eitung
ZuldaerW
MonatrbeNage: „Zuldaer Geschichtsblatter"
37. Jahrgang
Fulda, Montaa den 7. Februar 1910
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vermt». Redattemt «arl Schütte;
Erscheint 1»-lich mit Ausnakfm« Ntx So m- And Zeiertage.viertel« phrlicheieve^prei, Ahne vrtngrrtohn und VeAellgeld in Zulda fo» witaiuw8rt$X.5omt
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Sotationrdruckund Verlag der Luldaer Ak- tkendrnckerei in Lulda Zernsprecher Ur. 9.
Erstes Matt
1 Abg. Vorsitz (ntt): Dir Ausbildung der Juristen /zeigt manche Mängel. Die Urteilt der Gerichte lassen viel zu wünschen übrig infolge der Weltfremdheit
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 5. Februar 1910.
Am Bundesraisüsch Delbrück, Schön, Wermuth Wahnschaffe. Aus der Tagesordnung steht
die erste Lesung b* Handelsvertrags mit den Bereinigten Staaten.
Staatssekretär Delbrück: Das Abkommen wurde geschlossen in der Erwartung, das wir bald zu einem langfristigen Handelsabkommen gelangen würden. Das ist nun gelungen. Die Berhaudlungeu dauerten dis in die letzte Zerr hm an, sovatz dieses Ab- kommen erst jetzt fertiggestellt werden konnte. Amerika hat eine ganze Reche von Forderungen gestellt, die em starkes Emgreifeu in unsere Gesetzgebung und nament- uch in die veterinärpollzeiliche Autonomie nötig macht. Diese Schwierigkeiten find dadurch beseitigt, daß die Biehsrage ganz aus den «erhanblungen ausgeschieden ist. So gelang es uns, einen in jeder Beziehung aus- reichenden Taris zu erreichen. Wir möchten den 7. Februar nicht vorübergeheu lassen, ohne vorher zu einem ,esten Abkommen mit Amerika gelangt zu sein, weil sonst der Maximaltarif ,n Straft treten tinnte. In dem vorliegenden Abkommen dielet Amerika uns nicht nur seinen Minrmaltarif, das heißt die Meistbegünstigung, sondern Hal sich auch bereit erklärt, den Vertrag m entgegenkommender Weise zu handhaben. Ich hoffe, daß der vorliegende Entwurf die Zustimmung des Hauses finden und den Beziehungen Amerikas zu dem be]«unfreien deutschen Reich entsprechen wird. Unsere Schiffahrt wird besondere BorteUe genießen. Eine Störung wird nicht eintreten in unseren Beziehungen, sobald der kritische Tag, nämlich der 7. Februar, überstanden sein wird. (Beifall).
Damit schließt die erste Beratung, da Wortmel- düngen nicht voruegen.
In zweiter Beratung wird hierauf die Vorlage debattelos angenommen. Dagegen stimmen die Konservativen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Bizepräsifrent Dr. Spahn schlägt vor, zur Vornahme der dritten Lesung eine Viertelstunde später eine neue Sitzung abzuhallen.
Abg. Baffrrmnnn >natl.): Ich bitte den Herrn Präsidenten, das Haus ausdrücklich zu befragen, ob jemand dagegen Einspruch erhebt, fraß wir frit drille Lesung jetzt sofort vornehmen.
Da niemand wwerspricht, so tritt das Haus sofort die dritte Beratung ein.
In drstier Beratung wird das Abkommen gleichfalls debattelos angenommen.
Donnerstag, 10. Februar 1 Uhr: Milltäretat.
der Richter. Dadurch tritt eine Belastung der höheren Instanzen ein.
Abg. Biereck (frt): Im Examen dürfen nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. ES wäre wünschens» { wert, wenn ein Weg gesunden würde, die jugendlichen . Uebeltäter ohne Gefängnisstrafe zu bessern.
