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LotationrdruSnnd Verla-der Fulda« M< tiendruSerel in Fulda Fernsprecher Gr. 9.
je 95. Erstes Blatt.
Fulda, Mittwoch den 27. April 1910.
37. Jahrgang.
GülligkeitS.
cP Darmstadt, 26. April 1910. Der Finanz. Ausschuß der Zweiten Kammer beriet heute sozial, wlitische Anträge betr. die Volksschulen. In dem ersten Anträge verlangen die Abgg. Ulrich und Gen. die Uebernahm.» sämtlicher Volksschulen
Abg. Fischer-Berlin (Soz.) fordert Uugultigkeits- «klärung, denn das Eingreifen der Kriegervereine, die stets von der Regierung gegen die Opposition mobil gemacht würden, sei unzweifelhaft eine Wahlbeeinflussung.
Abg. v. Oertzen tReformp.) protestiert gegen diese, i ",—™ -— - * *••**». m everrzu wachs" d ki
«me Beleidigung v« Kriegervereine euthaltende Aeuße- eine «teu« von Wertsteigerungen, welche o b n e « runa. (Auiufe bei ben Soii<-i[b#mr>frnte* • Aitrr« h»rr» tu« heü Sln-rtHlrnorS etsi.cn , u"
lZurust bei den Sozialdemokraten: Hurra, Huna, tun deS Eigentümers eintreten. 'Die ReaierunaSvo» luna- tieiterfeit) I läge hat auf diese Einschränkung kein- Rücksichfgmo^
lmen, sie will prinzipiell jeden Wertzuwachs be» steuern, gleichviel ob « mühelos und ohne Arbeit deS Besitzers entstanden, oder ob solch« die Frucht sein« Arbeit und sein« Aufwendungen ist. DaS sind zwei ganz verschiedene Dinge. Nahezu einstimmig lehnte deshalb die Reichstagskommiffion dar Prinzip d« allgemeinen Zuwachssteuer ab, und beschränkte die Steuerpflicht auf den .ohne Zutun deS Eigen- tüm«S entstandenen Zuwachs" Dementsprechend wurde S 1 gemäß dem ZentrumSantrage formuliert und damit die Grundlage für da- Gesetz vollständig v«schoben. Mit d« Aenderung deS Prinzips muß natürlich auch eine fast vollständige Aendemng der Vockage in ihren wichtigsten Teilen eintrrten, und so ereignet sich auch bei diesem Gesetz mied« das in den letzten Jahren so ost Eingetretene, daß die Kommission eigentlich ein ganz neues Gesetz auSarbeitm muß.
Der Schwierigkeiten sind ohnehin genug. Bei der Beratung ist imm« mehr zu Tage getreten, daß die B«schiedenartigkeit d« Verhältnisse in Stadt und Land die Tstrrchführung einer gerecht wirkenden Zu- wachssteu« einheitlich durch das ganze Reich sehr erschwert. Die Werttthöhung des Bodens hängt von ganz anberen Momenten ab, je nachdem d« Boden landwirtschaftlich benutzt wird oder für die Bebauung bestimmt ist. Bei dem zur Bebauung bestimmten Grund und Boden ist es leicht möglich, zu bestimmen, welche Aufwendungen deS Besitzers (Steaßenanlagen, Kanalisation, Beiträge zu Verkehcseinrichtungen), sowie zur Herstellung der Gebäude abzngsfähig sind. Bei dem landwirtschaftlichen Grund und Boden, der durch die intensivere Arbeit deS Besitzers, künstliche Düngung, Hackfrüchte, Kultur ertragreich« geworden ist, kann man nicht im einzelnen nachrechnen, welcher Teil der Wert«höhung auf die eigene Tätigkeit deS Besitzers, welch« auf die allgemeine wirtschaftliche Lage zurückzuführen ist.
ES wird noch angestrengt« Arbeit d« Reichsboten bedürfen, um die schwierige Vorlage in der nur knapp bemessenen Zett vor der V«tagung noch unter Dach und Fach zu bringen.
