkeiten. Während bei Einmachejrüchten ost miß­ratene Töpse Vorkommen, ist dies bei Schoten nicht ber Fäll. Man nimmt am besten junge Schoten, frisch gepflückte, körnet ste aus unb wäscht sie. Tann

schüttet man ste in bie zu einem Viertel etwa mit Wasser gefügte Kasserolle, sobalb das Wasser kocht, hinein, nachdem man etwas Salz ins Wasser gegeben, läßt ste einige Male überkochen und schüttet ste dann auf eine Pfanne und sodann in die Einmachebüchsen, die verlötet werden müssen, mit dem Wasser, in dem sie gekocht worden. Die verschlossenen Büchsen müs­sen dann abermals 2—3 Stunden kochen, worauf sie zum Abkühlen gestellt werben unb dann aufbewahrt werden können.

Beginnt das Gemüse und Obst im Juni immer reichlicher zu werden, so ist auch an Fleisch und Fischen kein Mangel. Die reichliche Fülle lebender Flußfische läßt uns die Seefische gern entbehren, deren TranS- vort wegen der Hitze nicht sonderlich leicht ist, und die daher stets, wenn nicht an ber See selbst, im Som­mer mit Vorsicht genossen werben sollen.

Auch an frischen Getränken mangelt es nicht- Währenb Mai- unb Erdbeerbowle noch nicht ganz verschwunden find, Ist der Juni der eigentliche Monat der Rosenbowle, bie fich von Jahr zu Fahr größerer Beliebtheit erfreut. Ihre Herstellung ift einfach Man nimmt brei bis fünf voll erblühte, frisch gepflückte Marechal Niel-Rosen, reinigt sorgfältig die Blüten und gießt auf sie ins Bowlengefäß eine halbe Flasche Rheinwein mit einem Schuß Kognak, der freilich gut sein muß, wenn er nicht lieber fort bleiben soll. Hat der Wein den Dust der Rosen angenommen, was In einer viertel bis halben Stunde geschieht, so nimmt man bie Rosen heraus unb gießt je nach der Stärke des DusteS ein bis zwei Flaschen Rheinwein unb ein bis zwei Flaschen Champagner nach und stellt st« auf Eis.

Im Garten glbt's, zumal im Schmuckgarten, im Juni zu tun. Der Rasen bedarf steter Pflege; er ist fleißig, am besten in den spaten NachmittagS- fiunben, zu mähen unb mutz bei anhaltender Dürre nach dem Mähen tüchtig gegossen werden. Ist der Juni besonders warm, so empsiehlt es sich, die abge- rnähte Raseuschicht einen Tag liegen zu lassen, damit die Grasnarbe nicht verbrennt. Di« abgeblühten Pflanzen sind auszuziehcn, die .ibgeblühten Stauden abzuschneiden. Der Juni, insbesondere gegen bie