1 Abg. Cassel (frs. Bp.): Wir erkennen eS dankbar ‘ an, daß der Minister inbezug auf den Kieler Werft« l vrozeß erllärt hat, die Anklage sei nicht mit der er- forderlichen Klarheit aufgebaut worden. Neber den ^AllensteinerFall wäre eine Aufklärung wünschens- ' wert, damit nicht im Bolt die Anschauung Platz greift, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Prügelstrafe lehnen wir überhaupt ab, weil sie entsittlichend wirkt. Wollen sie auch die Bonner Bonussen jwegen ihrer Exzesse verprügeln? Die Berufung an Reichsgericht muß auch dann zulässig sein, wenn ^.^"dgericht und dar Oberlanfresgericht dieselbe Ent» 'chewnng gefüllt haben.
«Ill^>"^^ler: Ueber den Allensteiner Fall gür d?« äußern, da die Sache noch schwebt.
onku^. ^'Ä "er Juristen erhoffen wir von der "A'_'?Uche Anregungen. Für die Kanzlei- i kck^ LiG”! ^n den letzten Jahren viel ge- ischehen. Bezüglich be8 Richterbunde» will ich 'nicht erwarten, daß die Richter .vertreten, sondern hoffen, Ä.
< heben und gesetzgeberischen Jnieresten
etwas gegen den Rrchterbund zu unternehmen
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
Sitzung vom 5. Februar 1910.
Die zweite Lesung beS Justizekat»
Wirb fortgesetzt bei den Ausgaben, Titel „Minister- ge b alt"
Abg. Böhmer (kons.s- Der Juftizelat ist mit Sparsamkeit ausgestellt. Dir Klagen über die Erschwerung der puristischen Examina mehren sich. Hoffentlich gelingt es der Konferenz, die vom Justrz- .Minister m Berbmfrung mit dem Kultusminister einberufen werden soll, auf diesen Gebiet eine Reform zu 'erzielen. Recht eigenartig ist die Behandlung bet Frau von Schönebeck, (grau v. Sch. aus SUleunein I ist bekanntlich wegen Beihülse zum Morde ihres hatten i angeklagt, verschiedentlich auf ihren Geisteszustand unlersucht worden unfr hat sich kürzlich mit einem Berliner Schriftsteller verheiratet.» Ist sie zurechnungsfähig oder j nicht? Welches ärztliche Gutachten ist eigentlich zu- s treffend? Das Wort: »Es gibt noch Richter in 'Preuven" muß immer in Wahrheit bleiben. (Beifall s rechts.)
■ Abg. Moitz (Zentr.): Die Sparsamkeit in der Justizverwaltung darf nicht dahin führen, daß die Ge- richtsgebande vernachlässigt werden; auch die not» 1 wendige Vermehrung der Richterstellen darf hierunter "nicht leiden. Die Richter dürfen auch mit der (Sin* ziehung der Stempelsteuern nicht belastet werten. Dir 1 Gerichtssormulare überhaupt könnten vielfach sehr ver- ieinsacht werden, und das Schreibwerk läßt sich sehr verringern. Telephon und Schreibmaschine und vor , allem die Stenographie muß in der Justizverwaltung , mehr benutzt werden. Die Vorbildung der Juristen läßt heute manches zu wünschen übrig: man sollte 1a,on m den Gymnasien mehr aus die Ausbildung des Zerstandes und des deutschen StUS achten. (Sehr richtig!) Die Einrichtung der Nurnotare hat sich bewährt, aber es dürfen nur solche Rechtsanwälte dazu gewählt werden, die eine langjährige Rechtsanwaltspraxis namentlich in Handelssachen hinter sich haben. Die Vertrautheit der Richter mit den lokalen Verhältnissen ist dringend erforderlich tm Interesse des Publikums unfr der Rechtspflege selbst. Di« Richter müssen Bertrauensmäuner der Bevölkerung fein. (Bravo im Zentrum.)
Abg. Peltafohn (frs. Vgg.jr Wenn nicht daS ganze Gerichtsverfahren neu organisiert wirb, kommen rott um eine Vermehrung der Richterstellen nicht herum. Der Redner wünscht bessere Vorbildung der Referendare, nimmt sich der Kanzleigehilfen an und weist Vorwürfe gegen die Rechtsanwaltschaft zurück.
Hierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Montag. Dienstag und Mittwoch bleiben sitzungssrei urPrüsnng der Wahl re form durch die Parteien.
ö Zur Wahlrechtsvorlage.
Am Samstag ist die preußische Wahlreform im Abgeordnetenhause zur Verteilung gelangt. Die Durchsicht der Vorlage ergibt, daß mit dem Auszug, der die „Nordd. Allg. ßtg." aus dem Entwurf brachte, alle wesentlichen Bestimmungen wiedergc- geben war.
Nur in zwei Punkten war die Auslassung in der „Nordd. Allg. Zlg." so unklar und unzureichend, daß erst der Wortlaut des Gesetzentwurfes ein zu- treffendes Mld von dem geplantenWahlrechter möglicht. — Zunächst kam hier die Frage, ob
die Trittefang in den Einzelbezirken beibehalten ei. Aus der „Nordd. Allg. Big." ging das nicht ohne weiteres hervor, und doch ist gerade die Beantwortung dieser Frage ein wesentliches Merkmal itr den Wert der Vorlage von unserem Standpuntte aus. Erfttmlicher Weise ist diese Drittelung der Einzelbezirkr beibehalten worden. Daß dabei die Abgrenzung der Stammbezirke nach oben bin von 1749 Einwohnern auf 3500 Einwohnern erhöht worden ist, kann man gelten lassen. Die Hauptsacke ist, daß durch die Beibehaltung der Drittelung in den Einzelbezirken nicht die unteren Klaffen durch die oberste völlig erdrückt werden.
Die zweite Unklarheit boten die Bestimmungen über die Einreihung von Wählern in eine höhere Klaffe aus Grund ihres
Bildungsgrades, der gereisten Erfahrung, verdienstvolle« Tätigkeit usw. Nach dem nun- mehr vorliegenden Gesetzestext sind in Aussicht genommen zweierlei Arten von Privilegierungen, die erste bedeutet einen Anspruch auf die Versetzung in die nächsthöhere Wählerklasse schlechthin, die andere gibt einen Anspruch nur auf Uebergang aus der dritten in die zweite Klaffe.
Der nächst höheren Abteilung werden zugewiesen Wähler, die 1. vor wenigstens 10 Jahren vor einer akademischen deutschen Behörde oder einer staatlichen oder kirchlichen Behörde in Preußen eine Prüfung bestanden haben Nvch iwrauSgeaangcnem mindestens dreijährigem Studium; 2. dem Deutschen Reichstag oder dem Preußischen Landtag als Mitglieder angehören oder wenigstens zehn Jahre angehört haben, ober 3. gewählte Mitglieder eines preußischen Provinzialrats, Pro-vlyzialaus« schusses, Landesausschusses, Beztrksaus- schusses, KreiS- ober Stadtausschusses, oder unbesoldete Mttglieder deS Magistrats ober unbesoldete Beigeordnete eines Stadtkreises sind ober wenigstens zehr Jahre gewesen sii d, ober 4. bem deutschen Heere ober ber kaiserlichen Marine als aktive Offizier« wenigstens zehn Jahre angehört haben und entweder zur Disposition gestellt ober zu ben Offizieren des Beurlaublenstanbes übersührt sind oder ben Abschied bewilligt erhalten haben.
~ Aus der dritten rücken in die zweite 91 b« t eilung aus Wähl er, die im unbesoldeten Ehrenamt tätig sind und zwar: 1. Vorsteher, Beigeordnete ober sonstige Mitglieder des Magistrats einer kreis-' angehörigen Stadt ober des Gemeindevorstandes einer ländlichen Gemeinde oder Gutsvorsteher find oder wenigstens zehn Jahre gewesen sind; 2. Bürger- m elfter einer rheinischen Landbürgermeisterei, Amtsmänner eines westfälischen Amtes, Amtsvorsteher ober Stellvertreter (Beigeordnete) dieser Ebrenbeamten sind ober wenigstens zehn Jahre gewesen sind.