Hebung von Zuschlägen zu der ReichSstmer vnwetsen. m ,®5r. Erfolg wäre der, daß einerseits die erstrebte bÄT‘$me,Jn,ü Einschluß d« Entschädigung für bafe Einzelstaaten) unverändert bliebe, und
der Steuerm^n e Gemeinden einen Anteil an solckfnb^' bee Wertzuwachses bekämen, die einen d« AuMLt,b.^^°Uen und unt« Genehmigung
Siegst l°"st lebhafte Bedenken.
ä* “S L
Preußischer Landtag.
Abgeorduetenhaus.
Sitzung vom 26. April 191(1
Die zweite Beratung üb« den Kultusrtat wird beim Kapitel ^lnwerfitäten" fortgesetzt.
Abg. Haarmann - Witten (nall.) befürwortet den vollen Ausbau ber Münsterschrn Universität.
Abg. ». Gefch« (tonst) tritt dem Vorredner bei und weist auf die ausfallende Vernachlässigung des NordwestenS in akademischer Beziehung hin.
Abg. Schmedding (Ztr.) weist an d« Hand ausführlichen statistischen Materials nach, daß die Uni- versität Münster nach jed« Richtung hin stiefmütterlich behandelt worden sei. Redn« plädiert für eine medizinische Fakultät und fordert wetteren Ausbau der philosophischen Fakultät.
Abg. Haarmann-Altona (natl.) tritt gleichfalls leb- haft für eine volle Ausgestaltung der Universität Münster ein.
Ein Antrag d« Budgetkommission, zum Ausbau d« philosophischen Fakultät in Münster in den nächsten Etat «heblichere Mittel einzustellen, wird an. genommen.
Es folgt daS Kapitel »Höhere Lehranstalten".
Abg. Siebert (kons.f wünscht, daß das humanistische Gymnasium nach wie vor die bewahrte Grundlage d« höheren Bildung bleiben müffe. Sexuellen Unterricht in der Schule halten rote nicht für angebracht. Viel mehr kann für die Bersitt- lichung uns«« Jugend getan werden, wenn die religiöse und allgemein menschliche Erziehung von der Schule als eine Hauptaufgabe ins Auge gefaßt würde.
Abg. Heß (Ztr.) erklärt sich gegen eine Kompetenzerweiterung d« Kuratorien. Die Verdienste d« Gemeinden um die Schule find ja anzuettennen. Aber man dürfe nicht deshalb so wett gehen, den Kuratorien Eingriffe in die inneren Schuloerhältniffe zu gestatten.
KultuSminist« v. Trott zu Solz: Der Oberlehrerstand kann vollkommen beruhigt sein. Es wird ihm nicht zu nahe getreten werden. Dem Jnterefle d« Oberlehrer wird bei d« Jnstruttion üb« das B«- hältnis der Kuratorien zu den Schulen Rechnung getragen werden. Andererseits muß ab« auch den Städten an städttschen Schulen d« Einfluß eingeräumt werden, auf den fie mtt vollem Recht Anspruch haben. Es kommt nur darauf an, daß die Ob«lehrer und Direktoren es verstehen, sich in daS richtige Verhältnis zu den Patronate» hineinzufinden.
Abg. Engelbrecht (fretk.) hebt die Vorzüge der Reformgymnasten hervor und befürwortet Bevorzugung des Englische« vor dem Französischen.
Abg. Dr. Hintzmanu (natl.) führt Klage, daß eine Reihe von Kommunalverwaltungen den Lehreren für 1908 keine Nachzahlung gemacht habe.
Mittwoch: Fortsetzung.
