tSglicymtr Aurnahm« *tt $o.dh «nd Feiert«-« Viertel» iShclicheeSe;«arpr«ir ohne »rin-rrt,hn und Beftelgtlbhtjiulbaftn tok«tt$roärt$l.5omt
Ve «llttv Sedaktourr
für dir Anzeigen: Z.P<n;«S«r m Fulda.
M D
M
MW
»vzrlgen: vt« ein. fpaitige Petitzeileoder deren San« 15 Pfg. Reklamen dteperitzeUe 25 pfg., de» Wiederholungen wird entfpr. Rabatt gewährt.
Sotationrdruckund Verlag der Fuldaer Ak» tiendrnckerei in Fulda Fernsprecher Ur. 9.
27.
au Iba, Freitaq den 4. Februar 1910.
37. Jahrgang.
Preußischer Lanv tag.
Abgeordnetenhaus.
Sitzung vom 3. Februar 1910.
Zunächst teilt der Präsident mit, daß der Abg. Heimann (Soz.)«Ber!in, 6. Wahlkreis, sein Mandat niedergelegt hat Hierauf wird
die Beratung des Etats der Forstverwnltnngen beim Titel «Jagd- und dem dazu vorliegenden Antrag Borgmann (So,-), der Verpachtung der staatlichen Jagden verlangt, forigesetzt.
Abg. Herold <Ztr.) führt zu diesem Antrag aus: Die meisten meiner Parteifreunde sind der Ansicht, daß es nicht angängig ist, die Annehmlichkeit und das Aer- guügen, die der Forst bietei. anderen zu überlassen, die Arbeit aber den Forstbeamten zu übertiagen. Es wäre kein normaler Zustand, .wenn der Oberförster den Jagd- pächler um die Erlaubnis zum Abschuß von Wild fragen müßte. Da vielfach Holzhändler Jagden anpachten, könnten allerhand Unzuträglichkeiten entstehen, dre besser vermieden werden. Und wenn die Jagdvächter sich der Förster und Unterbeamten zur Jagdaufstcht bedienen würden, so würden die Forstleute in eme gewisse Abhängigkeit von den Jagdpächtern geraten und die Folge würde naturgemäß eine Kollision mit ihren Amtspflichten sein. Außerdem würden bei einer Verpachtung der fiskalischen Jagden die Pachtpreise für die Gemeindejagden infolge des verminderten Wildstandes erheblich herabgehen. In Baden ist man von der Verpachtung der fiskalischen Jagden bald wieder abgekommen. Ich bitte daber, es beim jetzigen Zustand zu lasten und den Antrag Borgmann abzulehnen. (Beifall.)
Nachdem die Abgg. Dippe (911.) und Stroßer (K.) sich in ähnlicher Weise gegen den Antrag Borgmann ausgesprochen, wird derselbe einstimmig gegen die Sozialdemokraten abgelehnt. Im weiteren Verlause begründet
Abg. Liebknecht (Soz.) seinen Antrag auf Abänderung des forstpolizeilichen Gefetzes. Redner beschwert sich über zu hart« Strafen für. Forstdiebstähle.
Abg. Lieber (natl.) empfiehlt, daß die Strafe für Forstdieb nähte abgearbeitet werden sollen.
Die Abstimmung über den Antrag Liebknecht wird ausgesetzt, bis er gedruckt vorliegt.
Zu Titel ,Er>ös aus dem Verkauf von Forst- grundstücken* begründet
Abg. v. Brandenstein (kons.) seinen Antrag, bei Berkaus von Waldparzellen in der Umgebung volksreicher Städte, den an der Erhaltung dieser Wäleer interessierten Gemeinden oder Zweckverbänden Gelegen« hett zu geben, gegen einen angemessenen Kaufpreis einen möglichst großen Test zu erwerben. Im werteren verbreitet sich Redner über die Grunewatdfragr.
Landwirtschastsminister v. Arnim erklärt, daß die Forstverwaltung gegenüber den Gemeinden, die Staats» ländereien für Erholungszwecke kaufe wollten, weitestes Entgegenkommen zeige.
Ein Antrag von Bülow-Homburg verlangt, Ueber« lastung fiskalischen Terrains zu Spielplätzen zwecks Förderung der Leibesübung der Schuljugend.