Außerbem rücken aus ber dritten in die zweite Abteilung auf die Wähler mit einem Einkommen von mehr als 1800 Mark, die 1. seit wenigstens fünfzehn Jahren sich im Besitze ber wissenschaftlichen Befähigung »um einjährig-freiwilligen Militär- dienst« befinden, oder 2. feit wenigstens fünf Jahren ununterbrochen die Berechtigung zur Anstellung im Zivildienste auf Grund wenigstens zwölf,ährt gen militärischen ober diesem gleichgestellten Dienstes ober di« Berechtigung zur Anstellung im Forstdienste besitzen.
Wie diese Bestimmungen praktisch wirken werden, daß läßt sich mangels städtischer Unterlagen nicht sagen. Man hat das Gefühl, als ob die Vorlage gewissermaßen ein Beamtenschud vornehmen wolle, Senn abgesehen von den mittleren und unteren Beamteq, ist ja auch unter den Herren mit geschloffener Hochschulbildung ein großes Kontingent von Beamten. Die meisten Privilegierten unterstehen der direkten oder indirekten Besteuerung der Regierung. Das gilt selbst von den unbesoldeten Ehren- beamten, den Mitgliedern des Provinzialrats, der Provinzial-, Bezirks«, Kreis- und StadtauSschüffe, den Magistratsmitgliedern, Landbürgermeistern und Beigeordneten. Sie alle bedürfen teils ber Bestätigung durch die Regierung, teils unterliegen sie den DiHiplinargesetzen, die von der Regierung ge- handhabt werden. Zu den PrivUegierten der 2. Abteilung werden fast alle Beamten gehören, die länger als 6 Jahre im Besitze eines Zivilversor- gungSscheineS sind und mehr als 1800 Mark Einkommen beziehen. Mit solchen Beamten kann die Regierung in gewissen Kreisen die 2. Wählerabtei- lunfj förmlich überfluten und die Unabhängigen erdrücken. Sm schlimmsten freilich sind die privile- grerten Beamten selbst daran, denn sie erhalten ihr Privilegium nicht, um davon einen Gebrauch in Gemäßheit ihrer Üeberzeugung zu machen, sondern um ei der Regierung willenlos zur Verfügung zu stellen.
Daß ein Beamter sich gegen diesen Helotendienst nicht sträubt, dafür ist durch die öffentlich« Ab« stimmung gesorgt, deren Protokolle bei der Regierung jederzeit zu scharfer Nachprüfung zur Verfügung flehen. Kattowitz!l r
Zweifellos wird übrigens diese Bevorzugung der Beamten und die völlige Nichtberückjichti» gung der Landwirtschaft nnd der Ge
werbetreibenden unter den Wählern eine große Erbitterung Hervorrufen. Wir haben in unseren freien Ständen, im Kaufmannsstand, im Gewerbe, unter den Privatbeamten u.f. w. soviele intelligente Menschen, die sich auS eigener Kraft emporgearbeitet haben, auf die aber die Bestimmungen deS Wählerprivilegs nicht zutreffen. Das ist unbedingt eine Härte und hier wird man in der Kommission eine Aenderung zweifellos her- beiführen müffen. Edison war Zettungsträger und hatte gar kein Examen gemacht; Faraday war Buchbindergeselle; Schliemann war Kaufmann. In welcher Abteilung hätten sie in Preußen gewählt? Wenn sie kein Geld hatten, in der dritten. Denn nach ihrer „Bildung* hätten sie aus Grund des Wahlresormgesetzes keinen Vorzug beanspruchen können, die dem nach zehnjähriger Dienstzeit wegen Unfähigkeit heimgeschickten Leutnant oder für die niedere Abteilung dem ausgedienten Korporal zusteht. Der Gedanke, daß die Bildung eine Be- rückiichtigung finden fall, ist an und für sich nicht zurückzuweisen, aber man muß Fürsorge dafür treffen, daß nicht verletzende Ungleichheiten durch das Gesetz hervorgerufen werden.