»st d« Kommission und dem Reichstage Groß- züglgkeit und Kühnheit bei d« Behandlung der Sache zu empfehlen. Ein Scheitern des Ent- wursS in dies« Tagung wäre geradezu ein Unglück. Jedenfalls ein weit größ«es Uebel, als wenn nachträglich diese ob« jene Einzelheit des Entwurfs revidiert werden müßte. Frische Fisch- gute Fischei
Ein solch« Gebankmgang führt zu b« Ansicht, bafe man den Gemeinden eine Einnahme aus dies« Steuerquelle ermöglichen, aber nicht auf. »Gingen möge. In dieser Hinsicht macht nun ___________ _ u Arr b- Sichel den Vorschlag, dar Reich solle von b« Hurra.) "Sie find le ine U h Srd liche"Einrichturia" I ^^^berweisung von 40 Prozent Abstand nehmen, und sie werden es auch nicht dadurch, daß sie »on der L-Cn f&r die Reichssteuer um diesen ersparten Be»
Dr- Wahl wird für gütig erklärt, desgleichen die Wahlen der Abgg. Schwartz.Lübeck (Soz.) und Dr. ? * ? “ 0 b_8ortfchr. Vgg ), ebenso nach weiterer uner- heblrcher Debatte die Wahl des Abg. Spindler (Airs
Die Wahl des Abg. Wehl (natl.) beantragt die Kommiffilii, für angütig zu erklären, weil eine Beein- fluffung der Kriegervereinsmilzlieder stattgefunden habe.
■Hbg. ©ngelrit (gentr.) bittet, dem Antrag derttom- Ä staltzugeden. Wir können dem Verhalten deS Deutlche« KrtegerbundeS nicht and«s die Spitze ab. brechen, als daß rote diese Wahl für ungütta erkläre» , . Die Abgg. Arnst lkonf.), G.Ibel SÄ He»nze (natl.), Reumann-Hofer (Fortschr. Vv i reten für Äültigkeitserkiäimng ein. ™ * n
^g. v Oertzen (Resormp.): Die Kriegervereine dienen zur Pflege d« Baterlandslich- (Zuruf bei den
Deutsches Reich.
Der Kriegskostenantrag
ist am Dienstag in ber Budgetkomimssion be# Reichstages weit« beraten worben. Der Antrag Erzberger würbe abg-l-hnt, ebenso b« Antrag "ber wirtschaft!. Vereinigung, aber die Beschlüsse, die die Kommission im Anschluß an bie Debatten darüber ge saßt hat, zeigen, daß sie den Anregungen Erzbergers im Prinzip gar nicht so feindlich gegenüber steht.
Die B«atungen bekamen di-s-smal ein anderes Aussehen, als von konservativer Seite eine Res olution ein gebracht wurde, bie sich durchaus im Sinne bes Abg. Erzb-rg-r bewegt. Sie geht dahin:
„Den Reichskanzler um Vorlage eines Gesetzes v- ersuchen, durch welches i» dem Schutzgebiet Südweft- asrika vor Ausbruch des dortigen Ausstandes wohn hafte leistungsfähige Personen und Gesellschaften zu> Entlastung des deutschen R-ichSfiSkus herangezogen werden."
Diese Resolution wurde an genommen und ba mit hat bie Budgeckommiffion zum Ausdmck gebracht daß st- im Prinzip mit Erzb«gers Wünschen etnber standen ist und die Absicht hat, die großen V-rmöger der Schutzgebiete, die doch wesentlich mit auf den un geheuren Aufwendungen des Reiches für die Kolonü beruhen, — man denke an die heutigen Millionäre, "it tor einem Jahre noch Back-rgebilf-n, Vahnmeisi-r bermögenslofe frühere Offiziere usw. — stärker zu den Lasten d« Kolonien heranzuziehen. Das ist ein großer Erfolg Erzbergers.
Sein Erfolg reicht noch weiter. Das erkennt man, wenn man bedenkt, daß die auf Grund seines Antra- g-s erfolgte Diskussion sich als sehr nützlich erwi-s-n hat. Di- Budgetkommission beschloß noch auf Grünt dieser Erörterungen über den Antrag Erzberger unt den aus ihm entsprungenen weiteren Anträgen: E- werden Grundsätze für eine Resolution ausgestellt, wonach die etwa noch vorhandenen Hoheit »rechte von Kolontalgesellschaft-n aufgehoben werden das Bergrecht einer Revision unterzogen, und ein besonderes Gesetz «lassen werben soll, das bie Gewinnung unb ben Absatz von Edelsteinen regelt- Und weiter beschloß die Kommission: Für ben V-riragsschluß D-rnburgs mit ber deutschen Kolonialgesellschaft, wobei dem Reiche nur 33% Proz zufließen, könne die Kommiffion eine Verantwortung nicht übernehmen Von. fortschrittlicher Seite ging eine Resolution ein, bie eine Denkschrift darüber verlangt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfange ein Schutzgebiet zur Deckung von Kosten durch direkte Besteuerung h-ranzuziehen sei. Mt der Formulierung be. verschiedenen Resolutionen wurde eine Redaktionskommission betraut.