Abg. Borgmann (Soz.) begründet einen von ihm eingebrachten Antrag, wonach Forstverkäufe erst daun zum Abschluß gebracht werden dürfen, wenn der Landtag seine Zustimmung erteilt hat.
Landwirtschaftsminister e. Arnim: Was der Abg. v. Bülow beantragt, findet schon seit langem in ausgedehntem Maße statt; der Antrag Borgmann dürfte sich als praktisch undurchführbar erweisen.
Abg. Ziethen (srkons.) stimmt den Anträgen von Brandenstem und von Bülow zu, ebenso Abgeordnete Rosenow (frs. Bp.)
Abg. Graf Spee (Z.) meint, den Grünewald einfach Berlin zu schenken, hieße, chie Stadt Berlin auf Kosten der Steuerzahler zu bereichern. Redner schlägt vor, den Antrag von Brandenstein an die Budget- kommiflion zu verweisen, den Antrag Borgmann lehnt er ab.
Hierauf wird der Antrag Borgmann ab gelehnt. Der Antrag Bülow wird angenommen und der Antrag Brandenstein der verstärkten Gemeindekommission überwiesen. •
Abg. Rhiel (Ztr.) trägt Wünsche wegen Ablösung von Forstservituten vor.
Aach «eiteret Debatte wird der Forstetat erledigt. TS folgt die
Beratung deS Domänenetats
Abg. Schmedding (Ztr.) begründet einen Antrag deS Zentrums, der konservativen und Nationalliberalen,
Erstes Matt.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 3. Februar 1910.
Die vom Amtsgericht Aschaffenburg nachgesuchte Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Gersten- erger (Ztr.) wegen Beleidigung beantragt die Ge- chästiordn u- gikommission nicht zu erteilen.
Abg. Erzbrrger (Ztr.) beantragt dagegen, dre Genehmigung zu erteilen. Der Abg. Gerstenberger selbst -itte dringend darum, weil in dem von ihm ange- irengten Beleidigungrprozeß der Beklagte die Wider- jlage erhoben habe, um so die Durchführung des Be- -eidigungsproreffes zu vereiteln und in der Oeffentlich- .eit gegen den Abg. Gerstenberger mit der Behauptung gerieten zu können, dieser wage nicht gegen ihn oor- zngehen. Wenn in solchen Fällen der Reichstag die Genehmigung versage, würden die Abgeordneten vogelfrei werden.
Das Haus erteilt entsprechend dem Antrag Erz- herger die Genehmigung.
Darauf folgt die Fortsetzung der zweiten Be- .atung des
Kolontaletats.
Abg. Lattmann (Wirtsch. Bgg.) polemisiert gegen Ae Ausführungen deS Abg. Roste und gegen den vom Abg. Goller vertretenen Standpuckt in der Schulpolitik. Wir sollten uns freuen, daß die Missionen Schulen in den Kolonien errichten. Wie sollte es Möglich fein, in den Kolonien überall Regierungs- ezulen zu gründen 'i Bon den 20000 eingeborenen chülkindern besuchen 19 500 die Missionsschulen und {ui 600 die Regierungsschnlen. Bedauerlich ist es, aß so manche Weiße den Negern gegenüber sich so viel vergeben. Ich bitte um Auskunft, wie es mit den Kleinsiedlungen in Südwestasrika steht. Bezüglich der Selbstverwaltung möge die Kolonialverwaltung noch einmal gründlich prüfen, ob sie nicht größeres fkntgegenkommen zeigen könnte.
Staatssekretär v. Lindequist: Im Jahre 1908 sind m Südwestasrika 66 Klemlchuleu ohne jede Unterstützung der Regierung gegründet worden. Es ist nun der nicht unsere Absicht, das ganze Land mit Klein- ^edlungen zu überziehen. Jedensalls ist die Behaup- jtng, die Schaffung von Kiemstedlungen hab« sich als aussichtslos erwiese«, zum mindesten verfrüht.
Abg. Erzbrrger (Zentr.) erklärt dem Staatssekretär gegenüber, daß der Bischof nicht mit Exkommunikation gedroht habe. Den Vertretern der evangelischen wie der katholischen Miflionen sei der Zutritt zu den Regierungsschulen nicht gestattet worden; das beweise, daß die Regierungsschule keine Simultan- sondern eine religionslose Schule sei. Zum Schluß spricht Redner den Wunsch aus, daß der Staatssekretär mit dem Bischof in Verhandlungen treten möge, die ganz gewiß zu einem befriedigenden Resultat führen würden. (Beifall.)
