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Betatfonsbrudnnb Verlag der Luldaer Ak. Ilendnlckeret in Fulda Lernsprecher Ur. y.

Fulda, Montau den 14. Februar 1910.

37. Jahrqanq

35.

Hivienömef

Hochwürdigsten Herm *

Joseph Damian, durch Gotter Grtmmng «ui die Guadr de» heMgeu ApoMschru Kuhle» Kischof von Fulda, entbietet der bodiwdrdigen Geistlichkeit und den Gläubigen der Bistums 5rui$ und Segen im Derrn!

In Christo geliebte Diözesanen!

f evor der Heiland zum Himmel auffuhr, hat er die Kirche, das Reich der Wahrheit und Heiligkeit, gegründet. Durch die Kirche sollm nach Christi Auftrag und Be­fehl den Menschen aller Zeiten die Heilswahrheiten verkündet, und soll ihnen Sündenvergebung und Heiligung ver­mittelt werden. Zu diesem Ende übertrug der Sohn Gottes der Kirche das Lehr- und Priesteramt.

Um Euch zu stärken in der Ueberzeugung von dem göttlichen Ursprung und der gottgewollten Fortdauer des kirchlichen Lehr- und Priesteramtes durch alle Jahrhunderte bis zum Ende der Zeiten, habe ich meine beiden vorausgehenden Hirtenschreiben an Euch gerichtet. Bei dieser Gelegenheit trat auch die segensvolle Tättg- keit, die dieses Lehr- und Priesteramt der Kirche in Eurer Mitte fort und fort entfaltet. Euch lebhaft vor die Seele. Zettgemäße Ermahnungen wurden an diese Erkenntnisse geknüpft.

In diesem Jahre soll das Hirtenamt der Kirche den Gegen- stand unserer gemeinsamen Erwägung bilden —: das Hirtenamt, das nicht bloß durch Christi Anordnung, sondern auch durch die Natur der Sache mit dem eben erwähnten Lehr- und Priesteramt aufs engste verbunden ist. Daher werde ich, wie von selbst dazu geführt, diesesmal zu Euch von dem Hirtenamte der Kirche zu reden. — Es scheint das aber auch deshalb angebracht, well diese Gewalt gleichfalls in unseren Tagen der Zielpunkt offener oder ver­steckter Angriffe geworden ist. Dem freiheitslüsternen Geist ist j e d e Autorität zuwider, dem weltlich gesinnten jede kirchliche -Autorität; und so möchten beide das kirchliche Hirtenamt am liebsten abgetan sehen, zum mindesten möchten sie es in seiner Wirksamkeit, in seinem Einfluß möglichst eingeengt und abge- schwächt wissen.

Um uns nun zu wappnen gegen solche Einflüsterungen des modernen Geistes, ist es nötig, geliebte Diözesanen, daß wir um so fester zum Hirtenamte hallen und nicht nur selbst treu seiner Leitung und Führung uns anvertrauen, sondern auch, soviel an uns liegt, seinem Einfluß Geltung zu verschaffen uns bestreben. Zu diesen Entschlüssen möge die aufmerksame Erwägung der fol­genden zwei Fragen uns bewegen:

I. Welches ist der Ursprung, welches ist im allgemeinen der Inhalt und Umfang des Hirtenamtes der Kirche?

II. Wie äußert sich der Einfluß des kircklichen Hirtenamtes inbezug auf einzelne Verhältnisse des christlichen Lebens?

I.

Geliebte Diözesanen!

Wie der Hirt die Wege und Pfade seiner Schäflein über­wacht und leitet, in der Hürde und auf der Weide, beim Aus­zug und bei der Heimkehr, so nimmt auch die Kirche em Hirten­recht für sich in Anspruch, nämlich das Recht, das ganze christ­liche Leben ihrer Schäflein, ihrer Gläubigen, zu leiten und zu regeln —, ihnen Gebote und Weisungen zu geben, über die Be- obachtung dieser Gebote und Weisungen zu wachen und etwaige Uebertretungen zu bestrafen. Noch mehr: das Hirtenamt, das die Kirche m Anspruch nimmt, ist ein wahres und eigentliches Königs recht, eine wahre und eigentliche Re gierungs gemalt. Freilich kein Herrscherrecht im weltlichen Sinne, sondern ein geistiges Königstum, eine übernatürliche Herrschergewalt. Pilatus fragt den Heiland in ernster Stunde, im Angesichte des Todes: »Bist Du ein König! Hast Du Herrscherrechte und Herrscher­gewalten?" Und feierlich beteuert der Herr: „Du sagst es; ja, ich bin ein König1). Aber mein Reich ist nicht von dieser Welt" *). So kann und muß auch die Kttche, der fortlebende Christus, es unentwegt bekennen: „Ich bin Königin, mir sind wahre und eigentliche Herrschergewalten anvertraut. Aber mein Reich ist nicht von dieser Welt, wenngleich es in dieser Welt sich findet und leibliche Menschen zu seinen Untertanen hat-" So chreibt sich also die Kirche wahre Hirtenrechte, wahre Herrscher­gewalten in Hinsicht auf das christliche Leben ihrer Gläubigen zu.