Abg. Dahle« (Z-ntr.) tritt nochmals für Ungültig, leit d« Wahl ein und bittet, »nm all«mindesten Be- w-iserh-bungen p» beschließen.
Die Wahl wirb für gültig erklärt, ebenso diejenigen b« Abg. Sie»«» (natl.) und Boltz (natl..)
Die Wahl deS Abg. Henning (kons.) beantragt bie Kommission, wegen amtlich« Wahlbeeinfluffung für ungültig zu erklären.
Die Wahl roteb nach kurzen Bemerkungen btt Abgg. v. Brockhansen (kons.) und Reumann. Hof« (Fortschr. Bp.) fite gültig «klart.
Die Wahl deS Abg. be Wendel (Loth.) roteb entsprechend dem KommiffionSantrag zweck» neu« Beweiserhebung, an die Kommiffion zurückverwiesen. Die Wahlen d« Abgg. Böhle (So».) Tuen (kons.), Dr. Songe (natl.), und End erS (Fortschr. BolkSp.) werden entsprechend dem Anträge der Kommiffion für gültig erlittet
Mittwoch: Schwedischer Handelsvertrag, kleinere Borlagen.
_ . der Kommission fand gestern bie Frage b« Zinsrechnung eine Lösung, die die stark ge- funtene Hoffnungen aus eine Verständigung über das Gesetz neu beleben kann.
Es handelt sich um einen erheblichen Punkt in ber Berechnung des steuerpflichtigen W«tzuwachses. D« Zuwachs ist der Ueb«schuß des Vttäuß-rungs- Preises üb« den Erw«dswert. D« Letzt«e setzt sich zusammen aus dem Preise, d« beim Erw«b des Grundstückes gezahlt worden ist, und den Aufwendungen, die der Besitz« behufs Verwertung des Grundstückes gemacht hat Es ist nicht leicht, die richttge Grenze zwischen anrechnungswürdigen Aufwendungen und zwischen wenig« berechtigten Ausgaben zu ziehen. Diesmal war zu prüfen, ob und mwieweit d« fl in 3 vertu ft an dem der Verwertung harrenden Grundstück zu den Er- wttbskosten geschlagen, also von dem Wertzuwachs tn Abzug gebracht werden solle.
Die Regierungsvorlage hatte bie Zinsenlast deS Eigentümers nicht berücksichtigt Auch in b« Kommission wibttsprach b« Regierungsvertret« b« Anrechnung. Er unb einige Kommisfionsmitglieb« wollten darin eine »Uebernahme der Zinsgarantie* und eine Befreiung ber Grundstücksspekulation von I ihrem Risiko «blicken. Dies« Auffassung würbe ab« von and«« Seite widersprochen, und nach unser« Ansicht mit Recht. In kein« Weise übernimmt daS Reich eine Garantie dafür, daß d« Besitz« eines Grundstückes die Zinsen seines Kaufpreises mied« h«ausschlagen tarnt Tritt keine oder nur eine ungenügende Wert- steigerung ein, so kann der Besitz« nicht mit Vorteil verkaufen. Wo fein Gewinn ist, hat die Zuwachssteu« ihr Recht v«loren. DaS Reich ober bie Gemeinben bekommen bann nichts, aber sie brauchen auch nichts zu zahlen. Den Schaden bei einer unvorteilhaften Veräußerung trägt der bis- herige Besitzer nach wie vor ganz allein. DaS Rifift) bleibt ihm.