Staatssekretär Dernburg bleibt dabei, daß der Bischof den Besuch der Regierungslchule verboten habe. Das Ansehen der Regierung mußte leiden, wenn sich der Gouverneur einemsranzösischenBischof unterworfen hätte. Der Gouverneur habe erklärt, daß der Bischof offen vor allen Samoanern der Regierung den Fehdehandschuh hingeworfen habe. (Hört, hört! links.) Ich bin gewiß gern bereit, die Hand zu einer Verständigung zu bieten; aber so wie die Dinge liegen, muß das Entgegenkommen von der Miffion ausgehen. (Lebh. Beifall links.)
Nachdem Abg. Müller-Meiningen (freis. Volksp.) dem Staatssekretär für seine energische Vertretung der Rechte des Staates, in die sich die Kirche nicht hineinzumischen habe, präzisiert
Aba. Erzberger (Zentr.) nochmals den Standpunkt des katholischen Bischofs, der übrigens schon lange Bischof aus Samoa gewesen sei, ehe dieses an Deutschland fiel, jetzt aber die deutsche Staatsangehörigkeit erworben habe. Der ganze Konflikt sei nur eine Folge deS Kulturkampfs. (Sehr richtig! im Zentr.) Man sollte sich in einer Frage, in der ei sich für den Bischof um einen Gewissenskonflikt handele, nicht lediglich darauf beschränken, aus die Staats« autorilät zu pochen. (Beifall im Zentr.)
Damit schließt die allgemeine Besprechung.
In der Spezialdebatte wird der Etat für Südwestafrika debattelos bewilligt und die Resolution der Kommiffion, in das vorzulegende Kolonialbeamten- gefetz die den Kolonialverhältnissen entiprechenden Bestimmungen des Besoldungsgesetzes vom 13. Juli 1909 auszunehmen, angenommen.
Nach unerheblicher Debatte werden bewilligt die Etats für Ostafrika, für Samoa, des Kolonialamts und der Etat des Reichsmilitärgerichts.
Freitag: Handelsvertrag mit Portugal, Etat des Reichstags, Rechnungssachen.
Abg. Schwärze-Lippstadt (Ztr.) warnt davor, ohne -orherige gründliche Untersuchungen den Betrieb der südwestasrikanischen Marmorwerke gleich mit den Gesamtaufwand« von 3 Millionen Mark aufzunehmen und führt weiter aus: Ttotz aller Verdienste des Gou- serneurs Schuckmann scheint es doch, daß die Differenzen in Südwestafrika einen gewissen Rückhalt an dem Gouverneur haben. Die Einmütigkeit, mit der der Reichstag hinter dem Staatssekretär steht, sollte ihren Eindruck auf die unzufriedenen Elemente nicht verfehlen.
Abg. Storz (südd. Bp.) bemerkt gegenüber dem <bg. Erzberger, daß er nicht behauptet habe, daß der .tolonialgesellschast für Süstwestafrika Berggerechtsame roch zuständen und begrüßt alles, was für die Er- chließung der Kolonie getan werde.
Abg. Roske (Soz.) bezeichnet es als eine grobe stngehörigkeit, wenn Parlamentarier ihre Namen und Unterschriften für finanzielle Unternehmungen hergäben, no behauptet, das, was man in Südwestasrika als stleiusiedlungen bezeichne, seien gar keine.
Abg. Goller (freis. Volksp.): Ich versiehe nicht, >ie Herr Schwarze-Lippstadt dazu kommt, sich als Marmorlachverständigen auszuspielen und den südwest- frikaniichen Marmor an den Haaren herbeizuziehen. (Zurufe) Jawohl, dieses Thema war wirllich an den Haaren herbeigezogen. (Vizepräsident Dr. Spahn; Herr Abgeordneter, eine solche Kritik steht Ihnen nicht Izu!) Herr Schwarze hat eine im Werden begriffene Industrie angegriffen. Solche Dinge gehören nicht vor Pas Forum des Reichstags. Gegen ein solches Vorgehen muß ich entschieden Verwahrung einlegen. Dem «bg. Roske muß ich erwidern, daß auch Abgeordnete daß Recht haben, mit ihrem Namen und ihrem Gelde au kolonialen Unternehmungen sich zu beteiligen.