Wie begründet nun aber die Kirche diesen ihren An- spruch? Woraus anders konnte sie diesen Rechtsanspruch her­leiten wollen, als aus Christi, des Gottes-Sohnes Willen? Diesen Willen erschließen wir aus folgenden drei Tatsachen: Erstens, Christus bezeichnete seine Kirche allgemein als ein Königreich. Zweitens, er übertrug feiner Kirche zudem noch einzeln die Regierungsgewalten, die ein Henscher besitzen muß. Drittens, so verstanden auch die Apostel und die ersten Gläubigen die Willensmeinung Christi. Gehen wir näher auf diese drei Gründe ein.

I. Christus hat, geliebte Diözesanen, nicht nur eine neue peltgion gestiftet, sondern er hat zudem gewollt, daß die Be- kmner dieser Religion sich zu einer Gemeinschaft, zur „Ecclesia“ s), d. h. zur Kirche, zusammenschlöffen. Deshalb mT xi . Herr die Gesamtheit seiner Anhänger mit großem veoacht eine Gemeinschaft, ein Reich*), wie die Propheten

'1 Joh. 18 87. - Joh. 18, 86. — *) Matth. 16,18. — *) Matth. 16,19.

*) 3s. 2, 2

*) Röm. 6, 22.

ff.; Mich. 4, 1. s * * *) Spr. 8, 15 f. — •) Röm. 13, 1. Matth. 16, 19 ff.

des alten Bundes, vom Geiste Gottes erfüllt, es vorherverkündet hatten, als sie die Kirche Christi erblickten als das Haus Gottes auf hohem Berge*) weithin sichtbar. Aber folgt denn aus diesen Stellen die Rechtmäßigkett des Httteuamtes der Kirche? folgt denn aus ihnen, daß die Kirche durch göttlichen Willen im Besitze wahrer und eigentlicher Regierungsgewalten sein muß? Das wollen wir jetzt sehen.

Bettachten wir ein weltliches Reich, eine weltliche Stadt. Jedes weltliche Reich, jede weltliche Stadt bedarf notwendig einer Obrigkeit. Damit nämlich bei der Freiheit und den mannig­fachen Sonderinteressen der einzelnen doch das Ziel der gemein­samen Wohlfahrt erftrebt und sicher erreicht werde, muß es eine Obrigkeit geben, der die Leitung und Führung des Ganzen zu­steht, welche Gesetze gibt, über deren Befolgung die Aufsicht führt, die Uebertretungen feststellt unb deren Urheber bestraft. Das ist zum guten Gedeihen und Fortbestand eines Reiches, eines städtischen oder ländlichen Gemeinwesens nicht bloß notwendig, sondern das hat Gott auch selber so gewollt. Und so beruht auch das weltliche Herrscherrecht mtt feinen Befugnissen der Gesetz­geber-, Richter- und Strafgewäit auf göttlicher Anordnung. „Durch mich", d. h. durch meinen Willen — so spricht die gött­liche Weisheit — „regieren die Könige und verordnen die Gesetzgeber was recht ist. Durch mich herrschen die Fürsten und entscheiden die Gewalthaber Gerechtig­keit" *). Und der hl. Paulus sagt: „Es gibt keine Ge­walt außer von Gott; die aber bestehen, sind von Gott gesetzt.'") — Wenn nun jedes Reich auf Erden einer Obrigkeit bedarf und yach dem Willen Gottes eine solche, mit allen Rechten und Befugniffen der Regierungsgewalt ausgestattete Öligkeit auch tatsächlich besitzt, so kann und darf auch im großen, weiten Gottesreich auf Erden eine, von Menschen im Namen Gottes ausgeübte Regierungsgewalt nicht fehlen —, d. h. die von Christus in feiner Kirche verfaffungsgemäß bestellten Obern, der Papst und die Bischöfe, muffen außer dem Lehr- und Priester­amt auch das Hirtenamt besitzm, Papst und Bischöfe müssen das Recht haben, die Gläubigen zum ewigen Leben zu leiten, die Art und Weise ihnen vorzuschreiben, 'wie sie in den Besitz der Mittel des Heiles gelangen, wie sie dieselben anwenden und benützen sollen —, die Kirche muß befugt fein, darüber zu wachen, daß die Gläubigen ihren Anweisungen Nachkommen, sie dazu an- zutteiben und im Ueberttetungsfalle zu bestrafen.