Die Absicht d« Kommission ist, dm ,un- ver bient en' Wertzuwachs zu besteuern. Wenn ich ab« Grundstücke «werbe, um neue Heimstätten z» ermöglichen, so gehört die V«zinsung d« v«. nüftigerweise ausgewend-tm Kapitalien zu dem wohlverdienten Ergebnis eine» Unternehmers. Erst, was üb« den Ersatz für die notw-ndigm und zweckmäßigen Aufromdungm hinauSgeht, ist als unvttdimt« Wertzuwachs, als eine Wirkung d« kommunalen, politischen und sozialen Entwickelung zu betrachten und demgemäß zu bestmern. Die Grundstücks - Spekulation soll und muß gefaßt werden; ab« das kann man auch, wenn man die Gerechtigkeit unb Billigkeit wahrt.
Die Kommission hat sich benn auch dahin mt- schloffm, Zinsen zu 3°/o bis zu 16 Jahren rück- wärts anzurechnen.
Nach uns«« Ansicht ist die Kommission damit auf dm richtigen Weg getreten. Die Scheidung zwischen „verdientem' und „unverbientem* Gewinn bei Grunbstücksverkäufen kann nicht burch eine grundsätzliche Bem«kung in einem Anfangspara- graphm «folgen, sondern muß in faßbaren Einzelheiten ausgebaut werdm in den Para- graphen, die über die Anrechnungm handeln. Je weitherziger man in den Anrechnungen vorgeht, desto kräftiger kann man den übrigbleibendm Zuwachs anfassen, weil er dann zweifellos ein Reingewinn ist. Auf diese Weise lassen sich auch die Bedenken überwinden wegen d« Besteuerung des Mehrwertes infolge von Meliorationen:c.
Sollte die Verständigung doch noch Schwierig, leiten machen, so wäre zu erwägerss, ob man nicht den Zuwachs bi» zu einem gewissen Pro- zentsatze vom Erwerbswert überhaupt frei- lassen soll. Die Gemeinden sind ja in dies« Beziehung von 8 bis 10 Prozent gegangen. Läßt man die verhältnismäßig kleinen und rechnerisch strittigen Gewinne aus dem Spiel, so ist das Feld für die Heranziehung d« erfolgreichen Sp-kulationm und großen Glücksfälle umso frei«. Ueberhaupt
ä Die Reichswertzuwachssteuer
steht bekanntlich vor, daß 40 Prozent ber in ber Gemeinde aufgekommenen Steuer ben Gemeinben zurückgezahlt werben. Hi«gegm «hebt Geh. Reg-Rat v. S y b e I tn b« „Deutschen TageSzeitg." Bedenken, bie wohl eine Nachprüfung verdienen.
DaS Reich, meint «, könne wohl den Emzelstaatm 10 Prozent de» Ertrages al» Bezahlung für bie Erhebungsarbeit tmroeifen, ab« zu freihändigen Zahlungen an die Gemeinden sei es nicht berechtigt. Die lieber« Weisung eines Teils der R-ichSst-uer sei m der Tat i nichts anderes, als die zwangsweise Einführung ein« Gemeindezuroachssteu« tn allen Gemeinden des Reichs, und das Reich sei doch zur Einführung von Gemeindesteuern nicht befugt.
lieber bie verfassungsrechtlichen Fragen würde man nach unser« Ansicht vielleicht wohl Hinwegkommen können, aber e» hat zweifellos etwas mißliches unb gefährliches, wenn man einer Gemeinde eine Einnahme in den Schoß wirst, die sie nicht gesucht und nicht ge» wünscht hat, vielleicht auch nicht notwendig hat. Die 40 Prozent b« ZuwachSsteuer sind nur dort recht am Platze, wo man sich über die Verwendung der Summe, fei es zu wirklich gebotenen unb nützlichen Ausgaben, fei es zur Herabsetzung anberer Steuern, bereits klar geworden ist.
ragtetung um-rnutzt werden. ES liegt daher kein ^erabfetzen, und die Gemeinden auf die Ergründ vor, bie Wahl zu kassieren. 1 "*“• '— ~ '— - — - - -
Abg. Dr. Dahlem (Zemr.): Wir roiffen all-, daß die Kn-gerv-reme zum größten Teil unter Leitung von Beamten Nehm und ihr- Selbständigkeit fast ganz -in- gedüßt haben. Obwohl sie nach ihren Statuten unpolitische B-r-ine sein sollen, Haden ste in ganz unju- lässiger Weise in ben Wahlkampf erngegriffen. Ich bitte daher, dem Kommiffionsantrag stattzugebm.