f Abg. Erzberger (Ztr.): Im Interesse des Bolks- ^vohls kann es sehr wohl angezeigt und sogar notwendig rin, daß bet Reichstag sich mit Kolonialuuternehmun- gen beschäftigt. Wie wett ein Abg. sich an kolonialen Und anderen Erwerbsgesellschaften beteiligen bat*, ist Lache des periönlichen Geschmacks. In der Schulfrage auf Samoa hat der Staatssekretär es so dar- gestellt, als ob seitens der Kolonialverwaltung gar nichts gegen die katholischen Missionsschulen geschehen i. Tatsache ist aber, daß katholische Deutsche in pamoa, die ihre Kinder nicht m die simultane ?taatsschule schicken, ihre Beschäftigung bei en Gouvernements dehörden verlieren, pört, hört im Zentrum) Wenn der Staatsiekretär in ^amoa das reine Slaatsschulprinjip durchfuhren will, so würden Tausende von Eingeborenen ohne Schul- «rziehung heranwachsen und die Unterrichtssreihest wurde völlig beseitigt werden. Wenn der katholische Bischof die Lehre und Anschaffung der kathostschen Kirche vertritt und auf Grund dessen den katholischen Berrrelern der Selbstverwaltung sagt: Ihr müßt Eure Kinder in dre katholische Schule schicken, so ist das kein Uebergriff, sondern es istdaSRechtund bieVflicht des Bischof8. (Sehr richtig! im Zentrum, Wider- sprach Imks und b. d. Natl.) Ja, Ste (nach links) haben nun einmal Katholiken unter sich wohnen und da müssen Eie sie schon nehmen, wie sie sind. (Lebhafter Beifall im Zentrum) Was im Mutterlande rechtens ist, was ch hier bewährt hat, soll das den Schutzgebieten und speziell Samoa vorenthalten werden? Das würde nicht tm Interesse einer gedeihlichen Entwicklung des Schulwesens in den Kolonien liegen, bas doch nun einmal «ft1 Hebet zur Zivilisierung der Eingeborenen
ist. (Lebhailer Beifall im Zentrum).
4 , Staatssekretär Dernburg erwidert dem Vorredner, Daß Niemand die katholische Schule in Samoa Interbrüden will, der Bischof habe aber von der Kanzel ^etab den Besuch der Regierungsschute verboten und Zuwiderhandlung mit dem Kirchenbann bedroht. Daher habe der Gouverneur durchaus recht getan, wenn er hiergegen vorgegangen fei.
Abg. Ledebonr (Soz.) erklärt, daß die Sozialdemo- traiie nach rote vor der Kolonialpolltik durchaus ablehnend gegenüber stehe, und kritisiert aufs Schärfste, daß Reichstags-Abgeordnete in den Ausstchtsrat industrieller Unternehmungen träten. Zum Schluß führt Redner darüber Beschwerde, daß den Einge- oorenen in Südwestasrika noch immer nicht genügend Land zum freien Lebensunterhalt gegeben sei.
Abg. Schwarze-Lippstadt erwidert dem Abg. Goller, er habe nicht vor einem industriellen Unternehmen al8 solchem, sondern nur davor warnen wollen, ohne vor- ausgegangene gründliche Untersuchung sich gleich mit Millionen in das Unternehmen binemzustürzen.
in welchem für die nächste Session eine übersichtliche Darstellung über die Domänenverwaltung unterstellten Werte und Wirtschaftsenrägnisse gefordert wird.
Landwirtschastsminister v. Arnim erwidert, die Ausführung des Antrags würde große Schwierigkeiten verursachen.
Abg. v. Pappenheim (konf.): Es kommt uns nicht so darauf an, über die Erträge unterrichtet zu werden, als vielmehr auf die Feststellung der im Domänenbesitz vorhanvenen Werte.
Der Antrag wird angenommen und schließlich der Domänenelat erledigt.
Freitag: Novelle zum Gerichtsverfaffnngsgesetz, kleinere Vorlagen, Juftizelat.