Die Feststellung deS Wahlergebnisses soll bekannt- lich in ber Weise erfolgen, daß die im ganzen Wahlkreis abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten in den einzelnen Wählerableilungen prozentualiter berechnet, diese Prozentsätze zusammen- gezählt ur j gedrittelt werden. Der Kandidat, der mehr cP uO Prozent bat, ist gewählt. Folgendes Beispiel mag die Zählungs- und Berechnungsart veranschaulichen:
Haden von 17000 gütigen Stimmen erhalten in Abteilung
I II III
Kandidat A. . . 490 1560 6496
Kandidat B . . 510 1440 6504
also beide zusammen 1000 3000 130u0
so ist A gewählt, weil ihm in Abteilung I 49 Prozent (von 1000), in Abteilung II 52 Prozent (von 3000), in Abteilung III 49,97 Proz. (von 13000) her Stimmen zugefallen sind und danach sein Stimmenanteil 150,97 Prozent : 3, also mehr als 50 Proz, nämlich 50,32 Proz. beträgt. Der des B berechnet sich nur auf (51 Proz. 4- 48 Prozent + 50,03 Proz. gleich 149,03 Proz. : 3 oder) 49,68 Prozent.
Ergibt sich keine Mehrheit von mehr als 50 Prozent, so findet unter den beiden Kandidaten, deren Stimmenanteil ihr a u nächsten gekommen sind, eilte engere Wahl statt. Bei Gleichheit der Stimmenanteile entscheidet das Los.
Man kann beim besten Willen nicht behaupten, daß dieses Wahlverfahren einfach und leicht zu überblicken ist. Aber was tut die Regierung nicht, um das Dreiklassenivahliy tem, das sich mit der direkten Wahl nur schlecht verträgt, zu retten!
Gegen die geheime Abstimmung hat die Regierung die alten Ladenhüter vorgebracht, die längst widerlegt worden sind. Da ist sehr salbungsvoll von bem „Gefühl der polischen Verantwortlichkeit*, von der „Selbsterziehung des Volkes zur Staals- geftnmmg und zum politischen Verständnis' die Rede, während m Wirklichkeit nicht die geheime, sondern die öffentliche Wahl die „heimliche Verbreitung von Unzufriedenheit' fördert. Auf einige Sätze in der Begründung möchten wir aber noch einmal ganz besonders aufmerksam machen. Sie lauten wie folgt:
Ein Blick in die Stati'liken der Landtags- und der Reichstagswahlen zeigt, daß die geheim« Wahl staatsfeindlichen Bestrebungen ben Schein einer Stärke und Verbreitung verleiht, die ft« nicht besitzen. Die Sozialdemokratie gibt bei ben Landtagswableu nur ein Drittel, tn Berlin nur wenig über die Halste der Wähler wieder die Stimme, die wenige Monat« vorher bei den Reichstagswahten für sie gestimmt haben Nnd doch besteht kein Zweifel darüber, daß bie)e Partei bei der öffentlichen Stimmabgabe nicht minder als bei der geheimen all« ihre überzeugten Anhänger und jeden ihrem Einfluffe sonst wirklich zugänglichen Wähler für sich in Bewegung zu setzen weiß.
Ganz abgesehen von der kindlichen Auffaflung über die Gründe der geringeren Beteiligung an ben Landtagswahlen — bekanntlich ist die Beteiligung aller Parteien, namentlich auch der Konservativen bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, gleichfalls bedeutend geringer —: haben wohl die Väter der Begründung sich wohl recht überlegt, welche scharfe und ungerechte Kritik sie hiermit auS dem Reichswahlrecht, daS ihnen doch hellig sein sollte üben? Wenn die geheime Wahl wirklich so unmoralisch und staatSgesährlich ist, rote sie hier hin gestellt wird, dann müßte eS doch daS erste sein, daß die preußische Regierung zu ihrer Aufhebung Schritte ergreift. Also vorwärts damit!