Abg. v. Brockhausen (kons.) ist für SültigkettS- enlarung.
5 Berlin, 26. April 1910. In militärischen Kreisen «hält sich, Berlin« Blättern zufolge, mit großer Bestimmtheit das Gerücht, daß de Kronprinz anläßlich feiner bevorstehenden Be förderung ein Kommando in Posen erhalten und einen Teil des Jahres im dortigen Residenz- schlöffe Wohnung nehmen werde. Nach d« „TSgl. Rundschau- ist jedoch an zuständig« amtlich« Stelle von ein« solchen Absicht nichts bekannt. — Der geisteskranke König Otto von B ayern vollendet am Mittwoch das 62. Lebens- jahr. — Das deutsch.ägyptische Handelsabkommen ist soeben vom Bundesrat genehmig! worden.
)( Kaiser Wilhelm und König Eduard soll- ten nach einer Meldung, die kürzlich durch die Preffe ging, demnächst eine Begegnung haben. Jetzt wird diese Meldung von der Berliner osst« ziösen Preffe widerrufen.
* Der Reichskanzler v. Bethmann-Hollweg ist an Influenza erkrankt und mußte am Montag daS Bett hüten.
)( Dir Wahlrechtskampfe im Herren haust werden also in den nächsten Tagen vor sich gehen. Die Sitzung des Herrenhauses mit d« Tagesordnung: Wahkvorlage, wird am 28. April statt- indem Die Wahlrechtskommisfion des Herren- Hauses hat soeben den schriftlichen Bericht an das Plenum «stattet.
,8; Die Kaligesetzkommission lehnte gestern oftalpolttrsche Forderungen zu Gunsten d« Arbester, die vok mehr«en Parteien mit dem lZesetz tn Verbindung gebracht worden waren, ib, nachdem die Regierung sie als unannehmbar »ezeichnet hatte. Dagegen wurde eine Resolution d« Konservativen angenommen, die den Arbeitem unabhängig von den schwankenden Konjunkturen in der Kaliindustrie ein bestimmtes Minimalehalt und eine bestimmte Arbettszett sichern will. _ * Wied« in Gnaden. An b« Parabetasel in Straßburg hat am Samstag auch Dr. CurtiuS, ber Präsident b« Kirche augsburgisch« Konfession, tcilgenommen. Man roteb sich erinnern, baß Dr. Curtms vor drei Jahren wegen Herausgab- ber vorn Kaiser gefabelten Denkwürbigkeiten £be8 ' Fürstin Chlodwig von Hohenlohe von d« Liste b« teingelabenen gestrichen unb auch im letzten Jahn noch nicht empfangen würbe. Jetzt ist bie Wölkt anscheinend gewichen.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 26. April 1910.
Aus ber Tagesordnung stehen Wahlprüfungen.
t- Für gütig «klärt werden, entsprechend dem Kom- missronsantrag, die Wahlen der Abgg. Glowatzki (Z-ntr.) und Labroise (Lothr.).
, Die Wahl des Abg. Siege (ntlb.) beantragt die Kommission wegen amtticher Wahlbeeinflusfung für nn- giltig zu erklären.
I Abg. Neumann-Hofer (Fortschr. Vp.) beantragt nochmalig- Zurückweisung an die Kommission, da der Tatbestand der amtlichen Wahlbeeinfluffung nicht ein» wandsrei festgestellt fei
i Abg. v. Oertzen (R-formp.) bestreitet, daß überhaupt amtliche Wahlbeeinfluffung vorlieg-.