Wohl ist die Kttche ein geistiges, ein übernatürliches Reich, und unterscheidet sich insofern von den weltlichen Reichen; denn während diese es auf die irdische, zeitliche Wohlfahrt ihrer Glieder absehen, erstrebt die Kirche die innere Heiligung und die ewige Seligkeit *) ihrer Untertanen —: aber die Kirche besteht doch auch aus leiblichen Menschen und hat unter leiblichen Menschen aus den verschiedensten Nationen, mit dm verschie­densten Gesinnungen, unter den verschiedensten Verhältnissen ihre Wirksamkeit auszuüben. Und gerade well einerseits das der Kttche von Christus gesteckte Ziel ein so hohes, geistiges, übernatür­liches ist, und well anderseits leibliche Menschen der verschiedensten Sinnesart zu ihm hingeführt roerben sollen, darum ist zur sicheren Erreichung dieses Zieles die fortwährende Leitung und wirksame Führung durch eine Obrigkeit mit gesetzgebender, richterlicher und ftrofenber Gewalt notwendig. Wo sind dmn die Christen, die, sich selbst überlassen und von irdischen Geschäften umdrängt, sicher und beständig den rechten Weg ftnben und gehen würden, wenn nicht eine entsprechende geistliche Gewalt da wäre, derm Anordnungen unb Weisungen, Deren Leitung unb Führung sie sich getrost überlassen können? Wo wäre benn die von Christus so bringend gewollte Einheit im Glauben, im christlichen Lebm unb in ber Gottesverehrung, wenn nicht eine jebem Christen als göttliche Autorität leicht erkennbare Gewalt, allen verständlich, fortwährend die Gebote Gottes einschärste unb ben jeweiligen Zettumstänben entsprechenbe Anordnungm unb Weisungen erteilte, um auf bie Gefahren des Heiles aufmerksam zu machen, bie Nachlässigen zu drängen und Die Hartnäckigen zu bestrafen? Wie viele würden z. B. jahrelang in Sünden dahinleben, m nächster Gefahr der ewigm Verdammnis, wenn nicht das Kirchengebot der jährlichen Beichte unb Kommunion sie aufrüttelte, unb bie Anbrohung ber Strafe, Verweigerung des kirchlichen Begräbniffes, sie aufjchreckte?

Weil also die Kirche nach Christi Anordnung ein Reich unter Menschen, eine sichtbare vollkommene Gesellschaft mit eigenem, i erhabenem Zweck ist, so liegt es in ihrem Wesen, daß ihre Glieder, ganz wie die Untertanen eines jeden Reiches, durch eine wahre, eigentliche, von Menschen im Namen Gottes und in Christi Namen ausgeübte Regierungs- und Hirtengewalt zu ihrem ewigen Ziele geleitet und geführt werden. —

2. Hören wir nun auch, geliebte Diözesanen, wie der Sohn Gottes, ber Stifter unb himmlische König der Kttche, die be­zeichnete Vollgewalt des Hirtenamtes auch ausdrücklich den von ihm bestellten Kirchenobern übertragen hat.

Nach ber von Christus für ewige Zetten unabänderlich fest- Öen Verfassung sollte feine Kirche auf Petrus und dessen , blger, als dem Grundstein —, auf benübrigen Aposteln und deren Nachfolger aber in Verbindung und in Abhängigkeit vom hl. Petrus und dem Papste aufgebaut sein. Welche Hirtengewalt hat nun Christus tatsächlich dem hl. PettuS und in ihm allen folgenden Kirchmoberhäuptern, den Päpsten,' — welche Regierungs­gewalt hat er den übrigen Aposteln und ben Bischöfen, ihren Nach­folgern, zuerkannt? — Zu Petrus sprach ber Herr°) in jener feierlichen Stunde bei Cäsarea Phllippi: „Dir will ich bie Schlüssel des Himmelreiches geben." Was ist jenes „Himmelreich" anders, als bie Kirche Christi auf Erden? Sie wird darum Himmelreich genannt, weil ihr Grundriß und Plan int Himmel entworfen ward, und ihr Gründer vom Himmel herabstieg, und well sie selbst die Menschen zum Himmel führen und mit ihnen dereinst zur triumphierenden Kttche verklärt werden soll. Und was ist bie Schlüsselgewalt in diesem Reiche anders, als die Vollgewalt eines Fürsten, dem es zusteht, zu gebieten, zu richten und zu schlichten, zu strafen und Gnade walten zu laffen? In alter Zeit pflegte man dem Könige, der in die Stadt einzog, die Schlüssel zu überreichen zum Zeichen seiner vollen Rechte, die er als Gebieter über die Stadt habe. So war es zur Zeit Christi, und so wttd es auch heute noch