Was daneben noch in der Begründung von dem Bewußtsein der polittschen Verantwortlichkeit, ohne das es kein Fortschreiten auf dem Wege der ge- sunden Entwicklung eines Staatswesen- gebe*, und von dem auch sonst herrschenden „Grundsätze der Öffentlichkeit* gesagt wird, ist Schaumschlägerei und hätt vor der Wirklichkeit nicht stand. Zum Beispiel der BundeSrat scheut die Oeffentlichkett; Die Präsidentenwahl im Landtag rote im Reichstag ist geheime Zettelwahl; bet den PrSsentationswahlen »um Herrenbaus werden verdeckte Stimmzettel ad« gegeben. Richter und-Geschworene in jedem Prozeß stimmen geheim ah. Wo ist da der Grundsatz der Oeffentlichkeit? All die windigen Redensarten vom Bewußtsein der Verantwortlichkeit und der preußischen Ueberlieferung sind schon im konstituierenden Reichstag zum besten gegeben worden. Damals erwiderte Hermann Wagner, der langjährige Lester der ^reuzztg/: so lange geheime Wahlen und freie Wahlen so ziemlich dasselbe sind, stimme er für die geheime Wahl. DaS war damals zutreffend und ist eS heute. Man braucht nur an den sozialdemokratischen Terrorismus gegen bürgerlich« Wähler und Wahlmänner bei den jüngsten LandtagSwahlen zu erinnern. Und da will die Regierung an der öffentlichen Abstimmung festhalten?
Der Landtag wird jedenfalls versuchen, die geheime Abstimmung in die Vorlage hineinzubringen. Die Konservativen werden nicht dafür zu haben sein. Wie es in dieser Hinsicht mit den Freikonservativen aussieht, steht noch dahin. Die .Post', das Organ des Frhrn. v. Zedlitz, schweigt sich noch aus, da< gegen wird in dem .Reichsboten' hervorgehoben, daß der Führer der Freikonservaliven Herr v. Zedlitz, der Einführung der geheimen Wahl keineswegs abgeneigt sei. Für die Nationalliberalen verlangt auch die.Nauonalztg.' unter allen Umständen die Einführung der geheimen Wahl. Es ist also nicht ausgeschloffen, daß die Einführung der geheime« Wahl im Abgeordnetenhause eine Mehrheit findet. Wird die Regierung sie annehmen?
* * ♦
In der Presse ist daS Urteil natürlich sehr verschieben. Die .Kölnische Volksztg.' sagt, die Vorlage sei aus ziemlich allen Wahlsystemen, vom chinesischen bis zum neuesten bayerischen Gemeinede« Wahlrecht zusammengebrant. Das Blatt führt aus, die Vergünstigungen kämen der großen Masse der kleinen Handwerker und Geschäftsleute, also dem Mittelstände keineswegs zu gute, und erklärt:
Die Aufrechterhaltung der öffentlichenStimm- abgabe allein schon "macht für uns die ganze Wahl» rechtsvorlag« unannehmbar.'
Die geheime Stimmabgabe zu sichern, muß man auf alle Fälle versuche«, aber schon jetzt ein Unannehmbar auszusprechen, ist unseres Erachten- verfehlt. Ein derattig verfrühte- Urteil könnte politische Konse» quenzen haben, die gerade vom Standpunkt einer zufriedenstellenden Verbesserung der Vorlage nicht zu wünschen wären. Die .Germania' will nicht in Abrede stellen, daß die Vorlage
auch Verbesserungen deS bisherigen Wahlrechts enthält, rote di« Einführung ber direkten Wahl unfr ein« Milderung d«S plutokrattfchen Charakters d«S bestehenden DreiklaffenrvahlfystemS, sowie einen größeren Schutz der Minoritäten. .. . DaS Zentrum wird unbedingt als erste Forderung daS geheime Wahlrecht verlangen unfr mit allem Nachdruck frurchzusetzen suchen. . . . Tie Bevorzugung von Beamten ulro. (durch die Privilegien) bedeutet eine Zurücksetzung des erwerbstätigen Mittelstandes. Wen« selbst die SRilitäranroätter für eine höhere Wählerstuf« quallfipert sein sollen, so ist daS für di« große Mass« der kleinen Handwerker und Geschäftsleute, die vo« dieser Vergünstigung nicht getroffen werden, geradezu eine beleibi genbe Zurücksetzung. Man gewinnt daraus den Eindruck, daß eS der Regierung bei ihrer Wahlrechtsreform weniger um den politischen Einfluß des Mittelstandes, als vielmehr darum zu tun war, alle Beamte, Offiziere, Militäranwärter usw., von denen fte .regierungsfreundliche' Wahlen erwartet und bei der Beibehaltung des öffentlichen Wahlrechts erst recht erwarten kann, mit einem besseren Wahlrecht auszustarten. '