** Der neue Kriegsminisier.
Die Reden, mit denen sich Herr v. Heeringen in der vorigen Woche im Reichstage einführte, haben dargetan, daß man bei dem Wechsel in der Leitung des Kriegsministeüums einen schlechten Tausch gemacht hat.
General v. Heeringen ist, meint die „Freis. Ztg.", der Ansicht, daß im deutschen Heere und in seiner Verwaltung alles aufs beste bestellt ist. Aber es gibt im Heere so viel zu reformieren! Das behaupten nicht nur die Sozialdemokraten, das wird auch von Sachverständigen aus anderen Parteien zugegeben. Aber General v. Heeringen ist anderer Meinung, und wo er offenbare Mißstände nicht leugnen kann, da sucht er sie unter Hinweisung auf die Unvollkommenheit der menschlichen Natur, oder mit der Behauptung von ihrem allmählichen Rückgänge, zu beschönigen.
Aus Einzelheiten einzugehen, z. B. auf die seltsame Art, wie das noch seltsamere Urteil in Sachen des einjährig-freiwilligen Unteroffiziers Beith in Bonn verteidigt wurde, auf das Blankenburger Duell, wo straflos Soldaten zur Absperrung des Duellplahes verwandt worden sind, und auf manches andere, das wollen wir uns heute versagen. Es mag hier nur auf die Stellung des neuen Kriegsministers aufmerksam gemacht werden.
Da ist zunächst das Verhältnis deS Kriegsministeriums zum Militürkabinett. Herr v. Heeringen gewinnt es nicht nur über sich, dieses Verhältnis zu verteidigen, sondern er ist davon sogar entzückt, obwohl das nur vom Kaiser abhängige und völlig unverantwortliche Mil-tärkabinett weiter nichts darstellt, als einen Ueberrest aus absolutistischer Zeit und in vielen Fällen der geordneten Tätigkeit deS Kriegsministers cntgegenwirken kann und muß. Recht eigenartig berührten auch die Ausführungen des Herrn v. Heeringen über das Duellunwesen. Höchst .naiv meinte er man dürfe die Duelle nicht als Unfug bezeichnen; „denn als Unfug kann doch nur etwas bezeichnet werden, was einen ziemlichen Umfang hat, und das ist hier durchaus nicht der gatt." Er erzählte, daß sich im Jahre 1909 nur 12 Offiziere duelliert hätten. „Bet dieser geringen Zahl können Sie nicht von Unfug sprechen." Mit vollem Recht belehrte später ein Abgeordneter den mit so eigentümlicher Logik behafteten Kriegsminisler, daß schon ein einziges Duell einen Unfug darstelle. Herr v. Heeringen hält aber so sehr das Duell für eine notwendige Einrichtring, daß er es als unmöglich bezeichnet, es aus der Welt zu schaffen, und zufrieden ist, wenn die Duelle nur eingeschränkt werden. Ob Herr v. Heeringen wirklich nicht weiß, daß in anderen Armeen das Duell v oll ständig ausgerottet worden ist, ohne daß dadurch die Schlagfertigkeit des Heeres ober die Güte des OfftzierkorpS gelitten hat?
Ganz ungenügend waren endlich die Erklärungen des neuen Kriegsministers über die Bevorzugung des Adels. Der neue Kriegsminister ist der lieber« zeugung, daß das gut und schön ist, wenn es adlige Regimenter gibt, weil dadurch die „Tradition" einzelner Regimenter aufrecht erhalten wird, und daß vor allem der Minister dagegen nichts machen kann. Er hielt den Reichstagsabgeordneten vor:
Was verlangen Sie: Sollen p'öhlich große Versetzungen statlfinden, sollen plötzlich so und so viele Herren von Berlin nach Mörchingen versetzt werden? Die Homogenität unseres Oifizierkorps beruht darauf, daß Regimenter gewissermaßen eine Familie für sich bilden, und in eine derartige Familie kann man nicht plötzlich mit roher Gewalt eingreifen.