Abg. Schwarze-Lippstadt (Ztr.) tritt für den Kommissionsbeschluß em.
i Abg. Fischer-Berlin (Sozd.): Wenn, wie -s hi« geschehen, eine Reihe hochgestellter Beamter deS Kreises und der Bürgermeister unter Beifügung ihres Amtscharakters einen öffentlichen Wahlaufruf unterschreiben, so ist das nach der ständigen Auffaffung deS Hauses eine unzulässige Wahlbeeinflussung.
an di-Kommissiön^^ DetIan9t Rückverweisung .-.^^^°um°nn-Hoser (Fortschr. Vp.): Der Bericht mthalt eine Reche von Festsiellungen, die ben Eindruck erwecken lönnen, alS seien -s Feststellungen d« Kom- Mission, während es sich nut um bie Wiedergabe von Darlegungen des Herrn Fischer-Berlin handelt, die die kommission sich gar nicht zu eigen gemacht hat.
! Abg. Dr. Dahlem (Ztr.): Das ist unrichtig: der Bericht ist in der Kommission verlesen und genehmigt worden. Wenn der Reichstag nicht seine ganze bis- b-riae Praxis über den Hausen werfen will, muß er im «inne des Kommisflonsvorschlages beschließen.
Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird, da auch ein Teil des Zentrums dafür stimmt, angenommen.
Die Wahl des Abg. Arnstadt (kons.) beantragt die Kommission, wegen Verstöße gegen daS Wahlreglement sür ungiltig zu erllären.
1 Abg. v. Brockhausen (kons.) führt aus, man könne in der Verteilung von Stimmzetteln durch einen Ge- meindedien« doch keine Wahlbeeinfluffung erblicken. Das gleiche gelte von dem Umstand, daß auf demselben Tssch, auf dem die amtlichen Wahlumschläge lagen, auch Stimmzettel gelegen hätten.
für gTwg'tttlärt'10, cn<0e®cn btnt Kommissionsantrag, ’• Di- Wahl des Abg. Mayer-Pfarrkirchen (Ztr.) beanlragt die Kommission, wegen Verstöße gegen das Wahlreglement für ungiltig zu erklären, weil mehrere Wähler chre Sttinmzettel nicht in der Isolierzelle, sondern öffentlich ins Kuvert gesteckt hätten und in dem Dorfe Arnstorf der G-meindedi-n-r Niedermeyer in der als Jsolierraum benutzten Marktskanzlei Platz genommen und die Abstimmung der einzelnen Wähler habe beobachien lönnen und weil der Wahlvorstand Nicht dauttnd vollzählig zur Stelle gewesen sei.
Abg. Dr. Arendt (Rchsp.): Noch nie find so eigenartige Gründe sür die Kassierung einer Wahl geltend gemacht worden, wie im vorliegenden Falle. Da soll ein Wahlakt kassi«t werden, weil der Wahlvorstand so fror, daß er aus kurze Zeit einmal eine nahe gelegene geheizte Stube aufsuchte. iHettk.) Da wird behauptet, zahlrttche Wähl« hätten ihre Stimmzettel öffenttich in das Kuvert gesteckt. Erwiesen ist, daß ein einziger Wühler das getan hat. Da hätte es ja jeder bös- wmige Wähler in der Hand, durch einen solchen ab- stchilichen Verstoß di- ganze Wahl umzuwerfen. Aus- Maggebend sür die Kommission ist aber der Fall »hebet»«« in Arnstorf gewesen. Gewiß, sormell liegt tuLS,'Pflegen das Wahlr-glem-nt vor, aber der sst es sich selbst schuldig, über Formalitäten puwoegzusehen und nur bie Sache ins Auge zu fasten.
Andorf daran gedacht, mit bös- das Wahlreglement zu verstoßen. « Sh nur um Lappalien und ich bitte ,flr SiUig zu erklären.
Gemeindediener hatte die fotott hinIb a®“! Wähler die Zelle betrat,
Kj et hinaus zusehen. (Stüruu Lettk lks.) Ich bitte Sie, der Mahnung des Vorredners bei der Sache ernst zu bleiben, zu folgen! (Aba stzikck-r-1 Berlin: Das ist schwer, daS ist schwer! Erneute fieiif lin£ä.) Durch jeiw Weisung ist jedenfalls daS
Di- Wahl des Wg. v. Kaphengst (kons) be-1 antragt die Kommission, für ungiltig zu erklären, da sie amtliche Wahlbeeinfluffung als «wiesen annimmt
Abg. v. Oertzen (Rsp.) beantragt GütigkeitserklSrung