zuweilen getan. Indem der Herr also dem Petrus die Schlüssel des Himmelreiches, das ist feiner Kttche auf Erden, übergibt, bestellt er ihn damit zum obersten Fürsten, zum König dieses Reiches, mit allen Regierungsgewalten, die einem Herrscher zu« kommen. — Doch, um selbst ben geringsten Zweifel über ben Sinn und bie Bedeutung dieser Schlüsselübergabe auszuschließen, fügt Christus sofort erläuternd hinzu: „Alles wasDu binden wirst auf Erden, das wird auch im Himmel gebunden sein." Das heißt mit anderen Worten: „Die Verpflich­tungen, die Du, Petrus, in Deiner Eigenschaft als Schlüssel- Herr ber Kirche den Gläubigen auferlegst, werben gutgeheißen im Himmel; Deine Entscheidungen und Urteile in dem Dir zugewiesenen Machtbereiche werden bestättgt im Himmel; bie Strafen, bie Du verhängst, werben gebilligt im Himmel. — Der Herr erklärt weiter: „Alles was Du lösen wirst auf Erben, bas wirb auch int Himmel gelöfet fein," b. h. Dir übergebe ich auch die oberste Gewalt, Verpflichtungen im Reiche Gottes aufzuheben, Verbindlichkeiten in Sachen bei Seelenheiles zu lösen, — natürlich nur soweit sie überhaupt in ber Kirche gelöst werben können1).

Weil nun bie kirchliche Binde- und Lösegewalt an der eben erklärten Stelle dem hl. Petrus allein zuerkannt wird, fo kommt sie ihm und seinen Amtsnachfolgern allein auch im v o llen Sinne zu, ohne Einschränkung und unabhängig von jeder anderen Gewalt in ber Kirche. Wenn baher ber Heiland eine Zeit später nochmals zu allen Aposteln dieselben Worte spricht2 *): „WaS ihr binden werdet auf Erden, das wird auch im Himmel gebunden fein; was ihr lösen werdet auf Erden,daS wird auch im Himmel gelöfet sein", so ist damit allerdings auch den übrigen Aposteln und den Bischöfen gesetzgebende, und richterliche Binde- und Lösecwa t gegeben, aber in Unter­ordnung unter den obersten Htt^it Der Kirche und unter den von ihm etwa festgestellten Bedingungen.

Kehren wir, geliebte Diözesanen, zu dem Bilde des Hirten zurück, von dem wir ausgegangen sind. Auch Christus hat dieses Bild gebraucht, als er kurz nach seiner Auferstehung bas Hirtenamt dem hl. Petrus und seinen Nachfolgern, in Erfüllung seines früher gegebenen Versprechens, wirklich übertrug. Da sprach er nämlich zu Petrus, gleichsam als Antwort auf dessen dreimalige Beteuerung seiner Liebe: „Weide meine Lämmer, weide meine Schafe!"°). Petrus und seine Nachfolger also sollen Hirten der Herde Christi fein. Petrus verstand dieses Bild recht gut, es lag ganz im Gesichtskreise der damaligen Juden; der Herr selber hatte zudem im Gleich­nis vorn guten Hirten deutlich auseinandergeseht4), welches bie Aufgabe des Hirten sei, nämlich bie Herbe zu führen unb zu leiten, ihr zu gebieten unb ihr zu befehlen —, sie für ben Ungehor­sam zu bestrafen; mit anderen Worten: Christus hat dem heiligen Petrus und seinen Nachfolgern, den Päpsten, die gesetzgebende, richterliche und strafende Gewalt im Bereiche seiner Kirche über« tragen; er hat dieselben Gewalten auch ben Aposteln und ben Bischöfen in Unterordnung unter Petrus überleben/unb fo treten Papst unb Bischöfe wirklich im Namen Christi als Gesetzgeber, als Richter und als Urtellsvollsttecker vor bas gläubige Volk vor bie Herde Christi. So und nicht anders wollet Ihr sie ansehen! —

3. Bettachtet nun noch, geliebte Diözesanen, wie die Apostel selbst und die ersten Christen jenes Hirtenamt ver­standen h'aben.