Ganz anders hat sich dagegen im vorigen Jahre Kriegsminister v. Einem ausgesprochen, und es ist zeitgemäß, an die Aussührungen dieses Generals zu erinnern. Der Vorgänger des Herrn v. Heeringen also sagt frank und frei:
Ich hoffe, meine Herren, daß Abhilfe geschaffen wird, denn nach meiner Ueberieugung muß Abhilfe ge- schaff en werden. Ich stimme ganzdembei, daß eS in keiner Weife zulässig ist, daß es zum Schadender Armee ist- wenn man es auftommen läßt, von Rezi- mentern erster und zweiter Klaff« zu sprechen und die adeligen Regimenter etwa als erster Klaffe und die un« adeligen als zweiter Klaffe bezeichnen zu wollen. Ich halte das für einen großen Schade« der Armee. Ich bade Ranglisten von Regimentern gehabt, die jetzt nur aus adligen Offizieren gebildet sind, und die doch im Jahre 1813, 1814, 1815, in den Jahren 1866 und 1870 bürgerliche Offiziere vor dem Feinde verloren haben, Offiziere, die den Ruhm dieser Regimenter begründet haben Das sollten ihre Kommandeure nicht vergessen. DaS paßt auch nicht für die allgemeine Wehrpflicht.
Es ist interessant zu sehen, wie sich hiernach die beiden Kriegsminister widersprechen. Während Herr v. Heeringen zur Verteidigung der adligen Regimenter sagte, der Regimentskommandeur habe die Auswahl seiner Fahnenjunker hauptsächlich au8 den Kreisen treffen wollen, aus denen das Offizierkorps sich „aus alter Zeit' zusammensetzte, hat Herr v. Einem, der offenbar über das Heerwesen besser orim- tiert ist als sein Nachfolger, nachgewiesen, daß die Institution der adligen Regimenter zum großen $eii: erst aus jüngster Zeit stammt, also die „Tradition" nicht für sich in Anspruch nehmen darf.
Mit dieser Tradition ist es überhaupt eine eigene Sache; vielleicht weiß auch Herr v. Heeringen, daß die Armee, die vor etwas mehr al» 100 Jahren gegenüber Napoleon so kläglich versagte, sich nur von „Traditionen" nährte. Im Heer« nicht minder als auf anderen Gebieten menschlicher Tätigkeit ist e8 dec Fortschritt, der die Situation beherrscht.
Deutsches Reich. -
♦♦ Für die Einführung voa Schiffahrtsabgabe« ljat sich im Bundesrat eine verfassungsmäßige Mehrheit gefunden. Es bleibt jetzt noch übrig, die Einzelheiten des preußischen Entwurfs durchzuberaten. Der.Reichsanzeiger' vom Donnerstag teilt daS wie folgt mit:
Die gestrige Beratung der vereinigten Bundesratsausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für die Verfassung über den preußischen Gesetzes« vorschlag, betreffend die Erhebung von SchiffahrtS« abgaben, führte zu dem Ergebnis, daß die verfassungsmäßige Mehrheit des Artikels 78 der Reichsverfassung für die Grundgedanken dieses Vorschlags, nämlich: Ausbau des deutschen Wasserstraßennetzes unter billiger Heranziehung der Beteiligten durch Erhebung mäßiger Schifsahrtsabgaben; Zusammenfassung der Uferstaaten innerhalb der einzelnen Stromgebiete in Zroeckverbände zur Finanzierung der erforderlichen Bauten aus ge« memsamen Stromkassen
vorhanden ist, und daß auf der so bezeichneten Grundlage in die weitere Erörterung der Einzelheiten de- Entwurfs eingetreten werden soll.
Durch die Entscheidung in den Bundesrats-AuS- schüffcn ist die vielumstrittene Frage gegen Sachsen, Baden und Hessen in einem der preußischen Auffassung günstigen Sinne beantwortet worden. Es ift gewiß zu bedauern, daß hierüber nicht im Wegs gütlicher Auseinanderfetzung eine Einigung erfolgen konnte, wie daS sonst doch fast immer und jedem falls immer bei wichtigen Fragen gelungen ist. Dil Reichsverfassung sieht die Möglichkeit der Majori« fierung einer Minderheit von Staaten vor und in der Tat ist sie das einzige Mittel, um schließlich, wenn Meinungsunterschiede nicht zu überbrücke« sind, zu einem praktischen Ergebnis zu kommen. An Preußen wird es fein, unbeschadet seines grundsätzlichen Standpunktes alles dazu beizutragen, um Gegensätze zu überbrücken, wie sie sonst mit solcher Schärfe und Hartnäckigkeit im BundeSrat noch nicht betont worden sind.