Die konservative Presse hält mit ihrem Urteil noch zurück. Um so schneller ist die sozialdemokratische Presse mit ihrem Urteil fertig. Sie erblickt in der Vorlage eine brutale „Versöhnung des preußischen Volkes*, eine „Kriegserklärung* an dasselbe. Verwandt mit dieser Auffassung ist das Urteil eine- Teils des Freisinn-, der sein Urteil in ein völliges „Unannehmbar* zufammenfaßt. Rian kann aber innerhalb des Freisinns auch eine ge« mäßigtere Richtung konstatieren, welche die Hoffnung frurchscheinen läßt, daß aus der Wahlvorlage doch noch etwas Annehmbares zustande kommen wird. Eine brüte Art der Beurteilung beobachtet man bei den Nationalliberalen, aber auch hier weist sie eine zweifache Schattierung auf. Die Vertreterin der einen ist die „Nationalzeitung*, welche meint, daß die Regierungsvorlage freu Wünschen der National« liberalen viel zu wenig entgegengekommen sei. Di« andere Richtung vertritt die „Tägl. Rundschau*, di« in der Vorlage eine gute Grundlage erblickt, für ersprießliche Weiterarbeit in der Kommission. Dabei begegnet man auffaUender Weise der Auffassung, daß die Maximierung aus 5000 Mark Steuern zu hoch sei und eine solche von 2000 Mark in Betracht ge- zogen werden müsse. Wir glauben nicht, daß di« „Tägliche Rundschau* bei ihren nationalliberalen Freunden damit viel Gegenliebe finden wird. Zwar werden die Verschiebungen auf Grund der Maximierung, da nur etwa 13 000 Wähler davon getroffen würden, nicht übermäßig stark fein, aber die vermögenden Herren, die ihre- politischen Einflusses durch die Maximierung bis zu einem gewissen Grade verlustig gehen, werden stch mit aller Entschiedenheit gegen eine Maxi ilgrenze von 200 M. wehren. Ob die Grenze von 5000 Mark gerade richtig gezogen ist, wird fich erst in der Kommission entscheiden lassen. Auffallenderweise hat die Regierung der Begründung der Vorlage in dieser Beziehung gar kein statistische- Material beigesügt und doch ist, wenn man zu einer richtigen Beurteilung der Wahlreform kommen will, die Beibringung diese- Materials unerläßlich. Man wird also in der Kommission auf die Vorlegung desselben drängen muffen.
Deutsches Reich.
: Berlin, 6. Februar 1910. Der Kaiser konferierte am Samstag mit dem Reichskanzler. Später nahm er im Königlichen Schloß den Vortrag de- Chef- de- MorinekabineUS entgegen. Der BundeSrat hat dem Entwurf einer Stellen« vermittlung-gefetzeS die Zustimmung erteilt. — Der frühere Generalkonsul in Schanghai, Ge» Heimer LegationSrat Dr. Kappe, welcher 190S wegenseinesGeiundheit-zustandeS vonfememPosten zurückirtten mußte, ist am SamStag in der Kolonie Grünewald bei Berlin gestorben. — Die Befferung im Befinden d«S ReichStagSprästdenten Grafen Stolberg hat auch in ben letzten Tagen ange» halten. Das Kaiserpaar hat stch wiederholt nach dem Befinden de- Patienten erkundigt. — D«k stellvertretende Geschäftsführer de- »Zentralvev bände- deutscher Industrieller*, Reg. Rat Dr, jur. Bartels, tritt als Referent in das Reichsversicherungsamt ein.