So fest waren die Apostel von ber Rechtmäßigkeit und dem göttlichen Ursprung ihrer Regierungsgewalt überzeugt, baß sie biefelbe in ihrem ganzen Umfang auch ausübten; unb so allgemein erkannten bie Gläubigen barm bie An­ordnung Christi, daß sie willigen Gehorsam leisteten. Daher gaben bie Apostel auf ihrer Versammlung in Jerusalem für einen Teil ber Kirche das Gebot ber Enthaltung von gewissen Speisen: sie schrieben sich also bie gesetzgebende Gewalt in ber Kirche zu. Und sie taten dies unter ausdrücklicher Berufung auf die ihnen von Gott verliehene Gewalt: „Es hat," fo erklärten sie, „dem heiligen Geiste und uns gefallen, Euch keine weitere Last aufzulegen, als diese notwendigen Stücke ..."•). Und die Christen fügten sich ber Anordnung „mit Freude und mit Trost"'). — Desgleichen verkündet ber hl. Paulus, von ben Korinthern befragt, nicht bloß dasGesetz Christi über ben Ehestand, sondern er gibt kraft eigener Amtsgewalt Entscheidungen unb bindende Vorschriften bezüglich der Ehe T). Er nimmt also für sich und die Kttchengewalt das Recht der Ehegesetzgebung in Anspruch. — Und wenn derselbe Apostel über einen Sünder in ber Kirchen­gemeinde zu Korinth ein Urteil fällt unb über ihn harte Kttchen- sttafe verhängt mit ber ausdrücklichen Betonung, das geschehe „im Namen Jesu" ®), macht er da nicht Gebrauch von ber Richter- unb ©traf gemalt? —

Geliebte Diözesanen! Christus hat bas ernste Wort gesprochen: „Wer bie Kirche nicht hört, der sei Dir wie einHeide u n b ö f f e n 11 i d> e r <S ü n b e r!"9) Was enthält bies Wort anders als den ausdrücklichen Willen Christi, daß bie Gebote ber Kirche nicht gering zu achten sind, baß man sie nicht abtun kann mit dem wegwerfenben Worte: „Es sind ja nur Kirchensahungen, es sind ja nur disziplinäre Maßnahmen" —, sonbern daß sie auch eine Gewissenspflicht auflegen, unb daß man sich vor Gott einer schweren Sünde, einer Todsünde, schuldig macht, wenn man ein Kirchengebot in einer wichtigen Sache fteiwillig übertritt — Unb, merket wohl, das gttt für jeden Katholiken. Jeder, der zur Herbe Christi gehört, weffen Staubes er auch immer sei, et untersteht in ben Angelegenheiten feines Seelenheiles bem Hirten­amte ber Kirche. Das Schulkind, das noch unterrichtet unb erzogen wttd, und bet Gelehrte unb der Gebildete, fo hoch auch ihre Stellung in der Gesellschaft sein mag, sie sind von Christus an das Hirtenamt gewiesen, von ihm müssen sie auf dem Wege des ewigm Heiles sich führen unb leiten laffen. — Ist diese ver­trauensvolle, kindliche Hingabe an das Hirtenamt etwa eine Ent­würdigung des freien Menschen? O nein: sie ist vielmehr eine Ehre,

i) D. h. soweit dadurch nicht die unabänderliche natürliche und über-

natürliche Wahrheit, das unabänderliche natürliche und übernatürliche

Sittengesetz, die unabänderliche Verfassung der Kirche, ihrOpf erkult

und das Wesender Sakramente beeinttäcktigt werden; beim bezüglich

dieser von Christus unabänderlich und unlöslich festgelegten Dinge tft Petrus

sund der Papst) nicht unumschränkterSchlüffelherr: hier schließt, bmdet und

löst er als Verwalter, Ausspender und amtlicher Erklärer. — *) Matth.

18, 18. ») Joh. 21, 15 ff. - *) Joh. 10, 3 ff. •) Apaesch. 15, 28. -

•) Apaesch. 15,31. - •) L Kor. 7,10 ff. — *) 1. Kor. 5,1 ff. — ») Matth