O Der Entwurf eines Handelsvertrags mH Nord-Amerika
ist dem Reichstag am Donnerstag zuge» gangen.
Er ermächtigt den BundeSrat, bei der Einfuhr coi( Erzeugnissen der Vereinigten Staaten in das deutsche Zollgebiet die Anwendung der in den get« lenden Handelsverträgen zugestandene» Zollsätze in angemeffenem Umfange zuzulassen. Di» Ermächtigung bleibt solange in Kraft, als in de» Vereinigten Staaten von Amerika die Erzeugnisse des deutschen Reiches und der mit ihm zoll«, geeinten Ländern oder Gebirgsteile höheren Zollsätzen^ als den in Abschnitt 1 des amerikanischen Zolltarifgesetzes vom 6. August 1909 vorgesehenen nicht unter». morsen werden. Wird von den Bereinigten Staate»' bei der Zollbehandlung nicht nach den in der Note zu Artikel 2 des Handelsabkommens vom 22. April bejro. 2. Mai 1907 unter B bis F enthaltenen Grundsätzen verfahren, oder lassen die Vereinigten Staaten vo» Amerika durch Gesetze Verträge mit dritten Länder» oder auf irgend eine andere Weise bezüglich bei, Warenaustausches zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten irgend welche den gegenwärtigen Zustand zu Nngunsten Deutschlands verschiebend« Aenderung einireten, so wird der BundeSrat nach seinem Ermessen die den Erzeugnissen der Bereinigte» Staaten gewährten Begünstigungen ganz ober teilweise zurückziehen. Das neue Gesetz tritt mit bem Tage seiner Verkündung in Kraft.
In der Begründung wird hervorgehoben, daß es bei den Verhandlungen nur darauf ankommen könnte, Deutschland den amerikanischen Minimaltarif zu sichern, sowie gewiffe Zuge^ ständntffe auf dem Gebiete des Zollverwaltung-« verfahrens. Dagegen verlangten die Vereinigten Staaten die Gewährung aller deutschen Vertrags« Zollsätze, die Zulassung von amerikanischem Schweinefleisch nach Vornahme der amtlichen Trichinenschau in Deutschland und die Zulassung von amerikanischem Rindvieh zur sofortigen Schlachtung. Deutscherseits wurde erklärt, die kaiserliche Regierung könne auf die beiden letzten Forderungen im Rahmen der Tarisverhandlungen nicht eingehen, um aber einen Beweis ihrer freundschaftlichen Gesinnungen gegenüber Amerika zu geben, werde die kaisev- liche Regierung, falls die Union die Abschaffung der Trichtnenatleste gesondert zur Sprache bringe, auf die Erledigung dieser Angelegenheit im Sinne der amerikanischen Wünsche hinzuwirken bereit sein. Bezüglich der Einfuhr lebenden BiehS dagegen könne die kaiserliche Regierung weder Entgegenkommen in Aussicht stellen, noch in irgend welche Verhandlungen eintreten. Bezüglich der deutsche« Beitragssätze sind die Verhandlungen noch nicht abgeschloffen. Bei dieser' Sachlage erschien eS erwünscht, nach dem 7. Febr.' den Vereinigten Staaten die bisher eingeräumten Vertragssätze weiter zu gewähren und bei den weiteren Verhandlungen die Zollsätze bei deutschen Vertragstarifs insoweit zuzugestehen, als dies zur Erzielung eines Einverständnisses notwendig ist.
Wie wir hören, soll der Entwurf bereit- i« nächster Woche im Reichstag zur Verhandlung kommen. Der Entwurf begegnet im Reichstag im allgemeinen einer günstigen Aufnahme. Ob« wohl et für Amerika weitgehende Zugeständniff« enthält, die sich auS der Lage der Dinge erklären, dürfte er im Reichstag nicht aufbesondereSchwierig« keilen stoßen.
Der Entwurf schlägt kurz gesagt vor: Wik gewähren den Amerikanern die niedrig gen Zollsätze für die meistbegünstigten Länder solange, wie sie unS ihren Minimaltarif bt« lasten. Sobald aber ein Anlaß vorliegt, könne«